Die Bundesregierung informiert über den Gesetzentwurf zur Pkw-Maut.
Steuern
Das FG Düsseldorf hat die Frage der Vereinbarkeit des schenkungsteuerlichen Freibetrags für beschränkt Steuerpflichtige mit europäischem Recht erneut dem EuGH vorgelegt (Az. 4 K 488/14 Erb).
Das FG Rheinland-Pfalz hat als erstes Finanzgericht über die Frage entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2
Die EU-Kommission hat Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU veröffentlicht.
50 Staaten und Jurisdiktionen haben eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die Länder, ab 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln.
Das BMF hat die Grundsätze des BFH-Urteils V R 54/02 in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen. Danach ermäßigt sich die Umsatzsteuer nur noch dann auf 7 Prozent, wenn die Verabreichung eines Heilbads der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dient. Nicht mehr darunter fallen danach vorbeugende Maßnahmen wie z. B. ein Saunabesuch (Az. IV D 2 – S-7243 / 07 / 10002-02).
Das BMF-Schreiben verlängert die aus Vereinfachungsgründen zulässige besondere Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten für das Kalenderjahr 2015 (Az. IV C 5 – S-2363 / 13 / 10003).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Familienkasse verpflichtet ist, gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eigenständig zu überprüfen bzw. zu berechnen, ob bei entsprechender Antragstellung Anspruch auf Familienleistungen nach polnischem Recht bestand (Az. III R 21/12).
Der BFH entschied, dass ein Versorgungsunternehmen, das von der Stadt mit der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen beauftragt war, keinen Anspruch auf Entlastung von der auf den von ihm dafür bezogenen Strom zu zahlenden Steuer hat. Denn dieses Unternehmen sei nicht der (Primär-)Nutzer des Stroms. Das aber sei nach dem einschlägigen Stromsteuergesetz Voraussetzung für die Gewährung der Entlastung (Az. VII R 39/13).
Das BMF hat das Schreiben zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten überarbeitet (Az. IV C 5 – S-2353 / 14 / 10002).
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