Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übernahme der gegen die Arbeitnehmer verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten durch den Arbeitgeber (Speditionsgewerbe) Arbeitslohn ist (Az. VI R 36/12).
Steuern
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Übernahme der gegen die Arbeitnehmer verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten durch den Arbeitgeber (Speditionsgewerbe) Arbeitslohn ist (Az. VI R 36/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, welche grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen der Formwechsel einer Personengesellschaft innerhalb eines Fünfjahreszeitraums in eine Kapitalgesellschaft hat (Az. II R 2/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erwerb einer Rentenversicherungssumme durch einen widerruflich Bezugsberechtigten nicht der Erbschaftsteuer unterliegt, wenn die Einmalzahlung der Versicherungsprämie auf eigenem Vermögen beruht, weil es sich um Vermögensrückfall handelt (Az. II R 29/11).
Der BFH entschied, dass der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind nicht deshalb entfällt, weil das Kind verheiratet ist (Az. III R 22/13).
Das BMF gibt die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlass, in Bezug auf § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 UStG – Leistungen der Havariekommissare, Schiffsbesichtiger, Güterbesichtiger und der Dispacheure – bekannt (Az. IV D 3 – S-7155 / 0 :002).
Ein Unternehmer, der an seine Kunden betriebsbereite Photovoltaikanlagen liefert, kann nicht den Vorsteuerabzug aus den Rechnungen seiner Subunternehmer geltend machen. Vielmehr schuldet dieser Unternehmer nach den Vorschriften der sog. umgekehrten Steuerschuldnerschaft die Umsatzsteuer für die Leistungen der Subunternehmer. So entschied das FG Hessen (Az. 1 K 2198/11).
§ 2 Abs. 8 EStG wurde neu in das Gesetz aufgenommen. Das BMF-Schreiben regelt die Auslegung des Gesetzes und stellt klar, dass Lebenspartner mit Kindern bei der Zusammenveranlagung genauso behandelt werden wie Eheleute. Es soll darüber hinaus die unterschiedlichen praktischen Fallkonstellationen („Stiefkindadoption“, „Fremdkindadoption“) für die Rechtsanwender erläutern (Az. IV C 4 – S-2282-a / 0 :004).
Mit einer gezielten Initiative will die EU-Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger durch diese nicht diskriminiert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl erwerbstätige Personen wie Arbeitnehmer und Selbständige als auch nicht erwerbstätige Personen wie Rentner.
Voraussetzung für den nachträglichen Werbungskostenabzug für Schuldzinsen bei darlehensfinanzierten Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist u. a. durch die BFH-Urteile vom 20. Juni 2012 und vom 28. März 2007, dass nach Veräußerung des Mietobjekts der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. So das BMF (Az. IV C 1 – S-2211 / 11 / 10001 :001).
Einnahmezuwächse bei den Steuern sind außerhalb wirtschaftlicher Krisenphasen eine Selbstverständlichkeit. 54 von 63 Jahren der bundesdeutschen Steuergeschichte waren „Rekordjahre“, in denen mehr eingenommen wurde als je zuvor in der bundesdeutschen Geschichte. Das zeigt eine Auswertung des IMK in der Hans-Böckler-Stiftung.
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