Der BFH äußert ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung (Organschaft) im Insolvenzfall (Az. V B 14/14).
Steuern
Der BFH äußert ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung (Organschaft) im Insolvenzfall (Az. V B 14/14).
Das FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein alleinstehender Arbeitnehmer in seinem Elternhaus einen eigenen Hausstand unterhält (Az. 6 K 3093/11).
Das FG Münster hält den Ausschluss des Abgeltungssteuersatzes für Zinsen auf Gesellschafterdarlehen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG) nicht für verfassungsrechtlich bedenklich (Az. 12 K 3703/11).
Das FG Münster entschied, dass Kosten für den Freikauf von der Wehrpflicht weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen darstellen (Az. 5 K 2545/13).
Laut FG Münster kann sich eine Klinik für die Umsatzsteuerfreiheit ihrer psychotherapeutischen Leistungen direkt auf die europarechtliche Regelung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berufen (Az. 15 K 4236/11 U).
Das FG Hamburg hat mit 27 Beschlüssen den Eilrechtsanträgen von fünf Kernkraftwerksbetreibern stattgegeben und damit die Hauptzollämter vorläufig verpflichtet, insgesamt über 2,2 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer zu erstatten (Az. 4 V 154/13).
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden hat das BMF eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.
Die Länder wollen Steuerstraftaten im Bankenbereich verstärkt bekämpfen. Hierzu schlagen sie in einem am 11.04.2014 beschlossenen Gesetzentwurf vor, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in die Lage zu versetzen, gegen Banken einzuschreiten, bei denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten.
Die EU-Kommission hat zwei Konsultationen eingeleitet, die sich mit Steuerproblemen von Personen befassen, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland arbeiten, leben oder investieren. Auf einer neuen Internetseite hat die EU-Kommission zudem Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen zusammengestellt.
Die EU-Kommission hat Konsultationen gestartet und eine Sachverständigengruppe eingerichtet, um Ideen zu sammeln, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren. Gleichzeitig hat die Kommission neue Internetseiten nützlichen Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen ins Netz gestellt.
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