Gründungsaktivitäten in Deutschland erreichen Allzeithoch

Die Gründungsbereitschaft in Deutschland nimmt zu und hat in den letzten drei Jahren ein Allzeithoch erreicht. Dies zeigen die Ergebnisse des vom BMWE veröffentlichten Global Entrepreneurship Monitors (GEM).

BMWE, Pressemitteilung vom 01.07.2025

Die Gründungsbereitschaft in Deutschland nimmt zu und hat in den letzten drei Jahren ein Allzeithoch erreicht. Dies zeigen die Ergebnisse des heute veröffentlichten Global Entrepreneurship Monitors (GEM). Laut dem Bericht haben 9,8 % der 18- bis 64-jährigen in den letzten dreieinhalb Jahren in Deutschland gegründet oder konkrete Schritte zu einer Unternehmensgründung unternommen. Deutschland schiebt sich damit im internationalen Vergleich der GEM-Länder mit hohem Einkommen ins Mittelfeld. Mit 11 % ist dabei der Anteil der Gründerinnen und Gründer vergleichsweise hoch, die in Branchen mit mittlerer oder hoher Technologieintensität tätig sind bzw. tätig sein werden. Immer mehr Frauen entscheiden sich zudem zu einer Unternehmensgründung. Dies verringert den sog. Gendergap, d. h. den Unterschied zwischen Männern und Frauen bei den Gründungen. Im Jahr 2024 waren von 100 Gründungspersonen 43 weiblich und 57 männlich.

Gitta Connemann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Beauftragte für den Mittelstand: „Immer mehr Menschen in Deutschland gründen ein Unternehmen. Das ist eine starke und gute Nachricht. Denn Gründerinnen und Gründer sind Mutmacher. Sie bringen Ideen voran, schaffen Arbeitsplätze und sorgen für Zukunft. Wir wollen, dass sie den besten Start haben – egal ob im Hörsaal, in der Werkstatt oder bei der Übernahme eines Betriebs. Jede Gründung zählt. Damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, verbessern wir die Bedingungen: weniger Bürokratie, mehr Tempo – zum Beispiel durch digitale Verfahren. Denn wer gründet, soll machen können – nicht warten müssen.“

Zum Global Entrepreneurship Monitor (GEM): Der GEM-Länderbericht Deutschland wird auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Kooperation zwischen dem RKW Kompetenzzentrum und dem Johann Heinrich von Thünen Institut für Innovation und Wertschöpfung der Leibniz Universität Hannover erstellt. Die Ergebnisse des Länderberichts basieren auf Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern in 51 Ländern sowie Befragungen von Gründungsexpertinnen und -experten in 56 Ländern. Der GEM-Bericht ermöglicht seit 25 Jahren eine vergleichende Betrachtung der Gründungsaktivitäten in den über 50 teilnehmenden Ländern.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2025 mit 0,0 % unverändert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.06.2025

Verbraucherpreisindex, Juni 2025:
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
0,0 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juni 2025:
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,1 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2025 mit 0,0 % unverändert. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Juni 2025 voraussichtlich +2,7 %

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Importpreise im Mai 2025: -1,1 % gegenüber Mai 2024

Die Importpreise waren im Mai 2025 um 1,1 % niedriger als im Mai 2024. Im April 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,4 % gelegen, im März 2025 bei +2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im Mai 2025 gegenüber dem Vormonat April 2025 um 0,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.06.2025

Importpreise, Mai 2025
-1,1 % zum Vorjahresmonat
-0,7 % zum Vormonat

Exportpreise, Mai 2025
+1,0 % zum Vorjahresmonat
0,0 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im Mai 2025 um 1,1 % niedriger als im Mai 2024. Im April 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,4 % gelegen, im März 2025 bei +2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im Mai 2025 gegenüber dem Vormonat April 2025 um 0,7 %.

Die Exportpreise lagen im Mai 2025 um 1,0 % über dem Stand von Mai 2024. Im April 2025 hatte die Vorjahresveränderungsrate ebenfalls bei +1,0 % gelegen, im März 2025 bei +2,0 %. Gegenüber April 2025 veränderten sich die Ausfuhrpreise nicht.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im Mai 2025 hatte der Rückgang der Preise für Energie mit -14,6 % gegenüber Mai 2024. Gegenüber April 2025 fielen die Preise hier um 4,4 %.

Günstiger als im Mai 2024 waren rohes Erdöl (-26,4 %), Steinkohle (-21,2 %), und Mineralölerzeugnisse (-17,3 %). Preisrückgänge gegenüber dem Vormonat gab es zudem bei Erdöl (-6,5 %), Mineralölerzeugnisse (-3,2 %) und Steinkohle (-2,2 %).

Die Einfuhrpreise für elektrischen Strom waren dagegen 1,7 % höher als im Mai 2024, für Erdgas lagen sie 0,5 % über denen des Vorjahres. Gegenüber April 2025 wurde beides aber billiger: elektrischer Strom um 13,5 % und Erdgas um 3,0 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Mai 2025 um 0,4 % höher als im Mai 2024. Gegenüber April 2025 waren sie dagegen um 0,3 % niedriger. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex ebenfalls 0,4 % über dem Stand von Mai 2024 und 0,4 % unter dem Stand von April 2025.

Preissenkungen auch bei Vorleistungs- und Investitionsgütern

Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen 1,0 % unter denen des Vorjahresmonats (-0,5 % gegenüber April 2025), für Investitionsgüter waren sie 0,3 % niedriger als im Vorjahresmonat (-0,2 % gegenüber April 2025).

Preissteigerungen weiterhin bei Konsumgütern und landwirtschaftlichen Gütern

Die Preise für importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im Mai 2025 um 2,7 % höher als im Vorjahr, veränderten sich aber im Vergleich zum April 2025 nicht. Importierte Verbrauchsgüter waren dabei 3,3 % teurer als im Mai 2024 (0,0 % gegenüber April 2025), während sich die Preise für importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich nicht veränderten (-0,1 % gegenüber April 2025).

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +10,5 % deutlich mehr bezahlt werden als im Mai 2024 (+0,7 % gegenüber April 2025). Mehr als im Mai 2024 kosteten vor allem Orangensaft (+33,9 %), Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) (+33,8 %), Apfelsaft (+32,9 %), Rindfleisch (+32,8 %), Geflügelfleisch (+28,9 %) sowie Milch und Milcherzeugnisse (+13,0 %). Bei den Süßwaren lag die Teuerung hauptsächlich an den gestiegenen Preisen für Schokolade und andere Süßwaren (+35,6 %).

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im Mai 2025 um 4,2 % über denen des Vorjahresmonats (-2,3 % gegenüber April 2025). Insbesondere Rohkaffee war deutlich teurer als vor einem Jahr (+50,0 %), gegenüber dem Vormonat sanken die Preise hier um 3,8 %.

Mehr als vor einem Jahr kosteten auch Speisezwiebeln (+26,6 %), Rohkakao (+12,5 %) sowie Geflügel und Eier (+12,0 %). Auch gegenüber April 2025 waren diese Produkte teurer: Speisezwiebeln um 14,2 %, Rohkakao um 4,3 % und Geflügel und Eier um 0,8 %.

Dagegen waren unter anderem lebende Schweine (-10,5 %) preiswerter als vor einem Jahr (+3,3 % gegenüber April 2025), ebenso Kartoffeln (-3,9 % gegenüber Mai 2024 und -5,0 % gegenüber April 2025).

Einfluss auf Entwicklung der Exportpreise im Vorjahresvergleich am größten bei Konsum- und Investitionsgütern

Bei der Ausfuhr hatten im Mai 2025 die Preissteigerungen bei Konsum- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.

Exportierte Konsumgüter waren 2,3 % teurer als im Mai 2024 (+0,2 % gegenüber April 2025). Während die Preise für Gebrauchsgüter 1,6 % über denen des Vorjahres lagen, waren Verbrauchsgüter 2,5 % teurer als im Mai 2024. Insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) wurde zu 55,1 % höheren Preisen exportiert als im Mai 2024 (+1,7 % gegenüber April 2025). Butter und andere Fettstoffe aus Milch kosteten 23,3 % mehr als im Vorjahresmonat, verbilligten sich aber im Vergleich zu April 2025 um 1,9 %.

Ausgeführte Investitionsgüter verteuerten sich um 1,1 % gegenüber Mai 2024 (+0,1 % gegenüber April 2025).

Vorleistungsgüter waren 0,2 % teurer als im Mai 2024 und 0,2 % billiger als im Vormonat.

Das Preisniveau für exportierte landwirtschaftliche Güter blieb im Vorjahresvergleich unverändert. Gegenüber April 2025 wurden die Produkte hier 0,6 % billiger.

Weniger als im Vorjahresmonat und im Vormonat kosteten dagegen Energieexporte (jeweils -4,3 %). Während Mineralölerzeugnisse 15,6 % billiger waren als im Vorjahr (-1,6 % gegenüber April 2025), lagen die Erdgaspreise 10,7 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber April 2025 wurde Erdgas 5,5 % billiger.

Berechnung der Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle

Berechnungsgrundlage für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung der Indizes ein.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Das BMAS begrüßt dies.

BMAS, Pressemitteilung vom 27.06.2025

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßt gemeinsamen Vorschlag der Mindestlohnkommission und kündigt rasche Umsetzung an

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Insgesamt steigt er also um 13,88 %. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.

Der Mindestlohn ist bereits heute eine Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen in Deutschland. Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Hierfür zolle ich beiden Seiten – Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern – ausdrücklich meinen Respekt.

Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich. Es zeigt, die Sozialpartnerschaft in diesem Land funktioniert. Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel weiter robust – Umleitung chinesischer Exporte nach Europa deutet sich an

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist laut aktueller Schnellschätzung im Mai auf saisonbereinigt 138,3 Punkte gestiegen, nach revidiert 137,9 Punkten im April. Damit zeigt sich der Welthandel weiter robust – trotz der zwischenzeitlich deutlich erhöhten Zollsätze für Importe in die USA.

RWI Essen, Pressemitteilung vom 26.06.2025

Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist laut aktueller Schnellschätzung im Mai auf saisonbereinigt 138,3 Punkte gestiegen, nach revidiert 137,9 Punkten im April. Damit zeigt sich der Welthandel weiter robust – trotz der zwischenzeitlich deutlich erhöhten Zollsätze für Importe in die USA. Auffällig ist jedoch, dass der Containerumschlag in den Häfen der US-amerikanischen Westküste, über die ein großer Teil des Handels mit China abgewickelt wird, spürbar zurückgegangen ist. Auch in den chinesischen Häfen wurden im Mai etwas weniger Container umgeschlagen als im Vormonat. Im Gegensatz dazu wurde der Containerumschlag in den europäischen Häfen erneut kräftig ausgeweitet. Dies könnte darauf hindeuten, dass einige chinesische Exporteure ihre Waren verstärkt nach Europa liefern, um den gestiegenen Handelshemmnissen in den USA auszuweichen.

Die zentralen Ergebnisse:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im Mai auf 138,3 Punkte gegenüber 137,9 Punkten (revidiert) im Vormonat gestiegen.
  • Beim Nordrange-Index, der Hinweise auf die wirtschaftliche Entwicklung im nördlichen Euroraum und in Deutschland gibt, war ein Anstieg von 115,9 (revidiert) auf 117,4 Punkte im Mai gegenüber dem Vormonat zu beobachten.
  • In den chinesischen Häfen war der Containerumschlag mit 156,5 Punkten (revidiert) gegenüber 156,7 Punkten im Vormonat leicht gesunken.
  • Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index für Juni 2025 wird am 29. Juli 2025 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Containerumschlag-Index sagt RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt: „Die drastische Erhöhung der Zollsätze auf US-Importe aus China bremst spürbar den Handel der beiden Länder. Insgesamt zeigt sich der Welthandel gegenüber der US-amerikanischen Zollpolitik jedoch recht robust. Das hat auch damit zu tun, dass Warenströme aus China nach Europa umgeleitet werden.“

Quelle: RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

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Innovation schafft Jobs – aber nicht für alle

Regionen mit einem hohen Maß an Innovation verzeichnen ein deutlich stärkeres Beschäftigungswachstum. Eine Verdopplung der Patentaktivitäten führt im Durchschnitt zu einem Anstieg der Beschäftigung um 6 Prozent. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in Regionen, die gut in globale Wissensnetzwerke eingebunden sind und aktiv am Forschungsaustausch teilnehmen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch: Wenn sich Innovation zu stark auf nur wenige technologische Bereiche konzentriert, verlangsamt sich das Beschäftigungswachstum. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie im Rahmen des RETHINK-GSC-Projekts – ein von der EU gefördertes Forschungsvorhaben unter der Leitung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 25.06.2025

Regionen mit einem hohen Maß an Innovation verzeichnen ein deutlich stärkeres Beschäftigungswachstum. Eine Verdopplung der Patentaktivitäten führt im Durchschnitt zu einem Anstieg der Beschäftigung um 6 Prozent. Besonders ausgeprägt ist dieser Effekt in Regionen, die gut in globale Wissensnetzwerke eingebunden sind und aktiv am Forschungsaustausch teilnehmen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch: Wenn sich Innovation zu stark auf nur wenige technologische Bereiche konzentriert, verlangsamt sich das Beschäftigungswachstum. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie im Rahmen des RETHINK-GSC-Projekts – ein von der EU gefördertes Forschungsvorhaben unter der Leitung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft.

„Innovation schafft mehr und bessere Arbeitsplätze, als sie ersetzt. Die Vorteile werden jedoch nicht gleichmäßig verteilt“, sagt Farid Toubal, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paris Dauphine und Mitautor der „Knowledge, Jobs, and Unemployment in Regions“. „Die größten Zugewinne finden im Verarbeitenden Gewerbe sowie bei MINT-Fachkräften und hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern statt – was bestehende Ungleichheiten verschärfen kann. Aus Sicht der europäischen Kohäsionspolitik ist es daher entscheidend, Innovation nicht nur zu fördern, sondern sie auch durch Bildungs- und Umverteilungsmaßnahmen gezielt zu flankieren.“

Die Studie untersucht den Zusammenhang zwischen Innovation und Beschäftigung in 272 europäischen Regionen im Zeitraum von 2011 bis 2021 anhand umfassender Patentdaten. Sie geht über eine reine Zählung von Patenten hinaus, indem sie auch Zitiermuster und die Konzentration von Innovationsaktivitäten berücksichtigt. So entsteht ein differenziertes Bild regionaler Innovationsdynamiken. Besonders hohes Wachstum zeigen technologische Teilbereiche wie Nanotechnologie, Elektromaschinen, Oberflächentechnik und digitale Kommunikation.

Zudem zeigen die Ergebnisse: Eine höhere Innovationsqualität – gemessen daran, wie oft das Patent in anderen Patenten zitiert wird – führt zwar zu deutlich mehr Beschäftigung. Den größten Beschäftigungseffekt erzielt jedoch eine breite Verteilung der Innovationsaktivitäten über mehrere technologische Felder hinweg. Regionen, in denen sich Forschung und Entwicklung auf wenige Bereiche konzentrieren, verzeichnen trotz hoher Innovationsintensität ein vergleichsweise schwächeres Beschäftigungswachstum.

Die Studie knüpft damit an die breitere Debatte darüber an, ob Innovationen zu einem potenziellen Verlust von Arbeitsplätzen führen. Diese Frage wird in der Öffentlichkeit häufig diskutiert, da Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Automatisierung und künstlicher Intelligenz (KI) auf die Beschäftigung bestehen. Die Studie zeigt jedoch, dass Innovationen die Produktivität der Unternehmen steigern, die Nachfrage nach Arbeitskräften ankurbeln und letztlich das Beschäftigungswachstum fördern.

„Innovation ist für das Wachstum in Europa von entscheidender Bedeutung. Aber nicht jeder wird davon profitieren – und Bildung ist wichtig. Hier müssen die politischen Entscheidungsträger eingreifen, um sicherzustellen, dass Menschen und Regionen nicht auf der Strecke bleiben. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas erfordert die Förderung vielfältiger Forschung und Entwicklung auf dem gesamten Kontinent, die Beseitigung struktureller Ungleichheiten in peripheren und kleineren Ländern sowie die Vertiefung der Integration in globale Wissensnetzwerke“, sagt Holger Görg, Projektleiter von RETHINK-GSC und Leiter der Forschungsgruppe „Internationaler Handel und Investitionen“ am Kiel Institut für Weltwirtschaft. „Die Abstimmung dieser Bemühungen mit Bildungs- und Umverteilungsmaßnahmen kann dazu beitragen, dass die Vorteile des technologischen Fortschritts gerechter verteilt werden – was letztlich sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch den Zusammenhalt Europas fördert.“

Quelle: Kiel Institut für Weltwirtschaft

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Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Kaum mehr unter 1.000 Euro im Monat – Fachkräftemangel führt in vielen Tarifbranchen zu überdurchschnittlichen Erhöhungen

Nach einer erneut kräftigen Erhöhung der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im Ausbildungsjahr 2024/25 um 6,4 Prozent gibt es nur noch sehr wenige Branchen, in denen Auszubildende im ersten Jahr laut Tarifvertrag weniger als 1.000 Euro im Monat erhalten. Dies zeigt eine aktuelle Studie des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 24.06.2025

Nach einer erneut kräftigen Erhöhung der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im Ausbildungsjahr 2024/25 um 6,4 Prozent (ungewichteter Durchschnitt der hier berücksichtigten Tarifbereiche; siehe unten) gibt es nur noch sehr wenige Branchen, in denen Auszubildende im ersten Jahr laut Tarifvertrag weniger als 1.000 Euro im Monat erhalten. Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.*

„Mit den Tarifverträgen sichern die Gewerkschaften den Auszubildenden ein Einkommen, das in der Regel mindestens dem Bafög-Höchstsatz für Studierende von derzeit 992 Euro entspricht,“ sagt der Autor der Studie und Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten.

„Damit wird dem Anspruch vieler Auszubildender nach einer von den Eltern unabhängigen Existenzsicherung Rechnung getragen.“ Problematisch ist die Situation hingegen in Bereichen, in denen keine Tarifverträge existieren. „Hier erhalten die Auszubildenden oft lediglich die viel zu niedrige Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro im Monat“, so Schulten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert deshalb, dass die Mindestausbildungsvergütung mindestens auf 80 Prozent der durchschnittlichen tarifvertraglichen Vergütungen angehoben werden soll, was derzeit 834 Euro im Monat entsprechend würde.

„Unter den Engpassberufen, in denen Fachkräfte fehlen, sind längst auch etliche Ausbildungsberufe“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Eine Stärkung der Tarifbindung ist ein wichtiger Beitrag, um die Fachkräftebasis von morgen zu sichern.“

Große Niveauunterschiede bei den Ausbildungsvergütungen nach Branche, Region und Ausbildungsjahr

Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Entgelten der Beschäftigten verhandelt. Je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr zeigen sich bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen große Niveauunterschiede. Insgesamt reicht die Spannbreite in den hier untersuchten Tarifbranchen von 710 Euro im Monat im ersten Ausbildungsjahr im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen bis zu 1.650 Euro im Monat im vierten Ausbildungsjahr für gewerbliche Auszubildende im westdeutschen Bauhauptgewerbe.

Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). In der Mehrzahl der hier untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile (deutlich) über 1.000 Euro pro Monat. Lediglich in drei Tarifbranchen werden im ersten Ausbildungsjahr noch Vergütungen unterhalb von 1.000 Euro gezahlt. Diese sind die Landwirtschaft, Bezirk Nordrhein (855 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (906 Euro), die Floristik in Westdeutschland (900 Euro) und das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen (710 Euro).

Die höchsten monatlichen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:

  • Pflegeberufe im Tarifbereich des Öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen mit 1.416 Euro und bei den Ländern mit 1.381 Euro
  • Privates Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.350 Euro
  • Öffentlicher Dienst bei Bund und Kommunen mit bundeseinheitlich 1.293 Euro und bei den Ländern mit 1.237 Euro
  • Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.275 Euro
  • Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.270 Euro
  • Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg mit 1.267 Euro und in Sachsen mit 1.234 Euro
  • Süßwarenindustrie in Ostdeutschland mit 1.227 Euro
  • Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.205 Euro
  • Chemische Industrie im Tarifbezirk Nordrhein mit 1.204 Euro

In etwa der Hälfte der hier untersuchten Tarifbranchen liegt die Ausbildungsvergütung zwischen 1.000 und 1.200 Euro pro Monat. Hierzu gehören das Backhandwerk, das Bauhauptgewerbe, die Druckindustrie, der Einzelhandel, das Gastgewerbe, die Gebäudereinigung, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das Kfz-Handwerk und das Private Verkehrsgewerbe. Hinzu kommen für das ostdeutsche Tarifgebiet die Chemische Industrie sowie für Nordrhein-Westfalen die Süßwarenindustrie.

In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.

In zwölf Tarifbranchen bestehen teilweise nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. Den größten Unterschied gibt es mit einer Differenz von 220 Euro in der Textilindustrie sowie in der Floristik mit 218 Euro. In den übrigen Branchen variieren die Ost-West-Unterschiede zwischen 12 Euro in der Chemischen Industrie und 135 Euro im Gastgewerbe. Im privaten Verkehrsgewerbe, in der Landwirtschaft und in der Süßwarenindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit 50,51 und 76 Euro oberhalb des Niveaus in Westdeutschland.

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen 830 Euro, die im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gezahlt werden, und 1.477 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Kommunen (Tabelle 1 in der pdf-Version).

Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 955 Euro im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen und 1.578 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei Bund und Kommunen. Mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Landwirtschaft (Nordrhein) liegen im dritten Ausbildungsjahr mittlerweile alle Ausbildungsvergütungen oberhalb von 1.000 Euro.

In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert darüber hinaus auch eine Vergütung für ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird dann mit 1.650 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe für gewerbliche Auszubildende gezahlt. Der niedrigste Wert für das vierte Ausbildungsjahr findet sich mit 1.185 Euro im Kfz-Gewerbe von Thüringen.

Ausbildungsvergütungen steigen in vielen Tarifbranchen überdurchschnittlich

Im Laufe des Ausbildungsjahres 2024/25 (zwischen dem 1. September 2024 und dem 1. September 2025) sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in den hier berücksichtigten Tarifbranchen im ungewichteten Durchschnitt, d.h. ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausbildungszahlen in den einzelnen Tarifbranchen, im ersten Ausbildungsjahr um 6,4 Prozent gestiegen. Gegenüber dem vorherigen Ausbildungsjahr 2023/2024, als der Anstieg in Zeiten erhöhter Inflation bei außergewöhnlich hohen 9,0 Prozent lag, sind die Zuwächse in diesem Jahr wieder geringer ausgefallen. Die Ausbildungsvergütungen steigen aber weiterhin schneller als die regulären Tarifvergütungen der Beschäftigten, die im Jahr 2024 um 5,5 Prozent zugenommen haben.

Insgesamt gibt es bei den Zuwächsen der Ausbildungsvergütungen im Ausbildungsjahr 2024/25 zwischen den Tarifbereichen eine große Spannbreite (Abbildung 2 in der pdf-Version). In insgesamt sieben Tarifbereichen wiesen die Vergütungen zweistellige Zuwachsraten auf. Spitzenreiter ist mit einem Zuwachs von 18,6 Prozent das Backhandwerk, das unter einem besonders hohen Fachkräftemangel leidet und deshalb seine im Vergleich zu vielen anderen Branchen immer noch eher niedrigen Ausbildungsvergütungen anpassen muss. Überdurchschnittlich stark stiegen die Ausbildungsvergütungen auch bei den Pflegekräften sowie den sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Ländern, in der westdeutschen Floristik, in der Gebäudereinigung sowie in der Metall- und Elektroindustrie.

In sieben Tarifbranchen – darunter der Druckindustrie, dem Kfz-Handwerk, dem Öffentlichen Dienst (Bund und Gemeinden), dem Privaten Verkehrsgewerbe, der Süßwarenindustrie sowie dem bayerischen Gastgewerbe und der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Sachsen – lagen die Zuwächse zwischen 5,0 und 10,0 Prozent. In weiteren acht Tarifbranchen – darunter der Chemischen Industrie, der Deutschen Bahn AG, dem Einzelhandel, der Landwirtschaft, dem Privaten Bankgewerbe, der Textilindustrie sowie dem sächsischen Gastgewerbe und der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe – stiegen die Vergütungen zwischen 2,0 und 5,0 Prozent und damit geringer als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Lediglich drei Branchen haben bislang im Ausbildungsjahr 2024/25 noch keine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorgenommen. Im Bauhauptgewerbe sind erst im vergangenen Ausbildungsjahr 2023/24 die Ausbildungsvergütungen mit 22,7 Prozent in Ostdeutschland und 15,5 Prozent in Westdeutschland überdurchschnittlich stark angehoben worden, so dass im aktuellen Ausbildungsjahr keine weiteren Erhöhungen vorgesehen sind. Im Versicherungsgewerbe laufen derzeit noch die Tarifverhandlungen und im nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk starten diese im Sommer 2025.

Hohe Zuwächse bei den Ausbildungsvergütungen im Trend

Die mittelfristige Dynamik der tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigt sich in der Entwicklung der letzten fünf Jahre seit Beginn des Ausbildungsjahres 2020/21 (siehe auch Abbildung 3 in der pdf-Version)

Während die Tarifentgelte für die Beschäftigten in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt um etwa 17 Prozent angestiegen sind, lag der Zuwachs der Ausbildungsvergütungen in den meisten der hier betrachteten Tarifbranchen deutlich darüber. Die höchsten Steigerungsraten gab es dabei im Backhandwerk, wo die Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr seit 2020 um 65,9 Prozent zunahmen. An zweiter Stelle steht die ostdeutsche Süßwarenindustrie, wo die Ausbildungsvergütungen sich um 58,9 Prozent erhöhten. In weiteren sieben Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen zwischen 40 und 50 Prozent – darunter in den ostdeutschen Tarifgebieten des Gastgewerbes (Sachsen), des Kfz-Handwerks (Thüringen), der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern sowie des Privaten Verkehrsgewerbes (Brandenburg) und in den westdeutschen Tarifgebieten der Floristik und des Gastgewerbes (Bayern).

In etwa der Hälfte der hier untersuchten Tarifbereiche lagen die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen in den letzten fünf Jahren zwischen 20 und 35 Prozent. Lediglich in fünf Branchen betrug der Zuwachs weniger als 20 Prozent, wobei der Öffentliche Dienst (Bund und Gemeinden) mit etwas über 13 Prozent das Schlusslicht bildete. „Insgesamt kam es insbesondere in solchen Branchen zu besonders starken Erhöhungen, in denen traditionell eher niedrigere Ausbildungsvergütungen gezahlt werden und die vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels einen besonders hohen Anpassungsbedarf haben“, resümiert der Studienautor Schulten.

* Thorsten Schulten und das WSI-Tarifarchiv, Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen 2025, Eine Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, WSI-Tarifarchiv, Analysen zur Tarifpolitik Nr. 110, Düsseldorf 2025.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Deutsche Wirtschaft geht auf Erholungskurs: IMK prognostiziert 0,2 Prozent Wirtschaftswachstum für 2025 und 1,5 Prozent für 2026

Die deutsche Wirtschaft schwenkt lt. Hans-Böckler-Stiftung langsam auf einen Erholungskurs ein, der im kommenden Jahr deutlich an Fahrt gewinnt. Das deutsche BIP wächst im Jahresdurchschnitt 2025 leicht um 0,2 Prozent, im Jahresdurchschnitt 2026 wird es um 1,5 Prozent zulegen.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 23.06.2025

Die deutsche Wirtschaft schwenkt langsam auf einen Erholungskurs ein, der im kommenden Jahr deutlich an Fahrt gewinnt. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) wächst im Jahresdurchschnitt 2025 leicht um 0,2 Prozent, im Jahresdurchschnitt 2026 wird es um 1,5 Prozent zulegen. Das Wachstum ist damit im kommenden Jahr ein wenig stärker als in den USA und im Durchschnitt des Euroraums (Detaildaten unten). Hauptgründe für die Erholung sind ein anziehender Konsum der privaten Haushalte und die positiven Impulse der staatlichen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. Das ergibt die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Der Außenhandel entwickelt sich hingegen weiterhin schwach, vor allem, weil die internationalen Handelskonflikte bremsen. Da der Arbeitsmarkt zeitversetzt reagiert, bringt das anziehende Wachstum noch keine positive Trendwende bei der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosenquote steigt 2025 auf 6,3 Prozent im Jahresmittel und 2026 noch einmal leicht auf 6,4 Prozent. Immerhin wächst die Zahl der Erwerbstätigen nach einem minimalen Rückgang in diesem Jahr 2026 wieder – um 0,2 Prozent. Die Inflationsrate liegt laut IMK-Prognose im Jahresdurchschnitt 2025 bei 2,0 Prozent, 2026 sinkt sie auf 1,8 Prozent.

Gegenüber seiner vorherigen Prognose vom März 2025 setzt das IMK die Wachstumserwartung beim BIP für dieses Jahr um 0,3 Prozentpunkte hoch. Für 2026 senken sie sie leicht um 0,2 Prozentpunkte. Grund für die Revisionen sind vor allem Vorzieheffekte von Exporten aufgrund der US-Zollerhöhungen. Auch die neuen Werte des IMK Konjunkturindikators unterstreichen das Bild einer zunehmenden Konjunkturerholung. Für den Zeitraum bis Ende August signalisiert der einen spürbaren Rückgang der Rezessionswahrscheinlichkeit um knapp acht Prozentpunkte auf 23,5 Prozent. „Wir sehen jetzt die Entwicklung, die wir auch schon im Frühjahr prognostiziert hatten: Die politische Unsicherheit in Deutschland ist gesunken, ebenso wie die Energiepreise, das kurbelt die Einkaufsneigung der Menschen an“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. „Die zunehmenden staatlichen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen dürften ab der zweiten Jahreshälfte die Ausrüstungs- und Bauinvestitionen stärken.“ Das IMK rechnet durch die Vorhaben der Bundesregierung in diesem Jahr mit zusätzlichen Impulsen von gut acht Milliarden Euro und 2026 von gut 40 Milliarden Euro.

Trotz positiver Aussichten sei die wirtschaftliche Erholung aber kein Selbstläufer, betont Dullien. Als größtes Risiko macht das IMK aus, dass sich die Handelskonflikte stärker als erwartet zuspitzen, auch mit der möglichen Folge, dass die USA durch die aggressive und erratische Politik von Präsident Donald Trump in eine Rezession geraten. Auch ein längerer, möglicherweise nach den Bombardierungen von iranischen Nuklearanlagen durch die USA vom Wochenende weiter eskalierender, Konflikt im Nahen Osten ist derzeit ein hoch relevantes Risiko, weil er zu weiter steigenden und anhaltend höheren Ölpreisen führen könnte. Je nach Höhe und Dauer könnte dies das Wachstum gegenüber der Prognose deutlich dämpfen.

Gerade mit Blick auf den privaten Konsum als absehbaren Wachstumsmotor sei daher wichtig, dass der positive Impuls im Inland nicht konterkariert werde. „Genau in die falsche Richtung führen da Forderungen nach Abbau bei der sozialen Sicherung, bei Schutzstandards im Bereich von Arbeitszeiten oder Wünsche, auf spürbare Verbesserungen beim Mindestlohn zu verzichten“, so Dullien.

Arbeitsmarkt

Die Zahl der Erwerbstätigen nimmt im Jahresdurchschnitt 2025 noch leicht ab – um 0,1 Prozent. Die Arbeitslosigkeit steigt um rund 170.000 Personen auf 2,96 Millionen im Jahresmittel, die Arbeitslosenquote liegt bei 6,3 Prozent nach 6,0 Prozent 2024. Für 2026 veranschlagen die Forschenden dann wieder eine leichte Zunahme der Erwerbstätigenzahl um jahresdurchschnittlich 0,2 Prozent. Die Arbeitslosigkeit steigt aber noch einmal marginal um gut 30.000 Personen, die Quote liegt bei 6,4 Prozent.

Weltwirtschaft und Außenhandel

Der Welthandel wächst 2025 und 2026 recht verhalten um 1,9 bzw. 2,1 Prozent. Insbesondere die Wirtschaftspolitik der USA wirkt belastend – auch auf die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land. Während im Euroraum das Wachstum leicht anzieht (1,1 Prozent in diesem, 1,3 Prozent im kommenden Jahr nach 0,8 Prozent 2024), sind die Raten in den USA mit 1,3 und 1,2 Prozent leicht rückläufig und haben sich gegenüber 2024 (2,8 %) praktisch halbiert.

Die deutschen Exporte erhalten von wichtigen Handelspartnern nur schwache Impulse, wozu auch beiträgt, dass der Euro spürbar gegenüber dem US-Dollar aufgewertet hat und dass in China gezielt Importe durch Produkte aus heimischer Herstellung ersetzt werden. Im Jahresdurchschnitt 2025 sinken die Ausfuhren trotz einer leichten Belebung im zweiten Halbjahr um 2,4 Prozent. 2026 wachsen die Exporte zwar wieder, allerdings lediglich um 0,7 Prozent im Jahresmittel. Die Importe legen 2025 um durchschnittlich 0,9 Prozent zu. 2026 steigen die Einfuhren mit der anziehenden Konjunktur in Deutschland relativ kräftig um 3,5 Prozent.

Investitionen

Die Ausrüstungsinvestitionen nehmen laut IMK-Prognose Fahrt auf, wachsen im Jahresdurchschnitt 2025 aber zunächst nur um 0,6 Prozent, weil der Jahresanfang noch unter dem Eindruck der jahrelangen Stagnationsphase stand. Ab der zweiten Jahreshälfte dürften die Unternehmen ihre Investitionstätigkeit aber verstärkt ausweiten, die vermehrten staatlichen Investitionen und die Investitionsförderung zeigen dann erste Wirkung, hinzu kommen Ausgaben für militärische Waffensysteme. 2026 zieht das Tempo dann stark an, im Jahresdurchschnitt legen die Ausrüstungsinvestitionen um 6,6 Prozent zu. Auch die Bauinvestitionen schwenken auf einen Erholungskurs ein, der sich allerdings ebenfalls erst 2026 deutlicher in der Statistik zeigt: Nach einem Wachstum um 0,5 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 legen die Bauinvestitionen im kommenden Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent zu.

Privater Konsum

Beim privaten Konsum schwindet Schritt für Schritt die Zurückhaltung, die 2024 trotz steigender Realeinkommen geprägt hatte. Für dieses Jahr erwartet das IMK bei weiter moderat zunehmenden Einkommen, noch einmal sinkender Inflation und zurückgehender Sparquote einen realen Zuwachs der privaten Konsumausgaben um 1,5 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2026 ziehen die Ausgaben der Privathaushalte dann noch einmal spürbar stärker an – um 2,4 Prozent im Jahresmittel.

Inflation und öffentliche Finanzen

Für 2025 rechnet das IMK mit einer durchschnittlichen Teuerungsrate von 2,0 Prozent im Jahresmittel. Damit liegt die Teuerung genau beim EZB-Inflationsziel. 2026 erwarten die Ökonom*innen mit 1,8 Prozent einen Wert etwas unterhalb der Zielmarke. Bei diesem Wert sind die von der Bundesregierung angekündigten Preissenkungen im Energiebereich nicht berücksichtigt. Die Inflationsrate würde 2026 noch um knapp 0,4 Prozentpunkte niedriger ausfallen, wenn zu Jahresbeginn die geplante Senkung der Strompreise um 5 Cent/Kilowattstunde umgesetzt und zudem die Gasspeicherumlage abgeschafft würde.

Das IMK rechnet damit, dass die Steuereinnahmen 2025 moderat und die Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen nach den Beitragssatzanhebungen zu Jahresbeginn kräftig steigen. Unter dem Strich wachsen die öffentlichen Einnahmen in diesem Jahr etwas stärker als die Ausgaben – auch, weil die öffentlichen Investitionen erst zum Jahresende spürbar ausgeweitet werden. Das gesamtstaatliche Defizit gemessen am BIP wird daher auf 2,4 Prozent zurückgehen nach 2,7 Prozent 2024.

Im kommenden Jahr gibt der Staat spürbar mehr Geld für Investitionen und Verteidigung aus, während der Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und die Sonderabschreibungen für Unternehmensinvestitionen die Einnahmeentwicklung dämpfen. Das ist der wesentliche Grund dafür, dass das Defizit 2026 auf 3,1 Prozent im Jahresdurchschnitt steigt. Damit liegt es geringfügig über der Maastricht-Grenze von 3 Prozent. Die Forschenden gehen aber nicht davon aus, dass die EU-Kommission deswegen ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits einleitet. Denn Verteidigungsausnahmen sind nun in erheblichem Umfang von den europäischen Schuldenbremsen ausgenommen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Neue Energielabel-Inhalte für Langlebigkeit und Reparaturen bei Smartphones und Tablets innerhalb der EU eingeführt

Seit 20.06.2025 müssen Hersteller von Smartphones und Tablets ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf – ob im Laden oder online – sichtbar ist. Hierüber informiert das BMWK.

BMWE, Pressemitteilung vom 20.06.2025

Ab heute müssen Hersteller von Smartphones und Tablets ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf – ob im Laden oder online – sichtbar ist. Auf diesem muss auch ein Reparierbarkeits-Index erscheinen, der die Reparierbarkeit des angebotenen Produktes einstuft.

Die Europäische Kommission hatte in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2023 die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen. Dieses muss nun ab dem 20. Juni 2025 Verbraucherinnen und Verbraucher über Energieeffizienz, die Batterielebensdauer, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze informieren.

Erstmals wird auf dem Energielabel außerdem ein Reparierbarkeits-Index in Form eines Werkzeug-Icons gezeigt. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Für die Einstufung in die Skala werden unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Art der dafür benötigten Werkzeuge, die Dauer der Bereitstellung von Software Updates, der Zugang zu Reparaturinformationen und die Art der Verbindungselemente als Kriterien angesetzt.

Neben Smartphones und Tablets ist auch für Wäschetrockner auf EU Ebene ein Reparierbarkeits-Index beschlossen worden, dieser soll ab 2027 auf Geräten zu finden sein. Die Bundesregierung möchte auch die Reparierbarkeit von weiteren Produkten verbessern und setzt sich deshalb dafür ein, dass weitere Produkte einen Reparierbarkeits-Index erhalten. So könnten in den nächsten Jahren u. a. weitere Haushalts- und Elektronikgeräte diesen Index erhalten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe im April 2025: +0,8 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im April 2025 gegenüber März 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,8 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 4,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.06.2025

Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe, April 2025
+0,8 % real zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
+4,0 % real zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Reichweite des Auftragsbestands
7,8 Monate

Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2025 gegenüber März 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,8 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 4,0 %.

Der Anstieg des Auftragsbestands im April 2025 ist wesentlich auf die Entwicklungen in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +2,6 % zum Vormonat) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, Militärfahrzeuge; +0,8 %) zurückzuführen.

Die offenen Aufträge aus dem Inland stiegen im April 2025 gegenüber März 2025 um 0,4 %, der Bestand an Aufträgen aus dem Ausland erhöhte sich um 1,1 %.

Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg der Auftragsbestand um 1,3 %. Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern sank der Auftragsbestand um 0,7 % und im Bereich der Konsumgüter ebenfalls um 0,7 %.

Reichweite des Auftragsbestands konstant bei 7,8 Monaten

Im April 2025 blieb die Reichweite des Auftragsbestands im Vergleich zum Vormonat März 2025 unverändert bei 7,8 Monaten. Bei den Herstellern von Investitionsgütern stieg die Reichweite auf 10,7 Monate (März 2025: 10,6 Monate). Bei den Herstellern von Vorleistungsgütern blieb die Reichweite unverändert bei 4,3 Monaten und bei den Herstellern von Konsumgütern unverändert bei 3,6 Monaten.

Die Reichweite gibt an, wie viele Monate die Betriebe bei gleichbleibendem Umsatz ohne neue Auftragseingänge theoretisch produzieren müssten, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie wird als Quotient aus aktuellem Auftragsbestand und mittlerem Umsatz der vergangenen zwölf Monate im betreffenden Wirtschaftszweig berechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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