Wissenschaftliche Evaluation bestätigt: Regionale Wirtschaftsförderung stärkt Investitionen, Beschäftigung und Einkommen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das wichtigste regionalpolitische Instrument in Deutschland. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat nunmehr ein neues Gutachten zur Evaluation der GRW vorgelegt. Darüber berichtet das BMWK.

BMWK, Pressemitteilung vom 04.04.2024

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das wichtigste regionalpolitische Instrument in Deutschland. Seit Anfang der 1970er Jahre haben Bund und Länder gemeinsam 81 Milliarden Euro eingesetzt und damit über 155.000 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von etwa 388 Milliarden Euro angestoßen. In den im Rahmen der GRW geförderten Betrieben wurden bisher insgesamt 4,8 Millionen Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert.

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat nunmehr ein neues Gutachten zur Evaluation der GRW vorgelegt. Die Ergebnisse belegen eindeutig die positiven Effekte des Programms sowohl auf die Entwicklung der geförderten Betriebe als auch auf Ebene der geförderten Regionen insgesamt. Sie bestätigen somit die Befunde früherer Gutachten zur Evaluation der GRW.

Bundesminister Habeck: Die GRW ist ein sehr vielseitiges und bedeutsames Förderprogramm. Die neue Evaluation bestätigt nun, dass die GRW-Förderung erfolgreich ist: sie ermöglicht Investitionen von Unternehmen und Infrastruktur in strukturschwachen Regionen, in denen diese Investitionen ansonsten ausbleiben würden. Und sie schafft neue Arbeitsplätze und stärkt die Lohnentwicklung. Mit der GRW leisten Bund und Länder damit einen wichtigen Beitrag für eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung der Regionen und letztlich auch für gleichwertigere Lebensverhältnisse in Deutschland. Mit der GRW-Reform in dieser Legislaturperiode haben wir das Programms sehr umfassend modernisiert, sodass regionale Transformationsprozesse nun noch besser gefördert werden können.

Im Mittelpunkt des vorgelegten Evaluationsgutachtens steht eine Wirkungsanalyse für den Zeitraum 2009-2020, bei der GRW-geförderte Betriebe hinsichtlich ihrer Entwicklung mit einer Kontrollgruppe von sehr ähnlichen, nicht von der Förderung begünstigten Betrieben, verglichen werden. Die Gutachter heben insbesondere das durch die GRW-Förderung ausgelöste Investitions- und Beschäftigungswachstum hervor, welches auch einige Jahre nach Ende der Förderung noch nachweisbar ist. Positiv wirkt sich die GRW-Förderung auch auf den Umsatz und die Medianlöhne sowie die regionale Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung insgesamt aus.

Weitere Informationen zur GRW finden Sie hier bzw. zur GRW-Evaluation des IWH hier.

Quelle: BMWK

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Unterrichtung zur Innovations- und Technologieförderung

Das BMWK unterstützt Start-ups und den innovativen Mittelstand nach eigenen Angaben mit zahlreichen Maßnahmen und Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation. Das geht aus einer Unterrichtung (20/10561) über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand hervor.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.04.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Start-ups und den innovativen Mittelstand nach eigenen Angaben mit zahlreichen Maßnahmen und Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation. Das geht aus einer Unterrichtung (20/10561) über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand, insbesondere über die Entwicklung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (Fortschrittsbericht für das Jahr 2022) hervor.

Die Programme, die im Wesentlichen technologie- und themenoffen sind und auf einem Bottom-up-Ansatz basieren, seien von Start-ups und dem innovativen Mittelstand auch in 2022 wieder gut angenommen worden, schreibt die Bundesregierung. Das Konzept „Von der Idee zum Markterfolg“ besteht aus vier Fördersäulen: „Antrieb für innovative Gründungen“, „Impulse für mehr Innovationskompetenz“, „Vorwettbewerbliche Perspektiven für besseren Transfer“ sowie „Chancen für marktnahe Innovationen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 203/2024

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Geschäftsklima der Automobilindustrie im Aufwind

Das Geschäftsklima der deutschen Automobilindustrie hat sich im März aufgehellt. Das ergibt sich aus der aktuellen ifo Konjunkturumfrage.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 03.04.2024

Das Geschäftsklima der deutschen Automobilindustrie hat sich im März aufgehellt. Der Indikator stieg auf -5,8 Punkte, nach -9,9* im Februar. „Die deutsche Automobilbranche scheint nun endgültig das konjunkturelle Tief vom zweiten Halbjahr 2023 verlassen zu haben und sieht wieder zuversichtlicher in die Zukunft“, sagt Anita Wölfl, Fachreferentin am ifo Zentrum für Industrieökonomik und neue Technologien.

Aufwind gab der deutlich weniger pessimistische Ausblick für die nächsten sechs Monate; der Indikator der Geschäftserwartungen ist von -29,5* Punkten im Februar auf -18,7 Punkte im März geklettert.

Besonders positiv fallen die Exportaussichten auf. Der entsprechende Indikator weist zum ersten Mal seit knapp einem Jahr wieder einen Saldo im positiven zweistelligen Bereich auf. Ein Grund hierfür dürfte die positive Entwicklung in den USA und in China sein, den zwei wichtigsten Absatzmärkten der deutschen Autoindustrie.

Einen Lichtblick gibt es auch bei der Versorgung mit wichtigen Vorprodukten: Nur noch wenige Unternehmen meldeten Probleme in den Lieferketten. „Hier scheinen sich die Anstrengungen bezahlt zu machen, die die deutsche Automobilindustrie seit der Pandemie unternommen hat, um die Lieferketten widerstandsfähiger zu gestalten“, sagt Wölfl.

*Saisonbereinigt korrigiert

Quelle: ifo Institut

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Bürokratielasten vermeiden: Unternehmen sollen neue Nachhaltigkeitsstandards einfacher umsetzen können

Unternehmen sollen die neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Anfang an leicht handhaben können. Aus diesem Grund wird der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt und u.a. mit einer neuen Webplattform erweitert. Dafür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung.

BMWK, Pressemitteilung vom 02.04.2024

Deutscher Nachhaltigkeitskodex soll weiterentwickelt werden und insbesondere den Mittelstand bei Nachhaltigkeitsberichten entlasten

Unternehmen sollen die neuen Standards für Nachhaltigkeitsberichte von Anfang an leicht handhaben können. Aus diesem Grund wird der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) konzipierte Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt und u.a. mit einer neuen Webplattform erweitert. Dafür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) 19.250.000 Euro über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren zur Verfügung. Ziel der Fortentwicklung ist es, den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, zu minimieren. Damit reagiert die Bundesregierung auf die Ausweitung der EU-weiten Berichtspflichten, infolgedessen ab 2025 etwa 13.000 Unternehmen in Deutschland schrittweise berichtspflichtig werden. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex können die Nachhaltigkeitsberichte niederschwellig und gesetzeskonform erstellt werden. Dafür bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex kostenlose und praxisnahe Unterstützung an, z.B. mit einer Webplattform, Schulungen und Leitfäden.

(…)

Neben dem Aufbau einer Webplattform zur elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte (bis Ende 2024) soll für die Unternehmen ein Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen eingerichtet sowie die Unterstützung durch bspw. Webinare oder Leitfäden ausgebaut werden. Das unentgeltliche Angebot des Deutschen Nachhaltigkeitskodex richtet sich sowohl an bereits oder zukünftig berichtspflichtige Unternehmen wie auch an freiwillig berichtende Unternehmen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen. Hinzu kommen die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen, die sich jedoch Informationspflichten ihrer Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ausgesetzt sehen. Für diese soll es ein vereinfachtes Einstiegsmodul geben, das auf dem freiwilligen KMU-Standard der EU basiert.

Weitere Informationen:

Bereits seit 2014 müssen börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten, in Deutschland betrifft das ca. 550 Unternehmen. Dies ist in der europäischen Non-Financial Reporting Directive geregelt. Die Berichtspflicht wird durch die Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive erheblich ausgeweitet. Schrittweise steigt dann die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von 11.600 auf 49.000. In Deutschland sollen etwa 13.000 Unternehmen betroffen sein. Ab dem Jahr 2025 werden die Unternehmen stufenweise berichtspflichtig und sollen ihre Nachhaltigkeitsberichte im Rahmen ihrer jährlichen Unternehmensberichte vorlegen. Zu den Kriterien innerhalb der zwölf Oberbereiche zählen beispielsweise Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt an Unternehmensstandorten, Klimaanpassungsmaßnahmen oder Programme zum Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette. Die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach der EU-Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) soll ebenfalls über die Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgen.

Der bisherige Deutsche Nachhaltigkeitskodex wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011 bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die jetzt beauftragte Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird die Weiterentwicklung des DNK weiterhin beratend begleiten. Ziel des Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist es, Unternehmen darin zu unterstützen, einen niederschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden sowie die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfüllen. Mit dem DNK können Nachhaltigkeitsleistungen offengelegt und weiterentwickelt werden. Bereits heute nutzen mehr als 1.200 Unternehmen den Deutschen Nachhaltigkeitskodex als Instrument für ihre Berichterstattung.

Quelle: BMWK

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Inflation weiter auf dem Rückzug

Die ifo Preiserwartungen sind im März auf 14,3 Punkte gesunken, nach 15,0 im Februar. Damit haben sie den niedrigsten Wert seit März 2021 erreicht.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.04.2024

Die ifo Preiserwartungen sind im März auf 14,3 Punkte gesunken, nach 15,0 im Februar. Damit haben sie den niedrigsten Wert seit März 2021 erreicht. „Die Inflation ist weiter auf dem Rückzug und dürfte im Sommer unter die Zwei-Prozent-Marke sinken. Aus deutscher Sicht spricht nichts gegen eine baldige Zinssenkung durch die EZB“, sagt ifo Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Vor allem in den konsumnahen Branchen planen weniger Unternehmen ihre Preise anzuheben (24,6 Punkte, nach 28,7). Rückgänge bei den Preiserwartungen gab es im Einzelhandel (25,4 Punkte, nach 29,5) und in der Gastronomie (29,5 Punkte, nach 54,4), leichte Anstiege bei den Hotels (33,4 Punkte, nach 31,7) und den Reiseveranstaltern (36,9 Punkte, nach 36,6*).

Im Bauhauptgewerbe gingen die Preiserwartungen zurück auf -10,6 Punkte, nach -6,2. Demnach wollen die Unternehmen mehrheitlich sogar ihre Preise senken. Im Verarbeitenden Gewerbe will nur noch eine kleine Mehrheit der befragten Unternehmen ihre Preise anheben. Dort sind die Preiserwartungen leicht gestiegen auf 6,4 Punkte, nach 5,0.

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per Saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei +100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei -100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

Quelle: ifo Institut

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Zukünftig auch für kleine und mittelständische Gemeinwohl-Unternehmen: Gründungsfinanzierung aus ERP-Mitteln

Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 dementsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet.

BMWK, Pressemitteilung vom 27.03.2024

Die Bundesregierung erweitert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Unternehmen. Sie sollen jetzt auch von den Mitteln des sogenannten ERP-Vermögen profitieren können. Das Bundeskabinett hat den Anwendungsbereich des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung) dementsprechend erweitert und dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung verabschiedet. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz soll damit auch für die Gründungsfinanzierung aller gemeinwohlorientierten kleinen und mittleren Unternehmen gelten. Damit setzt die Bundesregierung die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um. Sie sieht bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen im fairen Wettbewerb vor; konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.

BMWK-Staatssekretär Sven Giegold: Gemeinwohlorientierte Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Wirtschaft. Sie verfolgen nicht nur finanzielle Ziele, sondern haben auch das Gemeinwohl und soziale Belange im Fokus. Sie können so als Vorbild für andere Unternehmen dienen und zeigen, dass wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftliches Engagement Hand in Hand gehen können. Gemeinwohlorientierte Unternehmen verdienen Gleichbehandlung mit allen anderen Unternehmen. Mit dem heute verabschiedeten Verordnungsentwurf stärken wir diese unternehmerische Ausrichtung und setzen die Nationale Strategie für Soziale Innovation und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um.

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d.h. bis 5 Jahre nach Gründung).

Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob auch im Bereich der allgemeinen Unternehmensfinanzierung eine Öffnung für alle gemeinnützigen Unternehmen erfolgen kann.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird jetzt dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Weitere Informationen:

Das ERP [European Recovery Program]-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und wird unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung umgesetzt. Sie umfasst insgesamt 70 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Abbau von Benachteiligungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und zum Ausbau bedarfsgerechter Förderung.

Quelle: BMWK

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Globaler Wettlauf um Talente: EU-Kommissions-Konzept für europäischen Hochschulabschluss

Die EU-Kommission will mit drei Initiativen die Einführung eines europäischen Hochschul-Abschlusses fördern. Das Paket umfasst eine Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss und zwei Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Unterstützung des Hochschulsektors: zum einen zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der automatischen Anerkennung von Qualifikationen in der Hochschulbildung, zum anderen zur Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit akademischer Laufbahnen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.03.2024

Die EU-Kommission will mit drei Initiativen die Einführung eines europäischen Hochschul-Abschlusses fördern. Bildungs-Kommissarin Iliana Ivanova erklärte, dass die Kommission damit auf die Bedürfnisse der Hochschulen, der Studierenden und deren künftigen Arbeitgebern reagiert. „Unsere Vision ist es, die europäische Hochschulbildung noch wettbewerbsfähiger und vernetzter zu machen. Und wir wollen Europas Platz im globalen Wettlauf um Talente sichern“. Das Konzept ebnet den Weg für ein neues gemeinsames Programm, das auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene freiwillig und basierend auf europäisch vereinbarten Kriterien durchgeführt wird.

Paket aus Mitteilung und zwei Vorschlägen

Das Paket umfasst eine Mitteilung über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss und zwei Vorschläge für Empfehlungen des Rates zur Unterstützung des Hochschulsektors: zum einen zur Verbesserung der Qualitätssicherung und der automatischen Anerkennung von Qualifikationen in der Hochschulbildung, zum anderen zur Steigerung der Attraktivität und Nachhaltigkeit akademischer Laufbahnen.

Die drei Initiativen befassen sich mit den rechtlichen und administrativen Hindernissen für Partneruniversitäten, die wettbewerbliche gemeinsame Studiengänge auf Bachelor-, Master- oder Promotionsebene aufbauen. Die Vorschläge bauen auf der institutionellen Autonomie der Hochschulen und der akademischen Freiheit auf. Sie achten uneingeschränkt die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Regionalregierungen im Bereich der Hochschulbildung.

Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss

Das Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss ebnet den Weg für ein neues gemeinsames Programm, das auf freiwilliger Basis auf nationaler, regionaler oder institutioneller Ebene auf der Grundlage gemeinsamer, auf europäischer Ebene vereinbarter Kriterien durchgeführt wird. Ein solcher europäischer Hochschulabschluss würde den Verwaltungsaufwand verringern und es Hochschuleinrichtungen aus verschiedenen Ländern ermöglichen, nahtlos grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten und gemeinsame Programme aufzulegen.

In der Mitteilung wird ein konkreter Weg der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Hochschulsektor im Hinblick auf die Schaffung eines automatisch in der gesamten EU anerkannten europäischen Abschlusses vorgeschlagen. Angesichts der Vielfalt der europäischen Hochschulsysteme in Europa schlägt die Kommission einen schrittweisen Ansatz für die Mitgliedstaaten in Richtung eines europäischen Hochschulabschlusses mit zwei möglichen Einstiegspunkten vor:

  • Ein vorbereitendes europäisches Siegel: ein Gütesiegel würde ein starkes europäisches Markenzeichen bieten. Es würden gemeinsame Studiengänge erhalten, die die vorgeschlagenen europäischen Kriterien erfüllen: die Studierenden erhalten zusammen mit ihrem gemeinsamen Abschluss eine europäische Abschlussbescheinigung.
  • Ein europäischer Hochschulabschluss: diese neue Qualifikation würde auf den gemeinsamen Kriterien beruhen und in den nationalen Rechtsvorschriften verankert sein. Sie würde entweder von mehreren Hochschulen aus verschiedenen Ländern oder möglicherweise von einer von diesen Hochschulen gegründeten europäischen Rechtsperson vergeben: Studierende erhalten einen „europäischen Abschluss“, der automatisch anerkannt wird.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Arbeit an einem europäischen Hochschulabschluss durch eine Reihe konkreter Maßnahmen erleichtern und unterstützen. Dazu gehört auch ein im Jahr 2025 durch das Programm Erasmus+ gefördertes Labor für europäische Studienabschlüsse. Es soll die Mitgliedstaaten und die Hochschulgemeinschaft dazu zu bewegen, Leitlinien für einen europäischen Abschluss zu entwickeln.

Im Jahr 2025 plant die Kommission, im Rahmen des Programms Erasmus+ „Projekte für europäische Studiengänge“ ins Leben zu rufen, um den Mitgliedstaaten zusammen mit ihren Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsagenturen, Universitäten, Studierenden, Wirtschafts- und Sozialpartnern finanzielle Anreize zu bieten, sich am Weg zu einem europäischen Abschluss zu beteiligen.

Einfachere und bessere Qualitätssicherung und automatische Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungssystem für die Hochschulbildung werden die Mitgliedstaaten und Hochschuleinrichtungen aufgefordert, ihre Qualitätssicherungsverfahren und -praktiken zu vereinfachen und zu verbessern. Dies sind notwendige Voraussetzungen für Rechenschaftspflicht und Vertrauen und für die Verbesserung der Leistungen der Hochschulen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, damit Hochschuleinrichtungen die angebotenen Programme schneller an gesellschaftliche Bedürfnisse anpassen können.

Diese Empfehlung würde innovative pädagogische Angebote unterstützen und sicherstellen, dass Hochschuleinrichtungen länderübergreifende Programme aufstellen können, die in der gesamten EU qualitätsgesichert und automatisch anerkannt sind. Der europäische Abschluss wird von einer starken Qualitätssicherung und automatischen Anerkennung abhängen.

Gleiche Bewertung der unterschiedlichen Rollen des akademischen Personals

Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung zielt darauf ab, dem Personal, das grenzüberschreitend in der Bildung und in innovativen Lehrmethoden tätig ist, die Anerkennung und Belohnung zu geben, die es verdient. Er enthält Empfehlungen, um sicherzustellen, dass die nationalen Hochschulsysteme die ungleiche Anerkennung der unterschiedlichen Rollen, die das Personal zusätzlich zur Forschung übernimmt, angehen, wie z. B. Lehre und Investitionen in die durchgängige Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, transnationale Bildungsmaßnahmen zu fördern.

Nächste Schritte

Das Paket wird in den kommenden Monaten mit dem Rat der EU und wichtigen Akteuren im Hochschulbereich erörtert. Die Kommission fordert den Rat, die Mitgliedstaaten, Universitäten, Studierende sowie Wirtschafts- und Sozialpartner auf, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass der europäische Abschluss Wirklichkeit wird.

Quelle: EU-Kommission

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Unfairer Wettbewerb im E-Commerce – Europaweites Handeln nötig

Die Konkurrenz von Billiganbietern mit Sitz in Drittstaaten macht deutschen Einzelhändlern – egal, ob im stationären Handel oder im E-Commerce-Geschäft – derzeit stark zu schaffen. Insbesondere außereuropäische Direktvertriebs-Plattformen befeuern diesen Trend, indem sie mit Dumpingpreisen auf Basis unfairen Wettbewerbs auf den deutschen Markt drängen. Aktuell gehen Experten davon aus, dass täglich rund 400.000 Pakete solcher Anbieter nach Deutschland gelangen. Politisches Handeln in Berlin aber auch in Brüssel ist lt. DIHK daher dringend erforderlich.

DIHK, Mitteilung vom 28.03.2024

Die Konkurrenz von Billiganbietern mit Sitz in Drittstaaten macht deutschen Einzelhändlern – egal, ob im stationären Handel oder im E-Commerce-Geschäft – derzeit stark zu schaffen. Insbesondere außereuropäische Direktvertriebs-Plattformen befeuern diesen Trend, indem sie mit Dumpingpreisen auf Basis unfairen Wettbewerbs auf den deutschen Markt drängen. Schon ab 1,79 Euro sind dort zum Beispiel Rucksäcke zu erstehen. Aktuell gehen Experten davon aus, dass täglich rund 400.000 Pakete solcher Anbieter nach Deutschland gelangen. Politisches Handeln in Berlin aber auch in Brüssel ist daher dringend erforderlich.

EU-Standards nicht durchgesetzt

Deutsche und europäische Anbieter sehen sich mit immer neuen Anforderungen im Handel konfrontiert. Hierdurch klaffen ihre Wettbewerbsbedingungen für Produktion sowie Vertrieb und die der Konkurrenten aus Drittstaaten immer weiter auseinander. Die Gefahr von Verzerrungen zulasten der heimischen Wirtschaft wird mit jeder Regelung größer. Ein aktuelles Beispiel ist etwa die allgemeine Produktsicherheitsverordnung, die eine Risikoanalyse und technische Dokumentation für fast alle Produkte vorsieht. Kundenberichte zeigen, dass auf den außereuropäischen Konkurrenzplattformen EU-Standards zu Produktsicherheit nicht durchgesetzt werden, Produktfälschungen und Falschdeklarationen sind an der Tagesordnung. Es herrscht also kein Regelungs- sondern ein Vollzugsdefizit.

Zollreform dringend nötig

Rückmeldungen aus dem Unternehmensalltag zeigen: Zwar dürfen im Binnenmarkt Waren nur vertrieben werden, die den europäischen Anforderungen entsprechen. Das gilt jedoch in der Theorie, ist in der Praxis aber keine Hilfe. Denn beim Eingang von 890 Millionen Kleinpostsendungen aus Drittstaaten pro Jahr, davon 80 Prozent aus Asien, ist eine flächendeckende Kontrolle unter realen Bedingungen kaum möglich.

Dies gilt umso mehr, als die Zoll- und Finanzbehörden nicht mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sind. Außerdem nutzen derzeit Betrüger den Umstand stark aus, dass Waren erst ab einem Wert von mehr als 150 Euro der Zollpflicht unterliegen. Laut EU-Kommission werden aktuell bis zu 65 Prozent der in die EU eingeführten Waren mit einem zu niedrigen Wert angemeldet, um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen. Hier kann die anstehende EU-Zollreform wichtige Veränderungen bringen. Sie sieht neben der Abschaffung des Schwellenwertes von 150 Euro unter anderem eine stärkere Digitalisierung und Verzahnung der europäischen Zollbehörden vor. Die DIHK hat hierzu bereits Vorschläge eingebracht.

Gleichzeitig sollte die EU mit Handelsschutzmaßnahmen dagegen vorgehen, dass Industriebetriebe in Drittstaaten mithilfe illegaler Subventionen zum Schaden der deutschen Wirtschaft Überkapazitäten erzeugen. Hier ist es entscheidend, dass in den WTO-Regeln Lücken zu Industriesubventionen geschlossen werden – insbesondere mit Blick auf Staatsbetriebe. Auch im Weltpostverein sollte die bestehende Subventionierung für Postsendungen solcher Staaten, die sich vom Status der Entwicklungsländer schon lange zu G20- oder OECD-Ländern weiterentwickelt haben, komplett abgebaut werden.

Digitale Plattformen in Haftung nehmen

Das De-facto-Ungleichgewicht zuungunsten heimischer Anbieter und Produzenten muss sich ändern. Mit der EU-Verordnung über digitale Dienste und der EU-Zollreform soll der Binnenmarkt nun stärker vor Produkt- und Markenpiraterie geschützt werden. Gleichzeitig obliegen den Plattformanbietern jedoch mehr Transparenz- und Bereitstellungspflichten, die wiederum erhebliche administrative und bürokratische Aufwände mit sich bringen. Zudem sollten vor der Einführung neuer EU-Regulierungen im Bereich der Product Compliance zukünftig immer deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen geprüft werden.

Nach der Europawahl im Juni sollten die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament das Thema Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft wieder viel stärker in den Fokus rücken, denn die wirtschaftlichen Erfolge der Unternehmen sind nicht in Stein gemeißelt.

Quelle: DIHK

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Geschäftsklima im Einzelhandel vor Ostern deutlich verbessert

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage stieg auf -7,3 Punkte, nach -18,1 Punkten im Februar.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 28.03.2024

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. Der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage stieg auf -7,3 Punkte, nach -18,1* Punkten im Februar. Auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich deutlich. „Der zuletzt vorherrschende Pessimismus geht damit zurück. Das Ostergeschäft ist für viele Einzelhändler offenbar ein Lichtblick gewesen“, sagt ifo-Experte Patrick Höppner.

Bau- und Heimwerkermärkte, Fahrradhändler und der Bekleidungseinzelhandel schätzen die Geschäftslage positiver ein als im Vormonat. Auch bei den Lebensmitteleinzelhändlern ging es bergauf. „Insbesondere bei Süßwaren können Händler auf das Ostergeschäft bauen“, sagt Höppner. Leichte Verschlechterungen der Geschäftslage gab es im Einzelhandel mit Computern und Software sowie bei Autohändlern.

Preiserhöhungen planen in den nächsten Monaten unterm Strich nur noch so wenige Einzelhändler wie zuletzt vor drei Jahren. Rückläufig war auch der Anteil der Einzelhändler, die von Lieferengpässen betroffen sind. Im März betraf dies 29,1 % der Händler, nach 32,6 % im Februar. „Die Unsicherheiten für den Seehandel aufgrund der Krise im Roten Meer haben daher für viele Einzelhandelslieferketten weiterhin eine eher untergeordnete Bedeutung“, sagt Höppner.

*saisonbereinigt korrigiert

Quelle: ifo Institut

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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes: Für gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen. Das Bundeskabinett hat nun eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Durch eine Reform des Befristungsrechts sollen die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessert werden.

Bundesregierung, Mitteilung vom 27.03.2024

Mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen: Durch eine Reform des Befristungsrechts will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft verbessern.

Verträge mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr und lange Befristungsphasen mit Kettenverträgen: Trotz einiger Verbesserungen sind solche Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft weiterhin Realität. Um dem entgegenzuwirken hat das Bundeskabinett nun eine Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft beschlossen. Die Änderungen des sog. Wissenschaftszeitvertragsgesetzes betreffen alle Qualifizierungsstufen.

Wie wird das Befristungsrecht in der Wissenschaft reformiert?

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz trägt den Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs Rechnung. Es bildet die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Das Bundeskabinett hat nun eine Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Insbesondere folgende Punkte sollen damit angepasst werden:

  • Zum ersten Mal sollen Mindestvertragslaufzeiten für alle Phasen der wissenschaftlichen Karriere vorgeschrieben werden: Drei Jahre Mindestvertragslaufzeit für den Erstvertrag in der Phase vor der Promotion und zwei Jahre nach der Promotion, sowie ein Jahr Mindestvertragslaufzeit für die studienbegleitende Beschäftigung. Kürzere Verträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
  • Für die Qualifizierungsphase nach der Promotion soll ein neues 4+2-Modell eingeführt werden. Das bedeutet: Die Höchstbefristungsdauer nach der Promotion soll von sechs auf vier Jahre reduziert werden. Eine weitere Befristung von bis zu zwei Jahren ist dann nur noch zulässig, wenn es eine verbindliche Anschlusszusage bei Erreichen von vereinbarten Zielen gibt.
  • Es soll ein Vorrang der sogenannten Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung eingeführt werden (siehe Frage unten). Dadurch profitieren die Forschenden künftig auch im Rahmen von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten von Mindestvertragslaufzeiten und von familien- und sozialpolitischen Regelungen, insbesondere durch Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz und Elternzeit.
  • Zudem sollen die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Tarifpartner erweitert werden.

Was ist das Ziel der Änderungen?

Ziel der Änderungen ist es, mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für den Bereich der Befristungsregelungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu schaffen, angemessene Vertragslaufzeiten zu gewährleisten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.

In der Qualifizierungsphase vor der Promotion sollen insbesondere angemessene Vertragslaufzeiten dafür sorgen, dass die angestrebte wissenschaftliche Qualifizierung, insbesondere die Promotion, in der verfügbaren Zeit tatsächlich zu erreichen ist. Für Promovierte bedarf es neben angemessenen Vertragslaufzeiten vor allem einer früheren Entscheidung über die Perspektive auf einen dauerhaften Verbleib in der Wissenschaft.

Zudem soll die Attraktivität der Arbeit in der Wissenschaft erhöht und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems insgesamt gestärkt werden.

Quelle: Bundesregierung

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