Der BFH entschied, dass ein Darlehen nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand (Az. IV R 15/11).
Steuern
Der BFH entschied, dass ein Darlehen nur dann nicht zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehört, wenn festgestellt werden kann, dass keine wesentliche betriebliche Veranlassung für seine Ausreichung bestand (Az. IV R 15/11).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine gewerblich geprägte Projektgesellschaft auch dann die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht hat, wenn sie später aus zum Zeitpunkt ihrer Gründung nicht absehbaren Umständen keine Umsätze erzielt und deshalb liquidiert wird (Az. IV R 34/11).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils die Buchwerte nicht nach § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt werden können, wenn der Übertragende im zeitlichen Zusammenhang ein an einen fremden Dritten verpachtetes Grundstück seines Sonderbetriebsvermögens an den Pächter veräußert (Az. IV R 29/14).
Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, der dessen Besitzer berechtigt, eine Leistung des Unternehmers kostenlos in Anspruch zu nehmen, liegt i. d. R. kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor. So der BFH (Az. V R 55/13).
Der Große Senat des BFH hat konkretisiert, wann er zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Falle der Änderung des BFH-Geschäftsverteilungsplans angerufen werden muss (Az. GrS 1/13).
Der BFH entschied, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Ist-Zustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr (Az. VI R 1/13).
Das OVG Niedersachsen hat die „Bettensteuer“-Satzungen der Stadt Lüneburg und der Gemeinde Schulenberg für unwirksam erklärt (Az. 9 KN 59/14 und 9 KN 309/13).
Mit dem BMF-Schreiben werden die Ausgangsvermerke, die im IT-Verfahren ATLAS erzeugt werden, erläutert und deren Anerkennung als Ausfuhrnachweis geregelt (Az. IV D 3 -S-7134 / 07 / 10003-02).
Mit dem BMF-Schreiben wird die um sechs Monate verlängerte Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen auf weitere Umsätze erweitert (Az. IV D 3 – S-7279 / 14 / 10002-02).
Das BMF teilt mit, dass die vom BFH in den Urteilen VI R 64/11 und VI R 62/11 konkretisierten Grundsätze zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden sind (Az. IV C 5 – S-2360 / 12 / 10002).
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen