Erzeugerpreise Oktober 2023: -11,0 % gegenüber Oktober 2022

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2023 um 11,0 % niedriger als im Oktober 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gingen die Erzeugerpreise im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat um 0,1 % zurück.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.11.2023

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2023 um 11,0 % niedriger als im Oktober 2022. Im September 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -14,7 % gelegen, das war der stärkste Rückgang im Vorjahresvergleich seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Die Entwicklung ist weiterhin insbesondere auf einen Basiseffekt aufgrund des sehr hohen Preisniveaus im Vorjahr zurückzuführen. Im August und September 2022 waren die Erzeugerpreise infolge des Kriegs in der Ukraine so stark gestiegen wie noch nie seit Beginn der Erhebung (jeweils +45,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Im Oktober 2022 hatte sich der Anstieg im Vorjahresvergleich dann leicht abgeschwächt, lag aber immer noch bei 34,5 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gingen die Erzeugerpreise im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat um 0,1 % zurück.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren die Preisrückgänge bei Energie. Vorleistungsgüter waren ebenfalls billiger als im Vorjahresmonat, hingegen waren Konsum- und Investitionsgüter teurer als im Oktober 2022.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat vor allem bedingt durch Preisrückgänge für Strom

Energie war im Oktober 2023 um 27,9 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber September 2023 fielen die Energiepreise geringfügig um 0,1 %. Sie waren nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 stark gestiegen und erreichten im September 2022 ihren historischen Höchststand. Im Oktober 2023 hatten die Preisrückgänge für Strom den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Oktober 2022 um 36,2 % (-1,4 % gegenüber September 2023).

Erdgas in der Verteilung kostete im Oktober 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 29,6 % weniger als im Oktober 2022. Gegenüber dem Vormonat September 2023 stiegen die Erdgaspreise um 1,4 %.

Mineralölerzeugnisse waren im Oktober 2023 um 13,2 % billiger als im Oktober 2022, gegenüber September 2023 sanken diese Preise um 2,1 %. Leichtes Heizöl kostete 22,3 % weniger als ein Jahr zuvor (-2,1 % gegenüber September 2023). Die Preise für Kraftstoffe waren um 12,8 % niedriger (-3,0 % gegenüber September 2023).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 0,2 % höher als im Oktober 2022 und sanken gegenüber September 2023 um 0,2 %.

Preisrückgänge bei Vorleistungsgütern vor allem durch Preissenkungen bei Metallen und chemischen Grundstoffen

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Oktober 2023 um 4,6 % niedriger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken sie um 0,2 %.

Der Preisrückgang im Vorjahresvergleich wurde vor allem durch die Preisentwicklung für Metalle und chemische Grundstoffe verursacht. Metalle waren 11,7 % billiger als im Oktober 2022. Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 0,9 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 18,9 % weniger als im Oktober 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken im Vorjahresvergleich um 30,9 %. Chemische Grundstoffe waren insgesamt 12,1 % billiger als im Vorjahresmonat. Besonders stark sanken die Preise gegenüber Oktober 2022 für Düngemittel und Stickstoffverbindungen (-45,4 %). Holz war 17,9 % billiger als im Oktober 2022, Futtermittel für Nutztiere 22,3 %.

Hohe Preissteigerungen gegenüber Oktober 2022 gab es dagegen bei Transportbeton (+24,7 %), Zement (+22,0 %), Kalk und gebranntem Gips (+19,9 %) und Hohlglas (+17,5 %). Baukies und natürliche Sande kosteten 17,1 % mehr.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch höhere Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im Oktober 2023 um 3,9 % höher als im Oktober 2022, sanken aber gegenüber September 2023 um 0,2 %. Nahrungsmittel waren 3,7 % teurer als im Vorjahr, auch hier sanken die Preise gegenüber September 2023 (-0,3 %). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 29,4 % mehr als im Oktober 2022, Obst- und Gemüseerzeugnisse waren im Oktober 2023 um 16,0 % teurer als im Oktober 2022, Schweinefleisch 10,4 %. Billiger als im Vorjahresmonat waren nicht behandelte pflanzliche Öle (-34,1 %), die Preise für Butter sanken um 29,5 %. Flüssige Milch war 8,8 % billiger als im Oktober 2022, Kaffee 4,6 %.

Gebrauchsgüter waren im Oktober 2023 um 4,2 % teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+4,8 % gegenüber Oktober 2022). Gegenüber September 2023 stiegen Preise für Gebrauchsgüter um 0,2 %.

Investitionsgüter waren 4,4 % teurer als im Vorjahresmonat, insbesondere verursacht durch die Preissteigerungen bei Maschinen (+5,4 % gegenüber Oktober 2022) sowie bei Kraftwagen und Kraftwagenteilen (+3,9 % gegenüber Oktober 2022). Gegenüber September 2023 stiegen die Preise für Investitionsgüter um 0,1 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Startups können Beschäftigte besser am wirtschaftlichen Erfolg beteiligen

Nach jahrelangem Ringen wird der Bundestag am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschließen und darin lt. Bitkom auch die Möglichkeiten für die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups deutlich verbessern.

Bitkom, Pressemitteilung vom 17.11.2023

  • Heute beschließt der Bundestag das Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Mitarbeiterbeteiligung wird einfacher und steuerlich attraktiver

Nach jahrelangem Ringen wird der Bundestag heute das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschließen und darin auch die Möglichkeiten für die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups deutlich verbessern. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

„Das Zukunftsfinanzierungsgesetz macht den Weg frei für eine deutlich verbesserte Mitarbeiterbeteiligung in Startups. Mitarbeiterbeteiligungen werden zunehmend wichtig für den Erfolg eines Startup-Öko-Systems. Gerade für junge und kleinere Unternehmen, die hohe Fixgehälter häufig nicht stemmen können, ist es von entscheidender Bedeutung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg des Startups zu beteiligen, um im internationalen Wettbewerb um die besten Talente gute Leute zu gewinnen und zu halten.

Gerade auf den letzten Metern hat es beim Zukunftsfinanzierungsgesetz noch wichtige Verbesserungen gegeben. Dadurch, dass Steuern auf überlassene Unternehmensanteile erst fällig werden, wenn wirklich Gewinne realisiert werden und nicht bereits bei einem Arbeitgeberwechsel, wird die Dry-Income-Problematik weitestgehend gelöst. Damit entfällt eines der größten Hemmnisse, das die deutsche Variante der Mitarbeiterbeteiligung gerade auch im internationalen Vergleich unattraktiv für die Beschäftigten gemacht hat. Gegenüber dem früheren Kabinettsentwurf hat sich zweitens verbessert, dass auch sog. vinkulierte Anteile im Gesetzestext erwähnt werden und damit deutlich mehr Rechtssicherheit für diese fast ausnahmslos genutzte Variante der Mitarbeiterbeteiligung hergestellt und die Neuregelung somit wirklich praxistauglich wird. Und drittens können auch größere und ältere Startups von den Neuregelungen profitieren. So werden erfolgreiche deutsche Scaleups in ihrem Wachstum hin zu internationalen Champions gestärkt.“

Nach einer Bitkom-Umfrage aus diesem Jahr wäre für drei Viertel (73 Prozent) der Startups eine höhere Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wichtig. Bislang beteiligen 4 von 10 (38 Prozent) Beschäftigte am Unternehmen, weitere 48 Prozent können sich das in der Zukunft vorstellen.

Quelle: Bitkom

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Deutsche Unternehmen investieren 2022 deutlich mehr in Klimaschutz

Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Energiekrise hat der Unternehmenssektor in Deutschland sein Investitionsvolumen in den Klimaschutz hierzulande auf 72,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 erhöht (2021: 55,1 Mrd. Euro), wie das KfW-Klimabarometer 2023 von KfW Research zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 15.11.2023

  • KfW-Klimabarometer zeigt preisbereinigten Anstieg um 18 % auf 72 Mrd. Euro
  • Zwei Drittel der Unternehmen haben Klimaschutz zumindest teilweise in Strategie verankert

Trotz der wirtschaftlichen Unsicherheiten infolge der Energiekrise hat der Unternehmenssektor in Deutschland sein Investitionsvolumen in den Klimaschutz hierzulande auf 72,2 Mrd. Euro im Jahr 2022 erhöht (2021: 55,1 Mrd. Euro), wie das KfW-Klimabarometer 2023 von KfW Research zeigt. Hinter dem Plus von nominal 31 % bzw. 17 Mrd. Euro steht auch real, also bereinigt um Preiserhöhungen durch die Inflation, ein beachtlicher Anstieg von 18 %. Investiert haben die Unternehmen am häufigsten in klimafreundliche Mobilität, gefolgt von Projekten zur Erzeugung oder Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, sowie in Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebestand.

„Klimaschutz als Investitionsbereich ist für die deutschen Unternehmen messbar relevanter geworden“,
sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„2022 floss bereits jeder siebte Euro der gesamten Neuinvestitionen des Unternehmenssektors in Klimaschutzvorhaben. 2021 war es nur jeder Achte. Somit haben die Investitionsvolumina für Klimaschutzvorhaben im Zeitverlauf deutlich angezogen und haben auch im Vergleich zu anderen Investitionsbereichen an Bedeutung gewonnen.“ Trotz der erfreulichen Entwicklung bei den Klimaschutzinvestitionen im vergangenen Jahr bleibe aber noch viel zu tun. „Um Klimaneutralität in Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, sind unserer Schätzung zufolge Investitionen von durchschnittlich rund 120 Mrd. Euro pro Jahr von privaten Unternehmen erforderlich. Die Investitionslücke hat sich 2022 zwar deutlich verkleinert. Das ist in dem herausfordernden Umfeld sehr ermutigend und gleichzeitig bedarf es noch größerer Anstrengungen, die Lücke nachhaltig zu schließen.“

Neben den stark gestiegenen Energiepreisen für fossile Energieträger, die Investitionen in die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiver gemacht haben, dürften auch Vorzieheffekte aufgrund der sich abzeichnenden Fremdkapitalverteuerung und steigender Investitionsgüterpreise vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 den Klimaschutzinvestitionen einen Schub verliehen haben. Zum Wachstumsplus der Klimaschutzinvestitionen haben vorrangig größere Unternehmen beigetragen. Sowohl mittlere Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten (+65 % nominal von 7 Mrd. auf 12 Mrd. Euro; real: +49 %) als auch große Mittelständler mit mehr als 50 Beschäftigten (+61 % nominal von 7 Mrd. auf 11 Mrd. Euro; real: +46 %) haben ihre Ausgaben hierfür im Vergleich zum Vorjahr massiv ausgeweitet. Bei den Großunternehmen, die das KfW-Klimabarometer ebenfalls umfasst, stiegen die Klimaschutzinvestitionen um nominal 29 % (von 28 Mrd. auf 36 Mrd. Euro; real +17 %). Dagegen sind die Investitionen von Kleinst- und kleinen Unternehmen mit 10 Mrd. bzw. 3 Mrd. Euro nominal zwar nahezu konstant geblieben, inflationsbereinigt bedeutet dies jedoch einen Rückgang von -11 % bzw. -5 %.

Rund 490.000 Unternehmen haben im Jahr 2022 Klimaschutzinvestitionen im Inland getätigt. Das ist jedes siebte (13 %) der knapp 3,8 Mio. Unternehmen in Deutschland. Der Anteil der in Klimaschutz investierenden Unternehmen ist damit im Vorjahresvergleich gesunken (-10 Prozentpunkte). Ausschlaggebend für diesen Rückgang sind stark sinkende Investorenzahlen bei den Kleinst- bzw. den kleinen Unternehmen (-13 bzw. -9 Prozentpunkte), die aufgrund ihrer sehr großen Anzahl die aggregierte Unternehmensentwicklung dominieren. In allen größeren Unternehmensgrößenklassen hat der Anteil der Firmen mit Klimaschutzinvestitionen zugelegt oder ist konstant geblieben. Hierbei dürfte eine wichtige Rolle gespielt haben, dass kleinere Unternehmen seltener mit investiven Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbarer Energien auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben (18 % bei Mittelständlern mit unter 10 Beschäftigten vs. 81 % bei Großunternehmen). Zudem war bei kleineren Unternehmen im Jahr 2022 ein Rückgang der Profitabilität zu beobachten, was sie entsprechend häufiger dazu veranlasst haben dürfte, noch verfügbare Mittel in andere Investitionsvorhaben (z. B. mit dringender Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes) zu lenken.

Die Dekarbonisierung hat in vielen Unternehmen auch an strategischer Bedeutung gewonnen. Fast zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland haben Klimaschutz aktuell zumindest teilweise in ihrer Unternehmensstrategie verankert – das sind 10 Prozentpunkte mehr als in der Vorjahreserhebung. Mittelständische Unternehmen konnten dabei sowohl mit Blick auf die strategische Verankerung von Klimaschutz als auch hinsichtlich der Kenntnis des eigenen CO2-Fußabdrucks etwas Boden gut machen gegenüber den Großunternehmen, die bereits im letzten Jahr ein deutlich höheres Aktivitätsniveau in diesen Bereichen vorweisen konnten. Dass allerdings weiter Luft nach oben bei der Operationalisierung der Klimaschutzstrategie in vielen Unternehmen besteht, spiegelt sich in dem Ergebnis, dass 70 % der Unternehmen bislang keine konkreten Pläne zur Treibhausgasminderung entwickelt haben; dies betrifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Weitere wichtige Ergebnisse des KfW-Klimabarometers im Überblick:

  • Diejenigen Unternehmen, die mindestens eine Investition mit Klimaschutzbezug durchgeführt haben, haben die dafür aufgebrachten Investitionsvolumina deutlich ausgeweitet: Im Durchschnitt lag das Investitionsvolumen mit Klimaschutzbezug je mittelständischem Unternehmen bei 106.000 Euro (2021: 44.000 Euro; nominal +140 % ggü. Vorjahr). Den stärksten Anstieg zeigten dabei die Kleinstunternehmen: Sie konnten ihre durchschnittliche Investitionshöhe nominal um 122 % auf 50.000 Euro ausweiten (2021: 23.000 Euro).
  • Ein Blick in die Wirtschaftsbereiche zeigt, dass im Verarbeitenden Gewerbe der Anteil der Unternehmen mit getätigten Klimaschutzinvestitionen (18 %) deutlich höher ist als in den anderen Branchen (12 % Dienstleistungen, 11 % Handel, 9 % Bau).
  • Die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen erfolgt zum Großteil durch Eigenmittel (zwischen 42 % des Volumens bei Kleinstunternehmen und 91 % bei Großunternehmen). Hierunter fallen die Innenfinanzierung aus eigenen Gewinnen, die konzerninterne Finanzierung sowie in geringem Ausmaß Einlagen von Gesellschaftern. Im Vergleich zu Großunternehmen binden mittelständische Unternehmen häufiger Bankkredite und Fördermittel zur Finanzierung ihrer Projekte ein.
  • Die drängendsten Hemmnisse für Investitionen in Klimaschutz liegen für Unternehmen weiterhin in wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten begründet. Jedes zweite Unternehmen (50 %) sieht die Unsicherheit über die Wirtschaftlichkeit der Investition als sehr relevante oder eher relevante Hürde. Fehlende finanzielle Ressourcen nennen 45 %. Lieferschwierigkeiten bei Klimaschutztechnologien, Fachkräftemangel sowie Informationsdefizite über eigene Treibhausgas-Einsparmöglichkeiten – hier insbesondere bei den mittelständischen Unternehmen – stellen weitere wichtige Investitionshemmnisse dar.
  • In der aktuellen Ausgabe des KfW-Klimabarometers wurde erstmalig explizit die Haltung der Unternehmen zum Ziel der Klimaneutralität Deutschlands erhoben. Die Zahlen machen Mut: Eine deutliche Mehrheit von rund 60 % der Unternehmen in Deutschland steht zumindest teilweise hinter diesem Ziel. Ein eigenes Klimaneutralitätsziel haben bislang nur wenige Unternehmen – aber auch deren Anteil ist im Jahresvergleich deutlich gewachsen von 10 % auf 15 %.

Quelle: KfW

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Die meisten Unternehmen wollen aktuelle Homeoffice-Vereinbarungen behalten

84 % der Unternehmen in Deutschland wollen ihre gegenwärtigen Regeln zum Homeoffice beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.11.2023

Die meisten Unternehmen in Deutschland, 84 %, wollen ihre gegenwärtigen Regeln zum Homeoffice beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. „Dies gilt in allen Wirtschaftszweigen sowie bei kleineren, mittleren wie größeren Unternehmen gleichermaßen“, sagt ifo-Forscher Simon Krause. Nur jeweils 8 % der Firmen möchte ihre Homeoffice-Regeln noch verändern. „Trotz der öffentlichen Debatte um die Rückkehr ins Büro hat sich das Homeoffice in der Arbeitswelt fest etabliert“, fügt Krause hinzu.

Weitere Flexibilisierung beim Homeoffice sind vor allem in der Medienbranche (23,9 %) und in der Warenherstellung (19,4 %) beabsichtigt. Beschränkungen planen insbesondere die Textilhersteller (19,6 %), die Pharmaindustrie (16,3 %) und Informationsdienstleister (16,2 %).

„Wir ermitteln seit April 2022 eine gleichbleibende Quote von einem Viertel aller Beschäftigten im Homeoffice“, ergänzt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. „Angesichts der neuen Umfrageergebnisse erwarten wir keinen Rückgang.“ Denn aktuell haben 34,1 % aller Firmen eine Betriebsvereinbarung zu Homeoffice geschlossen und weitere 15,4 % nutzen Regelungen auf Bereichs- oder Teamebene. 29,1 % arbeiten mit individuellen Vereinbarungen. 31,2 % haben keine Regelung oder gar kein Homeoffice.

Hinter den Durchschnittszahlen verbergen sich große Unterschiede. Eine Betriebsvereinbarung haben 49 % der Industrieunternehmen und 32,6 % der Dienstleister, aber nur 12,3 % der Firmen im Handel und 17,1 % in der Baubranche. Regelungen auf Teamebene und individuelle Vereinbarungen finden sich in etwa gleichmäßig in allen Wirtschaftsbereichen. In der Baubranche (54 %) und im Handel (50,8 %) ist der Anteil der Firmen mit keiner Regelung bzw. keiner Homeoffice-Möglichkeit deutlich höher als im Dienstleistungssektor (31,2 %) und in der Industrie (18,1 %).

Großunternehmen haben mit 55,3 % deutlich häufiger eine Betriebsvereinbarung als kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) mit 23,8 %. Spiegelbildlich liegt der Anteil der KMUs ohne Homeoffice-Regelung oder -Möglichkeit mit 39,4 % über dem der Großunternehmen (13,1 %). Die Regelungen auf Teamebene sind verbreiteter in Großunternehmen (23,2 %) als in KMUs (12,1 %), während KMUs (31,9 %) eher als Großunternehmen (23,3 %) auf individuelle Regelungen setzen.

Die repräsentative Umfrage wurde unter mehr als 9.000 Unternehmen in Deutschland im August 2023 durchgeführt.

Quelle: ifo Institut

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EU-Kommission schlägt neue Maßnahmen zu Kompetenzen und Fachkräften gegen kritischen Arbeitskräftemangel vor

Die EU-Kommission stellte ein Paket zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität mit einer Reihe neuer Initiativen vor, die Europa attraktiver für auswärtige Talente machen und die innereuropäische Mobilität erleichtern sollen. Zu den Maßnahmen gehören ein neuer EU-Talentpool sowie Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung von Qualifikationen und der Lernmobilität.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.11.2023

Die EU-Kommission stellt heute (15.11.2023Anm. der Redaktion) ein Paket zur Kompetenz- und Fachkräftemobilität mit einer Reihe neuer Initiativen vor, die Europa attraktiver für auswärtige Talente machen und die innereuropäische Mobilität erleichtern sollen. Zu den heute vorgestellten Maßnahmen gehören ein neuer EU-Talentpool, der Arbeitgeber in der EU mit Arbeitsuchenden aus Drittländern zusammenbringen soll, sowie Maßnahmen zur Förderung der Anerkennung von Qualifikationen und der Lernmobilität. Mit ihnen werden zentrale Vorgaben des Europäischen Jahres der Kompetenzen umgesetzt.

In der gesamten EU herrscht Fachkräftemangel in verschiedenen Wirtschaftszweigen und auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Die EU setzt bei ihren Bemühungen zur Behebung des Arbeitskräftemangels bei sich selbst an und scheut keine Mühe, die heimischen Arbeitskräfte zum Vorteil des Binnenmarkts weiterzubilden und umzuschulen und ihr brachliegendes Potenzial zu nutzen. Um jedoch etwas gegen die Knappheit in den Mitgliedstaaten zu unternehmen, muss die EU außerdem Kompetenzen und Fachkräfte aus aller Welt anziehen. Damit dieser Ansatz Erfolg haben kann, müssen die nötigen Talente angeworben werden und auch bleiben. Die Arbeitsmigration zusammen mit Partnern in Drittländern zu entwickeln, kann außerdem für beide Seiten von Vorteil sein, indem Fachwissen und finanzielle Unterstützung in die Wirtschaft des Herkunftslands zurückfließen.

Die Mitgliedstaaten werden beim globalen Wettlauf um Talente durch folgende Initiativen unterstützt:

Der EU-Talentpool – Anwerbung auswärtiger Fachkräfte leicht gemacht

Die Kommission schlägt die Einrichtung eines EU-Talentpools vor, um die Anwerbung von Arbeitsuchenden aus Nicht-EU-Ländern für Mangelberufe EU-weit zu vereinfachen. Die Maßnahme ist innovativ – es ist die erste EU-Plattform dieser Art –, und sie vereinfacht und beschleunigt internationale Einstellungen, indem Arbeitgeber aus einem größeren Reservoir von Kompetenzen und Talenten schöpfen können. Die Teilnahme am EU-Talentpool wird für die Mitgliedstaaten, die das Management der Plattform unterstützen werden, freiwillig sein. Er wird auch Informationen über die Einstellungs- und Einwanderungsmodalitäten der Mitgliedstaaten bieten und starke Schutzvorkehrungen enthalten, die faire Einstellungs- und Arbeitsbedingungen sicherstellen.

Mit dem EU-Talentpool wird zusätzlich die Umsetzung von Fachkräftepartnerschaften unterstützt. Das sind maßgeschneiderte Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern für die Mobilität zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken. Arbeitsuchende, die ihre Kompetenzen im Rahmen einer Fachkräftepartnerschaft entwickelt haben, erhalten einen Fachkräftepartnerschaftspass, den die teilnehmenden Arbeitnehmer einsehen können und der ihre Qualifikationen bescheinigt. Die Gelegenheiten zur legalen Migration dürften die irreguläre Migration weniger attraktiv machen und müssen mit einer verstärkten Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme einhergehen.

Einfachere und beschleunigte Anerkennung von in Drittländern erworbenen Qualifikationen

Die vereinfachte Anerkennung von Qualifikationen und die leichtere Validierung von Kompetenzen, die in Nicht-EU-Ländern erworben wurden, sind von zentraler Bedeutung für Arbeitgeber auf der Suche nach Fachkräften und für Drittstaatsangehörige, die Zugang zum EU-Arbeitsmarkt suchen und sich in die Aufnahmegesellschaften integrieren möchten.

Die Kommission empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, um die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Durch diese Maßnahmen würde das derzeitige Anerkennungssystem der EU modernisiert und stärker an das System angepasst, das für EU-Bürger/innen eingerichtet wurde, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen.

Das Ziel ist, die Kapazitäten der nationalen Anerkennungsbehörden zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren durch eine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen und verbesserte Methoden zur Bewertung der Kompetenzen Arbeitsuchender auszubauen. So können Anerkennungsentscheidungen schnell und zuverlässig getroffen werden, um freie Stellen in Mangelberufen und insbesondere in vorrangigen reglementierten Berufen zu besetzen.

Lernmobilität als Chance für alle

Mit der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates „Europa in Bewegung – Lernmobilität für alle“ soll die Mobilität in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, die Lernmobilität innerhalb der EU zum integralen Bestandteil aller Bildungswege zu machen, von der Schulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung – insbesondere der Lehrlingsausbildung – bis zur Hochschul- und Erwachsenenbildung und zum Jugendaustausch.

Die Kommission schlägt neue ambitionierte Zielvorgaben bis 2030 vor: eine Steigerung der Mobilitätserfahrung auf mindestens 25 % bei Hochschulabsolvent(inn)en, mindestens 20 % bei Lernenden mit geringeren Chancen und mindestens 15 % bei Auszubildenden. Durch den Vorschlag wird außerdem die Attraktivität der EU als Bildungsdestination für Talente aus Drittländern im Sinne der geopolitischen Dimension des Europäischen Bildungsraums gefördert. Sie baut auf den konkreten Empfehlungen eines Europäischen Bürgerforums zu diesem Thema auf. Der Vorschlag enthält eine Verpflichtung der Kommission zur Überwachung und Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen Aktionspläne zur konkreten Umsetzung der Ziele.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über den Kommissionsvorschlag für einen EU-Talentpool verhandeln. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen unterstützen und sie auffordern, über nationale Initiativen, Reformen, bewährte Verfahren und Statistiken zu berichten. Die Empfehlung „Europa in Bewegung“ wird dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt.

Hintergrund

Die EU sieht sich dauerhaft mit einem Arbeitskräftemangel in verschiedenen Wirtschaftszweigen und auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen konfrontiert. Die Arbeitslosenquote ist auch weiterhin niedrig (6,0 % im September 2023), und die Quote der unbesetzten Stellen stieg vergangenes Jahr auf 2,9 % – das ist gegenüber 2012 mehr als das doppelte. Die Herausforderungen für den Arbeitsmarkt werden durch den demografischen Wandel weiter zunehmen. Die EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird bis 2030 auf 258 Millionen zurückgehen, gegenüber 265 Millionen im Jahr 2022. Ohne konzertierte Aktion können diese Tendenzen den grünen und den digitalen Wandel untergraben, die Wettbewerbsfähigkeit der EU dämpfen und öffentliche Dienstleistungen in Bereichen schwächen, die bereits zu wenige Arbeitskräfte haben, wie die Gesundheits- und Langzeitpflege.

Die internationale Stellenvermittlung ist sowohl für Nicht-EU-Bürger/innen als auch für Arbeitgeber kompliziert und kostspielig. Ein erhebliches Hindernis für die Mobilität qualifizierter Fachkräfte ist der Mangel an Verständnis und Vertrauen bei den Arbeitgebern, was Kompetenzen und Qualifikationen anbetrifft, die in Drittländern erworben wurden. Das mindert nicht nur die Attraktivität der EU, es führt auch zu einem „Brain Waste“, einer Bildungsverschwendung – indem Drittstaatsangehörige oft unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt werden.

Obwohl die Lernmobilität eine ausgesprochen wertvolle Erfahrung ist, durch die Menschen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für ihren Bildungsweg und ihre persönliche und berufliche Entwicklung sowie ihr bürgerschaftliches Engagement und ihre soziale Inklusion brauchen, ist der Anteil der Europäerinnen und Europäer, die an einer Lernaktivität im Ausland teilnehmen, weiterhin gering.

Das Paket zur Fachkräftemobilität ist eine Folgemaßnahme der Rede zur Lage der Union 2022, in der Präsidentin von der Leyen die Probleme im Zusammenhang mit der Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen hervorgehoben hat, welche oft ein praktisches Hindernis für die legale Migration bilden. Es baut auf den laufenden Arbeiten am Paket zu Kompetenzen und Talenten und dem neuen Migrations- und Asylpaket auf und leistet einen Beitrag zum derzeitigen Europäischen Jahr der Kompetenzen mit seinem Schwerpunkt auf einem strategischen Ansatz zur Bewältigung des Arbeits- und Fachkräftemangels.

Quelle: EU-Kommission

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Wirtschaft sieht in Digitalisierung Chancen für den Klimaschutz

Kann die Digitalisierung zum Erreichen der Klimaziele beitragen – oder steht sie ihnen im Weg? Aus Sicht der deutschen Wirtschaft fällt die Antwort lt. Bitkom eindeutig aus: 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen in der Digitalisierung eine Chance für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Lediglich 17 Prozent sehen sie in dieser Hinsicht als Risiko.

Bitkom, Pressemitteilung vom 15.11.2023

  • 89 Prozent sagen: Wer in nachhaltige Technologien investiert, hat einen Wettbewerbsvorteil
  • 9 von 10 Unternehmen setzen ihre Nachhaltigkeitsstrategie mit digitalen Tools um
  • 84 Prozent konnten durch Digitalisierung ihren CO2-Ausstoß reduzieren

Kann die Digitalisierung zum Erreichen der Klimaziele beitragen – oder steht sie ihnen im Weg? Aus Sicht der deutschen Wirtschaft fällt die Antwort eindeutig aus: 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland sehen in der Digitalisierung eine Chance für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Lediglich 17 Prozent sehen sie in dieser Hinsicht als Risiko. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland ab 20 Mitarbeitenden, die im Auftrag des Bitkom durchgeführt wurde. Demnach bescheinigt die weit überwiegende Mehrheit von 89 Prozent der Unternehmen jenen einen langfristigen Wettbewerbsvorteil, die in nachhaltige Technologien investieren. Jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) sieht in der Digitalisierung eine Möglichkeit für neue, klimaschonende Geschäftsmodelle. „Je mehr Unternehmen gezielt digitale Technologien einsetzen, um Energie zu sparen und ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren, desto größer ist der Beitrag der Wirtschaft zum Klimaschutz“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit spielen in vielen Unternehmen eine Rolle. Ein Viertel (25 Prozent) der Unternehmen verfolgt eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Gesamtunternehmen, bei 29 Prozent gibt es eine Strategie für einzelne Unternehmensbereiche. Weitere 34 Prozent planen eine Nachhaltigkeitsstrategie. Keines dieser Unternehmen lässt dabei digitale Technologien und Anwendungen außer Acht. Bei mehr als einem Viertel (28 Prozent) sind digitale Technologien für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele entscheidend. Bei 37 Prozent haben sie „große Bedeutung“ und bei 28 Prozent „eher große Bedeutung“ – das sind in Summe 93 Prozent. Lediglich bei 5 Prozent der Unternehmen haben digitale Technologien und Anwendungen eine „eher geringe Bedeutung“ für die Umsetzung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz ohne Digitalisierung kommt kein einziges Unternehmen mit konkreten oder noch in Planung befindlichen Nachhaltigkeitszielen aus. Das liegt auch an den positiven Erfahrungen, die die meisten Unternehmen bereits gemacht haben: Bei 84 Prozent ist der CO2-Ausstoß durch den Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen insgesamt gesunken. „Digitaler Klimaschutz ist eine riesige Chance für die deutsche Wirtschaft. Die Unternehmen erhalten und steigern so ihre Wettbewerbsfähigkeit und sparen gleichzeitig CO2 ein“, betont Rohleder.

Quelle: Bitkom

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Herbstprognose 2023: Eine bescheidene Erholung nach einem schwierigen Jahr

Die europäische Wirtschaft hat in diesem Jahr vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten, der schwachen Auslandsnachfrage und der Straffung der Geldpolitik an Dynamik verloren. Auch wenn sich die Wirtschaftstätigkeit in Zukunft allmählich erholen dürfte, korrigiert die EU-Kommission im Herbst ihre Prognose für das BIP-Wachstum der EU im Vergleich zu den Sommerprojektionen nach unten.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.11.2023

Die europäische Wirtschaft hat in diesem Jahr vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten, der schwachen Auslandsnachfrage und der Straffung der Geldpolitik an Dynamik verloren. Auch wenn sich die Wirtschaftstätigkeit in Zukunft allmählich erholen dürfte, korrigiert die Europäische Kommission in ihrer Herbstprognose ihre Prognose für das BIP-Wachstum der EU im Vergleich zu den Sommerprojektionen nach unten. Schätzungen zufolge ist die Inflation im Euro-Währungsgebiet im Oktober auf einen Zweijahres-Tiefstand gesunken und dürfte im Prognosezeitraum weiter zurückgehen.

Das Wachstum hat an Schwung verloren, aber es wird immer noch mit einer Erholung gerechnet

Nach einer kräftigen Expansion während des größten Teils des Jahres 2022 schrumpfte das reale BIP zum Jahresende und erholte sich in den ersten drei Quartalen 2023 kaum. Der nach wie vor hohen, wenn auch rückläufigen Inflation, der Verschärfung der Geldpolitik sowie der schwachen Auslandsnachfrage musste die Wirtschaft einen höheren Tribut zollen als erwartet. Die jüngsten Geschäftsindikatoren und Umfrageergebnisse für Oktober deuten wegen erhöhter Unsicherheit ebenfalls auf eine gedämpfte Konjunktur im Schlussquartal dieses Jahres hin. Insgesamt geht die Herbstprognose für 2023 von einem BIP-Wachstum von 0,6 % sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet aus, was um 0,2 Prozentpunkte unter der Sommerprognose der Kommission liegt.

Die Kommission rechnet jedoch mit einem allmählichen Wiederanziehen der Wirtschaftstätigkeit, da sich die Konsumausgaben aufgrund einer weiter robusten Entwicklung an den Arbeitsmärkten, eines anhaltenden Lohnwachstums und einer fortgesetzten Inflationsabschwächung erholen. Trotz einer restriktiveren Geldpolitik dürften die Investitionen – gestützt durch insgesamt solide Unternehmensbilanzen und die Aufbau- und Resilienzfazilität – weiter ansteigen. 2024 dürfte sich das BIP-Wachstum in der EU auf 1,3 % verbessern. Auch dies ist gegenüber der Sommerprognose immer noch eine Abwärtskorrektur um 0,1 Prozentpunkte. Im Euro-Währungsgebiet dürfte das BIP-Wachstum mit 1,2 % geringfügig niedriger ausfallen.

Angesichts der Inflation und der Weiterwirkung der restriktiven Geldpolitik dürfte sich das Wachstum im Jahr 2025 in der EU auf 1,7 % und im Euro-Währungsgebiet auf 1,6 % verbessern.

Weitere Abschwächung der Inflation nach dem jüngsten Zweijahres-Tief erwartet

Die Inflation ist nach wie vor rückläufig. Schätzungen zufolge belief sie sich im Euro-Währungsgebiet im Oktober auf 2,9 %, nachdem sie vor einem Jahr einen Höchststand von 10,6 % erreicht hatte. Dies ist der niedrigste Stand seit Juli 2021.

Während die Verlangsamung im vergangenen Jahr in erster Linie auf den drastischen Rückgang der Energiepreise zurückzuführen war, ist schlägt sie sich nun zunehmend breit in allen Hauptverbrauchskategorien und nicht nur bei Energie und Lebensmitteln nieder.

Da sich die geldpolitische Straffung in der Wirtschaft niederschlägt, dürfte die Inflation weiter zurückgehen, wenn auch in geringerem Tempo. Ausschlaggebend hierfür ist auf eine langsamere, aber breiter angelegte Abschwächung des Inflationsdrucks bei Nahrungsmitteln, Industrieerzeugnissen und Dienstleistungen. Die Gesamtinflation im Euro-Währungsgebiet wird voraussichtlich von 5,6 % im Jahr 2023 auf 3,2 % 2024 und 2,2 % 2025 sinken. Für die EU insgesamt dürfte sie bei 6,5 % im Jahr 2023, 3,5 % 2024 und 2,4 % 2025 liegen.

Die Arbeitsmärkte bleiben widerstandsfähig

Trotz der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums entwickelte sich der EU-Arbeitsmarkt in der ersten Jahreshälfte 2023 weiterhin kräftig. Im zweiten Quartal erreichten die Erwerbs- und Beschäftigungsquoten in der EU den höchsten jemals aufgezeichneten Stand, und die Arbeitslosenquote lag im September bei 6 % der Erwerbsbevölkerung und damit nahe ihrem Rekordtief.

Obwohl die jüngsten Umfrageergebnisse auf eine gewisse Abkühlung hindeuten und in einigen Mitgliedstaaten ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, dürfte der Arbeitsmarkt im Prognosezeitraum robust bleiben. In diesem Jahr wird ein Beschäftigungswachstum von 1,0 % in der EU prognostiziert, bevor es sich sowohl 2024 als auch 2025 auf 0,4 % verringern soll. Die Arbeitslosenquote dürfte 2023 und 2024 in der EU mit 6,0 % weitgehend unverändert bleiben und 2025 auf 5,9 % sinken. Angesichts des anhaltenden nominalen Lohnwachstums und der rückläufigen Inflation wird erwartet, dass sich die Reallöhne ab nächstem Jahr ins Positive wenden werden.

Verringerung der öffentlichen Defizite mit dem Auslaufen der fiskalpolitischen Unterstützung

Das Auslaufen der pandemiebedingten befristeten Maßnahmen, eine Verringerung der Subventionen für private Investitionen und die geringeren Nettoauswirkungen energiebezogener Maßnahmen auf die öffentlichen Haushalte dürften den Druck auf die Haushaltssalden ausgleichen, der sich aus einem ungünstigeren wirtschaftlichen Umfeld und höheren Zinsausgaben ergibt. Folglich dürfte das gesamtstaatliche Defizit der EU 2023 den Projektionen zufolge leicht auf 3,2 % des BIP zurückgehen. Die fortgesetzte Zurückhaltung bei diskretionärer fiskalischer Unterstützung dürfte das öffentliche Defizit der EU weiter auf 2,8 % des BIP im Jahr 2024 und auf 2,7 % des BIP im Jahr 2025 senken. Die Hauptursache für diesen Rückgang dürfte die erhebliche Verringerung der energiebezogenen Maßnahmen im nächsten Jahr und deren schrittweise Einstellung im Jahr 2025 sein.

Die Schuldenquote der EU wird den Projektionen zufolge 2023 weiter auf 83 % des BIP zurückgehen. Dies wird durch die hohe Inflation gestützt, wohingegen höhere Zinssätze für neue Schuldtitel die Zinsausgaben angesichts der langen durchschnittlichen Laufzeit der Staatsschulden in der EU nur allmählich erhöhen. In den Jahren 2024 und 2025 dürfte sich die Schuldenquote weitgehend über dem Niveau von 2019 von rund 79 % stabilisieren.

Risiken und Unsicherheit nehmen vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen zu

Die Unsicherheit und Abwärtsrisiken für die Wirtschaftsaussichten haben in den letzten Monaten aufgrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und des Konflikts im Nahen Osten zugenommen. Bislang konnten deren Auswirkungen auf die Energiemärkte unter Kontrolle gehalten werden, doch besteht die Gefahr von Unterbrechungen der Energieversorgung, die sich erheblich auf die Energiepreise, die weltweite Produktion und das Preisniveau insgesamt auswirken könnten. Die wirtschaftlichen Entwicklungen bei den wichtigsten Handelspartnern der EU, insbesondere China, könnten ebenfalls Risiken mit sich bringen.

Auf binnenwirtschaftlicher Seite könnte die Transmission der geldpolitischen Straffung die Konjunktur länger und stärker als in dieser Prognose projiziert belasten, da sich die Anpassung der Unternehmen, privaten Haushalte und öffentlichen Finanzen an das hohe Zinsumfeld als schwieriger herausstellen könnte. Schließlich zeigen extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Brände, Dürren und Überschwemmungen, die auf dem gesamten Kontinent und darüber hinaus mit zunehmender Häufigkeit und in wachsendem Ausmaß zu spüren sind, die dramatischen Folgen, die der Klimawandel nicht nur für die Umwelt und die betroffenen Menschen, sondern auch für die Wirtschaft haben kann.

Neue Kandidatenländer erstmalig einbezogen

In dieser Herbstprognose werden erstmals auch Wirtschaftsdaten aus Bosnien und Herzegowina, der Republik Moldau und der Ukraine beleuchtet, denen der Europäische Rat im vergangenen Jahr den Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt hat. In der Ukraine hat sich die Wirtschaft 2023 als bemerkenswert widerstandsfähig erwiesen. Es wird erwartet, dass das Wachstum 2023 bei 4,8 %, 2024 bei 3,7 % und 2025 bei 6,1 % liegen wird, nachdem es 2022 infolge der massiven Invasion Russlands um 29 % abgestürzt war.

Diese Erholung ist auf außergewöhnliche Ernten und staatliche Impulse zurückzuführen, die von der unerschütterlichen Unterstützung internationaler Partner getragen werden, sowie auf die Zusage der Behörden, die makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Quelle: EU-Kommission

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KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Geschäftsklima im Mittelstand steigt erstmals seit Frühjahr wieder

Nach fünf Rückgängen in Folge legt das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland im Oktober endlich wieder zu. Es steigt um 2,1 Zähler auf -17,1 Saldenpunkte. Dahinter steht sowohl eine verbesserte Lagebeurteilung als auch bessere Erwartungen, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 14.11.2023

  • Erwartungen und Lageurteile legen im Oktober leicht zu
  • Stimmung bei Großunternehmen tendiert seitwärts
  • Konjunkturelle Trendwende dürfte 2024 gelingen

Nach fünf Rückgängen in Folge legt das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland im Oktober endlich wieder zu. Es steigt um 2,1 Zähler auf -17,1 Saldenpunkte. Dahinter steht sowohl eine verbesserte Lagebeurteilung als auch bessere Erwartungen, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt. Konkret steigen die Lageurteile um 2,5 Zähler auf nun -11,6 Saldenpunkte, wobei die Nulllinie für den langfristigen Mittelwert steht. Die Geschäftserwartungen verbessern sich im Oktober um weitere 1,8 Zähler auf -22,3 Saldenpunkte, nachdem sie sich bereits im Vormonat gefangen hatten.

Unter den Hauptwirtschaftsbereichen der mittelständischen Wirtschaft zeigt sich ein differenziertes Bild. Während im Großhandel und im Bauhauptgewerbe das Geschäftsklima erneut sinkt, steigt es im Verarbeitenden Gewerbe, im Einzelhandel und unter den Dienstleistungsunternehmen. Während fast alle Segmente bessere Erwartungen melden, sind die Dienstleister die einzigen, die auch von einer verbesserten Geschäftslage berichten. Aufgrund des hohen Anteils von Dienstleistern an den mittelständischen Unternehmen zieht das die aggregierte Lagebeurteilung im gesamten Mittelstand nach oben.

Bei den Großunternehmen ändert sich im Oktober nur wenig am Geschäftsklima. Es sinkt minimal um 0,4 Zähler (auf -26,8 Saldenpunkte), war allerdings im Gegensatz zum Mittelstand im Vormonat schon etwas angestiegen. Lagebeurteilungen und die Geschäftserwartungen gehen deutlich auseinander: Während erstere im Oktober um 4,2 Zähler fallen, steigen die Erwartungen um 2,8 Zähler.

„Das mittelständische Geschäftsklima bekommt im Oktober die Kurve. Damit verfestigt sich das Bild weiter, dass die konjunkturelle Talsohle endlich durchschritten ist“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Noch sind es vor allem die Erwartungen, die sich erholen. Ob daher nach der minimalen Schrumpfung der deutschen Wirtschaftsleistung im 3. Quartal schon im laufenden 4. Quartal wieder ein Wachstum ansteht, ist noch unsicher. Berechtigte Konjunkturhoffnungen für das kommende Jahr beruhen aber auf dem privaten Konsum, den die steigenden Reallöhne früher oder später anschieben werden. Weil eine ähnliche Entwicklung auch bei den meisten europäischen Handelspartnern zu erwarten ist und sich der globale Konsum nach einem postpandemischen Dienstleistungsboom wieder mehr hin zu Waren verschieben dürfte, sind auch die Voraussetzungen für eine wieder anziehende Auslands- und Industriegüternachfrage gegeben.“

Quelle: KfW

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Großhandelspreise im Oktober 2023: -4,2 % gegenüber Oktober 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Oktober 2023 um 4,2 % niedriger als im Oktober 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war das der stärkste Preisrückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Mai 2020 (-4,3 % gegenüber Mai 2019).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.11.2023

Großhandelsverkaufspreise, Oktober 2023

  • -4,2 % zum Vorjahresmonat
  • -0,7 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Oktober 2023 um 4,2 % niedriger als im Oktober 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war das der stärkste Preisrückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Mai 2020 (-4,3 % gegenüber Mai 2019). Im September 2023 waren die Großhandelspreise im Vorjahresvergleich bereits um 4,1 % gesunken. Ausschlaggebend für den aktuellen Rückgang ist wie schon in den Vormonaten vor allem ein Basiseffekt durch die hohen Preissteigerungen im Vorjahr aufgrund des Kriegs in der Ukraine. Gegenüber dem Vormonat September 2023 fielen die Großhandelspreise im Oktober 2023 um 0,7 %.

Stark gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse sowie für Altmaterialien und Reststoffe

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung im Oktober 2023 im Vergleich zum Oktober 2022 hatte der Preisrückgang im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen um 16,8 %. Ursächlich ist auch hier vor allem ein Basiseffekt durch das hohe Preisniveau im Vorjahresmonat. Gegenüber September 2023 fielen die Preise bei Mineralölerzeugnissen um 1,9 %. Günstiger als im Vorjahresmonat waren auch die Preise im Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-24,8 %), chemischen Erzeugnissen (-22,1 %), Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-14,8 %) sowie mit Altmaterial und Reststoffen (-14,3 %).

Höher als im Oktober 2022 waren dagegen die Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln mit +13,1 % sowie für Zucker, Süßwaren und Backwaren mit +11,4 %. Auch für Getränke (+7,9 %) sowie für lebende Tiere (+6,8 %) musste auf Großhandelsebene mehr bezahlt werden als vor einem Jahr.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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53 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld, deutlich mehr mit Tarifvertrag

Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskasse vor den Festtagen – erst recht in Zeiten nach wie vor hoher Inflation. Doch lediglich gut die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland kann sich lt. Hans-Böckler-Stiftung darauf freuen, in diesen Tagen die Sonderzahlung zu bekommen. Den größten Unterschied macht, ob Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt werden oder nicht.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 14.11.2023

Tarifliche Weihnachtsgeldzahlungen zwischen 250 und 3.836 Euro

Weihnachtsgeld ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskasse vor den Festtagen – erst recht in Zeiten nach wie vor hoher Inflation. Doch lediglich gut die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland kann sich darauf freuen, in diesen Tagen die Sonderzahlung zu bekommen. Den größten Unterschied macht, ob Beschäftigte nach Tarifvertrag bezahlt werden oder nicht: Von den Beschäftigten mit Tarif bekommen 77 Prozent Weihnachtsgeld – fast doppelt so viele wie in Betrieben ohne Tarifvertrag, wo lediglich 42 Prozent der Beschäftigten eine solche Zahlung erhalten. Das ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Sie beruht auf einer Online-Befragung, an der sich zwischen Anfang November 2022 und Ende Oktober 2023 mehr als 40.000 Beschäftigte beteiligt haben.

Die Zahlung von Weihnachtsgeld wird entweder durch Tarifverträge geregelt oder beruht auf „freiwilligen“ Leistungen des Arbeitgebers, die bei mehrjährigen Wiederholungen auch zum Gewohnheitsrecht werden können und damit verpflichtend sind. In der Praxis wird jedoch in Unternehmen ohne Tarifvertrag deutlich seltener Weihnachtsgeld ausgezahlt, denn den festen tariflichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Gewerkschaften und ihre Mitglieder schließlich über Jahrzehnte durchgesetzt. Gleichzeitig ist auch die monatliche Grundvergütung in tariflosen Betrieben im Durchschnitt niedriger, sodass die Beschäftigten hier doppelt im Nachteil sind. Wichtig zu wissen: In der Online-Umfrage von Lohnspiegel.de werden die Beschäftigten explizit danach gefragt, ob sie Weihnachtsgeld erhalten. Das Statistische Bundesamt berücksichtigt hingegen in einer eigenen Auswertung alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November beziehungsweise Dezember und kommt regelmäßig zu dem Ergebnis, dass ein noch höherer Anteil der Tarifbeschäftigten hiervon profitiert.

„Auch wenn die Preisschübe in den letzten Monaten nachgelassen haben, ist das Weihnachtsgeld für viele Beschäftigte nach wie vor sehr wichtig“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die dauerhaft gestiegenen Lebenshaltungskosten bleiben insbesondere im Niedriglohnsektor eine finanzielle Herausforderung. Mit Tarifvertrag bestehen in der Regel deutlich bessere Voraussetzungen, damit zurechtzukommen.“

Weihnachtsgeld für verschiedene Beschäftigtengruppen

Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld beeinflussen:

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 55 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Befragten Weihnachtsgeld. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland deutlich niedriger ist als im Westen.
  • Vollzeit/Teilzeit: Unterschiede existieren auch hinsichtlich des Beschäftigtenstatus: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 54 Prozent etwas verbreiteter als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen 49 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
  • Befristet/unbefristet: Ähnlich ausgeprägt sind die Unterschiede zwischen Beschäftigten mit einem befristeten oder einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Während lediglich 48 Prozent der Befragten mit Befristung Weihnachtsgeld erhalten, sind es bei den Unbefristeten 54 Prozent.
  • Männer/Frauen: Männer erhalten mit 55 Prozent immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 51 Prozent diese Sonderzahlung bekommen.

Große Unterschiede bei der Höhe des tarifvertraglichen Weihnachtsgeldes

In den meisten großen Tarifbranchen existieren gültige tarifvertragliche Bestimmungen zum Weihnachtsgeld oder einer ähnlichen Sonderzahlung, die zum Jahresende fällig wird. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs von 24 großen Branchen (siehe die ausführliche Tabelle im Anhang dieser Pressemitteilung). Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Sonderzahlung unterscheidet sich dabei erheblich: Bei den mittleren Entgeltgruppen reicht sie von 250 Euro in der Landwirtschaft bis zu 3.836 Euro in der Chemischen Industrie. Nur wenige Branchen haben beim Weihnachtsgeld einen Pauschalbetrag festgelegt. In den meisten Fällen wird das Weihnachtsgeld als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen für 2023 höhere Tarifentgelte vereinbart wurden, hat sich auch das Weihnachtsgeld entsprechend erhöht.

Ein klassisches 13. Monatsentgelt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe. In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.

Mit 95 Prozent eines Monatsentgeltes liegt das Weihnachtsgeld in der Druckindustrie und in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie leicht unterhalb eines vollen 13. Monatsentgeltes. Im Versicherungsgewerbe werden 80 Prozent eines Monatsgehalts gezahlt, im Einzelhandel in den westdeutschen Tarifbereichen vorwiegend 62,5 Prozent, in den Tarifgebieten der westdeutschen Metallindustrie überwiegend zwischen 25 und 55 Prozent und im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern 50 Prozent. Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.

Zwischen den ost- und westdeutschen Tarifgebieten bestehen in einigen Branchen nach wir vor erhebliche Unterschiede. Ein (annähernd) gleich hohes Weihnachtsgeld wird im Bank- und Versicherungsgewerbe, in der Eisen- und Stahlindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie (Arbeiter), dem Kfz-Gewerbe, im öffentlichen Dienst (Gemeinden) und der Landwirtschaft gezahlt. In anderen Branchen können die Unterschiede mehrere hundert Euro, in Einzelfällen wie im Bauhauptgewerbe auch noch über tausend Euro ausmachen.

Unter den großen Wirtschaftszweigen sind Tarifbranchen ohne Weihnachtsgeld oder eine vergleichbare Sonderzahlung die Ausnahme. Nach wie vor kein Weihnachtsgeld gibt es im Gebäudereinigungshandwerk. Das gleiche gilt für das ostdeutsche Bewachungsgewerbe, während in einigen westdeutschen Regionen das Weihnachtsgeld erst ab einer bestimmten Anzahl von Berufsjahren gezahlt wird.

Als teilweiser Ausgleich für das fehlende Weihnachtsgeld wurde im Gebäudereinigungshandwerk für die Jahre 2021 bis 2023 erstmals ein sog. Weihnachtsbonus vereinbart. Hierbei können die Beschäftigten zwischen einem Zuschlag von 150 Prozent auf den Stundenlohn für ihre am 24.12. oder am 31.12. geleistete Arbeit oder einer bezahlten Freistellung am 24.12. oder am 31.12. wählen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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