Rezessionsrisiko erneut deutlich gesunken, IMK-Konjunkturindikator verlässt „roten Bereich“

Die konjunkturellen Aussichten in Deutschland haben sich in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich aufgehellt. Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in nächster Zeit in eine Rezession gerät, spürbar gesunken, und zwar zum dritten Mal in Folge. Das signalisiert der Konjunkturindikator des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 13.01.2023

Die konjunkturellen Aussichten in Deutschland haben sich in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich aufgehellt. Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in nächster Zeit in eine Rezession gerät, spürbar gesunken, und zwar zum dritten Mal in Folge. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Zum ersten Mal seit März 2022 schaltet der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator von „rot“ auf die niedrigere Warnstufe „gelb-rot“ zurück. Das steht zwar für eine weiterhin erhöhte konjunkturelle Unsicherheit im Winterhalbjahr, aber nicht mehr für eine akute Rezessionsgefahr.

Für das erste Quartal 2023 von Januar bis Ende März weist der Indikator, der Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, ein Rezessionsrisiko von 29 Prozent aus. Anfang Dezember waren es noch 52,5 Prozent für die folgenden drei Monate. Die statistische Streuung, ein Maß für die Unsicherheit von Wirtschaftsakteuren, ist mit 16,7 Prozent zwar weiterhin relativ hoch und nur wenig zurückgegangen. Rezessionswahrscheinlichkeit und Streuung zusammengenommen unterschreiten nun aber klar den Schwellenwert von 70 Prozent, ab dem der Indikator ein akutes Rezessionsrisiko ausweist.

Unabhängig davon, ob das Winterhalbjahr eine wirtschaftliche Stagnation bringt, worauf die neuesten Indikatorwerte hindeuten, oder doch eine milde Rezession, sei eines ganz deutlich, betont IMK-Konjunkturexperte Dr. Thomas Theobald: „Es ist dem Staat und den Sozialpartnern mit umfangreichen Maßnahmen wirkungsvoll gelungen, die Konjunktur zu stabilisieren. Momentan hilft auch, dass im Verarbeitenden Sektor bei weiter nachlassenden Lieferengpässen der hohe Auftragsbestand der Vorquartale produktionswirksam abgearbeitet werden kann“, sagt der IMK-Referatsleiter für Finanzmärkte und Konjunktur. „Dieser konjunkturelle Sondereffekt dürfte allerdings nur bis zur zweiten Jahreshälfte 2023 reichen.“

Die deutliche Entspannung bei der Rezessionswahrscheinlichkeit hängt stark mit positiven Trends auf den Finanzmärkten zusammen: Die Börsenkurse haben sich weiter erholt und die Kreditrisikoprämien für Unternehmen sind noch einmal gesunken. Der Finanzmarktstressindex des IMK, der einen breiten Kranz von Finanzmarktindikatoren zusammenfasst, hat sich ebenfalls weiter aufgehellt. Positive Impulse kamen zudem vom ifo-Geschäftsklimaindex. Den Rückgang des Rezessionsrisikos etwas gebremst haben die relativ schwache Entwicklung internationaler Einkaufsmanagerindizes und ein Rückgang der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe. Allerdings haben diese Faktoren im Algorithmus des IMK-Indikators aktuell kein großes Gewicht, was beispielsweise daran liegt, das viele Industrieunternehmen nach wie vor über ein dickes Auftragspolster verfügen.

In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument Stimmungsindikatoren. Das IMK nutzt die Industrieproduktion als Referenzwert für eine Rezession, weil diese rascher auf einen Nachfrageeinbruch reagiert als das Bruttoinlandsprodukt. Der Konjunkturindikator wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Einkommensverluste trotz BIP-Wachstum

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im abgelaufenen Jahr um 1,9 Prozent und damit deutlich stärker als im langjährigen Durchschnitt gewachsen. Die verbleibenden Realeinkommen der deutschen Haushalte und Unternehmen dürften nach Schätzungen des ifo Instituts im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent geschrumpft sein.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 13.01.2023

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im abgelaufenen Jahr um 1,9 Prozent und damit deutlich stärker als im langjährigen Durchschnitt gewachsen. „Trotzdem haben die gewaltigen Angebotsschocks, unter denen die deutsche Wirtschaft leidet, ihre Spuren hinterlassen. Engpässe bei Energie, Vorprodukten und Arbeitskräften, die sich mit dem Krieg in der Ukraine deutlich verschärft haben, schränkten die Produktion ein und trieben die Inflation in die Höhe. Daher fällt das Wachstum des BIP im Jahr 2022 nur etwa halb so groß wie noch vor Beginn des Krieges mit plus 3,7 Prozent erwartet worden war“, sagt Timo Wollmershäuser, der Leiter der ifo Konjunkturprognosen.

Außerdem überschätzt in Zeiten wie diesen die mit dem BIP gemessene wirtschaftliche Leistung die Einkommens- und damit die Wohlstandsentwicklung einer Volkswirtschaft. Da ein Großteil der Energie und der Vorprodukte aus dem Ausland bezogen wird und da durch ihre Verknappung die Importpreise kräftig gestiegen sind, musste ein zunehmender Teil von dem in Deutschland erwirtschafteten Einkommen zur Begleichung der Importrechnung verwendet werden. Daher dürften die verbleibenden Realeinkommen der deutschen Haushalte und Unternehmen nach Schätzungen des ifo Instituts im vergangenen Jahr um 0,7 Prozent geschrumpft sein. Vor Ausbruch des Krieges war ein Anstieg um 2,6 Prozent erwartet worden. „Damit hat die derzeitige Wirtschaftskrise nicht nur das Wachstum des volkswirtschaftlichen Kuchens verringert, der mit dem Bruttoinlandsprodukt gemessen wird. Auch musste wegen der gestiegenen Importpreise ein größer werdender Teil dieses Kuchens an das Ausland abgegeben werden. Insgesamt ging Deutschland im vergangenen Jahr Realeinkommen und damit Wohlstand im Umfang von schätzungsweise knapp 110 Milliarden Euro verloren“, ergänzt Wollmershäuser.

2023 dürfte zunächst schwach starten. Die hohe Inflation und steigende Zinsen werden den privaten Konsum und die Bauproduktion voraussichtlich sinken lassen. Hingegen werden die hohen Auftragsbestände und nachlassende Engpässe bei Energie und Vorprodukten die Industriekonjunktur stützen. Insgesamt wird die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2023 wohl geringfügig schrumpfen und im zweiten Quartal stagnieren. Erst im weiteren Verlauf des Jahres dürfte sich die Konjunktur erholen, weil die Inflationsraten spürbar sinken und die Einkommen kräftig steigen werden. Insgesamt wird die gesamtwirtschaftliche Produktion im Jahr 2023 damit voraussichtlich stagnieren.

Quelle: ifo Institut

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2023 und vorläufige Zahlen zum BIP 2022

Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 1,9 % zu. Damit ist die deutsche Wirtschaft trotz Ukraine-Krieg, Lieferkettenengpässen und Energiepreiskrise gewachsen. Gründe für den positiven Verlauf sind lt. BMWK Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie nachlassende Lieferengpässe.

BMWK, Pressemitteilung vom 13.01.2023

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts der Energiekrise und der Lieferkettenprobleme als erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 1,9 % zu. Damit ist die deutsche Wirtschaft trotz Ukraine-Krieg, Lieferkettenengpässen und Energiepreiskrise gewachsen. Gründe für den positiven Verlauf sind Nachholeffekte nach der Corona-Pandemie sowie nachlassende Lieferengpässe. So hat der private Konsum mit einer Wachstumsrate von +4,6 % stark expandiert, da wieder Reisen, Restaurantbesuche, große Kulturveranstaltungen, Feste und Messen möglich waren.

Die Bundesregierung veröffentlicht mit der Jahresprojektion am 25. Januar 2023 ihre nächste Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das laufende Jahr.

Bundesminister Habeck:

„Wir haben durch entschlossenes Handeln im vergangenen Jahr die Krise beherrschbar gemacht. Wir haben in kurzer Zeit Gesetzespakete geschnürt, große Geldmengen mobilisiert, um die Wirtschaft zu stützen und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Die Inflation ist zwar immer noch hoch, hat sich zuletzt aber merklich abgeschwächt. Die wirtschaftliche Abschwächung über das Winterhalbjahr wird nach den Daten, die wir aktuell haben, milder und kürzer sein als erwartet. Damit zeigt dieses Land, was es kann. So entschlossen werden wir auch in diesem Jahr vorangehen, damit wir ein starker und wettbewerbsfähiger Standort bleiben.“

Zur wirtschaftlichen Lage im Januar 2023 im Einzelnen:

  • Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts der Energiekrise und der Lieferkettenprobleme als erfreulich widerstandsfähig erwiesen. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 1,9 % zu. Wachstums­impulse kamen dabei vor allem vom privaten Konsum und den Investitionen.
  • Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die wirtschaftliche Abschwächung im Winter­halbjahr milder ausfällt als bislang erwartet worden ist. Dennoch dürften die zunehmend bei den Verbrauchern ankommenden hohen Preissteigerungen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2023 noch belasten. Außerdem sorgen Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Perspektiven aktuell noch für Investitionszurückhaltung.
  • Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich gemäß den ifo Umfragen im Dezember spürbar aufgehellt. Fast alle Wirtschaftsbereiche waren zuversichtlicher als zuvor. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass eine Rezession im Winterhalbjahr 2022/23 ausbleiben könnte.
  • Die Industrieproduktion stabilisierte sich im November nach einem schwachen Start ins vierte Quartal. Die Nachfrage im Verarbeitenden Gewerbe ging im November kräftig zurück, war aber stark von ausbleibenden Großaufträgen aus dem Ausland im sonsti­gen Fahrzeugbau geprägt. Die deutsche Industrie durchläuft einen schwierigen Winter, auch wenn sich die Geschäftserwartungen der Unternehmen zuletzt verbessert haben.
  • Die Umsätze im Einzelhandel erhöhten sich im November wieder etwas. Die Stimmung unter den privaten Verbrauchern stabilisierte sich weiter, lag allerdings immer noch auf einem niedrigen Niveau.
  • Die Inflationsrate hat sich im Dezember um 1,4 Prozentpunkte auf voraussichtlich 8,6 % verringert. Im Jahresdurchschnitt 2023 lagen die Verbraucherpreise damit um 7,9 % über dem Vorjahresniveau. Die Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme dürfte für den Rückgang im Dezember eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Teuerung der Energieträger fiel spürbar schwächer aus als in den Vormonaten. Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel hat sich leicht abgeschwächt.
  • Auch zum Jahresende erweist sich der Arbeitsmarkt nach wie vor als widerstandsfähig. Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit dürfte zwar nochmals zugelegt haben, sich aber weiterhin auf vergleichsweise niedrigem Niveau bewegen. Die Arbeitskräfteknappheit wird allerdings zunehmend zur Wachstumsbremse. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen stieg im Jahr 2022 auf ein Höchstniveau. Insbesondere im Dienstleistungssektor suchen fast alle Branchen nach neuen Mitarbeitenden.
  • Die beantragten Unternehmensinsolvenzen nehmen von einem niedrigen Niveau aus wieder zu. Im Oktober lagen sie um 17,9 % über ihrem Stand von einem Jahr zuvor. Frühindikatoren deuten auf einen weiteren leichten Anstieg hin, eine „Insolvenzwelle“ ist jedoch nicht in Sicht.

Günstiger Jahresausgang 2022, aber schwacher Start ins Jahr 2023

Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes legte das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2022 um 1,9 % zu. Damit befand sich die deutsche Wirtschaft trotz des Krieges in der Ukraine und der damit zusammenhängenden Energiepreiskrise auf Wachstumskurs. Gründe für den vergleichsweise positiven Verlauf waren vor allem Nachholeffekte beim privaten Konsum und der Produktion nach dem Corona-Einbruch sowie im Jahresverlauf nachlassende Lieferengpässe. Dennoch dürften die zunehmend bei den Verbrauchern ankommenden Preissteigerungen infolge der damit verbundenen Kaufkraftverluste die Aussichten für den privaten Konsum noch dämpfen. Auch wenn die Industrie im Durchschnitt bislang vergleichsweise gut mit den gestiegenen Energiepreisen klarkommt, sind die Auswirkungen der Energiepreiskrise insbesondere in den energieintensiven Bereichen sichtbar. So lag die Produktion in der besonders betroffenen chemischen Industrie im November rund 20 % unter dem durchschnittlichen Niveau des Jahres 2021. Zusätzlich sorgten die unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven und steigende Zinsen dafür, dass viele Investitionsprojekte zunächst zurückgestellt wurden. Insbesondere am Bau verlief die Entwicklung im letzten Vierteljahr schwach, weil die Finanzierung deutlich teurer geworden ist.

Die Lage in der Industrie stellt sich zuletzt aber günstiger dar. So stabilisierte sich die Industrieproduktion nach einem schwachen Start ins vierte Quartal im November wieder. Das ifo Geschäftsklima hat sich im Dezember weiter aufgehellt, auch weil sich in den kommenden Monaten die Materialengpässe weiter abbauen dürften. Ebenso haben die Beschlüsse der Bundesregierung zur Gas- und Strompreisbremse dazu beigetragen, dass sich die Stimmung in den Unternehmen, aber auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter verbessert hat. Der Ausblick auf die Industriekonjunktur im ersten Quartal des neuen Jahres bleibt aber angesichts einer weiterhin schwachen Nachfrage verhalten. Die Weltwirtschaft hat sich zuletzt wieder abgekühlt, was die heimische Industrie in Form deutlich nachlassender Aufträge aus dem Ausland zu spüren bekommt.

Abkühlung in der Weltwirtschaft

Aktuelle Indikatoren zeigen eine insgesamt schwache Entwicklung des globalen Umfeldes. Der Welthandel nahm im Oktober spürbar um 1,6 % gegenüber dem Vormonat ab. Die weltweite Industrieproduktion verringerte sich um 0,6 %, nachdem sie in den beiden Vormonaten noch zugelegt hatte. Auch die Stimmungsindikatoren am aktuellen Rand sprechen für eine schwache Entwicklung über die Wintermonate. Der Index von S&P Global (ehemals IHS Markit) lag im Dezember weiter unter der Wachstumsschwelle von 50 Punkten und notierte zuletzt bei 48,2 Punkten.

Rückgang der nominalen Importe durch fallende Preise

Der nominale Wert aller Einfuhren von Waren und Dienstleistungen hat sich im Berichtsmonat November gegenüber dem Vormonat deutlich verringert (-4,5 %). Hinter dem nominalen Rückgang verbirgt sich jedoch eine reale Seitwärtsbewegung, da auch die Importpreise im gleichen Zeitraum um 4,5 % gefallen sind. Hier haben vor allem die rückläufigen Energiepreise eine Rolle gespielt. Der nominale Wert aller Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen verringerte sich im Vormonatsvergleich mit einem Rückgang von 0,7 % deutlich schwächer. Auch die Ausfuhrpreise gaben im November leicht nach (-0,5 %), wenn auch in deutlich geringerem Umfang als die Importpreise.

Hinter der schwachen Entwicklung der wertmäßigen Im- und Exporte in den letzten Monaten steckt somit auch eine gute Nachricht: In Folge der überproportional fallenden Importpreise verbessern sich die Terms of Trade der deutschen Volkswirtschaft wieder langsam.

Dies macht sich auch im monatlichen Handelsbilanzüberschuss bemerkbar. Im November lag er mit 9,5 Mrd. Euro im Plus. Dies ist der höchste Wert seit 10 Monaten. Auf dem Höhepunkt der Energiepreiskrise im August lag der Handelsbilanzüberschuss noch bei -1,6 Mrd. Euro. Seitdem hat er sich jedoch stetig erholt und liegt nun auf dem Niveau des Vorjahresmonats.

Der Ausblick für den Außenhandel bleibt aufgrund des weltwirtschaftlichen Abschwungs verhalten. Im Verarbeitenden Gewerbe war die Stimmung etwas besser als im Dienstleistungsbereich. Die ifo Exporterwartungen konnten im Dezember auf niedrigem Niveau leicht zulegen. Sie liegen jetzt bei +1,6 Saldenpunkten. Zum Vergleich: Vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine lag der Index noch bei rund 15 Saldenpunkten. Eine positive Nachricht ist, dass sich die Erholung vom Materialmangel weiter fortsetzt. So gaben in der monatlichen ifo-Umfrage nur noch 50,7 % der Unternehmen an, von Knappheiten bei Vorprodukten betroffen zu sein. Im Vormonat waren es noch 59,3 %. Auch die Containerfrachtraten auf der Verbindung Asien – Europa sind mittlerweile fast wieder auf Vorkrisenniveau gefallen. Allerdings führt die Abkehr der Zero-Covid-Politik in China zur Befürchtung pandemiebedingter Produktionsausfälle mit erneuten Engpässen bei bestimmten Lieferketten, was die Unsicherheit für die nächsten Monate erhöht.

Die Industriekonjunktur stabilisiert sich, die kurzfristigen Aussichten bleiben eher trüb

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im November gegenüber dem Vormonat kaum verändert (+0,2 %). Während der Ausstoß in der Industrie leicht um 0,5 % zunahm, kam es im Baugewerbe zu einem spürbaren Minus von 2,2 %. Der Bereich Energie konnte sich nach seinem kräftigen Rückgang im Vormonat etwas erholen und legte um 3,0 % zu.

In den einzelnen Industriebranchen verlief die Entwicklung der Produktion unterschiedlich: Der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile konnte kräftig um 5,6 % expandieren, während die Ausbringung im ähnlich großen Maschinenbau unverändert blieb. Bei den besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen konnten sich die Bereiche Chemische Erzeugnisse (+3,3 %) sowie Kokerei und Mineralölverarbeitung (+5,0 %) erholen. Die Bereiche Papier und Pappe (-2,5 %), Metallerzeugung und -bearbeitung (-2,3 %) sowie Glas, Glaswaren und Keramik (-2,5 %) verzeichneten hingegen erneut Rückgänge.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im November gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt um 5,3 % gesunken. Damit setzten die Bestellungen ihren seit Februar letzten Jahres zu beobachtendem Abwärtstrend wieder verstärkt fort, nachdem es im Oktober zu einer kurzen Stabilisierung gekommen war (+0,6 %). Die Nachfrage beim Verarbeitenden Gewerbe war im November stark von ausbleibenden Großaufträgen im sonstigen Fahrzeugbau geprägt. Ohne Großaufträge liegt der Rückgang bei 2,9 %. Das deutliche Minus im Vormonatsvergleich ist vor allem auf einen kräftigen Rückgang bei der Auslandsnachfrage um 8,1 % zurückzuführen (Euroraum: -10,3 %, Nicht-Euroraum: -6,8 %). Die Bestellungen aus dem Inland verringerten sich dagegen nur um 1,1 %.

Die Industrieproduktion stabilisierte sich im November nach dem schwachen Start ins vierte Quartal. Die Stimmung in den Unternehmen hellte sich zuletzt auf und in den kommenden Monaten könnten die nachlassenden Lieferengpässe die Industriekonjunktur weiter stützen. Dennoch bleibt der Ausblick auf die Industriekonjunktur im ersten Quartal verhalten, darauf deuten die zuletzt schwachen Auftragseingänge sowie die sich abkühlende Weltwirtschaft hin.

Einzelhandelsumsatz zuletzt wieder etwas stärker

Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich im November gegenüber dem Vormonat um 1,1 % erhöht. Im Vergleich zum November 2021 meldete der Einzelhandel ein (reales) Umsatzminus von 5,9 %, was zu einem beträchtlichen Teil auch die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel widerspiegelt. So kam es in nominaler Rechnung, also ohne Preisbereinigung, binnen Jahresfrist zu einem Umsatzplus von 4,8 %. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete im November im Vergleich zum Vormonat ein reales Umsatzminus von 1,3 % (ggü. Vorjahresmonat -5,7 %). Der Handel ohne Nahrungsmittel meldete einen Anstieg seines Umsatzes von 2,1 % (ggü. Vorjahresmonat -6,1 %). Der Internet- und Versandhandel verbuchte im November eine Abnahme um 1,3 % (ggü. Vorjahresmonat -9,2 %). Im Gesamtjahr 2022 gingen die Umsätze im Einzelhandel gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % zurück. Besonders kräftig fiel das Umsatzminus im Internet- und Versandhandel aus (-8,1 %), der allerdings im Jahr 2021 pandemiebedingt einen Umsatzzuwachs von 12,3 % erzielt hatte. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter sind im Dezember kräftig um 22,0 % gestiegen, nachdem sie bereits im November um 14,6 % zugelegt hatten. Die Entwicklung zum Jahresende hin dürfte allerdings stark durch die Reduzierung bzw. das Auslaufen der Förderung von E-Autos und Pkw mit Hybrid-Antrieb geprägt worden sein.

Das Klima bei den privaten Verbrauchern dürfte sich zum Jahresende 2022 weiter stabilisiert haben. Laut dem GfK Konsumklima ist im Januar mit der dritten Verbesserung in Folge zu rechnen. Es wird erneut ein kleiner Anstieg des Indikators prognostiziert, der aber nach wie vor auf einem niedrigen Niveau liegt. Als Gründe nennt GfK moderatere Energiepreise und die Entlastungspakete der Bundesregierung. Auch die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel haben sich im Dezember erneut aufgehellt. Der Saldo der Meldungen liegt hier auf einem nicht mehr so niedrigem Niveau wie im September und Oktober. Auch die Beurteilung der Geschäftslage hat sich im Einzelhandel weiter verbessert.

Dezember-Soforthilfe drückt Inflationsrate spürbar nach unten

Bei den Verbraucherpreisen war im Dezember eine deutliche Verlangsamung des Auftriebs zu beobachten. So verringerte sich die Inflationsrate, d. h. der Anstieg des Preisniveaus binnen Jahresfrist, voraussichtlich um 1,4 Prozentpunkte auf 8,6 %. Eine maßgebliche Rolle dürfte dabei die Dezember-Soforthilfe, also die Übernahme der Monatsabschläge für Gas und Wärme durch den Bund, gespielt haben. So verringerten sich die Preise für Energieträger gegenüber dem Vormonat kräftig. Die Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) lag mit voraussichtlich +5,1 % mehr als halb so hoch wie die Gesamtrate.

Im Vormonatsvergleich fielen die Verbraucherpreise im November den zweiten Monat in Folge. Sie sanken um voraussichtlich 0,8 %. Bei steigenden Preisen für Nahrungsmittel (+0,8 %) ist diese Entwicklung in erster Linie auf geringere Energiepreise zurückzuführen (‑11,6 %). Die Kernrate ist im Vergleich zum Vormonat voraussichtlich um 0,9 % gestiegen.

Die Teuerung der Energieträger fiel im Dezember im Vorjahresvergleich mit 24,4 % spürbar schwächer aus als in den Vormonaten (Nov.: +38,7 %; Okt.: 43,0 %). Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel hat sich mit 20,7 % nur leicht abgeschwächt (Nov.: +21,1%). Auch auf den vorgelagerten Absatzstufen deutet sich wegen der nicht mehr ganz so hohen Energiepreise eine gewisse Entspannung an. So hat sich der Preisauftrieb auf Erzeugerebene im November im Vormonatsvergleich zum zweiten Mal in Folge abgeschwächt (‑3,9 %; Okt.: -4,2 %), vor allem weil die Energiepreise zurückgegangen sind (-9,6 %; Okt.: -10,4 %). Die Großhandelsverkaufspreise verringerten sich im November ebenfalls im Vergleich zum Oktober (‑0,9 %). Im Vorjahresvergleich stiegen sie aber noch um 14,9 %. Ähnlich verhielt es sich mit den Importpreisen im November (-4,5 % ggü. Vormonat; +14,5 % ggü. Vorjahr).

Durch die ab Januar wirksam werdenden Gas- und Strompreisbremsen sollten die Höchststände aus dem letzten Jahr mit Inflationsraten von über 10 % aber überwunden sein. Dafür spricht auch, dass auf den vorgelagerten Absatzstufen in den letzten Monaten in Anbetracht nachlassender Energiepreise eine gewisse Entspannung zu beobachten war.

Arbeitsmarkt weiter widerstandsfähig

Auch zum Jahresende 2022 hat sich der Arbeitsmarkt weiterhin als widerstandsfähig erwiesen. Die registrierte Arbeitslosigkeit nahm im Dezember saisonbereinigt (sb) um 13.000 Personen ab. Dies ist der erste Rückgang seit sieben Monaten. Die Erwerbstätigkeit legte im November kräftig zu (+50.000 Personen). Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gab es im Oktober ein leichtes Plus (sb +9.000 Personen). Auch die geringfügige Beschäftigung stieg in diesem Monat um +15.000 Personen. Die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1.Oktober 2022 führte somit nicht zu einem Beschäftigungsrückgang in diesem Bereich. Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit erhöhte sich im Oktober auf rund 160 Tausend Personen. Sie dürfte im November nochmals zulegen. Die Frühindikatoren haben sich stabilisiert. Zwar könnte es im Januar saisonbedingt wieder zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen. Allerdings deuten die Beschäftigungsbarometer von IAB und ifo darauf hin, dass sich der Aufwärtstrend bei der Beschäftigung im ersten Quartal fortsetzen dürfte. Das im Jahr 2022 erreichte Höchstniveau bei den gemeldeten offenen Stellen von 845.000 zeigt, dass die Arbeitskräfteknappheit zunehmend zur Wachstumsbremse der deutschen Wirtschaft wird. Insbesondere im Dienstleistungssektor suchen fast alle Branchen nach neuen Mitarbeitern.

Unternehmensinsolvenzen nehmen von niedrigem Niveau wieder zu

Im Oktober 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit 1.245 beantragten Unternehmensinsolvenzen 17,9 % mehr als im Oktober 2021 gemeldet. Im Zeitraum Januar bis Oktober 2022 lag die Gesamtzahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen um 1,3 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die meisten Insolvenzen gab es im Oktober 2022 im Baugewerbe (251 Fälle) und im Handel einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (206 Fälle).

Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen. Diese sind nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2022 um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen, nach einer Zunahme im November um 1,2 %. Im weiteren Verlauf ist mit einem leichten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu rechnen, allerdings ausgehend von einem im langfristigen Vergleich sehr niedrigen Niveau. Die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die drastisch gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen Belastungen dar, deren Auswirkungen auf das Insolvenzgeschehen in den nächsten Monaten nur schwer abzuschätzen sind.

Mit dem Jahreswirtschaftsbericht, der am 25. Januar 2023 veröffentlicht wird, legt die Bundesregierung ihre neue Jahresprojektion zu den wirtschaftlichen Aussichten im kommenden Jahr vor.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 1,9 % gestiegen

Das preisbereinigte BIP war in 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 1,9 % höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.01.2023

Deutsche Wirtschaft erholt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,9 % höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0 %. „Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wie den extremen Energiepreiserhöhungen“, sagte Dr. Ruth Brand, seit 1. Januar 2023 neue Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, bei der Pressekonferenz „Bruttoinlandsprodukt 2022“ in Berlin. „Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten“, so Brand weiter. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7 % höher.

Dienstleistungsbereiche profitierten von Nachholeffekten, hohe Preise und Materialmangel bremsten Industrieproduktion und Bau

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Jahr 2022 insgesamt um 1,8 % gegenüber dem Jahr 2021. Dabei verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen sehr unterschiedlich: Einige Dienstleistungsbereiche profitierten nach dem Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen von Nachholeffekten. Besonders stark zulegen konnten die Sonstigen Dienstleister, zu denen auch die Kreativ- und Unterhaltungsbranche zählt (+6,3 %). Auch die Wirtschaftsbereiche Verkehr und Gastgewerbe profitierten von der Aufhebung der Schutzmaßnahmen. Diese beiden Bereiche sorgten für ein kräftiges Plus im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (+4,0 %). Die Bruttowertschöpfung im Handel ging dagegen zurück, nachdem sie im Vorjahr noch gestiegen war. Der Bereich Information und Kommunikation knüpfte an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an und verzeichnete ebenfalls einen deutlichen Zuwachs (+3,6 %).

Im Baugewerbe, das vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen war, führten Material- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen dagegen zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung (-2,3 %). Die hohen Energiepreise und die immer noch eingeschränkte Verfügbarkeit von Vorprodukten bremsten auch die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe, die im Vorjahresvergleich kaum zunahm (+0,2 %). Das Verarbeitende Gewerbe litt vor allem in der ersten Jahreshälfte 2022 wie schon im Jahr 2021 unter gestörten internationalen Lieferketten. Hinzu kam der massive Anstieg der Energiepreise infolge des Kriegs in der Ukraine.

Private Konsumausgaben und Ausrüstungsinvestitionen stützten Wachstum

Auf der Nachfrageseite waren die privaten Konsumausgaben im Jahr 2022 die wichtigste Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen preisbereinigt um 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr und erreichten damit fast das Vorkrisenniveau von 2019. Grund hierfür waren Nachholeffekte im Zuge der Aufhebung fast aller Corona-Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2022. Dies wird besonders deutlich bei den Ausgaben für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen. Auch im Bereich Freizeit, Unterhaltung und Kultur gaben die privaten Haushalte wieder mehr aus als noch vor einem Jahr. Die Konsumausgaben des Staates erhöhten sich 2022 nach zwei stark von Corona geprägten Jahren vergleichsweise moderat um 1,1 %. Der Staat gab deutlich mehr Geld aus, um die zahlreichen Schutzsuchenden aus der Ukraine und anderen Staaten zu verpflegen und unterzubringen. Dagegen sanken die staatlichen Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, auch wenn weiterhin umfangreich Impfstoffe beschafft und finanziert wurden.

Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2022 preisbereinigt um 1,6 % ab. Dabei wirkten sich die fehlenden Baumaterialien und der Fachkräftemangel vor allem im Hochbau und bei Wohnbauten aus. Zunehmende Auftragsstornierungen gewerblicher und privater Bauvorhaben im Zuge andauernd hoher Baupreise sowie steigender Bauzinsen verstärkten den negativen Trend der Bauinvestitionen im Jahresverlauf 2022. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde 2022 dagegen preisbereinigt 2,5 % mehr investiert als im Vorjahr.

Der Außenhandel nahm trotz starker Preisanstiege im Jahr 2022 zu: Deutschland exportierte preisbereinigt 3,2 % mehr Waren und Dienstleistungen als im Vorjahr. Die Importe legten gleichzeitig sehr viel stärker um preisbereinigt 6,7 % zu. Der Außenbeitrag dämpfte dadurch insgesamt das BIP-Wachstum.

Arbeitsmarkt in weiterhin schwierigem Umfeld robust

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2022 von durchschnittlich 45,6 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 1,3 % oder 589 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Der Beschäftigungsaufbau fand 2022 insbesondere bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und in den Dienstleistungsbereichen statt. Im Verarbeitenden Gewerbe stieg die Zahl der Erwerbstätigen 2022 nur leicht und konnte die Beschäftigungsverluste der beiden Vorjahre nicht ausgleichen. Im Baugewerbe gab es trotz Fachkräftemangel erneut einen kleinen Beschäftigungszuwachs.

Neue Belastungen infolge der Energiekrise überlagern Entlastung des Staatshaushalts durch auslaufende Corona-Maßnahmen

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2022 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 101,6 Milliarden Euro. Das waren knapp 33 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2021 (134,3 Milliarden Euro). Die Entlastungen des Staatshaushalts durch die auslaufenden Corona-Maßnahmen wurden von neuen Belastungen durch die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine überlagert. So brachte die Bundesregierung unter anderem drei Entlastungspakete auf den Weg, um den extrem steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft zu unterstützen. Die Entlastungspakete führten zu höheren Staatsausgaben, die überwiegend vom Bund finanziert wurden: Das Defizit des Bundes (-117,6 Milliarden Euro) war im Jahr 2022 genauso wie im Jahr 2021 etwas höher als das Defizit des Staates insgesamt. Die Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen realisierten jeweils leichte Finanzierungsüberschüsse. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2022 eine Defizitquote von 2,6 %, die damit deutlich niedriger war als in den beiden vorangegangenen Jahren.

Erste Ergebnisse zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im 4. Quartal 2022 wird das Statistische Bundesamt am 30. Januar 2023 veröffentlichen. Detaillierte Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen folgen am 24. Februar 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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EU-Binnenmarkt schützen: Verordnung über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten tritt in Kraft

Am 12.01.2023 trat die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.01.2023

Am 12.01.2023 tritt die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft. Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften befugen die Kommission, finanzielle Zuwendungen zu prüfen, die in der EU wirtschaftlich tätige Unternehmen von Nicht-EU-Staaten erhalten, und gegen dadurch entstehende Wettbewerbsverfälschungen vorzugehen. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für Wirtschaft sagte dazu: „In unserem zunehmend unsicheren globalen wirtschaftlichen Umfeld stehen wir immer häufiger Akteuren gegenüber, deren Handeln unfair ist beziehungsweise den Binnenmarkt verzerrt. Wir müssen besser gewappnet sein und dem etwas entgegensetzen können.“

Dombrovskis sagte weiter: „Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen wird uns helfen, den Binnenmarkt zu schützen – er ist unser wichtigster wirtschaftlicher Trumpf. Für EU-Unternehmen ist die Verordnung ein großer Fortschritt, denn die Spielregeln werden fairer, sodass sie auf gleicher Basis mit drittstaatlichen Unternehmen konkurrieren können.“

Die Verordnung wurde im Mai 2021 von der Kommission vorgelegt und im Juni 2022, also in Rekordzeit, vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen.

Neue Vorschriften über wettbewerbsverfälschende Subventionen aus Drittstaaten

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt für alle Wirtschaftstätigkeiten in der EU und deckt sowohl Zusammenschlüsse (Fusionen und Übernahmen) als auch öffentliche Vergabeverfahren und alle anderen Marktsituationen ab.

Die Verordnung sieht drei Instrumente vor, die die Kommission anwenden wird:

  • die Verpflichtung für Unternehmen, Zusammenschlüsse, die mit einer finanziellen Zuwendung einer drittstaatlichen Regierung verbunden sind, zur Genehmigung bei der Kommission anzumelden, wenn i) der Umsatz des übernommenen Unternehmens oder eines der am Zusammenschluss Beteiligten oder des Gemeinschaftsunternehmens 500 Millionen Euro oder mehr beträgt und sich ii) die drittstaatliche finanzielle Zuwendung auf mindestens 50 Millionen Euro beläuft,
  • die Verpflichtung für Unternehmen, ihre Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bei der Kommission zu melden, wenn i) der geschätzte Auftragswert mindestens 250 Millionen Euro beträgt und ii) sich die damit verbundene drittstaatliche finanzielle Zuwendung auf mindestens 4 Millionen Euro pro Drittstaat beläuft; die Erteilung des Zuschlags an Unternehmen, die den Binnenmarkt verzerrende Subventionen erhalten, kann in solchen Verfahren von der Kommission untersagt werden.

In allen anderen Marktsituationen kann die Kommission in Eigeninitiative („von Amts wegen“) eine Prüfung einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass drittstaatliche Subventionen vorliegen könnten. Sie kann auch für öffentliche Vergabeverfahren und kleinere Zusammenschlüsse eine Ad-hoc-Anmeldung verlangen.

Prüfungsbefugnisse und Verfahren

Während die Prüfung durch die Kommission läuft, dürfen angemeldete Zusammenschlüsse nicht vollzogen werden. Auch darf im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens Bietern, die Gegenstand einer Prüfung sind, nicht der Zuschlag erteilt werden. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, kann die Kommission Geldbußen verhängen. Diese können bis zu 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des betreffenden Unternehmens betragen. Auch kann die Kommission den Vollzug eines subventionierten Zusammenschlusses und die Vergabe eines öffentlichen Auftrags an einen subventionierten Bieter untersagen.

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten überträgt der Kommission eine breite Palette von Prüfungsbefugnissen, um die erforderlichen Informationen einzuholen. So kann sie unter anderem

  • Auskunftsverlangen an Unternehmen richten,
  • in- und außerhalb der Union Nachprüfungen durchführen und
  • Marktuntersuchungen zu bestimmten Sektoren oder Subventionsarten einleiten.

Die Kommission kann sich auch auf Marktinformationen stützen, die von Unternehmen, den Mitgliedstaaten oder anderen natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen übermittelt werden.

Stellt die Kommission fest, dass eine drittstaatliche Subvention vorliegt und den Binnenmarkt verzerrt, wiegt sie dienegativen Auswirkungen der Subvention in Form der Verzerrung ab gegen die positiven Auswirkungen in Form der Entwicklung der subventionierten Wirtschaftstätigkeit. Überwiegen die negativen Folgen, kann die Kommission strukturelle oder nichtstrukturelle Abhilfemaßnahmen zur Auflage für die Unternehmen machen bzw. in Form entsprechender Verpflichtungszusagen akzeptieren, um die Verzerrung zu beseitigen (z. B. Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder Verbot eines bestimmten Marktverhaltens).

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Subventionen, die 4 Millionen Euro in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen, den Binnenmarkt nicht verzerren dürften, und Subventionen, die die Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen nicht erreichen, keine Verzerrungen bewirken.

Bei anmeldepflichtigen Zusammenschlüssen und öffentlichen Vergabeverfahren kann die Kommission alle drittstaatlichen Subventionen prüfen, die innerhalb der vorausgegangenen drei Jahre gewährt wurden. Jedoch gilt die Verordnung nicht für Zusammenschlüsse, die vor dem 12. Juli 2023 vollzogen, und öffentliche Vergabeverfahren, die vor diesem Datum eingeleitet wurden.

In allen anderen Situationen kann die Kommission alle Subventionen prüfen, die in den vorausgegangenen zehn Jahren gewährt wurden. Allerdings gilt die Verordnung für Subventionen, die in den fünf Jahren vor dem 12. Juli 2023 gewährt wurden, nur dann, wenn diese Subventionen den Binnenmarkt nach dem 12. Juli 2023, ab dem die Verordnung angewendet wird, verzerren.

Nächste Schritte

Nachdem die Verordnung nun in Kraft getreten ist, beginnt ihre entscheidende Umsetzungsphase. Die Verordnung wird dann ab dem 12. Juli 2023 angewendet. Ab diesem Datum ist die Kommission befugt, von Amts wegen Prüfungen einzuleiten. Der Anmeldepflicht müssen Unternehmen ab dem 12. Oktober 2023 nachkommen.

Die Kommission wird in den kommenden Wochen einen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorlegen, in der die anzuwendenden Vorschriften und Verfahren erläutert werden. Das beinhaltet Anmeldeformulare für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren, Vorgaben zur Berechnung von Fristen, für die Akteneinsicht und für die Vertraulichkeit von Informationen. Die Interessenträger haben dann vier Wochen Zeit, um Anmerkungen zu diesen Durchführungsvorschriften im Entwurf zu übermitteln, bevor sie Mitte 2023 endgültig verabschiedet werden.

Quelle: EU-Kommission

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BMWK setzt Industrieforschung für den Mittelstand fort

Wie das BMWK mitteilt, ist die neue Förderrichtlinie „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) in Kraft getreten. Die ebenfalls weiterentwickelte Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) gilt bereits seit 01.01.2023.

BMWK, Pressemitteilung vom 12.01.2023

Die neue Förderrichtlinie „Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) ist in Kraft getreten. Die ebenfalls weiterentwickelte Förderrichtlinie „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) gilt bereits seit 1. Januar.

2023 stehen für die IGF 190 Millionen Euro und für INNO-KOM 80 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Michael Kellner:

„Mit unserer Förderung wollen wir Innovationen im Mittelstand anstoßen und in den Markt bringen. Mit IGF und INNO-KOM haben wir hier zwei bewährte Förderprogramme, die wir jetzt modernisiert haben, um noch mehr Innovationen hervorzubringen und die ökologische Transformation der KMU zu unterstützen. Wir brauchen weitreichende Innovationen, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unsere KMU können und sollten hierfür die Ergebnisse unserer Industrieforschung weiterhin umfassend nutzen.“

Beide Programme – INNO-KOM und IGF – sind im Innovationszyklus im vorwettbewerblichen Bereich verortet: Die Ergebnisse der geförderten Forschungsvorhaben werden veröffentlicht, diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt und regelmäßig von einer Vielzahl an Unternehmen genutzt. So haben beide Programme eine große Hebelwirkung.

Die neuen Richtlinien enthalten insbesondere folgende Neuerungen:

Förderrichtlinie INNO-KOM:

Forschungsvorhaben, die zur Dekarbonisierung, zum Klimaschutz, der Ressourceneffizienz oder zur Nachhaltigkeit in strukturschwachen Regionen beitragen, haben bei gleicher Qualität Vorrang.

Förderrichtlinie IGF:

  • Der Kreis der Antragsberechtigten für IGF-Fördermittel wird geöffnet. Das heißt: Ab 1. Januar 2024 können sich, über die derzeit Antragsberechtigten 100 Forschungsvereinigungen hinaus, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sein müssen, auch andere wirtschaftsgetragene Forschungsvereinigungen für das Programm autorisieren lassen. Hierzu müssen sie die in der Anlage zur Richtlinie konkret beschriebenen hohen Qualitätsstandards erfüllen, wie im Übrigen die bisher Antragsberechtigten Forschungsvereinigungen bis 1. Januar 2026 auch.
  • Es wurden Zuwendungsobergrenzen für Antragsteller festgelegt.
  • Die Höhe des Eigenanteils der Wirtschaft wurde in die Richtlinie aufgenommen.
  • Die Administration übernimmt ab 2024 ein nach öffentlicher Ausschreibung ausgewählter Projektträger, der beliehen werden soll.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Lieferengpässe im Mittelstand addieren sich zu hohen Energiekosten und Umsatzrückgängen

Lieferengpässe sind nach wie vor eine Herausforderung für den deutschen Mittelstand. Hinzu kommen die gestiegenen Energiekosten und rückläufige Umsätze im In- und Ausland. In Summe stellen diese Entwicklungen eine deutliche Belastung für den Mittelstand dar, wie die Ergebnisse einer Sonderbefragung zum KfW-Mittelstandspanel verdeutlichen.

KfW Research, Pressemitteilung vom 11.01.2023

Lieferengpässe sind nach wie vor eine Heraus­forderung für den deutschen Mittelstand. Hinzu kommen die gestiegenen Energiekosten aufgrund der ausbleibenden Gas­lieferungen aus Russland und rückläufige Umsätze im In- und Ausland infolge einer schwachen Konjunktur. In Summe stellen diese Entwicklungen eine deutliche Belastung für den Mittelstand dar, wie die Ergebnisse einer Sonder­befragung zum KfW-Mittelstandspanel verdeutlichen. Besonders unter Druck steht das Verarbeitende Gewerbe, das zwar nur einen kleinen Teil der Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland ausmacht, jedoch überproportional zu Umsatz und Beschäftigung im Mittelstand beiträgt. Die rasant steigenden Corona-Infektions­zahlen in China könnten die Material­knappheit erneut verschärfen, weil dort viele Beschäftigte in Unternehmen fehlen.

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Banken zurückhaltender bei Kreditvergabe an Unternehmen

Für Unternehmen wird es lt. ifo Institut schwieriger, an neue Kredite zu kommen. 29,9 Prozent jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im Dezember von Zurückhaltung bei den Banken.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 12.01.2023

Für Unternehmen wird es schwieriger, an neue Kredite zu kommen. 29,9 Prozent jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im Dezember von Zurückhaltung bei den Banken. Im September waren es nur 24,3 Prozent. Das geht aus den Umfragen des ifo Institutes hervor. „Die Banken erhöhen nach und nach die Kreditzinsen und gehen zurückhaltender bei der Vergabe vor“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Die Zeiten der Niedrigzinsen sind erst einmal vorbei. Viele Unternehmen müssen sich daran gewöhnen und die Finanzierungsstruktur anpassen.“

Bei den Dienstleistern sagen sogar 34,6 Prozent der kreditsuchenden Firmen die Banken seien restriktiver. Hier sticht vor allem die Gastronomie mit 67,7 Prozent hervor. In der Industrie lag der Wert bei rund 28 Prozent. Im Einzelhandel waren es hingegen nur knapp 21 Prozent.

Am stärksten betroffen sind weiterhin die Kleinstunternehmen und Selbständigen. Fast jeder zweite Dienstleister in diesem Segment berichtete von Problemen, an Kredite zu kommen. „Für einige Selbständige ist die aktuelle wirtschaftliche Lage schwierig. Für sie ist der Bankkredit immer noch eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente. Das verschärft für viele Selbständige die Situation“, sagt Wohlrabe.

Quelle: ifo Institut

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3,1 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2022 als im Vormonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2022 um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen. Im November 2022 hatte die Zahl um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 zugenommen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.01.2023

  • Unternehmensinsolvenzen Oktober 2022: +17,9 % zum Oktober 2021
  • Verbraucherinsolvenzen Oktober 2022: -15,7 % zum Oktober 2021

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2022 um 3,1 % gegenüber November 2022 gestiegen. Im November 2022 hatte die Zahl um 1,2 % gegenüber Oktober 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

17,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2022 im Vergleich zum Oktober 2021

Im Oktober 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.245 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 17,9 % mehr als im Oktober 2021. Bereits im September war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 17,6 % angestiegen.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Oktober 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im Oktober 2021 hatten die Forderungen bei knapp 1,0 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2022 im Baugewerbe mit 251 Fällen (Oktober 2021: 193; +30,1 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 206 Verfahren (Oktober 2021: 160; +28,8 %).

15,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2022 als im Oktober 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Oktober 2022 um 15,7 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Kurzarbeit bleibt niedrig

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Dezember fast unverändert geblieben. Aktuell sind 186.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 188.000 (saisonbereinigt korrigiert) im November, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Das entspricht 0,6 Prozent der Beschäftigten.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 11.01.2023

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist im Dezember fast unverändert geblieben. Aktuell sind 186.000 Menschen in Kurzarbeit, nach 188.000 (saisonbereinigt korrigiert) im November, wie aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Das entspricht 0,6 Prozent der Beschäftigten. „Dass die Kurzarbeit auf niedrigem Niveau bleibt, scheint ein Hinweis darauf zu sein, dass die erwartete Winter-Rezession sehr mild ausfällt“, sagt ifo-Forscher Sebastian Link.

Besonders hoch lag der Anteil in der Papier-, Leder- und Textilindustrie mit 4,5 Prozent oder 16.000 Personen. Es folgte die Autobranche mit 4,0 Prozent oder 38.000 Menschen. 3,2 Prozent waren es in der Metallerzeugung und -bearbeitung (9.000 Beschäftigte). In der Herstellung von Metallprodukten waren es 3,0 Prozent oder 25.000 Menschen. Danach kamen Chemie/Pharma/Gummi mit 2,6 Prozent (23.000 Menschen) und die Druckereien mit 2,5 Prozent (3.000 Menschen).

„Im Vergleich zu den Coronawintern ist das Niveau der Kurzarbeit sehr gering“, fügt Link hinzu. Im Dezember 2021 lag die Gesamtzahl bei 770.000 Kurzarbeitenden oder 2,3 Prozent. Beim Höchststand im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 Prozent. Kurzarbeit ist eine Art von Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld für die ausfallenden Stunden.

Quelle: ifo Institut

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