Gründungen sind ab 01.08.2022 online möglich – zumindest manchmal

Gründen in Deutschland wird einfacher. Seit dem 01.08.2022 können Unternehmen in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, so Bitkom. Das zum 01.08.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 01.08.2022

  • Startups können als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden
  • Ab kommendem Jahr sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich
  • Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar allerdings Pflicht

Gründen in Deutschland wird einfacher. Seit dem 1. August 2022 können Unternehmen in Deutschland online gegründet werden – zumindest, wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das zum 1. August in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung seit heute in einem Video-Meeting möglich. „Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Startups und macht das Gründen leichter. Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf den eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben“, sagt Daniel Breitinger, Leiter Startups beim Digitalverband Bitkom. So sei es nicht nachvollziehbar, dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum Notar vorgeschrieben ist.

Laut Bitkom Startup Report 2021 wünschen sich knapp 60 Prozent der Startups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, etwa durch einen „One-Stop-Shop“ für alle bürokratischen Startup-Angelegenheiten. „Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen“, so Breitinger.

Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu gestalten, bleibt die Neuregelung zudem auf halbem Weg stehen. Viele Startups möchten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Kapitalbeteiligungen am Unternehmen beteiligen und zu Gesellschaftern machen. Dazu ist bei einem sog. ESOP-Modell (Employee Stock Ownership Plan) weiterhin in jedem einzelnen Fall der persönliche Gang zum Notar notwendig. Denn endlich sind jetzt die Gründung und zumindest ab August 2023 Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags wie zur Kapitalerhöhung virtuell durchführbar. Auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft dürfen dann bei der Gründung mittels Videokommunikation aufgenommen werden. Allerdings ist dies ausdrücklich auch weiterhin ausgeschlossen, wenn GmbH-Anteile als Kapitalerhöhungen eingebracht werden oder Gesellschaftsanteile übertragen werden sollen – wie dies bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der Fall ist. „Das digitale Übertragen von Gesellschaftsanteilen würde die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Startup deutlich einfacher und unbürokratischer machen: Mit Blick auf die gerade erst im Bundeskabinett beschlossene Startup-Strategie sollte hier nachgebessert werden“, sagt Breitinger.

Quelle: Bitkom

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Industrie leidet weiter unter Materialknappheit

Die Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten bleibt für die Industrie weiterhin ein großes Problem. Im Juli meldeten 73,3 Prozent der befragten Firmen Engpässe. Im Juni waren es 74,1 Prozent. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 01.08.2022

Die Beschaffung von Rohstoffen und Vorprodukten bleibt für die Industrie weiterhin ein großes Problem. Im Juli meldeten 73,3 Prozent der befragten Firmen Engpässe. Im Juni waren es 74,1 Prozent. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Neben der grundsätzlichen Knappheit bei elektronischen Komponenten, tragen weiterhin auch Probleme in der weltweiten Logistik, insbesondere im Schiffsverkehr, zu den Beschaffungsproblemen bei“, sagt der Leiter der ifo Umfragen, Klaus Wohlrabe.

In den Kernbranchen der deutschen Industrie bleibt die Situation kritisch. In der Elektroindustrie, dem Maschinenbau und in der Automobilbranche berichteten weiterhin rund 90 Prozent der Unternehmen, dass sie nicht alle Materialien und Vorprodukte bekommen. „Für die nächsten Monate gibt es keine Anzeichen einer deutlichen Erholung bei der Beschaffung wichtiger Werkstoffe“, ergänzt Wohlrabe.

Deutlich verschärft hat sich die Lage bei den Getränkeherstellern. 70,5 Prozent der Unternehmen sind betroffen, nach 47,9 Prozent im Juni. Hingegen entspannt hat sich die Situation in der Bekleidungsindustrie. Hier berichteten noch 64,1 Prozent über Engpässe, nach 81,7 im Juni. Den geringsten Anteil mit 30,5 Prozent meldeten die Metallerzeugung und -bearbeitung.

Quelle: ifo Institut

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Mehrheit der Unternehmen spürt den digitalen Wettbewerb

Wer frühzeitig auf die digitale Karte setzte, hat heute einen Wettbewerbsvorteil. Das sieht lt. Bitkom eine Mehrheit (52 Prozent) der Unternehmen in Deutschland so. Vor fünf Jahren lag ihr Anteil bei lediglich 36 Prozent. Gleichzeitig stellen die Unternehmen fest, dass die Digitalisierung zu einem schärferen Wettbewerb führt.

Bitkom, Pressemitteilung vom 29.07.2022

  • 52 Prozent sagen, dass ihnen digitale Wettbewerber voraus sind
  • Jedes dritte Unternehmen hat Probleme, die Digitalisierung zu bewältigen

Wer frühzeitig auf die digitale Karte setzte, hat heute einen Wettbewerbsvorteil. Das sieht eine Mehrheit (52 Prozent) der Unternehmen in Deutschland so. Vor fünf Jahren lag ihr Anteil bei lediglich 36 Prozent. Gleichzeitig stellen die Unternehmen fest, dass die Digitalisierung zu einem schärferen Wettbewerb führt. Jeweils rund zwei Drittel erleben, wie durch die Digitalisierung Wettbewerber aus der Internet- und IT-Branche (65 Prozent) sowie aus anderen Branchen (63 Prozent) auf ihren angestammten Markt drängen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Digitalisierung verschärft den Wettbewerbsdruck, sie eröffnet aber jedem Unternehmen die Chance, effizienter zu wirtschaften und selbst neue Märkte zu erschließen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Viele Unternehmen tun sich bei der digitalen Transformation allerdings weiterhin schwer. So räumt jedes Dritte (34 Prozent) ein, Probleme bei der Bewältigung der Digitalisierung zu haben. Aus Sicht des Bitkom erfreulich ist, dass sich nur noch 6 Prozent der Unternehmen durch die Digitalisierung in ihrer Existenz bedroht sehen. Vor fünf Jahren galt das noch für jedes Vierte (25 Prozent).

Quelle: Bitkom

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Erste Regelungen des neuen EEG 2023 treten in Kraft: Vorfahrt für erneuerbare Energien und mehr Vergütung für Solarstrom

Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute (29. Juli) an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Das teilt das BMWK mit.

BMWK, Pressemitteilung vom 29.07.2022

Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift von heute (29. Juli) an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem steigt von Samstag (30. Juli) an die Vergütung für alle neuen PV-Dachanlagen. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EG) einhergehen. Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

„Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern. Ab heute greift der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Und ab Samstag treten höhere Vergütungssätze für Photovoltaik auf Dächern in Kraft. Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub. Wir müssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.“

Bundesminister Robert Habeck

Von Samstag an können Solaranlagen bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht. Weitere Maßnahmen greifen am 1. Januar 2023.

Das EEG 2023 richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen unterlegt. So werden u. a. die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen, die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere im Süden des Landes deutlich attraktiver, Bürgerenergie gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitert. Schließlich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt.

Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen. Diese Gespräche wurden früh angestoßen worden und sind daher bereits weit fortgeschritten.

Das neue EEG wird flankiert von weiteren Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls bereits final verabschiedet sind. Insbesondere wird die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet, indem die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz), außerdem werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zusätzlich wurden mit dem Wind-auf-See-Gesetz Ausbauziele für Windenergie auf See deutlich erhöht.

Quelle: BMWK

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Bruttoinlandsprodukt stagniert im 2. Quartal 2022

Das BIP war im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2022 unverändert (0,0 %). Gestützt wurde die Wirtschaft vor allem von den privaten und staatlichen Konsumausgaben, während der Außenbeitrag das Wirtschaftswachstum dämpfte. Die schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit anhaltender Corona-Pandemie, gestörten Lieferketten, steigenden Preisen und dem Krieg in der Ukraine schlagen sich deutlich in der konjunkturellen Entwicklung nieder. Im 1. Quartal war die deutsche Wirtschaft noch gewachsen (revidiert +0,8 %).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.07.2022

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 2. Quartal 2022

  • 0,0 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
  • +1,5 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
  • +1,4 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2022 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – unverändert (0,0 %). Gestützt wurde die Wirtschaft vor allem von den privaten und staatlichen Konsumausgaben, während der Außenbeitrag das Wirtschaftswachstum dämpfte. Die schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit anhaltender Corona-Pandemie, gestörten Lieferketten, steigenden Preisen und dem Krieg in der Ukraine schlagen sich deutlich in der konjunkturellen Entwicklung nieder. Im 1. Quartal war die deutsche Wirtschaft noch gewachsen (revidiert +0,8 %).

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 2. Quartal 2022 preisbereinigt 1,5 % höher als im 2. Quartal 2021, in dem die deutsche Wirtschaft von den Auswirkungen der dritten Welle der Corona-Pandemie deutlich betroffen war. Preis- und kalenderbereinigt betrug das BIP-Wachstum des 2. Quartals 2022 im Vorjahresvergleich 1,4 %. Im Vergleich zum 4. Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise, lag das BIP im 2. Quartal 2022 noch um 0,2 % niedriger (preis-, saison- und kalenderbereinigt).

Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und des Kriegs in der Ukraine sind diese Ergebnisse mit größeren Unsicherheiten als sonst üblich behaftet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Importpreise im Juni 2022: +29,9 % gegenüber Juni 2021

Die Importpreise waren im Juni 2022 um 29,9 % höher als im Juni 2021. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich der Anstieg somit im zweiten Monat in Folge leicht abgeschwächt. Im Mai 2022 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr noch bei +30,6 % gelegen, im April 2022 bei +31,7 %. Gegenüber dem Vormonat Mai 2022 stiegen die Importpreise im Juni 2022 um 1,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.07.2022

Importpreise, Juni 2022

  • +29,9 % zum Vorjahresmonat
  • +1,0 % zum Vormonat

Exportpreise, Juni 2022

  • +16,1 % zum Vorjahresmonat
  • +0,9 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im Juni 2022 um 29,9 % höher als im Juni 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anstieg somit im zweiten Monat in Folge leicht abgeschwächt. Im Mai 2022 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr noch bei +30,6 % gelegen, im April 2022 bei +31,7 %. Gegenüber dem Vormonat Mai 2022 stiegen die Importpreise im Juni 2022 um 1,0 %.

Starker Preisanstieg nach wie vor auf Energiepreisentwicklung zurückzuführen

Energieeinfuhren waren im Juni 2022 um 136,0 % teurer als im Juni 2021 und 5,9 % teurer als im Mai 2022. Der hohe Anstieg im Vorjahresvergleich ist weiterhin vor allem durch die starken Preissteigerungen bei importiertem Erdgas begründet. Diese Preise lagen im Juni 2022 fast dreimal so hoch wie im Juni 2021 (+198,9 %). Nachdem sie von April bis Mai 2022 um 3,6 % gefallen waren, stiegen sie im Juni 2022 gegenüber Mai um 3,0 %.

Die Preise für importierte Steinkohle lagen 273,3 % über denen von Juni 2021, sanken aber um 0,9 % gegenüber Mai 2022.

Erheblich teurer als vor einem Jahr waren außerdem Mineralölerzeugnisse mit +109,7 % und Erdöl mit +85,3 %. Hier stiegen die Preise auch gegenüber dem Vormonat Mai 2022 wieder an: bei Mineralölerzeugnissen um 9,1 % und bei Erdöl um 8,6 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Juni 2022 um 15,4 % höher als im Juni 2021 und 0,3 % niedriger als im Vormonat Mai 2022. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 24,6 % über dem Stand des Vorjahres (+0,1 % gegenüber Mai 2022).

Höhere Preise für Vorleistungsgüter im Vorjahresvergleich vor allem bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Metallen und Kunststoffen, Papier und Pappe

Importierte Vorleistungsgüter waren im Juni 2022 um 22,1 % teurer als im Vorjahresmonat (-0,7 % gegenüber Mai 2022).

Importierte Düngemittel und Stickstoffverbindungen waren mit einem Plus von 159,6 % immer noch erheblich teurer als im Juni 2021. Gegenüber dem Vormonat sanken die Preise aber zum zweiten Mal in Folge, diesmal um 3,7 %.

Höher als im Juni 2021 waren außerdem vor allem die Importpreise für Rohaluminium (+65,2 %) sowie für Papier und Pappe (+41,7 %). Auch Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (+41,0 %) sowie Kunststoffe in Primärformen (+21,6 %) waren weiterhin erheblich teurer als vor einem Jahr. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Papier-, Karton- und Pappepreise weiter an (+1,2 %), während Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen um 4,2 %, Kunststoffe in Primärformen um 1,4 % und Rohaluminium um 0,2 % preiswerter importiert wurden.

Die Preise für importierte Investitionsgüter lagen im Juni 2022 um 7,7 % über denen von Juni 2021 (+0,2 % gegenüber Mai 2022). Teurer waren insbesondere Maschinen (+8,7 %) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+6,1 %).

Importierte Verbrauchsgüter wurden binnen Jahresfrist 13,1 % teurer (+0,3 % gegenüber Mai 2022), vor allem bedingt durch den Preisanstieg im Vorjahresvergleich für Nahrungsmittel (+22,0 % gegenüber Juni 2021). Unter anderem lagen die Preise für pflanzliche und tierische Öle und Fette mit +35,5 %, für Milch und Milcherzeugnisse mit +30,9 % sowie für Fleisch und Fleischerzeugnisse mit +23,9 % deutlich über denen von Juni 2021.

Importierte Gebrauchsgüter kosteten im Durchschnitt 9,6 % mehr als im Juni 2021 (+0,6 % gegenüber Mai 2022).

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen 22,3 % über denen von Juni 2021 (-3,0 % gegenüber Mai 2022). Insbesondere Rohkaffee (+56,6 %) und Getreide (+47,9 %) waren gegenüber dem Vorjahresmonat weiterhin erheblich teurer.

Im Vormonatsvergleich blieben die Kaffeepreise aber stabil, während Getreide zu 3,0 % niedrigeren Preisen importiert wurde.

Der Preisauftrieb bei lebenden Schweinen gegenüber dem Vorjahr verringerte sich auf nur noch +3,9 %, da sie gegenüber Mai 2022 deutlich preiswerter waren (-5,0 %).

Veränderungen der Exportpreise im Juni 2022

Der Index der Exportpreise lag im Juni 2022 um 16,1 % über dem Stand von Juni 2021. Eine größere Vorjahresveränderung hatte es zuletzt im Rahmen der ersten Ölkrise gegeben (+16,8 % im November 1974 gegenüber November 1973). Im Mai 2022 und im April 2022 hatte die Jahresveränderungsrate bei +15,9 % beziehungsweise bei +16,0 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Mai 2022 stiegen die Exportpreise im Durchschnitt um 0,9 %.

Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ausfuhrpreise im Vorjahresvergleich hatte im Juni 2022 die Preisentwicklung der Vorleistungsgüter, die einen Anteil von etwa einem Drittel an den Gesamtausfuhren haben, mit einem Plus von 19,7 % (+0,2 % gegenüber Mai 2022). Hier lagen insbesondere die Preise für Düngemittel und Stickstoffverbindungen (+143,7 %) sowie für Metalle (+28,9 %) erheblich über denen des Vorjahresmonats. Die hohen Preissteigerungen bei ausgeführten Energieträgern (+147,1 % gegenüber Juni 2021) hatten wegen des geringen Anteils an der Ausfuhr insgesamt einen schwächeren Einfluss auf den Gesamtindex als die Vorleistungsgüter.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2022: Fortschritte insgesamt, aber Rückstände bei digitalen Kompetenzen, KMU und 5G-Netzen

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2022 (Digital Economy and Society Index, DESI) veröffentlicht, mit dem die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Digitales verfolgt werden. Während der COVID-Pandemie haben die Mitgliedstaaten zwar Fortschritte bei ihren Digitalisierungsanstrengungen gemacht, haben aber nach wie vor Schwierigkeiten, die Lücken bei den digitalen Kompetenzen zu schließen sowie den digitalen Wandel von KMU und den Ausbau fortgeschrittener 5G-Netze umzusetzen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.07.2022

Die Kommission hat heute die Ergebnisse des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft 2022 (Digital Economy and Society Index, DESI) veröffentlicht, mit dem die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Digitales verfolgt werden. Während der COVID-Pandemie haben die Mitgliedstaaten zwar Fortschritte bei ihren Digitalisierungsanstrengungen gemacht, haben aber nach wie vor Schwierigkeiten, die Lücken bei den digitalen Kompetenzen zu schließen sowie den digitalen Wandel von KMU und den Ausbau fortgeschrittener 5G-Netze umzusetzen. Die Aufbau- und Resilienzfazilität, die rund 127 Mrd. Euro für Reformen und Investitionen im digitalen Bereich bereitstellt, bietet eine beispiellose Gelegenheit zur Beschleunigung des digitalen Wandels, die sich die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht entgehen lassen dürfen.

Die Ergebnisse zeigen, dass die meisten Mitgliedstaaten zwar Fortschritte beim digitalen Wandel machen, die Zahl der Unternehmen, die digitale Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz (KI) und Big Data einführen, jedoch nach wie vor gering ist. Um die vollständige Einführung der Vernetzungsinfrastrukturen (insbesondere 5G) zu gewährleisten, die für hochinnovative Dienste und Anwendungen erforderlich sind, müssen die Anstrengungen verstärkt werden. Digitale Kompetenzen sind ein weiterer wichtiger Bereich, in dem die Mitgliedstaaten größere Fortschritte erzielen müssen.

Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu:

„Der digitale Wandel nimmt an Fahrt auf. Die meisten Mitgliedstaaten machen Fortschritte beim Aufbau widerstandsfähiger digitaler Gesellschaften und Volkswirtschaften. Seit Beginn der Pandemie haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Mitgliedstaaten beim Übergang zu unterstützen – sei es durch die Aufbau- und Resilienzpläne, den EU-Haushalt oder in jüngerer Zeit auch durch den strukturierten Dialog über digitale Bildung und Kompetenzen. Wir müssen die Investitionen und Reformen, die zur Verwirklichung der Ziele der digitalen Dekade bis 2030 erforderlich sind, optimal nutzen. Daher muss es bereits jetzt zu Veränderungen kommen.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton fügte hinzu:

„Wir machen in der EU Fortschritte bei der Verwirklichung unserer Digitalziele und müssen unsere Bemühungen fortsetzen, damit die EU im Technikwettlauf eine weltweite Führungsrolle übernimmt. Der DESI zeigt, dass wir unsere Arbeiten weiter intensivieren müssen, z. B. bei der Förderung der Digitalisierung unserer Industrie, einschließlich der KMU. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, um sicherzustellen, dass alle KMU, Unternehmen und Branchen in der EU über die besten digitalen Lösungen verfügen und Zugang zu einer digitalen Vernetzungsinfrastruktur von Weltrang haben.“

Der Vorschlag der Kommission für den „Weg zur digitalen Dekade“, auf den sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten geeinigt haben, wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU erleichtern, um alle vom DESI abgedeckten Dimensionen voranzubringen. Er bietet den Mitgliedstaaten einen Rahmen für gemeinsame Verpflichtungen und die Durchführung länderübergreifender Projekte, die ihre kollektive Stärke und Widerstandsfähigkeit im globalen Kontext erhöhen.

Finnland, Dänemark, die Niederlande und Schweden haben in der EU nach wie vor die Nase vorn. Doch auch sie sind mit Lücken in Schlüsselbereichen konfrontiert: Die Verbreitung fortgeschrittener digitaler Technologien wie KI und Big Data liegt nach wie vor unter 30 % und ist damit sehr weit vom Ziel der digitalen Dekade bis 2030 von 75 % entfernt. Weitverbreiteter Fachkräftemangel verlangsamt den Fortschritt insgesamt und führt zu digitaler Ausgrenzung.

Insgesamt besteht ein positiver Konvergenztrend: Die EU verbessert ihren Digitalisierungsgrad weiter, und die Mitgliedstaaten, die von einem niedrigeren Niveau gestartet sind, kommen schneller voran und holen allmählich auf. Insbesondere Italien, Polen und Griechenland haben ihre DESI-Werte in den letzten fünf Jahren erheblich verbessert, indem sie nachhaltige Investitionen getätigt und einen stärkeren politischen Schwerpunkt auf den digitalen Bereich gelegt haben, was auch durch EU-Mittel unterstützt wurde.

Da digitale Instrumente zu einem integralen Bestandteil des Alltags und der Teilhabe an der Gesellschaft werden, besteht die Gefahr, dass Menschen ohne angemessene digitale Kompetenzen abgehängt werden. Nur 54 % der Europäerinnen und Europäer im Alter zwischen 16 und 74 Jahren verfügen zumindest über grundlegende digitale Kompetenzen. Das Ziel der digitalen Dekade liegt bei mindestens 80 % bis 2030. Obwohl zwischen 2020 und 2021 500.000 IKT-Fachleute in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, liegen die 9 Millionen IKT-Spezialistinnen und -Spezialisten der EU weit hinter dem EU-Ziel von 20 Millionen bis 2030 zurück und reichen nicht aus, um den Fachkräftemangel zu decken, mit dem die Unternehmen derzeit konfrontiert sind. Im Jahr 2020 meldete mehr als die Hälfte der Unternehmen in der EU (55 %) Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen für IKT-Fachkräfte. Diese Engpässe stellen ein erhebliches Hindernis für die Erholung und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU dar. Der Mangel an spezialisierten Kompetenzen hält die EU auch in ihren Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals zurück. Daher sind massive Anstrengungen zur Umschulung und Weiterbildung der Arbeitskräfte erforderlich.

Was die Einführung von Schlüsseltechnologien betrifft, so haben die Unternehmen während der COVID-Pandemie die Nutzung digitaler Lösungen vorangetrieben. Die Nutzung von Cloud Computing beispielsweise erreichte 34 %. Die Nutzung von KI und Big Data durch Unternehmen beträgt jedoch nur 8 % bzw. 14 % (Ziel: 75 % bis 2030). Diese Schlüsseltechnologien bergen ein enormes Potenzial für erhebliche Innovations- und Effizienzgewinne, insbesondere bei KMU. Allerdings verfügen nur 55 % der KMU in der EU über ein Mindestmaß an Digitalisierung (Ziel: mindestens 90 % bis 2030), was darauf hindeutet, dass fast die Hälfte der KMU nach wie vor nicht die Chancen wahrnehmen, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Die Kommission hat heute eine Umfrage zur Datenwirtschaft unter Unternehmen veröffentlicht.

2021 nahm die Gigabit-Konnektivität in Europa weiter zu. Die Netzabdeckung von Gebäuden mit Glasfaseranschluss hat 50 % der Haushalte erreicht, was einer Gesamtabdeckung mit Festnetzen mit sehr hoher Kapazität von bis zu 70 % entspricht (Zielvorgabe von 100 % bis 2030). Auch die 5G-Abdeckung stieg im vergangenen Jahr und erreichte 66 % der besiedelten Gebiete in der EU. Dennoch ist die Frequenzzuteilung, eine wichtige Voraussetzung für die kommerzielle Einführung von 5G, noch immer nicht abgeschlossen: In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten wurden nur 56 % der gesamten harmonisierten 5G-Frequenzen zugeteilt (Ausnahmen: Estland und Polen). Darüber hinaus ergeben sich einige der sehr hohen Abdeckungsquoten aus der gemeinsamen Nutzung von 4G-Frequenzen oder Low-band-5G-Frequenzen, was die vollständige Einführung fortgeschrittener Anwendungen noch nicht ermöglicht. Diese Lücken müssen unbedingt geschlossen werden, um das Potenzial von 5G freizusetzen und neue Dienste mit hohem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wert wie vernetzte und automatisierte Mobilität, fortgeschrittene Fertigung, intelligente Energiesysteme oder elektronische Gesundheitsdienste möglich zu machen. Die Kommission hat heute außerdem Untersuchungen über Mobilfunk- und Festnetz-Breitbandpreise in Europa im Jahr 2021 und über die Breitbandabdeckung in Europa veröffentlicht.

Die Bereitstellung wichtiger öffentlicher Dienste online ist in den meisten EU-Mitgliedstaaten weitverbreitet. Schon vor der Einführung einer europäischen Brieftasche für die digitale Identität (EUid-Brieftasche) verfügen 25 Mitgliedstaaten über mindestens ein eID-System, allerdings haben nur 18 von ihnen ein oder mehrere im Rahmen der eIDAS-Verordnung notifizierte eID-Systeme, die eine wichtige Voraussetzung für sichere grenzüberschreitende digitale Transaktionen sind. Die Kommission hat heute auch die eGovernment-Benchmark 2022 veröffentlicht.

Die EU hat erhebliche Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels bereitgestellt. 127 Mrd. Euro sind für digitale Reformen und Investitionen in die 25 nationalen Aufbau- und Resilienzpläne vorgesehen, die bisher vom Rat gebilligt wurden. Dies ist eine beispiellose Gelegenheit, die Digitalisierung zu beschleunigen, die Widerstandsfähigkeit der Union zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen externe Abhängigkeiten zu verringern. Die Mitgliedstaaten sehen durchschnittlich 26 % ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den digitalen Wandel vor, was über dem obligatorischen Schwellenwert von 20 % liegt. Österreich, Deutschland, Luxemburg, Irland und Litauen haben sich dafür entschieden, mehr als 30 % ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in den Bereich Digitales zu investieren.

Die Bestimmung der digitalen Wirtschaft als Schlüsselpriorität, die Bereitstellung politischer Unterstützung und die Einführung einer klaren Strategie, robuster politischer Maßnahmen und solider Investitionen sind unverzichtbare Elemente, um den Weg zum digitalen Wandel zu beschleunigen und die EU auf Kurs zu halten, sodass die mit der digitalen Dekade vorgegebene Vision Wirklichkeit wird.

Quelle: EU-Kommission

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Inflationsrate im Juli 2022 voraussichtlich +7,5 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2022 voraussichtlich +7,5 % betragen, nach 7,6 % im Juni. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2022 voraussichtlich um 0,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.07.2022

Verbraucherpreisindex, Juli 2022:
+7,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,9 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juli 2022:
+8,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,8 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2022 voraussichtlich +7,5 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Juni 2022 hatte die Inflationsrate bei +7,6 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2022 voraussichtlich um 0,9 %.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie merklich angestiegen und beeinflussen die hohe Inflationsrate erheblich. Im Juli 2022 lagen die Energiepreise um 35,7 % höher als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen mit +14,8 % überdurchschnittlich. Deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen wirken sich dabei preiserhöhend aus. Hinzu kommen die preistreibenden Effekte unterbrochener Lieferketten infolge der Corona-Pandemie. Sondereffekte wie die Auswirkungen des 9-Euro-Tickets und des Tankrabatts sind in den Ergebnissen enthalten. In welchem Ausmaß sie sich genau ausgewirkt haben, lässt sich mit den vorläufigen Ergebnissen noch nicht darstellen. Detaillierte Informationen veröffentlicht das Statistische Bundesamt mit den endgültigen Ergebnissen am 10. August 2022.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Preiserwartungen das dritte Mal in Folge gesunken

Die Preiserwartungen der Unternehmen sind im Juli das dritte Mal in Folge gesunken. Laut jüngster ifo Umfrage hat der Anteil der befragten Unternehmen weiter abgenommen, die in den kommenden drei Monaten ihre Preise erhöhen wollen.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 28.07.2022

Die Preiserwartungen der Unternehmen sind im Juli das dritte Mal in Folge gesunken. Laut jüngster ifo Umfrage hat der Anteil der befragten Unternehmen weiter abgenommen, die in den kommenden drei Monaten ihre Preise erhöhen wollen. Der Indikator sank auf 47,4 Punkte, von zuvor 52,9. „Die Preise dürften zwar weiter steigen, allerdings wird sich das Tempo verlangsamen. Damit hat die Inflation ihren Hochpunkt voraussichtlich erreicht und wird im Verlauf der zweiten Jahreshälfte allmählich zurückgehen“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

„Die Preiserwartungen der Unternehmen schlagen sich in der Regel mit ein paar Monaten Verzögerung in den Verbraucherpreisen nieder“, ergänzt Wollmershäuser. Spürbar gesunken sind die Preiserwartungen vor allem in den Wirtschaftszweigen, deren Produktion dem Konsum vorgelagert ist. Dazu zählen unter anderem das Baugewerbe (40,7 Punkte, von zuvor 51,6) und die Industrie (54,6 Punkte, von zuvor 59,5). Aber auch bei den konsumnahen Dienstleistungen (Gastgewerbe, Freizeit, Kultur, Unterhaltung) dürften die Preise langsamer steigen. Dort sank der Indikator auf 46,3 Punkte, von zuvor 63,1. Lediglich im Lebensmitteleinzelhandel ist noch kein Ende der spürbaren Verteuerung in Sicht. Wie bereits in den Monaten zuvor gaben alle vom ifo Institut befragten Händler an, ihre Preise anheben zu wollen.

Die Punkte bei den Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei plus 100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei minus 100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

Quelle: ifo Institut

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Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2023

Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

BMWK, Pressemitteilung vom 27.07.2022

Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

„Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital gehören zu einem der wichtigsten Instrumente der deutschen Wirtschaftsförderung. Mittelständische Unternehmen brauchen jetzt, wo die Corona-Pandemie immer noch nicht vollständig überstanden ist und wir zusätzlich in einer ernsten und angespannten Lage am Gasmarkt sind, ein ausreichendes Kreditangebot zu angemessenen Konditionen.“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP-Sondervermögen und KfW zu Beginn des Jahres 2022 werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter, d. h. nicht nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von den ERP-Förderkrediten, welche von der KfW angeboten werden.

Eine funktionierende Versorgung des deutschen Mittelstands mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen Chancen nutzen, Investitionen zukunftsorientiert anzugehen und damit auch die Transformation hin zu einer nachhaltigen, digitalen Wirtschaft aktiv zu gestalten.

Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Das Finanzierungsförderangebot des ERP-Sondervermögens liefert einen wichtigen Beitrag, um die Investitionstätigkeit des deutschen Mittelstandes wirksam anzuschieben und seine Wettbewerbsfähigkeit durch Zukunftsinvestitionen zu stärken.

Quelle: BMWK

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