Personal unter Palmen: Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten

Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte.

Bitkom, Pressemitteilung vom 09.02.2023

  • Neuer Bitkom-Leitfaden gibt Praxishilfe für Mitarbeiter-Policy
  • Hälfte der Unternehmen fordert bessere Rahmenbedingungen von der Politik

Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.

Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.

Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?

Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?

Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.

Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?

Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.

Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?

Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.

Quelle: Bitkom

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Absturz der deutschen Wirtschaft abgewendet

Deutschlands Unternehmen erwarten im laufenden Jahr überwiegend Stagnation und Seitwärtsbewegung. Das ist das Ergebnis der bundesweiten IHK-Konjunkturumfrage, die die DIHK vorgestellt hat.

DIHK, Mitteilung vom 09.02.2023

DIHK-Konjunkturumfrage zeigt aber noch keine Entwarnung

Deutschlands Unternehmen erwarten im laufenden Jahr überwiegend Stagnation und Seitwärtsbewegung. Das ist das Ergebnis der bundesweiten IHK-Konjunkturumfrage unter rund 27.000 Betrieben aus allen Branchen und Regionen, die DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am 9. Februar in Berlin vorgestellt hat.

Im Vergleich zur DIHK-Konjunkturumfrage vom vergangenen Herbst, als mit nur 8 Prozent Optimisten der bisherige Tiefststand bei den Geschäftserwartungen gemessen worden ist, rechnen nun doppelt so viele Unternehmen (16 Prozent) mit besseren Geschäften in den nächsten zwölf Monaten. Allerdings bleibt die Zahl der Pessimisten, die im gleichen Zeitraum schlechtere Geschäfte erwarten, mit 30 Prozent (zuvor 52 Prozent) der Unternehmen weiter deutlich höher. Mit minus 14 Punkten bewegt sich der Saldo der Geschäftserwartung immer noch deutlich im negativen Bereich und damit weit unter dem langjährigen Schnitt von (plus) 5 Punkten.

„Die gute Nachricht ist, dass die deutsche Wirtschaft einen drohenden Absturz abwenden konnte“, bewertet DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben die Ergebnisse. „Das hat sicher auch mit den seitdem verkündeten und zum Jahreswechsel aufgesetzten Energiepreisbremsen zu tun. Damit hat sich einiges beruhigt, aber noch nichts belebt. Statt tiefer Rezession erwartet uns in diesem Jahr eher eine Seitwärtsbewegung und unterm Strich eine rote Null.“

Noch immer bewerten drei von vier Unternehmen im Durchschnitt aller Branchen die hohen Energie- und Rohstoffpreise als Geschäftsrisiko. Insbesondere in der Industrie ist dieser Wert mit 85 Prozent weiterhin sehr hoch. „Für viele Betriebe war der Umgang mit dem enormen Preissprung im vergangenen Jahr ein Überlebenskampf“, so Wansleben. „Jetzt können sie wieder besser planen, wenn auch auf einem deutlich höheren Kostenniveau. Damit kommen die Margen und die Investitionsmöglichkeiten unter Druck.“

So wollen in den kommenden zwölf Monaten 27 Prozent der Betriebe mehr investieren – im Vergleich zum Herbst ist das ein schwaches Plus von 3 Prozentpunkten. Mit 26 Prozent wollen im gleichen Zeitraum fast ebenso viele ihre Investitionen zurückfahren. Ein Fünftel der Betriebe gibt zudem an, geplante Investitionen aufgrund der Kostenbelastung zurückzustellen.

Wansleben: „Nur wenn die Investitionen stärker anziehen, kann sich ein selbsttragender Aufschwung einstellen. Dafür müssen insbesondere in Deutschland und Europa die Rahmenbedingungen stimmen. Aktuell haben die Ausrüstungsinvestitionen nicht einmal das Vorkrisenniveau erreicht. Diese Investitionslücke bereitet uns große Sorgen.“ Unternehmen, die aktuell investierten, versuchten vor allem, den Status quo zu halten. „Leider müssen sie bei Erweiterungsinvestitionen auf die Bremse treten.“

In diesem Zusammenhang weist der DIHK-Hauptgeschäftsführer auch darauf hin, dass knapp ein Fünftel der Unternehmen einen Rückgang des Eigenkapitals beklagt. „Damit drohen Finanzierungsschwierigkeiten, die ihrerseits die Investitionsmöglichkeiten einschränken können.“

Mehr politischer Rückenwind nötig

Neben den Energie- und Rohstoffkosten bewerten jeweils mehr als die Hälfte der Unternehmen den anhaltenden Fachkräftemangel sowie die letztlich auch damit verbundenen steigenden Arbeitskosten als relevantes Geschäftsrisiko. „Es ist klar, dass bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden die Unternehmen zuallererst selbst gefordert sind“, so Wansleben. „Die Beschäftigungsabsichten sind denn auch im Vergleich zur Gesamtsituation recht expansiv. Die Unternehmen können allerdings nicht die demografische Entwicklung aushebeln. Deswegen brauchen wir bei der Fachkräftegewinnung mehr politischen Rückenwind.“ Den wünschten sich die Unternehmen auch in vielen anderen Bereichen.

„Wie selten zuvor haben wir Tausende von Freitextantworten erhalten. Noch öfter als die Begriffe Energie, Inflation, Krieg, Fachkräftemangel oder Lieferkette fällt dort das Wort Bürokratie“, berichtet der DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Die Botschaft ist eindeutig: Deutschland und Europa müssen endlich schneller werden. Deshalb ist es gut, dass es mit den LNG-Terminals so schnell geht. Das muss jetzt zum ‚German Standard‘ werden, ob bei Infrastruktur, Verwaltung oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien – und wenn Unternehmen investieren wollen.“

Leichte Verbesserung bei der Geschäftslage

Eine Stabilisierung zeigt sich bei der Einschätzung der aktuellen Geschäftslage. Wegen des bisher glimpflichen Verlaufs der Krise und der staatlichen Stützungsmaßnahmen gab es erfreulicherweise keinen Einbruch, wie er noch im Herbst zu befürchten war. Über alle Branchen hinweg bewertet rund ein Drittel der Unternehmen (34 Prozent) seine Geschäftslage zu Jahresbeginn als gut. Das sind 2 Prozentpunkte mehr als in der Vorumfrage im Herbst.

Hingegen sinkt der Anteil der Unternehmen, die von einer schlechten Geschäftslage berichten, leicht auf 15 Prozent (zuvor 19 Prozent). Der Saldo aus guten und schlechten Lageeinschätzungen verbessert sich damit im Vergleich zum Herbst von 13 auf 19 Punkte. Besonders die Industrieunternehmen können von einer einsetzenden Entspannung im Lieferverkehr profitieren und die noch hohen Auftragsbestände abarbeiten. 36 Prozent der Industriebetriebe schätzen die Lage als gut ein (gegenüber 33 Prozent in der Herbstumfrage) und 15 Prozent als schlecht (Herbst: 19 Prozent).

Energie- und Rohstoffpreise bleiben Hauptrisiko

Aufgrund der Preisberuhigung an den Energiemärkten, der hohen Füllstände in den Gasspeichern und damit dem Ausbleiben einer Gasmangellage schätzen die Unternehmen das Risiko der Energie- und Rohstoffkosten als etwas weniger wichtig ein. Es bleibt aber mit 72 Prozent deutlich das Hauptrisiko (Herbstumfrage: 82 Prozent).

Selbst in der aktuellen Krise ist aus Sicht der befragten Betriebe der Fachkräftemangel das zweitgrößte Geschäftsrisiko. Drei von fünf Unternehmen (60 Prozent) fürchten einen Personalmangel. In der Industrie erreicht der Fachkräftemangel mit 61 Prozent einen neuen Höchstwert. Und auch andere Risiken wie Arbeitskosten (49 Prozent), Inlandsnachfrage (48 Prozent) oder wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen (41 Prozent) werden von den Unternehmen deutlich häufiger als Geschäftsrisiken genannt als noch vor der Corona-Pandemie.

Investitionsplanungen weiter zurückhaltend

Die Investitionsabsichten der Unternehmen bleiben weiter vorsichtig. Zwar gibt es auch hier eine leichte Verbesserung gegenüber der Herbstumfrage, insbesondere wollen nun weniger Betriebe ihre Investitionen zurückfahren (26 statt 34 Prozent). Dennoch wirken sich die immer noch schwachen Geschäftsaussichten auch auf die Investitionspläne aus. Zudem sind die Budgets vieler Betriebe nach wie vor durch hohe Energie-, Material-, Arbeits- und neuerdings auch Fremdkapitalkosten belastet. Ein Fünftel aller Unternehmen muss aufgrund der hohen Kostenbelastung Investitionen zurückstellen. Mit steigenden Investitionen in den kommenden zwölf Monaten rechnen mit 27 Prozent nur geringfügig mehr Betriebe als im Herbst (24 Prozent).

Quelle: DIHK

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Inflationsrate im Januar 2023 voraussichtlich +8,7 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2022 voraussichtlich um 1,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.02.2023

Verbraucherpreisindex, Januar 2023

  • +8,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +1,0 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Januar 2023

  • +9,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,5 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2022 voraussichtlich um 1,0 %. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland wird zum Berichtsmonat Januar 2023 einer turnusmäßigen Revision unterzogen und auf das neue Basisjahr 2020 umgestellt. Die vorliegenden vorläufigen Ergebnisse für Januar 2023 wurden bereits auf neuer Basis berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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EU-Mitgliedstaaten billigen politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 08.02.2023 im sog. Rat der Ständigen Vertreter (AStV) die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels vom 18.12.2022 bestätigt. Nachdem die Sprachfassungen erstellt sind, wird es noch eine formale Befassung im Rat geben.

BMWK, Pressemitteilung vom 08.02.2023

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 08.02.2023 im sog. Rat der Ständigen Vertreter (AStV) die politische Einigung zur Reform des EU-Emissionshandels vom 18.12.2022 bestätigt. Nachdem die Sprachfassungen erstellt sind, wird es noch eine formale Befassung im Rat geben. Auch das Europäische Parlament muss die Einigung noch final bestätigen.

Der Europäische Emissionshandel wird auf fast alle Sektoren ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Gebäude und Verkehr. Darauf hatten sich am 18.12.2022 das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission im Rahmen der sog. Trilog-Verhandlungen geeinigt. Ca. 85 Prozent aller europäischen CO2-Emissionen sind damit zukünftig an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden. Deren Menge sinkt kontinuierlich ab – entsprechend der europäischen Klimaziele. Heute erfolgte die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten.

Mit diesem Durchbruch werden endlich in ganz Europa auch die bislang schwierigen Sektoren Verkehr und Gebäude stärker in die Pflicht genommen. Verschiedene Vorkehrungen sorgen ohne Beeinträchtigung des Emissionsminderungsziels dafür, dass die Preise nicht zu stark ansteigen können und im Gebäude- und Verkehrsbereich schon ab 45 Euro pro Zertifikat abgefedert werden. Die EU hat sich damit auf den zentralen Hebel bei der Absenkung der Treibhausgase bis 2030 geeinigt und ebnet ihren Weg zur vollständigen Treibhausgasneutralität bis 2050.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Die EU geht voran beim Klimaschutz und beweist nun auch effektive Tatkraft. Nach der politischen Einigung vom Dezember folgte heute die Bestätigung der EU-Mitgliedstaten. Das ist ein wichtiger Baustein und zeigt, dass wir in der EU den Weg zur Klimaneutralität konsequent gehen, ohne dabei den sozialen Ausgleich aus dem Blick zu verlieren, und sie setzt Maßstäbe für die Umsetzung von Klimapolitik weltweit.“

Um die finanziellen Belastungen der zusätzlichen CO2-Bepreisung für einkommensschwächere Haushalte abzufedern, wird ein neuer Klimasozialfonds in Höhe von 65 Milliarden Euro eingerichtet. Mit dem anfangs etwas langsameren Einstieg in den CO2-Grenzausgleich und der Stärkung des Innovationsfonds enthält die Einigung auch eine gute Balance bei der Dekarbonisierung der europäischen Industrie: Sie erhält bis 2030 mehr Raum und auch mehr Unterstützung für notwendige Dekarbonisierungsmaßnahmen. Ein Review in 2025 ermöglicht zudem weitere mit dem WTO-Recht kompatible Nachbesserungen beim Carbon Leakage-Schutz, sollte dies als erforderlich angesehen werden.

Mit der Einigung zum europäischen Emissionshandel ist nun der größte Teil des Fit-for-55-Programms ausverhandelt. Das Programm enthält alle Maßnahmen mit der die EU-Mitgliedsstaaten ihre verschärften Klimaziele – die CO2-Emissionen der EU müssen bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 absinken – erreichen wollen.

Quelle: BMWK

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Innovationsstandort Deutschland mit neuen Lösungen stärken

Eine wettbewerbsfähige Industrie, Klimaschutz, Gesundheit, Resilienz der Gesellschaft: Deutschland will mit neuen Lösungen auf aktuelle Herausforderungen reagieren und so Lebensqualität und Wohlstand erhalten. Dazu hat das Kabinett die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 08.02.2023

Eine wettbewerbsfähige Industrie, Klimaschutz, Gesundheit, Resilienz der Gesellschaft: Deutschland will mit neuen Lösungen auf aktuelle Herausforderungen reagieren und so Lebensqualität und Wohlstand erhalten. Dazu hat das Kabinett die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation beschlossen. Was sind die wichtigste Inhalte? Und was ist das Besondere?

Zukunftsstrategie Forschung und Innovation stärkt

  • wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität
  • Klimaschutz
  • Gesundheit
  • digitale und technologische Souveränität Deutschlands und Europas

Das Ziel: auch in Zukunft Lebensqualität und Wohlstand in Deutschland schaffen und erhalten!

Was ist das Ziel der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation?

Die Zukunftsstrategie ist das Gerüst für die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Sie soll dazu beitragen, die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung weiterzuentwickeln, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, die Resilienz der Gesellschaft zu stärken und die eigene Wirtschaftskraft zu gewährleisten. Der Strategie liegt ein ganzheitliches Innovationsverständnis zugrunde. Dies umfasst eine große Bandbreite an Innovationen, wie zum Beispiel technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und Soziale Innovationen.

Zudem berücksichtigt sie große aktuelle Herausforderungen insbesondere der Transformation und strebt die Entwicklung neuer Lösungen an, um auch in Zukunft Lebensqualität und Wohlstand in Deutschland zu schaffen und zu erhalten. Die Zukunftsstrategie soll darüber hinaus eine starke strategische Positionierung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems ermöglichen und wichtige Prozesse anstoßen. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass Deutschland und Europa bei den großen Themen der kommenden Jahre eine entscheidende Rolle spielen. Das Kabinett hat die Strategie jetzt beschlossen.

Warum ist die Strategie notwendig?

Deutschland war und ist ein Land des Fortschritts und der Innovation. Es verfügt über ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem, eine breite Forschungslandschaft mit starker Grundlagen- und angewandter Forschung, innovativen Regionen und einer industriellen Basis mit international erfolgreichen großen Konzernen und einem innovativen Mittelstand. Internationale Vergleiche zeigen jedoch, dass Deutschland in einigen Technologiefeldern nicht ohne Weiteres mit sehr innovationsstarken Ländern und Hochleistungsstandorten mithalten kann.

Auch im zukunftsweisenden Bereich der Spitzentechnologien und der Digitalisierung liegt Deutschland zurück. Das wurde zuletzt gerade im Zuge der Corona-Pandemie deutlich. Damit der Innovationsstandort Deutschland zukunftsfähig bleibt, müssen Grundlagen nicht nur erhalten, sondern zielorientiert und zukunftsweisend ausgebaut werden. Umso dringender ist die Zukunftsstrategie: Sie setzt auf eine gezielte Stärkung der gesamten Innovationsfähigkeit Deutschlands.

Vor allem geht es bei der Strategie um systemische und nachhaltige Ansätze. Dadurch sollen die technologischen, ökonomischen, geopolitischen, ökologischen und sozialen Veränderungen miteinander verschränkt und themenübergreifend Lösungen entwickelt werden. (…)

Quelle: Bundesregierung

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Handel legt zu, Staus nehmen ab

Der globale Handel nimmt lt. IfW Kiel zum Jahresbeginn an Fahrt auf und könnte vor einem längeren Aufschwung stehen. Dies beflügelt insbesondere den europäischen und auch den deutschen Außenhandel. Der Kiel Trade Indicator zeigt in seinem jüngsten Update deutlich positive Werte für den Warenaustausch im Januar im Vergleich zum Vormonat Dezember.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 07.02.2023

Der globale Handel nimmt zum Jahresbeginn an Fahrt auf und könnte vor einem längeren Aufschwung stehen. Dies beflügelt insbesondere den europäischen und auch den deutschen Außenhandel. Der Kiel Trade Indicator zeigt in seinem jüngsten Update deutlich positive Werte für den Warenaustausch im Januar im Vergleich zum Vormonat Dezember (preis- und saisonbereinigt). Auf den Weltmeeren sind spürbar weniger Container unterwegs als zu den Hochzeiten von vor gut einem Jahr, wohl auch weil Unternehmen auf Alternativen zum Seeweg ausgewichen sind. Infolgedessen sinkt auch die Menge der im Stau befindlichen Güter spürbar auf Vor-Krisenniveau.

Zum Jahresbeginn nimmt die Erholung des Welthandels Tempo auf. Das jüngste Datenupdate des Kiel Trade Indicator signalisiert im Januar im Vergleich zum Vormonat Dezember ein Plus von 2,1 Prozent (preis- und saisonbereinigt).

Die Werte für Deutschlands Außenhandel zeigen infolgedessen sowohl für Exporte (+2,1 Prozent) als auch Importe (+2,6 Prozent) klar nach oben. Die EU profitiert noch stärker vom globalen Schwung mit einem kräftigen Plus bei Exporten (+3,0 Prozent) und Importen (+3,2 Prozent).

Für die USA signalisieren die Werte des Kiel Trade Indicator im Januar im Vergleich zum Dezember ein etwas gemischteres Bild mit einem Zuwachs bei den Exporten (+3,6 Prozent) und einem Rückgang bei den Importen (-1,4 Prozent). Für China zeichnet sich eine Seitwärtsbewegung ab, wobei Exporte (+1,9 Prozent) im grünen, Importe (-1,1 Prozent) im roten Bereich liegen.

Für Russland weisen die Indikatorwerte eine Zunahme des Seehandels und damit der Exporte (+2,2 Prozent) und Importe (+1,1 Prozent) aus.

„Der Januar beschert dem deutschen und europäischen Außenhandel große Sprünge und damit einen guten Start ins neue Jahr. Deutschland profitiert offenbar von einer hohen Nachfrage nach deutschen Produkten im Ausland, die sich auch im hohen Auftragsbestand der Industrie zeigt“, sagt Timo Hoffmann, Projektverantwortlicher für den Kiel Trade Indicator. „Chinas Handel dagegen hat noch Luft nach oben, die schwachen Importe deuten auf eine gedämpfte Nachfrage im Inland hin.“

Weltweite Schiffsstaus auf Niveau vor Ausbruch der Krise

Ins positive Handelsbild passen die nachlassenden Staus auf den Weltmeeren. Nur noch 8 Prozent aller weltweit verschifften Güter stecken derzeit fest, zu den Hochzeiten der Lieferengpässe waren es fast 14 Prozent.

„Damit erreichen die Schiffsstaus erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie und seitdem das Containerschiffnetzwerk außer Takt geraten ist, wieder ein Niveau, das bereits vor der Pandemie erreicht wurde und das nicht als Störung eingestuft werden muss“, so Hoffmann.

Weniger Güter werden auf Seeweg verschifft

Ursächlich für den Staurückgang dürfte vor allem auch sein, dass weltweit weniger Güter über den Seeweg gehandelt werden. Die Menge an weltweit verschifften Standard-Containern liegt im Januar nur bei gut 13 Millionen Stück, vor gut einem Jahr waren es 14 Millionen Container pro Monat.

„Erklären lässt sich dies zum einen damit, dass Spediteure im Zuge von Schiffsstaus und explodierten Frachtraten vermutlich alternative Transportwege über Schiene oder Straße organisiert haben und diese nun beibehalten. Zudem hat Chinas Nachfrageschwäche Folgen: Das Frachtaufkommen im Roten Meer – der wichtigsten Seehandelsroute zwischen Europa und China – liegt spürbar unterhalb der normalerweise üblichen Menge vor Ausbruch der Corona-Krise. Verantwortlich für die Lücke ist überwiegend weniger Fracht von Europa nach China“, so Hoffmann.

„Freie Frachtkapazitäten, ein Containerschiffnetzwerk auf dem Weg ins Gleichgewicht und Aufholpotenzial in China – insgesamt lässt die Entwicklung im Januar auf einen längeren Aufschwung im internationalen Handel hoffen.“

Quelle: IfW Kiel

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„INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ wird um weitere vier Jahre verlängert – deutliche Erhöhung des Erwerbszuschusses von bisher 20 % auf 25 %

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird lt. BMWK nun mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.

BMWK, Pressemitteilung vom 07.02.2023

Die Förderrichtlinie zum INVEST-Programm wird nun mit Wirkung zum 06.02.2023 für weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen werden somit auch weiterhin bezuschusst.

Bereits seit Mai 2013 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des Programms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ Privatpersonen mit steuerfreien Zuschüssen für ihre Beteiligungen an Start-ups.

Die Beauftragte des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Dr. Anna Christmann:

„Mit INVEST konnten seit Programmstart bereits fast 1,4 Milliarden Euro Wagniskapital für junge innovative Unternehmen mobilisiert werden. Die in mehreren Studien nachgewiesene Hebelwirkung des INVEST-Programms wollen wir mit der Fortsetzung des Programms weiterhin nutzen, um auch zukünftig die Kapitalausstattung von jungen innovativen Unternehmen durch private Investierende zu verbessern.“

In der neuen Förderrichtlinie hat das BMWK die Optimierungsvorschläge aus der Evaluation vom letzten Jahr aufgegriffen und die Förderbedingungen so angepasst, dass zukünftig eine stärkere Fokussierung auf die Mobilisierung von sog. Virgin Angels, also erstmals investierenden Business Angels, erfolgt.

Die Beauftragte des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann:

„Wir haben in der Evaluation gesehen, dass Virgin Angels oder Business Angels mit bisher nur wenigen Investments besonders sensitiv auf eine Erhöhung der INVEST-Zuschüsse reagieren. Wir haben daher den Erwerbszuschuss erstmals seit 10 Jahren deutlich von bisher 20 % auf 25 % angehoben. Mit der Einführung eines INVEST-Budgets in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person und weiteren Anpassungen bei den Investitionsgrenzen sollen vor allem Virgin Angels neu in den Markt eintreten und dann auch dauerhaft am Markt bleiben, sodass mit INVEST eine nachhaltige Belebung des Business-Angel-Marktes erfolgt.“

Die aufgrund knapper Haushaltsmittel zum 01.03.2022 vorgenommenen Einschränkungen bei den INVEST-Förderbedingungen werden nun zum Teil wieder zurückgefahren. So werden Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 %. Auch die Mindestinvestitionssumme wird wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert. Anschluss-Investments sind jedoch entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Noch immer nicht vollendet: der EU-Binnenmarkt nach 30 Jahren

Seit drei Jahrzehnten erlaubt der europäische Binnenmarkt den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Aus Sicht der Wirtschaft muss er jedoch nach wie vor gegen Hindernisse und Barrieren geschützt werden. Notwendig sind lt. DIHK eine gezielte sektorspezifische Harmonisierung und der Schutz des Wettbewerbs.

DIHK, Mitteilung vom 03.02.2023

Seit dem 1. Januar 2023 feiern die EU-Kommission und das Europäische Parlament mit vielen Aktionen das Jubiläum: 30 Jahre freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital als Hauptantrieb der europäischen Integration. Dennoch ist der EU-Binnenmarkt aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft noch immer nicht vollendet. Damit die vier Grundfreiheiten zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten auch praktisch gut funktionieren, gilt es noch immer Hindernisse und bürokratische Hürden abzubauen.

Beispielloses Potenzial

Trotz dieser Schwächen aus Sicht vieler Unternehmen ist der EU-Binnenmarkt gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher Belastungen und länderübergreifender Krisen wichtiger denn je. Das zeigte sich vor allem während der Grenzschließungen in der Anfangsphase der COVID-19-Pandemie. Als größter Binnenmarkt der Welt bietet der EU-Binnenmarkt ein riesiges Potenzial für Unternehmen, Fachkräfte und Verbraucher. Ihm sind mehr als 50 Millionen europäische Arbeitsplätze zu verdanken und knapp zwei Drittel des Warenhandels der EU findet in ihm statt. Auch haben sich mit der Zeit hohe Verbraucherschutzstandards entwickelt.

Auf dem Weg zur Vollendung des EU-Binnenmarktes ist das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bei gleichzeitiger Achtung der regionalen Identität ein bedeutsames Instrument. Es ermöglicht beispielsweise, dass Bier aus anderen EU-Mitgliedstaaten Verbrauchern in Deutschland angeboten werden darf, während gleichzeitig durch eine entsprechende Kennzeichnung das deutsche Reinheitsgebot bewahrt wird.

Auch die EU sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Allzu oft macht sie die Wahrnehmung der Grundfreiheiten durch übertriebene bürokratische Anforderungen weniger attraktiv. Beispielhaft für solch eine unverhältnismäßige Regulierung sind die A1-Bescheinigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden.

Harmonisierung ist kein Selbstzweck

Die EU braucht bei vielen neuen Entwicklungen gemeinsame Regeln, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle sicherzustellen – beispielsweise im Bereich der digitalen Ökonomie. Die Harmonisierung von nationalen Regelungen und Standards kann mit dazu beitragen, ein „Level Playing Field“ für Unternehmen zu schaffen. Dabei muss klar sein, dass Harmonisierung kein Selbstzweck ist. Sie fördert nur dann den Binnenmarkt, wenn der wirtschaftliche Nutzen neuer EU-Regelungen für die Unternehmen höher ist als die damit entstehenden Kosten und Pflichten.

Auch ist wiederholt zu beobachten, dass missglückte Harmonisierung zu einer Zersplitterung der Regelungen führt – etwa beim Investitionsschutz, im kollektiven Rechtsschutz und bereits absehbar bei den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Doch selbst gute Ziele rechtfertigen keine schlechte Regulierung. Nicht zuletzt bedarf es auch regelmäßig einer konsequenten Anwendung des EU-Rechts auf nationaler wie auf EU-Ebene, um die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen.

Vollendung des EU-Binnenmarktes als gemeinsames Ziel

Noch immer gilt es, den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gegen Hindernisse und Barrieren zu schützen. Diese werden nicht nur von den Mitgliedstaaten, sondern immer wieder auch von den EU-Institutionen und teilweise sogar von Unternehmen selbst aufgebaut. Notwendig sind stattdessen eine gezielte sektorspezifische Harmonisierung und der Schutz des Wettbewerbs. Der Binnenmarkt bietet noch viel Potenzial für Unternehmen, Fachkräfte und Verbraucher. Deshalb wird sich die DIHK weiterhin auf nationaler und auf europäischer Ebene für die Vollendung des EU-Binnenmarktes einsetzen.

Quelle: DIHK

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Kurzarbeit steigt leicht an

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Januar leicht gestiegen. Aktuell sind 205.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 186.000 im Dezember, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 07.02.2023

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Januar leicht gestiegen. Aktuell sind 205.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 186.000 im Dezember, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Das entspricht 0,6 Prozent der Beschäftigten. „Die Kurzarbeit bleibt auf niedrigem Niveau. Das passt zu einer sehr milden Winterrezession“, sagt ifo-Forscher Sebastian Link.

Die Kurzarbeit ist auf die Industrie konzentriert. Besonders hoch lag der Anteil in der Papier-, Leder- und Textilbranche mit 6,4 Prozent der Beschäftigten oder 23.000 Personen. Es folgten die Autobranche mit 4,7 Prozent oder 44.000 Menschen und die Metallerzeugung und -bearbeitung mit 4,4 Prozent oder 12.000 Beschäftigten. 3,5 Prozent waren es bei den Druckern (4.000 Personen). Danach kamen Chemie/Pharma/Gummi mit 2,6 Prozent (23.000 Menschen). In der Herstellung von Metallprodukten waren es 2,3 Prozent oder 19.000 Menschen. Bei allen Dienstleistern zusammen sind es 0,1 Prozent oder 16.000 Beschäftigte.

„Im Vergleich zur Coronazeit nehmen nur sehr wenige Menschen Kurzarbeitergeld in Anspruch“, fügt Link hinzu. Im Januar 2022 lag die Zahl bei 847.000 Kurzarbeitenden oder 2,5 Prozent. Beim Höchststand im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 Prozent. Kurzarbeit ist eine Art Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei temporärem Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für die ausfallenden Stunden.

Quelle: ifo Institut

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Dezember 2022

Wie das BMWK mitteilt, ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember gegenüber dem Vormonat spürbar zurückgegangen (-3,1 %).

BMWK, Pressemitteilung vom 07.02.2023

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember gegenüber dem Vormonat spürbar zurückgegangen (-3,1 %). Vor allem der Ausstoß im Baugewerbe sank infolge der kalten Witterung Mitte Dezember kräftig (-8,0 %). In der Industrie kam es zu einem Minus von 2,1 %.

Zwar konnte der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile auch im Dezember merklich expandieren (+3,3 %), der ähnlich große Maschinenbau ging derweil allerdings deutlich zurück (-3,8 %). Die besonders energieintensiven Wirtschaftszweige entwickelten sich am Jahresende unterdurchschnittlich. Insbesondere die Herstellung chemischer Erzeugnisse (-11,2 %) sowie der Bereich Papier und Pappe (-7,6 %) waren stark rückläufig. Die Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse konnte hingegen mit +12,9 % kräftig zulegen.

Im Dezember zeigt sich die erwartete wirtschaftliche Abschwächung im Winterhalbjahr in der Industrie. Besonders die energieintensiven Branchen drosselten abermals ihre Produktion. Demgegenüber stehen die laut Umfragen zuletzt optimistischeren Geschäftsaussichten sowie die abnehmenden Materialengpässe. Zusammen mit den immer noch gut gefüllten Auftragsbüchern deutet dies darauf hin, dass die wirtschaftliche Abschwächung im Winter milde ausfallen dürfte.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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