Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Bewirtschaftung als ‚Übertragung‘ zu werten ist oder ob nach dem Gesetzeswortlaut der Eigentumsübergang Abzugsvoraussetzung ist (Az. X R 16/13).
Steuern
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Überlassung eines landwirtschaftlichen Betriebs zur Bewirtschaftung als ‚Übertragung‘ zu werten ist oder ob nach dem Gesetzeswortlaut der Eigentumsübergang Abzugsvoraussetzung ist (Az. X R 16/13).
Laut BFH darf für eine nach dem Gesellschaftsvertrag vorgesehene, aber nicht öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses keine Rückstellung gebildet werden (Az. IV R 26/11).
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert, sind die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 31.03.1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen. So der BFH (Az. IX R 39/13).
Wenn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführers vor Ablauf der Erdienenszeit für seinen Versorgungsanspruch aus der Gesellschaft ausscheidet, so stellen laut BFH die bis dahin gebildeten Pensionsrückstellungen und die weiteren Zuführungen zu den Rückstellungen in vollem Umfang verdeckte Gewinnausschüttungen dar (Az. I R 76/13).
Mit dem Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften soll neben der Anpassung der Regelungen der Abgabenordnung an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des EU-Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union der fachlich notwendige Gesetzgebungsbedarf in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts umgesetzt werden.
Nur rund 38 Tage brauchten die Finanzämter in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr zum Bearbeiten der Steuererklärung eines Arbeitnehmers. Damit verfügt Rheinland-Pfalz über die schnellsten Finanzämter in Deutschland. Das hat eine gemeinsame Befragung des BdSt und BILD ergeben.
Das FG Köln hat dem EuGH zwei Fragen zur Behandlung sogenannter „finaler Verluste“ und zur Hinzurechnungsbesteuerung vorgelegt (Az. 13 K 3906/09; EuGH C-388/14).
Mit dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass die Lieferungen von bestimmten mobilen Datenerfassungsgeräten in den Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Lieferungen von Mobilfunkgeräten fällt (Az. IV D 3 – S-7279 / 11 / 10001-03).
Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TG – Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen – eingeführt (Az. IV D 3 – S-7279 / 10 / 10004).
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vorgestellt. Ziel des Entwurfs sei insbesondere die Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
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