ifo Beschäftigungsbarometer sinkt erneut (Juli 2022)

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat einen deutlichen Dämpfer erhalten. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im Juli auf 101,1 Punkte gefallen, nach 103,3 Punkten im Juni. Insgesamt planen die Unternehmen weiterhin mit Neueinstellungen, sind aber aufgrund der gegenwärtig hohen Unsicherheit vorsichtiger bei der Personalplanung geworden.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 27.07.2022

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat einen deutlichen Dämpfer erhalten. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im Juli auf 101,1 Punkte gefallen, nach 103,3 Punkten im Juni. Insgesamt planen die Unternehmen weiterhin mit Neueinstellungen, sind aber aufgrund der gegenwärtig hohen Unsicherheit vorsichtiger bei der Personalplanung geworden.

In der Industrie ist das Beschäftigungsbarometer erneut leicht gefallen. Insbesondere im Automobilbau und der Elektroindustrie besteht aber nach wie vor ein hoher Einstellungsbedarf. Im Dienstleistungssektor ist der Indikator deutlich gesunken. Vor allem das Gastgewerbe ist bei Neueinstellungen auf die Bremse getreten. Im Handel sowie im Baugewerbe gibt es weiterhin kaum Bedarf für Neueinstellungen.

Quelle: ifo Institut

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Start-up Fahrplan steht: Kabinett beschließt erste umfassende Start-up-Strategie

Das Kabinett hat die erste umfassende Start-up-Strategie einer Bundesregierung beschlossen. Ziel der Strategie ist, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken.

BMF, Pressemitteilung vom 27.07.2022

Das Kabinett hat am 27.07.2022 die erste umfassende Start-up-Strategie einer Bundesregierung beschlossen. Ziel der Strategie ist, die Start-up-Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken. Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt jetzt die Umsetzung der Maßnahmen, die in zehn Handlungsfelder aufgeteilt sind.

  1. Finanzierung für Start-ups stärken,
  2. Start-ups die Gewinnung von Talenten erleichtern – Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver ausgestalten,
  3. Gründungsgeist entfachen – Gründungen einfacher und digitaler machen,
  4. Start-up-Gründerinnen und Diversität bei Gründungen stärken,
  5. Start-up-Ausgründungen aus der Wissenschaft erleichtern,
  6. Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups verbessern,
  7. Start-up-Kompetenzen für öffentliche Aufträge mobilisieren,
  8. Start-ups den Zugang zu Daten erleichtern,
  9. Reallabore stärken – Zugänge für Start-ups erleichtern,
  10. Start-ups ins Zentrum stellen.

„Wirtschaftspolitische Zukunftsprojekte müssen gerade auch in schwierigen Zeiten wie diesen vorangetrieben werden. Die Start-up-Strategie der Bundesregierung ist daher ein sehr wichtiges Signal. Start-ups sind junge innovative Unternehmen, die wachsen wollen. Sie entwickeln neue Ideen und treiben Innovationen voran. Start-ups pushen uns in Richtung Zukunft. Wenn wir die Bedingungen für Start-ups in Deutschland und Europa verbessern, stärken wir gleichzeitig unseren Wirtschaftsstandort.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

„Ich möchte Deutschland zur Gründerrepublik machen. Dem dient die jetzt vorgelegte Start-Up-Strategie. Es mangelt nicht an privatem Kapital für Innovationen. Oft aber fehlt es an den richtigen Rahmenbedingungen, damit Investitionen in Start-Ups auch gelingen können. Als Bundesfinanzminister will ich die Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Dazu legen wir in Kürze ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vor. Es soll Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital erleichtern. Außerdem werden wir die Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärken, damit aus ihr ein echter Eigentumsturbo wird. Wir werden Bürokratie abbauen – denn nur so werden sich Gründerinnen und Gründer auf das konzentrieren können, was sie am besten können: Ihre Ideen in die Tat umzusetzen.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner

Die Start-up-Strategie ist einem umfangreichen Beteiligungsprozess entstanden. In Workshops und einer Online-Konsultation haben viele Akteure ihre Perspektiven und Expertise eingebracht. Die Bundesregierung hat diese bei der Erstellung der Strategie berücksichtigt.

Viele Maßnahmen sind bereits in Vorbereitung und können relativ zügig umgesetzt werden. Die Umsetzung der Start-up-Strategie wird von einem Monitoring begleitet. Die Bundesregierung wird jährlich über den Stand der Umsetzung berichten. Darüber hinaus wird sie regelmäßig überprüfen, ob und wie die Strategie fortentwickelt werden sollte. Dabei wird sie weiter den Dialog mit allen relevanten Stakeholdern pflegen.

Quelle: BMF

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9 von 10 Unternehmen setzen ihre Klimaziele mit digitalen Technologien um

Die deutsche Wirtschaft setzt weiterhin stark auf den Klimaschutz und will zu großen Teilen die Ziele der Politik übertreffen. Fast die Hälfte der Unternehmen (45 Prozent) will lt. Bitkom bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – weitere 37 Prozent bis 2040. Die Digitalisierung wird dabei eine große Rolle spielen: Jedes Unternehmen, das eine konkrete Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt (52 Prozent) oder plant (37 Prozent), integriert darin digitale Technologien.

Bitkom, Pressemitteilung vom 27.07.2022

  • Fast die Hälfte der Wirtschaft will bis 2030 klimaneutral sein – die Digitalisierung ist dafür von großer Bedeutung
  • Bei 77 Prozent ist der CO2-Ausstoß durch die Digitalisierung gesunken
  • Refurbished-IT erreicht die Wirtschaft jedoch nur langsam

Die deutsche Wirtschaft setzt weiterhin stark auf den Klimaschutz und will zu großen Teilen die Ziele der Politik übertreffen. Fast die Hälfte der Unternehmen (45 Prozent) will bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – weitere 37 Prozent bis 2040. Die Digitalisierung wird dabei eine große Rolle spielen: Jedes Unternehmen, das eine konkrete Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt (52 Prozent) oder plant (37 Prozent), integriert darin digitale Technologien. Bei einem Viertel (24 Prozent) sind digitale Technologien für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele sogar entscheidend. Bei 27 Prozent haben sie „große Bedeutung“ und bei 42 Prozent „eher große Bedeutung“ – das sind in Summe 93 Prozent. Lediglich bei 4 Prozent der Unternehmen haben digitale Technologien und Anwendungen eine „eher geringe Bedeutung“ für die Umsetzung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz ohne Digitalisierung kommt kein einziges Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen aus. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 506 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Bitkom. „Deutschland muss den Verbrauch von Öl, Gas und Kohle massiv senken – nur so können der CO2-Ausstoß gesenkt, die Klimaziele erfüllt und die Abhängigkeit von Russland beendet werden. Das wird ohne eine drastisch gesteigerte Energieeffizienz mithilfe digitaler Technologien nicht gelingen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Bundesregierung hat für Deutschland das Ziel gesetzt, ab dem Jahr 2045 nicht mehr Treibhausgase auszustoßen, als an anderer Stelle gebunden werden. Der weit überwiegende Großteil der Unternehmen unterstützt dieses Ziel, lediglich 8 Prozent der Unternehmen in Deutschland können oder wollen Klimaneutralität bis 2045 nicht realisieren. Jedes hundertste Unternehmen sieht sich heute bereits als klimaneutral.

Technologien mit Klimaschutzpotenzial: Cloud Computing, IoT und KI

Die Klimaeffekte von Digitalisierungsmaßnahmen sind für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen bereits sichtbar: Bei 77 Prozent ist der CO2-Ausstoß durch den Einsatz von Technologien und Anwendungen insgesamt gesunken. Gefragt danach, welche Technologien im eigenen Unternehmen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten könnten, ganz unabhängig davon, ob sie bereits eingesetzt werden, nennt die Mehrheit (71 Prozent) Cloud Computing: Der Betrieb von Servern, Speichern und Anwendungen in einem großen Rechenzentrum ist in der Regel effizienter als der Betrieb dieser Infrastruktur vor Ort in jedem einzelnen Unternehmen. Die Hälfte (52 Prozent) sieht im Internet of Things (IoT) Potenzial für mehr Klimaschutz: Die Vernetzung von Geräten und Maschinen über das Internet hilft, die Energieeffizienz zu steigern. Ebenso viele heben Big Data und Analytics sowie die Automatisierung von Geschäftsprozessen hervor (je 51 Prozent). 47 Prozent betonen das Potenzial von Videokonferenzen, etwa um Dienstreisen oder Berufspendeln zu vermeiden. Ein Drittel (36 Prozent) bescheinigt Künstlicher Intelligenz Klimaschutzpotenzial im eigenen Unternehmen, z. B. durch ein intelligentes Gebäudemanagement oder eine sich selbst optimierende Steuerung von Produktionsprozessen. Zu den gängigen KI-Anwendungen zählt auch die sog. Predictive Maintenance. Dabei werden Maschinen mithilfe von Algorithmen und Sensoren überwacht, so dass die KI schon vor einem drohenden Ausfall auf eine notwendige Wartung oder den Austausch von Teilen hinweist – damit werden der effiziente Betrieb und die Langlebigkeit der Maschine erhöht. „Die Einsatzbereiche sind vielfältig: Künstliche Intelligenz, Vernetzung und Datenanalyse können den Energieeinsatz in produzierenden Unternehmen stark reduzieren, im Handel Logistikprozesse optimieren oder mit einer smarten Verkehrssteuerung Abgase vermeiden“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

91 Prozent sagen: IT-Fachkräfte brauchen Klimakompetenz

Grundsätzlich sehen drei Viertel der Unternehmen der deutschen Wirtschaft (75 Prozent) in der Digitalisierung vor allem eine Chance für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. 21 Prozent nehmen allerdings eine Risikoperspektive ein. Dabei lohnt sich der Einsatz digitaler Technologien nicht nur durch Effizienzgewinne: 89 Prozent meinen, dass Unternehmen, die in digitale Technologien investieren, langfristig im Vorteil seien. 91 Prozent fordern, die Ausbildung von IT-Fachkräften um Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte zu ergänzen. 82 Prozent wünschen sich insgesamt mehr Beratungsangebote, wie digitale Technologien für mehr Nachhaltigkeit genutzt werden können.

Welche Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit setzen die Unternehmen intern um? Die Hälfte (49 Prozent) verzichtet bereits weitestgehend auf Ausdrucke, um Papier zu sparen und andere Ressourcen zu schonen. 47 Prozent haben sich energieeffiziente Hardware angeschafft, z. B. entsprechende Monitore oder Drucker. 39 Prozent schicken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz oder teilweise bei dafür geeigneten Tätigkeiten ins Home Office, um das Pendeln von und zur Arbeit zu verringern. Mehr als ein Viertel (28 Prozent) erlaubt im Sinne der Ressourcenschonung die private Nutzung von Dienstgeräten wie Smartphones oder Laptops. „Solche einfachen Maßnahmen können Arbeitgeber schnell umsetzen und so einen unmittelbaren Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten, weil Geräte in den Haushalten nicht doppelt angeschafft werden müssen“, betont Rohleder.

Die Hälfte sieht in Refurbished-IT ein wichtiges Zukunftsthema

Der Trend zu sog. Refurbished-IT, also zu gebrauchten, aber professionell aufbereiteten IT-Geräten erreicht die Wirtschaft allerdings nur langsam. Nicht einmal jedes zwanzigste Unternehmen (4 Prozent) nutzt Refurbished-Produkte – und das auch nur in Einzelfällen. Weitere 13 Prozent ziehen dies zumindest für die Zukunft in Erwägung. Ein Viertel (25 Prozent) hat sich damit beschäftigt, aber dagegen entschieden, 53 Prozent lehnen den Einsatz komplett ab. Gleichwohl betonen zwei Drittel aller Unternehmen (68 Prozent), die Nutzung von Refurbished-IT leiste einen wichtigen Beitrag, um Ressourcen und Rohstoffe zu sparen. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) meint, es sollten möglichst viele Unternehmen den Einsatz von Refurbished-IT zumindest prüfen. 51 Prozent halten die Nutzung von Refurbished-IT für ein wichtiges Zukunftsthema. „Je länger IT-Geräte genutzt werden, desto kleiner ist ihr ökologischer Fußabdruck“, betont Rohleder. „Mit Refurbished-IT können Unternehmen ihren eigenen CO2-Abdruck senken, einen Schritt in Richtung Klimaneutralität gehen und dies positiv in ihrer Klimabilanz vermerken. Das sollte dieses Thema auch für Unternehmen interessant machen, die Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Geschäftsberichte aufnehmen müssen.“

Ein Viertel misst CO2-Emissionen digital

Um den unternehmenseigenen ökologischen Footprint zu kennen, setzen bereits 28 Prozent aller Unternehmen auf eine digitale Messung ihrer CO2-Emissonen. Weitere 30 Prozent planen dies. „Den CO2-Fußabdruck eines Unternehmens zu berechnen, ist komplex. Unternehmen müssen dies jedoch zunehmend tun, um ihren Berichtspflichten nachzukommen. Mit einer digitalen Messung lassen sich die Emissionen verlässlich dokumentieren, das macht zielgerichtete CO2-Minderungsmaßnahmen leichter“, sagt Rohleder.

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland (35 Prozent) kompensiert bereits CO2-Emissionen – weitere 34 Prozent planen dies. Gefragt danach, aus welchen Gründen sie nachhaltiger werden wollen, betonen 6 von 10 Unternehmen (63 Prozent), die eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen oder dies planen, in erster Linie das Klima schonen zu wollen. Darüber hinaus geht es aber auch um positive Auswirkungen auf die Reputation: 60 Prozent wollen mit gutem Beispiel vorangehen, 52 Prozent wollen ihr Image verbessern und jedes dritte Unternehmen will dadurch auch als Arbeitgeber attraktiver werden (32 Prozent). Die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, spielt ebenfalls eine Rolle: 39 Prozent der Unternehmen mit geplanter oder vorhandener Nachhaltigkeitsstrategie möchten damit den Erwartungen ihrer Kundschaft entsprechen, 28 Prozent gehen davon aus, auf diesem Wege Geld zu sparen und bei jedem vierten Unternehmen wird nachhaltiges Handeln von Geschäftspartnern verlangt (25 Prozent). Ein Drittel wird zudem nachhaltiger, weil es sich an entsprechende staatliche Vorgaben anpassen muss (33 Prozent).

Bitkom: Superabschreibungen auf digitale Technologien zügig umsetzen

Aus Sicht der Unternehmen ist die Politik gefordert, wenn es um den Ausbau erneuerbarer Energien geht (96 Prozent). 79 Prozent wünschen sich von der Politik mehr Beratungsangebote, wie sie mithilfe der Digitalisierung klimaneutral werden können. Mehr als die Hälfte (58 Prozent) fordert, dass der Staat mit gutem Beispiel vorangeht und auf Nachhaltigkeit bei der Beschaffung von IT-Dienstleistungen und digitalen Geräten im öffentlichen Sektor achtet. 52 Prozent fordern finanzielle Anreize zur Investition in digitale Technologien, die für mehr Nachhaltigkeit sorgen. „Energieeffizienz, Klimaschutz und die Dekarbonisierung hängen untrennbar mit der Digitalisierung zusammen. Superabschreibungen für Investitionen in digitale Technologien, die im Koalitionsvertrag festgehalten sind, müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Je mehr Unternehmen grüne Technologien einsetzen, auf diese Weise Energie sparen und ihren CO2-Ausstoß reduzieren, desto größer ist der Beitrag, der für das Klima und auch die Abkehr von russischem Gas und Öl geleistet wird“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Auch in anderen Bereichen wie der Landwirtschaft können mithilfe digitaler Tools Düngemittel eingespart und damit gleichzeitig der enorme Energieverbrauch bei der Düngerproduktion wie auch die Bodenbelastung massiv gesenkt werden. Superabschreibungen für Digital-Investitionen müssen dabei so gestaltet sein, dass sie einen direkten, verstärkenden Effekt auf den Digitalisierungsgrad der deutschen Wirtschaft, gerade auch bei kleinen und mittleren Unternehmen haben.“ Weitere Förderprogramme, die gezielt Digitalisierungsmaßnahmen mit positivem Nachhaltigkeitseffekt in den Blick nehmen, etwa den Einsatz digitaler Zwillinge oder das an KMUs gerichtete Programm „Digital Jetzt“ könnten die Superabschreibungen sinnvoll flankieren. Wichtig ist aus Bitkom-Sicht auch, die Bereitstellung von Green Data zu beschleunigen. Öffentlich verfügbare Daten, wie Umweltdaten, Energieverbrauche und Mobilitätsdaten, können Umweltinnovationen hervorbringen, nachhaltige Geschäftsmodelle ermöglichen und effektivere Klimaschutzmaßnahmen fördern. Rohleder: „Eine konsequente Digitalisierung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Klimapolitik.“

Quelle: Bitkom

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Konsumklima von Inflation stark gebeutelt

Die Talfahrt der deutschen Verbraucherstimmung findet wegen der steigenden Inflation auch im Juli kein Ende. Während die Anschaffungsneigung nur geringe Einbußen hinnehmen muss, gehen sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung noch einmal deutlich zurück. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für August 2022 -30,6 Punkte und damit 2,9 Punkte weniger als im Juli dieses Jahres.

GfK, Pressemitteilung vom 27.07.2022

Die Talfahrt der deutschen Verbraucherstimmung findet wegen der steigenden Inflation auch im Juli kein Ende. Während die Anschaffungsneigung nur geringe Einbußen hinnehmen muss, gehen sowohl die Konjunktur- als auch die Einkommenserwartung noch einmal deutlich zurück. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für August 2022 -30,6 Punkte und damit 2,9 Punkte weniger als im Juli dieses Jahres (revidiert -27,7 Punkte). Dies sind Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Juli 2022.

Damit hat das Konsumklima das im vergangenen Monat erreichte Allzeittief noch einmal unterboten. Seit Beginn der Erhebung der Verbraucherstimmung für Gesamtdeutschland im Jahr 1991 wurde kein schlechterer Wert gemessen. „Zu den Sorgen um unterbrochene Lieferketten, den Ukraine-Krieg und stark steigende Energie- und Lebensmittelpreise, kommen nun Befürchtungen um eine ausreichende Gasversorgung von Wirtschaft und privaten Haushalten im nächsten Winter. Dies drückt derzeit die Stimmung der Verbraucher in den Keller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Zumal ein knappes Angebot von Erdgas den Druck auf die Energiepreise und damit die Inflation noch erhöhen dürfte.“

Neben der Bekämpfung der Inflation durch eine weniger expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird es für eine Erholung des Konsumklimas entscheidend sein, dass den Verbrauchern die Sorge um eine unzureichende Versorgung mit Gas genommen wird und alle Möglichkeiten alternativer Anbieter genutzt werden, um eventuell ausbleibende russische Gaslieferungen zu ersetzen.

Furcht vor Rezession nimmt zu

Unter den Verbrauchern steigt die Angst vor einer drohenden Rezession. Die Konjunkturerwartungen verlieren im Juli gegenüber dem Vormonat 6,5 Punkte und sinken auf -18,2 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit April 2020, als Deutschland in den Corona-Lockdown geschickt wurde. Damals wurden -21,4 Punkte gemessen. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus sogar knapp 73 Zähler.

Die Sorgen um eine Verknappung des Angebotes an Erdgas lasten neben dem Ukraine-Krieg sowie anhaltenden Lieferengpässen aufgrund unterbrochener Lieferketten schwer auf der Konjunkturstimmung. Teilen der deutschen Wirtschaft drohen Produktionseinschränkungen, weil nicht ausreichend Energie in Form von Erdgas zur Verfügung steht. Dies kann zum einen zu Kurzarbeit führen, zum anderen steigt die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz wieder leicht an – derzeit jedoch noch auf moderatem Niveau.

Einkommenserwartung fällt auf Rekordtief

Die Einkommensaussichten setzen ihre steile Talfahrt fort. Der Indikator Einkommenserwartung verliert im Juli 12,2 Punkte und fällt auf -45,7 Punkte. Ein geringerer Wert wurde für den Einkommensindikator seit Beginn der Erhebungen für Gesamtdeutschland im Jahre 1991 nicht gemessen. Im Vergleich zu Juli 2021 lässt sich sogar ein Minus von knapp 75 Punkten verzeichnen.

Aktuell hohe Inflationsraten zwischen sieben und acht Prozent beeinträchtigen die Kaufkraft der privaten Haushalte. Sollten in den kommenden Wochen die Erdgaslieferungen aus Russland eingeschränkt oder sogar ganz eingestellt werden, dürften die Energiepreise weiter steigen. Hinzu kommt, dass sich durch die aktuelle Schwäche des Euro gegenüber dem Dollar die deutschen Importe aus dem Dollarraum zusätzlich verteuern. Dies dürfte den Druck auf die Preise weiter verstärken und drückt schwer auf die Einkommensstimmung der Deutschen.

Anschaffungsneigung mit leichten Verlusten

Dem Sog sinkender Konjunktur- und Einkommensaussichten kann sich die Anschaffungsneigung nicht vollständig entziehen. Der Indikator muss mit einem Minus von 0,8 Punkten auf -14,5 Punkte nur leichte Verluste hinnehmen. Zuletzt wurde zu Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise im Oktober 2008 mit -20,1 Punkten ein geringerer Wert gemessen.

Die deutlich höhere Belastung der privaten Haushalte mit stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen macht sich zunehmend auch bei der Konsumneigung bemerkbar. Wenn für Energie und Lebensmittel deutlich mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen diese Mittel für andere Anschaffungen.

Quelle: GfK

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Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt und auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sog. Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.

BMWK, Pressemitteilung vom 26.07.2022

Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung – der sog. Umweltbonus – ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Der Hochlauf der Elektromobilität hat in den letzten Jahren deutlich an Schwung gewonnen und ein neues Niveau erreicht. Die Anzahl von Autos mit Batterieantrieb steigt stetig an. Die Zwei-Millionen-Marke wird 2023 voraussichtlich überschritten werden.

Konkret wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) ab Januar 2023 je nach Kaufpreis, mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plugin-Hybride läuft Ende 2022 aus.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu:

„Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. Das sorgt für mehr Klimaschutz im Verkehr und setzt die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet ein.“

Die Eckpunkte im Detail

  • 1) Förderung ab dem 01.01.2023
    • Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 01.01.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
    • Ab dem 01.01.2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
      • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro;
      • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro.
    • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht.
  • 2) Förderung ab dem 01.09.2023
    • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt; eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird vom BMWK derzeit noch geprüft.
    • Ansonsten bleiben die Förderkonditionen aus Punkt 1) unverändert.
  • 3) Förderung ab dem 01.01.2024
    • Ab dem 01.01.2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro.
    • Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.
    • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt.

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, endet die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte werden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft wurden.

Durch die Weiterführung der aktuellen Fördersystematik für batterieelektrische Fahrzeuge bis zum 31.08.2023 (für Privatpersonen sogar bis 31.12.2023) entsteht für Käuferinnen und Käufer Planungssicherheit, denn die Lieferzeiten der meisten Elektrofahrzeug-Modelle liegt unterhalb von zwölf Monaten. So können bereits bestellte batterieelektrische Fahrzeuge in der Regel noch gefördert werden, wenngleich zu leicht reduzierten Fördersätzen.

Quelle: BMWK

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BMWK legt Reform der Gebäudeförderung vor – Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Die Änderungen werden am 27.07.2022 per sog. Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28.07.2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

BMWK, Pressemitteilung vom 26.07.2022

Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 26. Juli 2022 nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.

Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sog. Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Zugleich werden die Fördersätze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Das ist in Zeiten von hohen Energiekosten angezeigt. Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern. Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung“, so Bundesminister Habeck.

Die Umstellung dient auch der Verlässlichkeit; sie soll dafür sorgen, dass kontinuierlich gefördert werden kann. Die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem vereinfacht, indem Ansprechpartner und Zuständigkeiten klarer werden.

Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.

Im Einzelnen zur Reform der BEG

Die Reform der BEG hat den klaren Fokus auf der Neuausrichtung der Sanierungsförderung.

Zeitlich wird sie in zwei Schritten vollzogen: 1) kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung und 2) ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.

1. Sanierungsförderung

  • Bessere Übersicht bei der Antragstellung
    Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sog. Einzelmaßnahmen zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat.
    Dabei bleibt es bei der Breitenförderung für alle Antragssteller. Auch weiterhin können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von der Gebäudeförderung profitieren können. Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, das heißt als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
  • Neue Ausrichtung
    Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen. Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz. Neue gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sorgen dafür, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.
  • Förderbedingungen
    Die Förderung soll weiterhin allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze werden deshalb um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe (s. Beispiele unten, diese Beispiele beziehen sich auf die maximal mögliche Zinsverbilligung). Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u. a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der Zinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verfügung.

Beispiel Komplettsanierung (sog. systemische Sanierung):

Bislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das heißt bei einer umfassenden Sanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das Effizienzhaus/gebäude-Niveau EH/EG 40) einen Fördersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.

Beispiel Wärmepumpe:

Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.

Beispiel Fensteraustausch:

Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Früher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.

2. Folgeanpassungen bei Neubauförderung

Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform erst zu 2023. Diese erarbeitet das Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur notwendige Folgeanpassungen, die aus der Reform der Sanierung. Konkret wird die Neubauförderung weitgehend auf zinsverbilligte Kredite umgestellt. So werden die Tilgungszuschüsse im Neubau auf 5 % gesenkt. Mit der Zinsvergünstigung steht aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Ab 2023 soll die Gebäudeförderung für den Neubau neu ausgerichtet werden. Ziel ist, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.

3. Zeitliche Abfolge der BEG Reform

a. Schritt 1 – kurzfristige Umsetzung der Programmänderungen bei der KfW zum 28. Juli 2022

Schritt 1 der Umsetzung betrifft die Programmänderungen der KfW. Diese werden zum 28. Juli 2022 umgesetzt. Die rasche Umstellung ist notwendig, um sicherzustellen, dass ohne Fadenriss weiter gefördert werden kann und Vorzieheffekte vermieden werden.

Für Anträge, die bis einschließlich 27. Juli 2022 (24:00) bei KfW eingegangen sind, gilt Vertrauensschutz, d. h. sie erhalten weiter die alten Förderkonditionen. Hiermit wird eine weit gefasste Übergangsregelung geschaffen, denn grundsätzlich schafft erst eine verbindliche Förderzusage einen gesicherten Anspruch auf Vertrauensschutz. Für alle, die noch keinen Antrag gestellt haben, besteht ein attraktives Förderangebot zu den geänderten neuen Konditionen, die zwar etwas niedriger sind, aber weiter attraktiv sind.

b. Schritt 2 – Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA zum 15. August 2022

Änderungen betreffend die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA (u. a. Heizungen, Gebäudehülle) erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Hierunter fällt u. a. die Absenkung der Fördersätze für die Einzelmaßnahmen, Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus. Das heißt, Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.

Quelle: BMWK

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ifo Exporterwartungen gesunken (Juli 2022)

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich erneut eingetrübt. Die ifo Exporterwartungen sind im Juli auf minus 0,5 Punkte gefallen, von plus 3,4 Punkten im Juni. Die Anzahl der positiven und negativen Antworten halten sich gegenwärtig die Waage. Die Gasknappheit belastet den Ausblick der deutschen Exportwirtschaft.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 26.07.2022

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich erneut eingetrübt. Die ifo Exporterwartungen sind im Juli auf minus 0,5 Punkte gefallen, von plus 3,4 Punkten im Juni. Die Anzahl der positiven und negativen Antworten halten sich gegenwärtig die Waage. Die Gasknappheit belastet den Ausblick der deutschen Exportwirtschaft.

Deutliche Zuwächse beim Export erwarten die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen. Auch die Getränkeindustrie ist zuversichtlich, ihre Auslandsumsätze zu erhöhen. Die Automobilbranche und der Maschinenbau rechnen mit moderaten Zuwächsen. In der chemischen Industrie macht sich jedoch mit Blick auf den Exportmarkt zunehmend Skepsis breit. Gleiches gilt für die Nahrungsmittelhersteller. Mit rückläufigen Auslandsgeschäften rechnen die Druckereien und die Hersteller von Gummi- und Kunststoffwaren. Auch die Möbelhersteller sind pessimistischer.

Quelle: ifo Institut

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So reagieren die Konsumenten auf die Inflation

Konsumenten verzichten wegen der Inflation auf Genusskategorien bei Produkten des täglichen Bedarfs. Bei Kategorien mit Nachholbedarf wie Reisen und Kleidung sind die Auswirkungen der Inflation jedoch weniger stark. Auf dem Markt für technische Konsumgüter entwickelt sich der Umsatz nach einem erfolgreichen Jahresstart langsam rückläufig. Aktuelle GfK-Daten geben einen Überblick über den Markt.

GfK, Pressemitteilung vom 25.07.2022

Konsumenten verzichten wegen der Inflation auf Genusskategorien bei Produkten des täglichen Bedarfs. Bei Kategorien mit Nachholbedarf wie Reisen und Kleidung sind die Auswirkungen der Inflation jedoch weniger stark. Auf dem Markt für technische Konsumgüter entwickelt sich der Umsatz nach einem erfolgreichen Jahresstart langsam rückläufig. Aktuelle GfK-Daten geben einen Überblick über den Markt.

Die Inflationsrate in Deutschland war in den letzten Monaten deutlich höher als in den entsprechenden Vorjahresmonaten. Zuletzt lag sie im Juni nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 7,6 Prozent. Während noch im letzten Jahr die Pandemie die größte Sorge der Deutschen war, sind dies jetzt die Inflation und die hohen Preise. Deren Auswirkungen spüren die Konsumenten in Deutschland in fast allen Lebensbereichen. So hat sich laut GfK Konsumklimaindex die Konsumstimmung deutlich verschlechtert und erreichte im Juni mit 26,2 Minuspunkten ein historisches Tief. Anstatt direkt zuzugreifen, warten 45 Prozent der Deutschen, bis das gewünschte Produkt im Angebot verfügbar ist.

Konsumenten verzichten zunehmend auf Genusskategorien

Besonders stark zeigen sich die Auswirkungen der Inflation bei Produkten des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln oder Körperpflegeprodukten. Dieser Bereich verzeichnete in den Monaten Januar bis Mai insgesamt einen großen Mengenrückgang. Die Konsumenten verzichten auf Genusskategorien wie Fleisch- und Wurstwaren (-8,2 Prozent), frisches Obst oder Gemüse (-8,5 Prozent) oder frische Backwaren (-7 Prozent).

Bei diesen schnelldrehenden Produkten passen Konsumenten ihre Strategien schnell an, indem sie weniger kaufen, auf Angebotspreise zurückgreifen oder von Herstellermarken zu günstigeren Eigenmarken umsteigen. Im Einzelhandel ist in den ersten drei Monaten diesen Jahres der Anteil von Eigenmarken am Gesamtumsatz um 34,6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal im Vorjahr gewachsen. Für 36 Prozent der Deutschen ist aktuell der Preis das wichtigste Kriterium bei der Kaufentscheidung.

Ab in den Urlaub: Buchungszahlen auf Vor-Covid-Niveau

Während Alltagsprodukte einen starken Mengenrückgang verzeichneten, entwickelte sich die Reisebranche komplett gegensätzlich. Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie besteht großer Nachholbedarf bei den Konsumenten. Die Buchungszahlen für private Urlaubsreisen sind in der aktuellen Sommersaison vergleichbar mit 2019, also vor der Pandemie, und gehen teils sogar darüber hinaus. Man geht in der Branche davon aus, dass die Sommersaison (von Mai bis Oktober) sehr positiv verlaufen wird.

Fashion-Branche trotz Nachholbedarf ausgebremst

Kleidung wurde während der Pandemie von den Konsumenten weniger stark nachgefragt. Stattdessen verzeichneten insbesondere Möbel oder Gartenzubehör ein großes Plus. GfK-Experten führen diese Entwicklung darauf zurück, dass die Konsumenten während der Pandemie viel Zeit Zuhause verbracht haben und sich dieses schön gestalten und einrichten wollten.

Auch beim Thema Kleidung hat sich ein Nachholbedarf angestaut. Aktuell scheinen die Fashion-Käufer einer Teuerung jedoch gezielt auszuweichen. So lag der bezahlte Durchschnittspreis leicht unter dem von Mai 2019. Dahinter stecken zwei Strategien: Konsumenten kaufen im Fachhandel günstigere Produkte oder weichen auf andere Vertriebslinien mit niedrigeren Preisen aus. So konnten sich die Textildiscounter über eine zweistellige Umsatzsteigerung freuen.

Erfolgreicher Jahresstart für technische Konsumgüter, aber eine Abkühlung ist zu erwarten

Zunächst positiv entwickelte sich der Markt für technische Konsumgüter (TCG) dieses Jahr: Von Januar bis Mai stieg der Umsatz im Gesamtmarkt im Vergleich zum Vorjahr noch um drei Prozent. In den letzten Wochen zeigte sich jedoch ein Umschwung. Die Umsätze gingen in den meisten Produktbereichen zurück. Auch in dieser Kategorie halten sich Konsumenten derzeit eher zurück.

Besonders zeigt sich der Rückgang bei preiswerten Einstiegsgeräten. Höherwertige und höherpreisige Premiumgeräte hingegen sind weniger von der aktuellen Krisensituation betroffen. So lag beispielsweise bei Kaffeevollautomaten im April der durchschnittliche Verkaufspreis noch acht Prozent über dem Vorjahresniveau und Geräte über 600 Euro verzeichneten bei Umsatz und Gerätemenge ein deutliches Plus. Die Konsumenten achten beim Einkaufen demnach weiterhin auf Qualität und sind dafür auch bereit mehr zu bezahlen.

Quelle: GfK

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Pandemiejahr 2020: KMU behaupteten ihre volkswirtschaftliche Bedeutung gegenüber den Großunternehmen

Trotz der Corona-Pandemie erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in 2020 mit über 2,3 Billionen Euro fast 34 % des gesamten Umsatzes in Deutschland. Damit lag ihr Beitrag – ebenso wie der zur Nettowertschöpfung aller Unternehmen (über 60 %) – lt. IfM Bonn auf einem ähnlichen Niveau wie in 2019.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 25.07.2022

Mittelstand in Deutschland besteht aus kleinen, mittleren und großen Familienunternehmen

Rund 3,35 Millionen Unternehmen zählten in 2020 gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission in Deutschland zu den KMU. Das sind 99,3 % aller Unternehmen der Privatwirtschaft.

Trotz der Corona-Pandemie erwirtschafteten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in 2020 mit über 2,3 Billionen Euro fast 34 % des gesamten Umsatzes in Deutschland. Damit lag ihr Beitrag – ebenso wie der zur Nettowertschöpfung aller Unternehmen (über 60 %) – auf einem ähnlichen Niveau wie in 2019.

Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Exportaktivitäten blieben weitestgehend auf dem Niveau von 2019

Trotz der erschwerten Situation in 2020 investierten die kleinen und mittleren Unternehmen 7,68 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Damit lag ihr Anteil an den gesamten FuE-Aufwendungen des Wirtschaftssektors auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahreszeitraum.

Auch wenn die KMU im ersten Pandemiejahr nur Waren im Wert von rund 207 Milliarden Euro (2019: 215 Milliarden Euro) exportierten, lag ihr Anteil am Exportumsatz aller Unternehmen dennoch auf dem Niveau wie 2019. Hinzu kommt, dass in der amtlichen Statistik keine Warensendungen an Privatpersonen mit Wohnsitz im europäischen Raum sowie Dienstleistungsexporte berücksichtigt werden. Folglich dürfte der Exportumsatz der KMU sogar noch etwas höher liegen.

Weniger Auszubildende, gleichbleibende Zahl an abhängig Beschäftigten

Während in 2020 der Anteil der Auszubildenden in den kleinen und mittleren Betrieben leicht sank (2020: 70,6 %; 2019: 71 %), blieb die Zahl der abhängig Beschäftigten gleich. Insgesamt fanden sich in den kleinen und mittleren Unternehmen 54,4% aller abhängig beschäftigten Erwerbstätigen.

Der Mittelstand in Deutschland besteht aber nicht nur aus den kleinen und mittleren Unternehmen. Vielmehr zählen auch die großen Familienunternehmen dazu, solange sie das Mittelstandsmerkmal – die Einheit von Eigentum und Leitung – erfüllen. Diese qualitativen Merkmale des Mittelstands (Art der Geschäftsführung, Eigentumsverhältnisse und wirtschaftliche Unabhängigkeit) werden in den amtlichen Statistiken jedoch nicht berücksichtigt. Daher können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn nur die volkswirtschaftliche Bedeutung der KMU ausweisen.

Quelle: IfM Bonn

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Digitale Bildungsinfrastrukturen – Betriebe einbeziehen

Berufliche Weiterbildung findet lt. DIHK immer stärker im Internet statt – das gilt für die Suche nach passenden Angeboten ebenso wie für Online-Lernformate selbst. Verschiedene digitale Infrastrukturen wie etwa das Europass-Portal der EU-Kommission oder eine geplante Nationale Bildungsplattform sollen Informationen sowie Tools bündeln und gemeinsame Standards setzen. Aus Sicht der Wirtschaft gilt es u. a., die Bedarfe der Praxis zu berücksichtigen, Chancen zu nutzen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

DIHK, Mitteilung vom 22.07.2022

Der Markt der beruflichen Weiterbildung wird zunehmend ins Internet verlagert. Denn dort finden sich sowohl Informationen zu den Angeboten als auch immer mehr Online-Lernformate selbst. Diese zu bündeln und gemeinsame Standards zu etablieren, ist Ziel verschiedener digitaler Infrastrukturen, die Interessentinnen und Interessenten bei Karriereplanung, Kompetenzentwicklung und Jobsuche helfen sollen.

Für diese Plattformen gibt es unterschiedliche Urheber: So hat die EU-Kommission bereits Mitte 2020 das Europass-Portal gestartet, das den europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt bedienen soll. Gleichzeitig treibt das deutsche Bundesbildungsministerium das Vorhaben einer Nationalen Bildungsplattform voran, auf der sich Anbieter und Lernende in einem gemeinsamen virtuellen Bildungsraum begegnen können. Und die Bundesagentur für Arbeit plant, in Kürze die nationale Online Weiterbildungs-Plattform (NOW) zu starten. Dazu kommen zahlreiche Initiativen von öffentlichen Akteuren, beispielsweise das Förderprogramm INVITE oder die EdTech Alliance auf EU-Ebene.

Zielgruppen klären

Die Vorhaben setzen allesamt bei den Bedürfnissen der Lernenden an. Was gut klingt, kann aber auch Schwierigkeiten mit sich bringen. Denn berufliche Bildungsziele sollten sich auch am wirtschaftlichen Bedarf orientieren. Nur so ist auch die Chance groß, dass die erworbenen Kompetenzen später auch auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden können.

Gleichzeitig müssen die Planungen die hohen Standards der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung verbinden – technisch wie konzeptionell. So sollten beispielsweise bereits bestehende Lern- und Kompetenzmanagement-Systeme sowie strategische Personalplanung angedockt werden können.

Lerndaten nutzbar machen

Die während der Pandemie in den Schulen gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass Lernleistungen zu besonders sensiblen personenbezogenen Daten gehören – ähnlich wie die zur Gesundheit. Sie müssen daher besonders geschützt werden, sind aber unter Einhaltung des Datenschutzes wertvoll für die Forschung. Das ließe sich etwa über die Möglichkeit von freiwillig zur Verfügung gestellten Lerndaten realisieren. Mit Augenmaß sollte daher die diskutierte Verordnung zur Künstlichen Intelligenz Lösungswege bei KI-Anwendungen von Lerndaten schaffen und nicht ausschließlich auf das Risiko von Verzerrungen und Diskriminierungen abzielen.

Rahmenbedingungen schärfen

Bei der Weiterentwicklung von digitalen Bildungsinfrastrukturen sollten neben anwendungsfreundlicher Technologie unbedingt auch Praxiswissen der Betriebe und die Erfahrungen von Weiterbildungsakteuren einfließen. Eine Herausforderung auch für das Digitale sind Klarheit über Ablagesysteme, Standards und die Fälschungssicherheit von Nachweisen. Eine Governance sollte dafür eingerichtet werden, die alle Beteiligten angemessen einbindet.

Gleichsam ist wichtig, dass IT-Programme und -Projekte von Beginn an die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einbeziehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in Systeme und Instrumente investiert wird, die schließlich nicht eingesetzt werden können. Ein Rechts-Check für Digital-Bildungsprojekte könnte Digital-Checks von Gesetzgebungsverfahren ergänzen. Auch öffentlich verantwortete Datenräume als Test- und Experimentalmöglichkeiten könnten ein geeigneter Zwischenschritt sein.

Quelle: DIHK

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