Die EU-Kommission hat das beihilferechtliche Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden (sog. „tax rulings“) auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet.
Steuern
Die EU-Kommission hat das beihilferechtliche Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden (sog. „tax rulings“) auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet.
Das BMF stellt den Regierungsentwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes vor, durch das Fahrzeughalter, die künftig die Infrastrukturabgabe für Bundesfernstraßen zahlen, in gleicher Höhe von der Kraftfahrzeugsteuer entlastet werden.
Laut BMF ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die vom BVerfG im Urteil 1 BvL 21/12 geforderte Neuregelung des ErbStG nicht zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Belastung führen dürfe und die Begünstigung übertragenen betrieblichen Vermögens bestehen bleiben müsse.
Am 16.12.2014 wurde die Richtlinie 2014/107/EU zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg und nutzt daraufhin eine bereits vorhandene Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt (sog. Wegverlegungsfall), so wird laut BFH mit der Umwidmung der bisherigen Wohnung des Steuerpflichtigen in einen Zweithaushalt die doppelte Haushaltsführung begründet und es beginnt die Dreimonatsfrist für die Abzugsfähigkeit von Verpflegungsmehraufwendungen (Az. VI R 7/13).
Das BVerfG hat §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 ErbStG für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften seien zunächst weiter anwendbar, der Gesetzgeber müsse aber bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen (Az. 1 BvL 21/12).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG über den Wegfall der Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen durch die Finanzbehörde auch dann bedarf, wenn der Steuerpflichtige jahrelang keine Steuererklärungen abgibt, aus denen die Finanzbehörde den Wegfall der Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG hätte erkennen können (Az. IV R 61/11).
Der BFH hat die Frage geklärt, ob es gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn bei der Klägerin als Organträgerin auf die hälftige Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG an eine inländische Tochtergesellschaft verzichtet wird, hingegen eine Hinzurechnung bei Zahlungen an eine im EU-Ausland ansässige Tochtergesellschaft vorgenommen wird (Az. I R 30/13).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage („Riester-Rente“) im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben (Az. X R 18/14).
Das BMF stellt den Entwurf eines Schreibens vor, das den vom BFH entwickelten Grundsatz übernimmt, die Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG setze die Steuerpflicht der Sachzuwendungen voraus (Az. IV C 6 – S-2297-b / 14/ 10001).
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