Weiterbildung: Nicht einmal die Hälfte der Betriebe tut genug

In jedem zweiten Betrieb bemüht sich der Arbeitgeber, die Beschäftigten für aktuelle Anforderungen zu qualifizieren, zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Nur knapp 43 Prozent der Unternehmen betreiben laut Beschäftigtenvertreter*innen eine langfristige Planung der Qualifizierung, die strategisch darauf abzielt, die Beschäftigten auch fit zu machen für zukünftige Anforderungen.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 24.04.2023

Mehr und bessere Weiterbildung zur Fachkräftesicherung: Das steht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestags, wo am Freitag der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beraten wird. Für Betriebsräte ist Fort- und Weiterbildung ein Dauerthema. Schließlich sind Qualifikationen auf der Höhe der Zeit entscheidend für die Beschäftigungschancen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mitbestimmte Betriebe tun insgesamt mehr für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten als solche ohne Mitbestimmung. Trotzdem halten zahlreiche Betriebsräte die Weiterbildungsanstrengungen ihrer Unternehmen nicht für ausreichend. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. In jedem zweiten Betrieb bemüht sich der Arbeitgeber, die Beschäftigten für aktuelle Anforderungen zu qualifizieren, zeigt die Untersuchung, die auf einer Umfrage unter mehr als 2.700 repräsentativ ausgewählten Betriebsräten basiert. Nur knapp 43 Prozent der Unternehmen betreiben laut Beschäftigtenvertreter*innen eine langfristige Planung der Qualifizierung, die strategisch darauf abzielt, die Beschäftigten auch fit zu machen für zukünftige Anforderungen.

Angesichts von Digitalisierung und rapidem Wandel der Arbeitswelt seien das problematisch niedrige Anteile, konstatieren die WSI-Expertinnen Serife Erol und Dr. Elke Ahlers. Zumal verschiedene Studien eindeutig belegen, dass in Betrieben mit Betriebsrat bereits mehr für Weiterbildung getan wird als in Betrieben ohne Mitarbeitervertretung, deren Werte also noch geringer ausfallen dürften. So zeigt ein Forschungsüberblick in der Studie unter anderem: Angebot und Beteiligung an Qualifizierungen sind größer und insbesondere ältere, geringer qualifizierte oder befristet Beschäftigte haben einen besseren Zugang, wenn es einen Betriebsrat gibt. Zudem übernehmen die Arbeitgeber dann häufiger die Kosten für Weiterbildungen und sorgen für die nötigen Freistellungen. Der positive Effekt ist besonders ausgeprägt in Unternehmen, die technologischen Nachholbedarf haben.

Doch auch wenn mitbestimmte Betriebe damit im Mittel besser abschneiden als nicht mitbestimmte: Auch dort gibt es nach Einschätzung der Mitte bis Ende 2021 befragten gut 2.700 Betriebsräte auch bei wichtigen Rahmenbedingungen noch häufig Luft nach oben. Lediglich knapp 48 Prozent gaben an, der Arbeitgeber unterstütze Beschäftigte bei der Weiterbildung finanziell ausreichend. Und nur gut 38 Prozent konstatieren, den Beschäftigten werde genug Zeit eingeräumt, sich weiterzubilden.

Weiterbildungsgesetz „wichtiger Schritt“, aber Bildungszeit fehlt

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse bewerten die WSI-Forscherinnen den Gesetzentwurf zur Weiterbildung in Zeiten beschleunigter Transformation als wichtigen Schritt in die richtige Richtung: „Das darin vorgesehene Qualifizierungsgeld würde von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten über einen teilweisen Entgeltersatz finanzielle Sicherheit bieten, während sie sich auf eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen weiterbilden. Auch würde das Qualifizierungsgeld unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt“, heben Erol und Ahlers hervor.

Die Forscherinnen sehen aber auch ein großes Defizit: Bedauerlich sei, dass die ursprünglich vom Bundesarbeitsministerium angestrebte Bildungszeit nicht umgesetzt wird, weil es Widerstände in der Ampel-Koalition gab. Die Bildungszeit hätte dafür sorgen können, dass mehr Beschäftigte auch wirklich die nötige Zeit für Qualifizierungsmaßnahmen bekommen. „Bildungszeit kann die Beschäftigten dabei unterstützen, ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten eigenständig wahrzunehmen. Insbesondere für solche Beschäftigte, die von ihren Arbeitgebern kaum Weiterbildungsangebote erhalten, kann diese Bildungszeit von großem Nutzen sein.“, schreiben Erol und Ahlers. Das falle weg, wenn nicht im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werde.

Betriebsräte können „Mediatorrolle für Weiterbildung“ übernehmen. Voraussetzung: echte Mitbestimmungsrechte

Gesetzlichen Verbesserungsbedarf konstatieren die Forscherinnen auch an einem anderen Punkt: Bislang sind die im Betriebsverfassungsgesetz definierten Mitspracherechte von Betriebsräten beim Thema Fort- und Weiterbildung vergleichsweise schwach. Sie können beispielsweise zwar Vorschläge für Qualifizierungsangebote machen. Der Arbeitgeber kann sie aber ignorieren. Zudem informieren viele Arbeitgeber in der Praxis die Interessenvertretungen erst spät oder unzureichend über Strategiewechsel, die sich auf die Qualifikationsanforderungen an die Belegschaft auswirken. Das mache es für Beschäftigtenvertretungen bei insgesamt hoher Arbeitsbelastung bisher oftmals plausibel, sich auf andere wichtige Themen zu konzentrieren, bei denen sie mehr bewegen können, analysieren Erol und Ahlers. So haben zwar knapp 39 Prozent der Betriebsräte in den beiden Jahren vor der Befragung Vorschläge zur Einführung neuer Weiterbildungsmaßnahmen gemacht, die Mehrheit aber nicht.

Betriebsräte könnten aufgrund ihrer guten Kenntnis von Arbeitsabläufen und Potenzialen von Beschäftigten eine wichtige „Mediatorrolle für das Thema Weiterbildung“ spielen, so die Expertinnen. Dazu bräuchten sie aber erstens eine bessere Ausstattung, beispielsweise über mehr Freistellungsmandate, zweitens wirkliche Mitbestimmungsrechte beim Thema. Und zwar am besten nicht nur bei Weiterbildungsaktivitäten im engeren Sinne, sondern auch bei der Personalplanung und -bemessung, um sicherzustellen, dass es ausreichende Vertretungskapazitäten gibt. Konkrete Vorschläge für eine entsprechende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes hat eine Gruppe von Juristinnen und Juristen aus Gewerkschaften, von Universitäten und aus der Hans-Böckler-Stiftung im vergangenen Jahr vorgelegt.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (April 2023)

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im April auf 93,6 Punkte gestiegen, nach 93,2 Punkten im März. Dies war auf die verbesserten Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Ihre aktuelle Lage beurteilten sie hingegen etwas schlechter. Die Sorgen der deutschen Unternehmen lassen nach, aber der Konjunktur fehlt es an Dynamik.

ifo, Pressemitteilung vom 24.04.2023

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich leicht verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im April auf 93,6 Punkte gestiegen, nach 93,2 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im März. Dies war auf die verbesserten Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Ihre aktuelle Lage beurteilten sie hingegen etwas schlechter. Die Sorgen der deutschen Unternehmen lassen nach, aber der Konjunktur fehlt es an Dynamik.

Im Verarbeitenden Gewerbe konnte der Index leicht zulegen. Auf der einen Seite haben die optimistischen Stimmen mit Blick auf die zukünftige Entwicklung merklich zugenommen. Andererseits bewerteten die Unternehmen ihre laufenden Geschäfte deutlich schlechter. Die Produktion soll in den kommenden Monaten ausgeweitet werden. Die Kapazitätsauslastung stieg von 84,3 auf 84,5 Prozent und liegt damit oberhalb des langfristigen Mittelwerts von 83,6 Prozent.

Im Dienstleistungssektor endete die Aufwärtsbewegung des Geschäftsklimas der letzten Monate. Die Dienstleister bewerteten ihre aktuelle Lage etwas schlechter. Zudem nahm der Pessimismus mit Blick auf die kommenden Monate erstmals wieder zu.

Im Handel ist der Index leicht gefallen. Die Händler zeigten sich etwas weniger zufrieden mit der aktuellen Lage. Dafür nahm der Pessimismus bei den Erwartungen weiter ab. Aufgrund schwacher Absatzentwicklung halten sich viele Einzelhändler bei der Bestellung von Waren weiterhin zurück.

Im Bauhauptgewerbe ist der Geschäftsklimaindikator gestiegen. Die Erwartungen für die kommenden Monate haben sich verbessert, aber die Sorgen bleiben groß. Die Einschätzung zur aktuellen Lage fiel auf den niedrigsten Wert seit Dezember 2015.

Quelle: ifo Institut

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Immer weniger Industrieunternehmen können im Ausland investieren

Während die deutsche Wirtschaft ihre Auslandsinvestitionen deutlich herunterschrauben möchte, gewinnt als Motiv für ein internationales Engagement zunehmend die Kostenersparnis an Bedeutung: Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt die Trends auf und beleuchtet Zusammenhänge.

DIHK, Mitteilung vom 21.04.2023

Der jüngsten DIHK-Umfrage zufolge wollen nur noch 41 Prozent der 1.800 teilnehmenden Industrieunternehmen Investitionen im Ausland tätigen – der niedrigste Anteil seit 14 Jahren. Besonders kleinere Unternehmen tun sich beim Auslandsengagement schwer. Nur 33 Prozent der Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten planen Investitionen außerhalb Deutschlands: ein neuer Tiefstwert. Außerdem will nur knapp ein Drittel der Unternehmen, die mit Investitionen im Ausland planen, das Budget erhöhen (nach 39 Prozent im Vorjahr). Gleichzeitig steigt der Anteil von Betrieben, die ihre Auslandsinvestitionen kürzen wollen, deutlich von 11 auf 18 Prozent.

Laut der Umfrage nimmt das Interesse am chinesischen Markt tendenziell ab, während das an anderen asiatischen Ländern steigt. Am häufigsten investieren deutsche Industrieunternehmen allerdings in Europa. 71 Prozent der Befragten mit Investitionsvorhaben engagieren sich in der Eurozone. Diese Entwicklung kann auf die Schwierigkeiten mit den globalen Lieferketten zurückgeführt werden – der EU-Binnenmarkt gewinnt dadurch wieder an Attraktivität. Auch Nordamerika zeigt sich als attraktiver Investitionsmarkt; nicht zuletzt wegen der dort vergleichsweise niedrigen Energiepreise.

Kostenersparnis als Motiv auf dem Vormarsch

Die Branchen, die am stärksten im Ausland investieren, sind die Automobilindustrie, die Elektroindustrie und die Chemie- und Pharmabranche. 38 Prozent der Unternehmen geben Vertrieb und Kundendienst als Hauptmotiv für ihre Direktinvestitionen im Ausland an. Darüber hinaus will sich nur jeder dritte Betrieb finanziell im Ausland engagieren, um neue Märkte zu erschließen.

Besonders ins Auge fällt der sprunghafte Anstieg der Unternehmen, die im Ausland investieren, um Kosten zu sparen. Er liegt aktuell bei 32 Prozent – nach 26 Prozent im Vorjahr und nur 20 Prozent vor zehn Jahren. Diese Zahlen sind ernst zu nehmen, denn sie sind Anzeichen einer schleichenden Produktionsverlagerung. Die Möglichkeit, im Inland zu investieren, scheint den deutschen Unternehmen – beispielweise aufgrund der hohen Energiepreise oder des Fachkräftemangels – nicht attraktiv genug. Dies kann sich langfristig negativ auf den wirtschaftlichen Standort Deutschland auswirken.

Weniger Investitionen durch zusätzliche Handelshemmnisse

Auch internationale Handelshemmnisse führen zu abnehmenden Auslandsinvestitionen, wie die kürzlich veröffentlichte DIHK-Umfrage „Going International“ ergab. Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Prüfungen als lokale Zertifizierungserfordernisse, verstärkte Sicherheitsanforderungen und Local-Content-Bestimmungen – zum Beispiel der Inflation Reduction Act. Inländische Vorgaben wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erschweren die Gesamtlage des internationalen Geschäfts zusätzlich.

Quelle: DIHK

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Deutschland deutlich weniger von Unternehmensgewinnen aus China abhängig als angenommen

Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas hat gezeigt, wie kritisch wirtschaftliche Verflechtungen im Konfliktfall sein können. Auch die Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen in China lösen daher Besorgnis aus. Lt. IW Köln sind einer aktuellen Studie zufolge die Gewinne aus diesen Investitionen und damit verbundene Abhängigkeiten jedoch kleiner als angenommen.

IW Köln, Pressemitteilung vom 20.04.2023

Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas hat gezeigt, wie kritisch wirtschaftliche Verflechtungen im Konfliktfall sein können. Auch die Milliardeninvestitionen deutscher Unternehmen in China lösen daher Besorgnis aus. Einer aktuellen Studie zufolge sind die Gewinne aus diesen Investitionen und damit verbundene Abhängigkeiten jedoch kleiner als angenommen. Die EU ist hier sehr viel wichtiger.

Aus den Investitionen deutscher Unternehmen in China flossen zwischen 2017 und 2021 jährlich Gewinne in Höhe von sieben bis elf Milliarden Euro nach Deutschland zurück. Damit hat China im internationalen Vergleich eine relevante Größenordnung erreicht und liegt mit zwölf bis 16 Prozent der Gewinnrückflüsse aus dem gesamten Ausland in etwa gleichauf mit den USA. Der Anteil der EU ist mit durchschnittlich 56 Prozent im Betrachtungszeitraum allerdings deutlich höher.

Das zeigt eine Studie von Bertelsmann Stiftung, IW, MERICS und BDI, die die Gewinnsituation deutscher Unternehmen in China mit Sonderauswertungen von Bundesbank-Daten zum ersten Mal untersucht hat. Die Autoren schlussfolgern, dass China im Vergleich zur EU damit für die deutsche Wirtschaft bei Direktinvestitionen im Ausland (foreign direct investment, FDI) und den Gewinnrückflüssen weiterhin eine untergeordnete Rolle spielt. Wie beim Handel ist auch in dieser Hinsicht die deutsche Verflechtung mit dem europäischen Binnenmarkt am wichtigsten.

China-Investitionen sind besonders lukrativ

Die Investitionen in China werden zum weit überwiegenden Teil von Unternehmen aus der produzierenden deutschen Industrie getätigt: Im Jahr 2020 entfielen 69 Prozent der deutschen China-Investitionen auf die Industrie. Im Vergleich zu anderen Märkten sind Investitionen in China besonders lukrativ: Knapp sieben Prozent der deutschen FDI-Bestände entfallen auf China, aber etwa zwölf bis 16 Prozent der Gewinnrückflüsse aus FDI stammen aus China. Für den BDI ist die Studie ein Signal der Entwarnung in der Diskussion um eine zu große China-Abhängigkeit: „Die Investitionen der Industrie in den vergangenen vier Jahren in China finanzieren sich in der Summe aus den dort erzielten Gewinnen. Kapital fließt also nicht im großen Stil von Deutschland nach China“, so Friedolin Strack, Leiter der Abteilung Internationale Märkte im BDI.

Die Gewinnrückflüsse aus China erzeugen nach Ansicht der Autoren in gesamtwirtschaftlicher Sicht keine kritische Abhängigkeit. Bei einzelnen Großunternehmen ist das anders, wobei die Autoren kritisieren, dass die Informationslage über solche firmenspezifischen geopolitischen Klumpenrisiken zu dünn ist. „Hier braucht es mehr Transparenz, auch auf der Ebene besonders in China exponierter deutscher Firmen. Investoren und Anleger sollten ein Interesse haben, mehr über solche Klumpenrisiken zu erfahren. Das Gleiche gilt für die Politik, um die tatsächliche Bedeutung deutscher Investitionen in China für den Standort Deutschland ein-schätzen zu können“, sagt Jürgen Matthes, Leiter der Abteilung Globale und regionale Märkte am IW.

Deutsche Exportperspektiven könnten geschwächt werden

Auch die Ergebnisse einer nicht repräsentativen Umfrage unter rund drei Dutzend großen deutschen Firmen mit einem relevanten China-Engagement lassen mehr Transparenz im China-Geschäft sinnvoll erscheinen. Eine deutliche Mehrheit der befragten Firmen will bis 2030 Exporte aus Deutschland durch Produktion vor Ort ersetzen. Auch soll China zunehmend als Forschungsstandort und für den Export in Nachbarländer genutzt werden.

Daher warnt Max Zenglein, Chefökonom beim europäischen China-Thinktank MERICS: „Diese Vorhaben drohen die zukünftigen deutschen Exportperspektiven zu schwächen. Mittelfristig könnte das zulasten des Standorts Deutschland und der am Export nach China und Asien hängenden Arbeitsplätze gehen. Noch vor einigen Jahren war die gängige These, dass Investitionen in China automatisch auch dem Standort Deutschland nutzen. Heute müssen wir feststellen, dass der Trend zur Lokalisierung von Produktion nicht nur in China, sondern auch in anderen Weltregionen, mittel- und langfristig zulasten des Exports aus Deutschland heraus gehen wird.“

Für die Wirtschaftspolitik in Deutschland und für die China-Strategie der Bundesregierung ergeben sich daher wichtige Ableitungen. „Die neue deutsche China-Politik sollte unabhängig von einzelnen Unternehmens- und Brancheninteressen ausgerichtet werden. Die Wohlstandssicherung für den gesamten Wirtschaftsstandort Deutschland sollte im Vordergrund stehen“, sagt Cora Jungbluth, China-Expertin der Bertelsmann Stiftung. (…)

Quelle: IW Köln

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Inflationsrate sinkt, doch soziale Spreizung weiter groß

Die Inflationsrate in Deutschland ist im März zwar spürbar gesunken, mit 7,4 Prozent war sie aber weiterhin sehr hoch, und die sozialen Unterschiede bei der Teuerung nach wie vor groß. Die soziale Spreizung bei der haushaltsspezifischen Inflation ist gegenüber Februar nur geringfügig zurückgegangen – von 2,5 auf 2,4 Prozentpunkte. Das ergibt der neue IMK-Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.04.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im März zwar spürbar gesunken, mit 7,4 Prozent war sie aber weiterhin sehr hoch, und die sozialen Unterschiede bei der Teuerung nach wie vor groß. Alleinlebende mit niedrigen Einkommen hatten im März mit 8,7 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 6,3 Prozent die mit Abstand niedrigste. Die soziale Spreizung bei der haushaltsspezifischen Inflation ist somit gegenüber Februar nur geringfügig zurückgegangen – von 2,5 auf 2,4 Prozentpunkte. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Das IMK berechnet darin seit Anfang 2022 jeden Monat die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen. In der aktuellen Auswertung werfen IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien erstmals den Blick etwas weiter zurück und analysieren auch die haushaltsspezifische Teuerung zwischen Anfang 2019 und Ende 2021. Dabei zeigt sich, dass die Raten für die einzelnen Haushaltstypen zuletzt im Januar 2021 nahe beieinander lagen. Seitdem hat sich die Schere geöffnet, weil die größten Treiber des starken Inflationsschubs, Energie und Nahrungsmittel, als Güter des Grundbedarfs in den Warenkörben von einkommensschwächeren Haushalten ein besonders hohes Gewicht haben. Am größten war die Differenz im Oktober 2022 mit 3,1 Prozentpunkten.

Eine ebenfalls überdurchschnittlich hohe Teuerungsrate mussten im März Familien mit niedrigen Einkommen schultern (7,8 Prozent). Sie hatten zuvor seit Februar 2022 durchgehend die höchste Inflationsbelastung unter allen Haushaltstypen aufgewiesen, zuletzt gleichauf mit ärmeren Singles. Dass die ärmeren Familien im März nicht mehr ganz so stark hervorstachen, liegt an zuletzt rückläufigen Kraftstoffpreisen. Diese schlagen sich rechnerisch im Ausgabenportfolio von Familien spürbar nieder, während arme Alleinstehende selten ein Auto besitzen.

Die übrigen untersuchten Haushaltstypen lagen im März relativ nahe an der allgemeinen Inflationsrate. Das gilt für Alleinlebende und Alleinerziehende mit jeweils mittleren Einkommen, die je 7,3 Prozent Teuerungsrate verzeichneten. Bei Familien und kinderlosen Paare mit jeweils mittleren Einkommen schlug die Inflation mit je 7,2 Prozent zu Buche. Alleinlebende und Familien mit jeweils hohen Einkommen hatten Inflationsraten von 7,1 bzw. 7,0 Prozent.

Mit Blick auf die Gütergruppen, die die Teuerung stark antreiben, hat sich im März ein Trend fortgesetzt, der schon im Vormonat zu beobachten war: Haushaltsenergie hat etwas an Einfluss auf die Inflation verloren, dafür spielten höhere Preise für Nahrungsmittel eine größere Rolle. Das ändert nichts am Grundmuster, dass die weiterhin wichtigsten Preistreiber Haushalte mit niedrigeren bis mittleren Einkommen überproportional belasten. Bei ärmeren Alleinstehenden machten sie 6,2 Prozentpunkte von 8,7 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate aus. Bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 5,9 Prozentpunkte, bei Familien mit mittleren Einkommen immerhin noch auf 4,5 Prozentpunkte. Das Problem wird vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind und viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben.

Bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,5 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 6,3 Prozent bei. Bei ihnen wie den Haushalten mit höheren Einkommen waren dagegen beispielsweise die deutlich gestiegenen Preise für Pauschalreisen ein spürbarer Faktor bei der spezifischen Teuerung.

Für die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine weitere leichte Entspannung bei der Preisentwicklung. Bislang sei die sogenannte Kernrate der Inflation – die Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel – zwar noch aufwärtsgerichtet. Das liege daran, dass die Preisschocks bei der Energie die Produktions- und Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen verteuern, was zeitversetzt geschieht. Dieser Prozess könnte aber weitgehend abgeschlossen sein, schätzen Tober und Dullien: Mittlerweile dürften die Preisschocks „weitgehend in der Kernrate enthalten sein, sodass bei hinreichendem Wettbewerb in den kommenden Monaten Entspannung und teilweise auch Preisrückgänge zu erwarten wären“, schreiben die Forschenden.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2.000-2.600 Euro), mittlerem (3.600-5.000 Euro), höherem (mehr als 5.000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2.000-2.600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1.500-2.000 Euro), höherem (2.000-2.600 Euro) und hohem (mehr als 5.000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3.600 und 5.000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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EU schafft Rechtssicherheit für den Kryptomarkt

Der Digitalverband Bitkom sieht in der Verabschiedung der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) durch das EU-Parlament einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche. Als erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister bietet die MiCA einer innovativen und jungen Branche Rechtssicherheit.

Bitkom, Pressemitteilung vom 20.04.2023

  • EU-Parlament verabschiedet MiCA-Verordnung
  • Bitkom: „Europa setzt einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung“

Der Digitalverband Bitkom sieht in der heutigen Verabschiedung der Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) durch das EU-Parlament einen Meilenstein für die Blockchain- und Krypto-Branche. „Als erster umfassender Rechtsrahmen für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister bietet die MiCA einer innovativen und jungen Branche Rechtssicherheit“, sagt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Europa ist bei dieser neuen Technologie ein echter Vorreiter. Mit der MiCA-Verordnung setzt Europa einen globalen Standard für die Krypto-Regulierung und wird dazu beitragen, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Krypto-Dienstleister zu gewährleisten und das Vertrauen in die Branche zu fördern.“

Die MiCA verpflichtet Emittenten von Kryptowerten unter anderem, ein „Whitepaper“ zu veröffentlichen, das detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert enthält. Das Whitepaper muss zudem eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen enthalten. Die MiCA erweitert außerdem die Regelungen gegen Marktmissbrauch und verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten. „Anlegerinnen und Anleger in Krypto-Werte werden durch die neue Verordnung besser geschützt“, so Faupel. In einer repräsentativen Umfrage unter 1.007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Bitkom hatten zuletzt drei Viertel (74 Prozent) angegeben, dass die jüngsten Skandale, etwa um die Kryptobörse FTX, ihr Vertrauen in Kryptowährungen zerstört habe, 7 von 10 (70 Prozent) haben Angst, beim Kauf von Kryptowährungen betrogen zu werden. Und 73 Prozent fordern eine stärkere Regulierung und Überwachung von Kryptobörsen durch die Politik in Deutschland und der EU.

Nach dem Beschluss des EU-Parlaments müssen die Aufsichtsbehörden in den kommenden 18 Monaten Standards entwickeln und in der Praxis durchsetzen. „Bereits heute zeigt sich, dass die MiCA die globale Krypto-Regulierungslandschaft beeinflussen wird und andere Länder dazu inspirieren kann, dem europäischen Beispiel zu folgen“, so Faupel. „Entscheidend wird sein, wie die Regulierung nun in die Praxis überführt wird.“

Quelle: Bitkom

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Stark von Corona-Pandemie betroffene Unternehmen senken Innovationsausgaben

Stark von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen reduzierten ihre Innovationsausgaben deutlich, und zwar nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht. Das zeigt eine ZEW-Studie.

ZEW, Pressemitteilung vom 20.04.2023

Das deutsche Innovationssystem leidet unter Long COVID

Anfang 2020 wurde die deutsche Volkswirtschaft unerwartet von der Corona-Pandemie getroffen. Dies führte zu einer tiefen Rezession. Vergangene Krisen haben gezeigt, dass Unternehmen in Rezessionen überwiegend weniger Geld für Innovationen ausgeben. Dies war auch während der Corona-Krise der Fall: Stark von der Pandemie betroffene Unternehmen reduzierten ihre Innovationsausgaben deutlich, und zwar nicht nur kurzfristig, sondern auch auf lange Sicht. Das zeigt eine ZEW-Studie, basierend auf Daten des Mannheimer Innovationspanels (MIP) für die Jahre 2019 bis 2022.

Dazu untersuchten ZEW-Forschende die kurz- und längerfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Innovationsausgaben von über 2.400 deutschen Unternehmen aus dem MIP. Die Wissenschaftler/innen nutzen die Tatsache, dass nicht alle Unternehmen gleichermaßen von Corona betroffen waren, um die Auswirkungen auf die Höhe der Innovationsausgaben zu identifizieren. Bei stark von Corona betroffenen Unternehmen sanken die Ausgaben für Innovationsaktivitäten im Schnitt um 18 Prozent stärker als bei Unternehmen, die nicht oder nur wenig von der Pandemie betroffen waren. Schon vor der Krise digitalisierte Unternehmen erwiesen sich dabei als widerstandsfähiger.

„Die betroffenen Firmen planen auch künftig weniger Ausgaben für Innovationen ein. Man kann also durchaus sagen, dass die Unternehmen unter einer besonderen Art von Long COVID in Bezug auf ihre Innovationsaktivitäten leiden“, sagt Prof. Dr. Bettina Peters, stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. Diese langfristigen COVID-Effekte hemmen eine baldige wirtschaftliche Erholung nach der Krise.

Quelle: ZEW

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Erzeugerpreise März 2023: +7,5 % gegenüber März 2022

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im März 2023 um 7,5 % höher als im März 2022. Im Februar 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +15,8 % gelegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.04.2023

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), März 2023

  • +7,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • -2,6 % zum Vormonat (vorläufig)

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im März 2023 um 7,5 % höher als im März 2022. Im Februar 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat noch bei +15,8 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat sanken die Erzeugerpreise im März 2023 um 2,6 %. Damit waren sie im sechsten Monat in Folge rückläufig.

Die Ergebnisse sind weiterhin vorläufig hinsichtlich der Entwicklung der Strom- und Gaspreise. Grund hierfür ist die Preisbremse für Strom und Gas, die seit Januar 2023 gilt und seit März 2023 umgesetzt wird. Da im März noch nicht alle auskunftspflichtigen Energieversorgungsunternehmen Daten unter Berücksichtigung der Preisbremse meldeten, konnte die Wirkung der Preisbremse nur teilweise berücksichtigt werden. Damit bleiben die Ergebnisse für den Teilindex Energie sowie den Gesamtindex der Erzeugerpreise auch für März 2023 vorläufig. Auch die Aktualisierung der vorläufigen Ergebnisse für Januar und Februar 2023 muss nochmals verschoben werden.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist weiterhin die Preisentwicklung bei Energie, bedingt durch den hohen Wägungsanteil der Energiepreise am Gesamtindex in Kombination mit außergewöhnlich hohen Preisveränderungen. Zudem stiegen, teilweise infolge der Preissteigerungen für Energie, auch die Preise für Verbrauchsgüter, Vorleistungsgüter, Gebrauchsgüter und Investitionsgüter deutlich an. Auch für den Rückgang des Erzeugerpreisindex gegenüber dem Vormonat ist die Entwicklung der Energiepreise hauptverantwortlich.

Weiterhin gestiegene Energiepreise im Vorjahresvergleich, im Vormonatsvergleich jedoch sinkend

Die Energiepreise waren im März 2023 den vorläufigen Ergebnissen zufolge im Durchschnitt 6,8 % höher als im Vorjahresmonat. Gegenüber Februar 2023 sanken sie dagegen um 7,6 %. Da die Energiepreise bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im März 2022 stark gestiegen waren, führte dies nun gemeinsam mit den Preisrückgängen der vergangenen Monate zu einem nur noch vergleichsweise moderaten Anstieg im Vorjahresvergleich (Basiseffekt). Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatte immer noch die Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung. Erdgas in der Verteilung kostete im März 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 19,1 % mehr als im März 2022. Die Preise für Strom waren über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber März 2022 unverändert.

Mineralölerzeugnisse waren 18,4 % billiger als im März 2022, gegenüber Februar 2023 sanken diese Preise um 2,3 %. Im März 2022 waren die Preise für Mineralölerzeugnisse infolge des Kriegsausbruchs in der Ukraine binnen eines Monats um 25,8 % gestiegen.

Leichtes Heizöl war im März 2023 um 33,6 % billiger als ein Jahr zuvor (-4,4 % gegenüber Februar 2023). Die Preise für Kraftstoffe sanken um 19,4 % (-1,7 % gegenüber Februar 2023).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 7,9 % höher als im März 2022 und stiegen gegenüber Februar 2023 um 0,2 %.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im März 2023 um 15,4 % höher als im März 2022 und stiegen gegenüber Februar 2023 um 0,7 %. Nahrungsmittel waren 19,2 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+89,2 % gegenüber März 2022). Gegenüber dem Vormonat Februar gaben diese Preise jedoch geringfügig nach (-0,1 %). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 46,6 % mehr als im März 2022, Schweinefleisch 33,4 %. Margarine und Nahrungsfette waren 29,3 % teurer als ein Jahr zuvor. Billiger als im März 2022 waren insbesondere Butter (- 11,6 % gegenüber März 2022) und nicht behandelte pflanzliche Öle (- 31,0 % gegenüber März 2022).

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im März 2023 um 10,0 % höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber Februar 2023 um 0,3 %, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+11,7 % gegenüber März 2022).

Investitionsgüter kosteten 7,5 % mehr als im Vorjahr (+0,2 % gegenüber Februar 2023), vor allem verursacht durch die Preissteigerungen für Maschinen mit einem Plus von 9,4 %, gefolgt von denen für Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,9 %).

Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern vor allem bedingt durch Glas, Keramik und verarbeitete Steine

Vorleistungsgüter waren im März 2023 um 4,7 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken diese Preise geringfügig um 0,1 %. Den größten Einfluss auf die Preissteigerung für Vorleistungsgüter gegenüber dem Vorjahr hatte die Preisentwicklung für Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine (+24,1 % gegenüber März 2022).

Besonders stark stiegen die Preise für Zement (+52,3 % gegenüber März 2022). Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war 30,7 % teurer als im März 2022 (-4,6 % gegenüber Februar 2023). Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel aus Zellstoff, Papier und Pappe kosteten 27,8 % mehr.

Billiger als im März 2022 waren Metalle (-3,6 %). Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 1,0 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 9,3 % weniger als im März 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken um 24,5 % im Vorjahresvergleich.

Besonders stark fielen bei den Vorleistungsgütern im Vorjahresvergleich die Preise für nichtmetallische Sekundärrohstoffe wie Papier (-43,7 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Exporte in Nicht-EU-Staaten im März 2023: voraussichtlich -4,4 % zum Februar 2023

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) sind im März 2023 gegenüber Februar 2023 um 4,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im März 2023 Waren im Wert von 59,3 Mrd. Euro exportiert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.04.2023

Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), März 2023

  • 59,3 Milliarden Euro
  • -4,4 % zum Vormonat
  • +8,0 % zum Vorjahresmonat

Exporte in Drittstaaten (Originalwerte Warenausfuhren), März 2023

  • 68,1 Milliarden Euro
  • +8,1 % zum Vorjahresmonat

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im März 2023 gegenüber Februar 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im März 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 59,3 Milliarden Euro exportiert.

Nicht kalender- und saisonbereinigt wurden im März 2023 nach vorläufigen Ergebnissen Waren im Wert von 68,1 Milliarden Euro in Drittstaaten exportiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2022 stiegen die Exporte um 8,1 %. Dieser wertmäßige Anstieg ist auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Außenhandelspreise zu sehen. Mengenmäßig sanken die deutschen Exporte in die Drittstaaten um 6,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Wichtigster Handelspartner für die deutschen Exporteure waren auch im März 2023 die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden Waren im Wert von 14,7 Milliarden Euro exportiert. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten gegenüber März 2022 um 6,2 %. In die Volksrepublik China wurden Waren im Wert von 9,0 Milliarden Euro exportiert, das waren 13,8 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Exporte in das Vereinigte Königreich stiegen im Vorjahresvergleich um 13,6 % auf 7,4 Milliarden Euro.

Exporte nach Russland gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,5 % gestiegen

Die deutschen Exporte in die Russische Föderation stiegen im März 2023 gegenüber März 2022 um 5,5 % auf 1,1 Milliarden Euro. Im März 2023 lag Russland damit auf Rang 14 der wichtigsten Bestimmungsländer für deutsche Exporte außerhalb der EU. Im Februar 2022, dem Monat vor dem Angriff auf die Ukraine, hatte Russland noch Rang 5 belegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Kabinett beschließt Energieeffizienzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben.

BMWK, Pressemitteilung vom 19.04.2023

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand soll zudem mit Vorbild vorangehen. Hierzu definiert das Gesetz konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand. Auch werden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.

„Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir auch die Verbrauchsseite stärker in den Blick nehmen. Es muss uns gemeinsam gelingen, den Energieverbrauch in Deutschland deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam gezeigt, dass das möglich ist. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir jetzt einen klaren Rahmen. Insbesondere die öffentliche Hand muss hier weiter mit Vorbild vorangehen.“

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck

Mit dem Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird erstmals ein sektorübergreifender Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:

1. Energieeffizienzziele

Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest. Im Sinne frühzeitiger Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 aufgezeigt, die, aber 2027 überprüft und ggfs. angepasst werden sollen. Für den Endenergieverbrauch bedeuten diese Ziele eine Reduzierung um mehr als 550 TWh bis 2030 (ggü. 2008). Über die Wirkung des Gesetzes und damit auch den Stand der Zielerreichung wird die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode unterrichten und – soweit nötig – über eine Nachsteuerung des Instrumentenmixes entscheiden.

2. Energieeinsparpflichten von Bund und Länder

Der Bund und die Länder werden zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 45 TWh (Bund) bzw. 5 TWh (Länder) erbringen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund seine notwendigen Energieeffizienz-Maßnahmen im nächsten sog. Integrierten Klima- und Energieplan (NECP) zusammenfasst und der EU-Kommission übermittelt.

3. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung

Zur Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Steigerung der Energieeffizienz von Bund und Ländern werden künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme eingeführt. Zudem sieht das EnEfG die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vor mit dem Ziel, jährlich 2 % Gesamtendenergieeinsparung zu erreichen. Über die dazu zu ergreifenden Maßnahmen entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Länder eigenständig.

4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen

Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Über die konkrete Effizienzmaßnahme entscheiden die Unternehmen.

5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren

Neue Rechenzentren werden zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz es Stromeinsatzes achten. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.

6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Abwärme soll künftig besser genutzt werden. Hierzu werden Unternehmen verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, zu verwenden (Abwärmenutzung).

Die konkreten Einsparmaßnahmen des Energieeffizienzgesetzes ergänzen bereits bestehende Fachgesetze, wie z.B. das Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und ökonomische Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs. Dieser Instrumentenmix ist die Basis für die Erreichung der Ziele für 2030, 2040 und 2045.

Das Gesetz wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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