Mittelstand ist die tragende Säule des dualen Ausbildungssystems

Der Mittelstand bleibt die tragende Säule des deutschen dualen Ausbildungssystems. Im Jahr 2024 wurden rund 1,1 Millionen Menschen in mittelständischen Unternehmen ausgebildet – das waren mehr als 90 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland. Das sind Ergebnisse einer Studie von KfW Research.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 22.12.2025

  • Mehr als 90 Prozent aller Azubis arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen – ein höherer Anteil als noch vor 15 Jahren
  • Ausbildungsgeschehen konzentriert sich immer stärker
  • Azubi-Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Bremen, gefolgt von Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Der Mittelstand bleibt die tragende Säule des deutschen dualen Ausbildungssystems. Im Jahr 2024 wurden rund 1,1 Millionen Menschen in mittelständischen Unternehmen ausgebildet – das waren mehr als 90 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland. In den vergangenen Jahren haben kleine und mittlere Unternehmen sogar noch deutlich an Bedeutung für das Ausbildungssystem gewonnen: So lag der Anteil im Jahr 2010 noch bei 84 Prozent und ist somit seitdem gestiegen.

Das sind Ergebnisse einer Studie von KfW Research zur Lage der dualen Ausbildung in Deutschland. Insgesamt befanden sich im vergangenen Jahr in Deutschland rund 1,2 Millionen Menschen in einer dualen Ausbildung, das waren rund 19,3 Prozent weniger als noch 2010. Ursachen für den Rückgang sind vor allem sinkende Bewerberzahlen aufgrund des demografischen Wandels sowie einer erhöhten Studienneigung junger Menschen.

Obwohl der Mittelstand weiterhin Ausbildungsmotor der deutschen Wirtschaft ist, ist der Anteil der ausbildenden mittelständischen Unternehmen spätestens seit 2022 deutlich gesunken. Während im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2018 noch rund zwölf Prozent der Unternehmen mindestens einen Auszubildenden hatten, lag dieser Anteil 2024 nur noch bei 9,1 Prozent. Ein wesentlicher Grund hierfür war zunächst die Zurückhaltung vieler Unternehmen auf dem Ausbildungsmarkt nach Ausbruch der Corona-Pandemie 2020, gefolgt von weiteren Rückschlägen durch die Energiepreiskrise, die steigende Inflation und die schwierige konjunkturelle Lage. Zugleich ist die Zahl der Auszubildenden im gleichen Zeitraum jedoch nicht im selben Maße zurückgegangen wie die Anzahl der ausbildenden Unternehmen. Dadurch konzentriert sich die duale Ausbildung zunehmend auf jene Unternehmen, die weiterhin ausbilden.

Faustregel ist: Je größer ein Betrieb, umso eher bildet er aus. Während Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten – die den Löwenanteil der mittelständischen Unternehmen ausmachen – nur selten Azubis haben (drei Prozent), sind es bei Mittelständlern mit zehn bis 49 Angestellten 42 Prozent und bei jenen mit mehr als 50 Beschäftigten 72 Prozent.

„Die duale Ausbildung bleibt für Unternehmen ein unverzichtbarer Baustein zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Unsere Daten zeigen jedoch, dass sich kleine und mittlere Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend aus der Ausbildung zurückgezogen haben. Um diesem Trend entgegenzuwirken wäre es wichtig, gezielt Anreize zu setzen und passgenaue Unterstützungsangebote bereitzustellen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, sagt Kathrin Schmidt, Mitautorin der Studie bei KfW Research.

„Außerdem gilt es, mit gezielten bildungspolitischen Maßnahmen die Kompetenzen junger Menschen zu stärken, denn aktuell verfügen viele Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe nicht über die erforderlichen Mindestanforderungen für den mittleren Schulabschluss. Gezielte Förderprogramme, umfassende Beratungsangebote sowie die Vereinfachung bürokratischer Abläufe können dazu beitragen, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe nachhaltig zu erhöhen.“

Azubi-Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Bremen. Im Zeitraum von 2021 bis 2024 hatten dort 19,1 Prozent der Unternehmen mindestens einen Azubi. Auf Platz 2 liegt Schleswig-Holstein mit 14,1 Prozent, gefolgt von Niedersachsen mit 14,0 Prozent. Die Schlussgruppe bilden Berlin mit 8,3 Prozent, Brandenburg mit 7,7 Prozent und Hamburg mit 6,5 Prozent. Die Unterschiede lassen sich zum Teil mit den Strukturen des Mittelstands in den einzelnen Bundesländern erklären: in Stadtstaaten dominieren häufig Dienstleistungsunternehmen, die seltener ausbilden als etwa das Verarbeitende Gewerbe oder die Baubranche. In Ostdeutschland gibt es zudem mehr Kleinstunternehmen.

Die Studie basiert auf dem KfW-Mittelstandspanel, der einzigen repräsentativen Befragung für den gesamten deutschen Mittelstand. An der Befragung nahmen zwischen Februar bis Juni 2025 mehr als 13.000 Unternehmen teil.

Die KfW unterstützt im Auftrag des Bundes den Mittelstand mit zahlreichen Förderprogrammen. Weitere Informationen unter „Wir stärken den Mittelstand“.

Quelle: KfW, KfW Research

Powered by WPeMatico

RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel trotzt Handelskriegen – Europa hinkt hinterher

Der Welthandel erweist sich im laufenden Jahr stabiler als erwartet. Der Containerumschlag-Index des RWI Essen und des ISL ist im November nur leicht auf 137,5 Punkte gesunken. Der Gesamtindex ist damit gegenüber dem Jahresanfang nahezu unverändert. Europa kämpft mit strukturellen Problemen. Die europäischen Häfen hinken dem weltweiten Umschlag hinterher. Die Lücke zu anderen Weltregionen schließt sich nicht.

RWI Essen, Pressemitteilung vom 19.12.2025

Der Welthandel erweist sich im laufenden Jahr stabiler als erwartet. Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist laut aktueller Schnellschätzung im November nur leicht auf 137,5 Punkte gesunken. Der Gesamtindex ist damit gegenüber dem Jahresanfang nahezu unverändert. Europa kämpft mit strukturellen Problemen. Zwar ist in den Häfen des nördlichen Euroraums der Containerumschlag gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt um 6,8 Indexpunkte gestiegen. Die Zunahme geht allerdings auf das Streikende in Antwerpen zurück. Somit gilt weiter: Die europäischen Häfen hinken dem weltweiten Umschlag hinterher. Die Lücke zu anderen Weltregionen schließt sich nicht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im November auf 137,5 Punkte gesunken – gegenüber 138,1 Punkten (revidiert) im Vormonat.
  • Der Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, ist von 111,2 Punkten (revidiert) auf 118,0 Punkte im November kräftig gestiegen.
  • In den chinesischen Häfen ist der Containerumschlag ebenfalls zurückgegangen – von 152,3 Punkten im Vormonat (revidiert) auf 150,2 Punkte.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Dezember 2025 wird am 30. Januar 2026 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Der weltweite Containerumschlag beweist eine bemerkenswerte Resistenz gegen die handelspolitischen Turbulenzen. Für Europa ist das kein Grund zur Entwarnung. Während wir stagnieren, festigen andere ihre Positionen auf dem Weltmarkt. Die Globalisierungs-Dividende ist aufgebraucht. Wer jetzt noch auf Exporte setzt statt auf Strukturreformen, spielt russisches Roulette mit der Zukunft. Lösungen für die heimische Wachstumsschwäche müssen daher in Deutschland gefunden werden.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Powered by WPeMatico

Gesetz für stabiles Rentenniveau und Mütterrente III kann in Kraft treten

Das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die Vollendung der sog. Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.

Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2025

Das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Das Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die Vollendung der sog. Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots.

Gleichbleibendes Rentenniveau

Bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Diese Haltelinie wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert werden.

Mütterrente III

Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder. Künftig sollen mit der Mütterrente III die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichzustellen. Diese Regelungen sollen 2027 in Kraft treten. Sofern das technisch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, sollen sie rückwirkend ausgezahlt werden.

Wegfall des Anschlussverbots

Der Wegfall des Anschlussverbots ist eine arbeitsmarktrechtliche Voraussetzung für die Aktivrente (TOP 4c). Damit möchte die Bundesregierung Anreize schaffen, dass Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

Inkrafttreten

Der Bundespräsident kann das Gesetz nun ausfertigen. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket

Neben der Rentenstabilisierung und der Mütterrente gab der Bundesrat auch grünes Licht für das Gesetz zur Aktivrente (TOP 4c) und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (TOP 4b), das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Vorgesehen sind hier Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.

Quelle: Bundesrat

Powered by WPeMatico

Teuerung bei 7 von 9 Haushaltstypen leicht über EZB-Ziel, Familien mit niedrigen Einkommen im Langfrist-Vergleich nicht mehr vorne

Die Inflationsrate in Deutschland lag im November wie im Oktober bei 2,3 Prozent und damit etwas über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten im November lt. Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung sieben eine haushaltsspezifische Teuerung leicht oberhalb des EZB-Zielwerts.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 18.12.2025

Die Inflationsrate in Deutschland lag im November wie im Oktober bei 2,3 Prozent und damit etwas über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten im November sieben eine haushaltsspezifische Teuerung leicht oberhalb des EZB-Zielwerts. Alleinlebende sowie Paarfamilien mit jeweils geringen Einkommen lagen dagegen mit je 1,9 Prozent haushaltsspezifischer Teuerungsrate geringfügig darunter, zeigt der neue Inflationsmonitor des IMK.

Insgesamt reichte die Spannbreite der haushaltsspezifischen Inflationsraten im November von 1,9 bis 2,4 Prozent, der Unterschied lag also bei relativ geringen 0,5 Prozentpunkten. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, ist ihre Inflationsrate seit einiger Zeit unterdurchschnittlich. Ein wichtiger Grund ist, dass sich seit einiger Zeit Dienstleistungen stärker verteuert haben als Lebensmittel und Energie, die in der Hochinflationsphase die stärksten Preistreiber waren. Diese Basisgüter haben im schmalen Budget ärmerer Haushalte ein besonders hohes Gewicht, während Dienstleistungen wie beispielsweise Urlaubsreisen, Versicherungen oder auch soziale Dienstleistungen stärker von Haushalten mit mittleren oder höheren Einkommen nachgefragt werden.

Im langfristigen Vergleich über die vergangenen sechs Jahre hatten einkommensschwache Familien im November daher erstmals nicht mehr die höchste haushaltsspezifische Inflationsrate. Mit zusammengenommen 22,9 Prozent seit November 2019 lagen sie hinter Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen (23,5 Prozent), Paaren mit Kindern und mittleren Einkommen (23,1 Prozent), Paaren mit Kindern und hohen Einkommen (23,1 Prozent) und gleichauf mit Alleinerziehenden mit mittleren Einkommen. Langfristig am niedrigsten war die Inflation weiterhin für Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen, deren Warenkorb sich um 21,6 Prozent im Gesamtzeitraum seit November 2019 verteuert hat, während die Teuerung im November 2025 mit 2,4 Prozent etwas höher lag als bei den anderen Haushalten.

Paarfamilien mit hohen Einkommen verzeichneten im November eine Inflationsrate von 2,3 Prozent. Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen folgten mit je 2,2 Prozent. Bei Paaren mit Kindern und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehenden und Alleinlebenden mit ebenfalls mittleren Einkommen verteuerte sich der jeweilige Warenkorb um je 2,1 Prozent.

Inflationslage entspannt, EZB nutzt Spielraum zur Entlastung der Konjunktur nicht

Auch wenn sich bei Dienstleistungen weiterhin ein kräftiger Preisauftrieb zeige, sei insgesamt „die Inflation unter Kontrolle“, betont Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Die Teuerung in Deutschland und im Euroraum werde nahe am EZB-Inflationsziel von 2,0 Prozent bleiben und im Euroraum 2026 sogar im Durchschnitt etwas darunter liegen, erwartet die Ökonomin. Dabei spiele neben einer bei steigender Produktivität sich abschwächenden Lohnentwicklung auch eine Rolle, dass durch die US-Einfuhrzölle Warenexporte aus China nach Europa umgelenkt und besonders günstig angeboten würden.

Gleichzeitig belasteten ebenjene US-Zölle, weiterhin hohe Energiepreise und die starke Aufwertung des Euro gegenüber dem Dollar die Konjunktur – im ganzen Euroraum, aber insbesondere in Deutschland. Die EZB habe seit spätestens Anfang Juli einen geldpolitischen Spielraum, um die Zinsen noch einmal zu senken und damit für etwas Entlastung zu sorgen, diesen aber nicht genutzt. Angesichts der „schwerwiegenden Abwärtsrisiken für die Konjunktur“ sei das ein Fehler, warnt die Expertin des IMK

Langzeitvergleich: Lebensmittel um gut 39 Prozent, Energie um 37 Prozent teurer als im November 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der IMK Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Zwar dürfte die in den Jahren 2022 und 2023 entstandene Kaufkraftlücke bei den meisten Haushalten mittlerweile durch Lohnsteigerungen und wirtschaftspolitische Entlastungen weitgehend geschlossen sein, analysiert Tober. Unabhängig davon dokumentiert der längerfristige Vergleich von Preisen, den die Forscherin ebenfalls anstellt, die seitdem stark erhöhten Preisniveaus gerade von Waren des Grundbedarfs: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im November 2025 um 39,2 Prozent höher als im November 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung hier mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz zwischenzeitlicher Preisrückgänge um 37,0 Prozent teurer als 2019, darunter Haushaltsenergie um 46,0 Prozent und Kraftstoffe um 25,2 Prozent.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Powered by WPeMatico

Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 3. Quartal 2025: +1,9 % zum Vorjahresquartal

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 3. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im 3. Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 0,5 %. In vielen Dienstleistungsbereichen führten höhere Kosten für Personal, Material und Energie zu höheren Preisen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.12.2025

Erzeugerpreise für Dienstleistungen, 3. Quartal 2025
+1,9 % zum Vorjahresquartal
+0,5 % zum Vorquartal

Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen in Deutschland lagen im 3. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im 3. Quartal 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Preise gegenüber dem 2. Quartal 2025 um 0,5 %. In vielen Dienstleistungsbereichen führten höhere Kosten für Personal, Material und Energie zu höheren Preisen.

Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei: +0,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei lagen die Preise mit +0,3 % knapp über denen des 3. Quartals 2024. Mit +5,7 % stiegen hier die Preise für Post-, Kurier- und Expressdienste gegenüber dem 3. Quartal 2024 relativ stark. Auch für Lagerung und lagereiverwandte Dienstleistungen stiegen die Preise gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit +3,0 % deutlich. Ursachen hierfür waren Preiserhöhungen zu Jahresbeginn, die unter anderem mit gestiegenen Energiekosten aufgrund der Erhöhung der CO2-Abgabe und höheren Löhnen zusammenhängen dürften. Demgegenüber gab es bei der Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt mit -19,4 % zum 3. Quartal 2024 einen deutlichen Preisrückgang. Auch gegenüber dem 2. Quartal 2025 sanken die Preise hier mit -7,4 % relativ stark. Insbesondere auf den Strecken zwischen Europa und Nordamerika beziehungsweise Asien gab es aufgrund geringerer Nachfrage Überkapazitäten, was zu sinkenden Preisen geführt haben dürfte. Auch niedrigere Bunkerölzuschläge wurden von den Unternehmen als Ursache genannt. Analog zur Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt sanken auch bei den Seespeditionen die Preise um 18,4 % gegenüber dem 3. Quartal 2024, wodurch bei den Speditionsleistungen insgesamt ein Preisrückgang von -2,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen ist.

Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation: +1,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Information und Kommunikation stiegen die Preise gegenüber dem 3. Quartal 2024 um 1,6 %. Zu Jahresbeginn vorgenommene Anpassungen an höhere Gemeinkosten sowie gestiegene Löhne und Gehälter waren hierfür mitverantwortlich. Die Preise für Software und Softwarelizenzen stiegen mit +2,2 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 am stärksten. Auch für IT-Beratung und Support gab es mit +1,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen vergleichsweise starken Preisanstieg. Die Preise für leitungsgebundene Telekommunikation lagen um 1,6 % über denen des Vorjahresquartals, für drahtlose Telekommunikation gab es hingegen mit -0,3 % einen leichten Preisrückgang.

Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen: +2,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt Grundstücks- und Wohnungswesen stiegen die Preise um 2,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Entwicklung der Mieten für Wohn- und Gewerbeimmobilien lag mit +1,9 % etwas niedriger. Etwas höher gegenüber dem 3. Quartal 2024 war mit +2,4 % der Anstieg der Preise für Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. Als Gründe wurden beispielsweise die allgemein gestiegenen Kosten, aber auch vertraglich vereinbarte Erhöhungen unter anderem durch Kopplung der Vergütung an die Entwicklung spezieller Preisindizes genannt.

Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen: +2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Im Wirtschaftsabschnitt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen gab es mit +2,8 % einen relativ starken Anstieg der Preise gegenüber dem Vorjahresquartal. Als Ursache hierfür wurden von den Unternehmen zum Beispiel Preiserhöhungen zu Jahresbeginn als Reaktion auf gestiegene Allgemeinkosten und Löhne genannt. Des Weiteren traten Mitte des Jahres neue Vergütungsordnungen mit höheren Gebühren für Rechts- und Steuerberatungsberufe in Kraft. Diese waren mitverantwortlich dafür, dass die Preise für Rechtsberatungsleistungen um 4,8 % über denen des 3. Quartals 2024 beziehungsweise um 1,8 % über denen des Vorquartals lagen. Die Preise für Steuerberatungsleistungen stiegen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal (+4,1 % gegenüber dem Vorquartal). Mit +3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die Preise für technische, physikalische und chemische Untersuchungsleistungen ebenfalls vergleichsweise stark. Dafür sind unter anderem Preiserhöhungen für technische Überwachungsleistungen an Straßenfahrzeugen zu Jahresbeginn verantwortlich.

Wirtschaftsabschnitt Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen: +3,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal

Mit +3,2 % sind die Preise für Verwaltungs- und Unterstützungsleistungen im Vergleich zum Vorjahresquartal von allen Wirtschaftsabschnitten im Dienstleistungsbereich am stärksten gestiegen. Die Preise für Reinigungsleistungen stiegen dabei mit +4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum besonders stark. Hier waren Tariferhöhungen zu Jahresbeginn die Hauptursache. Gegenüber dem Vorquartal gab es hingegen keine Veränderung. Überdurchschnittlich stiegen mit +3,8 % auch die Preise für die befristete Überlassung von Arbeitskräften. Als Ursachen hierfür wurden von den Unternehmen gestiegene Betriebskosten sowie die teilweise schwierige Bewerberlage bei Fachkräften genannt

Quelle: Statistisches Bundesamt

Powered by WPeMatico

Erzeugerpreise November 2025: -2,3 % gegenüber November 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im November 2025 um 2,3 % niedriger als im November 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, blieben die Erzeugerpreise im November 2025 gegenüber dem Vormonat unverändert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.12.2025

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), November 2025
-2,3 % zum Vorjahresmonat
0,0 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im November 2025 um 2,3 % niedriger als im November 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Erzeugerpreise im November 2025 gegenüber dem Vormonat unverändert.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im November 2025 die niedrigeren Energiepreise. Ebenfalls günstiger als vor einem Jahr waren Vorleistungsgüter. Teurer als vor einem Jahr waren hingegen Investitionsgüter sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im November 2025 um 0,8 %, gegenüber Oktober 2025 sanken sie um 0,1 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat

Energie war im November 2025 um 9,0 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Energiepreise um 0,2 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber November 2024 um 14,2 %.

Auch elektrischer Strom kostete deutlich weniger (-11,6 %) als im November 2024, Fernwärme war nur leicht günstiger (-0,2 %) als im Vorjahresmonat.

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber November 2024 um 2,6 %. Insbesondere Naphta (Rohbenzin) (-19,1 %) und schweres Heizöl (-14,4 %) kosteten deutlich weniger als ein Jahr zuvor. Dagegen lagen die Preise für leichtes Heizöl (+5,8 %) und Kraftstoffe (+3,2 %) höher als im Vorjahresmonat.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im November 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (0,0 % gegenüber Oktober 2025). Maschinen kosteten 1,7 % mehr als im November 2024. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,2 % gegenüber November 2024.

Die in Deutschland produzierten und verkauften Verbrauchsgüter kosteten 1,3 % mehr als im Vorjahresmonat (-0,6 % gegenüber Oktober 2025). Darunter stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 0,9 % gegenüber dem Vorjahr, fielen aber gegenüber Oktober 2025 um 0,9 %. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Rindfleisch (+25,7 %) und Kaffee (+18,7 %). Dagegen waren Butter (-28,4 %), Schweinefleisch (-8,5 %) und Zucker (-4,5 %) deutlich billiger als ein Jahr zuvor. Die Butterpreise fielen im Vormonatsvergleich um 6,3 %.

Gebrauchsgüter waren im November 2025 um 1,8 % teurer als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).

Preisrückgang bei Vorleistungsgütern gegenüber November 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im November 2025 um 0,2 % niedriger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).

Für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr sorgten insbesondere die niedrigeren Preise von chemischen Grundstoffen (-2,5 %) und Papier, Pappe und Waren daraus (-1,4 %). Aber auch Futtermittel für Nutztiere (-4,6 %) und Getreidemehl (-3,5 %) kosteten deutlich weniger als im November 2024.

Preisanstiege gegenüber November 2024 gab es hingegen vor allem bei den Metallen (+1,6 %). Insbesondere die Preise für die Edelmetalle (+41,5 %) stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich an. Auch für Kupfer und Halbzeug daraus (+6,1 %) musste mehr bezahlt werden als im Vorjahr. Billiger als im Vorjahr waren dagegen Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (-4,7 %), darunter auch Betonstahl (-1,4 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren (+6,1 %) waren ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat, darunter Nadelschnittholz mit +15,0 % und Laubschnittholz mit +2,0 %. Erhebliche Preisanstiege gab es bei Pellets, Briketts und Scheiten mit +38,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+7,1 % gegenüber Oktober 2025).

Die Preise für Glas und Glaswaren stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,5 %. Darunter stiegen die Preise für veredeltes und bearbeitetes Flachglas (+5,0 %) wohingegen die Preise für Hohlglas (-5,6 %) gegenüber November 2024 sanken.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Powered by WPeMatico

Deutliche Belebung: IMK prognostiziert 1,2 Prozent Wirtschaftswachstum für 2026, nach 0,1 Prozent 2025

Nach vier Jahren Wachstumsschwäche wird sich die deutsche Konjunktur 2026 endlich deutlich beleben. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nimmt im Durchschnitt des kommenden Jahres um 1,2 Prozent zu, nach einem Mini-Wachstum von 0,1 Prozent 2025. Das ergibt die neue Konjunkturprognose der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 17.12.2025

Nach vier Jahren Wachstumsschwäche wird sich die deutsche Konjunktur 2026 endlich deutlich beleben. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nimmt im Durchschnitt des kommenden Jahres um 1,2 Prozent zu, nach einem Mini-Wachstum von 0,1 Prozent 2025. Hauptfaktoren für die Erholung sind die positiven Impulse der staatlichen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie ein anziehender Konsum der privaten Haushalte. Das ergibt die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Außenhandel entwickelt sich hingegen weiterhin schwach, was vor allem an den USA und an China liegt. Die US-Zölle behindern weiterhin den Export in die USA, zudem belasten sie die amerikanische und die gesamte Weltkonjunktur. Gleichzeitig wächst die globale Konkurrenz durch chinesische Unternehmen, während die Nachfrage aus China schwach bleibt. Zusätzlich bremsend wirkt die Aufwertung des Euro gegenüber Dollar und Renminbi. Da der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert, bringt das anziehende Wachstum noch keine Wende bei Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote steigt 2025 auf 6,3 Prozent im Jahresmittel, 2026 verharrt sie dort. Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt nach einer Stagnation in diesem Jahr 2026 sogar geringfügig – um 0,1 Prozent. Die Inflationsrate beträgt laut IMK-Prognose 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025, im kommenden Jahr liegt sie genau beim Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2,0 Prozent.

Gegenüber seiner vorherigen Prognose vom September 2025 reduziert das IMK die Wachstumserwartung beim BIP für dieses Jahr minimal um 0,1 Prozentpunkte. Für 2026 senken die Ökonom*innen sie leicht um 0,2 Prozentpunkte. „Der Gegenwind aus der Weltwirtschaft ist in den vergangenen Monaten nochmal stärker geworden. Und es geht dabei ganz klar weniger um klassische Nachfragezyklen oder Wettbewerbsfähigkeit als um geoökonomische Verschiebungen, die über aggressive Handels- und Industriepolitik forciert werden“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Im kommenden Jahr gewinnen dann aber die stützenden Faktoren die Oberhand. Erstmals seit der Wiedervereinigung dürfte Deutschland dann einen binnenwirtschaftlich angestoßenen Aufschwung erleben. Wichtige Faktoren sind die zu erwartende solide Lohnentwicklung, vor allem aber die politische Entscheidung, endlich den enormen öffentlichen Investitionsstau in Deutschland aufzulösen“, so Dullien.

Im Fazit ihrer Prognose betonen die Konjunkturexpert*innen des IMK daher auch den Stellenwert der Wirtschaftspolitik. „Im Jahr 2026 schaltet die Finanzpolitik in Deutschland von fiskalischer Kontraktion auf Expansion um. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur, beschleunigten militärischen Beschaffungen, dem Investitionssofortprogramm und dem Industriestrompreis setzt die Bundesregierung deutliche Impulse zur Belebung der deutschen Binnenkonjunktur in der Größenordnung von rund einem Prozent des BIP.“ Die aktuelle Aufhellung unterstreichen auch die neuen Werte des IMK-Konjunkturindikators: Für den Zeitraum von Dezember bis Ende Februar 2026 verzeichnet das Frühwarninstrument ein Rezessionsrisiko von 26,4 Prozent. Anfang November betrug das Risiko für die folgenden drei Monate noch 30,4 Prozent.

Vornehmlich politischer Natur sind allerdings auch die erheblichen konjunkturellen Risiken, die die Konjunkturforscher*innen ausmachen und die dazu führen könnten, dass 2026 wirtschaftlich doch schlechter ausfällt als prognostiziert: An erster Stelle die „erratische Wirtschaftspolitik“ der US-Regierung, die das erwartete Wachstum der amerikanischen Wirtschaft von 1,8 Prozent 2026 noch deutlich reduzieren könnte – mit weiteren negativen Folgen für Welthandel und Weltwirtschaft.

Der Bundesregierung empfehlen die Forschenden, einen klaren Kurs in der Wirtschaftspolitik zu halten und die gesetzten positiven Impulse nicht wieder zu konterkarieren, beispielsweise durch überzogene Kritik am Sozialstaat, die das Konsumklima verschlechtern könnte: „Anstatt mit weiteren Kürzungsdebatten zu verunsichern, könnten Unsicherheiten abgebaut werden und so deutlichere Impulse zur Belebung der Binnenkonjunktur gesetzt werden“, schreiben die Konjunkturfachleute des IMK. Im besten Fall sei dann 2026 sogar ein etwas stärkeres Wachstum möglich: „Gelingt es der Bundesregierung, umfangreiche öffentliche Investitionen auf den Weg zu bringen und steigt das Vertrauen der Unternehmen und der privaten Haushalte in die Wirtschaftspolitik, könnte das BIP infolge kräftigerer Investitionen und eines dynamischeren privaten Konsums stärker ansteigen als es diese Prognose widerspiegelt.“

Kerndaten der Prognose

Arbeitsmarkt

Die konjunkturelle Erholung 2026 wirkt sich noch nicht auf die durchschnittlichen Jahreswerte auf dem Arbeitsmarkt aus, die lange Rezessionsphase wirkt vorerst nach. Die Zahl der Erwerbstätigen stagniert im Jahresdurchschnitt 2025. Die Arbeitslosigkeit steigt um gut 160.000 Personen auf knapp 2,95 Millionen im Jahresmittel, die Arbeitslosenquote liegt bei 6,3 Prozent nach 6,0 Prozent 2024. Für 2026 veranschlagen die Forschenden einen minimalen Rückgang der Erwerbstätigenzahl um jahresdurchschnittlich 0,1 Prozent. Die Arbeitslosigkeit steigt um gut 20.000 Personen, die Quote bleibt bei 6,3 Prozent.

Weltwirtschaft und Außenhandel

Die Weltwirtschaft wächst 2025 und 2026 recht verhalten um 3,1 bzw. 2,7 Prozent. Insbesondere die Handelspolitik der USA wirkt belastend – auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land. Das IMK rechnet für die USA mit einem Wirtschaftswachstum von 1,9 und 1,8 Prozent – nach noch 2,8 Prozent 2024. Im Euroraum wird das BIP 2025 um 1,4 Prozent wachsen, 2026 sind es 1,3 Prozent.

Die deutschen Exporte erhalten von wichtigen Handelspartnern nur schwache Impulse, wozu neben den US-Zöllen auch beiträgt, dass der Euro erheblich gegenüber US-Dollar und chinesischem Renminbi aufgewertet hat und dass in China gezielt Importe durch Produkte aus heimischer Herstellung ersetzt werden. Dagegen stützt die Nachfrage aus anderen EU-Ländern die deutschen Ausfuhren. Im Jahresdurchschnitt 2025 sinken die Exporte um 1,0 Prozent. 2026 wachsen die Exporte zwar wieder, allerdings lediglich um 0,9 Prozent im Jahresmittel. Die Importe legen 2025 um durchschnittlich 3,1 Prozent zu und 2026 um 2,7 Prozent. Dementsprechend ist der Beitrag des Außenhandels zum Wirtschaftswachstum in beiden Jahren deutlich negativ. Der Saldo der deutschen Leistungsbilanz wird im Prognosezeitraum spürbar sinken. Gleichwohl verzeichnet Deutschland weiterhin einen Außenhandelsüberschuss.

Investitionen

Die Ausrüstungsinvestitionen nehmen laut IMK-Prognose wieder Fahrt auf, im Jahresdurchschnitt 2025 schlägt sich das aber noch nicht nieder: Hier nehmen die Investitionen sogar um 2,2 Prozent ab. Im kommenden Jahr zeigen die vermehrten staatlichen Investitionen, die zusätzlichen Ausgaben für Verteidigung und die Investitionsförderung erste Wirkung, hinzu kommt der Industriestrompreis. Im Jahresdurchschnitt 2026 legen die Ausrüstungsinvestitionen um 4,4 Prozent zu. Die Bauinvestitionen schwenken, auch in Folge steigender Infrastrukturinvestitionen, ebenfalls auf einen Erholungskurs ein, der sich allerdings auch erst 2026 deutlicher in der Statistik zeigt: Nach einem Rückgang um 1,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 legen die Bauinvestitionen im kommenden Jahr um durchschnittlich 2,5 Prozent zu.

Privater und öffentlicher Konsum

Beim privaten Konsum schwindet langsam die Zurückhaltung, die 2024 trotz steigender Realeinkommen geprägt hatte. Für dieses Jahr erwartet das IMK bei weiter zunehmenden Einkommen, sinkender Inflation und seit Jahresbeginn zurückgehender Sparquote einen realen Zuwachs der privaten Konsumausgaben um 0,9 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2026 ziehen die Ausgaben dann um real 1,0 Prozent im Jahresmittel an. Zusammen mit einem um 2,2 bzw. 2,4 Prozent wachsenden Staatskonsum und der im kommenden Jahr dynamischen Investitionstätigkeit sorgt die private Nachfrage dafür, dass die Inlandsnachfrage 2025 und 2026 das Rückgrat der wirtschaftlichen Entwicklung bildet.

Inflation und öffentliche Finanzen

Für 2025 prognostiziert das IMK eine durchschnittliche Teuerungsrate von 2,2 Prozent im Jahresmittel. 2026 erwarten die Ökonom*innen mit 2,0 Prozent einen Wert genau bei der Zielmarke der EZB.

Das IMK rechnet damit, dass die Steuereinnahmen 2025 moderat und die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen nach den Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn kräftig steigen. Unter dem Strich wachsen die öffentlichen Einnahmen in diesem Jahr etwas stärker als die Ausgaben – auch, weil die öffentlichen Investitionen erst zum Jahresende spürbar ausgeweitet werden. Das gesamtstaatliche Defizit gemessen am BIP geht daher leicht auf 2,5 Prozent zurück nach 2,7 Prozent 2024.

Im kommenden Jahr gibt der Staat spürbar mehr Geld für Investitionen und Verteidigung aus, während u.a. der Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer, die Sonderabschreibungen für Unternehmensinvestitionen und die Anhebung der Pendlerpauschale die Einnahmeentwicklung dämpfen. Das sind die wesentlichen Gründe dafür, dass das Defizit 2026 auf 3,3 Prozent im Jahresdurchschnitt steigt.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

Powered by WPeMatico

Kabinett beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.

BMAS, Pressemitteilung vom 17.12.2025

Bundeskabinett beschließt Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Der Koalitionsausschuss hatte sich am 27. November 2025 auf die Verlängerung verständigt.

Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen. Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z. B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.

Bei verbesserter Situation können die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Powered by WPeMatico

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert werden.

BMAS, Pressemitteilung vom 17.12.2025

Solidarität und Eigenverantwortung neu ausbalancieren

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert werden.

Wer Hilfe benötigt, kann sich auch künftig in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Unterstützung des Staates verlassen. Besonders schutzwürdige Personen wie Alleinerziehende oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können zudem auch weiterhin darauf vertrauen, dass ihre spezifische Lebenslage gesehen und berücksichtigt wird. Insgesamt ist und bleibt jedoch unser wichtigstes Ziel, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen. Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Der Entwurf setzt den Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 um. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Dabei kommt es sowohl auf die Mitwirkung der leistungsbeziehenden Menschen an, als auch darauf, den Jobcentern wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, mit denen diese eingefordert werden kann. Zugleich sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.

Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Inhalte:

  • Umbenennung der Geldleistung „Bürgergeld“ in „Grundsicherungsgeld“
  • Einfordern bedarfsdeckender Integration (Vollzeit)
  • Stärkung der Vermittlung und des Vermittlungsvorrangs
  • Frühzeitigere Integration von Erziehenden in den Arbeitsmarkt
  • Verbindliche Einladung zu einem persönlichen Erstgespräch
  • Höhere Verbindlichkeit beim Kooperationsplan
  • Verbesserung bei der Eingliederung Langzeitleistungsbeziehender (§ 16e SGB II)
  • Konsequentere Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen
  • Wirksames, gestuftes Verfahren bei Terminverweigerung – mit Möglichkeit, die Leistung vollständig einzustellen
  • Wirkungsvollere und praxistauglichere Ausgestaltung der Regelung bei Arbeitsverweigerung
  • Abschaffung der Karenzzeit beim Vermögen, Kopplung der Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter
  • Deckelung der Wohnkosten schon in der Karenzzeit
  • Berücksichtigung einer örtlich festgelegten Mietpreisbremse
  • Möglichkeit, eine Quadratmeterhöchstmiete festzulegen
  • Regelungen zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch
  • Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers zur Stärkung des Prinzips „Arbeit statt Leistungsbezug“
  • Verbesserung der Beratung und Unterstützung von Jugendlichen in der Arbeitsförderung des SGB III
  • Digitalisierung und Automatisierung von Verwaltungsabläufen sowie Pilotierung neuer Technologien

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Powered by WPeMatico

Online-Umsätze im Mittelstand legen deutlich zu

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 306 Milliarden Euro im Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen verdient. Das waren 30 Milliarden Euro oder elf Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Das sind Ergebnisse einer Kurzstudie zum Online-Handel im Mittelstand von KfW Research.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 17.12.2025

  • Kleine und mittlere Unternehmen nehmen im digitalen Vertrieb 306 Milliarden Euro ein
  • Zuwachs um elf Prozent zum Vorjahr
  • 22 Prozent aller Mittelständler im Online-Handel aktiv

Mittelständische Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 306 Milliarden Euro im Online-Handel mit Produkten und Dienstleistungen verdient. Das waren 30 Milliarden Euro oder elf Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Gesamtumsätze im Mittelstand stiegen dagegen nominal nur um rund zwei Prozent – die Einnahmen aus dem Online-Handel wuchsen also überproportional stark.

Das sind Ergebnisse einer Kurzstudie zum Online-Handel im Mittelstand von KfW Research. Die Studie basiert auf dem KfW-Mittelstandspanel, der einzigen repräsentativen Befragung für den gesamten deutschen Mittelstand. Zwischen Februar und Juni 2025 beteiligten sich mehr als 13.000 Unternehmen.

In der Corona-Pandemie waren die Umsätze aus E-Commerce im Mittelstand im Jahr 2021 auf einen Höchststand von 325 Milliarden Euro gestiegen. In den beiden Folgejahren gingen die Erträge dann deutlich zurück auf 290 Milliarden Euro 2022 und 276 Milliarden Euro im Jahr 2023. Nun wurde die 300-Milliarden-Schwelle wieder geknackt.

„Der jüngste Zuwachs zeigt die außerordentlich hohe Bedeutung digitaler Vertriebswege auch für den Mittelstand. Viele mittelständische Unternehmen investieren in ihre Digitalisierung und diese Bemühungen werden in den kommenden Jahren sicher weiter zunehmen“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

In Summe haben rund 868.000 kleine und mittlere Unternehmen im Jahr 2024 Umsätze über digitale Kanäle erzielt. Das entspricht 22 Prozent aller mittelständischen Unternehmen. Der Beitrag, den E-Commerce zum Gesamtumsatz dieser Unternehmen beisteuerte, legte mit durchschnittlich 27 Prozent leicht zu.

Quelle: KfW, KfW Research

Powered by WPeMatico