Erzeugerpreise April 2023: +4,1 % gegenüber April 2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im April 2023 um 4,1 % höher als im April 2022. Im Vorjahresvergleich stellt dies den geringsten Anstieg seit April 2021 (+5,2 %) dar.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.05.2023

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), April 2023

  • +4,1 % zum Vorjahresmonat
  • +0,3 % zum Vormonat

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im April 2023 um 4,1 % höher als im April 2022. Im Vorjahresvergleich stellt dies den geringsten Anstieg seit April 2021 (+5,2 %) dar. Im März 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +6,7 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Erzeugerpreise im April 2023 um 0,3 %. Dies ist der erste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit September 2022 (+2,3 % gegenüber August 2022).

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich waren im April 2023 die Investitionsgüter mit einem Plus von 6,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Gegenüber März 2023 stiegen die Preise um 0,5 %. Insbesondere Maschinen verteuerten sich mit +8,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich (+0,5 % gegenüber März 2023). Auch Kraftwagen und Kraftwagenteile verteuerten sich um 5,6 % gegenüber April 2022 (+0,9 % gegenüber März 2023), ebenso wie Stahl- und Leichtmetallbauerzeugnisse (+5,3 % gegenüber April 2022, +0,4 % gegenüber März 2023).

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im April 2023 um 11,4 % höher als im April 2022 und um 0,4 % höher als im März 2023. Nahrungsmittel waren 13,6 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+88,9 % gegenüber April 2022). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 40,5 % mehr als im April 2022, Schweinefleisch 18,5 %. Flüssige Milch und Rahm waren 23,3 % teurer als ein Jahr zuvor, gegenüber März 2023 fielen die Preise aber um 0,7 %. Billiger als im April 2022 waren insbesondere Butter (-22,4 % gegenüber April 2022) und nicht behandelte pflanzliche Öle (-35,7 % gegenüber April 2022).

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im April 2023 um 8,8 % höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber März 2023 um 0,2 %, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+10,2 % gegenüber April 2022) und Haushaltsgeräten (+9,5 % gegenüber April 2022).

Leichter Anstieg der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat und dem Vormonat

Die Energiepreise waren im April 2023 nur noch 2,8 % höher als im Vorjahresmonat. Gegenüber März 2023 stiegen sie jedoch um 1,0 %. Dies ist der erste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit September 2022 (+5,0 % gegenüber August 2022). Da die Energiepreise bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 stark gestiegen waren, führte dies nun gemeinsam mit den Preisrückgängen der vergangenen Monate zu einem nur noch vergleichsweise moderaten Anstieg im Vorjahresvergleich (Basiseffekt). Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten wie in den Vormonaten die Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung. Erdgas in der Verteilung kostete im April 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 10,8 % mehr als im April 2022. Gegenüber März 2023 stiegen die Erdgaspreise um 1,4 %. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber April 2022 um 2,9 %, stiegen aber gegenüber März 2023 um 1,5 %.

Mineralölerzeugnisse waren 15,0 % billiger als im April 2022 und 0,5 % billiger als im März 2023. Leichtes Heizöl war im April 2023 um 24,9 % billiger als ein Jahr zuvor (-3,8 % gegenüber März 2023). Die Preise für Kraftstoffe sanken um 13,4 % (+0,1 % gegenüber März 2023).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 4,8 % höher als im April 2022 und stiegen gegenüber März 2023 um 0,1 %.

Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern vor allem bedingt durch Glas, Keramik und verarbeitete Steine

Vorleistungsgüter waren im April 2023 um 0,2 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken diese Preise um 0,4 %. Wie im Vormonat hatte die Preisentwicklung für Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine den größten Einfluss auf die Preissteigerung für Vorleistungsgüter gegenüber dem Vorjahr (+20,3 % gegenüber April 2022).

Besonders stark stiegen die Preise für Zement (+42,5 % gegenüber April 2022). Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war 13,8 % teurer als im April 2022 (-11,7 % gegenüber März 2023). Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe kosteten 21,9 % mehr.

Billiger als im April 2022 waren Metalle (-9,0 %). Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 0,1 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 15,4 % weniger als im April 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken um 35,2 % im Vorjahresvergleich.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Venture-Capital-Investitionen in „grüne“ Startups in Deutschland legen zu

Wagniskapitalfinanzierungen für Start-ups, die im Bereich innovativer Klimaschutztechnologien tätig sind, verzeichnen in Deutschland in den letzten Jahren einen deutlich positiven Trend. Das von Venture-Capital-Gesellschaften in sog. Climate-Tech Start-ups investierte Gesamtvolumen stieg von 53 Mio. Euro im Jahr 2009 auf zuletzt rund 1,6 Mrd. Euro 2022 an – das ist lt. KfW das zweitstärkste Jahr in der Historie.

KfW, Pressemitteilung vom 17.05.2023

  • Seit 2009 starker Anstieg der Climate-Tech Finanzierungen in Deutschland
  • Höchstwert von 2,6 Mrd. Euro im Jahr 2021, Rückgang auf 1,6 Mrd. Euro in 2022 im Zuge des Abschwungs an den weltweiten VC-Märkten
  • Dealvolumen bezogen auf die am Markt aktiven Start-ups in den USA rund das 4,7 fache höher als in Deutschland

Wagniskapitalfinanzierungen für Start-ups, die im Bereich innovativer Klimaschutztechnologien tätig sind, verzeichnen in Deutschland in den letzten Jahren einen deutlich positiven Trend. Das von Venture-Capital-Gesellschaften in sog. Climate-Tech Start-ups investierte Gesamtvolumen stieg von 53 Mio. Euro im Jahr 2009 auf zuletzt rund 1,6 Mrd. Euro 2022 an – das ist das zweitstärkste Jahr in der Historie. Lediglich 2021 war das Dealvolumen in dem Segment mit insgesamt 2,6 Mrd. Euro noch deutlich höher, wie eine aktuelle Auswertung von Transaktionsdaten der Datenbank Dealroom.com durch KfW Research zeigt. Der jüngste Rückgang ist vor allem den erheblich eingetrübten Rahmenbedingungen infolge der Zinswende und der gesamtwirtschaftlichen Abkühlung geschuldet. Auch wenn daher 2023 nicht mit einem erneuten Anstieg zu rechnen ist, sind „grüne“ VC-Investitionen deutlich auf dem Vormarsch.

Mit dem Begriff „Climate-Tech“ werden Technologien zusammengefasst, die auf die Vermeidung oder Reduzierung von Treibhausgasemissionen abzielen oder bei der Anpassung an die Auswirkungen der globalen Erwärmung helfen. Hierunter fallen etwa Lösungen für eine treibhausgasarme Energieerzeugung und -speicherung oder eine effizientere Ressourcennutzung. Oftmals handelt es sich um hochinnovative Technologien, die Chancen auf enorme Innovationssprünge in sich bergen. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass Climate-Tech Investitionen in Deutschland traditionell eine vergleichsweise hohe Bedeutung für den VC-Markt haben. Bereits im Zeitraum 2009-2012 war der Anteil des Investitionsvolumens in Climate-Tech am gesamten deutschen VC-Markt mit durchschnittlich 8,9 % deutlich höher als in wichtigen Vergleichsmärkten, wie etwa den USA, dem Vereinigten Königreich oder Frankreich. Auch im Zeitraum 2019-2022 wies Deutschland mit einem durchschnittlichen Investitionsvolumen von 13,3 % am gesamten VC-Markt erneut einen deutlich höheren Marktanteil als Großbritannien und die USA mit jeweils rund 8 % aus. Nur Frankreich kann diese Werte mit einer Quote von 13,6 % im gleichen Zeitraum knapp übertreffen.

Gleichwohl ist der VC-Markt insgesamt in Deutschland gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes kleiner als in wichtigen Vergleichsmärkten. Folglich haben Climate-Tech Start-ups hierzulande weniger VC zur Verfügung, was ein Blick auf das investierte Dealvolumen pro Climate-Tech Start-up verdeutlicht: Bezogen auf die Anzahl der am Markt aktiven Start-ups im Bereich Climate-Tech war das Dealvolumen in den USA mit 13,6 Mio. Euro pro Unternehmen um rund das 4,7-fache höher als in Deutschland (2,9 Mio. Euro).

Vor diesem Hintergrund bleibt es eine große Herausforderung, die Finanzierung der „grünen“ Start-ups zu gewährleisten, die sich bereits in der Entwicklungsphase durch einen überdurchschnittlich hohen Kapitalbedarf auszeichnen. Gerade bei großvolumigen Finanzierungsrunden im Wachstumsbereich sind deutsche Climate-Tech Start-ups noch in stärkerem Maße auf ausländische Investoren angewiesen. Kamen in den Jahren 2019-2022 bei der Seed Finanzierung noch rund 45 % der Mittel von in Deutschland ansässigen Investoren, so waren es bei späteren Runden im Scale-up-Bereich nur noch 17 %.

Auffällig ist zudem, dass die VC-Mittel nicht proportional in die Sektoren fließen, die am meisten zu den CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Ein Missverhältnis, das auch auf globaler Ebene beobachtet werden kann. In Deutschland entfielen von 2019-2022 durchschnittlich etwa nur 7 % der VC-Investitionen in Climate-Tech auf den Industriesektor, obgleich dieser die zweitgrößte Quelle von CO2-Emissionen darstellt und gerade hier aktuell noch großes Potenzial zur Emissionsminderung durch technische Innovation besteht.

Eine ergänzend von KfW Research durchgeführte Umfrage unter Venture Capital-Gesellschaften mit Sitz in Deutschland verdeutlicht zudem die mit Climate-Tech verbundenen Chancen und Risiken. Fast alle Investoren gehen davon aus, dass in diesem Bereich größere (34 %) oder große (62 %) Wachstumschancen bestehen. Somit ist Climate-Tech das Technologiefeld, dem Investoren aktuell die stärksten Wachstumschancen zusprechen. Gleichzeitig verbinden Investoren mit Climate-Tech aber auch knapp überdurchschnittlich hohe technologische und regulatorische Risiken im Vergleich zu anderen Technologiefeldern. Insbesondere Risiken bei der Entwicklung von Produkten, die zur bestehenden Nachfrage am Markt passen, und hohe Anforderungen bei Finanzierungsdauer und -volumen von Climate-Tech Start-ups werden als herausfordernd wahrgenommen. Als deutlich risikoreicher sehen VC-Investoren gleichwohl Investitionen in den Technologiefeldern Healthtech, Biotech/Life Science, Fintech und Blockchain/Crypto.

„Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden – dieses Ziel erfordert enorme Innovationssprünge. In vielen Branchen werden aktuell unter Hochdruck neue Technologien entwickelt, um Klimaziele zu erreichen und innovative Lösungen für eine klimaneutrale Welt beizusteuern. Der deutsche VC-Markt hat diesen Trend in den letzten Jahren verstärkt aufgegriffen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Um die großen Wachstumsmöglichkeiten von Climate-Tech auch in Zukunft nutzen zu können, kommt es darauf an, ein bedarfsgerechtes Finanzierungsangebot für Start-ups hierzulande noch weiter zu stärken. Außerdem ist eine Klima- und Nachhaltigkeitspolitik zentral, die den Rahmen setzt, so dass die Unternehmen Planungssicherheit haben und die notwendigen Investitionen ein attraktives Risiko-Rendite Profil aufweisen können. Das ist der beste Anreiz damit Start-ups und Unternehmen in die Transformation investieren“.

Quelle: KfW

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ZuFinG: DStV für noch mehr Flexibilität bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der jüngst veröffentlichte Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes hält besonders für Start-ups viele Verbesserungen bereit. Doch auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen profitieren. Der DStV nahm dazu Stellung, wo der Gesetzgeber dafür noch nachschärfen kann.

DStV, Mitteilung vom 16.05.2023

Der jüngst veröffentlichte Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes hält besonders für Start-ups viele Verbesserungen bereit. Doch auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen profitieren. Der DStV hat geschaut, wo der Gesetzgeber dafür noch nachschärfen kann.

Moderner, leistungsfähiger, attraktiver: Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz lassen sich in der Tat nicht nur starke Worte, sondern auch ein Potpourri an guten gesetzlichen Maßnahmen verbinden. Leider haben es nicht alle von Bundesminister Christian Lindner im Juni 2022 mittels eines Eckpunktepapiers vorgestellten Vorhaben in den Gesetzentwurf geschafft. Die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste ist bedauerlicherweise bislang nicht enthalten.

Auch sind momentan nicht alle Regelungen dafür ausgelegt, neben Start-ups auch kleine und mittlere Unternehmen weiter zu stärken. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat in seiner Stellungnahme S 04/23 daher insbesondere mit Blick auf die Neuregelungen zu den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen weiteres Verbesserungspotenzial aufgezeigt.

Mehr Flexibilität bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen schaffen

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Gerade für junge Unternehmen ein wichtiges Instrument, sich als Arbeitgeber attraktiver und wettbewerbsfähiger im internationalen Umfeld zu positionieren. Hierfür sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. U. a. ist eine Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags auf 5.000 Euro geplant.

Zugleich soll die steuerliche Begünstigung jedoch künftig nur noch für Vermögensbeteiligungen gelten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Der DStV befürchtet, dass die positiven Effekte aus der Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags damit unmittelbar konterkariert werden.

Auch greift der Freibetrag nur, wenn die Beteiligung nahezu allen Arbeitnehmern offensteht. Es ist in der Praxis aber eher unüblich, dass Unternehmen alle Mitarbeiter gleichermaßen binden wollen. Der DStV schlägt daher u. a. vor, diese zusätzlichen Hürden abzubauen, um die Attraktivität des Instruments für Start-ups als auch für KMU deutlich zu steigern.

Gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste abschaffen

Das o. g. Eckpunktepapier sah vor, den gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste abzuschaffen. Diesem Vorhaben steht der DStV positiv gegenüber. Die Regelung – wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien allein mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen – ist bereits aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen. Zudem kann nach Auffassung des DStV ein solches Verlustverrechnungsverbot durchaus dazu beitragen, dass Arbeitnehmer Vermögensbeteiligungen als unattraktiver wahrnehmen.

Der DStV würde es daher sehr begrüßen, wenn die ursprünglichen Pläne aus dem Eckpunktepapier, die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver zu gestalten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren doch noch aufgenommen werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

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Konjunkturerwartungen gehen stark zurück

Die ZEW-Konjunkturerwartungen gehen in der aktuellen Umfrage vom Mai 2023 erheblich zurück. Zum ersten Mal seit Dezember 2022 liegt der ZEW-Indikator wieder im negativen Bereich. Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage für Deutschland geht ebenfalls zurück.

ZEW, Pressemitteilung vom 16.05.2023

ZEW-Konjunkturerwartungen zum ersten Mal seit Dezember 2022 wieder im negativen Bereich Die ZEW-Konjunkturerwartungen gehen in der aktuellen Umfrage vom Mai 2023 erheblich zurück. Sie liegen mit minus 10,7 Punkten um 14,8 Punkte unterhalb des Wertes vom Vormonat. Zum ersten Mal seit Dezember 2022 liegt der ZEW-Indikator wieder im negativen Bereich. Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage für Deutschland geht ebenfalls zurück. Sie sinkt um 2,3 Punkte und liegt damit aktuell bei minus 34,8 Punkten.

„Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland gehen erneut stark zurück. Die Finanzmarktexpertinnen und -experten rechnen auf Sicht von sechs Monaten mit einer Verschlechterung der ohnehin nicht guten Konjunkturlage. Die deutsche Wirtschaft könnte dadurch in eine – wenn auch leichte – Rezession rutschen. Ein Grund für den Rückgang des Stimmungsindikators ist die Erwartung einer noch stärkeren Anhebung der Zinsen durch die EZB. Ein möglicher Zahlungsausfall der Vereinigten Staaten in den nächsten Wochen erhöht zudem die Unsicherheit bezüglich der internationalen Konjunkturentwicklung“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone verschlechtern sich im Mai ebenfalls deutlich. Sie sinken um 15,8 Punkte und liegen aktuell bei minus 9,4 Punkten. Der Lageindikator für die Eurozone steigt um 2,7 Punkte auf nun minus 27,5 Punkte.

Quelle: ZEW

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1. Quartal 2023: Weiterhin positive Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland

Im 1. Quartal 2023 waren rund 45,6 Mio. Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 150.000 Personen (+0,3 %).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.05.2023

Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland, 1. Quartal 2023

  • +0,3 % zum Vorquartal (saisonbereinigt)
  • -0,7 % zum Vorquartal (nicht saisonbereinigt)
  • +1,0 % zum Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2023 waren rund 45,6 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Erwerbstätigenzahl im Vergleich zum Vorquartal saisonbereinigt um 150.000 Personen (+0,3 %) nach Zuwächsen von 118.000 Personen (+0,3 %) im 4. Quartal 2022, 46.000 Personen (+0,1 %) im 3. Quartal 2022 und 133.000 Personen (+0,3 %) im 2. Quartal 2022. Damit hat sich die positive Entwicklung der Erwerbstätigkeit auch zum Jahresbeginn 2023 weiterhin fortgesetzt.

Ohne Saisonbereinigung ging die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 305.000 Personen oder 0,7 % zurück. Ein Rückgang der Erwerbstätigkeit ist im 1. Quartal eines Jahres saisonal üblich. Im Jahr 2023 war die Abnahme aber etwas schwächer als im Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 (-336.000 Personen; -0,8 %).

Vorjahresvergleich: Aufwärtstrend leicht verlangsamt

Verglichen mit dem 1. Quartal 2022 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 1. Quartal 2023 um 446.000 Personen (+1,0 %). Damit hat sich der Beschäftigungsanstieg im Vorjahresvergleich zwar weiter fortgesetzt, jedoch etwas abgeschwächt (4. Quartal 2022: +497.000 Personen; +1,1 %).

Dienstleistungsbereiche mit stärkstem Beschäftigungszuwachs

Im 1. Quartal 2023 trugen erneut überwiegend die Dienstleistungsbereiche zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal bei (+388.000 Personen; +1,1 %). Den größten absoluten Beschäftigungsgewinn verzeichnete der Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit +123.000 Personen (+1,2 %). Die zweitgrößte absolute Zunahme im 1. Quartal 2023 verzeichnete der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +106.000 Personen (+0,9 %), gefolgt von den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften gehört, mit +98.000 Personen (+1,6 %). Im Bereich Information und Kommunikation war der Beschäftigungszuwachs mit +61.000 Personen und damit einem Zuwachs um 4,1 % noch dynamischer. Bei den Sonstigen Dienstleistungen (unter anderem Verbände und Interessenvertretungen) ging die Zahl der Beschäftigten leicht um 7.000 Personen (-0,2 %) zurück. Bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern setzte sich der bereits seit Jahren bestehende Abwärtstrend in geringem Umfang fort (-1.000 Personen; -0,1 %).

Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ist die Erwerbstätigenzahl im 1. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr weiterhin leicht gestiegen (+37.000 Personen; +0,5 %). Im Baugewerbe konnten ebenfalls Beschäftigungsgewinne erzielt werden (+17.000 Personen; +0,7 %). In der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ist die Zahl der Erwerbstätigen erstmals seit dem 2. Quartal 2014 wieder gestiegen, und zwar um 4.000 Personen (+0,8 %).

Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige

Zum Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,0 % trug im 1. Quartal 2023 maßgeblich die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei. Beschäftigungsgewinne gab es auch bei der Zahl der Beschäftigten mit ausschließlich marginalen Tätigkeiten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 1. Quartal 2023 im Vergleich zum 1. Quartal 2022 um 478.000 (+1,2 %) auf 41,7 Millionen Personen. Die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger ging dagegen weiter zurück. Ihre Zahl sank im Vorjahresvergleich um 32.000 Personen (-0,8 %) auf 3,9 Millionen.

Arbeitsvolumen steigt um 0,9 %

Die durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person sanken nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im 1. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,1 % auf 345,1 Stunden. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der deutlich gestiegenen Erwerbstätigenzahl und den geringfügig verringerten geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 0,9 % auf 15,7 Milliarden Stunden.

Erwerbstätigenzahlen in der EU

Nach Angaben des europäischen Statistikamtes Eurostat vom 14. Februar 2023 stieg die nach europäisch harmonisierten Methoden berechnete Erwerbstätigkeit im 4. Quartal 2022 in den 27 Staaten der Europäischen Union (EU) mit +1,3 % und im Euroraum mit +1,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal durchschnittlich stärker als in Deutschland (+1,1 %). Die europäischen Angaben zum 1. Quartal 2023 werden am heutigen 16. Mai 2023 veröffentlicht. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Entgelttransparenzgesetz: Nur Minderheit der Unternehmen ist aktiv geworden – Betriebe mit Mitbestimmung schneiden besser ab

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet lt. Hans-Böckler-Stiftung bislang nur wenig Wirkung. Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2018. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, weiter niedrig.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 16.05.2023

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang nur wenig Wirkung. Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes 2018. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, mit gut einem Viertel bei mitbestimmten Betrieben der Privatwirtschaft und etwa zehn Prozent im Öffentlichen Dienst weiter niedrig. Und nur bei knapp der Hälfte der Betriebe in Unternehmen ab 501 Beschäftigten und mit Betriebsrat haben bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, die Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit zu prüfen. Dabei spielt die betriebliche Mitbestimmung ganz offensichtlich eine positive Rolle. Denn Betriebe tun beispielsweise deutlich mehr, wenn es Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung oder verwandten Themen zwischen Management und Betriebsrat gibt und wenn das Verhältnis von Betriebsrat und Geschäftsführung generell gut ist. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Situation in Betrieben ohne Betriebsräte und effektive Mitbestimmung noch deutlich schlechter ist. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Um die bislang geringe Wirkung des Gesetzes zu erhöhen, sind strengere Auflagen, spürbare Sanktionen sowie niedrigere Hürden bei der Wahrnehmung des Transparenzanspruchs nötig, schreiben die Forschenden Dr. Helge Emmler und Dr. Christina Klenner. Die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz – kürzlich beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten – sei sinnvoll, um der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehenen Reform für ein wirksameres Gesetz Schub zu geben. „Gerade in Deutschland mit seinem hohen Gender Pay Gap erscheint das dringlich“, so Emmler und Klenner.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Diesen Grundsatz soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz fördern. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer*innen in Deutschland – gilt ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kolleginnen oder Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für privatwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten weitere Vorgaben: Dort soll der Arbeitgeber regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht. Diese Aufforderung gilt nicht für den Öffentlichen Dienst. Generell sieht das Gesetz keine Sanktionen bei Nichtbefolgung vor.

Wie es um die betriebliche Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes steht, haben Emmler und Klenner auf Basis der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021 analysiert. Die Befragung unter Mitgliedern von knapp 3900 Betriebs- und Personalräten ist repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten. Die Forschenden vergleichen die Befunde aus 2021 mit denen aus der vorausgegangenen Befragungswelle im Jahr 2018. Damals wurden Betriebs-, aber keine Personalräte befragt.

Auf Basis der Betriebsrätebefragung können die Forschenden natürlich keinen direkten Vergleich mit der Situation in Betrieben ohne Mitbestimmung anstellen. Doch die Befragungsergebnisse zeigen: Aktive, für Geschlechterungerechtigkeiten sensibilisierte Betriebsräte sind ein wichtiger positiver Faktor bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz wird signifikant häufiger umgesetzt in Betrieben, in denen Betriebsrat und Management Betriebsvereinbarungen (BV) zu Themen wie Antidiskriminierung oder Gleichstellung der Geschlechter abgeschlossen haben (knapp 59 Prozent gegenüber knapp 42 Prozent ohne BV). Das legt nach Analyse der Forschenden nahe, „dass die Betriebsräte eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes spielen können.“ Dazu bräuchten sie aber auch angemessene Ressourcen, beispielsweise zusätzliche Freistellungen.

Weitere Kernergebnisse:

  • In der Mehrheit der privaten Betriebe mit Betriebsrat, in denen Beschäftigte den gesetzlichen Auskunftsanspruch haben, hat zwischen 2019 und 2021 niemand diesen Anspruch genutzt. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens ein*e Beschäftigte*r Auskunft begehrte, gestiegen: von 17 Prozent 2018 auf nun 26 Prozent.
  • Im öffentlichen Dienst berichten nur zehn Prozent der befragten Personalräte, dass Beschäftigte ihrer Dienststelle Anfragen zur Überprüfung ihres Entgelts gestellt haben.
  • Eine betriebliche Prüfung der Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit durch den Arbeitgeber wurde nach Angaben der Betriebsräte in rund 49 Prozent aller Betriebe durchgeführt. Das ist zwar spürbar mehr als 2018, als das nur für knapp 37 Prozent der Betriebe galt, gleichwohl weiterhin die Minderheit. Zudem lässt sich mit der Befragung nicht klären, ob die Prüfung aussagekräftig, umfangreich und systematisch oder nur oberflächlich war, betonen Klenner und Emmler.
  • Die Instrumente des Gesetzes werden häufiger genutzt, wenn im Betrieb der Anteil von hochqualifizierten und/oder von jungen Beschäftigten überdurchschnittlich ist.

Auf Basis ihrer Untersuchung halten Emmler und Klenner die politischen Initiativen für sehr wichtig, das Entgelttransparenzgesetz wirksamer und verbindlicher auszugestalten. Dazu gehört für die Forschenden, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen und dabei valide Prüfungsverfahren vorzuschreiben, für die es mittlerweile auch Zertifizierungen gibt. Zweitens müsse der individuelle Auskunftsanspruch künftig auch für Beschäftigte in kleineren Betrieben gelten. Heute hohe Hürden für dessen Durchsetzung müssten abgesenkt werden, etwa durch die Möglichkeit zu Sammelklagen und ein Verbandsklagerecht. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse ein novelliertes Gesetz wirksame Sanktionen vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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IMK-Inflationsmonitor: Soziale Spreizung bei Teuerungsraten gesunken, macht aber weiter fast zwei Prozentpunkte aus

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März nur wenig gesunken und war mit 7,2 Prozent weiterhin sehr hoch. Die sozialen Unterschiede bei der Teuerung haben sich spürbar verkleinert, sie machen gleichwohl noch fast zwei Prozentpunkte aus. Das u. a. ergibt der neue Inflationsmonitor des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 12.05.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März nur wenig gesunken und war mit 7,2 Prozent weiterhin sehr hoch. Die sozialen Unterschiede bei der Teuerung haben sich spürbar verkleinert, sie machen gleichwohl noch fast zwei Prozentpunkte aus. So hatten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen im April mit 8,1 Prozent die größte Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 6,2 Prozent die niedrigste. Die soziale Spreizung bei der haushaltsspezifischen Inflation betrug damit 1,9 Prozentpunkte, nachdem es im März 2,4 Prozentpunkte waren. Dass ärmere Haushalte besonders stark durch die Inflation belastet sind, liegt daran, dass die nach wie vor wichtigsten Preistreiber, Haushaltsenergie und Nahrungsmittel, in ihren Warenkörben ein besonders hohes Gewicht haben. Allerdings hat die Preisdynamik bei diesen Gütern des Grundbedarfs gegenüber anderen Waren und Dienstleistungen zuletzt nachgelassen. Deshalb haben sich die Raten im April stärker angenähert als in den Vormonaten. Das ergibt der neue IMK-Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien berechnen darin seit Anfang 2022 jeden Monat die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen. Am größten war die soziale Differenz bei den Inflationsraten bislang im Oktober 2022 mit 3,1 Prozentpunkten.

Eine überdurchschnittlich hohe Teuerungsrate mussten im April auch Familien mit niedrigen Einkommen schultern (7,6 Prozent). Sie hatten zwischen Februar 2022 und Februar 2023 durchgehend die höchste Inflationsbelastung unter allen Haushaltstypen aufgewiesen, in den ersten beiden Monaten 2023 zusammen mit einkommensarmen Alleinlebenden. Dass die ärmeren Familien nun nicht mehr ganz so stark hervorstechen, beruht auf zuletzt rückläufigen Kraftstoffpreisen. Diese schlagen sich rechnerisch im Ausgabenportfolio von Familien spürbar nieder. Arme Alleinstehende besitzen hingegen selten ein Auto, weshalb ihre Inflationsrate weniger zurückging.

Die übrigen untersuchten Haushaltstypen lagen im April bei oder relativ nahe an der allgemeinen Inflationsrate. Das gilt für Alleinerziehende sowie für Alleinlebende und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen, die 7,2 Prozent bzw. 7,1 Prozent Teuerungsrate verzeichneten. Bei Familien mit mittleren Einkommen schlug die Inflation mit 7,0 Prozent zu Buche. Alleinlebende mit höherem Einkommen und Familien mit hohen Einkommen hatten Inflationsraten von 6,9 bzw. 6,8 Prozent.

Trotz des nachlassenden Drucks bei den Preisen für Haushaltsenergie und Lebensmitteln spielen diese Kostenfaktoren für Haushalte mit niedrigeren Einkommen weiterhin eine große Rolle, wie der Detailvergleich zeigt. Bei ärmeren Alleinlebenden trugen sie im April 5,5 Prozentpunkte zu 8,1 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate bei. Bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 5,2 Prozentpunkte, bei Familien mit zwei Kindern und mittleren Einkommen immerhin noch auf 3,9 Prozentpunkte. Das Problem wird vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind und viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben.

Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,2 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 6,2 Prozent bei. Bei ihnen wie den Haushalten mit höheren Einkommen waren dagegen beispielsweise die deutlich gestiegenen Preise für Pauschalreisen ein spürbarer Faktor bei der spezifischen Teuerung.

Für die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine weitere leichte Entspannung bei der Preisentwicklung. Dullien und Tober rechnen damit, dass mittlerweile auch die sogenannte Kernrate der Inflation – die Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel – ihren Höhepunkt erreicht hat. Das liege daran, dass die Preisschocks bei der Energie die Produktions- und Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen verteuert haben, was zeitversetzt geschieht. Dieser Prozess könnte aber weitgehend abgeschlossen sein, schätzen die Fachleute: Mittlerweile dürften die Preisschocks „weitgehend in der Kernrate enthalten sein, sodass bei hinreichendem Wettbewerb in den kommenden Monaten Entspannung und teilweise auch Preisrückgänge zu erwarten wären“, schreiben die Forschenden. Im Zuge dieser Normalisierung dürften sich auch die „teilweise überhöhten Gewinnmargen“ zurückbilden, die etliche Unternehmen im Windschatten von Lieferengpässen und allgemein starken Preissteigerungen aufgeschlagen haben.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Frühjahrsprognose 2023: verbesserte Aussichten vor dem Hintergrund anhaltender Herausforderungen

In einem herausfordernden globalen Umfeld zeigt sich die europäische Wirtschaft weiterhin widerstandsfähig. Niedrigere Energiepreise, weniger Lieferengpässe und ein starker Arbeitsmarkt haben lt. EU-Kommission zu einem moderaten Wachstum im ersten Quartal 2023 beigetragen, wodurch Ängste vor einer Rezession zerstreut wurden. Daher wird der Wachstumsausblick für die EU-Wirtschaft im Jahr 2023 auf 1,0 % (0,8 % in der Winterzwischenprognose) und im Jahr 2024 auf 1,7 % (1,6 % in der Winterzwischenprognose) angehoben.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.05.2023

In einem herausfordernden globalen Umfeld zeigt sich die europäische Wirtschaft weiterhin widerstandsfähig. Niedrigere Energiepreise, weniger Lieferengpässe und ein starker Arbeitsmarkt haben zu einem moderaten Wachstum im ersten Quartal 2023 beigetragen, wodurch Ängste vor einer Rezession zerstreut wurden. Angesichts dieses besser als erwartet ausgefallenen Jahresbeginns wird der Wachstumsausblick für die EU-Wirtschaft im Jahr 2023 auf 1,0 % (0,8 % in der Winterzwischenprognose) und im Jahr 2024 auf 1,7 % (1,6 % in der Winterzwischenprognose) angehoben. Die für das Euro-Währungsgebiet vorgenommenen Aufwärtskorrekturen bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen, und für 2023 und 2024 wird nun ein BIP-Wachstum von 1,1 % bzw. 1,6 % erwartet. Im Euro-Währungsgebiet wurde vor dem Hintergrund des anhaltenden Preisdrucks außerdem die Inflation im Vergleich zum Winter nach oben korrigiert – auf 5,8 % im Jahr 2023 und 2,8 % im Jahr 2024.

Verbesserter Wachstumsausblick dank niedrigerer Energiepreise

Der vorläufigen Vorausschätzung von Eurostat zufolge ist das BIP im ersten Quartal 2023 in der EU um 0,3 % und im Euro-Währungsgebiet um 0,1 % nach oben geklettert. Die Leitindikatoren deuten darauf hin, dass das Wachstum auch im zweiten Quartal weiter zulegt.

Der europäischen Wirtschaft ist es gelungen, die negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einzudämmen und die Energiekrise zu bewältigen, indem die Versorgung rasch diversifiziert wurde und der Gasverbrauch erheblich gesunken ist. Spürbar niedrigere Energiepreise wirken nun auf die Wirtschaft durch und bescheren den Unternehmen verringerte Produktionskosten. Auch bei den Verbraucherinnen und Verbraucher kommen die sinkenden Energiepreise an, wenngleich der private Verbrauch gedämpft bleiben dürfte, da das Lohnwachstum hinter der Inflation zurückbleibt.

Da die Inflation auf einem hohen Niveau verharrt, dürften sich die Finanzierungsbedingungen weiter verschärfen. Wenngleich die EZB und andere Zentralbanken in der EU voraussichtlich bald am Ende des Zinserhöhungszyklus angelangt sind, dürfte aufgrund der jüngsten Turbulenzen im Finanzsektor zusätzlicher Druck auf die Kosten und den einfachen Zugang zu Krediten entstehen, was das Investitionswachstum verlangsamt und insbesondere die Wohnungsbauinvestitionen bremst.

Die Kerninflation wurde nach oben korrigiert, dürfte jedoch allmählich zurückgehen

Nach einem Höchststand im Jahr 2022 ging die Gesamtinflation im ersten Quartal 2023 vor dem Hintergrund eines drastischen Einbruchs der Energiepreise weiter zurück. Die Kerninflation (d. h. die Gesamtinflation ohne Energie und unverarbeitete Nahrungsmittel) erweist sich jedoch als hartnäckiger. Im März erreichte sie mit 7,6 % einen historischen Höchststand, dürfte aber während des Prognosezeitraums schrittweise zurückgehen, da die Gewinnspannen den höheren Lohndruck absorbieren und die Finanzierungsbedingungen sich verschärfen. Aus der nach dem Stichtag für diese Prognose veröffentlichten Vorausschätzung des harmonisierten Verbraucherpreisindex für das Euro-Währungsgebiet vom April geht hervor, dass die Kerninflationsrate geringfügig nachgeben dürfte, was darauf schließen lässt, dass sie – wie erwartet – möglicherweise im ersten Quartal ihren Höchststand erreicht hat. Auf Jahresbasis dürfte die Kerninflation im Euro-Währungsgebiet 2023 bei durchschnittlich 6,1 % liegen, bevor sie 2024 auf 3,2 % sinkt und somit in beiden Prognosejahren über der Gesamtinflation bleibt.

Der Arbeitsmarkt erweist sich weiterhin als widerstandsfähig gegenüber der Konjunkturabschwächung

Die Resilienz der EU-Wirtschaft wird durch einen Rekord-Arbeitsmarkt gestärkt. Die Arbeitslosenquote in der EU erreichte mit 6,0 % im März 2023 einen neuen Tiefststand, und die Erwerbsquote und die Beschäftigungsquote liegen auf Rekordhöhe.

Es wird davon ausgegangen, dass der EU-Arbeitsmarkt lediglich geringfügig auf die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums reagieren wird. Für dieses Jahr wird ein Beschäftigungswachstum von 0,5 % prognostiziert, das 2024 auf 0,4 % sinken dürfte. Die Arbeitslosenquote wird den Projektionen zufolge weiterhin bei knapp über 6 % liegen. Seit Anfang 2022 hat sich das Lohnwachstum beschleunigt, bleibt jedoch bislang deutlich hinter der Inflation zurück. Vor dem Hintergrund der anhaltend angespannten Lage am Arbeitsmarkt, des starken Anstiegs der Mindestlöhne in mehreren Ländern und ganz allgemein des Drucks von Arbeitnehmerseite, Kaufkraftverluste wieder wettzumachen, wird mit nachhaltigeren Lohnerhöhungen gerechnet.

Die öffentlichen Defizite dürften insbesondere im Jahr 2024 zurückgehen

Wenngleich Unterstützungsmaßnahmen eingeführt wurden, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise zu mildern, führten ein starkes nominales Wachstum und der Abbau der verbleibenden pandemiebedingten Maßnahmen dazu, dass das gesamtstaatliche Defizit der EU im Jahr 2022 weiter auf 3,4 % des BIP zurückging. Die sinkenden Energiepreise dürften es den Regierungen 2023 und insbesondere im Jahr 2024 ermöglichen, Unterstützungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen zu lassen, wodurch weitere Defizitsenkungen auf 3,1 % bzw. 2,4 % des BIP vorangetrieben werden. Die aggregierte Schuldenquote der EU wird den Projektionen zufolge im Jahr 2024 stetig zurückgehen und unter 83 % (90 % im Euro-Währungsgebiet) sinken, aber damit immer noch über dem Niveau von vor der Pandemie liegen. Zwischen den haushaltspolitischen Zielpfaden der Mitgliedstaaten bestehen große Unterschiede.

Zwar kann die Inflation kurzfristig eine Verbesserung der öffentlichen Finanzen unterstützen, doch dürfte sich dieser Effekt im Laufe der Zeit abschwächen, da die Schuldentilgungskosten steigen und die öffentlichen Ausgaben schrittweise an das höhere Preisniveau angepasst werden.

Mehr Abwärtsrisiken für die Wirtschaftsaussichten

Eine hartnäckigere Kerninflation könnte die Kaufkraft der privaten Haushalte weiter belasten und eine deutlichere geldpolitische Reaktion mit weitreichenden makrofinanziellen Auswirkungen zur Folge haben. Kommt es erneut zu Phasen mit finanziellen Stresssituationen, so könnte zudem die Risikoaversion weiter steigen, und auch die Kriterien für die Vergabe von Krediten würden infolgedessen deutlicher verschärft als in dieser Prognose angenommen. Ein expansiver haushaltspolitischer Kurs würde die Inflation weiter ankurbeln und damit den geldpolitischen Maßnahmen zuwiderlaufen. Darüber hinaus können sich aus den Turbulenzen im Bankensektor oder im Zusammenhang mit größeren geopolitischen Spannungen neue Herausforderungen für die Weltwirtschaft ergeben. Allerdings würde eine günstigere Entwicklung der Energiepreise zu einem rascheren Rückgang der Gesamtinflation und zu positiven Spillover-Effekten auf die Binnennachfrage führen. Schließlich besteht aufgrund der anhaltenden Invasion Russlands in die Ukraine weiterhin Unsicherheit.

Die Prognose enthält erstmals einen Überblick über die wirtschaftlichen Strukturmerkmale sowie die jüngsten Ergebnisse und Aussichten für die Ukraine, Moldau und Bosnien und Herzegowina, denen der Rat im Juni und Dezember 2022 den Status eines Bewerberlandes für die EU-Mitgliedschaft zuerkannt hat. (…)

Quelle: Europäische Kommission

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Mai 2023

Die konjunkturelle Grunddynamik hat sich lt. BMWK zuletzt spürbar abgeschwächt. „Harte“ Indikatoren wie Auftragseingänge und Industrieproduktion, die sich zu Jahresbeginn deutlich erholt hatten, wiesen im März kräftige Rückgänge auf, die nur zum Teil eine Gegenbewegung zu den zuvor deutlichen Anstiegen darstellen dürften.

BMWK, Pressemitteilung vom 15.05.2023

  • Die konjunkturelle Grunddynamik hat sich zuletzt spürbar abgeschwächt: Wichtige Indikatoren weisen am aktuellen Rand deutliche Rückgänge auf, die nur zum Teil eine Gegenbewegung zu den zuvor deutlichen Anstiegen darstellen dürften.
  • Bei der Industrieproduktion ist es nach zwei schwungvollen Vormonaten im März zu Rückprall-Effekten gekommen. Die Auftragseingänge verzeichneten im März die stärkste Abnahme seit der Hochphase der Corona-Pandemie im April 2020. Die Stimmung in den Unternehmen hellte sich indes zum sechsten Mal in Folge auf.
  • Die Umsätze im Einzelhandel (ohne Kfz) verringerten sich im März erneut. Die Stimmung unter den Verbrauchern dürfte ihre Erholung in den kommenden Monaten fortsetzen, auch wenn die nach wie vor hohe Inflationsrate belastet.
  • Die Inflationsrate ging im März auf +7,2 Prozent zurück. Maßgeblich für den leichten Rückgang (März: +7,4 Prozent) war ein nachlassender Preisdruck bei Nahrungsmitteln, die im Vorjahrsvergleich allerdings immer noch eine hohe Dynamik aufweisen.
  • Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt vorerst verhalten. Die registrierte Arbeitslosigkeit stieg im April saisonbereinigt etwas an, allerdings spielen hier auch die Osterferien eine Rolle. Die Arbeitsnachfrage kühlte ausweislich der IAB-Stellenerhebung im ersten Quartal etwas ab, liegt aber immer noch auf hohem Niveau. Die Erwerbstätigkeit legte im ersten Quartal kräftig zu.
  • Im Januar und Februar 2023 lag die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen lt. amtlicher Statistik rund 20 Prozent über den jeweiligen Monatswerten des Vorjahres. Aktuelle Frühindikatoren deuten auf eine ähnliche Dynamik in den nächsten Monaten hin, eine weitere Verschärfung des Insolvenzgeschehens ist derzeit jedoch nicht in Sicht.
  • Die derzeit zu beobachtenden hohen Schwankungen und Revisionsanfälligkeit sowie die zum Teil widersprüchlichen Signale der Indikatoren sind an konjunkturellen Wendepunkten nicht ungewöhnlich. Stimmungsindikatoren deuten nach dem schwachen Winterhalbjahr aber eine wirtschaftliche Erholung im weiteren Jahresverlauf an.

Schwacher Ausklang zum Winterhalbjahr

Die Konjunktur hat zum Ende des Winterhalbjahrs 2022/23 einen spürbaren Dämpfer hinnehmen müssen. „Harte“ Indikatoren wie Auftragseingänge und Industrieproduktion, die sich zu Jahresbeginn deutlich erholt hatten, wiesen im März kräftige Rückgänge auf. Gerade auch in gesamtwirtschaftlich wichtigen Bereichen wie dem Maschinenbau, der Kfz-Produktion oder den energieintensiven Wirtschaftszweigen kam es zu spürbaren Rückgängen bei der Produktion. Auch die Bauindustrie, die sich zu Jahresbeginn zum Teil auch infolge von günstigen Witterungsbedingungen spürbar belebt hatte, wies am aktuellen Rande eine deutliche Abschwächung auf.

Die schwache Entwicklung der Einzelhandelsumsätze, die in preisbereinigter Rechnung zuletzt auch im März spürbar rückläufig waren, zeigen die noch durch Kaufkraftverluste gedämpfte Entwicklung des privaten Konsums an.

Auch die Impulse seitens der Außenwirtschaft ließen im März spürbar nach: Es kam zu einem deutlichen Rückgang der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen.

Der zuletzt bei vielen Konjunkturindikatoren zu beobachtendem uneinheitlichem Verlauf mit starken Schwankungen und hoher Revisionsanfälligkeit ist an konjunkturellen Wendepunkten nicht ungewöhnlich; dies erschwert allerdings die Interpretation der wirtschaftlichen Lage. Die Entwicklung der Stimmungsindikatoren wie dem Ifo-Geschäftsklimaindex, dem GfK-Konsumklima oder auch dem S&P-Einkaufsmanagerindex deuten nach dem schwachen Winterhalbjahr nach wie vor auf eine wirtschaftliche Belebung im weiteren Jahresverlauf hin.

Weltwirtschaftliches Umfeld noch gedämpft

Während die weltweite Industrieproduktion im Berichtsmonat Februar im Vergleich zum Vormonat erneut zulegte (+1,2 Prozent), entwickelte sich der Welthandel schwach (-0,9 Prozent). Die Containerumschläge in europäischen Häfen (Nordrange-Index) setzten im März ihren Abwärtstrend fort. Dagegen nahm die Aktivität in den chinesischen Häfen deutlich zu. Insgesamt entwickelt sich der Welthandel weiterhin schwach.

Die Auftragseingänge aus dem Ausland brachen im Vormonatsvergleich nach dem deutlichen Plus im Februar (+4,3 Prozent) im März mit einem Minus von 13,3 Prozent kräftig ein. Sowohl die Bestellungen aus dem Euroraum (-10,8 Prozent) als auch aus dem Nicht-Euroraum (-14,8 Prozent) gingen deutlich zurück. Allerdings schwanken die Auftragseingänge von Monat zu Monat stark; im aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich lagen sie mit -0,2 Prozent nur leicht im Minus.

Laut der aktuellen Prognose von Oxford Economics wird die wirtschaftliche Aktivität wichtiger Handelspartner Deutschlands – z.B. dem Euroraum (+0,8 Prozent) und den USA (+0,5 Prozent) – in diesem Jahr wohl nur verhalten gegenüber 2022 zulegen. Stärkere Impulse für die Weltwirtschaft und den deutschen Außenhandel dürften dagegen von den Schwellenländern (+3,7 Prozent) und insbesondere von China (+ 5,5 Prozent) ausgehen.

Rücksetzer bei den Aus- und Einfuhren

Nach der kräftigen Entwicklung im Februar ist der Wert der Aus- und Einfuhren im Berichtsmonat März deutlich gefallen. Die Exporte von Waren und Dienstleistungen gingen gegenüber dem Vormonat nominal um 4,3 Prozent zurück, die Importe sogar um 6,2 Prozent. Im weniger schwankungsanfälligen Zweimonatsvergleich lagen die nominalen Aus- und Einfuhren aber mit +1,6 Prozent bzw. +1,0 Prozent weiter im Plus. Die schwache Entwicklung des Außenhandels im März dürfte als Gegenbewegung zu den kräftigen Anstiegen im Februar zu sehen sein.

Die Außenhandelspreise waren dabei wie in den vorangegangenen Berichtsmonaten weiter rückläufig. Die Exportpreise gaben im März leicht um -0,2 Prozent gegenüber dem Vormonat nach, während die Importpreise mit – 1,1 Prozent noch deutlicher zurück gingen. In realer Rechnung dürfte der Rückgang der Aus- und Einfuhren im Berichtsmonat März daher etwas geringer ausfallen als in nominaler Rechnung. Mit dem erneut stärkeren Rückgang der Einfuhrpreise im Vergleich zu den Ausfuhrpreisen setzte sich die Verbesserung der Terms of Trade auch im März weiter fort (+0,8 Prozent).

Der monatliche Handelsbilanzüberschuss stieg im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht auf 15,0 Mrd. Euro an. Im Durchschnitt des ersten Quartals 2023 lag er bei 14,1 Mrd. Euro und war damit rund doppelt so hoch wie im Jahresdurchschnitt 2022. Im Zuge der Corona-Pandemie und gestörter Lieferketten war der Handelsbilanzüberschuss gesunken, danach wirkten sich vor allem Preissteigerungen bei Energie aus.

Der Ausblick für den Außenhandel hellt sich tendenziell auf: Der Stimmungsindikator von S&P Global legte im April weiter auf 54,2 Punkte zu. Er befindet sich damit seit Februar 2023 wieder über der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Allerdings verbesserte sich die Stimmung vor allem im Dienstleistungsbereich, in der Industrie war sie zuletzt unverändert. Auch die ifo Exporterwartungen wiesen im April weiter nach oben. Sie lagen zuletzt bei +6,9 Saldenpunkten, dem höchsten Wert seit Februar 2022. Vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine lag der Index mit rund 15 Saldenpunkten noch deutlich höher.

In den letzten Monaten haben sich die Materialengpässe in der Industrie weiter entspannt. Im April berichteten 39,2 Prozent der vom ifo Institut befragten Unternehmen von Engpässen bei der Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten. Im März waren es noch 41,6 Prozent. Basierend auf Schiffsbewegungsdaten weist der Kiel-Trade-Indikator für den Berichtsmonat April wieder auf einen deutlichen Zuwachs der (realen) Ausfuhren hin. Für März hatte der Indikator des IfW – passend zu den nun veröffentlichten März-Werten der Warenausfuhren – einen Rückgang der deutschen Exporte angezeigt.

Rückpralleffekte im März nach schwungvollen Vormonaten

Nachdem sich sowohl die Produktion als auch die Auftragseingänge in den beiden ersten Monaten dieses Jahrs recht schwungvoll entwickelt hatten, ist es im März zu unerwartet deutlichen Rückprall-Effekten gekommen. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im März gegenüber dem Vormonat merklich gesunken (- 3,4 Prozent). Der Ausstoß in der Industrie ging um 3,3 Prozent zurück, im Baugewerbe kam es zu einem Minus von 4,6 Prozent. Der Bereich Energie legte um 0,8 Prozent zu.

In den meisten Wirtschaftszweigen der Industrie kam es zu Produktionsrückgängen: Insbesondere der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete eine kräftige Abnahme (-6,5 Prozent) und auch der ähnlich große Maschinenbau verzeichnete ein spürbares Minus (-3,4 Prozent). Die besonders energieintensiven Wirtschaftszweige haben ebenfalls im Vormonatsvergleich ihren Ausstoß fast durchweg heruntergefahren: Herstellung chemischer Erzeugnisse -2,0 Prozent, Papier und Pappe -3,4 Prozent. Metallerzeugung und -bearbeitung -4,0 Prozent sowie Glas, Glaswaren und Keramik -6,5 Prozent. Nur der Bereich Kokerei und Mineralölverarbeitung konnte im Vergleich zum Vormonat etwas zulegen (+1,5 Prozent).

Auch die Auftragseingänge sanken im März gegenüber dem Vormonat um 10,7 Prozent. Damit wurde der stärkste Rückgang seit der Hochphase der Corona- Pandemie im April 2020 verzeichnet. Ohne Großaufträge ergibt sich eine Verringerung um 7,7 Prozent. Die Auftragseingänge bewegten sich 11,0 Prozent unterhalb des Vorjahresniveaus. Insbesondere die Nachfrage aus dem Nicht-Euroraum schwächte sich gegenüber dem Vormonat ab (-14,8 Prozent). Auch die Aufträge aus dem Euroraum (-10,8 Prozent) und dem Inland (-6,8 Prozent) gaben spürbar nach.

Im ersten Quartal insgesamt ist es bei der Produktion in der Industrie gegenüber dem Vorquartal zu einem Anstieg um 1,8 Prozent und bei den Auftragseingängen zu einer Seitwärtsbewegung gekommen (+0,1 Prozent). Die Stimmung in den Unternehmen hat sich bis zuletzt weiter verbessert, was für eine Erholung der Industriekonjunktur im weiteren Verlauf des Jahres 2023 spricht.

Privater Konsum weiterhin durch hohe Inflation belastet

Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz verringerten sich im März gegenüber dem Vormonat um 2,2 Prozent. Im ersten Quartal insgesamt ergab sich damit gegenüber dem Vorquartal ein Minus von 1,3 Prozent. Im Vergleich zum März 2022 meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 8,1 Prozent, was zu einem beträchtlichen Teil die hohen Preissteigerungen widerspiegelt. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete im März im Vergleich zum Vormonat eine Abnahme um 1,3 Prozent und gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,6 Prozent. Dies ist der stärkste Umsatzrückgang im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994. Ursache hierfür dürfte sein, dass der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln im März mit +22,3 Prozent erneut wesentlich höher lag als die Inflationsrate insgesamt. Der Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln ging im Vormonatsvergleich um 2,4 Prozent zurück (ggü. Vorjahresmonat -1,4 Prozent). Der Internet- und Versandhandel verbuchte im März eine Abnahme um 4,8 Prozent (ggü. Vorjahresmonat -2,0 Prozent).

Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter haben sich im April um 4,5 Prozent verringert, nachdem sie bereits im März um 8,2 Prozent gefallen waren. Hier dürfte sich die verringerte staatliche Förderung von E-Fahrzeugen bemerkbar machen.

Trotz der fast durchweg rückläufigen Umsatzdaten für den März deuten die Frühindikatoren für die Stimmung unter den Verbrauchern auf eine Erholung in den kommenden Monaten hin. So ist das GfK Konsumklima im April zum sechsten Mal in Folge gestiegen und für Mai wird eine erneute Verbesserung erwartet. Auch bei den ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel setzte sich im April die positive Tendenz fort. Der nachlassende Pessimismus dürfte insbesondere auf die moderateren Preise für Energie an den Märkten, aber auch auf die Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen sein, die die Unsicherheit bei den privaten Verbrauchern begrenzt haben.

Verbraucherpreisanstieg am Abklingen

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg gegenüber Vorjahresmonat) belief sich im April auf 7,2 Prozent. Maßgeblich verantwortlich für diesen erneut leichten Rückgang (März: +7,4 Prozent; Februar: +8,7 Prozent) war ein nachlassender Preisdruck bei Nahrungsmitteln, die mit +17,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zwar weiterhin eine hohe, aber im Vergleich zum März (-0,8 Prozent) rückläufige Steigerung verzeichneten. Allerdings bewegt sich die Rate für die Nahrungsmittel insgesamt weiterhin auf deutlich überdurchschnittlichem Niveau.

Die Energiepreise sind im April gegenüber dem Vorjahresmonat mit +6,8 Prozent zwar stärker gestiegen als im Vormonat (+3,5 Prozent), liegen aber erneut unterhalb der Veränderung der Gesamtrate. Verantwortlich dafür ist auch ein Basiseffekt: Mit Beginn des Kriegs in der Ukraine war es zu einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise gekommen, der seit März aus dem Vorjahresvergleich herausgefallen ist. Daneben haben die Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket dämpfend gewirkt. Dennoch verteuerte sich Haushaltsenergie von April 2022 auf April 2023 mit +21,1 Prozent nach wie vor fast unverändert stark (März: +21,9 Prozent). Dabei legten die Preise für Erdgas um 33,8 Prozent, für Strom um 15,4 Prozent und Fernwärme um 12,3 Prozent zu. Flüssigbrennstoffe wurden hingegen mehr als ein Fünftel billiger (-21,8 Prozent).

Die Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) verharrte im April nach neun Anstiegen in Folge bei 5,8 Prozent. Im Vormonatsvergleich legten die Preise ähnlich stark zu wie im März (April: +0,6 Prozent; März: +0,7 Prozent). Die nachlassende Dynamik könnte darauf hindeuten, dass der Höhepunkt auch bei der Kernrate allmählich erreicht ist.

Laut Gliederung nach Verwendungszwecken hat erneut der Bereich Nahrungsmittel trotz des zuletzt verringerten Preisdrucks am stärksten zum Verbraucherpreisanstieg beigetragen (+1,8 Prozentpunkte). Der Beitrag der Wohnkosten ist unverändert hoch (+1,7 Prozentpunkte, darunter +0,4 Prozentpunkte durch Strom und +0,2 Prozentpunkte durch Gas). Die Preisimpulse aus den Bereichen Freizeit, Erholung und Kultur erhöhten sich auf 0,7 Prozentpunkte. Der Beitrag des Bereich Verkehr wurde ebenfalls wieder spürbarer (+0,4 Prozentpunkte).

Im Vormonatsvergleich stiegen die Verbraucherpreise im April um 0,4 Prozent und damit nur halb so stark wie im März (+0,8 Prozent). Hier schlagen die Preise für Nahrungsmittel durch, die erstmals seit Oktober 2021 zurückgegangen sind (-0,8 Prozent, Gemüse: -7,5 Prozent, Speisefette/-öle: 3,0 Prozent; Butter: -3,6 Prozent). Die Energiepreise erhöhten sich hingegen zum ersten Mal seit Januar wieder (+0,7 Prozent). Ausschlaggebend war eine Teuerung bei Fernwärme (+3,3 Prozent) und Kraftstoffen (+1,6 Prozent). Heizöl (-3,1 Prozent) und Erdgas (-0,3 Prozent) waren dagegen günstiger.

Für die nächsten Monate werden weiter nachlassende, wenn auch immer noch hohe Inflationsraten erwartet. Im Rahmen ihrer Frühjahrsprojektion geht die Bundesregierung für das Gesamtjahr 2023 von einer Inflationsrate von 5,9 Prozent und für 2024 von 2,7 Prozent aus.

Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt verhalten

Im April kam es zu einem Anstieg der registrierten Arbeitslosigkeit um 24.000 Personen gegenüber Vormonat in saisonbereinigter (sb) Rechnung. Ohne Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter lag der Anstieg bei 15.000 Personen. In den April-Zahlen zur Arbeitslosigkeit spiegeln sich neben der konjunkturellen Schwächephase vor allem die Osterferien wider, während der weniger Menschen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Sprach- und Integrationskursen teilnahmen. Die Erwerbstätigkeit legte im März erneut kräftig um 56.000Personen (sb) zu. Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gab es im Februar ebenfalls ein deutliches Plus zum Vormonat (sb +46.000 Personen). Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit erhöhte sich im Februar nur leicht auf rund 160 Tausend Personen. Die Tendenz laut der Anzeigen ist hier aber rückläufig. Die Frühindikatoren vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie dem ifo Institut im April deuten weiterhin aufzunehmende Beschäftigung und tendenziell abnehmende Arbeitslosigkeit hin. Zwar sank die Zahl der offenen Stellen laut Stellenerhebung des IAB im ersten Quartal, die Arbeitsnachfrage liegt mit rund 1,75 Mio. offenen Stellen aber weiter auf hohem Niveau.

Insolvenzen auch im Frühjahr 2023 auf erhöhtem Niveau

Im Gesamtjahr 2022 gab es mit insgesamt 14.590 Unternehmensinsolvenzen einen Anstieg in der amtlichen Insolvenzstatistik um 4,3 Prozent ggü. dem Vorjahr. Damit stiegen die Unternehmensinsolvenzen erstmals seit der Finanzkrise 2009 im Vorjahresvergleich wieder an, allerdings ausgehend von einem historisch niedrigen Niveau (2021: 13.993) seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Auch die Werte für der Januar- und Februar 2023 lagen nach endgültigen Ergebnissen des StBA mit jeweils rund 20 Prozent über dem Wert des Vorjahres.

Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen. Diese sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2023 um 14,1 Prozent gegenüber März 2023 zurückgegangen, nachdem Sie im Februar und März 2023 um 10,8 Prozent bzw. 13,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen waren. Das Insolvenzgeschehen nimmt seit der zweiten Jahreshälfte 2022 kontinuierlich zu, eine Verschärfung der Insolvenzlage mit einer Insolvenzwelle ist im weiteren Verlauf jedoch nicht zu erwarten. Die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die zwischenzeitlich drastisch gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen Belastungen dar, deren Auswirkungen auf das Insolvenzgeschehen in den nächsten Monaten nur schwer abzuschätzen sind.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Digitaler Graben im Büro

95 Prozent der deutschen Unternehmen setzen mindestens eine Digital-Office-Lösung ein, etwa um auf Dokumente zuzugreifen oder Kundendaten zu verwalten. Dennoch zeigt sich lt. Bitkom ein gespaltenes Bild: Etwa jedes zehnte Unternehmen sieht sich bei der Digitalisierung seiner Geschäfts- und Verwaltungsprozesse als Spitzenreiter ganz vorne, weitere 40 Prozent unter den Vorreitern. Demgegenüber ordnen sich aber auch 49 Prozent unter den Nachzüglern ein.

Bitkom, Pressemitteilung vom 11.05.2023

  • Hälfte der Unternehmen sieht sich bei Digitalisierung vorne – die andere Hälfte als Nachzügler
  • Jedes achte Unternehmen arbeitet bereits komplett papierlos
  • Einsatz von KI-Chatbots: Zwei Drittel wollen erst einmal abwarten

Das Auftragsbuch im dicken Einband, Aktenschränke in jedem Zimmer oder handgeschriebene Dienstpläne an der Pinnwand – das ist in den meisten deutschen Büros spätestens seit der Corona-Pandemie Geschichte. Kaum ein Unternehmen kommt noch ohne digitale Lösungen aus: 95 Prozent der deutschen Unternehmen setzen mindestens eine Digital-Office-Lösung ein, etwa um auf Dokumente zuzugreifen oder Kundendaten zu verwalten. Dennoch zeigt sich ein gespaltenes Bild: Etwa jedes zehnte Unternehmen (9 Prozent) sieht sich bei der Digitalisierung seiner Geschäfts- und Verwaltungsprozesse als Spitzenreiter ganz vorne, weitere 40 Prozent unter den Vorreitern. Demgegenüber ordnen sich aber auch 49 Prozent unter den Nachzüglern ein. Den Anschluss an die Digitalisierung verpasst zu haben, meint niemand. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 505 Unternehmen ab 20 Beschäftigen in Deutschland repräsentativ befragt wurden. „Analoges Arbeiten irgendwie zu digitalisieren, reicht heute nicht mehr aus. Es geht darum, die Unternehmensabläufe aus digitaler Perspektive sehr grundsätzlich zu überprüfen und zu optimieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Kleine Unternehmen sehen am meisten Nachholbedarf

Dabei haben vor allem kleine Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten Nachholbedarf: Unter ihnen sehen sich 54 Prozent als Nachzügler, von den Großunternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten sind es 20 Prozent. Letztere zählen sich mit 31 Prozent außerdem deutlich häufiger zu den Spitzenreitern als kleine Unternehmen (6 Prozent). „Dass es sich nur für große Unternehmen lohnt, Prozesse zu digitalisieren, ist ein Trugschluss. Gerade kleinen Unternehmen können digitale Lösungen dabei helfen, ihre begrenzten Kapazitäten etwa an Personal und Geld effizienter einzusetzen“, so Rohleder. „Auch kleine und mittelständische Unternehmen sollten Zuständigkeiten für die Digitalisierung benennen, Weiterbildungen ermöglichen und ihre Prozesse durchgängig digitalisieren.“

Gesteigerte Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sind starker Antrieb

Gefragt nach den Vorteilen der Digitalisierung sind sich die deutschen Unternehmen über alle Größenklassen hinweg einig. Entscheidende Treiber sind demnach Nachhaltigkeits- und Wettbewerbsaspekte: 92 Prozent der Unternehmen geben an, ihre Prozesse zu digitalisieren um weniger Ressourcen wie Papier zu verbrauchen, 89 Prozent um generell nachhaltiger zu werden und 58 Prozent, um auf Geschäftsreisen verzichten zu können. Zudem digitalisieren 84 Prozent der Unternehmen, um Kosten zu sparen, 78 Prozent, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sowie 69 Prozent, um effizienter und transparenter arbeiten zu können. „Digitalisierung ist kein Selbstzweck, im Gegenteil. Durch Digitalisierung lassen sich oft mehrere Ziele parallel erreichen, zum Beispiel mehr Nachhaltigkeit bei gleichzeitig steigender Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Rohleder.

8 von 10 Unternehmen (80 Prozent) digitalisieren Prozesse, um als Arbeitgeber für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu sein und 74 Prozent, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. „Gerade nach der Corona-Pandemie erwarten Beschäftigte jene Flexibilität, die digitalisierte Büroprozesse bieten. Nur wer auf Daten und Dokumente jederzeit in der Cloud zugreifen kann und nicht nur im Aktenschrank im Büro, kann auch von zu Hause und unterwegs gut arbeiten“, so Rohleder.

Jedes achte Unternehmen arbeitet bereits ohne Papier

Ganz konkret sparen Unternehmen Ressourcen durch den Verzicht auf Papier. Bereits jedes achte Unternehmen (12 Prozent) arbeitet komplett papierlos, 2022 waren es noch 8 Prozent. Bei 28 Prozent läuft derzeit nur noch etwa ein Viertel papierbasiert ab. Etwa zur Hälfte papierbasiert arbeitet ein Drittel (33 Prozent) der deutschen Unternehmen. Bei 20 Prozent laufen etwa drei Viertel papierbasiert, bei 5 Prozent noch alles papierbasiert.

Digitale statt klassischer Kommunikation: Briefpost und Fax werden weniger genutzt

Das neue Angebot an die Kundin schicken, Mitarbeitenden ihre Gehaltsabrechnung zukommen lassen oder einen gemeinsamen Termin mit dem Kollegen finden – der Trend weg von klassischen Kanälen hin zu digitalen Alternativen setzt sich in der internen und externen Kommunikation fort: Während 2022 noch knapp die Hälfte der Unternehmen (48 Prozent) dafür häufig oder sehr häufig die Briefpost nutzte, sind es 2023 nur noch 40 Prozent. Auch die Faxnutzung geht zurück: Häufig oder sehr häufig faxen noch 33 Prozent (2022: 40 Prozent). Zuwächse verzeichnen unter anderem das Smartphone (87 Prozent, 2022: 83 Prozent), Kollaborationstools (46 Prozent, 2022: 40 Prozent) und Social Media (40 Prozent, 2022: 36 Prozent). Videokonferenzen bleiben mit 71 Prozent auf Vorjahresniveau (72 Prozent).

Unternehmen legen Hoffnung in KI-Chatbots – aber zögern beim Einsatz

Gleichzeitig zeigt sich gerade auch in der Kommunikation, dass aktuelle technologische Entwicklungen wie der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz das Potential haben, Büroarbeiten wesentlich zu verändern: 43 Prozent der Unternehmen sagen, dass KI-Chatbots, die wie ChatGPT auf generativer KI basieren, große Teile ihrer Kundenkommunikation übernehmen werden. 46 Prozent gehen davon aus, dass KI-Chatbots die Arbeit im Büro so stark revolutionieren werden wie vor einigen Jahrzehnten die Einführung des PC. 40 Prozent sehen im Einsatz von KI-Chatbots ein Mittel, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Trotzdem ist die Mehrheit noch zurückhaltend, was KI-Chatbots betrifft: 63 Prozent der Unternehmen sagen, sie werden erst einmal abwarten, welche Erfahrungen andere machen. „Durch Abwarten schafft man es nicht an die Spitze. Wer erst einmal die anderen loslaufen lässt, wird es in den kommenden Jahren umso schwerer haben, mithalten zu können“, so Rohleder. „Viele Unternehmen suchen händeringend nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – und die demographische Entwicklung wird die Situation weiter verschärfen. KI kann helfen, Beschäftigte von Routinearbeiten zu entlasten.“

Größte Hürde für Digitalisierung liegt im Fachkräftemangel

Bereits heute ist der Fachkräftemangel die größte Hürde für die Digitalisierung der Unternehmen. 72 Prozent finden zu wenig qualifiziertes Personal, 2021 waren es noch 57 Prozent. Ein Weg, diesem wachsenden Problem zu begegnen, sehen Unternehmen auch in der Schulung ihrer Belegschaft: 73 Prozent investieren gezielt in die Fort- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten für die digitale Arbeitswelt. Weitere Digitalisierungs-Hürden sind aus Sicht der Unternehmen zu hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit (60 Prozent), an den Datenschutz (57 Prozent) und die Sorge vor einem digitalen Black-Out, also eines vorübergehenden Ausfalls der Netze oder IT-Systeme (55 Prozent). Gleichzeitig gilt es aber auch interne Hürden zu überwinden: 68 Prozent der Unternehmen beklagen einen zu hohen Investitionsbedarf und 63 Prozent geben an, ihnen fehle die Zeit für die Digitalisierung ihres Unternehmens. 2021 waren das noch 55 Prozent.

Jedes zweite Unternehmen investiert 2023 ins Digital Office

Dabei ist die große Mehrheit der Unternehmen bereit, Geld in die Hand zu nehmen, um ihre Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu digitalisieren. Nur 2 Prozent haben noch nicht investiert und planen dies auch künftig nicht. 70 Prozent haben 2022 oder früher investiert, 46 Prozent investieren in diesem Jahr und 58 Prozent werden 2024 oder später investieren. Jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) investierte bereits in der Vergangenheit, investiert in diesem Jahr und plant es auch für die Zukunft. „Mit Einmalinvestitionen ist es nicht getan. Digitalisierung ist kein Zustand, Digitalisierung ist ein Prozess und braucht dauerhaft Mittel“, so Rohleder.

Dabei schaut der Großteil der Unternehmen aber auch genauer hin, woher sie ihre IT-Leistungen beziehen: 88 Prozent geben an, globale Konflikte wie der Krieg gegen die Ukraine hätten dazu geführt, dass sie verstärkt darauf achten, aus welchem Herkunftsland ihre Digital-Office-Lösungen kommen. Gleichzeitig erwarten 51 Prozent, durch die Digitalisierung der Prozesse künftige Krisen besser überstehen zu können. „Investitionen in die Digitalisierung sind auch Investition in die Krisenfestigkeit des Unternehmens. Wer auf digitale Prozesse setzt, erhöht die Nachhaltigkeit, spart Kosten und gewinnt Personal – wichtige Faktoren, um langfristig wettbewerbsfähig zu sein und auch in Krisensituationen handlungs- und arbeitsfähig zu bleiben“, sagt Rohleder.

Quelle: Bitkom

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