Das BMF gibt die der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Gas zugrunde liegende Leistungsbeziehungen, deren umsatzsteuerrechtliche Würdigung und die entsprechenden Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt (Az. IV D 2 – S-7124 / 07 / 10002 :001).