BFH zum privaten Veräußerungsgeschäft: Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung hindert die Besteuerung nicht

Laut BFH unterliegt der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (Az. IX R 23/13).

 

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Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und ohne weiteres zumutbar

Laut FG Hamburg ist unter Beschäftigungsort i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG nicht nur die politische Gemeinde – hier Hamburg – sondern auch der Einzugsbereich dieser Gemeinde zu verstehen, so dass bei ca. einstündiger Fahrtzeit zwischen Wohnung im Umland und Arbeitsstelle keine doppelte Haushaushaltsführung geltend gemacht werden kann (Az. 2 K 113/14).

 

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