Exporte im Juni 2025: +0,8 % zum Mai 2025

Im Juni 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Mai 2025 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % und die Importe um 4,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 stiegen die Exporte um 2,4 % und die Importe um 7,9 %, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.08.2025

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Juni 2025
130,5 Milliarden Euro
+0,8 % zum Vormonat
+2,4 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Juni 2025
115,6 Milliarden Euro
+4,2 % zum Vormonat
+7,9 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Juni 2025
14,9 Milliarden Euro

Im Juni 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Mai 2025 kalender- und saisonbereinigt um 0,8 % und die Importe um 4,2 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 stiegen die Exporte um 2,4 % und die Importe um 7,9 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.

Im Juni 2025 wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 130,5 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 115,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss damit im Juni 2025 mit einem Überschuss von 14,9 Milliarden Euro ab. Im Mai 2025 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +18,5 Milliarden Euro betragen. Im Juni 2024 hatte er bei +20,3 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Juni 2025 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 73,0 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 59,6 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Mai 2025 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 2,4 % und die Importe aus diesen Staaten um 3,5 %. In die Staaten der Eurozone wurden Waren im Wert von 50,7 Milliarden Euro (+3,1 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 39,3 Milliarden Euro (+3,9 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden Waren im Wert von 22,3 Milliarden Euro (+1,0 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 20,4 Milliarden Euro (+2,8 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Juni 2025 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 57,5 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 56,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Mai 2025 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 1,2 % ab und die Importe von dort um 5,0 % zu.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Juni 2025 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 2,1 % weniger Waren exportiert als im Mai 2025. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten auf 11,8 Milliarden Euro, das war der dritte Rückgang in Folge und der niedrigste Wert seit Februar 2022 (11,2 Milliarden Euro). Gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2024 nahmen die Exporte in die Vereinigten Staaten kalender- und saisonbereinigt um 8,4 % ab. Die Exporte in die Volksrepublik China stiegen im Vergleich zum Mai 2025 um 1,1 % auf 6,9 Milliarden Euro. Die Exporte in das Vereinigte Königreich stiegen im Vergleich zum Vormonat um 0,4 % auf 7,2 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Juni 2025 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 14,6 Milliarden Euro eingeführt. Das waren 5,8 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen um 19,8 % auf 8,8 Milliarden Euro, das war der höchste Wert seit Juni 2022 (ebenfalls 8,8 Milliarden Euro). Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 5,5 % auf 3,0 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation stiegen im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 kalender- und saisonbereinigt um 10,3 % auf 0,6 Milliarden Euro, gegenüber Juni 2024 nahmen sie um 3,6 % zu. Die Importe aus Russland stiegen im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 um 46,0 % auf 0,1 Milliarden Euro, gegenüber Juni 2024 nahmen sie um 17,7 % ab.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Juni 2025 Waren im Wert von 128,7 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 113,2 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 stiegen die Exporte damit um 0,1 % und die Importe um 5,9 % an. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Juni 2025 mit einem Überschuss von 15,5 Milliarden Euro ab. Im Juni 2024 hatte der Saldo +21,6 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Produktion im Juni 2025: -1,9 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 um 1,9 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.08.2025

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen um 2,2 % gesunken

Produktion im Produzierenden Gewerbe
Juni 2025 (real, vorläufig):
-1,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Mai 2025 (real, revidiert):
-0,1 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,9 % gesunken. Damit erreichte die Produktion im Produzierenden Gewerbe den niedrigsten Stand seit Mai 2020, als die Produktion infolge der Corona-Pandemie eingebrochen war. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich nahm die Produktion im 2. Quartal 2025 um 1,0 % ab und sank damit ebenfalls auf ein so niedriges Niveau wie zuletzt in der ersten Jahreshälfte 2020. Im Mai 2025 sank die Produktion gegenüber April 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse leicht um 0,1 % (vorläufiger Wert: +1,2 %). Die außergewöhnlich hohe Revision ist auf Korrekturmeldungen einiger Betriebe aus der Automobilindustrie zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 war die Produktion im Juni 2025 kalenderbereinigt 3,6 % niedriger.

Produktionsrückgänge im Maschinenbau, in der Pharmaindustrie und in der Nahrungsmittelindustrie

Die negative Entwicklung der Produktion im Juni 2025 ist vor allem auf die Rückgänge im Maschinenbau (kalender- und saisonbereinigt -5,3 % zum Vormonat), in der Pharmaindustrie (-11,0 %) und in der Nahrungsmittelindustrie (-6,3 %) zurückzuführen. Positiv wirkte sich hingegen der Zuwachs bei der Energieerzeugung (+3,1 %) aus.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) sank im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt um 2,8 %. Innerhalb der Industrie war ein Rückgang über alle drei Hauptgruppen zu verzeichnen: Die Produktion von Konsumgütern sank um 5,6 %, die Produktion von Investitionsgütern um 3,2 % und Produktion von Vorleistungsgütern um 0,6 %. Außerhalb der Industrie stieg die Bauproduktion um 0,7 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 sank die Industrieproduktion kalenderbereinigt um 4,7 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt um 2,2 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in den energieintensiven Industriezweigen im 2. Quartal 2025 um 2,3 % niedriger als im 1. Quartal 2025. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Juni 2024 war die energieintensive Produktion im Juni 2025 kalenderbereinigt um 7,4 % niedriger.
Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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KfW Research: Stimmung im Mittelstand bleibt auf Erholungskurs

Der deutsche Mittelstand schaut immer positiver auf die kommenden Monate. Das Geschäftsklima stieg lt. KfW dadurch im Juli zum fünften Mal in Folge – diesmal um 1,6 Zähler auf nun minus 12,4 Punkte.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 06.08.2025

  • KfW-ifo-Geschäftsklima steigt das fünfte Mal in Folge
  • Besonders das Verarbeitende Gewerbe ist optimistischer
  • Konjunkturaufschwung scheint greifbar

Der deutsche Mittelstand schaut immer positiver auf die kommenden Monate. Das Geschäftsklima stieg dadurch im Juli zum fünften Mal in Folge – diesmal um 1,6 Zähler auf nun minus 12,4 Punkte. Damit lag es zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird. Doch der Konjunkturaufschwung scheint greifbar.

Die mittelständischen Unternehmen bewerteten zwar ihre aktuelle Lage nur marginal besser als im Vormonat. Ihre Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten aber stiegen deutlich – das trieb den Index weiter aus dem Stimmungstief. Im KfW-ifo-Mittelstandsbarometer wertet KfW Research Ergebnisse der Konjunkturumfragen des ifo Instituts, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Hauptwirtschaftsbereichen, aus.

„Vieles spricht dafür, dass es sich bei dem Stimmungsaufschwung in der deutschen Wirtschaft um mehr als nur ein Strohfeuer handelt“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

„Die neue Bundesregierung hat die Mittel für einen massiven Fiskalstimulus. Schon im zweiten Halbjahr könnten etwa die neu geschaffenen degressiven Abschreibungen den Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen einen Schub verleihen. Spätestens 2026 dürfte sich dann die Ausweitung der staatlichen Infrastrukturinvestitionen und Militärausgaben positiv in der deutschen Konjunktur niederschlagen.“

Das mittelständische Geschäftsklima verbesserte sich im Juli in allen Hauptwirtschaftsbereichen – besonders stark allerdings im Verarbeitenden Gewerbe, gefolgt von den eng mit der Industriekonjunktur verbundenen Großhandelsunternehmen.

Auch in den deutschen Großunternehmen stieg die Laune. Nach einem Plus von 1,3 Zählern im Juli liegt der Geschäftsklimaindex der Großunternehmen mit minus 19,6 Punkten jedoch noch immer deutlich tiefer als im Mittelstand. Vor allem die Lagebeurteilung ist bei den Großunternehmen weiterhin sehr schlecht. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass Großunternehmen im Regelfall mehr von geopolitischen Entwicklungen beeinflusst werden als Mittelständler.

Quelle: KfW

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Juni 2025: -1,0 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,0 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.08.2025

Auftragseingang ohne Großaufträge: +0,5 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe
Juni 2025 (real, vorläufig):
-1,0 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+0,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Mai 2025 (real, revidiert):
-0,8 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
+6,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2025 gegenüber Mai 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,0 % gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,5 % höher als im Vormonat. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 2. Quartal 2025 um 3,1 % höher als im 1. Quartal 2025, ohne Großaufträge stieg er um 0,1 %. Im Mai 2025 sank der Auftragseingang nach Revision der vorläufigen Ergebnisse gegenüber April 2025 um 0,8 % (vorläufiger Wert: -1,4 %). Die vergleichsweise hohe Revision im Mai 2025 ist auf einen nachgemeldeten Großauftrag im Sonstigen Fahrzeugbau zurückzuführen.

Die negative Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juni 2025 ist auf ein für den Monat Juni niedriges Niveau an Neuaufträgen im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; saison- und kalenderbereinigt -23,1 % zum Vormonat) zurückzuführen. Auch die Rückgänge des Auftragseingangs in der Automobilindustrie (-7,6 %) und in der Herstellung von Metallerzeugnissen (-12,9 %) beeinflussten das Gesamtergebnis negativ. Positiv wirkte sich hingegen der Anstieg des Auftragseingangs im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (+23,5 %) aus.

Bei den Investitionsgütern sank der Auftragseingang im Juni 2025 um 5,3 % gegenüber dem Vormonat. Bei den Konsumgütern stieg der Auftragseingang im Juni 2025 um 0,5 %, bei den Vorleistungsgütern stieg der Auftragseingang um 6,1 %.

Die Auslandsaufträge gingen im Juni 2025 um 3,0 % zurück. Dabei stiegen die Aufträge aus der Eurozone um 5,2 %, die Aufträge von außerhalb der Eurozone gingen hingegen um 7,8 % zurück. Die Inlandsaufträge stiegen um 2,2 %.

Umsatz im Juni 2025 um 0,9 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Juni 2025 saison- und kalenderbereinigt 0,9 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2024 war der Umsatz kalenderbereinigt 1,2 % geringer. Für Mai 2025 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 1,8 % gegenüber April 2025 (vorläufiges Ergebnis: -1,9 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Bitkom fordert Nachbesserungen an Vergabebeschleunigungs- und Tariftreuegesetz

In einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter 152 Tech Startups haben 90 Prozent angegeben, dass die Vereinfachung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen eine wichtige politische Maßnahme der neuen Regierung wäre. Bitkom fordert, die Koalition sollte hier noch vor dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche nachbessern!

Bitkom, Pressemitteilung vom 01.08.2025

Regierung erschwert Startups den Zugang zu öffentlichen Aufträgen – Statt dem versprochenen Bürokratieabbau droht zusätzlicher Aufwand

Noch im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung Startups einen leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen und allgemein weniger Bürokratie versprochen. Davon ist nun nicht mehr die Rede: Zwei wichtige Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett in der Woche ab 04.08.2025 verabschieden will, schließen die meisten Startups de facto von öffentlichen Aufträgen aus und sorgen für zusätzliche Bürokratie, auch für andere Unternehmen der Digitalbranche. „Anstatt die angekündigten Erleichterungen umzusetzen, erhöht die Bundesregierung die Hürden für Startups“, stellt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst fest.

So war noch im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden, dass an Startups in den ersten vier Jahren nach Gründung Direktaufträge bis zu 100.000 Euro möglich sein sollen, wenn es um innovative Produkte oder Services geht. Außerdem sollte das geplante Tariftreuegesetz in diesen Fällen nicht angewendet werden. Doch von beiden Ausnahmen ist in den Entwürfen zum Vergabebeschleunigungs- und dem Bundestariftreuegesetz nichts zu finden. „Damit fehlt den Verwaltungen der Zugang zu den innovativen Lösungen von Startups, gleichzeitig fehlt Tech-Startups der Staat als Ankerkunde“, so Wintergerst. „Statt den Vergabeprozess komplizierter zu machen, sollte die Zusammenarbeit zwischen Startups und Verwaltungen intensiviert werden.“ In einer aktuellen Bitkom-Umfrage unter 152 Tech Startups haben 90 Prozent angegeben, dass die Vereinfachung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen eine wichtige politische Maßnahme der neuen Regierung wäre. Wintergerst: „Die Koalition sollte hier noch vor dem Kabinettsbeschluss nachbessern und ihr Versprechen an die Startup-Szene einlösen.“

Aber nicht nur für Startups werden die Hürden erhöht. So schafft die geplante Bundestariftreueregelung für alle Unternehmen zusätzliche Bürokratie, um die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen. „Gerade in der Digitalwirtschaft sind Tarifverträge nicht üblich. Dennoch werden vielfach bei hohen Standards auch überdurchschnittlich außergewöhnlich gute Gehälter gezahlt. Den Aufwand, dies für öffentliche Aufträge nachzuweisen, werden aber viele Unternehmen scheuen und sich auf ihre Kunden in der Wirtschaft konzentrieren“, so Wintergerst. „Das Tariftreuegesetz wird zum Hemmschuh für die Digitalisierung der Verwaltungen.“

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Importpreise im Juni 2025: -1,4 % gegenüber Juni 2024

Die Importpreise waren im Juni 2025 um 1,4 % niedriger als im Juni 2024. Im Mai 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,1 % gelegen, im April 2025 bei -0,4 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, blieben die Einfuhrpreise im Juni 2025 gegenüber dem Vormonat Mai 2025 unverändert (0,0 %).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.07.2025

Importpreise, Juni 2025
-1,4 % zum Vorjahresmonat
0,0 % zum Vormonat

Exportpreise, Juni 2025
+0,7 % zum Vorjahresmonat
-0,1 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im Juni 2025 um 1,4 % niedriger als im Juni 2024. Im Mai 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,1 % gelegen, im April 2025 bei -0,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Einfuhrpreise im Juni 2025 gegenüber dem Vormonat Mai 2025 unverändert (0,0 %).

Die Exportpreise lagen im Juni 2025 um 0,7 % höher als im Juni 2024. Im Mai und im April 2025 hatte die Vorjahresveränderungsrate jeweils bei +1,0 % gelegen. Gegenüber Mai 2025 fielen die Ausfuhrpreise geringfügig um 0,1 %.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im Juni 2025 hatte erneut der Rückgang der Preise für Energie mit -13,6 % gegenüber Juni 2024. Gegenüber Mai 2025 stiegen die Energiepreise allerdings im Durchschnitt um 3,4 %.

Günstiger als im Juni 2024 waren elektrischer Strom (-24,7 %), rohes Erdöl (-20,6 %), Steinkohle (-18,1 %) und Mineralölerzeugnisse (-14,4 %). Preisrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat gab es auch bei Erdgas (-4,1 %).

Während elektrischer Strom auch gegenüber dem Vormonat um 4,9 % preiswerter wurde, verteuerten sich im Vergleich zu Mai 2025 Erdöl um 5,4 %, Mineralölerzeugnisse um 4,2 %, Erdgas um 2,4 % und Steinkohle um 1,8 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Juni 2025 um 0,1 % höher als im Juni 2024. Gegenüber Mai 2025 waren sie dagegen 0,4 % niedriger. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex 0,4 % unter dem Stand von Juni 2024 und 0,3 % unter dem Stand von Mai 2025.

Preissenkungen auch bei Vorleistungs- und Investitionsgütern

Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen 1,2 % unter denen des Vorjahresmonats (-0,3 % gegenüber Mai 2025), für Investitionsgüter waren sie 0,5 % niedriger als im Vorjahresmonat (-0,2 % gegenüber Mai 2025).

Preissteigerungen weiterhin bei Konsumgütern und landwirtschaftlichen Gütern

Die Preise für importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im Juni 2025 um 2,1 % höher als im Vorjahr, aber 0,4 % niedriger als im Vormonat. Importierte Verbrauchsgüter waren dabei 2,8 % teurer als im Juni 2024 (-0,3 % gegenüber Mai 2025), während sich importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 0,6 % verbilligten (-0,5 % gegenüber Mai 2025).

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +9,9 % deutlich mehr bezahlt werden als im Juni 2024. Gegenüber Mai 2025 fielen hier die Preise aber um 0,3 %. Mehr als im Juni 2024 kosteten vor allem Kaffee (geröstet oder entkoffeiniert; +36,1 %), Rindfleisch (+33,5 %), Süßwaren (ohne Dauerbackwaren; +29,9 %), Orangensaft (+29,0 %), Geflügelfleisch (+28,6 %), Apfelsaft (+26,2 %) sowie Milch und Milcherzeugnisse (+11,6 %). Bei den Süßwaren lag die Teuerung hauptsächlich an den gestiegenen Preisen für Schokolade und andere Süßwaren (+34,2 %).

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im Juni 2025 um 1,7 % über denen des Vorjahresmonats (-0,9 % gegenüber Mai 2025). Insbesondere Rohkaffee war deutlich teurer als vor einem Jahr (+37,4 %), gegenüber dem Vormonat sanken die Rohkaffeepreise aber um 6,6 %.

Mehr als vor einem Jahr kosteten auch Speisezwiebeln (+61,7 %) sowie Geflügel und Eier (+13,8 %). Auch gegenüber Mai 2025 waren diese Produkte teurer: Speisezwiebeln um 5,2 %, Geflügel und Eier um 0,2 %.

Dagegen waren unter anderem Kartoffeln (-11,3 %) preiswerter als vor einem Jahr (-12,1 % gegenüber Mai 2025), ebenso lebende Schweine (-11,0 % gegenüber Juni 2024 und -1,7 % gegenüber Mai 2025). Auch die Rohkakaopreise waren niedriger als im Juni 2024 (-3,0 %) und fielen auch gegenüber Mai 2025 (-4,1 %).

Einfluss auf Entwicklung der Exportpreise im Vorjahresvergleich am größten bei Konsum- und Investitionsgütern

Bei der Ausfuhr hatten im Juni 2025 die Preissteigerungen bei Konsum- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.

Exportierte Konsumgüter waren 1,7 % teurer als im Juni 2024 (-0,3 % gegenüber Mai 2025). Die Preise für Verbrauchsgüter lagen hier 1,8 % über denen des Vorjahres, Gebrauchsgüter waren 1,4 % teurer als im Juni 2024. Insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) wurde zu 47,5 % höheren Preisen exportiert als im Juni 2024 (-1,3 % gegenüber Mai 2025).

Ausgeführte Investitionsgüter verteuerten sich um 1,1 % gegenüber Juni 2024, gegenüber dem Vormonat veränderte sich das Preisniveau aber nicht.

Vorleistungsgüter waren 0,2 % teurer als im Juni 2024, das Preisniveau veränderte sich ebenfalls im Vergleich zu Mai 2025 nicht.

Weniger als im Vorjahresmonat kosteten dagegen Energieexporte (-7,1 %). Hier stiegen die Preise aber gegenüber Mai 2025 um 1,5 %. Während Mineralölerzeugnisse 12,4 % billiger waren als im Vorjahr (+3,7 % gegenüber Mai 2025), lagen die Erdgaspreise 5,3 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber Mai 2025 wurde Erdgas 0,6 % teurer exportiert.

Die Exporte landwirtschaftlicher Güter waren im Vorjahresvergleich 2,4 % billiger. Auch gegenüber Mai 2025 fielen die Preise (-1,7 %).

Berechnung der Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle

Berechnungsgrundlage für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung der Indizes ein.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Investitionsoffensive für den Mittelstand: Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen wird weiter ausgebaut

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren auf dieser Grundlage im Jahr 2026 von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Mrd. Euro.

BMWE, Pressemitteilung vom 30.07.2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren auf dieser Grundlage im Jahr 2026 von zinsgünstigen Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund 12 Milliarden Euro.

Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen haben allerdings strukturell größere Schwierigkeiten, sich am Kapitalmarkt zu finanzieren. Hier setzt das ERP-Sondervermögen mit Finanzierungangeboten an. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 optimiert die Bundesregierung nun den Zugang des Mittelstands zu günstigen Krediten und Beteiligungskapital. Die ERP-Förderung legt dabei weiterhin einen Schwerpunkt auf die Finanzierung für Gründungen einschließlich Unternehmensnachfolgen. Zudem werden die volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereiche Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital verstärkt unterstützt: für einen investitionsfreudigen Mittelstand, innovative Start-Ups und die Digitalisierung unserer Unternehmen.

Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von Krediten zur Verfügung gestellt. Diese zeichnen sich durch besonders günstige Zinsen, lange Laufzeiten, Haftungsfreistellungen für die Hausbanken und durch den Verzicht auf Tilgungsleistungen in den ersten Jahren aus. Die neu konzipierten Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ sowie „ERP-Förderkredit Innovation“ unterstützen den Mittelstand verstärkt in dem Bereich zukunftsorientierte Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz. Hierzu gehört auch ein kombinierter finanzieller Zuschuss in Höhe von bis zu 5,0 % der Kreditsumme.

Zum ERP-Sondervermögen

Das ERP-Sondervermögen ist ursprünglich aus Mitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft hervorgegangen. Seit über 75 Jahren fördert es die deutsche Wirtschaft. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können.

Das ERP-Sondervermögen wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet. Die ERP-Förderprogramme auf Basis von Krediten werden zum großen Teil über die KfW zur Verfügung
gestellt. Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht und vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Inflationsrate im Juli 2025 voraussichtlich +2,0 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2025 voraussichtlich +2,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2025 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.07.2025

Verbraucherpreisindex, Juli 2025:
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juli 2025:
+1,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,4 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2025 voraussichtlich +2,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2025 um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Juli 2025 voraussichtlich +2,7 %.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Hinweis

Die endgültigen Ergebnisse für Juli 2025 werden am 13. August 2025 veröffentlicht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Mehr digitale Sicherheit: Kabinett beschließt Umsetzung der NIS-2-Richtlinie 

Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen – für Wirtschaft und Verwaltung. Das Bundeskabinett hat das NIS2-Umsetzungsgesetz am 30.07.2025 beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 30.07.2025

Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen – für Wirtschaft und Verwaltung. Wie der Kabinettsbeschluss zur Umsetzung von NIS-2 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit beitragen kann und warum das aktuell besonders wichtig ist.

Die sicherheitspolitische Lage in Europa und darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Terrorangriff der Hamas auf Israel zeigen, wie anfällig die Gesellschaft ist – auch im digitalen Raum. Wirtschaft und Verwaltung sehen sich zunehmend Angriffen durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage ausgesetzt.

Höhere Anforderungen an Cybersicherheit

Mit einem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, will die Bundesregierung einheitliche europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen. Das Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken.

Erweiterte Vorgaben für mehr Sicherheit

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlich europäischen Sicherheitsstandards und setzt strengere Sicherheitsanforderungen voraus. Sie sieht zudem umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.

Zentrale Versorgungsbereiche stärken

Insbesondere Unternehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtig sind – etwa in den Bereichen Gesundheit, Energie und Infrastruktur – müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Dazu zählen unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme.

Einheitliche Standards für die Bundesverwaltung

Auch die Behörden der Bundesverwaltung müssen künftig verbindliche IT-Sicherheitsstandards treffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dabei wesentlich unterstützen. Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen künftig unter der Aufsicht des BSI weitreichende Anforderungen zur IT-Sicherheit erfüllen. Die Behörden müssen unter anderem auf Vorfälle fristgerecht reagieren, Meldepflichten einhalten und Maßnahmen entsprechend dem IT-Grundschutz umsetzen.

Mehr Schutz für die Gesellschaft

Mit dem neuen Gesetz wird die digitale Infrastruktur widerstandfähiger. Eine stabile Energieversorgung, funktionierende Kommunikation im Krisenfall und der Schutz persönlicher Daten stärkt nicht nur Unternehmen und Behörden, sondern auch die Menschen, die auf deren Leistungen angewiesen sind.

Quelle: Bundesregierung

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Im Kabinett beschlossen: Sozialer Schutz für Paketboten 

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Deshalb hat das Kabinett jetzt die Entfristung des Gesetzes beschlossen.

Bundesregierung, Mitteilung vom 30.07.2025

Weniger Scheinselbstständigkeit und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Das Paketboten-Schutzgesetz hat die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessert. Deshalb hat das Kabinett jetzt die Entfristung des Gesetzes beschlossen. Doch was genau regelt es?

Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel nimmt auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu. Durch die hohe Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dadurch kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Das Paketboten-Schutz-Gesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Sub­unternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, das Gesetz zu entfristen.

Wirksamer Schutz gegen Scheinselbstständigkeit

Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Jetzt soll sie dauerhaft gelten, denn Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sie wirksam ist: In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden, für deren Beitragsschulden zu haften.

Damit schützt das Gesetz die Beschäftigten in der Paketzustellung, indem es den Sozialversicherungsträgern leichter gemacht wird, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Außerdem trägt es dazu bei, Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen und Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft zu vermeiden.

Generalunternehmerhaftung ausgeweitet

Um den Missständen in der Paketbranche entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung 2019 die sogenannte Nachunternehmerhaftung – oder auch Generalunternehmerhaftung – auf die Paketbranche ausgeweitet. Das heißt, dass sich Generalunternehmer von der Haftung befreien können, indem sie von den Nachunternehmern eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften aus und belegen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit. In der Fleischwirtschaft und der Baubranche gilt diese Praxis bereits seit Langem.

Hinweis

Das Kabinett hat die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes nun beschlossen. Hintergrund ist, dass der Kabinettsbeschluss vom September 2024 nicht abschließend behandelt wurde und deshalb in der 20. Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen ist.

Quelle: Bundesregierung

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