Laut Bundesregierung ist die Abgabenlast durch direkte Steuern und Sozialabgaben im Zeitraum zwischen 1998 und 2012 tendenziell gesunken. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.
Steuern
Laut Bundesregierung ist die Abgabenlast durch direkte Steuern und Sozialabgaben im Zeitraum zwischen 1998 und 2012 tendenziell gesunken. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.
Laut BMF ist die Lieferung eines Wasserfahrzeuges künftig auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt, der das Wasserfahrzeug zum Zweck der Überlassung an einen Betreiber eines Seeschiffes oder die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zu deren ausschließlicher Nutzung erwirbt und diese Zweckbestimmung im Zeitpunkt der Lieferung endgültig feststeht und vom liefernden Unternehmer nachgewiesen wird (Az. IV D 3 – S-7155-a / 07 / 10002).
Laut FG Düsseldorf können Kosten für den Lehrgang zum Verkehrsflugzeugführer weder als Werbungskosten noch im Rahmen einer gesonderten Verlustfeststellung steuerlich geltend gemacht werden (Az. 13 K 329/13).
In Abweichung von der Rechtsprechung des BFH und eines Großteils der Finanzgerichte hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Kosten eines Zivilverfahrens aus Anlass einer Erbschaft nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind (Az. 13 K 3724/12).
Das FG Düsseldorf hat zur Berücksichtigung eines Bewertungsabschlags bei der Erbschaftsteuer im Fall eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundbesitzes entschieden (Az. 4 K 1106/13).
Laut FG Rheinland-Pfalz besteht für ein Kind, das nach seiner Erstausbildung in Vollzeit erwerbstätig ist und berufsbegleitend studiert, ab Januar 2012 kein Anspruch auf Kindergeld mehr (Az. 5 K 2131/12).
Die Fraktionen der Großen Koalition und Bündnis 90/Die Grünen haben die Aufforderung der Fraktion Die Linke zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung abgelehnt.
Das FG Hamburg weist darauf hin, dass die Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes nach der Rechtsprechung des EuGH nur möglich ist, wenn von einem Unionsorgan eine Lage geschaffen wurde, die ein berechtigtes Vertrauen in deren Fortbestand hervorrufen konnte (Az. 4 K 109/11).
Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich lt. BFH um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (Az. V B 60/12).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Berechnungsformel in § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG mit dem Grundsatz der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU zu vereinbaren ist (Az. I R 71/10).
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