Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung muss Digitalisierung konsequenter berücksichtigen

Am 29.03.2023 legt das Bundeskabinett seinen Entwurf eines Gesetzes sowie einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vor. Dazu hat Bitkom Stellung genommen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 29.03.2023

Am 29.03.2023 legt das Bundeskabinett seinen Entwurf eines Gesetzes sowie einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnung bleibt hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Nur 8 Prozent der Unternehmen halten das Angebot an IT-Fachkräften derzeit für ausreichend, insgesamt fehlen der deutschen Wirtschaft 137.000 IT-Spezialistinnen und -Spezialisten – Tendenz weiter steigend. Nach jahrelangen Diskussionen war ein politischer Vorstoß bei der Fachkräfteeinwanderung deshalb überfällig. Grundsätzlich begrüßt Bitkom, dass für IT-Fachkräfte aus dem Ausland künftig auf einen Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet wird. Auch sollen informell erworbene Qualifikationen für den Arbeitsmarktzutritt über den IT-Bereich hinaus berücksichtigt und die Möglichkeit des Quereinstiegs erleichtert werden. Das allein wird aber nicht genügen, unser Fachkräfteproblem zu lösen.

Viele der Neuregelungen können nur erfolgreich sein, wenn die Chancen der Digitalisierung konsequent genutzt werden. Das ist zu häufig nicht der Fall. Bei der Visavergabe etwa müssen die zuständigen Behörden von Botschaft bis Bundesarbeitsagentur endlich ihre digitalen Schnittstellen ausbauen, um mehr Tempo und Transparenz in die Verfahren zu bekommen. Auch in den Anerkennungsprozessen von Berufsqualifikationen werden digitale Potenziale nicht genutzt, was den Bearbeitungsprozess immens hemmt. Und bei der Chancenkarte, die Fachkräften einen gesteuerten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen soll, ist das geplante Punktesystem kompliziert und enthält insbesondere für den IT-Bereich keine Erleichterung.

Darüber hinaus müssen inländische Potenziale zur Beseitigung des IT-Fachkräftemangels weiterhin gestärkt und ausgeschöpft werden – von der Steigerung von Digitalkompetenzen in Schulen und Hochschulen über spezifische Weiterbildungsmaßnahmen bis zu besonders attraktiven Arbeitsbedingungen für Frauen.“

Quelle: Bitkom

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Mindestlohnentwicklung: Deutliche Fortschritte, aber kein Grund, sich zurückzulehnen

Mit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist Deutschland einen großen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie gegangen. Es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. Zu diesem Ergebnis kommen Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 29.03.2023

„Mit der strukturellen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ist Deutschland einen großen Schritt in Richtung eines angemessenen Mindestlohnniveaus im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie gegangen“ – es bleibt aber Luft nach oben, wenn eine existenzsichernde Untergrenze erreicht und gehalten werden soll. Zu diesem Ergebnis kommen Arbeitsmarktexperten der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission. Die berät in den kommenden Monaten über die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024. Der jüngste Fortschritt sei kein Grund, sich zurückzulehnen und mit dem Status quo zufriedenzugeben, analysieren die Forschenden. Nach der jüngsten außerordentlichen Erhöhung gelte es, den Mindestlohn dauerhaft auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Außerdem dürfe es angesichts der aktuell hohen Preissteigerungen keine Verschnaufpause geben. Und schließlich sind trotz des jüngsten Anstiegs noch nicht die in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannten Referenzwerte erreicht: 50 Prozent des durchschnittlichen oder 60 Prozent des mittleren Lohns, des Medianlohns, würden aktuell 13,16 Euro beziehungsweise 13,53 Euro entsprechen, haben die Fachleute des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) berechnet.

Was der Mindestlohn bisher bewirkt hat

Die Arbeitsmarktexperten fassen in ihrer Analyse die bisherigen Erfahrungen mit Einführung und Erhöhungen der gesetzlichen Lohnuntergrenze zusammen. Dabei erinnern sie auch daran, dass „die von vielen befürchteten negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt ausgeblieben“ sind, nachdem der Mindestlohn 2015 eingeführt worden war. In den Folgejahren beschloss die für Anpassungen zuständige Mindestlohnkommission mäßige Erhöhungen, die zeitverzögert die Entwicklung der Tariflöhne nachzeichneten. So stieg der gesetzliche Mindestlohn von ursprünglich 8,50 Euro bis 2021 auf 9,60 Euro. Seitdem hat er mit zwei Zwischenstufen um 25 Prozent zugelegt und beträgt derzeit 12 Euro. Damit kommt er zum ersten Mal „in die Nähe der Niedriglohnschwelle“, die das Statistische Bundesamt für 2022 mit 12,50 Euro angibt. Die Anhebung verbesserte für rund sechs Millionen Beschäftigte die Bezahlung – das waren deutlich mehr als bei der Einführung 2015.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Mindestlohnbereich haben durch die jüngste Erhöhung im Schnitt 100 Euro mehr im Monat, Minijobberinnen und Minijobber 50 Euro. Die Löhne und Gehälter in den unteren Zehnteln der Verteilung stiegen überdurchschnittlich. Der Mindestlohn habe statistischen Erhebungen zufolge „sehr ausgeprägte Effekte“, was die Lohnentwicklung betrifft, schreiben die Experten Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein, Dr. Malte Lübker, Dr. Toralf Pusch, Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Andrew Watt.

Dabei machte die gesetzliche Untergrenze Tarifverhandlungen in Niedriglohnbranchen keineswegs überflüssig, sondern sie habe im Gegenteil den zumeist eher schwach organisierten Tarifvertragsparteien in den Niedriglohnbranchen geholfen, „eine notwendige Aufwertung des Tariflohnniveaus gegenüber anderen Branchen voranzutreiben“. Zudem wirke der Mindestlohn gesamtwirtschaftlich stabilisierend, was etwa die Überwindung der Coronakrise erleichtert habe.

Die neue EU-Richtlinie zum Mindestlohn

Im Oktober 2022 ist eine neue EU-Richtlinie verabschiedet worden, um „die Angemessenheit der Mindestlöhne der Arbeitnehmer“ zu verbessern. Damit werden – auch für Deutschland verbindliche – anspruchsvollere Ziele formuliert. Während bei der Einführung 2015 hierzulande die recht niedrige Pfändungsfreigrenze als Orientierungspunkt galt, kommen nun weitere Kriterien ins Spiel: Der Mindestlohn soll Armut trotz Arbeit möglichst verhindern, den sozialen Zusammenhalt stärken, soziale Aufstiege erleichtern und das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern. Zu beachten sind laut der Richtlinie bei der Festlegung:

  • die Kaufkraft des Mindestlohns unter Berücksichtigung der Preissteigerungen
  • das allgemeine Niveau der Löhne und ihre Verteilung
  • die Wachstumsrate der Löhne
  • die langfristige Entwicklung der Produktivität

Explizit werden zudem die „auf internationaler Ebene üblichen Referenzwerte“ von 50 Prozent des Durchschnitts- oder 60 Prozent des Medianlohns genannt.

Als besonders dringlich erscheint den Fachleuten von WSI und IMK aktuell die Berücksichtigung der Inflation – die Beschäftigte mit niedrigem Entgelt häufig noch härter trifft als Bessergestellte, wie der monatliche „Inflationsmonitor“ des IMK zeigt. Eine entsprechende Anpassung des Mindestlohns sollte mindestens einmal im Jahr erfolgen. Und ein weiterer Aspekt könnte eine Rolle spielen: nämlich inwieweit der Mindestlohn reicht, um Altersarmut zu vermeiden. Derzeit wären beispielsweise 13,37 Euro nötig, damit eine Person, die 40 Jahre 38,5 Stunden in der Woche zum Mindestlohn arbeitet, einen Rentenanspruch oberhalb der Grundsicherung erwirbt.

In jedem Fall ist es laut WSI und IMK in Zukunft keine Option mehr, den Mindestlohn wie in der Vergangenheit einfach mit gewissem Zeitverzug den Tariflöhnen folgen zu lassen. Vielmehr sei der Auftrag der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner sowie wissenschaftlichen Beratenden zusammensetzt, gesetzlich zu präzisieren. Dazu sollten die in der EU-Richtlinie genannten Kriterien ins deutsche Mindestlohngesetz übernommen werden.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Elterngeld 2022: Väteranteil steigt weiter auf 26,1 %

Knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer in Deutschland haben im Jahr 2022 Elterngeld erhalten. Mit insgesamt gut 1,8 Millionen Beziehern waren dies rund 22.700 Personen oder 1,2 % weniger als im Jahr 2021. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 10.000 oder 2,1 % erhöht.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.03.2023

Frauen beziehen mit durchschnittlich 14,6 Monaten nach wie vor wesentlich länger Elterngeld als Väter mit 3,6 Monaten

Knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer in Deutschland haben im Jahr 2022 Elterngeld erhalten. Mit insgesamt gut 1,8 Millionen Bezieherinnen und Beziehern waren dies rund 22.700 Personen oder 1,2 % weniger als im Jahr 2021. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 10.000 oder 2,1 % erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 32.800 oder 2,3 % zurück. Dadurch stieg der Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen (Väteranteil) im Jahr 2022 auf 26,1 % (2021: 25,3 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,2 % im Jahr 2022 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Thüringen (28,4 %), Bayern (28,3 %) und Baden-Württemberg (28,3 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2022 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,8 %).

38,7 % der berechtigten Frauen und 16,1 % der Männer wählten Elterngeld Plus

606.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2022 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 38,7 % der berechtigten Mütter und 16,1 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, bezogen 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sog. Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2022 insgesamt 32,8 % (2021: 31,4 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2022 – wie schon im Vorjahr – bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,6 Monaten dagegen deutlich kürzer und hat sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren sogar leicht verringert (2019 bis 2021: 3,7 Monate).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Konsumklima: Erholung setzt sich fort, aber mit nachlassender Dynamik

Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im März ein gemischtes Bild. Während die Einkommenserwartung ihre Erholung fortsetzt, zeigt sich die Anschaffungsneigung kaum verändert. Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für März 2023.

GfK, Pressemitteilung vom 29.03.2023

Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im März ein gemischtes Bild. Während die Einkommenserwartung ihre Erholung fortsetzt, zeigt sich die Anschaffungsneigung kaum verändert. Dagegen muss die Konjunkturerwartung nach zuvor vier Anstiegen in Folge einen ersten kleinen Rückschlag hinnehmen. GfK prognostiziert für das Konsumklima für April -29,5 Punkte und damit 1,1 Punkte mehr als im März dieses Jahres (revidiert -30,6 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für März 2023.

Das Konsumklima setzt damit seine Erholung fort und legt zum sechsten Mal in Folge zu. Allerdings verringert sich die Dynamik gegenüber den vorherigen Monaten spürbar.

Der erneute Anstieg des Konsumklimas ist in erster Linie auf die positive Entwicklung der Einkommensaussichten zurückzuführen. Zum sechsten Mal in Folge kann der Indikator ein Plus verzeichnen und steigt im März um drei Zähler auf -24,3 Punkte. Dies ist der beste Wert seit zehn Monaten, seit er im Mai 2022 bei -23,7 Punkten lag. Trotz des positiven Trends bleibt das Niveau der Einkommenserwartung ausgesprochen niedrig.

„Die Einkommensaussichten profitieren derzeit von den zuletzt spürbar gesunkenen Preisen für Energie, speziell für Benzin und Heizöl. Dennoch wird die Inflation in diesem Jahr hoch bleiben, wenn sie auch nach den bislang vorliegenden Prognosen etwas niedriger sein wird als die im Jahr 2022 gemessenen 6,9 Prozent.“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die zu erwartenden Kaufkraftverluste verhindern eine nachhaltige Erholung der Binnennachfrage. So wird auch der private Konsum in diesem Jahr voraussichtlich keinen positiven Beitrag zur Konjunkturentwicklung in Deutschland leisten können. Dies signalisiert auch das nach wie vor sehr niedrige Niveau des Konsumklimas.“

Anschaffungsneigung nahezu unverändert auf niedrigem Niveau

Die Anschaffungsneigung kann im März nicht von den verbesserten Einkommensaussichten profitieren. Der Indikator zeigt sich nach einem mageren Plus von 0,3 Punkten gegenüber dem Vormonat kaum verändert. Mit aktuell -17,0 Punkten liegt er zudem knapp 15 Zähler unter dem entsprechenden Wert des Vorjahres.

Diese stagnierende Entwicklung zeigt die nach wie vor bestehende Verunsicherung der Verbraucher. Stabile Beschäftigungsverhältnisse als positiver Faktor für die Konsumneigung und spürbare Kaufkrafteinbußen als belastender Faktor sorgen derzeit für die Entwicklung ohne klaren Trend.

Konjunkturerwartung verliert leicht

Im Gegensatz zu den Einkommensaussichten legt die Konjunkturerwartung im März eine kleine Verschnaufpause ein. Nach vier Anstiegen in Folge muss der Indikator wieder leichte Einbußen hinnehmen. Nach einem Minus von 2,3 Punkten sinkt er auf einen Wert von 3,7 Punkten. Die Konjunkturstimmung bleibt damit über ihrem langjährigen Durchschnitt von etwa null Punkten. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht sogar ein Plus von 12,6 Punkten zu Buche.

Ob eine Rezession in Deutschland vermieden werden kann, ist zuletzt wieder zweifelhafter geworden. Zumindest eine technische Rezession, also zwei aufeinanderfolgende Quartale mit einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes (BIP), ist wieder wahrscheinlicher geworden. Nachdem das BIP bereits im letzten Vierteljahr 2022 mit -0,4 Prozent im Minus war, ist auch ein leichter Rückgang im ersten Quartal 2023 möglich. Allerdings gehen die Experten derzeit davon aus, dass sich die deutsche Wirtschaft im zweiten Halbjahr wieder etwas erholen kann.

Quelle: GfK

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Beschäftigungsbarometer legt zu (März 2023)

Die Unternehmen sind wieder bereit, mehr Personal einzustellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im März auf 99,9 Punkte, nach 99,4 Punkten im Februar.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 28.03.2023

Die Unternehmen sind wieder bereit, mehr Personal einzustellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im März auf 99,9 Punkte, nach 99,4 Punkten im Februar. „Der Arbeitsmarkt zeigt sich sehr robust“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Insbesondere bei den Dienstleistern werden neue Mitarbeiter gesucht.“

In der Industrie konnte das Beschäftigungsbarometer nach dem kleinen Rückschlag im Vormonat wieder zulegen. Dennoch bleibt die große Dynamik auf dem Arbeitsmarkt branchenübergreifend noch aus. Energieintensive Branchen wie die Chemie sind weiterhin sehr zurückhaltend bei Neueinstellungen. Im Dienstleistungssektor wird verstärkt eingestellt. Im Handel herrscht weiterhin Vorsicht beim Beschäftigungsaufbau. Dies ist auch auf die Kaufzurückhaltung der Verbraucher zurückzuführen. Im Bauhauptgewerbe halten sich Einstellungs- und Entlassungspläne in etwa die Waage.

Quelle: ifo Institut

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Existenzgründungen in den Freien Berufen sind attraktiv

Im Jahr 2022 haben in den Freien Berufen 5 % mehr Gründer ihre Existenz gestartet als im Vorjahr. Dagegen stagnierten die Gründungsaktivitäten im gewerblichen Bereich. Die Gesamtstatistik des IfM Bonn zu den Existenzgründungen umfasst alle steuerrechtlich selbstständigen Tätigkeiten von Personen.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 27.03.2023

IfM Bonn: Wirtschaftliche Entwicklung in der Baubranche könnte Gründungsgeschehen abschwächen

In 2022 haben in den Freien Berufen 5 % mehr Gründerinnen und Gründer ihre Existenz gestartet als im Vorjahr. Dagegen stagnierten die Gründungsaktivitäten im gewerblichen Bereich (-0,3 %) – bei den Land- und Forstwirten nahmen sie sogar ab (-6,5 %). Durch den Anstieg bei den freiberuflichen Gründungen stieg insgesamt die Anzahl der Existenzgründungen leicht auf rund 339.000 an. Gleichwohl ist damit noch nicht das Vorpandemie-Niveau (366.000) erreicht. Dennoch: Die großen Unsicherheiten in 2022 in Folge des Ukrainekrieges haben sich nicht negativ auf das Gründungsgeschehen insgesamt ausgewirkt.

Die Gesamtstatistik des IfM Bonn zu den Existenzgründungen umfasst alle steuerrechtlich selbstständigen Tätigkeiten von Personen. Im Gegensatz zur Gründungsstatistik des Statistischen Bundesamtes bezieht sie neben den gewerblichen Existenzgründungen auch die Gründungen im Bereich Land-/Forstwirte sowie in den Freien Berufen ein.

Berlin und Hamburg bleiben Spitzenreiter unter den Bundesländern

Im Hinblick auf die Existenzgründungsintensität – Anzahl der Gründungen je 10.000 Personen im erwerbsfähigen Alter – steht Berlin weiterhin auf dem ersten Platz, gefolgt von Hamburg. In beiden Stadtstaaten erfolgten in 2022 sowohl die meisten gewerblichen als auch freiberuflichen Gründungen.

Für das laufende Jahr erwarten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn tendenziell einen leichten Rückgang der Gründungsaktivitäten im Vergleich zum Vorjahr: „Aufgrund der Unsicherheiten in Folge des Kriegs in der Ukraine, den Preissteigerungen und der Inflation können wir aktuell noch nicht abschätzen, wie sich die Gründungszahlen in diesem Jahr entwickeln werden. Schon jetzt ist jedoch absehbar, dass die Nachfrage im Baugewerbe sinkt, was die Gründungsbereitschaft in dieser Branche schwächen dürfte“, erklärt Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin des IfM Bonn.

Quelle: IfM Bonn

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Exporterwartungen verbessert (März 2023)

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich etwas aufgehellt. Die ifo Exporterwartungen sind im März 2023 auf plus 4,0 Punkte gestiegen, von plus 3,5 Punkten im Februar.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 28.03.2023

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich etwas aufgehellt. Die ifo Exporterwartungen sind im März auf plus 4,0 Punkte gestiegen, von plus 3,5 Punkten im Februar. „Der Exportnachfrage fehlt noch etwas der Schwung“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die globale Konjunktur entwickelt sich eher verhalten.“

Nachdem die Automobilbranche zuletzt sehr optimistisch auf das Auslandsgeschäft schaute, gab es nun einen kleinen Dämpfer. Sie erwartet geringe Zuwächse bei den Exporten. Dies gilt auch für den Maschinenbau. Die Getränkehersteller sind zuversichtlich. Sie stechen damit heraus aus der Nahrungsmittelindustrie, die nur eine schwache Dynamik erwartet. Hingegen sehen die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen deutliche Zuwächse vorher. Gleiches gilt für die Bekleidungsindustrie.

Quelle: ifo Institut

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ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (März 2023)

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich gebessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im März auf 93,3 Punkte gestiegen, nach 91,1 Punkten im Februar. Dies ist der fünfte Anstieg in Folge.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 27.03.2023

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich gebessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im März auf 93,3 Punkte gestiegen, nach 91,1 Punkten im Februar. Dies ist der fünfte Anstieg in Folge. Treiber der Aufwärtsentwicklung waren vor allem die Erwartungen der Unternehmen. Aber auch die laufenden Geschäfte beurteilten die Firmen etwas besser. Trotz der Turbulenzen bei einigen internationalen Banken stabilisiert sich die deutsche Konjunktur.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index deutlich gestiegen. Die Unternehmen waren merklich zufriedener mit der aktuellen Geschäftslage. Zudem ist der Pessimismus bei den Erwartungen nahezu verschwunden. Insbesondere in Schlüsselbranchen wie Autoindustrie, Chemie, Elektroindustrie und Maschinenbau verbesserte sich die Stimmung deutlich.

Im Dienstleistungssektor hat sich die Aufwärtsbewegung des Geschäftsklimas fortgesetzt. Die laufenden Geschäfte entwickelten sich deutlich besser. Der Erwartungsindex stieg auf den höchsten Wert seit Februar 2022. Mehr Dienstleister erwarten steigende Umsätze.

Im Handel ist der Index leicht gestiegen. Die Erholung der vergangenen Monate hat sich verlangsamt. Die Indices zu den Erwartungen und zur Geschäftslage legten beide etwas zu. Im Einzelhandel zeigte sich jedoch kaum Bewegung. Dort sind weiterhin viele Unternehmen pessimistisch für die kommenden Monate.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima verbessert. Dies war auf weniger pessimistische Erwartungen zurückzuführen. Die Baufirmen bewerteten ihre aktuelle Geschäftslage jedoch etwas schlechter.

Quelle: ifo Institut

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IW-Konjunkturprognose: Investitionsstau bedroht Wohlstand

Die deutsche Wirtschaft hat das Krisenjahr 2022 besser überstanden als zunächst befürchtet. Doch Unsicherheit, Inflation und hohe Energiekosten belasten den Aufschwung: Für 2023 rechnet das IW Köln mit einem Wirtschaftswachstum von lediglich ¼ Prozent.

IW Köln, Pressemitteilung vom 27.03.2023

Die deutsche Wirtschaft hat das Krisenjahr 2022 besser überstanden als zunächst befürchtet. Doch Unsicherheit, Inflation und hohe Energiekosten belasten den Aufschwung: Für 2023 rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) mit einem Wirtschaftswachstum von lediglich ¼ Prozent.

Nach dem ersten Schock hat sich Deutschland 2022 an die Folgen des Ukrainekriegs angepasst. Doch die Folgen – hohe Preise, gestiegenes Zinsniveau, geopolitische Unsicherheit und jetzt auch Finanzmarktprobleme – bilden eine neue Normalität. Sie trüben das Investitionsklima und setzen den Wirtschaftsstandort Deutschland unter Druck. Für 2023 prognostiziert das IW daher ein schmales Wirtschaftswachstum von ¼ Prozent. „Die Wirtschaft hat die Krise besser bewältigt, als wir es im vergangenen Jahr hätten hoffen können“, sagt IW-Konjunkturexperte Michael Grömling. „Die große Erholung bleibt 2023 dennoch aus. Wir stehen vor einer neuen Zeit der Stagflation“.

Inflation bleibt hoch

Das liegt vor allem an den hohen Energiepreisen. Die gewaltigen Schwankungen aus dem vergangenen Sommer sind zwar abgeebbt, allerdings liegen die Preise immer noch ein Vielfaches über denen der Vorkrisenzeit. Das treibt die Inflation an. Zweistellige Inflationsraten wie 2022 dürften sich nicht wiederholen, die Niedriginflationsphase ist allerdings auch Geschichte. Für 2023 rechnet das IW mit einer Inflation von sechs Prozent. Damit ist auch eine Rückkehr zu einer Politik des günstigen Gelds unwahrscheinlicher. Gestiegene Finanzierungskosten verteuern deshalb Investitionen noch mehr.

Die Ergebnisse der IW-Konjunkturprognose im Detail:

  • Die Bauwirtschaft bekommt mehrere Probleme zu spüren: Die Finanzierungskosten steigen, Material ist knapp, entsprechend wenig bauen die Deutschen. Für 2023 prognostiziert das IW das dritte Rezessionsjahr in Folge. Die Bauinvestitionen geben um drei Prozent nach, beim Wohnungsbau geht das IW sogar von einem Rückgang von 3 ½ Prozent aus.
  • Energieintensive Industrien mussten ihre Produktion stark zurückfahren, in der Chemieindustrie brach sie 2022 um fast 30 Prozent ein. Anhaltend hohe Energiepreise belasten die Firmen noch immer. Dazu kommen über alle Branchen hinweg Lieferkettenprobleme. Für 2023 erwartet das IW deshalb nur einen leichten Aufschwung bei der Industrieproduktion.
  • 2022 profitierte die Wirtschaft noch vom privaten Konsum. Gestützt durch private Ersparnisse aus den Corona-Jahren und staatliche Entlastungen gaben die Haushalte so viel wie lange nicht für Urlaub und Freizeit aus. In diesem Jahr dürfte der Staat deutlich weniger unterstützen, die privaten Ersparnisse sind aufgezehrt. Die realen Konsumausgaben werden 2023 deshalb ½ Prozent unter dem Vorjahresniveau liegen.
  • Auch aus der Weltwirtschaft gibt es keinen Rückenwind. Geopolitische Spannungen und protektionistische Tendenzen belasten den Welthandel: Die IW-Auslandsprognose geht von einem Wachstum der globalen Handelsströme von gerade einmal einem Prozent aus. Auch die Weltwirtschaft wird nur um zwei Prozent wachsen.

Investitionen bleiben aus

Schon aus den Coronajahren haben die deutschen Unternehmen einen gewaltigen Investitionsstau mitgenommen. Energiepreise, Inflation und Unsicherheit dürften ihn weiter verlängern. „Wenn Investitionen zu lange ausbleiben, droht eine strukturelle Schädigung der ganzen Volkswirtschaft“, sagt IW-Ökonom Michael Grömling. „Steuerlast, Energiekosten und Fachkräftemangel sind schon heute Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft. Wir müssen zusehen, dass nicht noch Weitere dazukommen. Die Politik muss jetzt dringend die Investitionsbedingungen verbessern.“

Quelle: IW Köln

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Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen.

BMWK, Pressemitteilung vom 24.03.2023

Härtefallhilfen für KMU startklar

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. In sieben Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie in den nächsten Wochen an den Start.

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt.

Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Es ist durch konsequentes politisches Handeln gelungen die Lage auf den Energiemärkten wieder zu stabilisieren. Auch die Preise sind zuletzt wieder gesunken. Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind.“

Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister und Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen. Hier war der Druck der Länder entscheidend. Es ist zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. In Zukunft müssen ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen.“

Quelle: BMWK

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