Großhandelspreise im Juli 2023: -2,8 % gegenüber Juli 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juli 2023 um 2,8 % niedriger als im Juli 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Juli 2023 um 0,2 % gegenüber dem Vormonat.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.08.2023

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Juli 2023 um 2,8 % niedriger als im Juli 2022. Im Juni 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -2,9 % gelegen, im Mai 2023 bei -2,6 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Juli 2023 um 0,2 % gegenüber dem Vormonat.

Stark gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse sowie für Altmaterialien und Reststoffe

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung im Juli 2023 im Vergleich zum Juli 2022 hatte der Preisrückgang im Großhandel mit Mineralöl­erzeugnissen in Höhe von -20,8 %. Gegenüber Juni 2023 stiegen die Preise in diesem Wirtschaftszweig allerdings um 1,3 %. Deutlich günstiger gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch die Preise im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (-32,8 %), mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-21,4 %), mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-18,3 %) sowie mit chemischen Erzeugnissen (-16,5 %).

Höher als im Juli 2022 waren dagegen die Preise für lebende Tiere mit +27,7 % sowie für Obst, Gemüse und Kartoffeln mit +27,5 %. Elektronische Bauteile und Telekommunikationsgeräte waren auf Großhandelsebene 6,8 % teurer als im Vorjahresmonat, zum Vormonat Juni 2023 waren sie nur 0,1 % teurer.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Verwaltungsdigitalisierung: Endlich richtig machen!

Mit einer Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes will die Bundesregierung die Verwaltung digitaler aufstellen. Die DIHK sieht dringenden Anpassungsbedarf an dem Gesetzentwurf – und plädiert für den Ansatz eines plattformbasierten digitalen Ökosystems.

DIHK, Mitteilung vom 11.08.2023

Der aktuelle Haushaltsplan der Bundesregierung für das Jahr 2024 sieht enorme Kürzungen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung vor: Geplant sind nur noch circa 3 Millionen Euro – 2023 waren es noch 377 Millionen Euro. Auch wenn zusätzlich nicht verausgabte Mittel aus dem Vorjahr verwendet werden, ist dies ein gefährliches politisches Signal. Jede Verzögerung bei der Digitalisierung des Staates kostet an anderer Stelle: Zeit und Geld bei Unternehmen, bei Bürgern und in der Verwaltung selbst, von Vertrauensverlusten in die Leistungsfähigkeit des Staates ganz abgesehen. Allerdings kommt es auch darauf an, dass man das Geld effektiv in die Modernisierung der Verwaltung steckt – und hier gibt es starken Verbesserungsbedarf.

Verwaltungsdigitalisierung statt Onlinezugang

Nachdem das Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG), bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digitalisiert anzubieten, bei Weitem verfehlt wurde, nehmen Bund und Länder derzeit einen neuen Anlauf. Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG-ÄndG), das nach der Sommerpause im Bundestag beraten wird, möchte das Bundesinnenministerium den Weg zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ebnen. Zusätzlich ist eine Änderung des IT-Staatsvertrags zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung in Arbeit, die Anfang 2025 in Kraft treten soll.

Doch dieses pfadabhängige Vorgehen – nur ein bisschen mehr, ein bisschen anders als bisher – wird nicht dazu beitragen, die deutsche Verwaltung wirklich zukunftsfähig aufzustellen. Das wäre jedoch dringend notwendig. Bereits der Titel des Gesetzentwurfes greift zu kurz: Statt einer Weiterführung des OZG, die den rechtlichen Rahmen für die Entwicklungen der vergangenen Jahre nachzieht, wäre ein echtes Verwaltungsdigitalisierungsgesetz erforderlich, das eine Basis für die Zukunft legt.

Gemeinsames Zielbild: ein plattformbasiertes Ökosystem

Voraussetzung dafür ist ein gemeinsames Zielbild von Bund, Länder und Kommunen und ein daraus abgeleiteter Reformplan, der den Rechtsrahmen und die operative Umsetzung des Verwaltungshandelns digitaltauglich gestaltet. Ein solches Zielbild sollte nicht – wie im OZG – auf einen reinen Online-Zugang zu Leistungen ausgerichtet sein, sondern auf die durchgängige, sichere und nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

Für die Umsetzung ist unter anderem eine Plattform-Infrastruktur mit zentralen, einheitlichen Standards und Basis-Komponenten erforderlich – beispielsweise Nutzerkonten, Zahlungskomponenten, IT-Transportstandards und Programmierschnittstellen (APIs) für den sicheren Datenaustausch. Diese Infrastruktur sollte übergreifend für alle öffentlichen Stellen bereitgestellt, zentral gesteuert werden und an die Stelle nur lose miteinander gekoppelter Projekte treten.

Rechtliche Änderungen für Plattformansatz erforderlich

Diesen Ansatz einer zentral gesteuerten, föderal gemeinsam genutzten digitalen Infrastruktur mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz greift das OZG-ÄndG nicht auf. Stattdessen wird das Konzept des sogenannten Portalverbundes aus dem OZG rechtlich fortgeführt. Dieser Verbund umfasst 17 Portale von Bund und Ländern. Er wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums eingeführt, um dem Bund die zentrale Steuerung der OZG-Umsetzung zu ermöglichen. Er adressiert aber das falsche Ende der digitalen Bereitstellung von Verwaltungsdienstleistungen: Das Bundesinnenministerium kann aufgrund der grundgesetzlich verankerten Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zwar die Darstellung der unterschiedlichen Services festlegen, aber nicht die dahinter liegenden Systeme und Formate – dabei bräuchte es dringend einen echten Plattform-Unterbau für die gesamte öffentliche Hand. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus der bisherigen OZG-Umsetzung und aus jedem erfolgreichen Plattform-Ökosystem der Privatwirtschaft – etwa AirBnB, Uber oder dem Apple App Store.

Auf einer solchen Plattform müsste die öffentliche Verwaltung dann auch nicht alle Angebote selbst beauftragen oder entwickeln: Viele kommerzielle oder Open-Source-Lösungen der IT-Wirtschaft ermöglichen zeitlichen Vorsprung, schnelle Umsetzbarkeit sowie Integrationsfähigkeit und machen Ressourcen schneller verfügbar. Auf solche privat entwickelten Anwendungen muss auch die öffentliche Hand zurückgreifen können.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums und Analysen von Verfassungsrechtlern müsste das Grundgesetz angepasst werden, um diese Art der föderalen Aufgabenverteilung – zentrale Erstellung und Weiterentwicklung von Infrastruktur und Standards, darauf aufbauend dezentrale Entwicklung und Betrieb einzelner Anwendungen – zu erlauben. Es ist dringend an der Zeit, Anpassungserfordernisse explizit zu benennen und die Diskussion über verfassungsrechtliche Änderungsbedarfe zeitnah zu beginnen.

Zentrale Basisinfrastruktur braucht einen Eigner

Die erforderliche Plattform-Infrastruktur benötigt einen zentralen Verantwortlichen. Es bedarf also einer Institution, die als „Produktmanager“ die zugrunde liegenden technischen Komponenten und Standards definiert und steuert. Diese sollten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verwaltungsmitarbeitenden gepflegt und weiterentwickelt werden. Wichtig ist, dass die Nutzung der Infrastruktur an verbindliche Sicherheitsanforderungen geknüpft ist. Die Organisation FITKO, die zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, käme für eine solche Aufgabe infrage. Hierzu muss sie einen Auftrag und das entsprechende (mehrjährige, flexibel zu verwendende) Budget erhalten. Immerhin würden der FITKO nach den aktuellen Haushaltsplänen im Jahr 2024 zusätzliche 36,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2023 waren es 9,6 Millionen Euro). Bei unveränderten Rahmenbedingungen sind aber auch diese Mittel nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Bund und Länder sind in der Pflicht, diese systemischen Entscheidungen zu treffen. An sich schon vorgestern, aber besser heute als überübermorgen.

Quelle: DIHK

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6,5 Prozent Inflationsrate für ärmere Alleinlebende, 5,5 Prozent bei sehr Wohlhabenden

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli leicht auf 6,2 Prozent gesunken. Alleinlebende mit niedrigen Einkommen sind aber mit einer Inflationsrate von 6,5 Prozent weiterhin etwas überdurchschnittlich von der Preissteigerung belastet, während Singles mit sehr hohen Einkommen mit 5,5 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 10.08.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Juli leicht auf 6,2 Prozent gesunken. Die Teuerungsrate fiel für alle Haushaltstypen niedriger aus als im Juni. Alleinlebende mit niedrigen Einkommen sind aber mit einer Inflationsrate von 6,5 Prozent im Juli weiterhin etwas überdurchschnittlich von der Preissteigerung belastet, während Singles mit sehr hohen Einkommen mit 5,5 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Wie schon seit Anfang 2022 verzeichnen sie die niedrigste haushaltsspezifische Belastung. Die Differenz betrug damit im Juli 1,0 Prozentpunkte, nachdem es im Juni 1,3 Prozentpunkte waren. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Forschenden erwarten in den kommenden Monaten einen weiteren Rückgang der Inflation und empfehlen trotz der bisher nur zögerlich sinkenden Kernrate, mit weiteren Leitzinserhöhungen abzuwarten. Denn ein dadurch ausgelöster noch stärkerer konjunktureller Einbruch und steigende Arbeitslosigkeit würden ebenfalls Haushalte mit niedrigen Einkommen besonders hart treffen.

Die IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien analysieren mit dem Monitor seit Anfang 2022 jeden Monat die Trends der Inflation und berechnen spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

Ärmere Haushalte sind stärker durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs sind nach wie vor die stärksten Preistreiber. Im Vergleich der letzten Monate hat die Preisdynamik dort aber nachgelassen, während Posten wie Pauschalreisen, Gaststättenbesuche oder Versicherungen die allgemeine Inflation etwas stärker beeinflussen. Solche Ausgaben fallen in den Warenkörben von Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen stärker ins Gewicht. Deshalb sind die einkommensspezifischen Differenzen seit Monaten rückläufig und deutlich niedriger als auf dem Höhepunkt im Oktober 2022, als es 3,1 Prozentpunkte waren.

Erstmals seit Beginn der Untersuchung lagen im Juli auch Familien mit niedrigen Einkommen bei der Inflation geringfügig unter dem Durchschnitt aller Haushalte – mit 6,1 Prozent. Dagegen hatten zwischen Februar 2022 und Februar 2023 diese Familien durchgehend die höchste Inflationsbelastung tragen müssen, in den ersten beiden Monaten 2023 zusammen mit einkommensarmen Alleinlebenden. Dass die ärmeren Familien nun nicht mehr hervorstechen, beruht auf rückläufigen Kraftstoffpreisen. Diese schlagen sich rechnerisch im Ausgabenportfolio von Familien spürbar nieder. Arme Alleinstehende besitzen hingegen selten ein Auto, weshalb ihre Inflationsrate davon weniger beeinflusst wird.

Die Teuerungsraten der übrigen untersuchten Haushaltstypen lagen im Juli ebenfalls etwas unterhalb der allgemeinen Inflationsrate, wobei der Abstand zum Durchschnitt meist mit dem Einkommen steigt. So betrug die Inflation für Alleinerziehende, für Alleinlebende und für kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen je 6,0 Prozent. Bei Alleinlebenden mit höheren Einkommen schlug die Inflation mit 5,9 Prozent zu Buche, bei Familien mit mittleren und mit hohen Einkommen waren es jeweils 5,8 Prozent.

Trotz des nachlassenden Drucks bei den Preisen für Haushaltsenergie und Lebensmitteln spielen diese Kostenfaktoren für Haushalte mit niedrigeren Einkommen weiterhin eine besonders große Rolle, wie der Detailvergleich zeigt. Bei ärmeren Alleinlebenden trugen sie im Juli 3,8 Prozentpunkte zur haushaltsspezifischen Inflationsrate von 6,5 Prozent bei. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 3,5 Prozentpunkte, bei Familien mit mittleren Einkommen immerhin noch auf 2,7 Prozentpunkte. Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 1,5 Prozentpunkte zur Inflationsrate von insgesamt 5,5 Prozent bei. Das Problem wird vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind und viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben.

Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien einen stärkeren Rückgang der Inflationsrate, vor allem ab September, wenn Sondereffekte durch den Tankrabatt oder das 9-Euro-Ticket wegfallen, die zwischen Juni und August 2022 die Preise dämpften. Die Fachleute des IMK rechnen auch mit einer spürbar sinkenden Kerninflation, also bei der Teuerung ohne die besonders schwankungsanfälligen Positionen Lebensmittel und Energie. Denn der Preisdruck lasse bei vielen Produkten und Dienstleistungen nach, weil die deutlich gesunkenen Energie- und Rohstoffpreise mit einigem Zeitverzug über die Produktionsketten hinweg auch bei den Endkund*innen ankommen werden. Zudem werden stärkere Lohnsteigerungen nach Analyse des IMK kompensiert durch die Auflösung von Lieferengpässen und einen Abbau der aktuell noch zu beobachtenden Übergewinne von Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland sollte die Europäische Zentralbank die Wirkung der bisherigen Leitzinserhöhungen abwarten und vorerst eine Zinspause einlegen, schreiben die Forschenden. Das sei auch im Interesse von ärmeren Haushalten – trotz der sozialen Spreizung bei der Inflation. Denn eine weitere Dämpfung der Konjunktur durch hohe Zinsen könnte zu spürbar mehr Arbeitslosigkeit führen. „Einkommensschwache Haushalte von Arbeitnehmenden sind auch jene, die von einem Anstieg der Arbeitslosigkeit am stärksten getroffen werden“, analysieren Tober und Dullien. „Sofern ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Eindämmung der Inflation nicht erforderlich ist, sollte er daher vermieden werden.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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GfK Nachhaltigkeitsindex steigt weiter an

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage bleibt der Klimawandel unter den Top 3 der größten Sorgen der Deutschen. Diesen Trend bestätigt auch der aktuelle GfK Nachhaltigkeitsindex, der gegenüber April 2023 um 1,5 Punkte auf 101,5 Punkte zulegt

GfK, Pressemitteilung vom 10.08.2023

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage bleibt der Klimawandel unter den Top 3 der größten Sorgen der Deutschen. Diesen Trend bestätigt auch der aktuelle GfK Nachhaltigkeitsindex, der gegenüber April 2023 um 1,5 Punkte auf 101,5 Punkte zulegt. Vor allem beim Einkauf von Lebensmitteln und Drogerieprodukten achten die Konsumenten wieder vermehrt auf Nachhaltigkeitsaspekte. Eine Sonderauswertung von GfK zeigt zudem, dass für fast die Hälfte der Deutschen bei der Buchung ihres diesjährigen Haupturlaubs Nachhaltigkeit eine Rolle gespielt hat.

Inflation und die wachsende Sorge der Deutschen, ihre Rechnungen nicht mehr zahlen zu können, haben sich bis Anfang 2023 negativ auf den GfK Nachhaltigkeitsindex ausgewirkt. Mit der Stabilisierung des Konsumklimas steigt nun auch die Bereitschaft der Konsumenten, häufiger nachhaltige Einkäufe zu tätigen. Davon profitiert vor allem der Nachhaltigkeitsindex für Fast Moving Consumer Goods (Lebensmittel und Drogerieartikel), der um 3,3 Punkte auf 101,9 Punkte steigt. Der Nachhaltigkeitsindex für größere Anschaffungen verliert hingegen leicht und liegt nun bei 100,8 Punkten (Rückgang um 1,1 Punkte gegenüber April 2023).

Energieeffiziente Hausgeräte legen zu

Die steigenden Energiepreise führen dazu, dass sich dennoch ein großer Teil der Konsumenten gerade bei stromintensiven Haushaltsgroßgeräten mit Nachhaltigkeit auseinandersetzt. „Energieeffizienz ist eines der wichtigsten Entscheidungskriterien für Käufer von Hausgeräten in Deutschland,“ sagt Petra Süptitz, Nachhaltigkeitsexpertin bei GfK. „Entsprechend gehören Haushaltsgroßgeräte mit Energieeffizienzklasse A sowie smarte Geräte, mit denen sich der Energieverbrauch tracken lässt, aktuell zu den Wachstumstreibern im sonst eher rückläufigen technischen Konsumgütermarkt.“ Laut aktuellem GfK Nachhaltigkeitsindex sind von den Konsumenten, die in den nächsten zwölf Monaten größere nachhaltige Anschaffungen planen, 72 Prozent bereit, dafür mehr Geld auszugeben (April: 70 Prozent).

Deutsche kaufen wieder häufiger nachhaltige Lebensmittel

Weiterhin positiv entwickelt sich der GfK Nachhaltigkeitsindex für Produkte des täglichen Bedarfs. Möglicherweise sorgen die zuletzt gegenüber den Vormonaten etwas moderateren Preissteigerungen für Lebensmittel bzw. sinkende Preise bei Produkten mit Signalwirkung wie Butter oder Diesel dafür, dass sich die Bereitschaft für nachhaltige FMCG-Einkäufe wieder erhöht. Der Anteil derjenigen, die im letzten Monat im Supermarkt oder in der Drogerie nachhaltig eingekauft haben, ist von 70 Prozent im April auf 72 Prozent im Juli gestiegen. Zudem geben seit Jahresbeginn wieder mehr Menschen an, häufig nachhaltige Produkte gekauft zu haben: Waren es im Januar noch 20 Prozent, liegt der Anteil nun bei 27 Prozent. Das sind vor allem Bevölkerungsgruppen mit höherem Einkommen, für die der Klimawandel aktuell eine etwas größere Priorität hat als für Menschen mit finanziellen Sorgen. Dementsprechend hat der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln laut NIQ Handelspanel im ersten Halbjahr 2023 um 6,3 Prozent zugelegt und wächst damit stärker als im Vorjahreszeitraum.

Ein Viertel der Deutschen reist umweltfreundlich

Neben dem Einkauf beschäftigt viele Deutsche ihr jährlicher Urlaub. Trotz steigender Preise möchten viele Deutsche nicht auf Urlaubsreisen verzichten. Welchen Einfluss hat dabei die Sorge um den Klimawandel? Laut einer aktuellen GfK eBus Befragung achten immerhin 48 Prozent der Deutschen bei der Buchung ihres diesjährigen Haupturlaubs auf Nachhaltigkeitsaspekte wie umweltfreundliche Hotels und Verkehrsmittel oder auch faire Arbeitsbedingungen. Besonders wichtig sind diese Faktoren für Familien und die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen.

Ähnlich wie bei den größeren nachhaltigen Anschaffungen sind fast drei Viertel der umweltbewussten Reisebucher bereit, für ökologische und soziale Nachhaltigkeit einen höheren Preis zu zahlen. Die Daten zeigen aber auch, dass bisher nur 24 Prozent der Deutschen tatsächlich ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (Zug, Fahrrad, E- oder Hybrid-Auto) nutzen, um an ihren Urlaubsort zu kommen. Die große Mehrheit ist weiterhin mit dem klassischen Auto unterwegs.

„Selbst Menschen, für die nachhaltiges Reisen zumindest teilweise wichtig ist, nutzen bisher überwiegend das Auto mit Verbrennungsmotor oder das Flugzeug,“ erklärt Petra Süptitz. „Viele Konsumenten, die im Alltag bewusst nachhaltig einkaufen und leben, möchten dennoch in ihrem Urlaub nicht auf Reisen in ferne Länder verzichten – auch wenn sich das negativ auf ihren ökologischen Fußabdruck auswirkt. Darüber hinaus fehlt es mitunter auch an der notwendigen Infrastruktur, die nachhaltiges Reisen erleichtert – seien es günstige und schnelle Zugverbindungen oder ausreichende Möglichkeiten, ein E-Auto zu laden.“

Quelle: GfK

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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt 6,5 Milliarden Euro für deutsche energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.08.2023

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll. Damit soll das Risiko verringert werden, dass infolge der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffpreise Emissionen ins Ausland verlagert werden. Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager fügte hinzu: „Gleichzeitig setzt die Regelung Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals. Und sie stellt sicher, dass etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs auf ein Minimum beschränkt sind.“

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Mit der von Deutschland bei der Kommission angemeldeten Maßnahme sollen im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Unternehmen unterstützt werden: ihnen wird für einen Teil der durch das deutsche Brennstoffemissionshandelssystem bedingten höheren Brennstoffpreise eine Kompensation gewährt. Die Regelung gilt für die im Zeitraum 2021 bis 2030 anfallenden Kosten. Auf diese Weise soll das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen gemindert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle eines solchen „Carbon Leakage“ würde der Schadstoffausstoß auf globaler Ebene zunehmen.

Die Maßnahme kommt Unternehmen zugute, die in den in der EU-EHS-Carbon-Leakage-Liste aufgeführten Sektoren und Teilsektoren tätig sind. In ihnen sind die Emissionskosten hoch und der internationale Wettbewerb besonders intensiv.

Teilerstattung der Mehrkosten aus dem Vorjahr

Die Kompensation wird den beihilfefähigen Unternehmen durch eine Teilerstattung der im Vorjahr angefallenen Mehrkosten gewährt. Sie soll letztmals 2031 gezahlt werden. Die Höhe der Kompensation beträgt je nach Emissionsintensität der Beihilfeempfänger zwischen 65 Prozent und 95 Prozent der Kosten.

Damit für die Beihilfeempfänger weiterhin Anreiz besteht, auf umweltfreundlichere Brennstoffe umzustellen, wird der Beihilfebetrag auf der Grundlage von Brennstoff- und Wärme-Benchmarks berechnet. Im Rahmen eines Selbstbehalts von 150 t CO2 pro Jahr tragen die Beihilfeempfänger einen Teil der aus dem deutschen Brennstoff-EHS resultierenden Mehrkosten, für den keine Beihilfe gewährt wird, selbst.

Um für eine Kompensation in Betracht zu kommen, müssen die Beihilfeempfänger mindestens 50 Prozent (ab 2025 mindestens 80 Prozent) des Beihilfebetrags in bestimmte Maßnahmen investieren. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die in ihrem „Energiemanagementsystem“ identifiziert wurden, das Energieeffizienzziele und eine Strategie zu deren Erreichung umfasst, oder um Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.

Die Kommission stellte fest, dass die Regelung erforderlich und geeignet ist, um energieintensive Unternehmen bei der Bewältigung der aus dem deutschen Brennstoffemissionshandelssystem resultierenden höheren Brennstoffkosten zu unterstützen und so das Carbon-Leakage-Risiko zu verringern.

Die Maßnahme trägt dazu bei, die Anreize für eine kosteneffiziente Dekarbonisierung der Wirtschaft zu maximieren, da die Beihilfe von Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsanstrengungen abhängig gemacht wird. Somit unterstützt die Regelung die Klima- und Umweltziele der EU sowie die Ziele des europäischen Grünen Deals. Zudem ist die Beihilfe auf das erforderliche Minimum beschränkt und wird keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel in der EU haben.

Daher hat die Kommission die von Deutschland angemeldete Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Quelle: EU-Kommission

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Freie Berufe: Fachkräftemangel zugespitzt und KI-Potenzial erkannt

Der Fachkräftemangel spitzt sich auch in den freien Berufen weiter zu. Viele Freiberufler sehen hier künstliche Intelligenz als mögliches Mittel zur Entlastung. Das ergab die Konjunkturumfrage 2023 des Bundesverbands Freier Berufe, auf die die BRAK hinweist.

BRAK, Mitteilung vom 09.08.2023

Der Fachkräftemangel spitzt sich auch in den freien Berufen weiter zu. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sehen hier künstliche Intelligenz als mögliches Mittel zur Entlastung. Das ergab die gerade veröffentlichte Sommer-Konjunkturumfrage 2023 des Bundesverbands Freier Berufe.

Der Fachkräftemangel in den freien Berufen spitzt sich zu. Immer mehr Freiberuflerinnen und Freiberufler gehen davon aus, in den nächsten zwei Jahren weniger Personal zu haben; inzwischen sind dies nach den gerade veröffentlichten Ergebnissen der Sommer-Konjunkturumfrage des Bundesverbands der Freien Berufe e.V. (BFB) fast 20 % der befragten Freiberuflerinnen und Freiberufler. BFB-Präsident Friedemann Schmidt sieht hierin ein Zeichen der Resignation, viele Freiberufler könnten bereits jetzt ihre Dienste aufgrund Personalmangels nur noch eingeschränkt anbieten.

Die Umfrage ergab ferner, dass sich die Einschätzung der Geschäftslage gegenüber dem Vorjahr eingetrübt hat. 42,9 % der Befragten stufen ihre aktuelle Geschäftslage als gut ein, 39,3 % als befriedigend und 17,8 % als schlecht (Vorjahr: 45,6 % gut/41,8 % befriedigend/12,6 % schlecht). Im Vergleich zu den meisten der übrigen freien Berufe sind die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freiberuflerinnen und Freiberufler dabei eher optimistisch. Besonders schlecht schätzen Solo-Selbstständige ihre Geschäftsaussichten ein.

Dabei gibt ein zunehmender Teil der Befragten an, überlastet zu sein (rund 37 %; Vorjahr: ca. 30 %). Und ein zunehmender Teil geht davon aus, in absehbarer Zeit überausgelastet zu sein. Als Grund dafür geben mehr als zwei Drittel der Befragten den Mangel an Fachpersonal an.

Ein Sonderteil der diesjährigen Sommer-Umfrage widmete sich den Chancen und Risiken des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI). Für fast die Hälfte der befragten Freiberuflerinnen und Freiberufler überwiegt weder das eine noch das andere.

Gut 43 % sehen eine Arbeitsentlastung durch Übernahme von Routine-, Bürokratie- und Organisationsarbeiten, 24 % erwartet eine Qualitätssteigerung für ihre Dienstleistung, 23 % stehen Prozessoptimierung und Steigerung der Arbeitseffizienz im Vordergrund.

Mehr als ein Fünftel der Befragten sieht Grenzen des KI-Einsatzes darin, dass diese standardisierten Lösungen und Automatisierung ermöglicht, aber keine individuelle Betreuung oder persönlichen Kontakt. Rund 16 % haben Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit.

Mehr als zwei Drittel der Befragten erwarten keine Verdrängungseffekte durch KI für ihren Beruf. Allenfalls Teilbereiche der Tätigkeit könnten betroffen sein; davon gehen etwa 19 % aus.

Rund ein Fünftel der Befragten sieht in KI ein Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Vor allem aber gehen gut zwei Drittel davon aus, ihr Fachpersonal durch KI entlasten und ihre hohe Arbeitsauslastung abfedern zu können.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 16/2023

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Gebremster Digitalisierungsschwung

Bei IKT-Fachkräften und Fortbildung bewegt sich Deutschland lt. einer Statistik des IfM Bonn lediglich im EU-Durchschnitt. V. a. beim E-Commerce hinkt Deutschland im Europavergleich hinterher.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 09.08.2023

Bei IKT-Fachkräften und Fortbildung sowie beim E-Commerce bewegt sich Deutschland lediglich im EU-Durchschnitt

Mehr als jedes dritte kleine und mittlere Unternehmen (37 %) in Deutschland bescheinigt sich eine „sehr hohe“ und „hohe“ digitale Intensität. EU-weit geben dies lediglich 31 % der KMU an. Dagegen unterscheiden sich die Großunternehmen in Deutschland kaum in ihrer digitalen Intensität von ihren Pendants in der EU.

Passend zu ihrer deutlich höheren digitalen Intensität sind in den Großunternehmen mehr Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) beschäftigt als in den kleinen und mittleren Unternehmen. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch EU-weit. Allerdings zeigen sich unter den KMU hierzulande Größenunterschiede: Während knapp jedes zweite mittelgroße Unternehmen (47 %) in Deutschland Fachkräfte mit IKT-Kompetenzen beschäftigt, sind es unter den kleinen Unternehmen lediglich 15 %.

Mit einem Anteil von 26 % bildeten jedoch in 2022 mehr KMU in Deutschland ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Informations- und Kommunikationstechnologie weiter als die KMU im EU-Durchschnitt (21 %). Insgesamt bleibt das IKT-Fortbildungsengagement der KMU jedoch weiterhin hinter dem der Großunternehmen zurück.

E-Commerce in Deutschland hinkt im Europavergleich hinterher

Trotz des Digitalisierungsschubs im Zuge der Corona-Pandemie stagniert der Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland (19 %), die mindestens 1 % ihres Umsatzes mit Online-Verkäufen erwirtschaften. Spitzenreiter in diesem Bereich sind europaweit die KMU in Schweden (36 %), Dänemark (35 %) und Irland (35 %). Unter den Großunternehmen hierzulande sank der Anteil im Vergleich zu 2021 sogar um 2 Prozentpunkte auf 36 %. Damit liegt er nun unter dem EU-Durchschnitt (39 %). Zum Vergleich: In Schweden liegt der Anteil der Großunternehmen, die mindestens 1 % ihres Umsatzes mit Online-Verkäufen erwirtschaften, bei 64 %, in Dänemark bei 63 % und in Belgien bei 56 %.

Quelle: IfM Bonn

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Demografische Alterung verschärft Nachfolgeproblem im Mittelstand

Die demografische Alterung verschärft das Nachfolgeproblem im deutschen Mittelstand gleich in doppelter Hinsicht. Einerseits lässt sie die Zahl an nachfolgebereiten Inhaberinnen und Inhabern immer weiter steigen. Andererseits bremst sie das Gründungsgeschehen in Deutschland und lässt damit die Zahl an potenziellen Übernehmerinnen und Übernehmern überdurchschnittlich sinken. Das zeigt eine Auswertung des repräsentativen KfW-Gründungsmonitors.

KfW, Pressemitteilung vom 08.08.2023

  • Nachfolgebedarf wird immer größer; Zahl an potenziell Nachfolgenden nimmt ab
  • Junge Gründerinnen und Gründer häufiger zu Übernahmen bereit als ältere
  • Nur ein Viertel der Planerinnen und Planer von Neugründungen ziehen Übernahmen oder Beteiligungen vorher in Betracht

Die demografische Alterung verschärft das Nachfolgeproblem im deutschen Mittelstand gleich in doppelter Hinsicht. Einerseits lässt sie die Zahl an nachfolgebereiten Inhaberinnen und Inhabern immer weiter steigen. Andererseits bremst sie das Gründungsgeschehen in Deutschland und lässt damit die Zahl an potenziellen Übernehmerinnen und Übernehmern überdurchschnittlich sinken. Denn sowohl die Entscheidung zu Gründen als auch die Frage, ob man dabei ein neues Unternehmen gründet oder ein bestehendes übernimmt, wird maßgeblich durch das Alter beeinflusst. So haben Ältere eine stärkere Präferenz für Neugründungen. Existenzgründungen durch Übernahmen oder tätige Beteiligungen sind dagegen eher bei Jüngeren eine Alternative, wie eine Auswertung des repräsentativen KfW-Gründungsmonitors zeigt.

Die meisten Existenzgründungen sind Neugründungen. Mit 86 % erreicht ihr Anteil 2022 ein neues Allzeithoch. Existenzgründungen, die auf einem bereits bestehenden Unternehmen aufbauen, sind seitjeher seltener. So ist ihr Anteil in den letzten 20 Jahren von 30 auf 14 % der jährlichen Existenzgründungen zurückgegangen. Hier zeigt sich jedoch, dass jüngere Gründerinnen und Gründer häufiger bereit sind auf bestehenden Unternehmen aufzubauen als Ältere. Im Jahr 2022 waren es bei den unter 30-Jährigen mit 20 % deutlich mehr als bei den Älteren mit 10 bis 12 %.

Auch bei den Gründungsplanungen lässt sich dieser Trend in abgeschwächter Form beobachten. Gut ein Fünftel (21 %) der geplanten Existenzgründungen sollen auf dem Weg einer Übernahme oder tätigen Beteiligung realisiert werden. Bei Gründungsplanerinnen und -planern unter 30 Jahren mit 24 % etwas häufiger als bei Älteren mit 19 bis 21 %. Auch wurde die Option bei Jüngeren unter 30 Jahren, die eine Neugründung planen, deutlich häufiger (30 %) als bei Älteren (18–24 %) überhaupt in Erwägung gezogen.

Bei Gründungen, die als Neugründung erfolgen sollen, haben ein Viertel (24 %) der Planerinnen und Planer zuvor Übernahmen oder Beteiligungen in Betracht gezogen. Davon haben zwar 71 % ein für sie passendes Unternehmen gefunden, die Übernahme oder Beteiligung scheiterte dann aber an einem zu hohen Kaufpreis (33 %), zu viel Bürokratie (29 %) oder erfolglosen Detailprüfungen (27 %). Planerinnen und Planer von Neugründungen, die eine Übernahme oder Beteiligung erst gar nicht in Betracht gezogen haben (76 %), taten dies im Wesentlichen aus Gründen der Unabhängigkeit von vorhanden Strukturen (45 %), weil eine Übernahme oder tätige Beteiligung nicht zu ihrem Gründungsmotiv passe (44 %) oder wegen Bedenken bzgl. der Finanzierung (27 %).

„Angesichts der geringen Gründungstätigkeit in Deutschland müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, damit wieder mehr Gründungen stattfinden. Wir brauchen mehr Gründungen für mehr Wettbewerb und Innovation“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW Bankengruppe.

„Gerade mit Blick auf Übernahmen und tätige Beteiligungen, ist ein Ansatzpunkt zum Gegensteuern, diese bei Gründungsinteressierten als selbstverständliche Alternative für Neugründungen bekannter zu machen und zu etablieren. Eine bessere Sichtbarkeit von Positivbeispielen erfolgreicher Übernahmen kann hier helfen. Auch eine bessere Informationsbereitstellung zu Finanzierungsmöglichkeiten für Übernahmen könnte sich positiv auswirken.“

Quelle: KfW

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Materialengpässe in der Industrie weiter rückläufig

In der Industrie gibt es immer weniger Probleme mit Materialknappheit. Im Juli berichteten noch 29,5 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 31,9 % im Juni. Das ergibt eine Umfrage des ifo Instituts.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 08.08.2023

In der Industrie gibt es immer weniger Probleme mit Materialknappheit. Im Juli berichteten noch 29,5 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 31,9 % im Juni. „Die Lage entspannt sich kontinuierlich seit mehr als einem Jahr“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Engpässe gibt es weiterhin bei einigen elektronischen Komponenten.“

Am meisten Probleme hat weiterhin die Automobilindustrie, wo rund 60 % von Lieferengpässen berichten. Eine substanzielle Entspannung lässt hier weiterhin auf sich warten. Bei den Herstellern von Datenverarbeitungsgeräten berichtete noch knapp jedes zweite Unternehmen von Problemen bei der Besorgung von Vorprodukten. Im Maschinenbau ist der Anteil erstmals seit zwei Jahren wieder unter die 50 %-Marke gefallen.

In der Mehrheit der Branchen aber liegt der Anteil der Unternehmen mit Problemen bei Vorprodukten inzwischen wieder unter 10 %. Darunter befinden sich die Chemische Industrie (7,6 %), Metallerzeugung und -bearbeitung (4,5 %) oder die Möbelhersteller (5,6 %). Völlig sorgenfrei sind die Hersteller von Lederprodukten.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im Juli 2023 bei +6,2 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag im Juli 2023 bei +6,2 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2023 gegenüber dem Vormonat Juni 2023 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.08.2023

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juli 2023 bei +6,2 %. Im Juni 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,4 % gelegen. „Die Inflationsrate hat sich etwas abgeschwächt, bleibt aber weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Besonders die Preisentwicklung von Nahrungsmitteln treibt die Inflation weiter an. Zudem erhöhten sich die Energiepreise wieder etwas stärker als in den beiden Vormonaten. Hier wirkt ein Basiseffekt durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.“ Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2023 gegenüber dem Vormonat Juni 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 5,7 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Juli 2023 um 5,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (nach +3,0 % im Juni 2023 und +2,6 % im Mai). Dabei war insbesondere die Preisentwicklung von Strom auffällig. Strom war im Juli 2023 um 17,6 % teurer als im Juli 2022, im Juni 2023 hatte die Zunahme gegenüber dem Vorjahr noch 10,5 % betragen. Der starke Anstieg ist im Wesentlichen auf den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zurückzuführen. Der dämpfende Effekt auf die Inflationsrate entfiel mit dem Berichtsmonat Juli 2023.

Weiter verteuerten sich von Juli 2022 bis Juli 2023 feste Brennstoffe mit +12,8 % und Erdgas mit +8,5 % besonders stark. Unterdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für Fernwärme (+2,1 %). Dagegen verbilligten sich Mineralölprodukte deutlich mit -7,8 %, insbesondere leichtes Heizöl (-35,5 %). Günstiger als vor einem Jahr waren trotz des Tankrabatts im Vorjahr auch die Kraftstoffe (-4,9 %).

Nahrungsmittel bleiben stärkster Preistreiber mit +11,0 % gegenüber Juli 2022

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Juli 2023 um 11,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat (nach +13,7 % im Juni 2023). Die Nahrungsmittel bleiben damit der stärkste Preistreiber unter den Güterbereichen. Fast alle Nahrungsmittelgruppen waren weiterhin teurer als ein Jahr zuvor. Vor allem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+18,9 %) bezahlen. Merklich teurer binnen Jahresfrist wurden auch Brot und Getreideerzeugnisse (+16,6 %), Gemüse (+15,7 %), sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+14,1 %). Hingegen waren Speisefette und Speiseöle um 12,9 % günstiger als ein Jahr zuvor.

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,5 %

Im Juli 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +6,2 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag mit +5,5 % niedriger und zeigt, wie stark die Nahrungsmittelpreise derzeit die Gesamtteuerung prägen. Diese häufig als Kerninflation bezeichnete Kenngröße verdeutlicht gleichzeitig, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung weiterhin hoch ist. Im Juni 2023 hatte der Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie bei +5,8 % leicht höher gelegen, sodass sich die Kerninflation im Juli 2023 leicht abgeschwächt hat.

Waren verteuerten sich gegenüber Juli 2022 um 7,0 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Juli 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 7,0 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +8,6 % besonders stark, vor allem aufgrund des Preisanstiegs bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken (+10,9 %). Die Preise von Gebrauchsgütern lagen gegenüber Juli 2022 um 4,5 % höher.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 5,2 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juli 2023 um 5,2 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Weiterhin bedeutsam für die unterdurchschnittliche Preissteigerung bei Dienstleistungen sind die Nettokaltmieten, die mit +2,1 % preisdämpfend wirkten. Auch die Einführung des Deutschlandtickets wirkt seit Mai 2023 auf die Preisentwicklung leicht dämpfend. Demgegenüber steht jedoch ab Juni 2023 ein erhöhender Basiseffekt infolge des von Juni bis August 2022 gültigen 9-Euro-Tickets. Binnen Jahresfrist wurden somit im Juli 2023 Bahntickets im Nahverkehr trotz der Einführung des Deutschlandtickets mit +64,6 % deutlich teurer (Juni 2023: +65,2 %, Mai 2023: +0,6 %). Ebenso verteuerten sich daher die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches merklich gegenüber Juli 2022, und zwar auf mehr als das Doppelte mit +112,5 % (Juni 2023: +112,8 %, Mai 2023: -22,9 %). Zudem erhöhten sich einige andere Preise für Dienstleistungen deutlich, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+12,8 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+11,6 %) sowie für Dienstleistungen in Gaststätten (+7,7 %).

Preise gegenüber Vormonat um 0,3 % gestiegen

Im Vergleich zum Juni 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im Juli 2023 um 0,3 %. Teurer wurden insbesondere Pauschalreisen (+11,2 %) und die Personen- und Güterbeförderung (+5,0 %). Die Preise für Nahrungsmittel gaben im Vergleich zum Vormonat etwas nach (-0,3 %), insbesondere gingen die Preise für Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (-2,2 %) und Gemüse (-1,7 %) zurück. Gleichermaßen sanken die Preise für Energie insgesamt (-0,1 %). Etwas günstiger als einen Monat zuvor war Strom (-0,5 %). Im Gegensatz zum Vorjahresvergleich wird die Teuerungsrate von Strom im Vormonatsvergleich nicht durch den Wegfall der EEG-Umlage seit Juli 2022 beeinträchtigt, da seit Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr enthalten ist.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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