Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

BMWi, Pressemitteilung vom 06.04.2020

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.“

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

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Corona-Pandemie verursacht tiefe Rezession

Die Corona-Pandemie treibt die Wirtschaft in diesem Jahr in eine tiefe Rezession – sowohl in Deutschland und Europa als auch weltweit. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird im Jahresdurchschnitt 2020 um 4 Prozent schrumpfen, so die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Corona-Pandemie verursacht tiefe Rezession

IMK prognostiziert BIP-Rückgang um 4,0 Prozent 2020 und Wachstum um 2,4 Prozent 2021

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 02.04.2020

Die Corona-Pandemie treibt die Wirtschaft in diesem Jahr in eine tiefe Rezession – sowohl in Deutschland und Europa als auch weltweit. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird im Jahresdurchschnitt 2020 um 4 Prozent schrumpfen, so die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei könnte es noch schlimmer kommen: Voraussetzung für den Rückgang von „nur“ 4 Prozent ist, dass die aktuell herrschenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland ab Anfang Mai wieder gelockert werden – was die Forscher derzeit für realistisch halten. 2021 würde die Wirtschaftsleistung dann wieder um 2,4 Prozent im Jahresmittel wachsen. Das IMK ist optimistisch, dass unter diesen Bedingungen die umfangreichen Stabilisierungsmaßnahmen von Bund und Ländern den Schaden auf dem Arbeitsmarkt zumindest begrenzen können: Die Zahl der Arbeitslosen steigt nach der Prognose in diesem Jahr um durchschnittlich rund 150.000 und 2021 um weitere 100.000 Personen, die Arbeitslosenquote nimmt moderat auf 5,3 und 5,5 Prozent im Jahresdurchschnitt zu (alle weiteren Daten unten).

„Bund und Länder, aber auch die europäische Zentralbank, haben auf vielen Feldern schnell das Richtige getan, um die ökonomischen Folgen dieser dramatischen Krise zu mildern“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Kurzfristigen Verbesserungsbedarf sehen die Wissenschaftler aber noch an zwei wichtigen Punkten: Erstens sollten das Arbeitslosengeld I und vor allem das Kurzarbeitergeld temporär aufgestockt werden, um die Einkommensverluste von Betroffenen zu begrenzen. Wo möglich, seien dafür tarifliche Regelungen zielführend. In besonders betroffenen Branchen, in denen Unternehmen einen fast kompletten Umsatzeinbruch und wenig Spielräume hätten, könnte alternativ „über eine Erhöhung der Ersatzleistung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit nachgedacht werden, möglicherweise auch nach Einkommen gestaffelt, so dass vor allem niedrige Einkommen aufgestockt werden“, schreiben die Wissenschaftler. Zweitens sollten die Euro-Länder gemeinsame Schuldverschreibungen ausgeben, um auch finanziell schlechter ausgestatteten Mitgliedsstaaten des Euroraums eine wirksame Antikrisenpolitik zu ermöglichen.

Insbesondere die Stabilisierung der Kaufkraft durch höheres Kurzarbeitergeld sei sehr wichtig, da die neue Prognose mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sei, betont Dullien. Verschiebe sich die Lockerung der Kontaktsperre etwa von Anfang Mai auf Anfang Juli, drohe ein mehr als doppelt so starker Einbruch des BIPs wie jetzt vorhergesagt. „Es wird extrem wichtig sein, die Wirtschaft so schnell wie möglich wieder auf Touren zu bringen. Dabei spielt der private Konsum eine entscheidende Rolle, er ist die zentrale Starthilfe für den Konjunkturmotor. Die Menschen sollten also Geld in der Tasche haben, wenn die Läden wieder öffnen“, sagt Dullien. Kerndaten der Prognose für 2020 und 2021 (siehe auch Tabelle 3 im Report; Link unten)

Arbeitsmarkt

Die lange positive Entwicklung bei der Beschäftigung kommt durch die Corona-Pandemie zu einem abrupten Ende. „Ein teilweiser oder sogar vollständiger Stillstand der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarkts stellen eine nie dagewesene Situation“ mit enormen Risiken dar, schreiben die Experten des IMK. Allerdings stimme das bislang schnelle und abgestimmte Handeln von Regierung und Sozialpartnern hoffnungsvoll, dass der tiefe wirtschaftliche Einbruch nicht in gleichem Maße auf die Beschäftigung durchschlage. Im zweiten und dritten Quartal 2020 werde die Zahl der Erwerbstätigen zwar merklich sinken, im Jahresdurchschnitt sei der Verlust mit 0,1 Prozent allerdings moderat. Im kommenden Jahr geht die Erwerbstätigkeit trotz prognostizierter wirtschaftlicher Erholung noch einmal um 0,3 Prozent zurück, weil der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert.

Die Zahl der Arbeitslosen steigt 2020 um etwa 150.000 Personen, so dass im Jahresdurchschnitt rund 2,42 Millionen Menschen ohne Job sein werden. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent. Für 2021 erwartet das IMK, dass die Arbeitslosenzahl um weitere 100.000 Personen im Jahresdurchschnitt zunimmt. Die Quote steigt auf 5,5 Prozent.

Außenhandel

Auch die meisten wichtigen Handelspartner durchlaufen 2020 durch die Corona-Pandemie eine tiefe Rezession, an die sich laut IMK-Prognose 2021 aber eine gewisse Erholung anschließt. So sinkt das BIP in der gesamten EU in diesem Jahr um 4,0 Prozent, im kommenden Jahr steigt es um 1,8 Prozent. In den USA schrumpft die Wirtschaft 2020 um 3,1 Prozent, 2021 wächst sie dann wieder um 2,0 Prozent, in Japan liegen die Werte bei -3,3 und 0,7 Prozent. Die chinesische Wirtschaft wird nach der IMK-Prognose in diesem Jahr stagnieren (minimale BIP-Zunahme um 0,1 Prozent), 2021 dann um 9,0 Prozent zulegen. Die weltwirtschaftliche Krise trifft die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr schwer. Das IMK rechnet mit einem Rückgang der Exporte um 6,7 Prozent. Die Importe brechen ebenfalls ein und nehmen um 5,5 Prozent ab. Im kommenden Jahr erholt sich der Außenhandel dann wieder, ohne dass die Verluste zunächst vollständig wettgemacht werden: Die Exporte nehmen im Jahresmittel 2021 um 4,0 Prozent zu, die Importe um 5,2 Prozent.

Investitionen

Auch die Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen brechen infolge des Corona-Schocks ein und sinken 2020 um 4,4 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2021 nehmen sie dann um 3,0 Prozent zu. Die Bauinvestitionen bleiben in der Krise relativ robust, wobei Wohnungsbau und öffentliche Vorhaben zulegen, während der Wirtschaftsbau lahmt. Unter dem Strich nehmen die Bauinvestitionen 2020 um jahresdurchschnittlich 2,8 Prozent und 2021 um 2,4 Prozent zu.

Einkommen und Konsum

Die verfügbaren Einkommen gehen im Jahresdurchschnitt 2020 real um 1,4 Prozent zurück. 2021 nehmen sie um 1,2 Prozent zu. Die realen privaten Konsumausgaben schrumpfen laut IMK in diesem Jahr sogar um durchschnittlich 2,0 Prozent, weil neben den Einkommensrückgängen die zeitweilige Schließung von Gastronomie, Geschäften und Dienstleistungseinrichtungen durchschlägt. Die Sparquote steigt in diesem Jahr um 0,5 Prozentpunkte (auf 11,4 Prozent) und sinkt in 2021 wieder auf das Niveau von 2019. Für das kommende Jahr prognostizieren die Ökonomen bei den privaten Konsumausgaben dann eine reale Zunahme um 1,6 Prozent

Inflation und öffentliche Finanzen

Die Verbraucherpreise steigen etwas langsamer als 2019 und bleiben weit unter der Zielinflationsmarke der EZB: 2020 und 2021 nehmen sie um 1,1 bzw. 1,2 Prozent zu.

Die Ausgaben der Sozialversicherungen steigen in der Krise, Bund und Länder reagieren auf den tiefen wirtschaftlichen Einbruch in diesem Jahr mit umfangreichen finanziellen Hilfsmaßnahmen. „Dieser expansive finanzpolitische Kurs ist der Situation angemessen und zur konjunkturellen Stabilisierung auch absolut notwendig“, schreiben die Experten des IMK. Da 2020 auch die Steuereinnahmen voraussichtlich um ungefähr ein Prozent zurückgehen, ergibt sich nach acht Jahren mit Überschüssen ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von gut 93 Milliarden Euro oder 2,8 Prozent des BIP. Allerdings wird bei diesen Zahlen ein großer Teil der von der Bundesregierung und den Landesregierungen auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbständige wie Steuerstundungen und Soforthilfe noch nicht berücksichtigt, weil keine ausreichenden Details über die Programme vorliegen. Unter Beachtung dieser Maßnahmen wird das gesamtstaatliche Defizit eher in der Größenordnung von 5 Prozent des BIP liegen. Im kommenden Jahr wird sich die erwartete konjunkturelle Belebung positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Es bleibt aber zunächst bei einem Defizit von dann 86 Milliarden Euro oder 2,5 Prozent des BIP. Eine Neuverschuldung ist angesichts einer zuvor stetig gesunkenen Schuldenstandsquote und sehr niedriger Zinsen kein Problem, betonen die Forscher.

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Corona-Lockdown: Wie der Exit gelingen kann

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen, hat Deutschland sich umfassende Beschränkungen auferlegt. Sie tragen dazu bei, dass viele Menschen und Firmen um ihre ökonomische Zukunft fürchten. In diesem Kontext werden Wege aus dem Lockdown debattiert – das IW hat einen entsprechenden Exit-Plan entwickelt.

Corona-Lockdown: Wie der Exit gelingen kann

IW Köln, Pressemitteilung vom 04.04.2020

Die Corona-Krise trifft alle: Um die Verbreitung des Virus zu bremsen, hat Deutschland sich umfassende Beschränkungen auferlegt. Sie tragen dazu bei, dass viele Menschen und Firmen um ihre ökonomische Zukunft fürchten. Die Politik muss deshalb zweierlei schaffen: Einerseits die Gesundheit der Bürger so weit wie möglich schützen und sie andererseits vor noch größeren volkswirtschaftlichen Schäden bewahren, die letztlich zu gesellschaftlichen werden. In diesem Kontext werden Wege aus dem Lockdown debattiert – das IW hat einen entsprechenden Exit-Plan entwickelt.

Mindestens fünf Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung sind in diesem Jahr bereits verloren, zeigen aktuelle IW-Berechnungen. Doch zu diesem halbwegs verkraftbaren Defizit, das nichtsdestotrotz eine deutlich höhere Arbeitslosigkeit und viel niedrigere Steuereinnahmen bedeutet, kommt es nur dann, wenn die Wirtschaft möglichst schnell wieder ans Laufen kommt. Wie das mit Augenmaß gelingen kann, zeigt das IW in einem Zwölf-Punkte-Plan.

Schulen und Kindergärten öffnen

Grundsätzlich gilt: Jeder Exit kann nur eingeleitet werden, wenn die medizinische Grundversorgung gewährleistet ist. Als nächste Stufe fordern die IW-Experten, die Grundversorgung in der Kinderbetreuung und in der Infrastruktur wiederherzustellen respektive auszuweiten: Schulen und Kindergärten müssen wieder öffnen und die Verkehrskapazitäten im ÖPNV erhöht werden.

„Nur dann können Eltern konzentriert arbeiten und Kinder werden optimal gefördert“, erläutert IW-Direktor Michael Hüther. Und weiter: „Mit einer hohen Taktung im ÖPNV kommen die Menschen zur Arbeit und haben gleichzeitig genug Platz, um sich nicht unnötig in gesundheitliche Gefahr zu bringen. Lehrer könnten im Schichtbetrieb in Schulen unterrichten, das würde auch dort das Infektionsrisiko deutlich senken.“

Im laufenden Betrieb vor Corona schützen

Die öffentliche Verwaltung, der Handel sowie Dienstleistungsanbieter sollten nach Meinung des IW ebenfalls schnellstmöglich wieder öffnen, zudem sollte die Industrieproduktion hochgefahren werden.

Gleichzeitig fordert das IW aber auch Klarheit der Politik: Es muss deutlich sein, welche Branchen sich auf langfristige Schließungen einstellen müssen – etwa in der Messewirtschaft. „Hier muss über massive Unterstützungsleistungen nachgedacht werden“, sagt IW-Geschäftsführer Hubertus Bardt, sonst drohe eine Insolvenzwelle.

Staat muss großzügig sein

Apropos finanzielle Unterstützung: Vom Staat fordert das IW, sich beim Nachfordern von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und der Rückzahlung von Überbrückungskrediten großzügig zu zeigen. Denn auch, wenn die Wirtschaft wieder läuft, dürfte die Liquiditätssituation vieler Firmen noch lange kritisch bleiben. In diesem Kontext empfehle sich außerdem ein „fiskalischer Startschuss“ seitens der öffentlichen Hand für den Neuanfang nach Corona.

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Höhere Anzahl an Gründungen mit IT-basierten Geschäftskonzepten erwartet

Die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen ist im vergangenen Jahr – wie schon in den Vorjahren – geringfügig um 1,6 % gesunken. Dies geht vor allem auf einen Rückgang bei den Gründungen im Kleingewerbe (3,0 %) zurück. Dagegen stieg die Zahl der wirtschaftlich bedeutsameren Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen weiter leicht an (+ 1,1 %). Mit einer solchen Gründung sind häufig neue Arbeitsplätze verbunden.

Höhere Anzahl an Gründungen mit IT-basierten Geschäftskonzepten erwartet

Coronavirus-Pandemie wird sich auch auf die gewerblichen Gründungen auswirken

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 02.04.2020

Die Anzahl der gewerblichen Existenzgründungen ist im vergangenen Jahr – wie schon in den Vorjahren – geringfügig um 1,6 % gesunken. Dies geht vor allem auf einen Rückgang bei den Gründungen im Kleingewerbe (3,0 %) zurück. Dagegen stieg die Zahl der wirtschaftlich bedeutsameren Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen weiter leicht an (+1,1 %). Mit einer solchen Gründung sind häufig neue Arbeitsplätze verbunden.

Insgesamt wurden 265.700 gewerbliche Gründungen in 2019 angemeldet. Zugleich sank die Zahl der gewerblichen Unternehmensschließungen gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % auf 275.600. Insgesamt hat sich der gewerbliche Existenzgründungssaldo – die Differenz aus Existenzgründungen und Unternehmensschließungen – im vergangenen Jahr deutlich verbessert.

„Es ist davon auszugehen, dass das Gründungsgeschehen in diesem Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie weiter rückläufig sein wird – besonders jedoch in den Bereichen, in denen krisenbedingt die Nachfrage einbricht“, erklärt Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen). „In welchem Ausmaß die Gründungsaktivitäten zurückgehen werden, hängt allerdings auch von der Dauer der akuten Krise ab: Werden die Einschränkungen ab Mai sukzessive wieder aufgehoben, werden sicherlich viele der geplanten Gründungsvorhaben zeitlich verzögert noch umgesetzt. Hält der Stillstand über mehrere Monate an, führt dies unter Umständen sogar zu verstärkten Gründungsaktivitäten, weil die Selbständigkeit eine Alternative zur Arbeitslosigkeit darstellen kann.“

Auch ohne die Folgewirkungen der Coronavirus-Pandemie würde nach Einschätzungen der IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Anzahl der gewerblichen Gründungen in 2020 voraussichtlich weiter abnehmen, weil in einer Reihe von Gewerken wieder die Meisterpflicht eingeführt wurde und dadurch Existenzgründungen erschwert werden. Allerdings ist zukünftig eine höhere Anzahl an Gründungen mit IT-basierten Geschäftskonzepten bzw. digitalisierbaren Angeboten zu erwarten.

Nach Einschätzung der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen wird sich die Coronavirus-Pandemie-Krise auch auf die Überlebensraten neugegründeter Unternehmen auswirken: Bisher waren nach einem Jahr noch rund 78 % aller Gründungen und nach fünf Jahren 40 % von ihnen am Markt aktiv. Die Bestandsfestigkeit variiert jedoch in Abhängigkeit vom Wirtschaftszweig und von der Unternehmensgröße zum Gründungszeitpunkt. So überlebten bislang eher Gründungen mit Beschäftigten als solche ohne Mitarbeiter. Die krisenbedingten Nachfrageeinbrüche werden sich negativ auf die Bestandsfähigkeit von Gründungen auswirken.

Die aktuellen Zahlen und Tabellen zu den Gründungen und Unternehmensschließungen im gewerblichen Bereich sind im Statistikbereich auf der Homepage des IfM Bonn zu finden.

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Bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

Das BMWi fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten am 03.04.2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.
Bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil für KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

BMWi, Pressemitteilung vom 03.04.2020

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen treten am 03.04.2020 in Kraft und gelten befristet bis Ende 2020.

Der Mittelstandsbeauftragte Thomas Bareiß dazu: „Wir erleben, wie immer mehr Unternehmen und Branchen von der Krise getroffen werden. Uns erreichen täglich hunderte Anrufe gerade von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Auftragsrückgängen konfrontiert sind. Viele dieser Unternehmen benötigen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür weiten wir jetzt unsere Förderung unternehmerischen Know-hows aus – schnell und unbürokratisch.“

Mit den geänderten Förderbedingungen will das Bundeswirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die die Bundesregierung in der vorigen Woche beschlossen hat.

Die Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows finden Sie hier . Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage bereit.

Hinweis der Redaktion

Nähere Voraussetzungen für Berater finden Sie auf der Homepage des BAFA.

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Folgen der Corona-Pandemie: Konjunktureinbruch in der IKT-Branche

Die konjunkturelle Stimmung in der Branche Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland ist im ersten Quartal 2020 auf einen historischen Tiefstand gefallen. In Folge der Corona-Pandemie stürzt der ZEW-Stimmungsindikator für die IKT-Unternehmen auf einen Stand von 51,1 Punkten ab und verliert damit mehr als 17 Punkte im Vergleich zum Vorquartal.

Folgen der Corona-Pandemie: Konjunktureinbruch in der IKT-Branche

ZEW, Pressemitteilung vom 02.04.2020

Die konjunkturelle Stimmung in der Branche Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Deutschland ist im ersten Quartal 2020 auf einen historischen Tiefstand gefallen. In Folge der Corona-Pandemie stürzt der ZEW-Stimmungsindikator für die IKT-Unternehmen auf einen Stand von 51,1 Punkten ab und verliert damit mehr als 17 Punkte im Vergleich zum Vorquartal. Seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2011 ist das wirtschaftliche Klima niemals schlechter ausgefallen oder vergleichbar rapide gesunken. Der Stimmungsindikator für die IKT-Branche ist das Ergebnis einer Umfrage, die das ZEW Mannheim im März 2020 durchgeführt hat.

Der starke Rückgang des Stimmungsindikators resultiert aus der deutlichen Verschlechterung von Geschäftslage und -erwartungen. Im Vergleich zum Vorquartal fällt der Teilindikator für die Geschäftslage um etwa 16 Punkte und schließt mit einem Stand von 51,7 Punkten. Das nur knappe Überschreiten der kritischen 50-Punkte-Marke signalisiert, dass der Anteil an Unternehmen mit einer positiven Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2020 nur schwach überwiegt.

Der Teilindikator für die Geschäftserwartungen für das kommende Quartal erreicht nach einem Verlust von fast 19 Punkten ebenfalls nur einen Stand von 50,5 Punkten. Demzufolge blicken die Unternehmen nur minimal häufiger optimistisch als pessimistisch auf die künftige Wirtschaftsentwicklung. Insgesamt rechnet etwa jedes dritte IKT-Unternehmen in Deutschland mit sinkenden Umsätzen oder einer sinkenden Nachfrage nach den eigenen Produkten und Dienstleistungen im zweiten Quartal 2020. „Wenngleich wir alle derzeit noch mehr als sonst auf eine funktionierende digitale Infrastruktur angewiesen sind, macht die Corona-Krise auch vor der systemrelevanten IKT-Branche nicht halt“, sagt Prof. Dr. Irene Bertschek, Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“.

IKT-Dienstleister sind in der Corona-Krise stärker gefordert

Dabei fallen die Geschäftslage und -erwartungen bei IKT-Hardwareherstellern deutlich schlechter aus als bei den IKT-Dienstleistern. „Während die physische Präsenz und das Bedienen von Maschinen in der IKT-Hardwarebranche eine größere Rolle spielt, können IKT-Dienstleister ihren Geschäftsbetrieb dank des hohen Digitalisierungsgrades ihrer Prozesse eher durch mobiles Arbeiten aufrechterhalten“, sagt Dr. Daniel Erdsiek, ZEW-Experte für Digitale Ökonomie. Flexible Arbeit aus dem Homeoffice wurde bereits 2019 weitaus häufiger von IKT-Dienstleistern als von Hardwareherstellern eingesetzt, wie Umfrageergebnisse des ZEW belegen. Zudem sind IKT-Dienstleister in der Corona-Krise stärker gefordert, da Unternehmenskunden zum Beispiel verstärkt in IT-Sicherheitsmaßnahmen investieren oder Remote-Zugänge für ihre Beschäftigten einrichten lassen, die jetzt im Homeoffice arbeiten müssen.

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COVID-19: Kurzarbeit – Vorsicht vor historischen Vergleichen

Noch nie zeigten so viele Unternehmen Kurzarbeit an wie im März dieses Jahres. Die Corona-Krise dürfte damit den Arbeitsmarkt deutlich mehr belasten als die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. Allerdings gibt es auch Hoffnungsschimmer, zeigt eine aktuelle IW-Studie, die verschiedene Arbeitsmarkt-Indikatoren vergleicht.

COVID-19: Kurzarbeit – Vorsicht vor historischen Vergleichen

IW Köln, Pressemitteilung vom 02.04.2020

Noch nie zeigten so viele Unternehmen Kurzarbeit an wie im März dieses Jahres. Die Corona-Krise dürfte damit den Arbeitsmarkt deutlich mehr belasten als die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009. Allerdings gibt es auch Hoffnungsschimmer, zeigt eine aktuelle IW-Studie, die verschiedene Arbeitsmarkt-Indikatoren vergleicht.

Die Bundesagentur für Arbeit hat vor einigen Tagen Rekordzahlen gemeldet: Noch nie haben so viele Betriebe in Deutschland Kurzarbeit angezeigt, also beantragt, dass sie Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen. Im März dieses Jahres meldeten sich rund 470.000 Betriebe bei der Agentur – rund 20-mal mehr als im Höhepunkt der Finanz- und Wirtschaftskrise im März 2009. Damals registrierte die Bundesagentur für Arbeit rund 22.900 Kurzarbeit-Anzeigen. Im Jahresdurchschnitt waren schließlich 1,1 Millionen Deutsche in Kurzarbeit.

Die jetzige Krise dürfte erheblich größere Dimensionen annehmen als die Wirtschaftskrise vor elf Jahren. Dennoch gibt es vor allem zwei Hinweise, die Hoffnung machen. „Wir gehen aktuell davon aus, dass die Anzeigen sich nicht in gleichem Maße über die nächsten Monate zu einer noch größeren Anzahl aufbauen wie 2009″, sagt IW-Arbeitsmarktökonom Holger Schäfer. So hat sich die Kurzarbeit vor elf Jahren über Monate hinweg aufgebaut, jetzt erfolgt sie unvermittelt. Gleichwohl ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Und: 2009 waren vor allem größere Industrieunternehmen mit vielen Mitarbeitern von Kurzarbeit betroffen. Jetzt trifft es vor allem eine große Anzahl von – teils kleinen – Betrieben im Dienstleistungssektor.

Mehr Kurzarbeit als geschätzt

Die Bundesregierung rechnete zuletzt noch mit rund 2,35 Millionen Arbeitnehmern in Kurzarbeit. „Diese Schätzung wird wahrscheinlich deutlich übertroffen“, sagt Schäfer. Immerhin dürfte die Finanzierung gesichert sein: Die Bundesagentur verfügt über Rücklagen von 26 Milliarden Euro. Sollte das nicht reichen, springt der Bund ein. Darum müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter also keine Sorgen machen.

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Kurzarbeitergeld: Deutschland ist Schlusslicht in Europa

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. In vielen europäischen Ländern wird ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt, als in Deutschland. Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“ vorgelegt.

Kurzarbeitergeld: Deutschland ist Schlusslicht in Europa

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 01.04.2020

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine 01.04.2020 vorgelegte Untersuchung über „ Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise „, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.

Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1 ). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z. B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.

Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise

In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergeld in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2 ). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.

In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertragliche Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.

Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

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Massiver Einbruch der Wirtschaftsleistung

Das Konjunkturbarometer des DIW Berlin bricht im März auf 86 Punkte ein und deutet damit auf einen deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2020 hin. Damit zeigen sich die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie, die in den jetzt vorliegenden Indikatoren zu den Entwicklungen auf den Finanzmärkten und in Unternehmensbefragungen sichtbar werden.

DIW Berlin, Pressemitteilung vom 30.03.2020

Das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) bricht im März auf 86 Punkte ein und deutet damit auf einen deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2020 hin. Damit zeigen sich die massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie, die in den jetzt vorliegenden Indikatoren zu den Entwicklungen auf den Finanzmärkten und in Unternehmensbefragungen sichtbar werden. Andere Daten, etwa zur Auftragslage oder Produktionsleistung, spiegeln die aktuelle Situation noch nicht wider. Dass die Produktion in manchen Wirtschaftsbereichen faktisch vollständig zum Erliegen gekommen ist, wird im aktuellen Barometerwert noch nicht in Gänze erfasst.

Zusätzliche Abschätzungen des Produktions- und Nachfrageausfalls lassen vor allem für die zweite Märzhälfte einen deutlichen Rückgang der Wirtschaftsleistung erwarten: Im Quartalsdurchschnitt dürfte sie um rund 2,0 Prozent sinken und damit sogar etwas stärker als zum Auftakt der Finanzkrise. Zum Jahresende 2008 brach das Bruttoinlandsprodukt um gut anderthalb Prozent gegenüber dem Vorquartal ein.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens – darunter Schulschließungen, Verbote von Kneipen- und Restaurantbesuchen oder der Wegfall von Sport-, Unterhaltungs- und Kulturangeboten – werden auch im April auf der Wertschöpfung lasten. Erste Abschätzungen legen nahe, dass der Rückgang der Wirtschaftsleistung dadurch im zweiten Quartal noch deutlich drastischer ausfällt – das Minus könnte nahezu zweistellig ausfallen.

Die wirtschaftliche Entwicklung für das Gesamtjahr ist derzeit nur sehr schwer abschätzbar, da sie maßgeblich von der weiteren Verbreitung des Virus und der politischen Reaktionen darauf abhängt. Die vorliegenden Daten zeichnen zum jetzigen Zeitpunkt ein äußerst unvollständiges Bild der Lage. Selbst wenn in den kommenden Wochen wieder mehr und mehr wirtschaftliche Aktivität möglich wird und eine Normalisierung in den nächsten Monaten folgt, dürfte am Jahresende ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von rund sechs Prozent stehen. Dies ist in der Größenordnung vergleichbar mit dem Einbruch der Finanzkrise. Bleibt die Normalisierung aus, ist ein noch weitaus größerer Rückgang möglich.

Das nächste DIW Konjunkturbarometer erscheint am Mittwoch, den 29. April 2020.

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Künstliche Intelligenz braucht Fachkräfte

Fast sechs Prozent der Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2019 Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Diese Unternehmen gaben rund 4,8 Mrd. Euro im Bereich KI aus und beschäftigten 139.000 Personen ganz oder teilweise mit KI-Tätigkeiten. Jedoch fehlt es an geeignetem Personal: Fast jede zweite offene KI-Stelle konnte im vergangenen Jahr nur unzureichend oder überhaupt nicht besetzt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des ZEW.

Studie zum Stand der Nutzung von KI in Unternehmen in Deutschland
ZEW, Pressemitteilung vom 30.03.2020

Fast sechs Prozent der Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2019 Künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt. Diese Unternehmen gaben rund 4,8 Milliarden Euro im Bereich KI aus und beschäftigten 139.000 Personen ganz oder teilweise mit KI-Tätigkeiten. Jedoch fehlt es an geeignetem Personal: Fast jede zweite offene KI-Stelle konnte im vergangenen Jahr nur unzureichend oder überhaupt nicht besetzt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des ZEW Mannheim im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Studie gibt einen aktuellen Überblick zum Stand der Nutzung von KI in Unternehmen in Deutschland und fußt auf der mehrjährigen Expertise des ZEW in Beobachtung und Analyse der Verbreitung von KI in der deutschen Wirtschaft. Datengrundlage der Studie sind eine repräsentative Sonderauswertung der Deutschen Innovationserhebung im Jahr 2019 sowie eine Zusatzbefragung von KI einsetzenden Unternehmen zwischen November 2019 und Januar 2020.

Rund 17.500 Unternehmen in der deutschen Wirtschaft haben im vergangenen Jahr Künstliche Intelligenz in Produkten, Dienstleistungen oder internen Prozessen eingesetzt. Das entspricht 5,8 Prozent aller untersuchten Unternehmen. Vor allem im produzierenden Gewerbe und in den unternehmensnahen Dienstleistungen kam KI zum Einsatz. 4,4 Prozent der Unternehmen setzten KI in Produkten oder Dienstleistungen ein und erzielten damit 2019 einen Umsatz von knapp 60 Milliarden Euro, was 7,7 Prozent des Umsatzes der KI-aktiven Unternehmen entspricht.

KI-Einsatz in deutschen Unternehmen nimmt Fahrt auf

Dass Technologien mit Künstlicher Intelligenz einen zukunftsträchtigen Markt bilden, zeigen auch die Investitionen in KI: Die Ausgaben der Unternehmen für die Entwicklung, Einführung und Pflege von KI-Verfahren beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 4,8 Milliarden Euro. Drei Viertel der KI-Ausgaben sind dabei interne laufende Aufwendungen, insbesondere für die im Bereich KI tätigen Beschäftigten.

Der beachtliche Anteil der Personalkosten an den KI-Ausgaben der Unternehmen ist darauf zurückzuführen, dass der Einsatz von KI-Fachpersonal in der deutschen Wirtschaft zugenommen hat. “Im vergangenen Jahr arbeiteten in den KI-nutzenden Unternehmen rund 139.000 Personen hauptsächlich oder teilweise in der Entwicklung, Einführung und Pflege von KI-Verfahren. Von diesen waren in den KI einsetzenden Unternehmen rund 50.000 Personen hauptsächlich zu KI tätig. Weitere 89.000 Personen befassten sich in ihrer Arbeitszeit nur teilweise mit KI-Tätigkeiten”, erklärt Dr. Christian Rammer, Stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs “Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik” sowie Ko-Autor der Studie. Am höchsten ist der Anteil der Beschäftigten mit KI-Tätigkeiten in der IKT-Branche mit vier Prozent an der Gesamtbeschäftigung in der Branche und in den unternehmensnahen Dienstleistungen mit 2,7 Prozent. In den anderen Branchengruppen ist der Anteil der KI-Beschäftigten deutlich geringer.

Steigender Personalbedarf zeigt Mangel an KI-Fachpersonal auf

Der Personalbedarf im KI-Bereich ist allerdings bei Weitem nicht gedeckt. Rund ein Drittel der Unternehmen hat in 2019 zusätzliche Beschäftige gesucht. Es gab 22.500 offene KI-Stellen. Knapp die Hälfte dieser Stellen konnte wie von den Unternehmen geplant vergeben werden. Elf Prozent der Stellen wurden hingegen nur verspätet oder nicht mit den gewünschten Beschäftigten besetzt. 43 Prozent der Stellen blieben unbesetzt. “Die hohe Relation zwischen offenen Stellen und der Anzahl der Beschäftigten, die mit KI hauptsächlich befasst sind, ist ein Beleg für das rasante Expansionstempo von KI in Deutschland”, sagt Prof. Dr. Irene Bertschek, Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs “Digitale Ökonomie”. “Der Einsatz von KI in Unternehmen ist nur mit technischem Fachwissen möglich. Wenn das notwendige Fachwissen und die entsprechenden Fähigkeiten in Unternehmen nicht vorhanden sind, bleiben KI-Projekte oft schon im Anfangsstadium stecken.”

Welche Fachkenntnisse von den Unternehmen im Bereich KI besonders stark nachgefragt sind, zeigt die Befragung der KI-einsetzenden Unternehmen: Grundvoraussetzung für KI-Stellen sind Kenntnisse in Softwareprogrammierung. 70 Prozent der Unternehmen mit offenen KI-Stellen bezeichneten diese Kenntnisse als sehr wichtig, weitere 26 Prozent als wichtig und lediglich ein Prozent als unwichtig. Zusätzlich waren für drei Viertel der Unternehmen mit offenen KI-Stellen Kenntnisse im Datenbankmanagement oder in Mathematik entscheidend.

Bedeutung von KI für Geschäftstätigkeit nimmt zu

Von den untersuchten Unternehmen, die 2019 KI eingesetzt haben, beschäftigte sich jedes dritte Unternehmen bereits seit fünf Jahren mit Künstlicher Intelligenz. 27 Prozent der KI-aktiven Unternehmen sind allerdings Neulinge auf dem Gebiet, also erst in 2018 oder 2019 in die Technologie eingestiegen. Das zunehmende Interesse und die dynamische Entwicklung von KI schlagen sich auch in den Geschäftsmodellen der deutschen Unternehmen nieder. Die Bedeutung von KI für die Geschäftstätigkeit wird von den meisten Unternehmen, die KI einsetzen, bereits heute als wichtig eingestuft. KI macht ihre Geschäftsprozesse schneller, genauer, flexibler, zuverlässiger, kostengünstiger oder erhöht die Kapazitäten. Für zwölf Prozent der Unternehmen ist der Einsatz von KI sogar essenziell für ihre Geschäftstätigkeit.

 

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