Finanzmarktexperten halten digitale Währungen ohne strenge Aufsicht für gefährlich

Die Einführung und Ausgabe von digitalen Währungen wie Libra, wie sie der Online-Konzern Facebook plant, oder Bitcoin ohne strenge gesetzliche Auflagen wird von Finanzmarktexperten überwiegend kritisch gesehen: Rund 88 Prozent sind der Überzeugung, dass digitale Währungen ohne enge regulatorische Aufsicht eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des ZEW.

Finanzmarktexperten halten digitale Währungen ohne strenge Aufsicht für gefährlich

ZEW, Pressemitteilung vom 19.09.2019

Die Einführung und Ausgabe von digitalen Währungen wie Libra, wie sie der Online-Konzern Facebook plant, oder Bitcoin ohne strenge gesetzliche Auflagen wird von Finanzmarktexperten/-innen überwiegend kritisch gesehen: Rund 88 Prozent sind der Überzeugung, dass digitale Währungen ohne enge regulatorische Aufsicht eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderfrage im aktuellen ZEW-Finanzmarkttest, an dem sich 193 Finanzmarktexperten/-innen beteiligt haben. Die Umfrage hat das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim im September 2019 durchgeführt.

Selbst bei einer richtigen, an die Marktverhältnisse angepassten regulatorischen Ausgestaltung sehen nur 45 Prozent der Umfrageteilnehmer/innen in digitalen Währungen eine wohlfahrtsfördernde Innovation. Diese pessimistische Einschätzung zeigt sich auch in den Erwartungen der Finanzmarktexperten/-innen an die Nutzung digitaler Währung zum Ende des Jahres 2020 sowie Ende 2030.

Für Ende des Jahres 2020 halten die Experten/-innen eine alltägliche Zahlungsmöglichkeit mit Libra, Bitcoin oder einer durch eine nationale Zentralbank emittierte digitale Währung in Deutschland für wenig wahrscheinlich. Im Durchschnitt wird diese Wahrscheinlichkeit mit Blick auf Deutschland von den Befragten für Bitcoin mit 13 Prozent, für Libra mit acht Prozent und für eine von einer Zentralbank aufgelegten digitalen Währung mit vier Prozent angegeben. Im Vergleich dazu bescheinigen die Umfrageteilnehmer/innen den USA, China und Kenia – in dem afrikanischen Land wird der digitale Finanz- und Geldtransfer-Service „M-Pesa“ seit mehreren Jahren genutzt – eine jeweils höhere Wahrscheinlichkeit für die alltägliche Nutzung digitaler Währungen.

„Bemerkenswert an diesen Vorhersagen für 2020 ist, dass die Wahrscheinlichkeit der alltäglichen Nutzung jeweils am größten für Bitcoin und am kleinsten für eine digitale Zentralbankwährung ist, Libra rangiert jeweils dazwischen“, sagt Dr. Dominik Rehse, Leiter der ZEW-Nachwuchsforschungsgruppe „Design digitaler Märkte“, der die Sonderfrage erhoben und ausgewertet hat. Dieses Gefälle gilt neben Deutschland auch für die USA und Kenia, nicht aber für China. „Für 2020 messen die Finanzmarktexperten/-innen dem alltäglichen Einsatz einer digitalen chinesischen Zentralbankwährung eine ähnlich große Wahrscheinlichkeit bei, wie dem Einsatz der bereits heute nutzbaren Digitalwährung Bitcoin. Vermutlich steht dahinter die Erwartung, dass China in den kommenden Monaten eine staatliche digitale Währung emittieren könnte“, sagt Rehse.

Für Ende des Jahres 2030 wird die Wahrscheinlichkeit, dass digitale Währungen das Hauptzahlungsmittel sein werden, von den Befragten im Durchschnitt mit 23 Prozent veranschlagt. Die jüngsten kritischen Äußerungen der Finanzministerien Deutschlands und Frankreichs scheinen die Erwartungen der Experten/-innen dabei nachdrücklich eingetrübt zu haben.

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5 vor 12 für Anbieter auf Online-Marktplätzen

Die deutsche Politik hat dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel den Kampf angesagt. In- und ausländische Unternehmer, die ihre Waren auf Online-Marktplätzen verkaufen, müssen bis zum 1. Oktober eine Bescheinigung des Fiskus dafür vorlegen, dass sie in Deutschland steuerlich erfasst sind. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass der Betreiber ihren Account schließt, um sein Haftungsrisiko zu minimieren. Der DIHK rät allen Betroffenen daher, sich schnellstmöglich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

5 vor 12 für Anbieter auf Online-Marktplätzen

DIHK, Mitteilung vom 19.09.2019

Anfang 2019 hat die Politik dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel den Kampf angesagt. Umfangreiche Aufzeichnungspflichten und eine Haftungsregelung sollen Umsatzsteuerausfälle in Milliardenhöhe beim Handel mit Waren auf Online-Marktplätzen verhindern. Im Kern sollen die Betreiber solcher Plattformen für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Händler haften. Liegt dem Marktplatzbetreiber jedoch eine Bescheinigung des Finanzamtes vor, dass der entsprechende Anbieter in Deutschland steuerlich erfasst ist, entfällt diese Haftung grundsätzlich.

Betriebe müssen sich rechtzeitig vorbereiten

Hintergrund der „Bescheinigungslösung“ ist, dass sich in der Vergangenheit insbesondere Händler aus Drittstaaten häufig nicht für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland registriert und die Umsatzsteuer auch nicht abgeführt haben. Das führte zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen, die ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkamen. Denn sie sind in Deutschland registriert und unterstehen der Kontrolle des deutschen Fiskus. Die Vorlage einer Bescheinigung wäre für diese Unternehmen eigentlich nicht erforderlich. Das hatte der DIHK auch so gefordert.

Weil das EU-Recht aber eine Diskriminierung von ausländischen Unternehmen verbietet, gilt die neue Bescheinigungspflicht für alle Marktteilnehmer auf elektronischen Plattformen – und damit auch für die etwa 300.000 deutschen Anbieter. Die Konsequenz: Der Nachweis muss dem Marktplatzbetreiber bis zum 1. Oktober 2019 vorliegen. Daran sollten sich die Unternehmen auch unbedingt halten, weil sie andernfalls Gefahr laufen, dass der Betreiber ihren Account schließt, um sein Haftungsrisiko zu minimieren. Betriebe, die über elektronische Marktplätze Waren anbieten, sollten sich also schnellstmöglich mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen und die entsprechende Bescheinigung beantragen, sofern sie das noch nicht getan haben.

Auch Kleinunternehmer betroffen

Das gilt auch für Kleinunternehmer, die bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze von bürokratischen Pflichten entlastet sind. Auch sie müssen die Bescheinigung bei ihrem Finanzamt beantragen. Obwohl bei ihnen generell keine Umsatzsteuer erhoben wird, müssen sie diesen bürokratischen Weg beschreiten. Für EU-Händler, die unterhalb einer Lieferschwelle von 100.000 Euro bleiben, reicht es, gegenüber dem Marktplatz eine einfache Erklärung zu ihrem Status abzugeben. Sie sind in Deutschland nicht registrierungspflichtig, weil sie die Umsatzsteuer im Heimatstaat abführen. Eine solche einfache Erklärungspflicht wird der Fiskus den Kleinunternehmern nicht zugestehen. Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist schwieriger als gedacht – und auch mit bürokratischem Aufwand für die Unternehmen verbunden.

Digitale Lösung drängt

Derzeit wird die Bescheinigung nur in Papierform erstellt – ein Anachronismus in der Welt des Online-Handels. Die Finanzverwaltung hat zwar ein digitales Verfahren angekündigt, die Einführung ist aber noch nicht in Sicht. Dabei ist für alle Beteiligten – Fiskus, Händler und Marktplatzbetreiber – eine deutliche Erleichterung zwingend notwendig. Ein automatisches Datenabrufverfahren sollte in Echtzeit den Abgleich der Registrierungsdaten über eine Schnittstelle ermöglichen.

Kurzfristig ist aus DIHK-Sicht für die Fälle, in denen die Finanzämter trotz Antrag die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellen können, eine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung wichtig. Das ist zwar ebenfalls bürokratisch, sichert aber den Händlern den Marktzugang und die Wettbewerbsfähigkeit – und darum ging es bei der Neuregelung.

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2. Quartal 2019: Reallöhne um 1,3 % höher als im Vorjahresquartal

Der Nominallohnindex in Deutschland ist im 2. Quartal 2019 um rund 3,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, legten die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um gut 1,6 % zu. Dies ergibt einen realen (preisbereinigten) Verdienstzuwachs von 1,3 %.

2. Quartal 2019: Reallöhne um 1,3 % höher als im Vorjahresquartal

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.09.2019

Der Nominallohnindex in Deutschland ist im 2. Quartal 2019 um rund 3,0 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, legten die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um gut 1,6 % zu. Dies ergibt einen realen (preisbereinigten) Verdienstzuwachs von 1,3 %.

Überdurchschnittlich stark gestiegen sind die Nominallöhne (Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen) beispielsweise in der Öffentlichen Verwaltung (+ 5,9 %), im Grundstücks- und Wohnungswesen (+4,7 %), im Baugewerbe sowie im Bereich Erziehung und Unterricht (jeweils +4,2 %).

Deutlich geringer stiegen die nominalen Verdienste im Bereich Verkehr und Lagerei (+0,3 %) sowie im Verarbeitenden Gewerbe (+0,7 %).

In der Unterscheidung nach Leistungsgruppen war der Verdienstzuwachs mit jeweils 3,2 % bei den Fachkräften und herausgehobenen Fachkräften am größten, gefolgt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in leitender Stellung (+2,8 %) und den angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (+2,5 %). Die Verdienste ungelernter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen mit 2,2 % die geringste Veränderungsrate auf.

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Gründungen in FuE-intensiven Industriezweigen gehen besorgniserregend zurück

Im Jahr 2018 ist die Anzahl der Unternehmensgründungen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr lt. ZEW deutlich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist der stärkste seit 2014 und beträgt fast vier Prozent.

Unternehmensgründungen 2018

Gründungen in FuE-intensiven Industriezweigen gehen besorgniserregend zurück

ZEW, Pressemitteilung vom 18.09.2019

Im Jahr 2018 ist die Anzahl der Unternehmensgründungen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist der stärkste seit 2014 und beträgt fast vier Prozent (siehe Grafik). Bei rund 155.000 Unternehmensgründungen im Jahr 2018 sind das 6.000 Neugründungen weniger als noch 2017 und fast 60.000 weniger als vor zehn Jahren. Besorgniserregend sind insbesondere die rückläufigen Gründungszahlen in den Industriezweigen, die besonders intensiv Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim für die gemeinsam mit Creditreform herausgegebene Zeitschrift „Junge Unternehmen“. Basis der Auswertung sind die aktuellen Zahlen aus dem Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) des ZEW.

Die geringere Anzahl an Gründungen im Jahr 2018 erklärt sich zum einen aus der nach wie vor guten Lage am Arbeitsmarkt und den dadurch guten Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund dieser günstigen Situation besteht kein großer Druck für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Zum anderen geht die Anzahl an potenziellen Gründerinnen und Gründern bereits seit einigen Jahren zurück, weil die gründungsstarken Altersklassen demographiebedingt stetig schrumpfen.

Die Berechnungen des ZEW zeigen, dass der Rückgang der Gründungen nicht alle Branchengruppen der deutschen Wirtschaft gleichermaßen betrifft. So fällt etwa der Rückgang der Gründungstätigkeit im Handel mit zehn Prozent besonders hoch aus. Ursache hierfür könnte zum einen die Befürchtung einer sich eintrübenden Konjunktur sein, die über Nachfragerückgänge direkte Auswirkungen auf die Geschäftsmöglichkeiten im Handel hätte, zum anderen aber auch die aktuell schwierigeren globalen Handelsbedingungen, die für Gründungen, die auf Außenhandel setzen (Im- und Export), eher düstere Aussichten erwarten lassen.

„Anlass zu Besorgnis gibt allerdings der deutliche Rückgang bei den Gründungen in den Industriebranchen und hier insbesondere in der FuE-intensiven Industrie“, sagt Dr. Georg Licht, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. „Denn der starke Rückgang der Gründungen in den FuE-intensiven Industriezweigen der Spitzentechnologie sowie der höherwertigen Technologie lässt sich im Gegensatz zum Handel mit den Bedingungen der allgemeinen Konjunkturlage und im globalen Handelsumfeld kaum erklären.“ Gerade die Gründungen in der FuE-intensiven Industrie weisen häufig einen höheren Grad der Spezialisierung auf und sehen sich daher naturgemäß einem kleineren Wettbewerbsumfeld gegenüber. Dies sollte sie eigentlich widerstandsfähiger gegenüber Einbrüchen der aggregierten Nachfrage machen. Gleichwohl wurden im Jahr 2018 nur noch etwas mehr als 1.100 Unternehmen und damit 15 Prozent weniger als im Vorjahr in den FuE-intensiven Industriebranchen gegründet.

Entwicklung bei FuE-intensiven Start-ups ist nicht zufriedenstellend

„Zwar ist ein Rückgang der Gründungstätigkeit in FuE-intensiven Industrien nicht per se ein Indikator für sinkende Innovationskraft einer Volkswirtschaft, vollzieht sich doch ein Großteil der Innovationsaktivitäten in Deutschland innerhalb etablierter Unternehmen. Jedoch sagt der Indikator viel darüber aus, in welchem Wettbewerbsumfeld diese etablierten Unternehmen stehen“, erklärt ZEW-Ökonom Dr. Johannes Bersch, der die Berechnungen zur Gründungstätigkeit durchgeführt hat. Viele neue Technologiefelder wurden erst durch Start-ups in den Markt gebracht und fanden erst danach entweder durch Aufkauf der Technologie oder Akquise des Start-ups ihren Weg in die etablierten Unternehmen. Sofern sich das deutsche Innovationssystem also nicht grundlegend hin zu einer noch stärkeren Rolle der etablierten Unternehmen entwickelt, ist die Entwicklung bei FuE-intensiven Start-ups mit Blick auf die globale Wettbewerbsstärke der deutschen Wirtschaft nicht zufriedenstellend.

Im Gegensatz zur Industrie, dem Baugewerbe und dem Handel bleibt die Gründungstätigkeit in den Dienstleistungsbranchen im Vergleich zu den Vorjahren nahezu konstant. Dies könnte im Falle der sonstigen Dienstleistungen auf die relativ schwächere Eingebundenheit in globale Märkte zurückzuführen sein. Bei den technologieorientierten Dienstleistungen hingegen spielt vermutlich die zunehmende Digitalisierung und die große Bedeutung von Start-ups im Allgemeinen in diesem Marktumfeld die entscheidende Rolle.

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Erwartungen steigen stark – Ausblick bleibt negativ

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im September 2019 stark an und korrigieren damit den erheblichen Rückgang vom August. Die Erwartungen betragen aktuell minus 22,5 Punkte und sind somit um 21,6 Punkte gegenüber dem Vormonat angestiegen.

ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland, September 2019

Erwartungen steigen stark – Ausblick bleibt negativ

ZEW-Indikator liegt bei minus 22,5 Punkten

ZEW, Pressemitteilung vom 17.09.2019

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im September 2019 stark an und korrigieren damit den erheblichen Rückgang vom August. Die Erwartungen betragen aktuell minus 22,5 Punkte und sind somit um 21,6 Punkte gegenüber dem Vormonat angestiegen. Der Erwartungsindikator entspricht im September ungefähr dem Wert vom Juni, der minus 21,1 Punkte betrug. Der langfristige Durchschnitt der ZEW-Konjunkturerwartungen von 21,5 Punkten wird nach wie vor deutlich unterschritten.

In der aktuellen Septemberumfrage hat sich die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland um 6,4 Punkte verschlechtert. Der neue Wert für den Lageindikator beträgt minus 19,9 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit Mai 2010.

„Die Zunahme der ZEW-Konjunkturerwartungen bedeutet keine Entwarnung bezüglich der Entwicklung der deutschen Wirtschaft im kommenden halben Jahr. Die Aussichten bleiben weiterhin negativ. Die recht starken Befürchtungen der Finanzexperten/-innen vom Vormonat hinsichtlich einer weiteren Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China haben sich jedoch nicht bewahrheitet. Es besteht noch Hoffnung, dass sich ein ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der EU doch noch vermeiden lässt. Zudem versucht die Europäische Zentralbank durch eine weitere Lockerung der Geldpolitik die konjunkturellen Risiken im Eurogebiet zu reduzieren“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D.

Die Erwartungen der Finanzmarktexperten/-innen an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone steigen ebenfalls stark an. Der Erwartungsindikator für das Eurogebiet liegt im September bei minus 22,4 Punkten und damit 21,2 Punkte höher als im Vormonat. Der Indikator für die aktuelle Konjunkturlage im Eurogebiet sinkt leicht um 1,1 Punkte auf einen neuen Wert von minus 15,6 Punkten.

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Deutsche Wirtschaft wird familienfreundlicher

Immer mehr Unternehmen achten auf ein familienfreundliches Arbeitsumfeld. Das zeigt eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie des IW Köln. Für die Beschäftigten hat das einen positiven Effekt: Ihre Situation hat sich in den vergangenen Jahren verbessert.

Deutsche Wirtschaft wird familienfreundlicher

IW Köln, Pressemitteilung vom 17.09.2019

Immer mehr Unternehmen achten auf ein familienfreundliches Arbeitsumfeld. Das zeigt eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Für die Beschäftigten hat das einen positiven Effekt: Ihre Situation hat sich in den vergangenen Jahren verbessert.

Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld macht Unternehmen für Beschäftigte attraktiver. Das erkennen auch immer mehr Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche. Für 83 Prozent von ihnen sind familienfreundliche Maßnahmen wichtig – vor drei Jahren waren es noch 77 Prozent. Der zunehmende Fokus auf das Thema beeinflusst auch die Wahrnehmung der Beschäftigten: 39 Prozent von ihnen sind der Meinung, dass ihr Arbeitgeber eine ausgeprägte familienfreundliche Unternehmenskultur hat. 2015 waren es drei Prozentpunkte weniger. Das ergab eine Befragung von Unternehmen und Beschäftigten, die das IW bereits zum sechsten Mal gemacht hat.

Für Väter werden die Bedingungen immer besser

In acht von zehn Betrieben können die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten individuell mit den Führungskräften abstimmen, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Besonders die Väter sind in den vergangenen Jahren verstärkt in das Blickfeld geraten: Boten 2015 knapp 35 Prozent der Unternehmen spezielle Förderungen für Väter an, waren es 2018 bereits über die Hälfte. Die Unternehmen erweitern damit die Optionen, unterschiedliche Rollenbilder zu leben und Lebensmodelle zu wählen.

Führungskräfte stehen in der Verantwortung

Um den hohen Erwartungen in Zukunft auch gerecht zu werden, müssen vor allem die Personalverantwortlichen die Wünsche der Beschäftigten und den betrieblichen Erfolg vereinen. „Führungskräfte werden entweder als Beförderer oder Blockierer in Sachen Familienfreundlichkeit wahrgenommen“, sagt Studienautor Oliver Stettes. „Deswegen sollten sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigen, familienfreundliche Maßnahmen auch zu nutzen.“

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Zwei Drittel der Unternehmen haben DSGVO größtenteils umgesetzt

Die deutsche Wirtschaft kämpft immer noch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn haben zwar zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) die neuen Datenschutzregeln mindestens zu großen Teilen umgesetzt. Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der EU-DSGVO lt. Bitkom vollständig abgeschlossen.

Zwei Drittel der Unternehmen haben DSGVO größtenteils umgesetzt

Bitkom, Pressemitteilung vom 17.09.2019

  • Erst 25 Prozent melden vollständige Übernahme der neuen Regeln
  • 9 von 10 Unternehmen haben von der ePrivacy-Verordnung gehört
  • Brexit schürt Unsicherheit für Datentransfers

Die deutsche Wirtschaft kämpft immer noch mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn haben zwar zwei Drittel der Unternehmen (67 Prozent) die neuen Datenschutzregeln mindestens zu großen Teilen umgesetzt. Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat. Weitere 24 Prozent haben die Verordnung teilweise umgesetzt, 6 Prozent stehen noch am Anfang. „Die Datenschutz-Grundverordnung trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen hart“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Regeln. Eine vollständige Umsetzung der DSGVO scheint vielen Unternehmen unmöglich.“ Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) die größten Herausforderungen. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel (37 Prozent) sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.

DSGVO hat innovative Projekte verhindert

Am aufwändigsten ist es für Unternehmen, die mit der Umsetzung der DSGVO zumindest begonnen haben, die neuen Informations- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Fast alle Befragten (97 Prozent) bestätigen einen hohen Aufwand. Die Katalogisierung der Prozesse ist für 93 Prozent sehr aufwändig, 86 Prozent geben dies für ihr Vertragsmanagement an. Die sogenannten Privacy-by-Design-Anforderungen zu erfüllen, bedeutet für 84 Prozent viel Arbeit. Ähnlich viele (82 Prozent) kämpfen wegen der Datenschutz-Grundverordnung mit hohen Aufwänden für den Betrieb ihrer Webseiten. Nicht nur der Aufwand ist hoch. Für viele haben die Datenschutzregeln auch enge Grenzen für Innovationen gesetzt. Jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) sagt: In unserem Unternehmen sind neue, innovative Projekte aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung gescheitert. „Wir müssen die Datenschutzregeln so weiterentwickeln, dass der Schutz der Privatsphäre und die Entwicklung innovativer datengetriebener Geschäftsmodelle in Einklang gebracht werden können. Datenschutz sollte kein lästiger Bremsklotz, sondern Leitplanke mit Orientierungsfunktion für datenbasierte Dienste sein“, so Dehmel.

Nahezu alle Unternehmen (98 Prozent) fordern Nachbesserungen der DSGVO. Gleichzeitig sind fast ebenso viele (95 Prozent) der Meinung: Die DSGVO ist praktisch nicht komplett umsetzbar. Drei Viertel (74 Prozent) geben an, dass ihre Kunden genervt sind von zusätzlichen Infoblättern und Hinweisen. Drei von zehn Befragten (29 Prozent) finden, dass die DSGVO Innovationen innerhalb der EU verhindert. Und jedes sechste Unternehmen (16 Prozent)sagt sogar: Die DSGVO ist eine Gefahr für unser Geschäft. Demgegenüber stehen aber auch positiv Gestimmte. So sind fast zwei Drittel (64 Prozent) überzeugt, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit Personendaten setzen wird. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) glaubt, die DSGVO wird zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. Und ein Viertel (25 Prozent) sieht in der Datenschutz-Grundverordnung Vorteile für das eigene Unternehmen. „Die EU-Kommission wird die DSGVO im nächsten Jahr genau prüfen. Sie sollte Erleichterungen für KMUs vorsehen und auch die Datennutzung im Forschungsumfeld erleichtern. Im Innovationsumfeld und insbesondere für Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz müssen die Rahmenbedingungen mit der Entwicklung Schritt halten. Wir brauchen hier die nötige Dynamik, um Datenschutz und Datenverarbeitung, Risikoabschätzungen und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Potenziale in Einklang zu bringen“, so Dehmel.

Brexit bringt Unsicherheit für Datentransfers

Darüber hinaus sehen sich Unternehmen mit Datenschutzherausforderungen durch den anstehenden Brexit konfrontiert. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) lässt Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten. Von diesen sind es wiederum 11 Prozent, die dies in Großbritannien erledigen lassen. Die Konsequenz: Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) derer, die derzeit Personendaten in Großbritannien verarbeiten lassen, wollen dies nach dem Brexit nicht mehr tun. Dehmel: „Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien übermittelt werden. Ohne Brexit-Deal müssen viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. Das kann sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg auswirken und die Wirtschaft in Deutschland insgesamt empfindlich treffen.“ Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen.

Großteil hat sich mit ePrivacy-Verordnung auseinandergesetzt

Neben der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen demnächst auf ein weiteres Regelwerk für den Datenschutz einstellen, die sogenannte ePrivacy-Verordnung. Diese Verordnung soll die DSGVO im Bereich der elektronischen Kommunikation ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Den meisten Unternehmen ist diese Verordnung ein Begriff. So haben 90 Prozent bereits von der ePrivacy-Verordnung gehört, davon haben sich wiederum acht von zehn Unternehmen (79 Prozent) schon mit der Thematik auseinandergesetzt. Doch insgesamt steht die Wirtschaft der ePrivacy-Verordnung gespalten gegenüber. Drei Viertel (75 Prozent) derer, die sich bereits inhaltlich damit auseinandergesetzt haben, sagen: Die ePrivacy-Verordnung schafft einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unterschiedliche Kommunikationsanbieter. Zwei Drittel (68 Prozent) meinen jedoch auch, dass die ePrivacy-Verordnung einen hohen Umsetzungsaufwand erzeugen wird. Ähnlich viele (63 Prozent) geben an, dass diese Verordnung zu neuen Unsicherheiten im Bereich des Datenschutzes führt. Und immerhin 21 Prozent meinen, dass die ePrivacy-Verordnung Innovationen verhindere. Dehmel: „Die EU muss aus den Erfahrungen der DSGVO lernen. Eine unklare und zu weit gefasste Verordnung provoziert Rechtsunsicherheit und Probleme bei der Umsetzung. Nach derzeitigem Stand gefährdet die ePrivacy-Verordnung die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.“

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Guter Finanzierungszugang für KMU in Deutschland

Der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten wie beispielsweise Bankredite, Banküberziehungen oder Handelskredite ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union lt. IfM Bonn unterschiedlich gut.

Guter Finanzierungszugang für KMU in Deutschland

IfM Bonn empfiehlt, länderspezifische Finanzierungskultur bei europaweiten Fördermaßnahmen zu berücksichtigen

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 11.09.2019

Der Zugang zu Finanzierungsinstrumenten wie beispielsweise Bankredite, Banküberziehungen oder Handelskredite ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union unterschiedlich gut: So ist der Anteil der KMU, die keine dieser Finanzierungsformen von einem Kreditgeber erhalten, in den Niederlanden und Spanien hoch. In Deutschland und Finnland sind dagegen nur wenige KMU von Finanzierungseinschränkungen tangiert. „Für alle EU-Staaten lässt sich jedoch gleichermaßen feststellen, dass insbesondere Kleinstunternehmen und innovative Unternehmen von einer Marktrationierung betroffen sind“, berichtet der Studienleiter Dr. Christian Schröder. Die häufigsten Gründe, warum KMU keinen Kredit erhalten, sind mangelnde Sicherheiten und zu hohe Zinskosten – trotz der aktuellen Niedrigzinsphase. Die IfM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen hatten für die Studie „Einflüsse auf die KMU Finanzierung – Ein Vergleich ausgewählter Euroländer“ den „Survey on the Access to Finance of Enterprises“ der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank ausgewertet.

Bei der Analyse der Einflüsse auf die Unternehmensfinanzierung identifizierten die IfM-Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen noch ein weiteres Phänomen, das sie in ihrer Studie als „Selbstrationierung“ bezeichnen: „KMU verzichten nicht selten bereits im Vorfeld auf eine Kreditanfrage, weil sie eine Ablehnung befürchten. Der Grund hierfür könnte in zuvor erfolglos verlaufenen Kreditgesprächen liegen,“ berichtet Dr. Christian Schröder. Zudem lehnen aber auch viele Kleinstunternehmen bereits zugesagte Finanzierungen von sich aus ab, weil ihnen die Kosten hierfür zu hoch sind.

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im September 2019

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase. Nach dem guten Einstieg in das laufende Jahr mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 0,4 % schwächte sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im zweiten Quartal um 0,1 % ab. Ein stärkerer Abschwung oder gar eine ausgeprägte Rezession sind lt. BMWi gegenwärtig nicht zu erwarten. Allerdings zeichnet sich nach den Indikatoren auch noch keine konjunkturelle Trendwende zum Besseren ab.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im September 2019

BMWi, Pressemitteilung vom 13.09.2019

  • Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase. Die gedämpfte globale Industriekonjunktur beeinträchtigt die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Ein stärkerer Abschwung zeichnet sich zwar nicht ab, die Indikatoren zeigen aber auch noch keine Trendwende an.
  • Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde weiter eingeschränkt. Gleichzeitig sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe in der Tendenz weiter rückläufig. Die Konjunktur am Bau läuft demgegenüber weiterhin gut.
  • Die deutschen Ausfuhren entwickeln sich gegenwärtig seitwärts. Die staatlichen und privaten Konsumausgaben stützen die Konjunktur hingegen spürbar.
  • Am Arbeitsmarkt erfolgt der Beschäftigungsaufbau konjunkturbedingt langsamer, der Rückgang der insgesamt niedrigen Arbeitslosigkeit setzte sich zuletzt nicht fort.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Schwächephase. Nach dem guten Einstieg in das laufende Jahr mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 0,4 % schwächte sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im zweiten Quartal um 0,1 % ab. Ein stärkerer Abschwung oder gar eine ausgeprägte Rezession sind gegenwärtig nicht zu erwarten. Allerdings zeichnet sich nach den Indikatoren auch noch keine konjunkturelle Trendwende zum Besseren ab. Die exportorientierte deutsche Industrie leidet weiter unter dem rückläufigen Welthandel und der stagnierenden globalen Industriekonjunktur. Dabei waren im zweiten Quartal vor allem die Ausfuhren in die Europäische Union und insbesondere in das Vereinigte Königreich merklich rückläufig. Die Binnenkonjunktur bleibt davon nicht unberührt, sie erweist sich bisher aber als recht robust. Wichtige binnenwirtschaftliche Auftriebskräfte wirken, wenn auch teilweise etwas abgeschwächt, fort. Die private und staatliche Konsumnachfrage sowie die nach Bauleistungen liefern verlässliche Impulse. Die Verunsicherung durch die Handelskonflikte und den Brexit-Prozess dauern zwar fort, die globale Wirtschaft stellt sich aber allmählich auf die neuen Verhältnisse ein und die Unternehmer werden weiter nach Chancen suchen.

Die schwelenden Handelskonflikte und das schwierige geopolitische Umfeld dämpfen weiterhin die Weltkonjunktur. Im Juni folgten sowohl die globale Industrieproduktion als auch der Welthandel wieder ihrem seit Herbst 2018 abwärtsgerichteten Trend. Die Stimmung in der globalen Industrie verbesserte sich im August zwar leicht; der IHS Markit PMI unterschreitet allerdings weiterhin seine Wachstumsschwelle. Das unterkühlte ifo Weltwirtschaftsklima hat sich im dritten Quartal 2019 weiter eingetrübt. Angesichts der Ballung globaler Risiken gehen die internationalen Organisationen von einer wenig dynamischen, aber gleichwohl aufwärtsgerichteten Entwicklung für die Weltwirtschaft aus.

Der schwächelnde Welthandel macht sich auch beim deutschen Außenhandel bemerkbar. Zwar stiegen sich die Exporte von Waren und Dienstleistungen von Juni auf Juli saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 1,7 % und im Zweimonatsvergleich um 0,7 %, dieser Anstieg erfolgte aber von einem abgeschwächten Niveau aus. Ein Großteil der Unternehmen geht laut den ifo Exporterwartungen, die sich im August nur leicht gebessert haben, auch für die kommenden Monate von keinem Exportzuwachs aus. Die Importe von Waren und Dienstleistungen sanken im Juli saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 0,8 %. Im Zweimonatsvergleich verringerten sie sich geringfügig um 0,1 %.

Während die Baukonjunktur weiterhin auf hohen Touren läuft, setzt sich die Schwächephase in der Industrie sowie im Bereich Energie fort. Die Produktion im Produzierenden Gewerbe wurde im Juli erneut zurückgefahren (-0,6 %). Während die Erzeugung in der Industrie um 0,8 % abnahm, stieg die Produktion im Baugewerbe um 0,2 %. Im Zweimonatsvergleich ergab sich ein merklicher Rückgang des Ausstoßes in der Industrie um 1,3 % und der Energieerzeugung um 5,6 %. Dabei war der Rückgang in der Industrie über die Wirtschaftszweige breit verteilt. Im Baugewerbe zeigte sich auch beim Zweimonatsvergleich eine Seitwärtsbewegung (-0,2 %). Eine Erholung der Industriekonjunktur ist nach dem schwachen Start in das dritte Quartal vorerst nicht in Sicht. Schwelende internationale Handelskonflikte und eine schwache Auslandsnachfrage schlagen sich in wenig optimistischen Geschäftserwartungen nieder. Das Niveau der industriellen Auftragseingänge liegt aktuell spürbar unterhalb des Durchschnittswerts des Vorquartals (-1,7 %).

Die privaten Konsumausgaben bleiben demgegenüber eine wichtige Stütze der binnenwirtschaftlichen Entwicklung. Nach einem sehr deutlichen Anstieg von 0,8 % im ersten Quartal erhöhten sie sich im zweiten Quartal weiter um 0,1 %. Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz starteten allerdings verhalten in das dritte Quartal. Im Juli gaben sie im Vormonatsvergleich um 2,2 % nach. Die Neuzulassungen von Pkw bei privaten Haltergruppen fielen im zweiten Quartal als Reaktion auf die Nachholeffekte im ersten Quartal bescheidener aus, im Juli und August nahmen sie aber wieder zu. Das Geschäftsklima im Einzelhandel ist per Saldo weiter positiv und deutlich besser als der langjährige Durchschnitt, auch wenn es im August leicht nachgab.

Der Beschäftigungsaufbau setzte sich zur Jahresmitte fort, angesichts der Konjunkturabkühlung jedoch deutlich gedrosselter. Nach einem durchschnittlichen Anstieg der saisonbereinigten Erwerbstätigkeit von 44.000 Personen pro Monat im letzten Winterhalbjahr erhöhte sie sich von Juni auf Juli nur noch um 14.000 Personen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies in Ursprungszahlen aber immer noch einen Anstieg um 374.000 Personen. Der Aufbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung schwächte sich mit einem Anstieg um saisonbereinigt 11.000 Personen im Juni ebenfalls weiter ab. Die Arbeitslosigkeit stieg dagegen im August saisonbereinigt leicht um 4.000 Personen an, in Ursprungszahlen nahm sie auf rund 2,3 Mio. Personen zu. Bei der Unterbeschäftigung zeigte sich ein ähnliches Bild. Die Frühindikatoren signalisieren, dass sich der gemäßigte Beschäftigungsaufbau bei leicht steigender Arbeitslosigkeit fortsetzt.

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Grundsteuerreform – die Chance zum Bürokratieabbau ist da

Viele Unternehmen verfolgen die Diskussion zur Reform der Grundsteuer mit Interesse. In der Anhörung des Bundestages hat sich der DIHK erneut dafür stark gemacht, die Unternehmen durch die Neuregelung – die auch gewerblich genutzte Grundstücke betrifft – nicht zusätzlich zu belasten. Der DIHK bedauert, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Kern in der Systematik eines wertorientierten Modells bleibt, dessen hohe Komplexität Betrieben und Finanzverwaltung einen enormen Bürokratieaufwand bescheren würde. Immerhin beinhaltet der Entwurf eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Einführung des einfachen Flächenmodells ermöglicht.

Grundsteuerreform – die Chance zum Bürokratieabbau ist da

DIHK, Mitteilung vom 12.09.2019

Viele Unternehmen verfolgen die Diskussion zur Reform der Grundsteuer mit Interesse. Schließlich unterliegen neben Wohngrundstücken auch gewerblich genutzte Grundstücke dieser für die Gemeinden wichtigen Steuer. Der DIHK hat sich in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 11. September 2019 erneut dafür stark gemacht, die Unternehmen in Deutschland durch die Reform nicht zusätzlich zu belasten. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Neuregelung bis Ende 2019 im Gesetzblatt stehen.

Zwei Modelle stehen im Gesetzentwurf

Kern der Diskussion ist, ob die Neuregelung an die Marktwerte von Grundstücken und Gebäuden anknüpft oder ob sie sich allein an den Grundstücks- und Gebäudeflächen orientieren sollte. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt im Kern in der Logik eines wertorientierten Modells. Das ist aus Sicht der Unternehmen eine schlechte Lösung, denn wegen der hohen Komplexität würde ein enormer bürokratischer Aufwand bei Betrieben und Finanzverwaltung verursacht. Die Unternehmen kritisieren das wertabhängige Modell auch deshalb, weil die erforderlichen Bodenrichtwerte von regionalen, sehr unterschiedlich besetzten Gutachterausschüssen festgelegt werden. Dieses Ermittlungsverfahren ist höchst intransparent. Zudem sind die Werte bisher gerichtlich nicht überprüfbar – ein Szenario, das langwierige und aufwendige Gerichtsverfahren erwarten lässt.

Öffnungsklausel ermöglicht einfaches Flächenmodell

Immerhin ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, ihr eigenes, vom Bundesrecht abweichendes Grundsteuerkonzept umzusetzen. Bayern, auf dessen Drängen hin die Öffnungsklausel in die Gesetzentwürfe aufgenommen wurde, will diese Chance für ein einfacheres Grundsteuerrecht nutzen. Im bayerischen Modell sind nur die Fläche des Grundstückes sowie die Nutzfläche des Gebäudes für die Höhe der Grundsteuer maßgeblich. Im wertabhängigen Modell sind hingegen alle unternehmerischen Immobilien gesondert mit dem sogenannten Sachwertverfahren zu bewerten. Hierfür müssen beispielsweise die Nutzungsart und das Baujahr eines Gebäudes ermittelt werden. Letzteres ist besonders bei Gebäuden schwierig, die in mehreren Etappen entstanden sind. Diese aufwendige Bewertung wäre alle sieben Jahre durchzuführen. Insgesamt müssten die Unternehmen in Deutschland dann schätzungsweise knapp 100 Millionen Euro jährlich allein dafür ausgeben, den aktuellen Wert ihrer Grundstücke und Gebäude ermitteln zu lassen.

Reform digital umsetzen!

Ideal wäre es, wenn sich möglichst viele Bundesländer zur Einführung des einfachen, bürokratiearmen Flächenmodells entschlössen. Viele der notwendigen Daten liegen bereits anderen Behörden vor, zum Beispiel in Liegenschafts-, Grundbuch- und Bauämtern. Auf diese Daten sollte in erster Linie zurückgegriffen werden. Dann könnte das Finanzamt den Unternehmen in elektronischer Form eine vorausgefüllte Steuererklärung senden, die die Unternehmen mit einem überschaubaren Aufwand bestätigen beziehungsweise vervollständigt zurücksenden würden.

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