Einkommenseinbußen durch Corona: Risikobereitschaft sinkt

Personen, die durch die Corona-Pandemie starke finanzielle Einbußen erfahren, zeigen eine signifikant geringere Risikobereitschaft. Dieser Zusammenhang ist bei Haushalten mit geringem Einkommen besonders stark ausgeprägt. Andere Persönlichkeitsmerkmale wie Geduld und Kontrollüberzeugung hingegen ändern sich nach wirtschaftlichen Verlusten nicht. Das belegt eine aktuelle Studie des RWI und des ZEW.

ZEW, Pressemitteilung vom 16.04.2021

Personen, die durch die Corona-Pandemie starke finanzielle Einbußen erfahren, zeigen eine signifikant geringere Risikobereitschaft. Dieser Zusammenhang ist bei Haushalten mit geringem Einkommen besonders stark ausgeprägt. Andere Persönlichkeitsmerkmale wie Geduld und Kontrollüberzeugung hingegen ändern sich nach wirtschaftlichen Verlusten nicht. Das belegt eine aktuelle Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des ZEW Mannheim.

„Die Risikobereitschaft ist bei Haushalten, die in der Krise schwere wirtschaftliche Verluste erlitten haben, signifikant zurückgegangen“, sagt ZEW-Wissenschaftler Daniel Osberghaus. Besonders stark ausgeprägt ist der Zusammenhang bei Haushalten mit geringem Einkommen und mit wenigen Einnahmequellen. So zeigen zum Beispiel Haushalte mit einem einzigen Verdiener eine stärkere Reaktion als Doppelverdiener-Haushalte. „Wir gehen davon aus, dass die abnehmende Risikobereitschaft auf die finanziellen Verluste in der Krise und die damit verbundene Unsicherheit zurückzuführen ist“, sagt RWI-Wissenschaftler Manuel Frondel. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die Risikobereitschaft und die wirtschaftlichen Verluste auch durch Faktoren beeinflusst wurden, die in der Studie nicht berücksichtigt werden konnten.

Geduld und Kontrollüberzeugung bleiben konstant

Etwa die Hälfte aller deutschen Privathaushalte mussten durch die Corona-Pandemie und die Lockdown-Maßnahmen wirtschaftliche Verluste hinnehmen. Das hatte eine frühere Befragung von RWI und ZEW Mannheim im Frühsommer 2020 ergeben. Rund acht Prozent der Haushalte bewerten ihre Verluste demnach sogar als schwerwiegend. Während sich die Verlusterfahrung negativ auf die Risikobereitschaft auswirkt, zeigen sich weitere psychologische Persönlichkeitsmerkmale, die das Team aus RWI- und ZEW-Wissenschaftlern untersucht hat, als konstant. Demnach haben sich Geduld und die Überzeugung, dass ein Ereignis vor allem die Konsequenz des eigenen Verhaltens ist – die sog. Kontrollüberzeugung –, durch wirtschaftliche Verluste in der Corona-Krise nicht verändert. „Viel spricht dafür, dass die Messgrößen für Geduld und Kontrollüberzeugung auch beim Auftreten externer Schocks konstant bleiben“, erklärt ZEW-Wissenschaftler Daniel Osberghaus.

Bei ihrer Längsschnittstudie verwendeten die Forscher von RWI und ZEW Mannheim Daten des Sozial-Ökologischen Panels aus den Jahren 2012, 2014, 2015 und 2020. An den Befragungen nahmen jeweils rund 5.500 Menschen teil. Auf Basis dieser Daten konnten die Wissenschaftler einen statistischen Zusammenhang zwischen finanziellem Verlust und der Veränderung von Persönlichkeitsmerkmalen feststellen. Möglich machte dies die verwendete Schätzmethode Differenz-in-Differenzen, dabei werden Zeittrends von Haushaltsvorständen mit wirtschaftlichen Einbußen mit den Zeittrends von nicht betroffenen Haushaltsvorständen verglichen.

Quelle: ZEW

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Insolvenz in der Corona-Krise: Unternehmen kämpfen um ihre Existenz

Steht Deutschland vor einer Pleitewelle? Besonders die vom Lockdown stark betroffenen Branchen geraten zunehmend in Existenznöte. Die offiziellen Zahlen zu Unternehmensinsolvenzen lassen allerdings kaum präzise Schlüsse auf die wirtschaftliche Lage zu, da die Insolvenzantragspflicht aufgrund der Pandemie teilweise ausgesetzt ist. Dabei gibt es jedoch lt. DIHK einiges zu beachten.

DIHK, Mitteilung vom 15.04.2021

Lockdown, geschlossene Geschäfte, Unternehmen in Existenznöten – die Pandemie beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen weiterhin massiv. Die Gefahr für Betriebe, pleite zu gehen, wird immer größer. Besonders die vom Lockdown stark betroffenen Branchen stehen zunehmend vor diesem Problem. In Abhängigkeit vom Impfgeschehen ist eine wirtschaftliche Erholung nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2021 zu erwarten.

Vor allem Lockdown-Branchen in Insolvenzgefahr

Anfang dieses Jahres meldeten fünf Prozent der Unternehmen im Rahmen der DIHK-Konjunkturumfrage eine drohende Insolvenz – das scheint nur auf den ersten Blick wenig. Entscheidend ist der Blick in die Branchen: So gibt ein Fünftel der Messe-, Kongress- und Ausstellungsveranstalter an, vor einer drohenden Pleite zu stehen. In der Gastronomie berichten 19 Prozent der Unternehmen davon. Bei der Reisevermittlung umfasst der Anteil der insolvenzbedrohten Betriebe sogar knapp ein Drittel.

Die offiziell gemeldete, vergleichsweise geringe Zahl der Insolvenzen während der Corona-Krise lässt zugleich kaum präzise Schlüsse auf die wirtschaftliche Lage zu. Der Grund: Unter bestimmten Bedingungen müssen Betriebe ihre Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit nicht mehr anzeigen. Seit März letzten Jahres ist die Insolvenzantragspflicht zum Teil ausgesetzt – unter verschiedenen Voraussetzungen zunächst auch noch bis Ende April 2021. Aber Vorsicht: Viele Unternehmen wähnen sich in vermeintlicher Sicherheit. Denn womöglich gilt für ihren Einzelfall die Ausnahme von der Insolvenzantragspflicht gar nicht. Es droht dann Insolvenzverschleppung, bei der ein Geschäftsführer straf- und zivilrechtlich persönlich haftet.

Was Unternehmen über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wissen sollten

Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die Covid-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG) regelt die Voraussetzungen im Einzelnen. Diese gelten allerdings nur für Kapitalgesellschaften, also GmbH, Aktiengesellschaft und GmbH & Co. KG. Einzelunternehmer unterliegen nicht der Insolvenzantragspflicht, weshalb auch deren Aussetzung für sie nicht gilt. Damit das Gesetz greift, muss außerdem die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens perspektivisch heilbar sein. Es muss also glaubhaft darlegen können, dass es seine Liquidität dauerhaft wiederherstellen kann. Des Weiteren muss das Unternehmen grundsätzlich berechtigt sein, einen Antrag auf staatliche Corona-Hilfen seit November 2020 zu stellen – und dieser Antrag muss zumindest die Aussicht auf Bewilligung besitzen.

Quelle: DIHK

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Januar 2021: 31,1 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2020

Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.108 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 31,1 % weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021 fort.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.04.2021

Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren hingegen laut vorläufigen Angaben im März 2021 um 37 % höher als im Vormonat

Im Januar 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.108 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 31,1 % weniger als im Januar 2020. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit weiterhin nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Allerdings setzte sich der Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren im März 2021 fort.

Ein Grund für die niedrige Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Das Wiedereinsetzen der Antragspflicht zeigt sich noch nicht in den Ergebnissen für Januar 2021. Auch die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen hat u. a. aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte noch keine erkennbaren Auswirkungen auf die Januar-Ergebnisse. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2021 im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 166 Fällen (Januar 2020: 275, -40 %). Unternehmen des Baugewerbes stellten 150 Insolvenzanträge (Januar 2020: 247, -39 %). Im Gastgewerbe wurden 139 (Januar 2020: 185, -25 %) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen im Januar 2021 beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden Euro. Im Januar 2020 hatten sie bei rund 4,0 Milliarden Euro gelegen.

Anstieg bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren setzt sich fort: 37 % mehr Insolvenzbekanntmachungen im März 2021 als im Februar

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Im Jahr 2020 war diese stetig gesunken, bis sich im November (+5 %) und Dezember (+18 %) eine Trendumkehr abzeichnete. Im Jahr 2021 setzte sich dieser Anstieg der Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren mit Ausnahme des Januars (-5 %) fort. Im Februar 2021 stieg die Zahl deutlich um 30 % und im März nochmals um 37 % gegenüber dem jeweiligen Vormonat. Im März lagen die Zahlen somit erstmals seit einem Jahr über den Zahlen des Vorjahresmonats (+18 %). Die Gesamtzahl der beantragten Regelinsolvenzen, also inklusive der Verfahren, die mangels Masse nicht eröffnet wurden, lag im März 2021 sogar um 20 % höher als im März 2020.

6,2 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Januar 2021

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 6.677 übrige Schuldner im Januar 2021 Insolvenz an. Das waren 9,6 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 5.113 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-6,2 %) sowie 1.282 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-19,8 %).

Ein deutlicher Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich bereits seit Juli 2020 angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Ende 2020 ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre beschlossen wurde. Die Neuregelung gilt bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren und ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Es ist davon auszugehen, dass deshalb nun nach und nach viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag stellen werden.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren

Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren Unternehmen, deren Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen von Gläubigerseite wurde vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund bereits am 1. März 2020 und damit vor der Corona-Pandemie vorlag. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung weiterhin bis Jahresende 2020. Für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 weiterhin ausgesetzt. Die Auswirkungen dieser Änderungen werden sich in den kommenden Berichtsmonaten in der Statistik zeigen.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Corona-Krise führt im Jahr 2020 zu Rückgang bei Existenzgründungen in Deutschland

Die Gründungstätigkeit in Deutschland ist im Corona-Jahr 2020 zurückgegangen, wie eine Vorabauswertung des KfW-Gründungsmonitors zeigt. Mit 537.000 Existenzgründungen haben sich 68.000 weniger Menschen selbstständig gemacht als 2019. Das entspricht einem Minus von gut 11 %.

KfW, Pressemitteilung vom 15.04.2021

  • Zahl der Gründungen fällt um 11 % auf 537.000
  • Vollerwerbsgründungen mit 201.000 auf neuem Tiefstand
  • Anteil der Chancengründungen steigt auf 80 %

Die Gründungstätigkeit in Deutschland ist im Corona-Jahr 2020 zurückgegangen, wie eine Vorabauswertung des KfW-Gründungsmonitors zeigt. Mit 537.000 Existenzgründungen haben sich 68.000 weniger Menschen selbstständig gemacht als 2019. Das entspricht einem Minus von gut 11 %. Deutliche Rückgänge gab es sowohl bei den Gründungen im Voll- als auch bei denen im Nebenerwerb. Die Zahl der Vollerwerbsgründungen sank um 12 % auf 201.000 (-27.000), die der Nebenerwerbsgründungen um 11 % auf 336.000 (-41.000).

Nach dem Anstieg der Gründungstätigkeit 2019 hatte sich für 2020 eigentlich ein weiteres Plus angekündigt: Die Quote der Gründungsplanungen, ein wichtiger Indikator für die Gründungstätigkeit im Folgejahr, hatte deutlich zugenommen. Auch die ursprünglich guten Prognosen für Konjunktur und Arbeitsmarkt ließen eigentlich auf eine stärkere Gründungstätigkeit 2020 hoffen. Der Ausbruch der Pandemie hat diese Hoffnung zunichtegemacht. „Der Ausbruch der Corona-Krise war für viele Existenzgründungen ein Game-Changer. Die Eindämmung der Pandemie verlangt harte, wenig planbare Maßnahmen und erzeugt eine hohe wirtschaftliche Unsicherheit. Viele Gründungsinteressierte haben in diesem Umfeld den Start in die Selbstständigkeit zunächst auf Eis gelegt. Die Gründungsquote ist 2020 auf 104 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18–64 Jahren gefallen“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

Die durch die Corona-Krise schlechtere Arbeitsmarktlage hat entgegen den Erwartungen nicht zu mehr „Notgründungen“ geführt. Im Gegenteil: Gründerinnen und Gründer machten sich häufiger selbstständig, um eine sich bietende Geschäftsgelegenheit wahrzunehmen, wie die Analyse von KfW Research zeigt. Der Anteil dieser „Chancengründungen“ stieg auf 80 % an (2019: 73 %). Zum einen hatten offenbar viele trotz Corona-Krise die Beharrlichkeit, ihre Gründungsidee zu verwirklichen. Zum anderen sind gerade jene Branchen besonders hart von den Anti-Corona-Maßnahmen betroffen, in denen typischerweise viele Notgründungen stattfinden, wie Gastronomie oder Einzelhandel – dies scheint im Corona-Jahr 2020 Notgründungen erschwert zu haben.

Der höhere Anteil an Chancengründungen macht sich auch bei der Gründungsgröße bemerkbar. Der Anteil von Sologründungen mit Beschäftigten hat sich auf 19 % (2019: 15 %) erhöht. Nach wie vor werden Übernahmen und tätige Beteiligungen relativ selten zum Schritt in die Selbstständigkeit genutzt: 8 von 10 Existenzgründungen sind Neugründungen.

Quelle: KfW

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Inflationsrate im März 2021 bei +1,7 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2021 bei +1,7 %. Damit war die Inflationsrate nach dem Ende der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze den dritten Monat in Folge im Plus und hat sich erneut erhöht (Februar 2021: +1,3 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Februar 2021 um 0,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.04.2021

Preise für Kraftstoffe und Heizöl wirken sich erhöhend auf die Inflationsrate aus

Verbraucherpreisindex, März 2021

  • +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, März 2021

  • +2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,5 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2021 bei +1,7 %. Damit war die Inflationsrate nach dem Ende der temporären Senkung der Mehrwertsteuersätze den dritten Monat in Folge im Plus und hat sich erneut erhöht (Februar 2021: +1,3 %). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Februar 2021 um 0,5 %.

Energie verteuerte sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,8 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von März 2020 bis März 2021 um 1,9 %. Die Preise für Energieprodukte lagen dabei um 4,8 % höher als ein Jahr zuvor. Der Preisauftrieb hat sich damit deutlich verstärkt, nach +0,3 % im Februar 2021. Binnen Jahresfrist verteuerten sich im März 2021 vor allem Heizöl (+19,4 %) und Kraftstoffe (+12,7 %). Hier wirkte sich neben der zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Abgabe auch der Preisrückgang vor einem Jahr auf die Teuerungsraten aus (Basiseffekt). Teurer binnen Jahresfrist wurde auch Erdgas (+2,2 %), die Strompreise blieben nahezu konstant (+ 0,1 %). Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich um 1,6 %. Teurer waren vor allem Obst und Molkereiprodukte (jeweils +2,5 %). Weniger gewichtig, aber merklich teurer wurden auch Tabakwaren (+4,3 %), deutlich günstiger hingegen zum Beispiel Mobiltelefone (-8,2 %).

Inflationsrate ohne Energie bei +1,4 %

Die deutliche Preiserhöhung bei Energieprodukten gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich erhöhend auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Inflationsrate im März 2021 bei +1,4 % gelegen, ohne Heizöl und Kraftstoffe nur bei +1,3 %.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,6 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im März 2021 um 1,6 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,3 %. Stärker erhöhten sich die Preise unter anderem für Leistungen sozialer Einrichtungen (+6,3 %) sowie für Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+3,6 %). Günstiger waren hingegen zum Beispiel Telekommunikationsdienstleistungen (-1,0 %).

Preise für Heizöl und Kraftstoffe im Vormonatsvergleich 5,0 % höher

Im Vergleich zum Februar 2021 stieg der Verbraucherpreisindex im März 2021 um 0,5 %, wobei die Energieprodukte um 2,1 % teurer wurden. Insbesondere mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr für Heizöl (+6,1 %) und für Kraftstoffe (+4,8 %) bezahlen. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt blieben unverändert, teurer wurden hier unter anderem Speisefette und Speiseöle (+2,5 %), günstiger hingegen zum Beispiel Gemüse (-2,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Wie der Mittelstand aus der Krise gestärkt hervorgehen kann

Wissenschaft, Wirtschaft und Wirtschaftspolitik diskutierten über aktuelle und zukünftig notwendige Unterstützungsmaßnahmen. Das IfM Bonn hat die Ergebnisse vorgestellt.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 13.04.2021

Wissenschaft, Wirtschaft und Wirtschaftspolitik diskutierten über aktuelle und zukünftig notwendige Unterstützungsmaßnahmen

„Auch wenn aktuell die akuten Probleme des Mittelstands überwiegen und ein Ende der Pandemie noch nicht absehbar ist, darf die Mittelstandspolitik die Post-Corona-Zeit nicht aus den Augen verlieren. Vielmehr sollte schon jetzt nach Wegen gesucht werden, wie die Unternehmen dabei unterstützt werden können, ihre längerfristige Unternehmensentwicklung wieder anzugehen“, mahnte Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen) auf dem heutigen digitalen Round Table Mittelstand. Auf Einladung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn diskutierten Vertreter und Vertreterinnen von wissenschaftlichen Instituten, Wirtschaftsverbänden und von der KfW Bankengruppe mit Vertretern und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die aktuellen und die zukünftig notwendigen wirtschaftspolitischen Unterstützungsmaßnahmen.

Nach Untersuchungen von Petrik Runst und Jörg Thomä (ifh Göttingen) hat sich die mittelständische Wirtschaftsstruktur in der Corona-Krise als widerstandsfähig erwiesen. Der Vergleich der Arbeitslosenquoten in den verschiedenen Regionen zeige, dass Kreise mit kleinbetrieblich geprägter Wirtschaftsstruktur weniger stark von den negativen konjunkturellen Effekten der Corona-Krise betroffen gewesen sind als Kreise mit großbetrieblicher Struktur.

Gleichwohl stellt nach Ansicht von Dr. Dominika Wach (TU Dresden) die Corona-Krise für Unternehmer und Unternehmerinnen eine enorme finanzielle, aber auch persönliche Belastung dar. Dennoch würden Solo-Selbstständige sowie Inhaber und Inhaberinnen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland eine relativ hohe Lebens- und Arbeitszufriedenheit bekunden. “Dies spricht für eine hohe Resilienz. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass mentale und körperliche Erholung maßgeblich zur Erhaltung des psychologischen Wohlbefindens beitragen. Am schwersten fällt den Unternehmern und Unternehmerinnen das mentale Abschalten nach der Arbeit“, erklärte die Dresdner Arbeits- und Organisationspsychologin.

Unterstützungsmaßnahmen zielgerichteter verteilen

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Belastung der Selbstständigen hat sich nach Untersuchungen von Prof. Dr. Jörn Block (Universität Trier) und Prof. Dr. Alexander Kritikos (DIW Berlin) die Soforthilfe zu Beginn der Pandemie als “moderat positiv erwiesen“ – vor allem, weil sie so schnell gewährt wurde. Durch diese Hilfen konnten Belastungen aus fixen Betriebskosten bei denjenigen Selbstständigen zum Teil aufgefangen werden, die hohe Umsatzverluste zu verzeichnen hatten. Um die positive Wirkung einer solchen Unterstützungsmaßnahme längerfristig zu fördern, seien jedoch verlässliche monatlich ausgezahlte Hilfen für Selbstständige in Monaten mit hohen Umsatzverlusten wichtig.

Dr. Davud Rostam-Afschar (Universität Mannheim) hob in seinem Vortrag hervor, dass eine zielgenauere Ausgestaltung der Unterstützungsmaßnahmen durch bessere Ausrichtung an die jeweiligen unternehmerischen Kostenstrukturen und die branchenspezifische Lage sinnvoll sei. Infolgedessen könnte der Liquiditätsbedarf sehr viel konkreter bestimmt und sowohl Mitarbeiterentlassungen als auch Insolvenzen gesunder Unternehmen vermieden werden. Neue Daten des German Business Panels würden zudem zeigen, dass damit insbesondere Unterstützungsleistungen für Unternehmen wegfallen würden, die ihre Gewinne im Vergleich zu 2019 steigern konnten.

“Mit dem Fortschreiten der Krise sollte die Politik bevorzugt Instrumente zur Förderung von Unternehmern initiieren, die innovativ auf die Pandemie reagieren, anstatt das Überleben von fast insolventen Firmen zu verlängern“, erklärte Dr. Georg Licht (ZEW). Gemeinsam mit zwei weiteren ZEW-Wissenschaftlern hatte er anhand von Daten von rund 1,5 Millionen Unternehmen in Deutschland untersucht, inwieweit die wirtschaftspolitischen Maßnahmen im Frühjahr 2020 eine unmittelbare Welle an Unternehmensinsolvenzen verhindert hat. Demnach konnten schätzungsweise rund 25.000 Unternehmen, die sich bereits vor der Krise in einer schwachen finanziellen Situation befanden, den Gang zum Insolvenzgericht bis November 2020 vermeiden.

Unterschiedliche Krisenbetroffenheit im Mittelstand

Hans-Jürgen Wolter (IfM Bonn) zeigte in seinem Vortrag auf, dass der Großteil der mittelständischen Unternehmen inzwischen unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes weitestgehend unbehindert agieren könne. Dagegen seien die wirtschaftlichen Konsequenzen für diejenigen mittelständischen Bereiche gravierend, die aufgrund der pandemischen Situation (teilweise dauerhaft) schließen müssten. “Für das Überleben dieser Branchen und Unternehmen wäre es daher wichtig, über einen längeren Zeitraum unbürokratisch finanzielle Unterstützung bereit zu stellen. Auch müssen unter Umständen längerfristige Einbrüche in der Unternehmensentwicklung bedacht werden, weil sich das Konsumentenverhalten auf Dauer ändern kann“, so der IfM-Wissenschaftler. Auch Prof. Dr. Simone Chlosta und Martin Deschauer (RKW Kompetenzzentrum) unterstrichen in ihrem Vortrag, dass die Corona-Pandemie längst nicht mehr alle mittelständischen Unternehmen belaste. Dies habe eine Befragung zum Jahreswechsel 2020/21 gezeigt. Stattdessen stünden inzwischen wieder die Themen “Fachkräftemangel“, “Kundengewinnung“ und “Digitalisierung“ im Fokus. Zudem würden die Themen “Nachhaltigkeit“ und “Klimaschutz“ in den KMU an Bedeutung gewinnen.

Mittelstand muss noch digitaler werden

Aber auch wenn im Zuge der Corona-Krise viele mittelständische Unternehmen ihre Digitalisierungsaktivitäten gesteigert hätten, sollte nach Ansicht von Dr. Volker Zimmermann (KfW-Research) weiterhin ein Schwerpunkt der Mittelstandspolitik auf der Förderung der digitalen Transformation liegen: “Häufig haben sich die Unternehmen während der vergangenen Krisenmonate auf schnell umsetzbare Maßnahmen konzentriert – langfristige Vorhaben wurden hingegen zurückgestellt. Auch nach Überwindung der akuten Krisenphase werden Investitionen in die Digitalisierung kein Selbstläufer“, resümierte der Wissenschaftler der KfW-Bankengruppe.

Quelle: IfM Kiel

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ZEW-Konjunkturerwartungen gehen zurück

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland sinken in der aktuellen Umfrage vom April 2021 um 5,9 Punkte und liegen damit bei 70,7 Punkten. Dies ist der erste Rückgang seit November 2020. Nach wie vor liegen die Erwartungen auf einem sehr hohen Niveau.

ZEW, Pressemitteilung vom 13.04.2021

Der ZEW-Indikator liegt bei 70,7 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland sinken in der aktuellen Umfrage vom April 2021 um 5,9 Punkte und liegen damit bei 70,7 Punkten. Dies ist der erste Rückgang seit November 2020. Nach wie vor liegen die Erwartungen auf einem sehr hohen Niveau.

Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbessert sich um 12,2 Punkte recht deutlich gegenüber dem Vormonat. Der Lageindikator beträgt im April nun minus 48,8 Punkte und liegt damit ungefähr auf dem Niveau von März 2020.

„Die Finanzmarktexpertinnen und -experten sind etwas weniger euphorisch als im vorangegangenen Monat. Die ZEW-Konjunkturerwartungen liegen allerdings immer noch auf einem sehr hohen Niveau und die aktuelle Lage wird deutlich besser eingeschätzt als im März. Die Befürchtung, dass es zu einem verschärften Lockdown kommen könnte, lässt die Erwartungen für den privaten Konsum zurückgehen. Die Exportaussichten werden jedoch besser eingeschätzt als im Vormonat“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D., die aktuellen Erwartungen.

Die Erwartungen der Finanzmarktexperten und Finanzmarktexpertinnen an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone sinken im April um 7,7 Punkte auf einen neuen Wert von 66,3 Punkten. Der Indikator für die aktuelle Konjunkturlage im Eurogebiet steigt um 4,3 Punkte. Der neue Wert des Lageindikators beträgt damit minus 65,5 Punkte.

Die Inflationserwartungen für das Eurogebiet gehen um 5,5 Punkte zurück. Mit 75,1 Punkten zeigt der Erwartungsindikator für die Inflationsrate jedoch nach wie vor eine Zunahme der Inflation im Laufe der nächsten sechs Monate an.

Quelle: ZEW

 

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2021

Die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 dürfte lt. BMWi aufgrund der anhaltenden Corona-Einschränkungen wieder zurückgegangen sein. Für das Gesamtjahr 2021 stehen die Zeichen jedoch auf wirtschaftlicher Erholung. Die an Fahrt aufnehmende Impfkampagne und eine starke Weltwirtschaft verbreiten Zuversicht. Im Gesamtjahr 2020 war die Wirtschaftsleistung noch um 4,9 % zurückgegangen.

BMWi, Pressemitteilung vom 13.04.2021

Die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2021 dürfte aufgrund der anhaltenden Corona-Einschränkungen wieder zurückgegangen sein. Für das Gesamtjahr 2021 stehen die Zeichen jedoch auf wirtschaftlicher Erholung. Die an Fahrt aufnehmende Impfkampagne und eine starke Weltwirtschaft verbreiten Zuversicht. Im Gesamtjahr 2020 war die Wirtschaftsleistung noch um 4,9 % zurückgegangen.

  • Die Industrie erweist sich weiterhin als vergleichsweise robust. Die Stimmung und die Auftragslage in den Unternehmen entwickeln sich positiv. Für die Produktionsrückgänge im Januar und Februar waren vor allem Engpässe bei Halbleitern in der gewichtigen Kfz-Produktion maßgeblich. Im Baugewerbe hat sich der witterungsbedingte starke Rückgang im Januar zuletzt merklich abgeschwächt.
  • Der Einzelhandel ist weiterhin durch die anhaltenden Schließungsverfügungen belastet, auch wenn sich die Umsätze ohne Kfz im Februar leicht erholten. Im Vergleich zum Vorjahr litt insbesondere der stationäre Handel unter den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, während der Internet- und Versandhandel merklich zulegen konnte.
  • Am Arbeitsmarkt hat trotz steigender Infektionszahlen eine Frühjahrsbelebung eingesetzt. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich im März saisonbereinigt leicht und die Erwerbstätigkeit ging im Februar nur geringfügig zurück. Die Anzeigen für Kurzarbeit deuten darauf hin, dass die Zahl der Menschen in Kurzarbeit noch etwas zunehmen könnte, aber deutlich unter ihrem Niveau vom Frühjahr 2020 bleiben sollte.

Zuversicht hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung: Positive Erwartungen trotz anhaltenden Beschränkungen

Die wirtschaftliche Lage präsentiert sich im April zweigeteilt: Während die Dienstleistungsbereiche nach wie vor durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie eingeschränkt sind, zeigt sich die Industriekonjunktur vergleichsweise robust. Der industrielle Ausstoß ist im Februar und Januar zwar gesunken, aber die Gründe hierfür sind nicht in einer mangelnden Nachfrage zu sehen, sondern beruhen auf Lieferengpässen von Halbleiterprodukten, die die Produktion in der Automobilindustrie beeinträchtigte. So stehen dem Rückgang bei der Produktion eine positive Entwicklung bei den Auftragseingängen und sehr zuversichtliche Exporterwartungen gegenüber. Die Stimmung in den Unternehmen ist so gut wie lange nicht mehr. Die wirtschaftliche Aktivität in vielen Dienstleistungsbereichen bleibt derweil von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geprägt, wenngleich auch hier zuletzt etwas mehr Zuversicht zu beobachten war. Das zunehmende Tempo der Impfkampagne erhöht die Hoffnungen auf ein baldiges Zurückfahren der Beschränkungen. Die weitere Entwicklung der Wirtschaft hängt nun maßgeblich davon ab, wie nachhaltig das Infektionsgeschehen kontrolliert werden kann und wie schnell damit weitere Lockerungen möglich werden.

Im Rückblick hat die konjunkturelle Erholung des zweiten Halbjahrs 2020 im Schlussquartal 2020 durch eine zweite Pandemiewelle und den daraufhin vorgenommenen Maßnahmen zur Eindämmung deutlich an Schwung verloren. Dennoch wird für das Gesamtjahr 2021 ein Aufschwung erwartet, auch wenn die dritte Welle der Pandemie vermutlich für ein schwaches erstes Vierteljahr sorgen wird. Umso stärker können jedoch die Wachstumsimpulse sein, wenn die Beschränkungen aufgehoben werden und alle Einwohner ein Impfangebot bekommen haben. Dann dürfte auch der zuletzt schwächelnde private Konsum wieder anziehen, der besonders stark auf soziale Kontakte angewiesen ist. Gleichzeitig zeigt sich der deutsche Außenhandel und die damit eng verbundene Industriekonjunktur robust. Auch der Arbeitsmarkt konnte trotz der Belastungen durch die Pandemie eine Frühjahrsbelebung verzeichnen. Die Arbeitslosigkeit sank im März saisonbereinigt leicht um 8.000 Personen.

Weltkonjunktur zunehmend auf Erholungskurs

Die Weltkonjunktur erholt sich zunehmend, auch wenn sie immer noch im Schatten der Pandemie steht. Die globale Industrieproduktion stieg im Januar zum neunten Mal in Folge gegenüber dem Vormonat (+1,7 %). Damit übertraf der weltweite industrielle Ausstoß sein Vorkrisenniveau inzwischen merklich. Der Anstieg des Welthandels hat sich im Januar deutlich beschleunigt (+2,6 %) und lag ebenfalls spürbar über seinem Vorkrisenniveau. Auch die Stimmungsindikatoren sprechen für eine weitere Erholung der Weltwirtschaft. Der zusammengesetzte Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan/IHS Markit legte im März nochmals zu und notierte bei 54,8 Punkte (Februar: 53,2 Punkte); er bewegt sich damit klar oberhalb der Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Insbesondere die Stimmung bei den Dienstleistern machte einen deutlichen Sprung nach oben und lag nur noch knapp hinter den Erwartungen in der Industrie. Ein Grund für die zuversichtlichere Stimmung dürften die weltweiten Impfkampagnen sein.

Ausfuhren und Einfuhren im Plus

Der deutsche Außenhandel legt insgesamt zu. Der Wert der Waren- und Dienstleistungsexporte stieg im Februar gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt und nominal um 1,1 %, nach einem Plus von 2,2 % im Januar. Im Zweimonatsvergleich ergab sich ein spürbarer Zuwachs von 2,5 %. Die Einfuhren erhöhten sich im Februar deutlich um 2,7 %, nachdem sie im Januar allerdings einen Dämpfer erhalten hatten (-1,0 %). Im Zweimonatsvergleich kam es zu einem Plus von 0,5 %.

Auch auf nationaler Ebene spiegeln sich die Beschränkungen aufgrund der Pandemiebekämpfung kaum in den Frühindikatoren zur Außenwirtschaft wider, die von der Industrie dominiert wird. Der Saldo der ifo Exporterwartungen für das Verarbeitende Gewerbe stieg im März erneut kräftig an und erreichte seinen höchsten Wert seit Januar 2011. Die Auftragseingänge aus dem Ausland gingen im Februar nur leicht zurück (-0,5 %), im Januar hatten sie jedoch deutlich zugelegt (+3,2 %). Der Ausblick für den deutschen Außenhandel ist somit insgesamt positiv, insbesondere angesichts der guten Konjunktur in Asien und den Vereinigen Staaten. Auch der Euroraum hat zuletzt wieder etwas an Fahrt gewonnen.

Industriekonjunktur vergleichsweise robust

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist im Februar gegenüber dem Vormonat erneut zurückgegangen, was aber maßgeblich auf Sondereffekte zurückzuführen war. Der Ausstoß sank um 1,6 % nach einem Minus von 2,0 % im Januar. Die Industrie verzeichnete zuletzt einen Rückgang um 1,8 % (Januar: -0,4 %), wobei die Kfz-Produktion aufgrund von Engpässen im Halbleiterbereich noch einmal stark zurückging (-7,0 %). Die Erzeugung im Baugewerbe verringerte sich auch im Februar noch einmal witterungsbedingt um 1,3 %, nachdem sie im Januar einen kräftigen Dämpfer erhalten hatte (-10,5 %). Im Zweimonatsvergleich Februar/Januar gegenüber Dezember/November ergaben sich durchweg negative Raten: Der Ausstoß im Produzierenden Gewerbe sank um 1,9 %, in der Industrie um 0,6 % und im Bau um kräftige 8,8 %.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nahmen indes im Februar erneut um 1,2 % zu. Damit überschritten sie ihr Niveau vom Februar 2020, dem letzten Monat vor Ausbruch der Pandemie, den fünften Monat in Folge. Den Ausschlag für den Anstieg gab diesmal die Inlandsnachfrage (+4,0 %), während die Aufträge aus dem Ausland um 0,5 % sanken. Insbesondere die Bestellungen in den gewichtigen Wirtschaftszweigen Kraftfahrzeuge und Maschinen legten merklich um 3,4 % bzw. 2,2 % zu. Bereinigt um Großaufträge nahmen die Auftragseingänge um 1,5 % zu. Im Zweimonatsvergleich erhöhten die Ordereingänge leicht um 0,5 %.

Für einen positiven Ausblick für die Industriekonjunktur sprechen die Verbesserung des ifo Geschäftsklimas und die gute Entwicklung der Auftragseingänge. Unsicherheiten verbleiben allerdings durch den weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens.

Einzelhandel weiterhin durch Schliessungsverfügungen belastet

Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich aber zuletzt wieder etwas erholt. Im Februar sind die Umsätze gegenüber dem Vormonat leicht um 1,2 % gestiegen, nachdem die Verschärfung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung die Verkäufe im Januar und Dezember stark beeinträchtigt hatten (Januar: -6,5 %; Dezember: -8,0 %). Die Entwicklung in den einzelnen Branchen des Einzelhandels verlief weiterhin sehr unterschiedlich. Nach wie vor war der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren von der Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte besonders betroffen, während der Internet- und Versandhandel gegenüber dem Vorjahr deutliche Umsatzsteigerungen verzeichnete. Der Handel einschließlich Kfz nahm im Januar gegenüber dem Vormonat kräftig um 11,5 % ab, nachdem er bereits im Dezember um 3,6 % zurückgegangen war. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter erholten sich im März jedoch spürbar und legten um 11,7 % zu (Februar: +5,1 %). Nach dem Auslaufen der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze zu Jahresbeginn war es im Januar zu einem kräftigen Minus von 50,9 % gekommen.

Die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel haben sich im März weiter von dem massiven Einbruch im Januar erholt. Auch beim GfK Konsumklima zeichnete sich eine Verbesserung ab. In die Umfragen zu den beiden Frühindikatoren dürften aber die erneute Verlängerung des Lockdowns und die zuletzt wieder deutliche Zunahme des Infektionsgeschehens zum größten Teil noch nicht mit eingeflossen sein.

Das Verbraucherpreisniveau hat sich im März gegenüber dem Vormonat um 0,5 % erhöht, nach Steigerungsraten von 0,7 % bzw. 0,8 % im Februar und Januar. Die Inflationsrate, die Preisniveauentwicklung gegenüber dem Vorjahr, lag im März bei 1,7 % nach 1,3 % bzw. 1,0 % in den beiden Monaten zuvor. Im zweiten Halbjahr 2020 hatte die Inflationsrate aufgrund der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze fast durchgehend im negativen Bereich gelegen. Weitere Gründe für den sprunghaften Anstieg der Inflationsrate zu Beginn des Jahres sind die Erholung der Import- und Rohstoffpreise sowie die Einführung der CO2-Bepreisung. Während die gestiegenen Energiepreise im letzten Jahr noch den Auftrieb des Verbraucherpreisniveaus gebremst haben, tragen sie inzwischen spürbar dazu bei. Nach Auslaufen dieser Sondereffekte dürfte sich Auftrieb des Verbraucherpreisniveaus wieder abschwächen. Eine nachhaltige Erhöhung der Teuerungsrate ist nicht zu erwarten. Die Kerninflationsrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) lag im März wie schon im Februar und Januar bei +1,4 % (Dezember: +0,4 %).

Arbeitsmarkt zeigt Frühjahrsbelebung

Am Arbeitsmarkt ist es im Frühjahr trotz Belastungen durch die Pandemie zu einer Belebung gekommen. Diese könnte sich im Zuge von Verbesserungen beim Infektionsgeschehen sogar noch verstärken. Ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie ist der Arbeitsmarkt allerdings immer noch stark von der Krise geprägt. Die Arbeitslosigkeit verringerte sich im März saisonbereinigt leicht um 8.000 Personen und die Unterbeschäftigung um 10.000 Personen. Nach den Ursprungszahlen sank die Arbeitslosigkeit deutlich um 77.000 auf 2,83 Personen. Der Vorjahresabstand belief sich auf +492.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit nahm im Februar saisonbereinigt geringfügig um 13.000 Personen ab, die Nachfrage nach Arbeitskräften hat sich jedoch im März belebt. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Januar saisonbereinigt leicht um 4.000 Personen an. In Kurzarbeit waren im Januar laut Hochrechnung erneut etwas mehr Personen (2,85 Mio.). Die Anzeigen für Kurzarbeit deuten darauf hin (rund 197.000 vom 1. bis 25. März nach 535.000 im Februar und 975.000 im Januar), dass es zu einer weiteren Zunahme kommen könnte, aber die Zahl der Personen in Kurzarbeit deutlich unter dem Niveau vom Frühjahr letzten Jahres bleiben sollte. Die umfragebasierten Frühindikatoren von IAB und ifo entwickelten sich im März spürbar positiv und erreichten ihre höchsten Werte seit Februar 2020. Während es in der Industrie zu ersten Neueinstellungen kommt, sind im Einzelhandel weiter Entlassungen insbesondere bei Minijobs zu verzeichnen.

Quelle: BMWi

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Exporte im Februar 2021: +0,9 % zum Januar 2021

Im Februar 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Januar 2021 kalender- und saisonbereinigt um 0,9 % und die Importe um 3,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 2,1 % niedriger als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland. Die Importe stiegen gegenüber Februar 2020 kalender- und saisonbereinigt um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.04.2021

Exporte liegen 2,1 % unter dem Vorkrisenniveau von Februar 2020

Exporte, Februar 2021

  • 107,8 Milliarden Euro
  • +0,9 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • -1,2 % zum Vorjahresmonat

Importe, Februar 2021

  • 89,7 Milliarden Euro
  • +3,6 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +0,9 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, Februar 2021:

  • 18,1 Milliarden Euro
  • 19,1 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, Februar 2021

  • 18,8 Milliarden Euro

Im Februar 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Januar 2021 kalender- und saisonbereinigt um 0,9 % und die Importe um 3,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 2,1 % niedriger als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland. Die Importe stiegen gegenüber Februar 2020 kalender- und saisonbereinigt um 0,2 %.

Im Februar 2021 wurden von Deutschland Waren im Wert von 107,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 89,7 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2020 sanken die Exporte im Februar 2021 um 1,2 %, die Importe stiegen um 0,9 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2021 mit einem Überschuss von 18,1 Milliarden Euro ab. Im Februar 2020 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz 20,3 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im Februar 2021 bei 19,1 Milliarden Euro.

Die deutsche Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+18,6 Milliarden Euro), Dienstleistungen (+1,2 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+7,7 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-8,8 Milliarden Euro) im Februar 2021 mit einem Überschuss von 18,8 Milliarden Euro ab. Im Februar 2020 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 21,6 Milliarden Euro ausgewiesen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Februar 2021 Waren im Wert von 58,3 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 49,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Februar 2020 sanken die Exporte in die EU-Staaten um 0,3 %, die Importe aus diesen Staaten nahmen um 0,7 % zu. In die Staaten der Eurozone wurden im Februar 2021 Waren im Wert von 40,4 Milliarden Euro (-0,9 %) exportiert und Waren im Wert von 33,7 Milliarden Euro (-0,6 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Februar 2021 Waren im Wert von 17,9 Milliarden Euro (+1,2 %) exportiert und Waren im Wert von 16,0 Milliarden Euro (+3,7 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) wurden im Februar 2021 Waren im Wert von 49,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 40,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Februar 2020 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 2,3 % ab, die Importe von dort stiegen um 1,1 %.

Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich

Die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken im Februar 2021 um 12,2 % auf 5,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahresmonat. Die deutschen Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen um 26,9 % auf 2,7 Milliarden Euro ab.

Am 1. Januar 2021 trat der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag vorläufig in Kraft. Mit dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nun endgültig vollzogen. Weitere Informationen zum Brexit sowie eine Auswahl statistischer Indikatoren, bei denen von einem Einfluss des Brexits auszugehen ist, bietet der „Brexit-Monitor“ des Statistischen Bundesamtes.

Außenhandel mit weiteren ausgewählten Staaten

Im Februar 2021 stiegen die Exporte in die Volksrepublik China gegenüber Februar 2020 um 25,7 % auf 8,5 Milliarden Euro. Die Exporte in die Vereinigten Staaten gingen um 0,6 % auf 9,5 Milliarden Euro zurück.

Die meisten Importe kamen im Februar 2021 aus der Volksrepublik China nach Deutschland. Von dort wurden Waren im Wert von 9,9 Milliarden Euro eingeführt (+32,5 % zum Vorjahresmonat). Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken im Februar 2021 um 12,6 % auf einen Wert von 5,1 Milliarden Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2021

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im Februar gegenüber dem Vormonat zu einer Abnahme der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 1,6 %. Dabei verzeichneten die Industrie und das Baugewerbe Rückgänge von 1,8 % bzw. 1,3 %. Das teilt das BMWi mit.

BMWi, Pressemitteilung vom 09.04.2021

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im Februar gegenüber dem Vormonat zu einer Abnahme der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 1,6 %. Dabei verzeichneten die Industrie und das Baugewerbe Rückgänge von 1,8 % bzw. 1,3 %.

Im Zweimonatsvergleich Januar/Februar gegenüber November/Dezember verringerte sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe um 1,9 %. Während der Ausstoß in der Industrie nur leicht abnahm (-0,6 %), fiel beim Baugewerbe der schwache Januar deutlich ins Gewicht (-8,8 %). Innerhalb der Industrie verzeichnete der gewichtige Bereich Kfz/Kfz-Teile einen Rückgang von 10,0 %. Im gleichsam wichtigen Maschinenbau gab es hingegen spürbare Zuwächse (+6,4 %).

Die Industrie erweist sich – trotz der Rückgänge in den letzten beiden Monaten – weiterhin als vergleichsweise robust. Die Verbesserung des ifo Geschäftsklimas und die positive Entwicklung der Auftragseingänge sprechen für einen positiven Ausblick für die Industriekonjunktur in den kommenden Monaten. Es verbleiben allerdings Unsicherheiten durch die weitere Entwicklung des Pandemiegeschehens. Im Baugewerbe hat sich der starke Rückgang im Januar zuletzt merklich abgeschwächt.

Quelle: BMWi

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