BFH: Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob gewerbliche Zwischenvermieter aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit durch die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG regelmäßig in einem solchen Ausmaß betroffen sind, dass bei ihnen unabhängig vom Vorliegen besonderer persönlicher Billigkeitsgründe bereits eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen ist (Az. I R 21/13).

 

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