IT-Sicherheitsgesetz: Ansatz richtig, Umsetzung verbesserungsbedürftig

Das derzeit im Bundestag diskutierte IT-Sicherheitsgesetz sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig ihre Internetauftritte besser gegen Angriffe schützen und Cyberangriffe melden müssen. Der DIHK hält die grundsätzliche Verpflichtung zur Absicherung geschäftlicher Websites für weder umsetz- noch kontrollierbar und fordert mit Blick auf die geplante Meldepflicht einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit den Daten. Zudem müsse dem Mehraufwand für die Betriebe auch ein spürbarer Nutzen gegenüberstehen.

 

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