Die EU-Kommission hat zwei Konsultationen eingeleitet, die sich mit Steuerproblemen von Personen befassen, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland arbeiten, leben oder investieren. Auf einer neuen Internetseite hat die EU-Kommission zudem Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen zusammengestellt.
Die EU-Kommission hat am 10.04.2014 zwei Konsultationen eingeleitet, die sich mit Steuerproblemen von Personen befassen, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland arbeiten, leben oder investieren.
Derzeit leben etwa 14,1 Mio. EU-Bürger (2,8 % der EU-Bevölkerung) in einem anderen Mitgliedstaat; fast 30 % der EU-Bürger kaufen (oft online) bei Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten ein. Dies könne zu komplizierten Steuererklärungen oder sogar Doppelbesteuerung führen.
Mit den Konsultationen, zu denen die EU-Kommission bis zum 03.07.2014 um Beiträge bittet, wird zum einen nach den Problemen gefragt, die auftreten, wenn Personen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten oder investieren, sowie nach den Maßnahmen, die ggf. in Mitgliedstaaten in Kraft sind, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu vereinfachen. Zum anderen fragt die EU-Kommission nach Problemen im Zusammenhang mit Erbschaftsteuern und knüpft damit an ihre Empfehlung C(2011)8819 aus 2011 an. Zum Ende des Jahres 2014 will die EU-Kommission eine Bestandsaufnahme vorlegen.
Eine neue Sachverständigengruppe soll sich in der zweiten Jahreshälfte 2014 insbesondere mit Fragen der direkten Steuern befassen, die die grenzübergreifende Tätigkeit von Personen in der EU erschweren können. Der Fokus wird auf der Einkommen- und der Erbschaftsteuer liegen, weitere Themen können aber andere Steuerarten wie Kfz-Steuern oder Steuern im elektronischen Geschäftsverkehr sein.
Auf einer neuen Internetseite hat die EU-Kommission zudem Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen zusammengestellt.
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Quelle: DATEV eG