§ 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG (Rechtsstand 2002) führt zu einem Abzugsverbot für alle Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit Anteilsscheinen an einem Wertpapier-Sondervermögen stehen. Hierzu gehören auch sog. negative Aktiengewinne in Verbindung mit einer Rückgabe der Anteilsscheine. So entschied der BFH (Az. I R 74/12).