Laut FG Hamburg stellen Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Anwälte dar (Az. 2 K 95/14).
Steuern
Laut FG Hamburg stellen Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Anwälte dar (Az. 2 K 95/14).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob in den Fällen der sog. Massenrechtsbehelfsverfahren die Ermittlungspflichten des Finanzamts auf den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag begrenzt sind, sodass anderweitige Tatsachen weiterhin neu i. S. des § 173 AO bleiben können (Az. VI R 21/13).
Das FG Hamburg hat die für die Frage der Freiberuflichkeit geltenden Grundsätze der Eigenverantwortlichkeit für den Bereich einer erzieherischen Tätigkeit konkretisiert (Az. 3 K 157/14).
Laut BFH bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die an Kassenpatienten gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ für die Mitwirkung an ihrer Beratung nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage bei den steuerpflichtigen Versandhandelsumsätzen gegenüber den Privatpatienten führen.
Der BFH entschied, dass Zuwendungen an eine rechtsfähige Stiftung vor deren Anerkennung nicht als Sonderausgaben abziehbar sind (Az. X R 36/11).
Laut BFH unterliegt der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt (Az. IX R 23/13).
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Einbauküche trotz individueller Planung und Anpassung an die jeweiligen räumlichen Verhältnisse kein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut darstellt, die Einbaumöbel und die Arbeitsfläche indes als Gesamtheit zu sehen sind (Az. 2 K 101/13).
Laut FG Hamburg ist unter Beschäftigungsort i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG nicht nur die politische Gemeinde – hier Hamburg – sondern auch der Einzugsbereich dieser Gemeinde zu verstehen, so dass bei ca. einstündiger Fahrtzeit zwischen Wohnung im Umland und Arbeitsstelle keine doppelte Haushaushaltsführung geltend gemacht werden kann (Az. 2 K 113/14).
Die EU-Kommission gab am 27.03.2015 bekannt, dass der Modellversuch zu MwSt.-Vorbescheiden in grenzüberschreitenden Fällen bis zum 30.09.2018 verlängert wird.
Laut BMF soll durch das Zusatzabkommen zum deutsch-französischen DBA u. a. für Rentner die Besteuerung einfacher werden. Nach der Ratifizierung durch beide Staaten soll das Abkommen ab 2016 gelten.
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