Algorithmisches Management am Arbeitsplatz: EU-Parlament fordert neuen Rechtsrahmen

Ziel einer EU-Initiative ist, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.01.2026

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat sich für neue EU-Vorschriften zum Einsatz von algorithmischem Management am Arbeitsplatz ausgesprochen. Im Initiativbericht vom 17.12.2025 fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Regulierung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme, einschließlich bestimmter KI-Anwendungen, vorzulegen.

Ziel der Initiative sei es, den Einsatz algorithmischer Systeme transparenter, fairer und sicherer zu gestalten, ohne deren potenzielle Effizienzgewinne grundsätzlich in Frage zu stellen. Der geplante Rechtsrahmen soll für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der EU gelten, auch bei Arbeitsverhältnissen über Intermediäre, und verhältnismäßig ausgestaltet sein, insbesondere mit Blick auf KMU.

Menschliche Kontrolle als Leitprinzip

Ein zentrales Element der Empfehlungen ist die Sicherstellung wirksamer menschlicher Aufsicht. Wesentliche arbeitsrechtliche Entscheidungen, etwa Einstellung oder Kündigung, Vertragsverlängerung, Vergütung oder disziplinarische Maßnahmen, sollen nicht ausschließlich automatisiert getroffen werden dürfen. Beschäftigte sollen zudem das Recht erhalten, Erläuterungen zu algorithmisch unterstützten Entscheidungen zu verlangen und eine Überprüfung zu beantragen.

Transparenz, Information und Mitbestimmung

Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sollen umfassend darüber informiert werden, ob und wie algorithmische Systeme eingesetzt werden, welche Daten verarbeitet werden und welche Auswirkungen dies auf Arbeitsbedingungen hat. Der Bericht sieht Konsultationspflichten vor, insbesondere bei Entscheidungen zu Arbeitszeit, Leistungsbewertung oder Aufgabenverteilung. Auch in Bewerbungsverfahren sollen automatisierte Entscheidungssysteme offengelegt werden.

Datenschutz und verbotene Praktiken

Zum Schutz der Privatsphäre fordert das EU-Parlament klare Grenzen. Besonders eingriffsintensive Praktiken, wie die Verarbeitung emotionaler, psychologischer oder neurologischer Zustände, die Überwachung privater Kommunikation oder das Tracking von Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit, sollen untersagt werden.

Aufsicht und Arbeitsschutz

Schließlich hebt der Bericht die Rolle nationaler Behörden hervor. Zuständige Behörden sollen den Einsatz algorithmischer Managementsysteme überwachen und über ausreichende technische Expertise verfügen. Gleichzeitig sollten dem Initiativbericht zufolge KMU durch gezielte Leitlinien und Unterstützungsangebote bei der Umsetzung möglicher neuer Pflichten entlastet werden.

Nächste Schritte

Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen Legislativvorschlag vorlegt oder ihre Gründe für ein anderes Vorgehen darlegt.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

Powered by WPeMatico

Win-Win: Mitbestimmte Unternehmen zahlen verlässlicher Dividenden und haben stabilere Beschäftigung

Unternehmen, die einen mitbestimmten Aufsichtsrat haben, zahlen verlässlicher Dividenden als diejenigen ohne Mitbestimmung. Zugleich ist die Beschäftigung stabiler, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 21.01.2026

Unternehmen, die einen mitbestimmten Aufsichtsrat haben, zahlen verlässlicher Dividenden als diejenigen ohne Mitbestimmung. Zugleich ist die Beschäftigung stabiler, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wenn Beschäftigte im Aufsichtsrat mitreden, haben auch die Aktionär*innen etwas davon: Dividenden fließen regelmäßiger und schwanken weniger als bei nicht mitbestimmten Unternehmen. Konstanz bei den Ausschüttungen ist vor allem für längerfristig orientierte Anteilseigner*innen wichtig. Da Mitbestimmung zudem die Fluktuation bei der Beschäftigung senkt, kommt sie sowohl den Mitarbeitenden als auch der Kapitalseite zugute. Das geht aus der Untersuchung des I.M.U.-Experten Dr. Robert Scholz hervor.

Scholz hat für seine Analyse Daten von insgesamt 231 Unternehmen ausgewertet, die von 2014 bis 2023 durchgehend im CDax, MDax, SDax oder Dax gelistet oder paritätisch mitbestimmt und im Freiverkehr oder an regionalen Börsen notiert waren. Hinsichtlich ihrer Attraktivität aus Anlegersicht wurden diese Unternehmen zwei unterschiedlichen Typen zugeordnet: „Substanzwerte“, die sich durch eine stabile Marktposition, geringe Kursschwankungen und eine moderate Dividendenausschüttung auszeichnen, bieten sich vor allem für langfristige Investitionen an. Zu den „Wachstumswerten“ gehören dagegen Firmen mit einem riskanteren Geschäftsmodell, deren Bewertung stärker schwankt. Die Kategorisierung erfolgte anhand von Kennzahlen wie dem Verhältnis des Buchwerts zum Börsenkurs oder dem erwarteten Gewinnwachstum. Unter mitbestimmten Unternehmen sind der Auswertung zufolge durchaus auch Wachstumswerte, deutlich häufiger zählen sie aber zum anderen Segment: „Ihre Stärken sind ihre etablierte Marktposition und ihre wirtschaftliche Substanz“, schreibt Scholz.

Für Anleger*innen sind die mitbestimmten Unternehmen unter anderem wegen ihrer Dividendenpolitik attraktiv: Diejenigen Unternehmen, die ihre Dividende im gesamten Beobachtungszeitraum konstant gehalten haben, sind zu 85 Prozent mitbestimmt, diejenigen, die jedes Jahr einen schwankenden Betrag ausgeschüttet haben, zu 67 Prozent. Von den Unternehmen, die überhaupt keine Dividende gezahlt haben, verfügen dagegen nur 26 Prozent über einen mitbestimmten Aufsichtsrat. Aus langfristiger Perspektive der Aktionär*innen kommt hinzu, dass die Schwankungen der Dividendenrendite – die Dividende pro Aktie im Verhältnis zum Börsenkurs – bei den mitbestimmten Firmen geringer ausfallen.

Zwar seien die Arbeitnehmervertretungen im Aufsichtsrat nicht verantwortlich für die Dividendenpolitik der Unternehmen, erklärt der I.M.U.-Experte. Die Analyse zeige aber klar, dass sie für die Ausschüttung von Dividenden nicht hinderlich sind. Teilweise werde in der wissenschaftlichen Debatte die Auffassung vertreten, dass Mitbestimmung die Aktionärsinteressen stark einschränkt, bei den betrachteten wichtigsten deutschen börsennotierten Unternehmen sei das aber nicht der Fall. Denn zumindest für langfristig orientierte Anteilseigner*innen gelte, dass sie über die Dividenden stabile Renditen erzielen können.

Zudem ergibt sich aus der Untersuchung, dass die Dividendenausschüttungen gerade in den Unternehmen stabil sind, in denen das auch für die Beschäftigung gilt und umgekehrt. Scholz erklärt seine Ergebnisse damit, dass Arbeitnehmervertreter*innen sich gegen allzu riskante Geschäftsstrategien einsetzen, weil sie Gefahren für Standorte und Jobs eindämmen wollen. Tatsächlich lässt sich nachweisen, dass Mitbestimmung und hohe Gewinne die Beschäftigungsstabilität fördern, wobei die Rolle der Mitbestimmung schwerer wiegt. Das gilt auch dann, wenn Faktoren wie die Unternehmensgröße, die Branche und weitere Kontrollgrößen statistisch berücksichtigt werden. „Insgesamt sind damit sowohl die Beschäftigteninteressen (Kontinuität) als auch die Aktionärsinteressen (Dividenden) in stark mitbestimmten Unternehmen stärker gewahrt als in Unternehmen ohne oder mit schwach verankerter Mitbestimmung“, betont der I.M.U.-Forscher.

„Die Forschungsergebnisse zeigen eine Win-Win-Situation in mitbestimmten Unternehmen“, sagt Dr. Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des I.M.U. „Das fügt sich ein in ein Muster, das frühere Studien für vergleichbare Fragestellungen ausgeleuchtet haben: Stark mitbestimmte Unternehmen investieren mehr, sie verfolgen häufiger eine Innovationsstrategie und sie sind wirtschaftlich erfolgreicher, kommen auch besser durch Krisensituationen als Unternehmen, die wenig oder keine Mitbestimmung haben.“ All das nütze den Beschäftigten genauso wie dem Unternehmen insgesamt. „Allerdings sind solche Win-Win-Konstellationen kein Naturgesetz“, so Hay. „Wenn beispielsweise Manager*innen in herausfordernden Phasen einseitig auf Personalabbau setzen und Investitionen in Belegschaft und Technik herunterfahren wollen, ist es nachvollziehbar, wenn der Blick von Beschäftigtenvertreter*innen auf Dividenden noch kritischer wird. Denn das ausgeschüttete Geld fehlt dann womöglich, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Powered by WPeMatico

Neuer EU-Rechtsrahmen für innovative Unternehmen

Neue harmonisierte Vorschriften sollen den Binnenmarkt stärken und länderübergreifende Investitionen fördern, so das EU-Parlament.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 20.01.2026

  • Einheitliche EU-Vorschriften sollen Unternehmen Wachstum und globale Expansion erleichtern
  • Gründung einer vollständig digitalen Einheitlichen Europäischen Gesellschaft innerhalb von 48 Stunden mit einem Euro Stammkapital
  • Kommission soll im ersten Quartal 2026 Vorschlag vorlegen

Neue harmonisierte Vorschriften sollen den Binnenmarkt stärken und länderübergreifende Investitionen fördern, so das Parlament.

Mit 492 Stimmen dafür, 144 dagegen und 28 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten am Dienstag eine Reihe von Empfehlungen zu einem neuen Rechtsrahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der EU, den die Kommission in den kommenden Monaten vorlegen soll. Im Rahmen dieses geplanten Regelwerks könnten die Mitgliedstaaten entweder eine neue Gesellschaftsform schaffen oder EU-weit geltende Vorschriften in bestehende Gesellschaftsformen integrieren. Die Abgeordneten bestehen auf einem einzigen harmonisierten Regelwerk – dem sog. 28. Regime – um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU sicherzustellen.

Schnelle digitale Registrierung

Diese Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) soll für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Registrierung einer S.EU soll vollständig digital erfolgen, innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden können und lediglich ein Mindeststammkapital von einem Euro erfordern. Um den reibungslosen Betrieb von S.EUs im Binnenmarkt zu fördern, einschließlich der digitalen Kommunikation mit Behörden und der digitalen Bereitstellung von Informationen für Investoren, fordern die Abgeordneten ein von der Kommission betriebenes einheitliches, digitales und mehrsprachiges Portal, das in allen Mitgliedstaaten zugänglich ist.

Investitionen und Talente

Die Abgeordneten wollen S.EUs den Zugang zu Investitionen erleichtern, auch über alternative Finanzierungsmodelle. Gleichzeitig sollen optionale Schutzmechanismen vorgesehen werden, etwa die Trennung von Stimm- und Vermögensrechten oder eine vertraglich geregelte, zeitlich oder betragsmäßig begrenzte Gewinnverteilung. Zudem schlagen sie Regelungen vor, um Spitzenkräfte für S.EUs zu gewinnen und zu halten, unter anderem durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Aktienoptionspläne für Beschäftigte.

Wissenstransfer und spezialisierte Streitbeilegung

Das Parlament betont, dass S.EUs in der Lage sein sollten, Grundlagenforschung zu kommerzialisieren, und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen KMU, Start-ups, Scale-ups und Forschungseinrichtungen in der EU. Darüber hinaus sollen S.EUs Zugang zu spezialisierten und beschleunigten Streitbeilegungsverfahren erhalten, die auch in englischer Sprache durchgeführt werden können.

Zitat

Nach der Abstimmung erklärte der Berichterstatter René Repasi (SPD): „Die heutige Abstimmung zeigt, dass Europa die langjährigen Hürden abbauen kann und muss, die Innovatorinnen und Innovatoren im globalen Wettbewerb behindert haben. Unsere Vision der S.EU würde es Unternehmen ermöglichen, sich innerhalb von 48 Stunden vollständig digital und grenzüberschreitend zu gründen. Gleichzeitig fordert das Europäische Parlament, dass im Rahmen dieses neuen Regimes robuste soziale Standards verankert werden.“

Hintergrund

Die Prioritäten des Parlaments in Bezug auf das sog. 28. Regime für EU-Unternehmen sollen in einen Legislativvorschlag der Kommission einfließen. Die Abgeordneten erwarten diesen Vorschlag für das erste Quartal 2026 und fordern eine solide Finanzierung.

Quelle: Europäisches Parlament

Powered by WPeMatico

Kräftiger Anstieg des ZEW-Index zum Jahresbeginn

Im Januar 2026 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands deutlich an. Sie liegen mit plus 59,6 Punkten um plus 13,8 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verbessert sich lt. ZEW ebenfalls. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 72,7 Punkten um plus 8,3 Punkte über dem Vormonatswert.

ZEW, Pressemitteilung vom 20.01.2026

Der ZEW-Indikator liegt bei plus 59,6 Punkten

Im Januar 2026 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands deutlich an. Sie liegen mit plus 59,6 Punkten um plus 13,8 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verbessert sich ebenfalls. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 72,7 Punkten um plus 8,3 Punkte über dem Vormonatswert.

„Der ZEW-Index legt kräftig zu. 2026 könnte den Wendepunkt markieren. Trotz der positiven Konjunkturerwartungen sollte aber weiterhin daran gearbeitet werden, die Standortattraktivität zu stärken, um nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Trotz der Ankündigung zusätzlicher Zölle durch die USA am vergangenen Wochenende erfahren exportorientierte Branchen zum Teil erhebliche Verbesserungen. Insbesondere legen die Salden der Stahl- und Metallindustrie sowie des Maschinenbaus zu – plus 18,2 bzw. plus 22,7 Punkte. Der Saldo der Automobilindustrie steigt um 16,5 Punkte auf minus 5,5 Punkte an. Um jeweils 12,4 Punkte bzw. 14,0 Punkte verbessern sich ebenfalls die Salden der Chemie- und Pharmaindustrie sowie der Elektroproduktion. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den Zahlen für die Industrieproduktion für November 2025, die deutlich besser als erwartet ausgefallen sind sowie einem überraschend kräftigen Auftragsplus. Zusätzlich dürfte das Mercosur-Abkommen die Perspektiven für die exportintensiven Branchen verbessert haben. Jedoch wirkt die unberechenbare US-Handelspolitik als zusätzlicher Belastungsfaktor für die deutsche Exportwirtschaft.

Die Erwartungen für die Eurozone steigen ebenfalls an und liegen aktuell mit plus 40,8 Punkten um plus 7,1 Punkte über dem Vormonatswert. Die Bewertung der Lage verbessert sich auch. Diese liegt mit minus 18,1 Punkten um plus 10,4 Punkte über dem Vormonatswert.

Quelle: ZEW

Powered by WPeMatico

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im November 2025: +1,8 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im November 2025 gegenüber Oktober 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 5,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.01.2026

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, November 2025
+1,8 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+5,9 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
8,0 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2025 gegenüber Oktober 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 5,9 %.

Die Entwicklung des Auftragsbestands im November 2025 ist wesentlich auf den Anstieg im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; saison- und kalenderbereinigt +3,1 % zum Vormonat) zurückzuführen. In diesem Bereich wurde im November 2025 ein hohes Volumen an neuen Großaufträgen verzeichnet. Auch die Anstiege in der Automobilindustrie (+3,0 %) und im Maschinenbau (+1,1 %) wirkten sich positiv auf das Gesamtergebnis aus.

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im November 2025 gegenüber Oktober 2025 um 3,6 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland erhöhte sich um 0,9 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg der Auftragsbestand zum Vormonat Oktober 2025 um 2,3 %, bei den Herstellern von Konsumgütern um 4,0 %. Im Bereich der Vorleistungsgüter fiel er um 0,7 %.

Reichweite des Auftragsbestands auf 8,0 Monate gestiegen

Im November 2025 stieg die Reichweite des Auftragsbestands im Vergleich zum Vormonat Oktober 2025 auf 8,0 Monate (Oktober 2025: 7,9 Monate). Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite auf 11,0 Monate (Oktober 2025: 10,8 Monate). Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite konstant bei 4,3 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern stieg sie auf 3,8 Monate (Oktober 2025: 3,6 Monate).

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Powered by WPeMatico

Erzeugerpreise Dezember 2025: -2,5 % gegenüber Dezember 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2025 um 2,5 % niedriger als im Dezember 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Dezember 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 %. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 1,2 % niedriger als im Jahresdurchschnitt 2024.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.01.2026

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Dezember 2025
-2,5 % zum Vorjahresmonat
-0,2 % zum Vormonat
-1,2 % im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2025 um 2,5 % niedriger als im Dezember 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Dezember 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 %. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 1,2 % niedriger als im Jahresdurchschnitt 2024.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Dezember 2025 die niedrigeren Energiepreise. Investitionsgüter, Verbrauchs- und Gebrauchsgüter sowie Vorleistungsgüter waren hingegen teurer als im Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Dezember 2025 um 0,9 %, gegenüber November 2025 stiegen sie um 0,1 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat

Energie war im Dezember 2025 um 9,7 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber November 2025 fielen die Energiepreise um 1,2 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber Dezember 2024 um 14,6 %.

Auch elektrischer Strom kostete deutlich weniger (-11,1 %) als im Dezember 2024, Fernwärme war nur leicht günstiger (-0,2 %) als im Vorjahresmonat.

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber Dezember 2024 um 6,6 %. Insbesondere schweres Heizöl (-24,3 %) und Rohbenzin (Naphtha) (-22,6 %) kosteten deutlich weniger als ein Jahr zuvor. Auch leichtes Heizöl (-8,6 %) und Kraftstoffe (-1,5 %) waren billiger als im Vorjahresmonat.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im Dezember 2025 um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber November 2025). Maschinen kosteten 1,7 % mehr, die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,3 % gegenüber Dezember 2024.

Die in Deutschland produzierten und verkauften Verbrauchsgüter kosteten 0,6 % mehr als im Vorjahresmonat (-0,4 % gegenüber November 2025). Unter den Verbrauchsgütern fielen allerdings die Nahrungsmittelpreise insgesamt um 0,1 %. Deutlich billiger als im Dezember 2024 waren Butter (-39,6 %), Schweinefleisch (-11,2 %) und Zucker (-3,5 %). Die Butterpreise fielen gegenüber November 2025 um 13,9 %. Teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren dagegen Rindfleisch (+25,7 %) und Kaffee (+18,0 %).

Gebrauchsgüter waren im Dezember 2025 um 1,8 % teurer als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber November 2025).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern gegenüber Dezember 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Dezember 2025 um 0,3 % höher als im Vorjahresmonat (+0,3 % gegenüber November 2025).

Für den Preisanstieg gegenüber Dezember 2024 sorgten vor allem die höheren Preise von Metallen (+3,0 %). Insbesondere die Preise für Edelmetalle (+47,7 %) stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich an. Auch für Kupfer und Halbzeug daraus (+12,0 %) musste mehr bezahlt werden als im Vorjahr. Billiger als im Vorjahr waren dagegen Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (-5,1 %), darunter auch Betonstahl (-2,6 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren (+6,5 %) waren ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat, darunter Nadelschnittholz mit +15,1 % und Laubschnittholz mit +1,9 %. Erhebliche Preisanstiege gab es bei Pellets, Briketts und Scheiten mit +42,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+4,0 % gegenüber November 2025).

Die Preise für Glas und Glaswaren stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,6 %. Darunter war veredeltes und bearbeitetes Flachglas 4,7 % teurer, wohingegen die Preise für Hohlglas (-5,2 %) gegenüber Dezember 2024 sanken.

Preisrückgänge gegenüber Dezember 2024 gab es ebenfalls bei chemischen Grundstoffen (-2,3 %) und Papier, Pappe und Waren daraus (-0,9 %). Aber auch Futtermittel für Nutztiere (-6,6 %) und Getreidemehl (-4,2 %) kosteten deutlich weniger als im Dezember 2024.

Rückgang der Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024 um 1,2 %, Energiepreise: -6,2 %

Den größten Einfluss auf den Rückgang der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Jahresdurchschnitt 2025 (-1,2 % gegenüber 2024) hatte die Entwicklung der Energiepreise. Im Durchschnitt sanken die Energiepreise gegenüber dem Vorjahr um 6,2 %. Erdgas in der Verteilung war im Jahresdurchschnitt 2025 um 8,3 % billiger als 2024, elektrischer Strom um 7,5 % und Mineralölerzeugnisse um 5,5 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise erhöhten sich die Erzeugerpreise 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,2 %.

Vorleistungsgüter waren im Jahr 2025 durchschnittlich 0,3 % billiger als 2024. Hier wirkte sich die Preisentwicklung für chemische Grundstoffe mit -1,6 % am stärksten aus. Die Preise von Metallen waren im Jahresdurchschnitt 2025 unverändert gegenüber 2024. Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten hingegen durchschnittlich 4,6 % mehr als 2024.

Die Preise für Investitionsgüter waren im Jahresdurchschnitt 2025 um 1,9 % höher als 2024. Gebrauchsgüter verteuerten sich um 1,5 %.

Verbrauchsgüter waren im Jahr 2025 durchschnittlich 2,7 % teurer als 2024. Nahrungsmittel kosteten 3,1 % mehr als 2024. Besonders stark stiegen die Preise für Rindfleisch (+30,3%) und Kaffee (+30,1%). Dagegen sanken die Preise für Zucker um 32,1 % und für Schweinefleisch um 7,2 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Powered by WPeMatico

Deutsche Unicorns: USA verlieren an Attraktivität als Gründungsstandort

Erfolgreiche Gründerinnen und Gründer blicken lt. Bitkom skeptischer auf die USA, zugleich gewinnt Deutschland als Tech-Standort an Attraktivität. Nur 7 Prozent würden sich aktuell für die USA entscheiden, wenn sie noch einmal gründen würden, vor einem Jahr waren es noch mehr als dreimal so viele.

Bitkom, Pressemitteilung vom 19.01.2026

  • 6 von 10 würden wieder in Deutschland gründen, gerade einmal 7 Prozent ziehen die USA vor
  • Die Hälfte erwartet, dass Deutschland 2026 attraktiver für innovative Tech-Unternehmen wird
  • 8 von 10 fordern Bürokratieabbau

Erfolgreiche Gründerinnen und Gründer blicken skeptischer auf die USA, zugleich gewinnt Deutschland als Tech-Standort an Attraktivität. Nur 7 Prozent würden sich aktuell für die USA entscheiden, wenn sie noch einmal gründen würden, vor einem Jahr waren es noch dreimal so viele (24 Prozent). Eine Mehrheit von 57 Prozent würde dagegen wieder in Deutschland gründen, nach 47 Prozent im Vorjahr. Rund ein Fünftel (21 Prozent) würde in einem anderen EU-Land gründen (2025: 12 Prozent), 7 Prozent anderswo auf der Welt (2025: 12 Prozent) und ebenfalls 7 Prozent würden gar nicht mehr gründen. Zugleich erwartet die Hälfte (50 Prozent), dass Deutschland in zwölf Monaten für Tech-Unternehmen noch attraktiver wird. Im vergangenen Jahr war nicht einmal ein Drittel (29 Prozent) so positiv gestimmt. Das sind Ergebnisse einer Umfrage der Startup-Initiative Get Started des Bitkom, bei der 14 Gründerinnen und Gründer von deutschen Unicorns, die noch im Management aktiv sind, ihre Einschätzung abgegeben haben. Aktuell sind in 25 der 29 Unicorns in Deutschland noch Gründer oder Gründerinnen im Management aktiv. Bei Unicorns handelt es sich um nicht-börsennotierte Startups, die mit einer Milliarde Euro oder mehr bewertet werden. „Deutschland ist auf dem richtigen Weg, jungen Tech-Unternehmen bessere Bedingungen für Wachstum und Erfolg zu geben. Mehr innovative, wachstumsstarke Startups sind ein wichtiger Beitrag für digitale Souveränität“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Die wichtigste Forderung der erfolgreichen Gründerinnen und Gründer an die Politik ist ein deutlicher Bürokratieabbau (79 Prozent). Rund zwei Drittel (64 Prozent) plädieren für einen erleichterten Marktzugang, etwa durch die Harmonisierung des EU-Binnenmarkts. 43 Prozent sehen Bedarf für besseren Zugang zu Wachstumskapital in Deutschland, 36 Prozent für eine vereinfachte Fachkräftegewinnung aus dem Ausland, etwa durch schnellere Visaverfahren. Und 29 Prozent wünschen sich Möglichkeiten zur schnelleren Erprobung von Innovationen, zum Beispiel durch Reallabore. Wintergerst: „Die Bundesregierung hat den Bürokratieabbau ins Zentrum ihrer Politik gerückt. Davon würden Startups und Scaleups in Deutschland unmittelbar profitieren“, so Wintergerst.

8 von 10 erwarten einen Unicorn-Börsengang im Jahr 2026

Mit Blick auf die deutschen Unicorns sind die Gründerinnen und Gründer optimistisch. 8 von 10 (79 Prozent) erwarten in diesem Jahr mindestens einen Börsengang eines Milliarden-Startups. Allerdings glauben nur 29 Prozent, dass dieser an einer deutschen Börse stattfinden wird, 50 Prozent rechnen mit den USA und 7 Prozent mit einem anderen EU-Land.

Und an einer weiteren Stelle hat sich die Situation für Startups in Deutschland verbessert. 57 Prozent der Befragten haben das Gefühl, dass sie als Gründerin oder Gründer hierzulande grundsätzlich Wertschätzung erfahren, vor einem Jahr waren es nur 41 Prozent. 36 Prozent geben umgekehrt an, dass sie keine Wertschätzung erfahren (2025: 35 Prozent).

Quelle: Bitkom

Powered by WPeMatico

Kredithürde bei Mittelständlern auf Rekordniveau

Unternehmen mit Finanzierungsbedarf haben lt. KfW Research zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 19.01.2026

  • Kleine und mittlere Unternehmen haben immer mehr Probleme, an Kredite zu kommen
  • Finanzierungsinteresse der Mittelständler bleibt gering

Unternehmen mit Finanzierungsbedarf haben zunehmend Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten: Im vierten Quartal 2025 berichteten 37,8 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von erschwerten Kreditvergabebedingungen – ein Plus von 3,9 Prozentpunkten zum Vorquartal und ein neuer Höchststand. Bei Großunternehmen lag dieser Anteil mit 29,4 Prozent zwar unter dem bisherigen Spitzenwert, stieg aber um deutliche neun Prozentpunkte zum Vorquartal.

Bereits seit drei Jahren berichten Mittelständler von überdurchschnittlich strengen Maßstäben der Banken bei Kreditverhandlungen.

„Banken scheinen wegen der vielfältigen wirtschaftlichen Herausforderungen von einer Verschlechterung der Fundamentaldaten der Unternehmen auszugehen und agieren daher vorsichtig“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Das sind die Ergebnisse der KfW-ifo-Kredithürde. Dafür wertet die KfW jedes Quartal Daten der Konjunkturumfragen des ifo-Instituts aus, differenziert nach Größenklassen und Wirtschaftsbereichen.

Branchenübergreifend erreichten die Hürden für Kreditvergaben neue Höchstniveaus. Im Mittelstand waren besonders der Einzelhandel (45,2 Prozent) und der Dienstleistungssektor (41,4 Prozent) betroffen. Bei Großunternehmen wurden Rekordwerte im Einzelhandel (49,7 Prozent) und Großhandel (41,7 Prozent) festgestellt.

Das Finanzierungsinteresse der Unternehmen bleibt ebenfalls gering. Nur rund jeder fünfte Mittelständler führte im vierten Quartal Kreditverhandlungen – deutlich weniger als im langfristigen Durchschnitt. Bei den Großunternehmen dagegen stieg der Anteil deutlich um 4,3 Prozentpunkte auf 31,5 Prozent und erreichte damit beinahe seinen langfristigen Durchschnitt.

„Die bislang ausbleibende Wirtschaftsbeschleunigung wirkt wie ein Hemmschuh auf das Kreditinteresse der Unternehmen. Die gesunkenen Kreditzinsen zeigen nur begrenzte Wirkung. Zeitgleich erhöhen sich aufgrund konjunktureller und struktureller Herausforderungen die Anforderungen für Unternehmen, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Um diesen Trend umzukehren, ist für 2026 eine positive wirtschaftliche Entwicklung unerlässlich“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Quelle: KfW, KfW Research

Powered by WPeMatico

GREIX-Mietpreisindex Q4 2025: So viele befristete und möblierte Angebote wie noch nie

Die Angebotsmieten in deutschen Städten stiegen zum Jahresende 2025 schneller als die allgemeine Teuerung. Im Quartalsvergleich legten die Mieten im bundesweiten Durchschnitt um 1,0 Prozent zu, im Jahresvergleich sogar um 4,5 Prozent. Der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote erreichte ein Rekordniveau. Das zeigt das jüngste Update des vom IfW Kiel veröffentlichten GREIX-Mietpreisindex.

IfW Kiel, Mitteilung vom 19.01.2026

Die Angebotsmieten in deutschen Städten stiegen zum Jahresende 2025 schneller als die allgemeine Teuerung. Im Quartalsvergleich legten die Mieten im bundesweiten Durchschnitt um 1,0 Prozent zu, im Jahresvergleich sogar um 4,5 Prozent. Die Teuerung war spürbar niedriger. Die Anzahl der Wohnungsinserate ging deutlich zurück. Der Anteil befristeter und möblierter Mietangebote erreichte ein Rekordniveau.

Das zeigt das jüngste Update des vom Kiel Institut für Weltwirtschaft veröffentlichten GREIX-Mietpreisindex. Dabei werden die Angebotsmietpreise für Wohnungen auf Basis der VALUE Marktdatenbank in 37 deutschen Städten und Regionen ausgewertet.

Im vierten Quartal 2025 erhöhten sich die Angebotsmieten für Wohnungen gegenüber dem Vorquartal (Q3 2025) um 1,0 Prozent. Bereinigt um die Inflation entspricht das einem realen Anstieg von 0,7 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahresquartal (Q4 2024) zeigt sich ein deutliches Plus: Nominal lagen die Mieten um 4,5 Prozent höher, inflationsbereinigt um 2,3 Prozent.

Seit 2015 sind Angebotsmieten damit um 14 Prozent stärker gestiegen als die allgemeine Teuerung.

„Wohnungssuchende haben es aktuell schwer“, sagt Jonas Zdrzalek, Projektleiter des GREIX am Kiel Institut für Weltwirtschaft. „Das klassische Angebot geht zurück, die Preise steigen und die Konditionen werden über immer mehr befristete Verträge oder möblierte Angebote härter.“

Große Spannweite in den acht größten Städten

In sieben der acht größten deutschen Städte stiegen die Angebotsmieten im Quartalsvergleich. Besonders kräftige Zuwächse verzeichneten Köln mit plus 3,4 Prozent und München mit plus 1,9 Prozent. In Hamburg und Frankfurt am Main entsprachen die Anstiege in etwa dem bundesweiten Durchschnitt von 1 Prozent. Düsseldorf verzeichnete eine rote Null (minus 0,1 Prozent).

Am höchsten lag die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter in München mit 23,35 Euro, gefolgt von Frankfurt am Main mit 17,36 Euro. Leipzig war mit 10,22 Euro pro Quadratmeter die günstigste Top8-Stadt. Über alle 37 erfassten Städte und Regionen hinweg ergibt sich ein gewichteter Durchschnitt von 14,41 Euro pro Quadratmeter.

Weniger Inserate, mehr Wohnen auf Zeit

Die Zahl der Wohnungsinserate sank gegenüber dem Vorquartal (Q3 2025) spürbar um mehr als 10 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresquartal (Q4 2024) betrug der Rückgang 7 Prozent. Im langfristigen Vergleich liegt die Anzahl der Wohnungsinserate zur Miete gegenwärtig etwa 20 Prozent unter dem Niveau von 2015.

Zugleich erreichte der Anteil befristeter Verträge und möblierter Wohnungen ein Rekordhoch. Bundesweit entfielen im Jahr 2025 inzwischen über 17 Prozent aller Inserate auf dieses Segment, also mehr als jedes sechste Inserat. In den acht größten Städten lag der Anteil sogar bei nahezu einem Viertel, in München sogar bei rund einem Drittel.

„Bei Neuvermietungen in Großstädten dürften gerade Geringverdiener bzw. Menschen in Ausbildung und Studium zunehmend an ihre Belastungsgrenze stoßen. Auch Fachkräfte aus dem In- und Ausland tun sich mit einem Umzug vermutlich oft schwer“, so Zdrzalek. „Das weiter sinkende Mietangebot dürfte auch ein Zeichen dafür sein, dass Menschen mit Altverträgen ihre Wohnung nach Möglichkeit halten, oder viele Objekte mittlerweile ohne Inserat vergeben werden.“

Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft

Powered by WPeMatico

Bürokratie bremst FinTechs in Deutschland aus

FinTechs sehen in Deutschland weiterhin erhebliche Standortnachteile. Vor allem von Regulierung und Bürokratie sehen sie sich gebremst: Rund drei Viertel (73 Prozent) der FinTechs sehen lt. einer Bitkom-Studie den Verwaltungsaufwand als größtes Wachstumshindernis. Ebenfalls 73 Prozent der FinTechs berichten von regulatorischen Hürden, 68 Prozent von hohen Compliance-Anforderungen und 58 Prozent von Unsicherheiten beim Einsatz neuer Technologien.

Bitkom, Pressemitteilung vom 16.01.2026

  • Nur 28 Prozent würden bei Neugründung wieder Deutschland wählen
  • 7 von 10 wünschen sich mehr heimisches Venture Capital
  • Forderung nach besserer Planbarkeit, Transparenz und Entbürokratisierung

Im Urlaub per App in Fremdwährung zahlen, Versicherungsschäden online melden oder einfacher in Aktien, Fonds oder Kryptowährungen investieren: FinTechs verändern die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen entwickelt, angeboten und genutzt werden. Damit sind sie nicht nur wichtiger Innovationstreiber im Finanzsektor, sondern auch für andere Branchen. Doch FinTechs sehen in Deutschland weiterhin erhebliche Standortnachteile. Vor allem von Regulierung und Bürokratie sehen sie sich gebremst: Rund drei Viertel (73 Prozent) der FinTechs sehen den Verwaltungsaufwand als größtes Wachstumshindernis. Ebenfalls 73 Prozent der FinTechs berichten von regulatorischen Hürden, 68 Prozent von hohen Compliance-Anforderungen und 58 Prozent von Unsicherheiten beim Einsatz neuer Technologien. Dabei erwarten fast alle (96 Prozent), dass Künstliche Intelligenz den Markt künftig prägen wird. Das sind Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie „FinTechs in Deutschland​“, für die der Digitalverband Bitkom 40 in Deutschland aktive FinTechs befragt hat.

Auch schwieriger Kapitalzugang hemmt Standortattraktivität

Für Finanzierung sind 55 Prozent der FinTechs auf ausländische Kapitalgeber angewiesen, 70 Prozent fordern mehr heimisches Venture Capital, während 58 Prozent Finanzierungen im Ausland als leichter einschätzen. Ob Bürokratie oder Finanzengpässe – die schwierigen Rahmenbedingungen haben ihre Konsequenzen: Nur 28 Prozent würden bei einer Gründung erneut Deutschland als Standort wählen. „Mit rund 700 FinTechs zählt Deutschland pro Kopf bereits jetzt deutlich weniger FinTechs als viele andere europäische Länder. Das zeigt: Der Standort Deutschland hat Aufholbedarf, bietet aber auch großes Wachstumspotenzial“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Ein wesentlicher Standortnachteil bleibt auch die Dauer der Lizenzierungsverfahren: Im Schnitt dauert der Prozess in Deutschland mehr als 2 Jahre und fällt damit im europäischen Vergleich besonders lang aus. Entsprechend kritisch wird das aufsichtsrechtliche Umfeld bewertet: Nur 35 Prozent bewerten das deutsche Aufsichtsumfeld positiv, 78 Prozent nehmen es als innovationshemmend wahr. Wintergerst: „Um den FinTech-Standort nachhaltig zu stärken, braucht es neben gesetzgeberischen Reformen auch spürbare Verbesserungen in der praktischen Ausgestaltung der Aufsicht. Planbarkeit und Transparenz müssen erhöht, der administrative Aufwand reduziert werden.“

Fünf Maßnahmen für bessere Rahmenbedingungen

Konkret fordert der Bitkom basierend auf den Ergebnissen fünf Maßnahmen für effizientere Aufsichtsprozesse, schlankere Bürokratie und eine verbesserte Kommunikation zwischen Stakeholdern:

  • Informelle Vorgesuchverfahren zur frühzeitigen Einschätzung von Lizenzanträgen.
  • Verbindliche Fristen und mehr Transparenz für bessere Planungssicherheit.
  • Feste Ansprechpartner und vollständig digitale Verfahren zur Entlastung von Unternehmen.
  • Behördenübergreifender Datenaustausch inklusive zentraler Betrugsbekämpfung.
  • Intensiverer, strukturierter Dialog zwischen Aufsicht, Wirtschaft und Politik.

Quelle: Bitkom

Powered by WPeMatico