Inflationsrate im Dezember 2022 voraussichtlich +8,6 %

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wird die Inflationsrate in Deutschland im Dezember 2022 voraussichtlich +8,6 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex zum Vorjahresmonat. Damit fällt die Inflationsrate u. a. aufgrund der Dezember-Soforthilfe deutlich niedriger aus als in den Vormonaten.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 03.01.2023

Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2022 voraussichtlich bei 7,9 %

Verbraucherpreisindex, Dezember 2022:

  • +8,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • -0,8 % zum Vormonat (vorläufig)
  • +7,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Dezember 2022:

  • +9,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • -1,2 % zum Vormonat (vorläufig)
  • +8,7 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Dezember 2022 voraussichtlich +8,6 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Damit fällt die Inflationsrate unter anderem aufgrund der Dezember-Soforthilfe deutlich niedriger aus als in den Vormonaten. Im November 2022 hatte sie bei +10,0 % gelegen, im Oktober bei 10,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber November 2022 voraussichtlich um 0,8 %. Im Jahresdurchschnitt 2022 wird die Inflationsrate voraussichtlich bei +7,9 % liegen.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im Dezember 2022 wirkte sich jedoch die einmalige Übernahme des Monatsabschlags für Gas und Wärme durch den Bund preissenkend aus. Der konkrete Effekt der sogenannten Dezember-Soforthilfe lässt sich anhand der vorläufigen Ergebnisse noch nicht darstellen. Nähere Informationen dazu veröffentlicht das Statistische Bundesamt mit den endgültigen Ergebnissen am 17. Januar 2023.

Eine Übersicht über die Entlastungsmaßnahmen, welche direkt auf die Verbraucherpreise wirken, finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter Verbraucherpreise. (…)

Die endgültigen Ergebnisse für Dezember 2022 werden am 17. Januar 2023 veröffentlicht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Powered by WPeMatico

Merklich weniger Materialengpässe in der Industrie

Die Materialknappheit in der Industrie hat sich merklich entspannt. Im Dezember berichteten darüber 50,7 Prozent der befragten Firmen, nach 59,3 Prozent im November. Dies ist der dritte Rückgang in Folge. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 03.01.2023

Die Materialknappheit in der Industrie hat sich merklich entspannt. Im Dezember berichteten darüber 50,7 Prozent der befragten Firmen, nach 59,3 Prozent im November. Dies ist der dritte Rückgang in Folge. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Eine Auflösung der Engpässe scheint sich nun in vielen Branchen abzuzeichnen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Dies wird die Konjunktur in den kommenden Monaten stützen. Abhängig von der Entwicklung der Corona-Lage in China kann es aber auch wieder zu Rückschlägen bei den Engpässen kommen.“

In nahezu allen Branchen der Industrie ist die Anzahl der Firmen mit Materialengpässen gesunken. Die aktuellen Werte liegen jedoch teilweise noch immer deutlich über ihren langfristigen Mittelwerten. Am stärksten sind weiterhin der Maschinenbau und die Automobilbranche betroffen, wo jeweils rund 75 Prozent von Problemen berichten. In der Elektroindustrie sind es rund 63 Prozent. Das Papiergewerbe ist mit 11,3 Prozent gegenwärtig am wenigsten betroffen.

Quelle: ifo Institut

Powered by WPeMatico

KfW-ifo-Fachkräftebarometer: Fast jedes zweite Unternehmen klagt über fehlendes Fachpersonal

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer.

KfW, Pressemitteilung vom 27.12.2022

  • Fachkräftemangel verstärkt sich 2022 weiter, 45,7 % der deutschen Unternehmen im Oktober betroffen
  • Knappheit in allen Wirtschaftsbereichen, am stärksten bei den Dienstleistern
  • Ohne Gegensteuern sorgen demografischer Wandel und sinkende Arbeitsproduktivität für Phase dauerhaft schrumpfenden BIPs

Aktuell erleben 45,7 % der Unternehmen in Deutschland eine Behinderung ihrer Geschäftstätigkeit durch fehlendes Fachpersonal. Das zeigt das aktuelle KfW-ifo-Fachkräftebarometer. Durch die wirtschaftliche Abschwächung und die eingetrübten Konjunkturerwartungen haben sich die Arbeitskräftenachfrage und die Fachkräfteknappheit gegenüber dem 3. Quartal zwar leicht abgeschwächt. Aber gegenüber dem Vorjahr hat sich der Fachkräftemangel im Jahr 2022 trotz der weiter lodernden Ukraine-Krise noch einmal verstärkt.

Im Herbst 2022 fehlt es weiterhin in allen Wirtschaftszweigen an fachlich qualifizierten Mitarbeitenden. Spitzenreiter bleibt der Dienstleistungssektor, in dem aktuell jedes zweite Unternehmen über fehlendes Fachpersonal klagt (48,2 %). Es folgt das Verarbeitende Gewerbe mit einer Betroffenheit von 42,1 % der Firmen vor dem Handel (37,6 %) und dem Bau (37 %).

Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell am Rande einer Rezession. Dennoch stellen zahlreiche Unternehmen weiter ein. Im November waren bei der Bundesagentur für Arbeit 823.000 offene Stellen gemeldet, erheblich mehr als vor Beginn der Corona-Krise. Setzt sich die wirtschaftliche Erholung ab dem Frühjahr nächsten Jahres fort, wird die Arbeitskräftenachfrage wieder stärker steigen. Im Durchschnitt dauert es 5 Monate, bis eine gemeldete offene Stelle besetzt werden kann. Diese so genannte Vakanzzeit stieg im Jahr 2022 steil an, 2021 lag sie noch bei 4 Monaten, 2010 bei 2 Monaten.

Die Arbeitslosen in Deutschland können nur begrenzt dazu beitragen, die offenen Stellen zu besetzen, denn die Hälfte von ihnen ist lediglich als Helfer qualifiziert und bräuchte für 80 % der gemeldeten offen Stellen erst eine Berufsausbildung. 1,3 Millionen arbeitslosen Hilfskräften stehen nur 184.000 gemeldete offene Hilfskraftstellen gegenüber.

Die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Arbeitsstunden ist im Jahr 2022 zwar wieder gestiegen. Sie ist aber niedriger als vor der Corona-Krise, weil die Erwerbstätigen pro Kopf weniger Stunden arbeiten. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stagnierte in den letzten 5 Jahren fast. Hält dies an, während die Erwerbstätigenzahl demografisch bedingt abnimmt, könnte bereits in 3 bis 4 Jahren eine Phase dauerhaft schrumpfenden Bruttoinlandsprodukts eintreten. Dies wäre von der Wirkung her etwa so, als befände sich Deutschland in einer andauernden Rezession.

„Deutschland steht vor einem demografischen Strukturwandel von historischer Dimension. Bei einem Zuwanderungssaldo von Null würde die Zahl der Einwohner im Erwerbsalter von 20 bis 66 bis 2040 um 9,3 Millionen Personen oder 18 % sinken. Ohne zügiges und ausreichendes Gegensteuern wird die Fachkräfteknappheit daher weiter zunehmen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Der demografische Wandel reicht derart weit, dass an mehreren Hebeln gleichzeitig angesetzt werden muss, um den Wohlstand zu sichern und zugleich die großen Herausforderungen zu bewältigen, allen voran die Transformation zur grünen und digitalen Wirtschaft. Vor allem eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung aller derjenigen, die schon in Deutschland sind, nämlich von Frauen, älteren Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten und Arbeitslosen spielt eine zentrale Rolle. Dazu kommt die Notwendigkeit einer gezielten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Zudem braucht es eine höhere Arbeitsproduktivität, die den Fachkräftebedarf, dort wo Fachkräfte fehlen, verringert.“

Quelle: KfW

Powered by WPeMatico

Stärkerer Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.

BMWK, Pressemitteilung vom 29.12.2022

Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut. Mit dem Lieferkettengesetz führt ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können.“

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: “Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Hierfür ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes. Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen.“

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung. In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und ihre Zulieferer durchzusetzen. Unser Gesetz hilft dabei, dieses Machtgefälle auszugleichen, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus.“

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke: „Spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt ist klar: Der Schutz von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen. Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an. Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur auswirken.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen.

Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.

Zum Hintergrund

1,4 Milliarden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei steigt signifikant, nach jüngsten Schätzungen der ILO sind es nunmehr 28 Millionen Menschen. Ebenso werden weltweit immer mehr Kinder zur Arbeit gezwungen, weil der Lohn der Eltern nicht reicht – in den Goldminen von Burkina Faso, als Textilarbeiterinnen und – arbeiter in Bangladesch oder auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste. Durch die Pandemie hat sich die Situation weiter verschlechtert, sodass die ILO aktuell von rund 160 Millionen arbeitenden Kindern ausgeht. Die Hälfte von ihnen ist jünger als zwölf Jahre.

Auch globale Umweltprobleme werden zu einem großen Teil in den internationalen Lieferketten verursacht. Je nach Sektor entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und Luftverschmutzung in den Lieferketten und nicht im Geschäftsbereich multinationaler Unternehmen selbst. So entfällt beispielsweise der Flächen- und Wasserverbrauch in der Lebensmittel- und Textilindustrie fast vollständig auf die Ebene der Zulieferer.

Quelle: BMWK

Powered by WPeMatico

Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen geht an den Start

Ab dem 1. Januar 2023 kann laut BMWK die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden.

BMWK, Pressemitteilung vom 28.12.2022

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Dies regelt die neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Hierzu erklärte der Beauftrage für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner: „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine. Mit der neuen „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“

Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

Quelle: BMWK

Powered by WPeMatico

Trendwende: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer steigt im Dezember leicht an

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer legt nach November abermals zu und liegt im Dezember 2022 mit einem Anstieg um 0,3 Punkte bei 100,9 Punkten.

IAB, Pressemitteilung vom 29.12.2022

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer legt nach November abermals zu und liegt im Dezember 2022 mit einem Anstieg um 0,3 Punkte bei 100,9 Punkten. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt somit über der neutralen Marke von 100, allerdings deutlich unter dem Vorkriegsniveau. Auf europäischer Ebene setzt sich die Abwärtsentwicklung des Barometers jedoch fort. Es liegt mit 99,5 Punkten etwas unterhalb der neutralen Marke von 100 Punkten.

„Nachdem sich die Aussichten am Arbeitsmarkt seit dem Frühling beständig abgeschwächt hatten, geht es jetzt wieder vorsichtig nach oben“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit verzeichnet im Dezember einen Anstieg um 0,3 Punkte und liegt damit bei 98,1 Punkten. Der Wert unter 100 weist weiterhin auf zunehmende Arbeitslosigkeit hin. Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers für Deutschland fängt sich nach den Rückgängen der vergangenen Monate und steigt im Dezember ebenfalls um 0,3 Punkte an. Sie liegt nun bei 103,7 Punkten und deutet auf steigende Beschäftigung hin.  „Die Arbeitsagenturen erwarten, dass der Arbeitsmarkt stabil durch den Winter kommt“, so Weber.

Die Arbeitsmarktaussichten in Deutschland sind damit besser als in Europa: Der Gesamtwert des European Labour Market Barometers verschlechtert sich weiter und liegt im Dezember bei 99,5 Punkten. Im Vergleich zum November entspricht das einem Rückgang um 0,2 Punkte. Alle nord- und osteuropäischen Länder liegen klar unter 100. „In vielen europäischen Ländern drücken Krieg und Energiekrise die Arbeitsmarktaussichten in den roten Bereich“, erklärt Weber.

Datengrundlage

Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein seit November 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

Das European Labour Market Barometer ist ein monatlicher Frühindikator, der auf einer seit Juni 2018 gemeinsam von den 18 Arbeitsverwaltungen und dem IAB durchgeführten Befragung unter den lokalen oder regionalen Arbeitsagenturen der teilnehmenden Länder basiert. Dazu zählen: Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft, Flandern, Wallonien), Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Island, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Tschechien und Zypern.

Während Komponente A des IAB-Arbeitsmarktbarometers und des European Labor Market Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung. Der Mittelwert aus den Komponenten „Arbeitslosigkeit“ und „Beschäftigung“ bildet den Gesamtwert der beiden Barometer. Dieser Indikator gibt damit einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Da das Saisonbereinigungsverfahren laufend aus den Entwicklungen der Vergangenheit lernt, kann es zu nachträglichen Revisionen kommen. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).

Quelle: IAB

Powered by WPeMatico

Volkswirte sehen verschlechterte wirtschaftspolitische Lage in Europa

Wirtschaftsexperten aus Europa sehen eine verschlechterte wirtschaftspolitische Lage auf dem Kontinent. Dies zeigt der Economic Experts Survey (EES), eine globale vierteljährliche Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik.

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 27.12.2022

Jahressteuergesetz ordnet Steuerpflicht der Dezemberhilfe für Soli-Zahler an. Umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten drohen.

„Es steht außer Frage, dass wir die Menschen bei den aktuell hohen Energiepreisen entlasten müssen – die Dezemberhilfe ist hier ein Baustein. Die Versorger haben von ihren Gaskunden den Dezember-Abschlag nicht eingezogen – Soli-Zahler müssen den Betrag nach dem jüngst beschlossenen Jahressteuergesetz 2022 allerdings versteuern. Die Ampel verteilt also erst kräftig Hilfen mit der Gießkanne und danach sollen die Finanzverwaltungen der Länder über die Steuern pro forma für etwas mehr ‚Zielgenauigkeit‘ sorgen. Das Jahressteuergesetz sagt noch nichts darüber, wie man die Steuerpflicht der Soli-Zahler für die Dezemberhilfe umsetzen will. Wenn man die Steuerpflicht ernst nimmt und auch durchsetzen will, wird das nicht ohne aufwendige Meldepflichten für Versorger und Vermieter gehen. Die Steuerverwaltung wird einer Datenflut ausgesetzt werden. Dieser gewaltige Bürokratieaufwand für die Umsetzung der Steuerpflicht nur für Soli-Zahler steht in keinem Verhältnis zu den erzielbaren Steuereinnahmen!“, stellt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker fest.

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird die im Dezember 2022 fällige Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärme vom Bund übernommen (so genannte „Dezemberhilfe“). Nach dem Jahressteuergesetz 2022 müssen diejenigen die Dezemberhilfe versteuern, die auf ihre Einkünfte auch den Solidaritätszuschlag zahlen. Somit werden Zahlungen, die eigentlich Subventionscharakter haben, mittels gesetzlicher Fiktion zu steuerlichem Einkommen. Im Ergebnis soll die Dezemberhilfe mit den weiteren Einkünften entsprechend regulär besteuert werden. Die Details zur Umsetzung dieser Steuerpflicht nur für bestimmte Personen müssen erst noch ausgestaltet werden. Dabei drohen entsprechend umfangreiche Melde- und Erklärungspflichten der Versorger, Vermieter, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Quelle: FinMin Bayern

Powered by WPeMatico

Randstad-ifo-Umfrage: Personalleiter erwarten 5,5 Prozent mehr Lohn für ihre Angestellten

Die deutschen Personalleiter*innen rechnen damit, dass die Löhne 2023 durchschnittlich um 5,5 Prozent steigen werden. Davon gehen jene 81 Prozent der Befragten aus, die eine Lohnerhöhung erwarten, wie die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung ergeben hat.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 23.12.2022

Die deutschen Personalleiter*innen rechnen damit, dass die Löhne 2023 durchschnittlich um 5,5 Prozent steigen werden. Davon gehen jene 81 Prozent der Befragten aus, die eine Lohnerhöhung erwarten, wie die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung ergeben hat. „Vor allem bei kleinen Firmen und im Handel erwarten einzelne Betriebe sogar deutlich höhere Lohnsteigerungen“, sagt ifo-Expertin Johanna Garnitz. Keine Lohnerhöhung erwarten hingegen 19 Prozent der befragten Personalverantwortlichen.

Eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie wollen 42 Prozent der Betriebe auszahlen. 44 Prozent sind noch unentschlossen, 14 Prozent schließen einen solchen Ausgleich aus. Im Durchschnitt planen die Firmen, 71 Prozent des Prämienbetrags von 3.000 Euro auszuschöpfen. „Besonders die Beschäftigten in der Industrie und bei großen Betrieben könnten von dieser steuerfreien Prämie profitieren“, sagt Garnitz. Diese Unternehmen wollen etwa 80 Prozent des Maximalbetrags auszahlen. Im Handel erwägt hingegen nur ein gutes Drittel, die Prämie zu gewähren. Dort bekommen die Mitarbeitenden im Schnitt nur 1.500 Euro.

Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung. Es soll gestiegene Energiepreise und Inflationsraten abfedern. Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, die bis Ende 2024 befristet ist. Der steuerliche Freibetrag kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Quelle: ifo Institut

Powered by WPeMatico

KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Stimmungsaufhellung zum Jahresabschluss

In der Vorweihnachtszeit steigt das mittelständische Geschäftsklima zum dritten Mal in Folge, und zwar um deutliche 4,9 Zähler auf -14,5 Saldenpunkte. Dabei setzt sich die schon im Oktober begonnene Aufhellung der Geschäftserwartungen fort (+7,3 Zähler auf -27,1 Saldenpunkte), wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer für den Dezember zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 22.12.2022

  • Mittelständisches Geschäftsklima steigt in der Vorweihnachtszeit deutlich
  • Dritte Erwartungsaufhellung in Folge, Lageurteile zum ersten Mal seit Juni wieder besser
  • Versöhnlicher Jahresausklang birgt Hoffnung auf mildere Rezession im kommenden Jahr

In der Vorweihnachtszeit steigt das mittelständische Geschäftsklima zum dritten Mal in Folge, und zwar um deutliche 4,9 Zähler auf -14,5 Saldenpunkte. Dabei setzt sich die schon im Oktober begonnene Aufhellung der Geschäftserwartungen fort (+7,3 Zähler auf -27,1 Saldenpunkte), wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer für den Dezember zeigt. Von Optimismus sind die Unternehmen jedoch weiterhin weit entfernt – liegt das aktuelle Niveau der Erwartungen doch noch immer so niedrig wie bisher nur in der Corona- und Finanzkrise. Zum ersten Mal seit Juni verbessert sich jetzt aber auch die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage: Sie steigt im Dezember um 2,0 Zähler auf -0,5 Saldenpunkte. Aufgrund des erheblichen Rückgangs zu Herbstbeginn ist sie im Quartalsdurchschnitt aber dennoch um 6,8 Zähler gesunken, was auf einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im vierten Quartal hindeutet.

Aus fast allen Branchen melden die kleinen und mittleren Unternehmen im Dezember eine Besserung. Besonders markant ist der Anstieg des Geschäftsklimas (+6,7 Zähler auf -21,0 Saldenpunkte) im Einzelhandel, wo sich die Erwartungen für die kommenden sechs Monate etwas aufhellen und die Lageurteile mit einem Anstieg von +16,3 auf -7,3 Zähler auf ein nicht ganz so schlechtes Weihnachtsgeschäft hinweisen. Aber auch das Verarbeitende Gewerbe meldet eine markante Stimmungsaufhellung um 6,4 Zähler. Lediglich im Bauhauptgewerbe bleibt die Stimmung im Abwärtstrend.

Nicht nur im Mittelstand, sondern auch unter den Großunternehmen verbessert sich die Stimmung in der Vorweihnachtszeit. Ihr Geschäftsklima steigt um 5,6 Zähler auf -18,2 Saldenpunkte, wobei die Stimmungsaufhellung mit einer kleinen Besserung auch im Bauhauptgewerbe noch breiter ist als im Mittelstand.

„Die Unternehmen verabschieden sich zusehends von der zwischenzeitlichen Untergangsstimmung“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Gut gefüllte Gasspeicher und die Entlastung der Unternehmen und Haushalte durch die Energiepreisbremse dürften daran einen bedeutenden Anteil haben.“ Entsprechend gibt es durchaus Aufwärtsrisiken für die Konjunkturprognose von KfW Research, die im kommenden Jahr eine Schrumpfung der deutschen Wirtschaftsleistung um 1 % vorsieht. Trotz der deutlichen Besserung der Unternehmensstimmung seit Oktober erwarte aber eine klare Mehrheit der Mittelständler und Großunternehmen für die nächsten sechs Monate noch immer eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage und auch die ebenfalls vom ifo Institut abgefragte Prognoseunsicherheit bleibt außergewöhnlich hoch. Beides könnte zu einer Investitionszurückhaltung führen und den Abschwung verstärken. Außerdem wird das Auffüllen der Gasspeicher im kommenden Jahr bei ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland und einer womöglich höheren LNG-Nachfrage Chinas wohl schwieriger als 2022, was das Erholungspotential in den energieintensiven Industriezweigen begrenzt. „Letztendlich bleibt aber die frohe Weihnachtsbotschaft, dass eine tiefe Rezession, so wie sie die Stimmungsindikatoren lange suggerierten, sehr wahrscheinlich ausbleibt“, so Köhler-Geib.

Quelle: KfW

Powered by WPeMatico

IMK-Prognose: Deutsche Wirtschaft wächst 2022 um 1,8 % und schrumpft 2023 um 0,3 %

Das IMK der Hans-Böckler-Stiftung setzt seine Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem und im kommenden Jahr gegenüber seiner letzten Voraussage vom September herauf.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 21.12.2022

Der massive Anstieg der Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, deutlich höhere Kosten für Lebensmittel sowie Lieferengpässe, die sich nur langsam auflösen, belasten die Konjunktur in Deutschland so stark, dass sie im Winterhalbjahr in die Rezession gerät. Doch gemessen an den enormen Herausforderungen zeigt sich die deutsche Wirtschaft robust – auch, weil die massive staatliche Entlastungspolitik in der Bundesrepublik und anderen EU-Ländern Wirkung zeigt. Vor allem die Energiepreisbremsen sind wesentliche Gründe dafür, dass der private Konsum im kommenden Jahr nicht so stark einbrechen wird wie noch im Frühherbst erwartet. Daher setzt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung seine Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem und im kommenden Jahr gegenüber seiner letzten Voraussage vom September herauf. Im Jahresdurchschnitt 2022 wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach der neuen IMK-Prognose um 1,8 Prozent wachsen (September: 1,6 Prozent). Im kommenden Jahr wird die Wirtschaft zwar um 0,3 Prozent im Jahresmittel schrumpfen – im September waren die Düsseldorfer Forschenden allerdings noch von einem BIP-Rückgang um 1,0 Prozent ausgegangen. Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt trotz der leichten Rezession im Winter und der eher zögerlichen Erholung im weiteren Jahresverlauf relativ stabil. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Jahresdurchschnitt 2022 moderat und wird 2023 trotz eines leichten Wiederanstiegs noch geringfügig unter dem Wert von 2021 bleiben. Allerdings wird in diesem Winter die Kurzarbeit wieder spürbar zunehmen. Die Inflationsrate geht etwas zurück von 7,8 Prozent im Mittel 2022 auf 5,1 Prozent 2023, sie bleibt damit jedoch weiterhin auf hohem Niveau.

„Die deutsche Wirtschaft erweist sich als widerstandsfähig“ schreiben die Konjunkturexpertinnen und -experten des IMK in ihrer neuen Prognose. Allerdings zeigt sich dahinter ein gemischtes Bild. Die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind verhalten positiv: Das weltweite BIP dürfte 2023 um 2,7 Prozent wachsen, nach 3,0 Prozent im ablaufenden Jahr. Die noch bestehenden Lieferprobleme bei Vorprodukten dürften sich Schritt für Schritt lösen, so dass wichtige Industriezweige wie die Automobilindustrie ihren nach wie vor hohen Auftragsbestand verstärkt abarbeiten können. Positive Impulse kommen auch daher, dass die Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Staaten zunehmend umgesetzt werden. In der Folge werden sich laut IMK die Ausrüstungsinvestitionen auch 2023 solide entwickeln und um 2,7 Prozent im Jahresdurchschnitt zunehmen.

Auf der anderen Seite leiden energieintensive Wirtschaftszweige wie die Chemieindustrie weiter unter den hohen Energiepreisen – auch wenn die Forschenden von einer leichten Entspannung ausgehen. Einen starken Einbruch verzeichnet der Bausektor, weil neben den Kosten auch die Zinsen für Immobilienkredite deutlich gestiegen sind: Das IMK rechnet mit einem Rückgang der Bauinvestitionen um 5,2 Prozent im kommenden Jahr.

Der wichtigste Faktor für den BIP-Verlust im kommenden Jahr ist die Schwäche des privaten Konsums; er wird 2023 real um 1,3 Prozent im Jahresdurchschnitt abnehmen. „Der Rückgang würde noch viel drastischer ausfallen, wenn nicht die staatlichen Preisbremsen für diverse Energieträger und vereinbarte Tariflohnerhöhungen einen Teil der hohen Realeinkommenseinbußen der Konsumenten ausgleichen würden“, analysieren die Forschenden. Kritik an den Kosten und dem Volumen der staatlichen Entlastungsprogramme halten sie für unberechtigt: Wenn man die Ausgaben ins Verhältnis zum jeweiligen BIP setzt, fallen sie hierzulande ähnlich hoch aus wie in Frankreich, Italien oder Spanien, ergibt ein Vergleich mit den Maßnahmen in diesen Staaten. Auch dass die Bundesregierung die Regelungen für einen erleichterten Zugang und eine längere Bezugsdauer von Kurzarbeitsgeld bis Juni 2023 verlängert hat, halten die Ökonominnen und Ökonomen für richtig. Vor allem in den Wintermonaten werde die Kurzarbeit zur Beschäftigungssicherung an Bedeutung gewinnen. „Das Zusammenspiel von betrieblichen, tariflichen und staatlichen Maßnahmen hat erneut – nach Finanzkrise und Pandemie – einen härteren Wirtschaftseinbruch abgewendet“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK.

Skeptisch bewertet das IMK hingegen weitere deutliche Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank (EZB). Dadurch könnte „die Rezession merklich verschärft“ werden. Einen allzu forschen Kurs der EZB zählen die Forschenden daher zu den „Abwärtsrisiken“, die den leicht verbesserten Wirtschaftsausblick wieder konterkarieren könnten – ebenso wie eine Eskalation des Ukraine-Krieges oder neue heftige Corona-Wellen.

Kerndaten der Prognose für 2022 und 2023

Arbeitsmarkt

Die negativen Auswirkungen insbesondere des Ukrainekrieges auf die Konjunktur beeinflussen auch die Arbeitsmarktentwicklung. Der positive Trend bei der Erwerbstätigkeit schwächt sich deutlich ab. So legt die Zahl der Erwerbstätigen 2022 jahresdurchschnittlich noch um 1,2 Prozent zu. Für 2023 erwartet das IMK dann im Jahresmittel nur noch einen Zuwachs um 0,3 Prozent. Bei den Arbeitslosenzahlen prognostiziert das IMK im Jahresdurchschnitt 2022 einen Rückgang um gut 190.000 Personen, so dass im Jahresmittel rund 2,42 Millionen Menschen arbeitslos sein werden. Das entspricht einer Quote von 5,3 Prozent. Für 2023 veranschlagen die Forschenden einen leichten Wiederanstieg der Arbeitslosigkeit auf rund 2,58 Millionen Arbeitslose. Das entspricht einer Quote von 5,7 Prozent – der gleiche Wert wie 2021. Auch die Zahl der Kurzarbeitenden steigt, von knapp 467.000 im Jahresmittel 2022 auf durchschnittlich 472.000 im kommenden Jahr.

Weltwirtschaft und Außenhandel

Trotz nach wie vor hoher Auftragsbestände deutscher Unternehmen entwickelt sich der Export 2023 schwach. Von wichtigen Handelspartnern kommen nur wenig Impulse. In den USA schwächt sich das Wachstum auf 1,9 Prozent im Jahresmittel 2022 und auf 0,7 Prozent im kommenden Jahr ab. Für die Wirtschaft im Euroraum veranschlagt das IMK 2022 ein Wachstum von 3,3 Prozent, 2023 hingegen nur von 0,5 Prozent.

Das hinterlässt Spuren im deutschen Außenhandel. 2022 legen die Exporte noch um 2,3 Prozent im Jahresmittel zu. 2023 schrumpfen sie um 0,5 Prozent. Die Importe wachsen 2022 jahresdurchschnittlich noch kräftig um 5,8 Prozent. 2023 sinken sie dann ebenfalls um 0,5 Prozent.

Investitionen

Die Ausrüstungsinvestitionen entwickeln sich laut IMK-Prognose vergleichsweise robust: 2022 steigen sie um 3,2 Prozent im Jahresmittel, 2023 um 2,7 Prozent. Die in den Vorjahren kräftigen Bauinvestitionen brechen hingegen wegen der Kosten- und Zinssteigerungen ein, vor allem 2023. Nach einem Rückgang um 1,8 Prozent im Jahresmittel 2022 fallen sie 2023 um jahresdurchschnittlich 5,2 Prozent zurück.

Privater Konsum

Die starke Teuerung drückt auf die realen Einkommen. Da die privaten Haushalte in Summe aber deutlich weniger sparen, wirkt sich das 2022 noch nicht auf die durchschnittliche Veränderungsrate des privaten Konsums aus. Der wächst im Jahresmittel um 4,4 Prozent, wobei dieser Wert die Dynamik weit überzeichnet (die Jahresverlaufsrate beträgt nur 1,3 Prozent). Im kommenden Jahr sinkt der private Konsum real um 1,3 Prozent.

Inflation und öffentliche Finanzen

Der Ukraine-Krieg hat die Inflation in diesem Jahr zeitweilig auf Rekordhöhen getrieben. Im Jahresdurchschnitt 2022 rechnet das IMK mit 7,8 Prozent Inflation. 2023 geht die Teuerungsrate etwas zurück, bleibt im Jahresmittel jedoch abermals weit über dem Inflationsziel der EZB: Das IMK prognostiziert 5,1 Prozent.

Die Steuereinnahmen entwickeln sich etwas schwächer. Zugleich setzt der Staat zur Krisenbekämpfung viel Geld ein, unter anderem für Stützungsmaßnahmen für Bürger und Unternehmen, zur Flüchtlingsaufnahme und ab 2023 für höhere Verteidigungsausgaben. Das trägt zur Stabilisierung der Konjunktur bei, führt aber auch dazu, dass das Defizit im öffentlichen Budget höher ist als nach dem Abklingen der akuten Corona-Krise erwartet. Nach 3,7 Prozent 2021 ergibt sich für 2022 ein Haushaltsdefizit von 1,8 Prozent des BIP. Für 2023 prognostiziert das IMK ein Defizit von 3,2 Prozent.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Powered by WPeMatico