Das BMF weist auf das Urteil des BFH vom 24.04.2013 und die dadurch bedingten Änderungen des UStAE hin (Az IV D 2 – S-7306 / 13 / 10001).
Steuern
Das BMF weist auf das Urteil des BFH vom 24.04.2013 und die dadurch bedingten Änderungen des UStAE hin (Az IV D 2 – S-7306 / 13 / 10001).
Die EU-Kommission hat Erläuterungen zu den ab 01.01.2015 in Kraft tretenden VO (EU) Nr. 967/2012 veröffentlicht. Nach der Verordnung sollen künftig Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert werden.
Laut EuGH hat Ungarn mit der Verbrauchsteuerbefreiung für Branntwein, der privat und in kleinen Mengen hergestellt wird, gegen Unionsrecht verstoßen. Das Land muss auf Branntwein, den eine Brennerei aus von Obsterzeugern geliefertem Obst herstellt und der für deren Eigenverbrauch bestimmt ist, den von den europäischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Mindestverbrauchsteuersatz anwenden (Az. C-115/13).
Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an einen in einem Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschüttet werden, nicht von einer Steuerbefreiung ausschließen, wenn zwischen beiden Staaten eine wechselseitige Verpflichtung zur Amtshilfe besteht. Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob das vertraglich vereinbarte Verfahren zum Informationsaustausch den Steuerbehörden eine Überprüfung der vom Investmentfonds zur Verfügung gestellten Informationen ermöglicht (Az. C-190/12).
Das BMF informiert über die Beendigung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Landesfinanzbehörden und hebt verschiedene einschlägige Verwaltungsanweisungen auf (Az. IV D 4 – S-6200 / 09 / 10001 :001).
Das BMF hat den Haftungshinweis in den ab 01.01.2014 geltenden Mustern für Zuwendungsbestätigungen näher erläutert und die Verwendungsfrist für die bis zum 31.12.2013 geltenden Muster bis zum 31.12.2014 verlängert (Az. IV C 4 – S-2223 / 07 / 0018 :005).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Zinszahlungen einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft, deren Anteile vollständig von einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten werden, an ihre in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Schwestergesellschaft vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig oder als verdeckte Gewinnausschüttungen hinzuzurechnen sind (Az. I R 30/12).
Der BFH hat entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden kann, ohne dass diese Unterlagen der Rechnung beigefügt sein müssen (Az. V R 28/13).
Der BFH entschied, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen ist (Az. VI R 61/12).
Laut BFH entscheidet das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung über die Frage, ob und welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ist (Az. VI R 39/13).
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