Bruttoinlandsprodukt stagniert im 3. Quartal 2025

Die deutsche Wirtschaft tritt zu Beginn der zweiten Jahreshälfte auf der Stelle. Das BIP ist lt. Statistischem Bundesamt im 3. Quartal 2025 gegenüber dem 2. Quartal 2025 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – unverändert geblieben (0,0 %), nachdem es zuvor gesunken war.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.10.2025

Deutsche Wirtschaft tritt zu Beginn der zweiten Jahreshälfte auf der Stelle

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 3. Quartal 2025
0,0 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
+0,3 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
+0,3 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 3. Quartal 2025 gegenüber dem 2. Quartal 2025 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – unverändert geblieben (0,0 %), nachdem es zuvor gesunken war (revidiert -0,2 % im 2. Quartal 2025 zum Vorquartal; bisher: -0,3 %). Positiv entwickelten sich im 3. Quartal 2025 nach vorläufigen Erkenntnissen die Investitionen in Ausrüstungen. Die Exporte nahmen dagegen im Vergleich zum Vorquartal ab, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vorjahresvergleich lag das BIP im 3. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,3 % höher als im 3. Quartal 2024. Preis- und kalenderbereinigt war es ebenfalls um 0,3 % höher.

Revision der bisherigen Ergebnisse

Neben der Erstberechnung des 3. Quartals 2025 hat das Statistische Bundesamt wie üblich auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Vorquartale überarbeitet und neu verfügbare statistische Informationen in die Berechnungen des 1. und 2. Quartals 2025 einbezogen. Dabei wurde die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP für das 2. Quartal 2025 um 0,1 Prozentpunkte nach oben revidiert.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Mittelstand profitiert von seiner Flexibilität in geopolitisch unsicheren Zeiten

Auf dem International Roundtable on SMEs diskutierten Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über die aktuellen Herausforderungen. Das IfM Bonn berichtet.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 30.10.2025

Auf dem International Roundtable on SMEs diskutierten Wissenschaft, Wirtschaft und Politik über die aktuellen Herausforderungen

Die geopolitische Situation und die zunehmend fragileren Handelsbeziehungen fordern aktuell besonders exportorientierte kleine und mittlere Unternehmen heraus. „Zugleich bietet der expandierende Verteidigungsbereich aber auch Chancen für Unternehmen, die bereit sind, ihr Geschäftsmodell entsprechend zu verändern. Aufgrund ihrer flachen Hierarchieebenen können kleine und mittlere Unternehmen dabei deutlich flexibler als Großunternehmen agieren, was sich wiederum auf ihre Innovativität auswirkt“, erklärte Dr. Dr. h.c. Friederike Welter am Mittwoch im Rahmen des International Roundtable on SMEs. Rund 20 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft diskutierten mit internationalen Entrepreneurshipforscherinnen und -forschern über die aktuelle Situation im europäischen Mittelstand.

Wie sich Wirtschaftsbereiche unter extremem geopolitischem Druck technologisch schnell verändern können, zeigt nach Untersuchungen von Professor Pontus Braunerhjelm und Dr. Maryna Brychko (Royal Institute of Technology Karlskrona/Schweden) die ukrainische Drohnenindustrie: „Schon vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine stellten die technische Ausbildung und die kompetenten IT-Fachkräfte eine wesentliche Stärke des Landes dar. Durch den Krieg sind weitere wichtige Faktoren dazu gekommen, die zur schnellen Entwicklung der Drohnenindustrie beigetragen haben: die Mobilisierung der Zivilbevölkerung, beschleunigte Regierungsreformen, gezielte Beschaffungsanreize, erzwungene Kapitalbindung und ausländische Partnerschaften, die den Technologietransfer erleichtert haben“, berichteten die beiden Wissenschaftler. Dadurch sei ein dezentrales Innovationsökosystem entstanden, das eine effiziente Brücke zwischen dem militärischen und dem zivilen Bereich schlägt.

Damit die mittelständische Wirtschaft in Deutschland ebenso schnell wie in der Ukraine agieren kann, bedarf es aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) einer integrierten Außen-, Handels- und Industriepolitik, die sowohl strategisch auf wirtschaftliche Sicherheit und europäische Interessen setzt als auch klare Prioritäten vorgibt. „Wenn wir politischen Pragmatismus, wirtschaftliche Resilienz und Nachhaltigkeitsanforderungen in Einklang bringen, schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Unternehmen in Deutschland den technologischen Wandel aktiv gestalten und zugleich ihre internationale Führungsrolle behaupten können. Doch dazu muss die Bundesregierung endlich ins Handeln kommen: Ankündigungen reichen nicht – wir brauchen jetzt konkrete Maßnahmen, die Planungssicherheit schaffen und Investitionen ermöglichen“, führte Cedric von der Hellen, Referent für Außenwirtschaftspolitik beim BDI, aus.

Auf europäischer Ebene hat die SME Connect Defence Working Group bereits eine Wissenssammlung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeitet, um die Beteiligung von KMU an den europäischen Verteidigungslieferketten zu beschleunigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie zu stärken. „Im Mittelpunkt stehen dabei Dual-Use-Anwendungen – automatisierte Lager- und Transportsysteme, robuste Datenebenen in der Lieferkette und fortschrittlicher leichter Schutz. Unserer Ansicht nach bietet sich dadurch eine Überholspur für die Skalierung ziviler Innovationen auf Verteidigungsniveau“, erläuterte Markus Becker, Vorsitzender der SME Connect Defence Working Group.

Unabhängig von den geforderten wirtschaftspolitischen Gegebenheiten betreiben aber auch die Familienunternehmen selbst aktives Risikomanagement: „Durch ihre Fähigkeit, komplexe, organisationsübergreifende Vermögenswerte in Krisensituation schnell neu zu organisieren, schützen Familienunternehmen nicht nur die unternehmerische Grundlage für die nachfolgenden Generationen, sondern sie sichern dadurch auch ihre Liquidität und können sich zugleich für neue Wachstumswege aufstellen“, berichtete Professor Alfredo De Massis (IMD Business School und Universität Chieti-Pescara/Italien) in seinem Vortrag. Anhand verschiedener Fallbeispiele veranschaulichte er, wie die Unternehmen zugleich ihre Netzwerke mobilisieren, um sich aus Abhängigkeiten zu lösen, absehbare Risiken zu managen und Innovationen zu initiieren. Auf Basis seiner wissenschaftlichen Forschung zeigte er anschließend auf, dass die Politik diese Unternehmensnetzwerke in der aktuellen geopolitischen Situation beispielsweise durch die Förderung sektorübergreifender Allianzen unterstützen kann.

Geopolitische Alternativen sind gefragt

Der industrielle Mittelstand agiert in einem zunehmend schwierigen geopolitischen Umfeld: China hat sich zu einem starken Wettbewerber entwickelt und beschränkt gleichzeitig den Zugang zu wichtigen Ressourcen. In Deutschland wertet die staatliche Institution Germany Trade & Invest (GTAI) statistische Daten zu potenziell relevanten Ländern aus, um die Unternehmen bei der Suche nach alternativen Produktionsstandorten beispielsweise in Ostasien zu unterstützen. In seinem Vortrag stellte GTAI-Bereichsleiter Achim Haug verschiedene Alternativen zu China vor.

Aus strategischer Sicht ist es wichtig zu wissen, wo die Stärken der deutschen Wirtschaft liegen. „Wenn Deutschland den Export bestimmter Güter dominiert, sind andere Länder in gewissem Maße von diesem Land abhängig. Angesichts der US-amerikanischen Zollpolitik und der stetigen Verschärfung der Exportbedingungen für Seltene Erden durch die chinesische Regierung kann dies ein Trumpf sein, um selbst politischen Druck auszuüben“, erklärte Jürgen Matthes, Leiter des Themenclusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte im Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln. Zwar schneide Deutschland bei der Anzahl der Produktgruppen mit Exportdominanz alleine deutlich schlechter ab als die USA und China. Betrachtet man jedoch die EU oder G7 und EU zusammen, dann weisen diese Ländergruppen deutlich mehr export-dominante Güter auf als China.

Quelle: IfM Bonn

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Kabinett beschließt Data Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Das Durchführungsgesetz regelt, an welche Behörde sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können.

BMDS, Pressemitteilung vom 29.10.2025

Wildberger: „Setzen europäisches Recht innovationsfreundlich um“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act verabschiedet. Das Durchführungsgesetz regelt, an welche Behörde sich Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland bei Fragen und Streitigkeiten zum Data Act wenden können. Ziel des Data Act ist es insbesondere, die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Geräten zu erhöhen, den Wechsel des Cloud-Computing-Anbieters zu erleichtern sowie allgemein Datenzugänge und Datennutzung in Europa zu fördern.

Dies schafft neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle. Ein Beispiel: Nutzerinnen und Nutzer von smarten Geräten wie Waschmaschinen, Heizungen oder Sprachassistenten können die Geräte- und Nutzungsdaten künftig einfacher an andere Dienstleister weitergeben. So könnten neue Energiespar-Apps oder Haushaltsservice-Angebote entstehen. Genauso sind Anwendungsfälle in der Industrie möglich, z. B. bei der Wartung von Maschinen auf Basis realer Nutzungsdaten. Besonders Start-ups und KMU im Bereich der Künstlichen Intelligenz eröffnet der Zugang zu Daten neue Chancen und Geschäftsmodelle.

„Mit dem Data Act-Durchführungsgesetz setzen wir europäisches Recht eins zu eins um – ohne Schnörkel und zusätzliche nationale Auflagen. Wir schaffen eine innovationsfreundliche Aufsicht bei der Bundesnetzagentur, die Unternehmen zur Seite steht statt ausbremst und als zentraler Ansprechpartner Orientierung gibt. Besonders Start-ups profitieren: Sie erhalten besseren Zugang zu Daten, die sie brauchen, um neue digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diesen Weg werden wir auch bei der Umsetzung künftiger europäischer Rechtsakte konsequent weitergehen – für ein digitales Europa, das Innovation ermöglicht und Wirtschaft stärkt.“

Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger

Nach dem Kabinettentwurf des Durchführungsgesetzes zum Data Act soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als einzige Aufsichtsbehörde für den Data Act zuständig sein. Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Sonderzuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Diese übernimmt künftig die Aufsicht für datenschutzrechtliche Fragen insbesondere der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Data Act. Dies kommt der Forderung aus der Wirtschaft nach einer bürokratiearmen und innovationsfreundlichen Regelung nach.

Deutschland setzt die EU-Vorgaben ohne zusätzliche Anforderungen um und beendet das sog. Gold-Plating. Im Vordergrund soll zudem die Beratung der Unternehmen stehen, um ihnen eine klare Orientierung im Umgang mit den neuen, komplexen europäischen Vorgaben zu bieten. Dazu werden bei der BNetzA und der BfDI digitale Fachkompetenzen zielgerichtet aufgebaut und im Sinne der Effizienz zukünftig möglichst automatisierte Verfahren eingesetzt.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro

Das Bundeskabinett hat heute die vom BMAS vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

BMAS, Mitteilung vom 29.10.2025

Bundeskabinett beschließt Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.

Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Die heutige Entscheidung stellt sicher, dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich wird. Mit der zweistufigen Anhebung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit – und die Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten. Insgesamt bedeutet das eine Anhebung des Mindestlohns um fast 14 Prozent – die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten: Vereinfachungen vorgeschlagen

Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, einerseits sicherzustellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist und andererseits die Meldepflichten, insb. für primäre Kleinst- und kleine Unternehmen, zu vereinfachen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 23.10.2025

Die EU-Kommission hat am 21.10.2025 Änderungen an der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) vorgeschlagen. Ziel ist es, einerseits sicherzustellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist und andererseits die Meldepflichten, insb. für primäre Kleinst- und kleine Unternehmen (micro and small primary operaters), zu vereinfachen.

Vereinfachte Meldeverpflichtungen

Zur Vereinfachung von bestimmten Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern führt die EU-Kommission zwei neue Kategorien ein und definiert sie wie folgt:

  • nachgelagerte Marktteilnehmer (downstream operater): ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder exportiert, die ihrerseits unter Verwendung von relevanten Erzeugnissen hergestellt worden sind (s. jeweils Anhang I EUDR), und für die bereits eine Sorgfaltserklärung bzw. vereinfachte Erklärung vorliegt. Für nachgelagerte Marktteilnehmer entfällt die Pflicht zur Feststellung der Sorgfaltspflicht und zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung. (Die Meldepflichten obliegen denjenigen, die die Erzeugnisse zuerst auf den Markt bringen.) Damit soll die Interaktion mit dem Informationssystem deutlich reduziert werden. Da die nachgelagerten Wirtschaftsbeteiligten, die keine KMU sind, laut EU-Kommission, einen großen Einfluss auf die Lieferketten haben, müssen sie sich weiterhin im Informationssystem registrieren. Um eine vollständige Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, erheben sie Referenznummern und Anmeldekennungen von Kleinst- und Kleinunternehmen bzw. geben diese weiter.
  • Marktteilnehmer, die primäre Kleinst- und kleine Unternehmen (micro and small primary operaters) sind: Darunter zählen natürliche Personen oder  Kleinst- und kleine Unternehmen (definiert gemäß Richtlinie 2013/34/EU, Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie unabhängig der Rechtsform), die ihren Sitz in Ländern mit geringem Risiko (gemäß Länderbenchmarkliste, s. Art. 29) haben, und die relevante Erzeugnisse in Verkehr bringen, exportieren bzw. sie selbst auf betreffenden Grundstücken hergestellt, geerntet oder aufgezogen haben.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung einzureichen, müssen jedoch einmalig eine vereinfachte Erklärung im Informationssystem einreichen oder die relevanten Informationen über ein alternatives System/Datenbank bereitstellen, das nach EU bzw. nationalen Bestimmungen eingerichtet wurde. Dazu gehören u. a. Informationen zu ihrer Tätigkeit, einschließlich Geolokalisierung oder Postadressen aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe hergestellt werden. Durch die einmalig Abgabe der vereinfachten Erklärung erhält der Kleinst- oder kleine Unternehmer eine Anmeldekennung, die mit allen relevanten Produkten, die er in Verkehr bringt bzw. exportiert, weitergegeben wird.

Zeitliche Verschiebung für Kleinst- und kleine Unternehmen

Um Kleinst- und kleinen Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen an der EUDR zu geben, wird eine weitere zeitliche Verschiebung der Erstanwendung der Bestimmungen auf den 30.12.2026 vorgeschlagen.

Übergangszeitraum

Für mittlere und große Marktteilnehmer, nachgelagerte Marktteilnehmer oder Händler sollen die Bestimmungen weiterhin ab 30.12.2025 gelten. Für sie wird eine Übergangszeit von sechs Monaten (bis 30.06.2026) vorgesehen, in denen keine Kontrollen oder Durchsetzungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden stattfinden. Stellen die zuständigen Behörden in diesem Zeitraum eine Nichteinhaltung der Verordnung fest, sprechen sie Warnungen aus, die verbunden sind mit Empfehlungen zur Erreichung der Compliance.

Überprüfung der Verordnung

Die ursprünglich in Art. 34, Abs. 1- 4 vorgesehenen Vorlagen von Folgenabschätzungen durch die EU-Kommission werden ersetzt durch eine allgemeine Überprüfungsklausel. Die EU-Kommission wird die EUDR bis 30.06.2030 und anschließend alle fünf Jahre bewerten und EU-Parlament und Rat einen Bericht vorlegen, der ggf. von einem Änderungsvorschlag flankiert wird.

EU-Parlament und Rat sollen den Vorschlag schnell verabschieden, damit er vor Anwendungsbeginn der EUDR am 30.12.2025 in Kraft treten kann.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Einkommensverlust nach Geburt weit höher als bisher gedacht

Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder – mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ZEW Mannheim mit der Universität Tilburg.

ZEW, Pressemitteilung vom 24.10.2025

ZEW-Studie korrigiert verzerrte Ergebnisse

Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder – mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente. Bisherige Schätzungen lagen bei rund 20.000 Euro und damit etwa 30 Prozent zu niedrig. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ZEW Mannheim mit der Universität Tilburg.

„Werden Frauen unter 30 Jahren erstmals Mutter, erleiden sie einerseits Verluste im gegenwärtigen Einkommen, andererseits verpassen sie auch wichtige Karriereschritte in der besonders prägenden frühen Berufsphase mit entsprechenden Folgen für ihren weiteren Werdegang. Frauen, die zu einem späteren Zeitpunkt Kinder bekommen, haben diese Phase mit häufig hohem Lohnwachstum bereits durchlaufen und sich im Arbeitsmarkt etabliert. Deshalb verzeichnen sie in absoluten Zahlen stärkere Einbußen im Einkommensniveau, beispielsweise durch reduzierte Arbeitszeiten. Langfristig gelingt es ihnen aber besser, ihre Karriere nach der Geburt wieder aufzunehmen. Die Verluste nach der ersten Geburt entwickeln sich also unterschiedlich für Mütter unterschiedlichen Alters“, erklärt Studien-Koautor Dr. Lukas Riedel aus der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“.

„Je älter und damit berufserfahrener die Mutter, desto geringer sind nach einigen Jahren die Verluste gegenüber dem Einkommen vor der Geburt. Da jüngere Mütter durch die Geburt auch Lohnwachstum verpassen, sind ihre relativen Verluste größer und weisen in der Zeit nach der Geburt zudem einen deutlich negativen Trend auf. Sie können den Karriererückstand nach der Geburt also oft nicht mehr aufholen“, ergänzt Riedel.

Verzerrte Ergebnisse korrigiert

Die beobachteten Einkommensverluste bei Müttern nach der ersten Geburt werden häufig als „Child Penalty“ bezeichnet. In der aktuell gängigen Methode werden diese Verluste mithilfe sog. Event Studies geschätzt. Die Forschung entwickelte sich methodisch allerdings weiter. Deshalb kann die ZEW-Studie zeigen, dass die konventionelle Event Study Schwachstellen hat und zu verzerrten Ergebnissen führt.

Bleibt das Alter bei der ersten Geburt außen vor, werden Mütter untereinander verglichen, obwohl beide Gruppen bereits die Auswirkungen der Geburt auf ihr Einkommen erfahren. Für verlässliche Ergebnisse müssten Mütter aber mit gleichaltrigen Frauen verglichen werden, die noch keine Kinder haben. Die Autoren schlagen deshalb ein angepasstes Verfahren vor: „Unsere Schätzmethode nutzt nur saubere Vergleiche mit gleichaltrigen Frauen, die noch kein Kind haben. So können wir die Einkommensentwicklung im Fall ohne Geburt realistisch abbilden sowie die weiter fortgeschrittenen Karrieren älterer Mütter berücksichtigen“, sagt Valentina Melentyeva, Koautorin von der Universität Tilburg in den Niederlanden.

„Dieses Vorgehen erlaubt nicht nur, die Einkommensverluste nach der Geburt abhängig vom Alter der Mütter zu schätzen. Zusätzlich lassen sich so auch unterschiedliche Ursachen für die Gehaltsunterschiede analysieren“, ergänzt Riedel.

Quelle: ZEW

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Marode Infrastruktur bremst Wirtschaft stärker denn je

84 Prozent der deutschen Unternehmen sehen in der schlechten Verkehrsinfrastruktur eine wirtschaftliche Belastung, zeigt eine neue Studie des IW Köln. Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen – wenn sie tatsächlich in Straßen und Schienen investiert werden.

IW Köln, Pressemitteilung vom 23.10.2025

84 Prozent der deutschen Unternehmen sehen in der schlechten Verkehrsinfrastruktur eine wirtschaftliche Belastung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Mittel aus dem Sondervermögen könnten helfen – wenn sie tatsächlich in Straßen und Schienen investiert werden.

Die marode Verkehrsinfrastruktur belastet die Unternehmen in Deutschland aktuell so stark wie noch nie. 84 Prozent der Firmen sehen sich durch die mangelhafte Verkehrsinfrastruktur in ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig beeinträchtigt – ein neuer Rekordwert. 2018 waren es 67 Prozent, 2013 nur 59 Prozent der Unternehmen. Mehr als jedes vierte Unternehmen fühlt sich aktuell sogar stark belastet. Das geht aus einer IW-Unternehmensumfrage hervor.

Rekordbelastung durch kaputte Straßen

Der Straßenverkehr ist das größte Problem: 92 Prozent der Unternehmen, die sich durch Infrastrukturmängel eingeschränkt fühlen, nennen Straßenmängel als eine der Ursachen. Im Jahr 2013 waren es 64 Prozent. Auch der Schienenverkehr bereitet zunehmend Sorgen: 71 Prozent der betroffenen Unternehmen betrachten ihn als Standortproblem. Mehr als die Hälfte von ihnen berichtet sogar von erheblichen Einschränkungen. Seit 2013 hat sich dieser Wert verachtfacht. Von Problemen im Luft- bzw. Schiffsverkehr sind jeweils knapp 34 Prozent der Unternehmen betroffen.

Sondervermögen darf kein Lückenfüller sein

„Grundsätzlich ist das Sondervermögen der Bundesregierung ein geeignetes Mittel, um die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern“, sagt IW-Experte Thomas Puls. Doch die Milliarden dürften nicht dazu verwendet werden, Löcher in den Sozialkassen zu stopfen. So sollen im Jahr 2026 etwa 19 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Schienenverkehr fließen, allerdings werden gleichzeitig fast 14 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt gestrichen. „Die Verkehrsinfrastruktur ist ein Bremsklotz für die deutsche Wirtschaft geworden. Das Geld muss auch dort ankommen, wo es gebraucht wird. Sonst verpassen wir den Anschluss“ mahnt Puls.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Kommissionsvorschlag für rechtzeitige Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 22.10.2025

Die Europäische Kommission hat gezielte Lösungen vorgeschlagen, um Unternehmen, globale Interessenträger, Drittländer und Mitgliedstaaten bei einer reibungslosen Umsetzung der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen. Die EUDR ist eine wichtige Initiative zur Bekämpfung der Entwaldung. Die Kommission ist entschlossen, ihre Ziele zu verfolgen.

Globale Herausforderung bewältigen, Berichtspflichten vereinfachen

Mit dem Vorschlag möchte die Kommission sicherstellen, dass das IT-System voll funktionsfähig ist, um den Beitrag der EU zur globalen Herausforderung der Entwaldung zu bewältigen. Gleichzeitig wird der Vorschlag die Berichtspflichten insbesondere für Kleinstunternehmen und kleine Primärakteure aus Ländern mit geringem Risiko weltweit vereinfachen und gleichzeitig einen robusten Nachverfolgungsmechanismus beibehalten.

Zentrale Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Interessenträger im Laufe des Jahres werden mit dem Kommissionsvorschlag gezielte Vereinfachungen eingeführt, um die Verpflichtungen zu verringern, und zwar für:

  • Marktteilnehmer und Händler, die die betreffenden EUDR-Produkte vermarkten, sobald sie in der EU in Verkehr gebracht wurden. Dabei kann es sich beispielsweise um Einzelhändler oder große verarbeitende Unternehmen in der EU handeln.
  • Kleinstunternehmen und kleine Primärunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko weltweit, die ihre Waren direkt auf dem europäischen Markt verkaufen. Diese decken fast 100 Prozent der Land- und Forstwirte in der EU ab.

Straffung für die Vorlage der Sorgfaltserklärung

Um eine effizientere Nutzung des IT-Systems zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, dass nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nicht mehr verpflichtend Sorgfaltserklärungen vorzulegen haben. Mit dieser Straffung wird für die gesamte Lieferkette nur eine Einreichung im IT-System der EUDR an der Markteintrittsstelle erforderlich sein. Die Berichtspflichten und die Verantwortung würden sich auf die Marktteilnehmer konzentrieren, die die Produkte zuerst in Verkehr bringen. Durch diese Vereinfachung würden Kleinst- und kleine Primärunternehmer nur eine einfache, einmalige Erklärung im IT-System der EUDR einreichen. Wenn die Informationen bereits verfügbar sind, z. B. in einer Datenbank eines Mitgliedstaats, müssen die Betreiber im IT-System selbst keine Maßnahmen ergreifen. Diese Vereinfachung ersetzt die zuvor erforderliche regelmäßige Übermittlung von Sorgfaltserklärungen.

Übergangszeitraum für Unternehmen

Die Kommission schlägt auch Übergangsfristen vor, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und das IT-System zu stärken. Konkret bedeutet das, dass die EU-Entwaldungsverordnung am 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft tritt. Für große und mittlere Unternehmen bleibt es beim 30. Dezember 2025. Allerdings wird ihnen eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um eine schrittweise Einführung der Vorschriften zu gewährleisten.

Neubewertung der zu erwartenden Belastung des IT-Systems

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, hat die Kommission das IT-System seit seiner Einführung im Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern eingeführt. Im Rahmen dieses Dialogs haben neue Prognosen über die Zahl der erwarteten Vorgänge und Interaktionen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und dem IT-System zu einer erheblichen Neubewertung geführt, die vorhergesagte Belastung des IT-Systems ist deutlich höher als erwartet. Das System muss in der Lage sein, alle Sorgfaltserklärungen für unter das Gesetz fallende Erzeugnisse zu bearbeiten, die von allen Marktteilnehmern vorgelegt werden. Mit dem neuen Geltungsbeginn in Verbindung mit den vereinfachten Verpflichtungen für die Akteure der Lieferkette soll sichergestellt werden, dass das IT-System die erwarteten Lasten schultern kann.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag der Kommission erörtern. Sie müssten die gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Die Kommission fordert die Co-Gesetzgeber auf, den Vorschlag für einen verlängerten Durchführungszeitraum bis Ende 2025 rasch anzunehmen.

Die Kommission arbeitet an Notfallplänen, damit die Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen nachkommen können, falls der Legislativvorschlag nicht rechtzeitig von den Mitgesetzgebern angenommen wird; in diesem Fall wird die EU-Entwaldungsverordnung am 30. Dezember 2025 in Kraft treten.

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Mieten steigen nur leicht – Vermarktungsdauer sinkt erneut

Die Mieten in deutschen Städten steigen nur noch so schnell wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig ist das Angebot an Wohnungen gering, und sie werden nahezu in Rekordtempo neu vermietet. Das zeigt das aktuelle Update des GREIX-Mietpreisindex, der vom IfW Kiel veröffentlicht wird.

IfW Kiel, Mitteilung vom 22.10.2025

Die Mieten in deutschen Städten steigen nur noch so schnell wie die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig ist das Angebot an Wohnungen gering, und sie werden nahezu in Rekordtempo neu vermietet. Das zeigt das aktuelle Update des GREIX-Mietpreisindex, der vom Kiel Institut für Weltwirtschaft veröffentlicht wird. Der Index bündelt Angebotsmieten für Wohnungen für 37 deutsche Städte und Regionen. Die Datengrundlage bildet die VALUE-Marktdatenbank, deren Informationen mit wissenschaftlichen Verfahren (hedonische Methode) ausgewertet werden.

Im Vergleich zum Vorquartal (Q3 zu Q2 2025) legten die Angebotsmieten um 0,5 Prozent zu. Inflationsbereinigt stagnierten sie. Gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die Mieten nominal um 3,5 Prozent und inflationsbereinigt um 1,2 Prozent – das ist der niedrigste Jahreszuwachs seit Ende 2021.

„Die Preisdynamik am Mietmarkt hat sich nach den hohen Steigerungen der letzten Jahre deutlich abgekühlt“, sagt Jonas Zdrzalek, Projektleiter des GREIX am Kiel Institut. „Im Durchschnitt steigen die Mieten nur noch im gleichen Tempo wie die Inflation. Zugleich werden Wohnungen schneller vermittelt, was den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum verdeutlicht.“

Uneinheitliche Entwicklung in den Großstädten

In den acht größten deutschen Städten verlief die Entwicklung im Quartalsvergleich unterschiedlich. Am stärksten stiegen die Mieten in Leipzig (+1,1 Prozent) und Düsseldorf (+0,7 Prozent). In München, Frankfurt a.M. und Köln betrug der Anstieg jeweils 0,5 Prozent, in Stuttgart 0,3 Prozent. Leichte Rückgänge gab es in Hamburg (-0,2 Prozent) und Berlin (-0,3 Prozent).

Das Mietniveau ist stark gespreizt: In München lag die durchschnittliche Kaltmiete im 3. Quartal mit 22,96 Euro/m² an der Spitze, gefolgt von Frankfurt a.M. (17,55 Euro). Stuttgart (16,11 Euro), Berlin (15,82 Euro), Hamburg (15,62 Euro) und Köln (15,21 Euro) bilden das Mittelfeld, Düsseldorf (14,40 Euro) und Leipzig (10,14 Euro) das untere Ende. Im gewichteten Durchschnitt über alle 37 Städte lag der Quadratmeterpreis bei 14,16 Euro/m².

Auffällige Veränderungen in kleineren Städten

Deutlich gestiegene Mieten zeigten Potsdam (+3,4 Prozent) und Erfurt (+3,2 Prozent). Spürbare Steigerungen gab es auch in Nordrhein-Westfalen, in Hamm (+1,8 Prozent), Mönchengladbach und Wuppertal (je +1,6 Prozent) lag das Plus deutlich über dem Durchschnitt. Rückgänge gab es in Bielefeld (-1,3 Prozent), Bocholt (-0,6 Prozent) und Münster (-0,4 Prozent).

Mit 14,48 Euro/m² in Potsdam, 14,27 Euro/m² in Augsburg und 13,74 Euro/m² in Münster liegen einige kleinere Städte auf Großstadtniveau. Am unteren Ende liegen Chemnitz (6,15 Euro), Gelsenkirchen (7,42 Euro) und Duisburg (8,21 Euro).

Inseratsdauer fast auf Tiefststand – Angebotsknappheit hoch

Die Zahl der Mietwohnungsangebote stieg gegenüber dem Vorquartal um 3,8 Prozent, war im langfristigen Vergleich aber gering – rund 15 Prozent weniger als im Jahr 2015. In Hamburg und Leipzig hat sich die Zahl der Inserate seitdem nahezu halbiert.

Die durchschnittliche Inseratsdauer fiel im dritten Quartal auf gut 24 Tage -knapp 1 Tag weniger als noch im Vorquartal und gut 4 Tage weniger gegenüber dem Vorjahresquartal.

Aus historischer Sicht ist dieser Wert äußerst niedrig. Bei Start der Datenerfassung vor rund 10 Jahren betrug die Inseratsdauer im Schnitt 34 Tage, lag zwischenzeitlich allerdings kurzzeitig auf einem noch minimal niedrigeren Niveau als jetzt.

„Diese Zahlen zeigen, dass die Angebotsknappheit trotz moderater Preisentwicklung anhält. Selbst bei nur moderaten Mietsteigerungen ist der Markt für Wohnungssuchende vor allem in Metropolen äußerst angespannt“, so Zdrzalek. „Ohne einen spürbaren Zuwachs an Neubauten wird sich die Lage kaum entspannen.“

Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft

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Entwicklungszusammenarbeit: Engagement deutscher Unternehmen in den Blick nehmen

Deutschland verzichtet bisher weitgehend darauf, die finanziellen und personellen Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit systematisch auch für die Interessen der eigenen Wirtschaft einzusetzen. Aus Sicht der DIHK sollte jedoch genau das passieren, um beispielsweise bei der Modernisierung der Landwirtschaft oder des Gesundheitswesens in den Zielregionen der Entwicklungszusammenarbeit deutsche Technologie zum Einsatz zu bringen.

DIHK, Mitteilung vom 20.10.2025

Vor dem Hintergrund vieler geopolitischer Herausforderungen wird die Diversifizierung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für deutsche Unternehmen immer wichtiger. Dabei rücken vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer verstärkt in den Fokus wirtschaftlicher Kooperationen. Andere – auch europäische – Länder setzen mit strategischer, teils aggressiver Außenwirtschaftspolitik sowie einer engen Verzahnung mit der Entwicklungszusammenarbeit gezielt nationale wirtschaftliche Interessen durch – mit klarer Priorität auf Handel und Investition. In den EU-Ländern fließen durchschnittlich über 30 Prozent der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit den eigenen Unternehmen zu. In Deutschland sind es nach Angaben der OECD nur 11 Prozent.

Deutschland verzichtet also bisher weitgehend darauf, die finanziellen und personellen Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit systematisch auch für die Interessen der eigenen Wirtschaft einzusetzen.

Aus Sicht der DIHK sollte jedoch genau das passieren, um beispielsweise bei der Modernisierung der Landwirtschaft oder des Gesundheitswesens in den Zielregionen der Entwicklungszusammenarbeit deutsche Technologie zum Einsatz zu bringen.

Mehr wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern

Neben den bestehenden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) finanzierten Kooperationen im Bereich „Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ haben vor allem bilateral vereinbarte Projekte das Potenzial, zur Ausweitung von Handel und Investition beizutragen.

Verantwortliche der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Partnerländern prüfen ihre Programme bisher im Hinblick auf die sog. ESG- (Environmental, Social and Governance) Kriterien. Diesem Vorgehen entsprechend sollten die Programme künftig zusätzlich auf ihre Potenziale für die deutsche Wirtschaft hin analysiert und konzipiert werden. Dabei wird ein gemeinsamer Auftritt als „Team Deutschland“ angestrebt, bestehend aus relevanten Akteuren sowohl aus der Außenwirtschaftsförderung als auch der Entwicklungszusammenarbeit.

Partnerländer setzen sich für mehr Handel und Investitionen ein

Vertreter von Partnerregierungen fordern immer wieder ein Engagement der deutschen Wirtschaft in ihren Ländern ein. Handel und Investitionen sind für viele von ihnen der Schlüssel zu Beschäftigung und nachhaltigem Wohlstand. Daher setzen auch sie sich dafür ein, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ihren Fokus vermehrt auf den Ausbau wirtschaftlicher Kooperationen legt.

Organisationen der Außenwirtschaft stärken

Viele der gemeinsam durchgeführten Programme könnten ein größeres Engagement deutscher Unternehmen vor Ort ermöglichen, vor allem durch die verstärkte Nutzung unternehmensnaher Instrumente. Dazu gehören insbesondere Unternehmensreisen, Messeteilnahmen, Wirtschaftsveranstaltungen sowie individuelle Unternehmensberatungen.

Diese Aktivitäten sollten von den Akteuren der Außenwirtschaftsförderung (Auslandshandelskammern, Ländervereinen und Fachverbänden) durchgeführt werden, da sie über die erforderliche Erfahrung und Kompetenz im Bereich von Match-Making-Maßnahmen verfügen. Finanziert werden die entsprechenden Maßnahmen aus den Mitteln der bilateralen Zusammenarbeit des BMZ. Wichtig ist dabei eine enge Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um Überschneidungen mit dem Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung zu vermeiden.

Quelle: DIHK

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