Laut FG Münster sind Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann umsatzsteuerfrei, wenn sie von einer natürlichen Person erbracht und über einen Verein abgerechnet werden (Az. 15 K 4674/10 U).
Steuern
Laut FG Münster sind Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch dann umsatzsteuerfrei, wenn sie von einer natürlichen Person erbracht und über einen Verein abgerechnet werden (Az. 15 K 4674/10 U).
Das FG Münster hat sich verschiedensten, kontrovers diskutierten Fragen rund um die steuerliche Beurteilung eines in England betriebenen Goldhandels beschäftigt (Az. 6 K 3045/11).
Obwohl im Jahr 2014 mit nie dagewesenen Rekordeinnahmen zu rechnen ist, wurde in Rheinland-Pfalz vielerorts erneut an der Steuerschraube gedreht. Laut einer Umfrage des BdSt Rheinland-Pfalz unter den Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern haben – verglichen zum Vorjahr – rund 38 Prozent ihre Realsteuer-Hebesätze angehoben.
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Auftraggeber im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zwar grundsätzlich zur Übermittlung relevanter Daten verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beschränke sich jedoch nur auf Daten, die im Prüfungszeitpunkt beim Auftraggeber vorhanden seien, nicht aber auf künftige Daten (Az. 6 K 2434/13 AO).
Das BMF-Schreiben legt die Auffassung der Finanzverwaltung dar, wie die nachgelagerte Besteuerung in einem Fall vorzunehmen ist, in dem sich der Steuerpflichtige für die Einmalbesteuerung nach § 92a Abs. 2 Satz 6 EStG entscheidet und noch in demselben Veranlagungszeitraum ein Fall des § 92a Abs. 3 Satz 1 EStG (Aufgabe der Selbstnutzung der geförderten Wohnung) eintritt (Az. IV C 3 – S-2257-b / 13 / 10009).
Der Bundesrat hat die erneute Einbringung des in der letzten Legislaturperiode nicht mehr behandelten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG2013) beschlossen.
Der Referentenentwurf des BMF führt die 2013 mit Änderungen im Einkommensteuerrecht begonnene steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern durch Änderung weiterer Gesetze fort.
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass eine Zahnarztfrau, die in der Praxis ihres Ehemannes für die Praxisverwaltung und -organisation, den Schriftverkehr, die Personalverwaltung und Abrechnung zuständig ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und keine (gewerbesteuerpflichtigen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt (Az. 6 K 2295/11).
Der Bund der Steuerzahler Hessen hält den Alleingang Kirchheims bei der Erhebung der Pferdesteuer für voreilig und falsch. Er spricht sich generell gegen Versuche aus, Bagatellsteuern einzuführen. Die Pferdesteuer sei ungeeignet, um den Haushalt zu konsolidieren.
Der BFH entschied, dass zusammenlebende Ehegatten mit drei unter vier Jahre alten Kindern ihre Kinderbetreuungskosten nur nach Maßgabe der im EStG normierten Vorschriften zum Abzug bringen können, denn ein weitergehender Abzug ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten (Az. III R 18/13).
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