Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im September 2018

Wie das BMWi mitteilt, ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im September im Vergleich zum Vormonat um 0,2 % gestiegen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im September 2018

BMWi, Pressemitteilung vom 07.11.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im September im Vergleich zum Vormonat um 0,2 % gestiegen. Während die Industrieproduktion stabil blieb (0,0 %), legte die Erzeugung im Baugewerbe um 2,2 % zu. Innerhalb der Industrie standen einem Plus von 0,9 % im Bereich der Investitionsgüter Abschwächungen bei den Vorleistungs- und Konsumgütern um 1,0 % bzw. 0,3 % gegenüber. Insbesondere die Produktion der Kfz-Industrie erhöhte sich nach deutlichen Produktionseinschränkungen im September wieder um 3,8 %.

Im Quartalsvergleich ergab sich ein Rückgang der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 0,9 %. Dabei fiel die Industrieproduktion deutlich schwächer aus als in der Vorperiode (-1,4 %). Die Erzeugung im Baugewerbe verzeichnete hingegen einen Zuwachs (0,5 %).

Die Industrie erlebte im dritten Quartal eine temporäre Schwächephase. Der Rückgang der Industrieproduktion im dritten Quartal ging nahezu vollständig von der Kfz-Industrie aus. Die Entwicklung im Automobilsektor hing mit der Umstellung auf den neuen Testzyklus (WLTP) zusammen. Die WLTP-Problematik dürfte schrittweise überwunden werden. Damit ist eine Belebung der Industrieproduktion zum Jahresende zu erwarten.

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im September 2018

Wie das BMWi mitteilt, haben sich die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im September gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozent erhöht.

Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im September 2018

BMWi, Pressemitteilung vom 06.11.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im September gegenüber dem Vormonat um 0,3 Prozent erhöht. Während die Bestellungen aus dem Inland und dem Euroraum deutlich um 2,8 Prozent bzw. 2,4 Prozent gestiegen sind, kam es bei den Aufträgen aus dem Nicht-Euroraum zu einem Rückgang um 3,7 Prozent. Der Anteil an Großaufträgen war überdurchschnittlich.

Für das dritte Quartal insgesamt ergab sich ein Orderminus von 1,0 Prozent. Die Konsumgüter verzeichneten eine leichte Abnahme (-0,2 Prozent), die Vorleistungs- und die Investitionsgüter spürbare Rückgänge (-1,6 Prozent bzw. -0,8 Prozent). Während die Auftragseingänge aus dem Inland im dritten Quartal um 1,0 Prozent zulegten, verringerten sie sich aus dem Euroraum sowie dem Nicht-Euroraum um 3,1 Prozent beziehungsweise 2,0 Prozent.

Die Auftragsentwicklung im August und September deutet darauf hin, dass sich in der gewichtigen Automobilindustrie der temporäre Zulassungsstau aufgrund der neuen Testvorschriften für Pkw (WLTP) langsam auflöst. Diese Entwicklung bei nach wie vor außerordentlich hohem Auftragsbestand spricht dafür, dass die Wachstumskräfte im Verarbeitenden Gewerbe im vierten Quartal wieder die Oberhand gewinnen.

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ifo Wirtschaftsklima Euroraum wird rauer

Die Stimmung im Euroraum trübt sich weiter ein. Das ifo Wirtschaftsklima ist deutlich von 19,6 auf 6,6 Saldenpunkte gefallen. Das ist der niedrigste Wert seit Mitte 2016. Die Experten korrigierten sowohl ihre Lageeinschätzung als auch ihre Erwartungen kräftig nach unten. Die Konjunktur im Euroraum steuert auf unruhiges Fahrwasser zu.

ifo Wirtschaftsklima Euroraum wird rauer

ifo Institut, Pressemitteilung vom 05.11.2018

Die Stimmung im Euroraum trübt sich weiter ein. Das ifo Wirtschaftsklima ist deutlich von 19,6 auf 6,6 Saldenpunkte gefallen. Das ist der niedrigste Wert seit Mitte 2016. Die Experten korrigierten sowohl ihre Lageeinschätzung als auch ihre Erwartungen kräftig nach unten. Die Konjunktur im Euroraum steuert auf unruhiges Fahrwasser zu.

Vor allem in Italien und Spanien sind die Bewertungen der Experten eingebrochen. In Spanien fielen die Erwartungen im Vergleich zum Vorquartal merklich pessimistischer aus. Bei der aktuellen Lagebewertung gab es nur eine vergleichsweise geringe Korrektur nach unten. In Italien stuften die Experten sowohl die Lage als auch die Erwartungen als deutlich negativer ein. In Deutschland und Frankreich bleibt der Saldo der Erwartungen fast unverändert, während sich die Lagebewertungen leicht verschlechtern. In den Niederlanden hat sich hingegen die Lagebewertung verbessert.

Die Experten senkten ihre Exporterwartungen für den Euroraum. Dies geht einher mit ihrer Einschätzung, dass sich Handelsschranken erhöht haben. Gleichzeitig erwarten die Experten nun vermehrt, dass die kurz- und langfristigen Zinsen in den nächsten sechs Monaten steigen werden und dass der US-Dollar weiter an Wert zulegen wird. Die Prognose für die Inflationsrate für dieses Jahr wurde von 1,7 auf 1,8 Prozent angehoben. Das Vertrauen der Experten in die Wirtschaftspolitik schwindet weiter.

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Handelsabkommen stärken Wachstum und nachhaltige Entwicklung

Die von der EU ausgehandelten Handelsabkommen verbessern den Zugang zu ausländischen Märkten und fördern die hohen Arbeits- und Umweltschutzstandards in Drittstaaten. Allerdings schöpfen die europäischen Exporteure die Möglichkeiten der Abkommen nicht ausreichend aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der EU-Kommission vorgelegter Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen.

Handelsabkommen stärken Wachstum und nachhaltige Entwicklung

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.10.2018

Die von der EU ausgehandelten Handelsabkommen verbessern den Zugang zu ausländischen Märkten und fördern die hohen Arbeits- und Umweltschutzstandards in Drittstaaten. Allerdings schöpfen die europäischen Exporteure die Möglichkeiten der Abkommen nicht ausreichend aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 31.10.2018 von der EU-Kommission vorgelegter Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen.

„Im Laufe der Jahre hat die EU erheblich in den Ausbau des weltweit größten Netzes von Handelsabkommen investiert. Die jüngsten Zahlen und Fakten zeigen, dass sich diese Strategie auszahlt. Die Abkommen tragen dazu bei, die europäische Wirtschaft anzukurbeln: Sie erleichtern es, weltweit Geschäfte zu tätigen, und fördern gleichzeitig die Beschäftigung in der EU“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu.

„Die wachsende Zahl strategischer Abkommen eröffnet den europäischen Unternehmen neue Möglichkeiten und Wettbewerbsvorteile auf wichtigen Märkten. Außerdem leisten sie einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte sowie der Umweltstandards. Wir müssen die Folgearbeiten jetzt weiter vorantreiben, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden und dass die Unternehmen das Potenzial dieser Abkommen auch wirklich in vollem Umfang ausschöpfen können“, so Malmström weiter.

Der Bericht erfasst die Entwicklungen des Jahres 2017 und zeigt, dass der Handel im Rahmen der bestehenden EU-Handelsabkommen weiter zunimmt. Um nur einige Beispiele zu nennen: Die Ausfuhren nach Südkorea stiegen im vergangenen Jahr um mehr als 12 Prozent, die Ausfuhren nach Kolumbien um mehr als 10 Prozent und die EU-Ausfuhren nach Kanada in den neun Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Kanada um 7 Prozent. Von der Abschaffung der Zölle hat der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU am stärksten profitiert, sodass im letzten Jahr ein starker Anstieg der Ausfuhren, insbesondere nach Ecuador (+34 Prozent), Chile (+29 Prozent), Serbien (+23 Prozent), in die Türkei und nach Costa Rica (jeweils +14 Prozent), verzeichnet werden konnte.

Was die regulatorischen Handelshemmnisse angeht, so haben es die EU-Handelsabkommen im vergangenen Jahr möglich gemacht, den mexikanischen Markt für europäische Gesundheitsprodukte und den chilenischen und den peruanischen Markt für einige Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus der EU zu öffnen. Zudem wurde den EU-Unternehmen der Weg für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Georgien, in der Republik Moldau und in der Ukraine geebnet.

Was die Förderung der EU-Standards und einer nachhaltigen Entwicklung anbelangt, so haben Partner wie Kanada und Mexiko aufgrund spezifischer Bestimmungen in EU-Handelsabkommen im vergangenen Jahr Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, die den Arbeitnehmern einen größeren Schutz bieten.

Trotz dieser positiven Entwicklungen könnte noch mehr erreicht werden, wenn die Unternehmen in der EU die Möglichkeiten, die sich aus den bestehenden Abkommen ergeben, in vollem Umfang nutzen würden. Deshalb bemüht sich die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Unternehmensnetzen verstärkt darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu informieren und ihnen dabei zu helfen, Nutzen aus den Handelsabkommen zu ziehen. Zu den einschlägigen Initiativen gehören die Verbesserung von Online-Instrumenten, darunter die Marktzugangsdatenbank und der Trade Helpdesk, sowie die Bereitstellung einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ für Unternehmen, die die Möglichkeiten der jüngsten EU-Handelsabkommen mit Kanada und Japan optimal ausschöpfen wollen.

Hintergrund und nächste Schritte

Der Bericht vom 31.10.2018 über die Umsetzung der EU-Handelsabkommen ist der zweite Jahresbericht dieser Art und bezieht sich auf das Jahr 2017. In dem Bericht werden die Entwicklungen in Bezug auf 35 EU-Handelsabkommen (von insgesamt 39) beschrieben. Dazu gehören:

  • Abkommen der „ersten Generation“ aus der Zeit vor 2006, die den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Zöllen legen
  • Abkommen der „zweiten Generation“, z. B. die Abkommen mit Südkorea, Kolumbien, Peru und Ecuador, Zentralamerika und zuletzt Kanada, die sich auf neue Bereiche erstrecken, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung
  • Vertiefte und umfassende Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), die stärkere wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern schaffen

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Leichter Rückgang beim ifo Beschäftigungsbarometer

Die deutschen Unternehmen stellen unvermindert neue Mitarbeiter ein. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im Oktober nur leicht gesunken auf 104,6 Punkte, nach 104,8 Punkten im September. Besonders im Bauhauptgewerbe wollen die Unternehmer neues Personal einstellen. Das ergibt sich aus der ifo Konjunkturumfragen im Oktober 2018.

Leichter Rückgang beim ifo Beschäftigungsbarometer

ifo Institut, Pressemitteilung vom 29.10.2018

Die deutschen Unternehmen stellen unvermindert neue Mitarbeiter ein. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im Oktober nur leicht gesunken auf 104,6 Punkte, nach 104,8 Punkten im September. Besonders im Bauhauptgewerbe wollen die Unternehmer neues Personal einstellen.

Im Bauhauptgewerbe ist das Beschäftigungsbarometer auf einen neuen Rekord geklettert. Außerdem war dies der höchste Anstieg seit Februar 2006. Jedoch besteht für viele Baufirmen weiterhin das Problem, geeignete Arbeitskräfte zu finden. Arbeitskräftemangel beschäftigt auch die Industrie, wo jedes vierte Unternehmen davon berichtet. Im Dienstleistungssektor ist es jede fünfte Firma. Das Beschäftigungsbarometer gab nach in der Industrie, im Dienstleistungssektor und im Handel. Die Firmen suchen jedoch weiterhin neue Mitarbeiter.

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Verbraucherpreise im Oktober 2018 voraussichtlich um 2,5 % höher als im Oktober 2017

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am Verbraucherpreisindex – wird lt. Statistischem Bundesamt im Oktober 2018 voraussichtlich 2,5 % betragen. Das wäre die höchste Steigerungsrate seit September 2008 (+2,8 %).

Verbraucherpreise im Oktober 2018 voraussichtlich um 2,5 % höher als im Oktober 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.10.2018

Verbraucherpreisindex, Oktober 2018:

  • +2,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Oktober 2018:

  • +2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,1 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am Verbraucherpreisindex – wird im Oktober 2018 voraussichtlich 2,5 % betragen. Das wäre die höchste Steigerungsrate seit September 2008 (+2,8 %). Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber September 2018 voraussichtlich um 0,2 %.

Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex für Deutschland wird sich im Oktober 2018 im Vorjahresvergleich voraussichtlich um 2,4 % erhöhen, gegenüber September 2018 steigt er voraussichtlich um 0,1 %.

Die endgültigen Ergebnisse für Oktober 2018 werden am 13. November 2018 veröffentlicht.

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Europäischer Tag der Lohngleichheit: Deutschland fast Schlusslicht bei Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

Ab 03.11.2018 bis zum Ende des Jahres arbeiten Frauen in der EU quasi umsonst. Denn der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa liegt 16,2 Prozent unter dem der Männer – damit arbeiten Frauen mehr als 16 Prozent des Jahres unentgeltlich. In Deutschland liegt das geschlechterspezifische Lohngefälle sogar bei 21,5 Prozent; das ist der dritthöchste Wert in der EU. Das berichtet die EU-Kommission.

Europäischer Tag der Lohngleichheit: Deutschland fast Schlusslicht bei Lohngefälle zwischen Frauen und Männern

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.10.2018

Ab 03.11.2018 bis zum Ende des Jahres arbeiten Frauen in der Europäischen Union quasi umsonst. Denn der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn von Frauen in Europa liegt 16,2 Prozent unter dem der Männer – damit arbeiten Frauen mehr als 16 Prozent des Jahres unentgeltlich. In Deutschland liegt das geschlechterspezifische Lohngefälle sogar bei 21,5 Prozent; das ist der dritthöchste Wert in der EU.

Anlässlich des diesjährigen Tages der Lohngleichheit (Equal Pay Day) erklärten EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und die EU-Kommissarinnen Marianne Thyssen und Věra Jourová: „Die am 26.10.2018 veröffentlichten neuen Zahlen zeigen deutlich, wie wichtig es ist, dass die von der Europäischen Kommission vorgelegten Rechtsvorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben rasch angenommen werden. Ein Drittel der Europäerinnen und Europäer konnte im vergangenen Jahr keinen Urlaub aus familiären Gründen nehmen, und nur 40 Prozent der Väter nahmen Elternurlaub (oder planen dies). Dies ist weder fair noch nachhaltig.“

Hintergrund

Die Gründe für das Lohngefälle sind vielfältig: So arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, werden durch das Phänomen der „gläsernen Decke“ gebremst, arbeiten eher in Niedriglohnsektoren und müssen häufig die Hauptverantwortung für die Betreuungspflichten in der Familie schultern. Eine Möglichkeit, diesen Faktoren entgegenzuwirken, ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Familien, die sich durch die Annahme des Vorschlags der Kommission für eine entsprechende Richtlinie erreichen ließe.

Im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige in die Lage zu versetzen, ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig ihre Familien zu betreuen. Der Vorschlag der Kommission zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sieht vor, dass Väter anlässlich der Geburt eines Kindes Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben. Zudem wird ein Recht auf nicht übertragbaren bezahlten Elternurlaub vorgeschlagen, das sowohl für Männer als auch für Frauen gilt. Vätern würde damit ein wesentlicher Anreiz gesetzt, diese Möglichkeit zu nutzen, sodass von Müttern nicht erwartet würde, ihre Karriere über einen langen Zeitraum zu unterbrechen, während die Männer rasch wieder ins Berufsleben zurückkehren. Dadurch erhöht sich letztendlich auch die Erwerbsbeteiligung der Frauen. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat dauern an, doch ist denkbar, dass vor Jahresende eine Einigung erreicht wird. Die Kommission fordert alle Parteien eindringlich auf, sich für einen ehrgeizigen Kompromiss einzusetzen.

Die am 26.10.2018 veröffentlichten neuen Eurobarometer-Daten machen deutlich, wie wichtig es ist, die Rechtsvorschriften rasch auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus hat die Kommission im vergangenen Jahr einen Aktionsplan zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorgelegt, mit dem die verschiedenen Faktoren, die zu dieser Ungleichheit beitragen, angegangen werden sollen.

Eurobarometer zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Anlässlich des bevorstehenden Europäischen Tags der Lohngleichheit veröffentlicht die Europäische Kommission heute eine Eurobarometer-Erhebung‚ die die Meinungen der Europäerinnen und Europäer zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben veranschaulicht. Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage, eine Infografik und länderspezifische Factsheets sind hier abrufbar.

EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles

Die Kommission hat einen Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles für 2018-19 auf den Weg gebracht. Der Plan konzentriert sich auf acht Aktionsschwerpunkte. Bislang sind 3,3 Mio. Euro in Projekte geflossen, die die Bekämpfung von Stereotypen, u. a. bei der Berufsberatung und Berufswahl, fördern. In den nächsten Wochen wird eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um auszuloten, wie die EU-Rechtsvorschriften zur Lohngleichheit funktionieren, und um Ideen zu sammeln, wie sich die einschlägigen Ziele besser erreichen lassen. Zudem schlägt die Kommission länderspezifische Empfehlungen vor und thematisiert das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Rahmen des Europäischen Semesters.

Die Kommission hat eine Bewertung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen eingeleitet. Die Bewertung erfolgt unter anderem auf der Grundlage von Gesprächen mit Interessenträgern, insbesondere den Sozialpartnern, und den Mitgliedstaaten. Im November startet eine öffentliche Online-Konsultation.

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Arbeitsmarkt und Lohnwachstum treiben die Inflation noch zu wenig

Seit die Inflation im Euroraum wieder etwas zulegt, rückt eine Leitzinserhöhung durch die EZB in den Bereich des Wahrscheinlichen. Dazu müsste allerdings die Inflationsentwicklung nachhaltig sein und auch die Kerninflation zulegen. Die EZB setzt dabei vor allem auf sinkende Arbeitslosenraten und steigende Löhne. Neueste Berechnungen des DIW Berlin zeigen, dass sich die Lohndynamik zwar tatsächlich auf die Kerninflation auswirkt, ihr Beitrag bisher aber quantitativ recht gering war.

Arbeitsmarkt und Lohnwachstum treiben die Inflation noch zu wenig

DIW Berlin, Pressemitteilung vom 24.10.2018

Steigende Rohölpreise sorgen seit Mitte des Jahres für anziehende Teuerung im Euroraum, aber Kerninflation legt nur wenig zu – EZB erwartet, dass anziehende Löhne die Kerninflation ankurbeln – DIW-Berechnungen zeigen, dass Effekt aber bislang recht schwach ist

Seit die Inflation im Euroraum wieder etwas zulegt, rückt eine Leitzinserhöhung durch die Europäische Zentralbank im kommenden Jahr in den Bereich des Wahrscheinlichen. Dazu müsste allerdings die Inflationsentwicklung nachhaltig sein und auch die Kerninflation (ohne die volatilen Energie- und Lebensmittelpreise) zulegen. Die EZB setzt dabei vor allem auf sinkende Arbeitslosenraten und steigende Löhne. Neueste Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigen, dass sich die Lohndynamik zwar tatsächlich auf die Kerninflation auswirkt, ihr Beitrag bisher aber quantitativ recht gering war.

Trotz niedriger Zinsen und einer expansiven Geldpolitik lag die Inflationsrate im Euroraum in den vergangenen fünf Jahren deutlich unter der von der EZB angestrebten Marke von knapp unter zwei Prozent. „Eine Analyse der Jahre seit der Finanzkrise zeigt, dass nicht nur die Energiepreise, die 2014 und 2015 sehr niedrig waren, sondern auch die niedrigen Inflationserwartungen der Marktakteure und die Arbeitslosendynamik die Teuerung maßgeblich gedämpft haben“, resümiert Studienautorin Geraldine Dany-Knedlik.

Kerninflation entwickelt sich nur verhalten

Erst seit Mitte dieses Jahres zieht die Inflationsrate deutlich an, was allerdings vor allem den steigenden Rohölpreisen geschuldet ist. Betrachtet man die Kerninflation, rechnet also die stark schwankenden Komponenten wie Energie- und Lebensmittel raus, so zeigt sich trotz anziehender Konjunktur kein wirklicher Anstieg der Teuerung. Die EZB prognostizierte zuletzt einen deutlichen Anstieg der Kerninflation im nächsten und übernächsten Jahr auf 1,5 beziehungsweise 1,8 Prozent. Auch auf Grundlage dieser Prognose stellte die EZB in Aussicht, ab dem Sommer 2019 die Leitzinsen erstmalig wieder anzuheben.

Treiber der Kerninflation sollen nach Annahme der Notenbank vor allem die Löhne im Zusammenhang mit einer weiteren Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt sein. Diese hatten sich in den vergangenen Jahren sehr schwach entwickelt, erst seit Mitte 2017 ziehen sie an. Stiegen die nominalen Lohnstückkosten im Euroraum im zweiten Quartal 2017 nur um 0,3 Prozent, legten sie bis Mitte 2018 kontinuierlich zu – zuletzt um 1,2 Prozent.

Effekt der Lohnentwicklung quantitativ nur gering

Fraglich ist nun, ob die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und der Löhne ausreicht, um die Kerninflation wie von der EZB prognostiziert ansteigen zu lassen. Mit Hilfe eines empirischen Modells hat DIW-Ökonomin Dany-Knedlik untersucht, wie die Kerninflationsrate reagiert, wenn die Arbeitslosigkeit sinkt beziehungsweise die Lohnstückkosten steigen. Tatsächlich ergaben die Berechnungen, dass sich beides zwar signifikant auf die Kerninflationsrate auswirkt, dieser Effekt jedoch quantitativ nicht sehr stark ausgeprägt ist. So zeigt sich, dass bei einer Senkung der konjunkturellen Arbeitslosigkeit um 0,1 Prozentpunkte das Lohnwachstum bei einem konstanten Niveau der langfristigen Arbeitsproduktivität nach ungefähr fünf Quartalen um 0,1 Prozentpunkte zulegen würde, die Kerninflationsrate allerdings nur um 0,04 Prozentpunkte. „Die positiven wirtschaftlichen Impulse seitens des Arbeitsmarktes müssten schon konstant stark sein, um die Kerninflation soweit anzukurbeln, dass sie der von der EZB angestrebten Inflationsrate entspricht“, zeigt sich Dany-Knedlik skeptisch. „Ein nachhaltiger Anstieg der Kerninflationsrate sollte aber erkennbar sein, bevor die EZB mit ihrer mittelfristig ausgerichteten Geldpolitik die Zinsen anhebt.“

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Mittelstand im Inland und Ausland auf Wachstumskurs

Das Wachstumshoch im Mittelstand hält unvermindert an. Als Arbeitgeber haben die KMU nochmals an Bedeutung gewonnen. Ein neuer Beschäftigungsrekord wird erreicht, die Umsätze steigen so stark wie seit Jahren nicht. Der Optimismus der Unternehmen bleibt groß. Dies zeigt das KfW-Mittelstandspanel 2018.

Mittelstand im Inland und Ausland auf Wachstumskurs

KfW, Pressemitteilung vom 23.10.2018

  • Größter Umsatzanstieg seit sechs Jahren
  • Bedeutung des Mittelstands für den Arbeitsmarkt wächst weiter
  • Profitabilität stagniert erstmals seit acht Jahren
  • Auslandsgeschäft wächst außerhalb Europas
  • Eigenkapitalpolster erreichen neues Rekordhoch

Das Wachstumshoch im Mittelstand hält unvermindert an. Als Arbeitgeber haben die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nochmals an Bedeutung gewonnen. Ein neuer Beschäftigungsrekord wird erreicht und der nächste ist in Sicht. Die Umsätze steigen so stark wie seit Jahren nicht. Der Optimismus der Unternehmen bleibt groß und lässt auf eine weiterhin hohe Wachstumsdynamik im Mittelstand hoffen. Dies zeigt das am 23.10.2018 vorgestellte KfW-Mittelstandspanel 2018.

Mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 4,7 % erzielten die mittelständischen Unternehmen den größten Anstieg seit sechs Jahren. Die aggregierten Inlandsumsätze liegen gegenwärtig bei etwa 4.150 Mrd. Euro und damit rund 190 Mrd. Euro über dem Vorjahreswert. Die Eigenfinanzierungskraft der mittelständischen Unternehmen erreicht die nächste Rekordmarke: Die durchschnittliche Eigenkapitalquote lag im Jahr 2017 bei 31,2 % (2016: 30,0 %). Der Mittelstand zeigt sich auch für die kommenden Jahre optimistisch: Bis zum Jahr 2020 rechnen deutlich mehr KMU mit steigenden Umsätzen (34 %) als mit sinkenden Umsätzen (16 %).

Ende 2017 waren 31,3 Millionen Personen in KMU erwerbstätig, ein Zuwachs von 418.000 bzw. 1,3 % gegenüber dem Vorjahr. Der Mittelstand bleibt auch in Zukunft Motor des Arbeitsmarkts: 15 % der KMU wollen ihre Mitarbeiterzahl im laufenden Jahr erhöhen, rund 10 % planen, die Zahl ihrer Mitarbeiter zu reduzieren.

Ein wiedererstarktes Standbein des Mittelstands ist das Auslandsgeschäft: 21 % der Unternehmen haben Umsätze im Ausland erzielt, das Volumen betrug 577 Mrd. Euro (+ 30 Mrd. Euro). Insgesamt lag der Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz im Mittelstand bei 28,6 %. Der Zuwachs wurde nahezu vollständig von großen Mittelständlern (> 50 FTE-Beschäftigte) sowie Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes getragen und ist auf eine Trendwende auf außereuropäischen Absatzmärkten zurückzuführen. Nachdem die Umsätze dort seit 2012 kontinuierlich gefallen waren, steigen sie 2017 von 161 auf 186 Mrd. Euro. Das Europageschäft konnte seinen Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hingegen nicht fortsetzen und ging um 2 Mrd. Euro auf 371 Mrd. Euro zurück, der europäische Anteil am Auslandsumsatz sank von 68 % auf 64 %.

Die Investitionen im Mittelstand haben im Jahr 2017 erneut angezogen und erreichen ein Gesamtvolumen von 211 Mrd. Euro (+3,4 %). Der Anstieg ist vor allem auf Investitionen in neue Anlagen und Bauten zurückzuführen, die mit einem Wert von 176 Mrd. Euro (+4 %) den höchsten Wert seit 2004 erreicht haben. Allerdings verteilen sich die Investitionen auf weniger Unternehmen: Nur noch 38 % der KMU haben Investitionen getätigt, (- 4 Prozentpunkte), die durchschnittliche Investitionshöhe ist um 14 % auf 150.000 Euro gestiegen.

Bei der Profitabilität hat der Mittelstand im Jahr 2017 erstmals einen leichten Rückgang zu verzeichnen: die durchschnittliche Umsatzrendite ging um 0,1 Prozentpunkte auf aktuell 7,2 % zurück. Sie liegt damit allerdings weiter auf einem guten Niveau, konnte sie doch über die vergangenen 12 Jahre hinweg um 1,8 Prozentpunkte zulegen.

Der Chefvolkswirt der KfW, Dr. Jörg Zeuner, warnt trotz hoher Umsatzzuwächse und Eigenkapitalausstattung vor Selbstzufriedenheit: „Die hohe Eigenkapitalausstattung der Unternehmen ist zwar einerseits ein Signal der Stärke, andererseits hinterlässt sie im Lichte der sinkenden Zahl an Investoren einen faden Beigeschmack. Mir wäre es lieber, wenn mehr Unternehmen einen größeren Teil ihrer Gewinne für Innovationen, Digitalisierungsmaßnahmen, neue Geschäftsmodelle oder einen verbesserten Ressourceneinsatz einsetzen würden. Der Mittelstand muss seine Produktivität gespeist aus Fortschritt wieder mehr in den Blick nehmen. Der steigende Aufwand für Löhne und Ressourcen erfordert das, will der Mittelstand seine Profitabilität erhalten.“

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Anzeigepflicht von Steuergestaltungen – Deutschland als Musterknabe auf Kosten seiner Unternehmen?

Mit ihrer neuen Richtlinie zur Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen bürdet die EU vielen Unternehmen hierzulande enorme bürokratische Lasten auf. Einige Bundesländer wollen die Meldepflichten sogar noch ausweiten – obwohl die ohnehin unterbesetzten Finanzverwaltungen diese Daten gar nicht nutzbringend auswerten könnten. Der DIHK mahnt deshalb, nicht einer Kultur des Misstrauens Vorschub zu leisten, sondern vielmehr die kooperative Zusammenarbeit zu stärken.

Anzeigepflicht von Steuergestaltungen – Deutschland als Musterknabe auf Kosten seiner Unternehmen?

DIHK, Mitteilung vom 18.10.2018

Europa braucht Unternehmen, die Unternehmen brauchen Europa, so fasst der DIHK seine Position zur Europapolitik zusammen. Mit der EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen führt die EU nun aber wieder einmal eine Regelung ein, die es den Europabefürwortern schwermacht. Denn die neue Richtlinie hat für viele Unternehmen in Deutschland eine enorme bürokratische Belastung zur Folge. Bis Ende 2019 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Schon eine Eins-zu-Eins-Überführung der Richtlinie wirft schwerwiegende Fragen auf. Leider wollen manche politische Verantwortliche in Deutschland den Unternehmen sogar noch strengere Verpflichtungen auferlegen.

Unbestimmte Rechtsbegriffe lösen bei Unternehmen Unsicherheit aus

Einige international agierende Unternehmen nutzen Unterschiede in den Steuerbelastungen, um durch Gewinnverlagerungen ihre Belastungen zu vermindern. Diese – durchaus gesetzeskonformen – Steuerpraktiken will die EU mit der neuen Richtlinie unterbinden: Unternehmen und Steuerberater sind ab Januar 2020 verpflichtet, alle steuerlich relevanten, grenzüberschreitenden „Steuergestaltungen“ innerhalb von 30 Tagen an das Finanzamt zu melden. Das Problem: Die Richtlinie verwendet eine große Zahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die Unsicherheit statt Rechtssicherheit schaffen. Für die Unternehmen bleibt damit unklar, welche Sachverhalte künftig meldepflichtig sind. Neben Änderungen von Geschäftsprozessen oder der Finanzierung von Investitionen können sogar auch die Errichtung einer Produktionsstätte oder Unternehmensnachfolgeregelungen darunterfallen. Anzeigepflichtig könnte aber auch schon der Abschluss eines Ehevertrages sein. Der DIHK hatte bereits vor Verabschiedung der Richtlinie auf die vielen Webfehler hingewiesen. Dennoch hat die Bundesregierung im EU-Ministerrat zugestimmt.

Wenigstens eine Verschärfung verhindern

Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen die Richtlinie Eins-zu-Eins umsetzt. Einige Bundesländer wollen aber mehr: Auf Initiative von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hat die Finanzministerkonferenz (FMK) im Juni dieses Jahres eine Ausdehnung der Meldepflicht auch auf rein inländische Sachverhalte gefordert. Den Finanzverwaltungen sollen demnach neben Informationen aus der Einkommen-, Körperschaft- und Erbschaftsteuer auch Informationen aus der Grunderwerbsteuer zur Verfügung gestellt werden. Damit würde die ohnehin wachsende Flut an Meldungen nochmals vergrößert. Denn viele Unternehmen würden vorsorglich aus Selbstschutz umfassend steuerliche Regelungen melden. Erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen wären die Folge. Auch wäre die Finanzverwaltung angesichts der akuten Personalnot gar nicht in der Lage, noch mehr Daten auszuwerten und hieraus einen Mehrwert für ihr Risikomanagement zu generieren. Eine weitere Ausdehnung der Meldepflicht ist auch gar nicht erforderlich – gerade angesichts bereits bestehender umfangreicher Offenlegungs- und Missbrauchsregelungen und intensiver Betriebsprüfungen. Schon jetzt liegen den Finanzverwaltungen dadurch ausreichend viele Informationen vor, um ihre Risikomanagementsysteme zu verbessern.

Mehr Kooperation statt Konfrontation ist gefordert

Statt einer Kultur des Misstrauens Vorschub zu leisten, sollte vielmehr die kooperative Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung gestärkt werden. Hier könnte das niederländische Modell, das sogenannte „horizontal monitoring“, ein Vorbild sein. Danach wird ein enger Austausch zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung praktiziert. Ein wichtiges Element eines solchen Austauschs sollte sein, dass die Unternehmen in einer angemessenen Frist (von zum Beispiel sechs Monaten) eine verbindliche Auskunft von ihrem Finanzamt erhalten, wenn sie eine Frage zu einem konkreten steuerlichen Sachverhalt eingereicht haben.

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