Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 2339/14 Kg).
Steuern
Der Berechtigungszeitraum für den Bezug von Kindergeld verlängert sich nicht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2011 einen freiwilligen Wehrdienst abgeleistet hat. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 2339/14 Kg).
Das FG Münster entschied, dass Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind (Az. 5 K 149/14 E).
Das EU-Parlament hat die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, der u. a. die Praxis der Steuervorbescheide prüfen soll, mit denen die EU-Mitgliedstaaten multinationalen Unternehmen Steuervorteile einräumen.
Das EU-Parlament hat die Einrichtung eines Sonderausschusses beschlossen, um „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“ in den EU-Ländern zu untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft abzugeben.
Das FG Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen (Az. 15 K 1779/14 E).
Wird eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP-Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrages genutzt, kommt eine Grundsteuerbefreiung hinsichtlich des Erbbaurechts nur dann in Betracht, wenn zum Ende des Vertragsverhältnisses die Rückübertragung des Grundbesitzes auf die öffentliche Hand verbindlich festgelegt wird. So das FG Hessen (Az. 3 K 1511/11).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Verluste aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen sind (Az. VIII R 28/11).
Laut BFH ist die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, keine Zuwendung des Arbeitgebers, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen ist, wenn das Arbeitsverhältnis fremdüblich vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde (Az. VIII R 21/12).
Der BFH entschied, dass Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung, die auf Zeiträume nach der Veräußerung der Beteiligung entfallen, ab dem VZ 2009 nicht als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können (Az. VIII R 48/12).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des verminderten Wertansatzes für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren, erfüllt sind, wenn tatsächlich eineinhalb Jahre nach dem Tod des Erblassers erstmals vermietet wird (Az. II R 24/14).
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