Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundesrat, Mitteilung vom 21.11.2025

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.

Finanzierung bis zum Jahr 2030

Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres umgesetzt.

Forderungen des Bundesrates berücksichtigt

Der Bundesrat hatte am 26. September 2025 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Bundesrat

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EU-Kommission schlägt Verordnungsentwurf zur European Business Wallet vor

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zur European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW soll künftig die digitale Identität und Interaktion von Wirtschaftsteilnehmern in der EU grundlegend vereinfachen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.11.2025

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW soll künftig die digitale Identität und Interaktion von Wirtschaftsteilnehmern in der EU grundlegend vereinfachen. Der Vorschlag erfolgt in Form einer eigenständigen Verordnung, die zugleich auch die bestehende eIDAS-Verordnung anpasst.

Der Gesetzentwurf schafft Klarheit bezüglich der europäischen Wallet-Kategorien. Demnach gibt es die EUDI-Wallet für natürliche Personen (nach der eIDAS-Verordnung) sowie die EUBW für Wirtschaftsteilnehmer (nach der neuen Verordnung). Eine EUDI-Wallet für juristische Personen (nach der eIDAS-Verordnung) wird es nicht mehr geben.

Die EUBW richtet sich an Wirtschaftsteilnehmer (economic operators) – ein bewusst weit gefasster Begriff, welcher auch Selbstständige (insb. Steuerberater) und Einzelunternehmen umfasst.

Die Nutzung der EUBW ist nicht verpflichtend. Besonders Selbstständige und Einzelunternehmer können weiterhin die EUDI-Wallet für natürliche Personen verwenden.

Allerdings kennt der Entwurf kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot bei Nichtnutzung der EUBW. Damit bleibt Spielraum für mitgliedstaatliche Nutzungspflichten, z. B. für bestimmte Verwaltungsverfahren oder vertragliche Nutzungspflichten, insbesondere im B2B-Bereich.

Die EUBW soll vom Markt bereitgestellt werden, sodass es viele verschiedene EUBW nebeneinander geben kann. Der Verordnungsentwurf legt einen verbindlichen Mindestfunktionsumfang der EUBW fest. Gleichzeitig bleibt es den Anbietern unbenommen, zusätzliche Funktionen und Services zu integrieren – ein ausdrücklicher Impuls für innovationsgetriebene Geschäftsmodelle im Wallet-Ökosystem.

Die EUBW ermöglicht Wirtschaftsteilnehmern insbesondere:

  • Elektronische Identifizierung und Authentifizierung
  • Speichern, Verwalten und Verwenden elektronischer Attributsbescheinigungen (Nachweise)
  • Sichere Interaktion mit öffentlichen Stellen und anderen Wirtschaftsteilnehmern: Die EUBW dient als sicherer, qualifizierter und EU-weit interoperabler Kommunikationskanal.

Dieser Dienst wird perspektivisch eine zentrale Rolle einnehmen – insbesondere in der B2B- und B2G-Kommunikation. Wirtschaftsteilnehmer können Nachrichten, Bescheide, Anträge oder Meldepflichten zuverlässig und rechtssicher über ihre Wallet abwickeln.

  • Bevollmächtigung und Mandatierung: Ein zentrales Element der EUBW ist das integrierte mandats- und rollenbasierte Autorisierungssystem.

Die Verordnung definiert den europaweit einheitlichen Identifizierungsdatensatz für Wirtschaftsteilnehmer und öffentliche Stellen. Zentral ist dabei die EUID – European Unique Identifier, die in das deutsche Unternehmensbasisdatenregister integriert werden soll (wir berichteten). Wirtschaftsteilnehmer und öffentlichen Stellen ohne EUID erhalten eine vergleichbare Kennung, deren Ausgestaltung ein späterer Durchführungsrechtsakt regelt – auch Selbstständige können davon betroffen sein.

Alle öffentlichen Stellen in der EU müssen spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die EUBW akzeptieren, alle Kernfunktionen unterstützen und selbst eine EUBW nutzen.

Mit der EUBW ausgeführte Handlungen sollen dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche Vorsprachen, papierbasierte Verfahren oder andere digitale Prozesse. Damit schafft der Verordnungsentwurf die rechtliche Grundlage für vollständig digitale und medienbruchfreie Geschäftsprozesse. Auch für gesetzliche Meldepflichten soll die EUBW künftig eingesetzt werden können, wodurch Wirtschaftsteilnehmer administrative Abläufe deutlich effizienter gestalten können.

Ein besonders wegweisender Aspekt des Entwurfs ist das neue Prinzip „Wallet-by-design“. Künftige gesetzgeberische und verwaltungsrechtliche Maßnahmen der EU sollen darauf ausgerichtet sein, Wallet-basierte Interaktionen von Anfang an mitzudenken und zu ermöglichen. Damit wird die EUBW zu einem zentralen Baustein künftiger digitaler Regelsetzung und Verwaltungsprozesse in Europa.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Einkommensungleichheit seit 2018 weiter angestiegen – Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt mit Einkommen

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. So die Ergebnisse des neuen Verteilungsberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, liegt ebenfalls bei einem Höchstwert. Einen erheblichen Einfluss hatte, dass die ausgleichende Umverteilungswirkung durch Steuern und Sozialtransfers seit 2010 tendenziell abgenommen hat. Insgesamt haben somit Personen mit niedrigen Einkommen von der relativ positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt oft nur vergleichsweise wenig abbekommen – auch wenn der gesetzliche Mindestlohn durchaus einen positiven Einfluss bei den Erwerbs- und damit auch bei den verfügbaren Einkommen hatte. Zudem sind solche Menschen von den Krisen seit 2020 am stärksten betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Parallel zur wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit nimmt laut der Studie die gesellschaftliche Polarisierung zu. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge auf mehreren Ebenen: Je niedriger das Einkommen ist, desto geringer fällt etwa das Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen aus. So vertraut knapp ein Viertel bzw. knapp ein Drittel der Erwerbspersonen unterhalb der Armutsgrenze Polizei oder Gerichten nicht oder nur in geringem Maße. Auch bei Angehörigen der unteren Mittelschicht ist die Skepsis erheblich (siehe auch Abbildung 1 im Anhang). Und obwohl die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in allen Einkommensgruppen deutlich höher war als bei den Bundestagswahlen davor, lag sie auch dieses Mal mit sinkendem Einkommen niedriger. Schaut man auf die konkrete Wahlentscheidung, haben Erwerbspersonen, die in Armut leben, ihre Stimme überdurchschnittlich oft der AfD oder der Linken gegeben (Abbildung 2 im Anhang).

„Steigt die Ungleichheit der Einkommen, steigt gleichzeitig auch die Ungleichverteilung der Teilhabemöglichkeiten. Die Frage, wie sich die Konzentration der Einkommen entwickelt, hat somit eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung“, interpretiert Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin und Studienautorin, die Befunde. Das gelte gerade für die jüngste Entwicklung: Allein zwischen 2018 und 2022, dem aktuellsten Jahr, für das im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) Einkommensdaten vorliegen, ist der Gini-Koeffizient, der bekannteste statistische Indikator für Einkommensungleichheit, um gut sechs Prozent gestiegen (siehe auch Abbildung 3). „Das ist eine starke Zunahme, und dieser Trend wird durch Ergebnisse anderer Indikatoren unterstrichen“, sagt die WSI-Forscherin. Im Ergebnis hat die statistisch gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland den höchsten Stand erreicht, seitdem das SOEP 1984 eingeführt wurde. Diese jährlich vom DIW Berlin durchgeführte Panelbefragung in 22.000 Haushalten ist eine maßgebliche Datenquelle für die Einkommenserhebung in Deutschland und den neuen Verteilungsbericht. Zudem stützt sich Spannagel auf die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die seit 2020 regelmäßig 5.000 bis 7.500 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt werden – zuletzt nach der Bundestagswahl im März 2025.

„Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz spricht von einer globalen Ungleichheitskrise. Eine Variante sehen wir zunehmend deutlich auch bei uns in Deutschland. Wenn es eine soziale Marktwirtschaft nicht schafft, ihr Teilhabe- und Fairnessversprechen einzuhalten, ist das hoch problematisch für ihre Akzeptanz – und auch für die Akzeptanz unserer Demokratie“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Geradezu fatal ist es, wenn wirtschaftlich Mächtige und politisch Verantwortliche daraus die genau falschen Schlüsse ziehen. Mehr Einzelkämpfertum statt Miteinander, neue Hürden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch deregulierte Arbeitszeiten, Abbau sozialer Rechte und sozialer Sicherung, Erleichterungen vor allem für Wohlhabende – das wird die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, sagt die Soziologin. „Stattdessen sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und bewährte Arrangements erneuern, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge als praxisnahe, fair verhandelte und verbindliche Regeln im Arbeitsleben. Dazu zählt ein tragfähiges soziales Netz, das auch Mut dazu macht, sich auf Wandel und Transformation einzulassen, und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und bezahlbarer Energie bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem. Und dazu zählt eine fairere Steuerpolitik, die Privilegierungen für sehr hohe Vermögen abbaut. Etwa durch weniger Schlupflöcher für Superreiche bei der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer.“

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2025 stellt WSI-Expertin Spannagel die Einkommensentwicklung und insbesondere die Trends bei „armen“ und „reichen“ Haushalten. Dabei orientiert sie sich an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben: Haushalte in Armut sind die mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren (Median-)Einkommens, was beispielsweise einem jährlichen Nettoeinkommen von weniger als 25.732 Euro für eine alleinlebende Person entspricht; Haushalte, die über weniger als 50 Prozent des Medianeinkommens verfügen, leben in „strenger Armut“. Auf der anderen Seite der Verteilungsskala finden sich Haushalte mit mehr als 200 Prozent des Medianeinkommens. Ab dieser Grenze, die aktuell bei knapp 51.500 Euro netto für einen Single liegt, gilt ein Haushalt als einkommensreich. Sind es mehr als 300 Prozent, spricht man von großem Einkommensreichtum. Haushalte mit Einkommen oberhalb von 60 bis unterhalb von 200 Euro des Medians werden zur Mittelschicht gezählt. Dabei geht es jeweils um das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das heißt nach Abrechnung von Steuern und Abgaben und Hinzurechnung von Transfers. Haushalte unterschiedlicher Größe werden über eine sog. Äquivalenzgewichtung auf Basis einer OECD-Skala vergleichbar gemacht.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

⇒ Ungleichheit der Einkommen auf Höchststand

Wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind, lässt sich über mehrere statistische Maße ermitteln. Das in der Wissenschaft am häufigsten verwendete ist der sog. Gini-Koeffizient. Der „Gini“ reicht theoretisch von null bis eins: Beim Wert null hätten alle Menschen in Deutschland das gleiche Einkommen, bei eins würde das gesamte Einkommen im Land auf eine einzige Person entfallen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass auch vermeintlich kleine Änderungen des Koeffizienten erhebliche Bedeutung haben. In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren gab es bereits einen deutlichen Zuwachs der Einkommensungleichheit in Deutschland, der auch im internationalen Vergleich enorm stark ausfiel. Danach verharrte der Wert einige Zeit auf dem erhöhten Niveau. Die Auswertung der neuesten verfügbaren SOEP-Daten im Verteilungsbericht zeigt, dass sich der Anstieg der Ungleichheit ab 2010 dann weiter fortgesetzt hat – in leichten Wellenbewegungen, aber insgesamt mit eindeutiger Tendenz und ab 2018 deutlich beschleunigt: 2010 lag der Gini-Wert noch bei 0,282. Bis 2022 kletterte er auf einen neuen Höchststand von 0,310 (Abbildung 3 im Anhang).

Der Trend zu mehr Ungleichheit zeigt sich unabhängig von der Fluchtmigration im letzten Jahrzehnt, er fällt allerdings schwächer aus, wenn man die Einkommensdaten geflüchteter Menschen bei der statistischen Analyse ausklammert. Tut man das, zeigt sich auf niedrigerem Niveau ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Gini-Wertes.

Der sog. Theil-Index reagiert insbesondere auf Veränderungen am unteren Rand der Einkommensverteilung. Dagegen bildet der Palma-Index, das dritte statistische Maß, das WSI-Forscherin Spannagel berechnet hat, die Entwicklung am oberen Rand stärker ab. Auch diese beiden Indizes signalisieren von 2010 bis 2022, dass die Ungleichheit zugenommen und einen neuen Spitzenwert erreicht hat (Abbildung 4). Dabei ist der Theil-Index relativ stärker gestiegen als der Palma Index. Das deutet darauf hin, dass das vor allem an einer schwächeren Entwicklung niedriger Einkommen lag, die gegenüber den übrigen zurückgeblieben sind.

⇒ Armut gewachsen, Reichtum relativ stabil, untere Mitte bröckelt

Deutlich zugenommen hat seit 2010 auch die Einkommensarmut. Die Quote armer Haushalte stieg bis 2022, ebenfalls mit einzelnen Schwankungen, von 14,4 auf 17,7 Prozent (Abbildung 5). Auch bei der Armutsentwicklung war Fluchtmigration ein bedeutender Faktor, aber der Trend nach oben zeigt sich auch hier unabhängig davon, betont Forscherin Spannagel.  Relativ noch stärker breitete sich „strenge“ Armut aus: 2010 waren 7,9 Prozent aller Haushalte davon betroffen, 2022 bereits 11,8 Prozent.

Weniger hat sich hingegen beim Anteil der einkommensreichen Haushalte in Deutschland verändert: Deren Quote stieg von 7,6 Prozent 2010 zwischenzeitlich leicht auf gut acht Prozent und sank dann, mit einigen Schwankungen, auf 7,2 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der sehr einkommensreichen Haushalte blieb stabil, er lag 2010 bei 1,9 und 2022 bei 2,0 Prozent.

Auch bei einem genaueren Blick auf die Mittelschicht zeigt sich „oben“ mehr Konstanz als „unten“: Ein Einkommen von 100 bis knapp unter 200 Prozent des Medians hatten über den gesamten Untersuchungszeitraum rund 42 Prozent der Haushalte. Dagegen wurde die „untere Mitte“ (über 60 bis unter 100 Prozent) etwas kleiner – der Anteil sank von 35,6 auf 32,3 Prozent. „Damit legen die Daten nahe, dass sich die untere Mitte vor allem verkleinert hat, weil Menschen in Armut abgerutscht sind, weniger, weil sie in die obere Mitte aufgestiegen sind“, schreibt Verteilungsexpertin Spannagel.

⇒ Arme sind häufiger kritisch gegenüber Institutionen, gehen seltener zur Wahl

Eine schwierige finanzielle Situation geht häufig einher mit Frustrationen und Verunsicherung. Das wiederum spiegelt sich auch in der Identifikation mit staatlichen und demokratischen Institutionen, in der politischen Beteiligung und bei Wahlentscheidungen wider. Bei allen drei Punkten, für die die Erwerbspersonenbefragung Daten aus dem März 2025 liefert, zeigen sich „deutliche Bruchlinien zwischen den Einkommensgruppen“, so die Forscherin.

Ein klarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation zeigt sich etwa beim Misstrauen gegenüber der Polizei, das zwischen knapp 24 Prozent unter Menschen in Armut und knapp neun Prozent unter Menschen in einkommensreichen Haushalten variiert – die übrigen Einkommensgruppen liegen zwischen diesen Werten. Sogar knapp 32 Prozent der Armen setzen kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte, unter den Reichen gilt das für gut elf Prozent. Misstrauisch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien sind gut die Hälfte (51 Prozent) der Armen und gut 31 Prozent der Reichen. Gegenüber der Bundesregierung äußerten im März 61 bzw. 32 Prozent kein oder nur wenig Vertrauen.

Grundsätzlich ähnlich ist das Muster bei der Wahlbeteiligung: Sie sinkt ebenfalls mit dem Einkommen. Allerdings hat sich die Lücke bei der Bundestagswahl 2025 gegenüber dem Urnengang 2021 deutlich verkleinert. Dabei kam die laut der Erwerbspersonenbefragung erheblich gestiegene Beteiligung von ärmeren Menschen vor allem AfD und Linken zu Gute. Die beiden Parteien werden generell von Wähler*innen mit niedrigen Einkommen stärker gewählt als von Wähler*innen mit mehr Geld. Ein ähnliches Muster, aber weit weniger deutlich ausgeprägt, lässt sich noch bei SPD und BSW beobachten, während der Zusammenhang bei Union, Grünen und FDP in die andere Richtung geht.

⇒ Drei Schwerpunkte gegen die materielle und politische Spaltung

Die Daten zeigten, dass bei beschleunigt wachsender Ungleichheit „gesellschaftliche Spannungslinien stärker hervortreten“, warnt Spannagel. Auch andere Studien machten deutlich, dass „objektive Benachteiligungen, vor allem aber die Wahrnehmung politischer Deprivation“, also das Gefühl, von politischen Akteuren marginalisiert zu werden, systematisch mit antidemokratischen Einstellungen und geringem politischen Vertrauen zusammenhängen.“ Um wachsender Ungleichheit, Armut und politischer Polarisierung gegenzusteuern, hebt die Wissenschaftlerin drei Maßnahmenkomplexe hervor:

Stärkung guter Erwerbsarbeit: Eine gut bezahlte, sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wo gewünscht in Vollzeit, sei einer der Schlüssel, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu sichern, betont die Expertin. Die Rahmenbedingungen dafür gebe es längst: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tarifvertrag. Eine passgenaue Qualifizierung und maßgeschneiderte Beratung von Menschen an den prekären Rändern des Arbeitsmarktes wäre ein weiterer Baustein – und würde dazu beitragen, in Zeiten des demografischen Wandels dringend benötigte Arbeitskräftepotenziale zu heben. Das gelte auch für alle Maßnahmen, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Denn sie erleichtern Alleinerziehenden den Zugang zu angemessener Beschäftigung und ermöglichen Paarhausalten, vor allem mit Kindern, den Arbeitsumfang auszuweiten – für zahlreiche Haushalte ein Weg aus der Armut.

Stärkung der materiellen Teilhabe: Eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und eine verlässliche soziale Sicherung seien keine Gegensätze, sondern sie ergänzten einander, betont die Verteilungsexpertin. Sowohl die Rentenzahlungen als auch die Leistungen der (neuen) Grundsicherung müssten Menschen eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In die falsche Richtung führten vor diesem Hintergrund die geplanten Nullrunden bei den Regelbedarfsleistungen und das Regierungsvorhaben, den „Vermittlungsvorrang“ wieder einzuführen, also das Prinzip: Die schnelle Vermittlung in womöglich nur kurzzeitige Erwerbstätigkeit hat Vorrang vor der nachhaltigen Sicherung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, etwa durch Qualifizierung.

Stärkere Besteuerung höchster Einkommen und Vermögen: Eine Erhöhung der Steuern für Top-Verdiener*innen, vor allem aber für Menschen mit Topvermögen, ist nach Spannagels Analyse gleich aus zwei Gründen relevant: zum einen als Einnahmequelle für die öffentliche Hand, zum anderen, um dem Ungerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegenzutreten. Zu den sinnvollen Instrumenten zählt Spannagel, den Spitzensteuersatz anzuheben und die derzeitige pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent in die progressive Einkommenssteuer einzugliedern. In Zeiten knapper Kassen müssten Superreiche mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. „Dazu gehört auch die angemessene Besteuerung sehr hoher Erbschaften – wobei `Omas Häuschen´ selbstverständlich weiterhin steuerfrei zu übertragen sein muss“, betont Spannagel – und die Wiederaufnahme der Vermögenssteuer.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Angemessenes Einkommen im Ruhestand: Kommission schlägt Stärkung von Zusatzrenten vor

Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen. Maria Luís Albuquerque, Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie die Spar- und Investitionsunion sagte: „Unser Ziel ist klar: jeder sollte in der Lage sein, im Ruhestand einen guten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Zusatzrenten angenommen, um die staatlichen Renten zu ergänzen und nicht zu ersetzen.“

Das Paket ist Teil der Kommissions-Strategie für eine Spar- und Investitionsunion. Sie soll mehr Möglichkeiten für Haushalte schaffen, ihr Vermögen über die Kapitalmärkte aufzubauen, und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern.

Nationale Umsetzung entscheidend

Kommissarin Albuquerque sagte: „Unsere Maßnahmen werden den Europäerinnen und Europäern bessere Instrumente an die Hand geben, um vertrauensvoll für das Alter zu planen, und gleichzeitig neue Finanzierungsquellen erschließen, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln. Ich fordere alle Interessenträger, einschließlich die Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, sich unseren Bemühungen anzuschließen. Eine wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene wird von entscheidender Bedeutung sein, um diese gemeinsamen Ziele zu erreichen.“

Frauen können besonders profitieren

Angesichts des demografischen Wandels und der Arbeitsmarktdynamik, die eine Anpassung der Rentensysteme erfordern, können Zusatzrenten – sowohl betriebliche als auch private – den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, ein diversifizierteres Ruhestandseinkommen zu erzielen. Dadurch wird die finanzielle Sicherheit und Stabilität beim Eintritt in den Ruhestand verbessert. In vielen Fällen werden die Leistungen der staatlichen Renten nicht ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere bei schutzbedürftigen Menschen und Frauen, wo das geschlechtsspezifische Rentengefälle zwischen Männern und Frauen derzeit bei 24,5 Prozent liegt.

Stärkere und effizientere Zusatzrentensysteme können auch zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, indem sie langfristige Ersparnisse für produktive Investitionen mobilisieren.

Angebot und Nachfrage an Zusatzrenten sollen steigen

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an Zusatzrenten zu stärken. Die Initiativen achten uneingeschränkt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation und Gestaltung ihrer nationalen Rentensysteme sowie die Autonomie der Sozialpartner, wenn sie für die Einrichtung und Verwaltung von Rentensystemen zuständig sind.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten folgende Maßnahmen:

  • Eine automatische Mitgliedschaft in Zusatzrentensystemen, mit der uneingeschränkten Möglichkeit, sich gegen diese Mitgliedschaft zu entscheiden
  • Weiterentwicklung umfassender Renten-Tracking-Systeme, um den Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Überblick über ihre Rentenansprüche und die voraussichtlichen Leistungen in allen Rentensystemen zu geben
  • Entwicklung nationaler Renten-Dashboards, damit die politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten einen besseren Überblick über die Abdeckung, Nachhaltigkeit und Angemessenheit ihres Mehrsäulen-Altersversorgungssystems haben

Nächste Schritte

Der heute vorgelegte Vorschlag umfasst Änderungen der EbAV-II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung. Diese müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden.

Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung auf nationaler Ebene über mehrere Mechanismen, einschließlich des Europäischen Semesters, überwachen. Sie wird den Austausch von Erfahrungen und Best Practices zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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Einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E: BMJV und BMWSB legen Eckpunkte vor

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das BMJV und das BMWSB gemeinsam vorgelegt haben.

BMJV, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu kann der Gebäudetyp E einen wichtigen Beitrag leisten. Beim Gebäudetyp E wird auf zahlreiche Baustandards verzichtet, die gesetzlich nicht zwingend sind. Dadurch reduzieren sich die Baukosten. Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen heute gemeinsam vorgelegt haben.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem. Denn einfaches Bauen kostet weniger und geht schneller. Genau dafür steht der Gebäudetyp E. Bislang wird in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei geht gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger. Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer. Auch auf den Handtuchheizkörper im Bad legt nicht jeder Wert, wenn es ohnehin eine Fußbodenheizung gibt. Mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag wollen wir einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteien das wollen. Fachleute sind überzeugt: Dadurch lassen sich beim Bauen erhebliche Kosten sparen. Das ist wichtig in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Wir unterstützen damit private Bauherren bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim. Und auch Mieterinnen und Mieter werden profitieren, wenn der Neubau von Wohnungen einfacher wird. Der Gebäudetyp E ist Teil unserer Offensive für bezahlbares Wohnen.“

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz erklärt dazu:

„Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu müssen wir anders bauen und das ist der Gebäudetyp E. Gebäudetyp E heißt: Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen. Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnick Schnack, der den Bau verteuert. Die Pilotprojekte zeigen es längst: Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen. Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, um allen Beteiligten das Planen und Bauen zu erleichtern. Das gibt mehr Freiheit und sinkende Kosten für alle.“

Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Das kann dazu führen, dass eine Planung und Bauausführung gewählt wird, die über den eigentlichen Bedarf hinausgeht. Hier setzt der Gebäudetyp E an: Ist zum Beispiel bei den Fenstern die Dreifachverglasung oder im Badezimmer der Handtuchheizkörper zusätzlich zur Fußbodenheizung nicht erforderlich, soll hier künftig eingespart werden können.

Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Zumeist werden mit diesem Schlagwort Neubauprojekte bezeichnet, bei denen durch einfaches und innovatives Bauen Kosteneinsparungen erzielt werden, ohne dass dabei die Wohnqualität leidet. Das kann beispielsweise die Konstruktion und Technik betreffen, aber auch den Verzicht auf Komfortstandards bei der Ausstattung bedeuten. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.

Im Einzelnen sehen die Eckpunkte zum Gebäudetyp E Folgendes vor:

1. Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags

Es soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards.

2. Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis

Der Gebäudetyp E soll in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Dazu sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Insbesondere sollen vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.

In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Erzeugerpreise Oktober 2025: -1,8 % gegenüber Oktober 2024

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2025 um 1,8 % niedriger als im Oktober 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der achte Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat in Folge. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Erzeugerpreise im Oktober 2025 um 0,1 %.

Statistische Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Oktober 2025
-1,8 % zum Vorjahresmonat
+0,1 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Oktober 2025 um 1,8 % niedriger als im Oktober 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies der achte Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat in Folge. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Erzeugerpreise im Oktober 2025 um 0,1 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Oktober 2025 die niedrigeren Energiepreise. Ebenfalls günstiger als vor einem Jahr waren Vorleistungsgüter. Teurer als vor einem Jahr waren hingegen Investitionsgüter sowie Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Oktober 2025 um 0,8 %, gegenüber September 2025 sanken sie um 0,1 %.

Rückgang der Energiepreise gegenüber dem Vorjahresmonat

Energie war im Oktober 2025 um 7,5 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber September 2025 stiegen die Energiepreise um 0,4 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung. Über alle Abnehmergruppen betrachtet fielen die Erdgaspreise gegenüber Oktober 2024 um 12,1 %.

Auch elektrischer Strom kostete deutlich weniger (-8,3 %) als im Oktober 2024, Fernwärme war nur leicht günstiger (-0,6 %) als im Vorjahresmonat.

Die Preise für Mineralölerzeugnisse fielen gegenüber Oktober 2024 um 4,3 %. Darunter kostete leichtes Heizöl 2,7 % weniger als ein Jahr zuvor. Dagegen lagen die Preise für Kraftstoffe 0,3 % höher als im Vorjahresmonat.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im Oktober 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat (+0,2 % gegenüber September 2025). Maschinen kosteten 1,7 % mehr als im Oktober 2024. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,1 % gegenüber Oktober 2024.

Die in Deutschland produzierten und verkauften Verbrauchsgüter kosteten 2,3 % mehr als im Vorjahresmonat (-0,7 % gegenüber September 2025). Darunter stiegen die Preise für Nahrungsmittel ebenfalls um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr, fielen aber gegenüber September 2025 um 1,2 %. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Rindfleisch (+34,3 %) und Kaffee (+24,7 %). Dagegen waren Butter (-21,8 %), Zucker (-18,3 %) und Schweinefleisch (-9,2 %) deutlich billiger als ein Jahr zuvor. Die Butterpreise fielen im Vormonatsvergleich um 12,2 %.

Gebrauchsgüter waren im Oktober 2025 um 1,7 % teurer als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber September 2025).

Preisrückgang bei Vorleistungsgütern gegenüber Oktober 2024

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Oktober 2025 um 0,5 % niedriger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber September 2025).

Für den Rückgang gegenüber dem Vorjahr sorgten insbesondere die niedrigeren Preise von chemischen Grundstoffen (-2,1 %) und Papier, Pappe und Waren daraus (-1,5 %). Aber auch Futtermittel für Nutztiere (-6,3 %) und Getreidemehl (-3,1 %) kosteten deutlich weniger als im Oktober 2024.

Preisanstiege gegenüber Oktober 2024 gab es hingegen vor allem bei den Metallen (+1,1 %). Insbesondere die Preise für die Edelmetalle Gold (+43,0 %), Platin (+35,4 %) und Silber (+37,7 %) stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich. Gegenüber September 2025 stieg der Goldpreis um 13,9 %, der Platinpreis um 9,0 % und der Silberpreis um 17,6 %. Auch für Kupfer und Halbzeug daraus (+3,5 %) musste mehr bezahlt werden als im Vorjahr. Billiger als im Vorjahr waren dagegen Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (-5,1 %), darunter auch Betonstahl (-2,0 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren (+5,4 %) waren ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat, darunter Nadelschnittholz mit +13,8 % und Laubschnittholz mit +2,0 %. Erhebliche Preisanstiege gab es bei Pellets, Briketts und Scheiten mit +29,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat (+11,0 % gegenüber September 2025).

Glas und Glaswaren (+2,6 %) wurden ebenfalls teurer als im Vorjahresmonat. Darunter stiegen die Preise für veredeltes und bearbeitetes Flachglas (+4,2 %) wohingegen die Preise für Hohlglas (-4,5 %) gegenüber Oktober 2024 sanken.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Wirtschaftliche Situation der KMU erlebt Dämpfer im 3. Quartal

Laut aktuellem KMU-Barometer des IfM Bonn sind Umsatz und Gewinn bei den kleinen und mittleren Unternehmen im dritten Quartal wieder häufiger gesunken. Dagegen hat sich der positive Trend bei den Investitionen fortgesetzt.

IfM Bonn, Mitteilung vom 19.11.2025

Laut aktuellem KMU-Barometer des IfM Bonn sind Umsatz und Gewinn bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im dritten Quartal wieder häufiger gesunken. Dagegen hat sich der positive Trend bei den Investitionen fortgesetzt.

Insgesamt betrachtet, ist die wirtschaftliche Situation der KMU im Euroraum weiterhin besser als die der KMU in Deutschland. Lediglich im Hinblick auf die Investitionen hat sich der Abstand zwischen den KMU im Euroraum und den KMU in Deutschland weiter verringert.

Für das KMU-Barometer des IfM Bonn werten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die europaweite Befragung der Europäischen Zentralbank im Hinblick auf die Kennziffern Umsatz, Gewinn und Investitionen aus.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn

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Rezessionsrisiko leicht gesunken – Aussichten auf Erholung verdichten sich

Die Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich in den vergangenen Wochen leicht verbessert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 19.11.2025

Die Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich in den vergangenen Wochen leicht verbessert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Für den Zeitraum von November bis Ende Januar weist der Indikator, der die neuesten verfügbaren Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, eine Rezessionswahrscheinlichkeit von 30,4 Prozent aus. Anfang Oktober betrug sie für die folgenden drei Monate noch 34,8 Prozent. Etwas gesunken ist auch die statistische Streuung im Indikator, die eine Verunsicherung von Wirtschaftsakteuren widerspiegelt – sie beträgt aktuell 13,1 Prozent nach 17,7 Prozent im Vormonat.

Die Aufhellung ist zwar nicht so stark, dass der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator von der aktuellen Phase „gelb-rot“ auf das günstigere „gelb-grün“ schalten würde. Der Indikator signalisiert damit weiterhin „konjunkturelle Unsicherheit“ für die kommenden drei Monate, aber keine akute Rezessionsgefahr. In dieser Situation seien Wirtschaftsakteur*innen wie Wirtschaftspolitiker*innen besonders gefragt, einen kühlen Kopf zu bewahren, betont Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Die aktuellen Daten zeigen: Die wirtschaftliche Lage ist besser, als es in der öffentlichen Diskussion derzeit dargestellt wird. Die Zeichen stehen auf Erholung im kommenden Jahr. Jetzt ist wichtig: Den Aufschwung nicht zerreden. Eine wichtige Säule der Erholung in den kommenden Quartalen ist der private Konsum. Wenn man jetzt nur über Einschnitte im Sozialsystem – von Rente bis Krankenversicherung – redet, verunsichert man die Menschen und legt die Axt an die wirtschaftliche Erholung in Deutschland“, sagt Dullien. Das sei im Übrigen nicht nur gefährlich, sondern auch unnötig. Denn die Sozialstaatsfinanzierung stelle sich weitaus stabiler dar als manche Äußerungen Glauben machen (mehr in der unten verlinkten Kurzstudie*).

Die leichte Aufhellung bei den Aussichten für die kommenden Monate beruht in erster Linie auf positiven Signalen von realwirtschaftlichen Indikatoren und von Stimmungsindikatoren. So sind die Auftragseingänge des Verarbeitenden Gewerbes aus dem Inland seit dem zweiten Quartal 2025 in der Tendenz aufwärtsgerichtet. Aktuell gilt dies auch für die Gesamtheit der Auftragseingänge ohne Großaufträge, die die konjunkturelle Grunddynamik besser widerspiegeln. Auch die Mehrzahl der Stimmungsindikatoren lassen laut IMK auf leicht verbesserte Konjunkturaussichten schließen. Beispielsweise liegt der Einkaufsmanagerindex für die Gesamtwirtschaft nun deutlich oberhalb der Expansionsschwelle. Allerdings ist bei Indikatoren des Konsumentenvertrauens bislang kein Aufwärtstrend zu sehen.

Dass die Rezessionswahrscheinlichkeit nicht noch stärker zurückgegangen ist, liegt vor allem an Finanzmarktindikatoren, etwa am leichten Rückgang der Aktienkurse im CDAX. Auch der IMK-Finanzmarktstressindex, der einen breiten Kranz von Kapitalmarktindikatoren zu einem einzigen Maß bündelt, verzeichnet auf moderatem Niveau einen leichten Anstieg.

In der Gesamtschau prognostiziert das IMK weiterhin ein Mini-Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,2 Prozent in diesem Jahr. Für 2026 erwarten die Konjunkturforscher*innen in ihrer aktuellen Konjunkturprognose eine spürbare Erholung und eine BIP-Zunahme um 1,4 Prozent.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Fachkräftemangel nimmt weiter ab

Unternehmen in Deutschland klagen derzeit seltener über Fachkräftemangel. Im Oktober erklärten 25,8 Prozent der Unternehmen, dass ihre Geschäftstätigkeit wegen fehlenden Personals eingeschränkt sei. Im vierten Quartal 2024 waren es noch 31,9 Prozent, im Sommer 2022 sogar 49,7 Prozent. Der Grund für den Rückgang ist allerdings ein wenig erfreulicher: die nach wie vor schwache Konjunktur. Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Fachkräftebarometers.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 19.11.2025

  • Knapp 26 Prozent der Unternehmen in Deutschland vermelden Einschränkungen wegen fehlenden Personals – vor einem Jahr waren es noch knapp 32 Prozent
  • Viele Unternehmen brauchen weiterhin sehr lange, um freie Stellen zu besetzen
  • Entgegen dem Trend in anderen Branchen steigt der Fachkräftemangel im Bauhauptgewerbe

Unternehmen in Deutschland klagen derzeit seltener über Fachkräftemangel. Im Oktober erklärten 25,8 Prozent der Unternehmen, dass ihre Geschäftstätigkeit wegen fehlenden Personals eingeschränkt sei. Im vierten Quartal 2024 waren es noch 31,9 Prozent, im Sommer 2022 sogar 49,7 Prozent. Der Grund für den Rückgang ist allerdings ein wenig erfreulicher: die nach wie vor schwache Konjunktur. Am deutlichsten verringerte sich der Fachkräftemangel daher auch in der Industrie, wo die Produktions- und Absatzeinbrüche am stärksten sind. Hier waren zuletzt 17,1 Prozent der Unternehmen betroffen.

Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Fachkräftebarometers, das auf Auswertungen der ifo-Konjunkturumfragen basiert. Dafür werden einmal pro Quartal rund 9.000 Unternehmen befragt, darunter 7.500 Mittelständler.

Einen starken Mangel an Fachkräften beklagt weiterhin die Dienstleistungsbranche. 30,2 Prozent der in diesem Segment tätigen Unternehmen meldet Probleme, Personal zu finden. Allerdings ist auch hier die Quote zuletzt gesunken. In der Gastronomie etwa lag der Anteil der betroffenen Betriebe im April noch bei 40 Prozent – im Oktober waren es nun 26,7 Prozent.

Entgegen dem sonstigen Trend ist der Fachkräftemangel im Bauhauptgewerbe zuletzt gestiegen. 31,6 Prozent der Unternehmen gaben an, deswegen von Produktionseinschränkungen betroffen zu sein, nach 27,3 Prozent im April. Das weist darauf hin, dass die Bautätigkeit in der zweiten Jahreshälfte wieder zugenommen hat.

Der derzeitige Rückgang des Fachkräftemangels in den meisten Wirtschaftssegmenten kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das grundsätzliche Problem bestehen bleibt. Nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels sind weiterhin viele Unternehmen auf der Suche nach Mitarbeitern. Das zeigt sich auch an den Vakanzzeiten für offene Stellen: Diese haben im Oktober einen neuen Höchststand erreicht. Im Schnitt dauerte es 161 Tage, bis ein Betrieb eine offene Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit wieder abmeldete. Zum Vergleich: Im Oktober 2010 waren es nur 56 Tage.

„Wir erwarten, dass die deutsche Wirtschaft im kommenden Jahr Fahrt aufnimmt. Dann wird sich auch der Fachkräftemangel wieder verstärken. Es muss daher ein wichtiges politisches Ziel bleiben, die Erwerbsbeteiligung in Deutschland zu steigern und qualifizierte Zuwanderung zu ermöglichen“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

Das KfW-ifo-Fachkräftebarometer erscheint zweimal jährlich, jeweils im Frühsommer und im Herbst.

Quelle: KfW, KfW Research

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im September 2025: +0,6 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im September 2025 gegenüber August 2025 um 0,6 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.11.2025

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, September 2025
+0,6 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+4,1 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,9 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2025 gegenüber August 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,6 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 4,1 %.

Die positive Entwicklung des Auftragsbestands im September 2025 gegenüber dem Vormonat ist auf Anstiege in Bereichen Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (saison- und kalenderbereinigt +2,4 %), Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (+1,8 %) und in der Automobilindustrie (+0,7 %) zurückzuführen.

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im September 2025 gegenüber August 2025 um 0,3 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland stieg um 0,9 %.

Im gewichtigen Bereich der Investitionsgüter stieg der Auftragsbestand zum Vormonat August 2025 um 0,4 %. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern stieg er um 1,7 %, bei den Herstellern von Konsumgütern um 2,1 %.

Reichweite des Auftragsbestands konstant bei 7,9 Monaten

Im September 2025 blieb die Reichweite des Auftragsbestands im Vergleich zum Vormonat August 2025 unverändert bei 7,9 Monaten. Bei den Herstellern von Investitionsgütern blieb die Reichweite konstant bei 10,7 Monaten, bei den Herstellern von Vorleistungsgütern bei 4,3 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern bei 3,6 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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