Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Verpflegungsleistungen, die ein Touristikunternehmen als Teil von Leistungspaketen im Zusammenhang mit Hotelleistungen an Busunternehmen verkauft, steuerbar sind und ob die Sonderregelung für Reisebüros des Art. 306 ff. der Richtlinie 2006/112/EG auch dann angewandt werden darf, wenn die Reiseleistung an eine andere Person als den Reisenden verkauft wird (Az. V R 25/11).