Durch Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder aktuelle Verwaltungsanweisungen ergeben sich für 2015 steuerliche Änderungen. Der BdSt erklärt die wichtigsten Neuregelungen.
Steuern
Durch Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder aktuelle Verwaltungsanweisungen ergeben sich für 2015 steuerliche Änderungen. Der BdSt erklärt die wichtigsten Neuregelungen.
Dass der Bund zum Jahresende 2014 ohne Neuverschuldung auskam ist den Bürgern und Unternehmen geschuldet, die Steuern erneut in Rekordhöhe an den Bund abführen mussten. Deshalb sollte, nach Ansicht des BdSt, die Regierung für Entlastung sorgen und den Abbau der ungerechten kalten Progression vorantreiben.
Der BFH entschied, dass die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegen und dem Regelsteuersatz zu unterwerfen sind (Az. XI R 33/13).
Das BMF gibt bekannt, wann die Bewertung von Essenmarken mit dem Sachbezugwert zu erfolgen hat (Az. IV C 5 – S-2334 / 08 / 10006).
Ein GmbH-Geschäftsführer kann Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines selbstgesteuerten Privatflugzeugs und für den Erwerb einer internationalen Flugzeuglizenz nicht als Werbungskosten abziehen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 4 K 781/12).
Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungsprämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadenselbstbehalte unterliegen nicht der Versicherungsteuer. So das FG Köln (Az. 2 K 542/11).
Das BMF erläutert Fragen zur Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG, soweit Betriebe gewerblicher Art (BgA) Schuldner der in der Vorschrift genannten Kapitalerträge sind (Az. IV C 2 – S-2706-a / 13 / 10001).
Verkaufen Reiseveranstalter ihren Kunden Reiseversicherungen, so unterliegt der gesamte für das Versicherungspaket gezahlte Preis der Versicherungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn der Reiseveranstalter nur einen Teil des Verkaufserlöses an das Versicherungsunternehmen abführt. So das FG Köln (Az. 2 K 542/11).
Der DStV hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG Stellung genommen und Anregungen zu einzelnen Punkten des Entwurfsschreibens an das BMF übermittelt.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 01.01.2015 veröffentlicht (Az. IV D 3 – S-7155-a / 14 / 10001).
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