Das neue Mindestlohngesetz, das Mitte der Woche im Bundeskabinett beraten wird, muss nach Einschätzung des IW Köln deutlich nachgebessert werden. Um Jobverluste zu vermeiden, sollten die Ausnahmeregelungen etwa für Jugendliche und Langzeitarbeitslose überarbeitet werden. Zudem sollte es einen niedrigeren Mindestlohn für Ostdeutschland geben.