Nur gut ein Viertel findet aktuelle CO2-Bepreisung akzeptabel – bessere Information und Kompensation nötig

Nur eine Minderheit der Menschen in Deutschland findet die CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme in der aktuellen Form akzeptabel. Dagegen lehnt eine Mehrheit die CO2-Bepreisung dezidiert als für sich „eher inakzeptabel“ (21 Prozent) oder „sehr inakzeptabel“ (32 Prozent) ab. Das ergibt eine neue IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.08.2024

Nur eine Minderheit der Menschen in Deutschland findet die CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme in der aktuellen Form akzeptabel: Sieben Prozent nennen den Preis, mit dem Anreize zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen gesetzt werden sollen, für ihren Haushalt „sehr akzeptabel“ und 19 Prozent „eher akzeptabel“. Weitere 21 Prozent sind bei der Bewertung unentschieden. Dagegen lehnt eine Mehrheit die CO2-Bepreisung dezidiert als für sich „eher inakzeptabel“ (21 Prozent) oder „sehr inakzeptabel“ (32 Prozent) ab. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge mit der Lebenssituation der Befragten: Die Akzeptanz sinkt bzw. steigt mit dem Einkommen. Und: Wer sich große Sorgen um die wirtschaftliche Situation macht, lehnt den CO2-Preis häufiger ab als Menschen ohne finanzielle Sorgen. Landbewohnerinnen sind skeptischer als Städterinnen, das beeinflusst auch die Akzeptanzwerte in den unterschiedlichen Bundesländern. In den Stadtstaaten Hamburg (43 Prozent Akzeptanz) und in Berlin (32 Prozent) ist die Zustimmung noch am höchsten. In den ostdeutschen Flächenländern findet der CO2-Preis besonders wenig Unterstützung, auch im Saarland und in Niedersachsen sind die Werte relativ gering.

Bundesweit fühlen sich rund drei Viertel der Befragten schlecht oder gar nicht über die CO2-Bepreisung informiert. Gleichzeitig überschätzen die meisten Befragten ihre aktuelle finanzielle Belastung durch den CO2-Preis drastisch, während sie die absehbare Kostenentwicklung in den kommenden Jahren unterschätzen, wenn ein unbegrenzter Marktmechanismus die bislang recht moderate politische Preissetzung ablöst und zu deutlich höheren Kosten führen dürfte (detaillierte Daten unten). Die Studienautor*innen Dr. Jan Behringer, Lukas Endres und Maike Korsinnek halten deshalb kurzfristig bessere Informationen zur CO2-Bepreisung für einen Weg, die Akzeptanz zu erhöhen. Um den Rückhalt in der Bevölkerung auch bei künftig deutlich steigenden CO2-Preisen zu sichern, sollte zudem zeitnah ein Kompensationsmechanismus eingeführt werden. Dieser sollte nach Analyse des IMK insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen entlasten, weil diese einen höheren Anteil ihres Einkommens für Mobilität und Heizenergie aufwenden müssen und daher stärker belastet sind.

Auch hinsichtlich der Präferenzen der Menschen zur Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung liefert die IMK-Studie Anhaltspunkte: Die Befragten, die bei dieser Frage entscheiden konnten, ob und in welchem Umfang sie die Einnahmen aus dem CO2-Preis auf einem oder mehreren Wegen zurückverteilen würden, favorisieren in erster Linie, die Einnahmen als direkte Zahlungen an die Haushalte zurückzugeben, und zwar teilweise als pauschale Pro-Kopf-Zahlung und teilweise mit einem Schwerpunkt bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen oder besonderer Betroffenheit durch den CO2-Preis. Eine soziale Staffelung nach Einkommen präferieren Anhängerinnen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke überdurchschnittlich stark, zeigt eine differenzierte Auswertung nach politischen Präferenzen. Grünen-Wählerinnen sind auch mehr als andere dafür, einen wesentlichen Teil der Einnahmen in einen Ausbau der öffentlichen Infrastruktur mit Klimaschutz-Effekt zu investieren, etwa in den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn oder ein Ladenetz. Befragte, die Union, FDP oder AfD zuneigen, plädieren hingegen stärker für Rückzahlungen pauschal pro Kopf an die Bürger*innen. Sie sind zudem eher dafür, mit einem Teil der Einnahmen die Einkommensteuer zu senken – obwohl das insbesondere Haushalten mit niedrigeren Einkommen wenig bringt.

Für die Untersuchung wurden im Rahmen einer repräsentativen Quotenstichprobe rund 4800 Erwachsene im Januar und Februar 2024 online befragt. Unmittelbar zuvor, Anfang 2024, wurde der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Das waren, als Reaktion auf das Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, fünf Euro mehr als zuvor von der Bundesregierung angekündigt. Die Bepreisung des Treibhausgases CO2 gilt bei zahlreichen Ökonominnen als besonders effektives Instrument im Kampf gegen die Erderhitzung, insbesondere, wenn sich die Preise am Markt bilden. Das soll im Europäischen Emissionshandelssystem ab 2027 auch für die Bereiche Verkehr und Wärme geschehen. Viele Expertinnen erwarten dann einen raschen Anstieg des CO2-Preises auf 200 Euro und mehr pro Tonne, weil das mit den internationalen Klimazielen vereinbare CO2-Budget entsprechend knapp ist. Dementsprechend dürften dann auch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung stark steigen, die bislang in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. So prognostiziert das Umweltbundesamt für den Zeitraum von 2027 bis 2032 bei einem durchschnittlichen Preis von 200 Euro pro Tonne CO2 ein Aufkommen von insgesamt knapp 240 Milliarden Euro. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war ursprünglich zur Entlastung die Auszahlung eines Klimageldes an die Bevölkerung vorgesehen. Allerdings könnte eine solche Auszahlung nun womöglich erst 2027, also in der nächsten Legislaturperiode, kommen.

Eine mangelnde soziale Flankierung berge „die Gefahr, dass die Umsetzung der Klimapolitik von großen Teilen der Bevölkerung als ungerecht empfunden wird und die gesellschaftliche Akzeptanz der CO2-Bepreisung schwindet“, warnen die IMK-Forschenden Behringer, Endres und Korsinnek. „Bereits 2023 verdeutlichte die politische Kontroverse um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, in Folge derer es zu einer deutlichen Abschwächung des Gesetzes kam, dass fehlendes Vertrauen in die soziale Ausgewogenheit politischer Maßnahmen zum Hindernis für die Klimapolitik werden kann.“ Weitere Indizien dafür sehen sie in den Befragungsdaten: Im Vergleich zu früheren Studien fällt die Akzeptanz der CO2-Bepreisung etwas geringer aus. Als Gründe dafür führen die Forschenden, neben methodischen Unterschieden, unter anderem den stärker als erwartet gestiegenen CO2-Preis an sowie die politischen Auseinandersetzungen um den Klimaschutz.

„Die Umfrageergebnisse unterstreichen erneut, dass die Dekarbonisierung alleine über eine CO2-Bepreisung aus sozialen und politischen Gründen nicht erfolgreich sein kann. Auch ein Klimageld ist kein Allheilmittel.“

Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor IMK

Vielmehr brauche man einen Instrumentenmix, der zusätzlich zum Klimageld beispielsweise auch öffentliche Investitionen unter anderem in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Wärmenetze enthält, um die finanziellen Belastungen insbesondere von Haushalten im ländlichen Raum in der Klimawende zu begrenzen.

Die Studienergebnisse im Detail

Akzeptanz korreliert mit Einkommenshöhe und finanziellen Sorgen

In keiner Einkommensgruppe befürwortet eine Mehrheit der Befragten die aktuelle CO2-Bepreisung, gleichwohl zeigen sich deutliche Unterschiede: Unter den Befragten mit einem relativ hohen monatlichen Haushaltseinkommen von mehr als 4500 Euro netto finden immerhin 35 Prozent den CO2-Preis für den eigenen Haushalt „sehr akzeptabel“ oder „eher akzeptabel“, weitere 18 Prozent äußern sich unentschieden. Mit fallendem Einkommen sinkt die Zustimmung schrittweise weiter. In der Gruppe mit Haushaltsnettoeinkommen unter 2000 Euro monatlich akzeptieren lediglich 20 Prozent den CO2-Preis in seiner aktuellen Form, weitere 23 Prozent sind unentschieden. Besonders verbreitet ist die vehemente Ablehnung unter Befragten mit niedrigeren Einkommen: 36 Prozent beurteilen sie als „sehr inakzeptabel“ für sich.

„In der sinkenden Zustimmung zeigt sich die regressive Wirkung der CO2-Bepreisung.“

Maike Korsinnek, Jan Behringer, Lukas Endres

Ähnlich, und noch stärker ausgeprägt, ist der Zusammenhang zwischen geringer Akzeptanz und wirtschaftlichen Sorgen: Befragte, die sich Sorgen machen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland, um ihre persönliche finanzielle Situation oder um die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, finden die CO2-Bepreisung weitaus seltener akzeptabel als Personen ohne wirtschaftliche Sorgen.

Am meisten Akzeptanz in Hamburg und Berlin, am wenigsten in den ostdeutschen Flächenländern

Der Zusammenhang zwischen Einkommen, wirtschaftlichen Sorgen und Akzeptanz spielt auch bei regionalen Unterschieden eine Rolle, die ein Vergleich der Bundesländer zeigt. Die Akzeptanz der CO2-Bepreisung ist in den ostdeutschen Flächenländern am niedrigsten, wo auch besonders viele Befragte wirtschaftliche Sorgen äußern. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen geben jeweils rund 60 Prozent an, der CO2-Preis sei für sie nicht akzeptabel, in Sachsen-Anhalt liegt der Anteil sogar bei 70 Prozent. Nahe an den Werten der ostdeutschen Länder liegt das Saarland, ebenfalls eine Region mit wirtschaftlichen Problemen. Dort ist die Akzeptanz des CO2-Preises ebenfalls sehr niedrig, vehemente Ablehnung allerdings etwas seltener als im Osten.

Als weiteren Faktor für eine hohe Ablehnung identifizieren die IMK-Forschenden die Siedlungsstruktur, die in den östlichen Bundesländern stärker ländlich geprägt ist als im Westen. Auf dem Land leben mehr Menschen in älteren Eigenheimen mit größerem Sanierungsbedarf und sind stärker auf das Auto angewiesen, wohingegen Stadtbewohner*innen stärker von Umweltbelastungen betroffen sind, aber beispielsweise auch besser den öffentlichen Nahverkehr als Mobilitätsalternative nutzen können.

Ein gewisser Stadt-Land-Gegensatz dürfte auch dazu beitragen, dass Bayern trotz vergleichsweise hoher Einkommen im Landesdurchschnitt bei der Akzeptanz im unteren Mittelfeld liegt: Einerseits ist die Quote der Befragten, die den CO2-Preis für akzeptabel halten, mit rund 26 Prozent fast auf dem Niveau der übrigen westlichen Flächenländer. Andererseits ist der Anteil derer, die ihn „sehr inakzeptabel“ nennen, mit gut einem Drittel im West-Ländervergleich hoch. Ähnlich ist das Muster in Rheinland-Pfalz. Das Mittelfeld in Puncto Akzeptanz bilden Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und, mit etwas Abstand, Niedersachsen.

Dass Siedlungsstrukturen eine Rolle spielen, unterstreicht auch die vergleichsweise verbreitete Akzeptanz in Hamburg und Berlin. Die beiden Stadtstaaten führen die Bundesländerliste an. Bremen liegt zwar weiter hinten, allerdings ist in dem kleinen Stadtstaat die Zahl der Befragten gering. Möglichweise spielt hier auch das niedrige Einkommen vieler Haushalte eine größere Rolle.

Kurzfristige Kosten werden über-, mittelfristige unterschätzt

Auch je nachdem, wie gut sich die Befragten über das System der CO2-Bepreisung informiert fühlen, variiert die Akzeptanz. Sie reicht von 16 Prozent unter Personen, die sich gar nicht informiert fühlen bis zu 46 Prozent bei Menschen, die sich sehr gut informiert fühlen. Diese Gruppe ist aber sehr klein. Generell geben mehr als drei Viertel aller Befragten an, sie fühlten sich „weniger gut“ oder „gar nicht“ informiert.

Der geringe Informationsgrad spiegelt sich auch darin wider, dass die Menschen in Deutschland nach der IMK-Studie weder von der aktuellen noch von der künftigen finanziellen Belastung durch den CO2-Preis eine realistische Vorstellung haben. So schätzen die Befragten, dass ihnen durch den aktuellen Preis von 45 Euro im Jahr Kosten von 396 Euro entstehen. Die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten pro Haushalt, die die IMK-Forschenden aus typisierten Verbrauchsmustern für Heizenergie und Kraftstoffe errechnen, liegen indes nicht einmal halb so hoch, bei 192 Euro. Dabei überschätzen Befragte aus den neuen Bundesländern die Belastung noch stärker als Befragte aus dem Westen.

Die zu erwartenden künftigen Kosten nach Einführung des Marktmechanismus werden dagegen deutlich unterschätzt. Bei einem durchschnittlichen Preis von 200 Euro pro Tonne CO2, den Expert*innen nach 2027 für realistisch halten, errechnen Behringer, Endres und Korsinnek reale Kosten von 853 Euro pro Jahr im Haushaltsdurchschnitt. Die Befragten erwarten hingegen 564 Euro. Auch hier rechnen Menschen aus Ostdeutschland mit höheren Kosten, weshalb sie bei der mittelfristigen Entwicklung näher an der realistischen Belastung liegen als Westdeutsche.

Präferenzen für den Ausgleichsmechanismus

Im letzten Teil der Befragung konnten die Befragten angeben, wofür die Einnahmen aus dem CO2-Preis ihrer Meinung nach ausgegeben werden sollten. Dabei hatten sie die Möglichkeit, 100 Prozentpunkte auf eine oder mehrere von sieben Kategorien aufzuteilen. Zur Auswahl standen unterschiedliche Modelle von direkten Rückzahlungen an die Privathaushalte, eine Senkung der Einkommensteuer, mehr Investitionen in die öffentliche Infrastruktur (z. B. ÖPNV, Schiene, Fernwärmenetz, E-Ladeinfrastruktur), Förderung von privaten Investitionen (z. B. Kaufprämie für Elektrofahrzeuge und energetische Gebäudesanierung) und die Förderung der Industrie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit.

Im Mittel aller Antworten sollen knapp zwei Drittel der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung rückerstattet werden. Knapp die Hälfte des Gesamtvolumens wollen die Befragten dabei über direkte Rückzahlungen an die Haushalte verteilen: Rund 22 Prozent der Einnahmen sollen über einen einheitlichen Pro-Kopf-Betrag an die gesamte Bevölkerung gezahlt werden. Mit rund 17 Prozent der Einnahmen sollen zudem gezielt einkommensschwache Haushalte entlastet werden und weitere acht Prozent sollen an Haushalte fließen, die besonders stark von der CO2-Bepreisung betroffen sind. Für eine indirekte Rückzahlung über eine Senkung der Einkommensteuer sollen rund 16 Prozent der Mittel verwendet werden. Dass ein großer Teil der Einnahmen an die Haushalte zurückerstattet werden soll, ist Konsens bei den Befragten. Je nach politischer Einstellung, die auf Basis von Wahlpräferenzen gemessen wurde, gibt es aber die oben bereits beschriebenen Unterschiede bei der Gewichtung.

Zudem sprachen sich die Befragten im Mittel dafür aus, einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung insbesondere zur Finanzierung öffentlicher Klimaschutzinvestitionen einzusetzen. Demnach sollen rund 18 Prozent der Einnahmen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur ausgegeben werden. Für die Förderung von privaten Investitionen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (z. B. Strompreiskompensation) sollen nach dem Willen der Befragten jeweils knapp zehn Prozent der Einnahmen eingesetzt werden.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Ampel-Wachstumsinitiative: Arbeitszeit-Ideen wirtschaftlich kontraproduktiv, schädlich für Gesundheit und Gleichstellung

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue WSI-Kurzanalyse der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 19.08.2024

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Erstens kann eine weitere Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen und die bereits steigenden Fehlzeiten weiter erhöhen. Zweitens besteht die Gefahr, dass eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben weiter einschränkt. Die Wachstumsinitiative ebenso wie andere politische Forderungen nach längeren Erwerbsarbeitszeiten ignorierten die Existenz unbezahlter Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, analysiert Dr. Yvonne Lott, WSI-Expertin für Arbeitszeiten und für Geschlechterforschung. Damit dürften sie eher kontraproduktiv wirken. Denn in Deutschland arbeiten sehr viele qualifizierte Frauen, insbesondere Mütter, Teilzeit. Dass sie ihr Arbeitsvolumen ausdehnen, ist eines der großen ungehobenen Potenziale am Arbeitsmarkt und wird bei längeren Vollzeitarbeitszeiten erschwert.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Rahmen der Initiative beurteilt Lott demgegenüber als völlig unzureichend. „Darüber hinaus droht die Wachstumsinitiative nicht nur die Geschlechterungleichheit zu verschärfen, sondern auch zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beizutragen und so den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen“, warnt die Wissenschaftlerin in ihrer Analyse.

Mehr krankheitsbedingte Ausfälle, größere Unfallrisiken und erhöhte Fehleranfälligkeit

Die gesundheitlichen Folgen von Mehrarbeit sind hinlänglich bekannt und die Forschungslage ist dazu eindeutig, betont Lott. Lange Erwerbsarbeitszeiten führten zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen, erhöhter Fehleranfälligkeit und größeren Unfallrisiken. Und: Lange Erwerbsarbeitszeiten verringern die Zeit, die notwendig ist, um sich ausreichend von der Arbeit zu regenerieren.

Dies hat negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden: Die Fehlzeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind schon jetzt hoch und in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Fehlzeiten-Report 2023 der AOK haben psychisch bedingte Fehlzeiten seit 2012 um 48 Prozent zugenommen. Dies ist eine Belastung für die Wirtschaft und die Sozialkassen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit dürften die gesundheitlichen Probleme von Beschäftigten verschärfen. Dies mindere nicht nur die Produktivität, sondern kann auch die Arbeitszufriedenheit verschlechtern und damit die Bereitschaft unter den Beschäftigten erhöhen, sich nach anderen Stellen umzusehen, konstatiert die Forscherin.

Risiko für die Gleichstellung

Lange Erwerbsarbeitszeiten bergen nicht nur Risiken für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie belasten auch die übrigen Familienmitglieder und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben. Damit behinderten sie die eigentlich erwünschte Entwicklung, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten, indem sie bestehende Hürden gleich doppelt vergrößern.

Frauen verrichten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit. Erwerbstätige Frauen investieren durchschnittlich 8 Stunden mehr pro Woche in unbezahlte Arbeit als Männer und arbeiten damit insgesamt eine Stunde pro Woche länger. Mit kleinen Kindern beträgt der Gender Care Gap in der aktiven Erwerbsbevölkerung sogar 15 Stunden. Familiäre Verpflichtungen sind daher auch der Hauptgrund von Frauen, in Teilzeit zu arbeiten. Für viele Frauen ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten bereits jetzt unrealistisch oder aber mit einer noch stärkeren Doppelbelastung verbunden, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott. Die geplanten Maßnahmen verschärften das Problem, sodass sich Frauen noch häufiger gegen Jobs mit dann weiter erhöhten Arbeitszeitanforderungen entscheiden und sich aus dem Arbeitsmarkt weiter zurückziehen dürften. Arbeiteten hingegen vollzeitbeschäftigte Männer noch länger im Beruf, bleibe ihnen noch weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Ausfälle müssten in erster Linie ihre Partnerinnen auffangen, die dann unter Umständen selbst eine Teilzeitbeschäftigung noch reduzieren müssten.

Eine weitere absehbare Fehlentwicklung: Da mehr Männer als Frauen die Möglichkeit haben, die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit zu nutzen, könnten sich die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wieder weiter vergrößern. Auch damit sende die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein falsches Signal, das wichtige Politikziele unterminiert. Sie benachteilige sogar explizit Teilzeitbeschäftigte, da diese von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können nur dann von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit finanziell profitieren, wenn der Arbeitgeber eine Prämie zahlt, die steuerlich begünstigt wird.

Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit unzureichend

Die Wachstumsinitiative sieht auch einige Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit vor. Diese seien aber völlig unzureichend, kritisiert Lott:

„Die Abschaffung der Steuerklassen III und V sei „zwar löblich, aber nicht ausreichend, wenn die geplanten Maßnahmen gleichzeitig drohen, die Erwerbsarbeitszeiten vor allem von Männern zu verlängern und damit Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.“

Eine Verbesserung des Angebots an Kita-Plätzen, wie sie die Wachstumsinitiative ebenfalls vorsieht, könne ohne eine finanzielle Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und differenzierte Lohn- und Karrierewege nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung möchten und können viele Erzieher*innen nur in Teilzeit arbeiten und sind eher geneigt, ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren als auszuweiten, so eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Andere suchen wegen der schlechten Bezahlung nach alternativen Stellen oder ergreifen den Beruf erst gar nicht. „Dies führt in den Kitas immer wieder zu Personalausfällen und eingeschränkten Betreuungszeiten, die in erster Linie von Frauen aufgefangen werden“, schreibt Lott.

Eine Stärkung der Frauenerwerbsarbeit sei daher „ohne eine Stärkung der partnerschaftlichen Arbeitsteilung nicht zu machen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit gehen jedoch in die völlig entgegengesetzte Richtung.“

„Momentan arbeiten Frauen mehr als Männer. Allerdings ist ein Großteil der Arbeit unbezahlte Sorgearbeit. Wenn Frauen um den Fachkräftemangel zu begegnen, mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, ist das sinnvoll. Allerdings müssen sie von der Sorgearbeit entlastet werden.“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI

„Die geplanten Investitionen in Kinderbetreuung sind gut, aber dafür nicht ausreichend. Es braucht eine stabile Grundfinanzierung der Kinderbetreuung und eine Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“, so Kohlrausch. „Zudem müssen Männer einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen. Anreize zur Erhöhung der Vollerwerbsarbeitszeit erreichen jedoch genau das Gegenteil. Männer hätten weniger Zeit für Sorgearbeit anstatt mehr, was dringend notwendig wäre.“

Risiko für den sozialen Zusammenhalt

Nicht nur Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung der unbezahlten Arbeit weniger Möglichkeiten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch generell diejenigen Beschäftigten, die Berufe mit einer hohen Arbeitsbelastung ausüben, z. B. körperlich anstrengende Berufe oder Berufe im jahrelangen Schichtdienst, können oftmals nicht länger am Tag arbeiten, denn gerade sie brauchen eine ausreichende und vor allem zeitnahe Erholung. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag träfen diese Beschäftigten besonders, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott.

Beschäftigte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen nicht länger arbeiten können, haben zudem weniger Möglichkeiten, die finanziellen Anreize für Mehrarbeit zu nutzen. Beschäftigte in stark belastenden Berufen, die oftmals schlechter bezahlt sind als etwa Beschäftigte im Bereich der Wissensarbeit, und die nicht in Betrieben arbeiten, in denen Arbeitszeiten tariflich geregelt sind, müssen damit weitere finanzielle Nachteile hinnehmen. Oder aber sie gehen höhere gesundheitliche Risiken ein, wenn sie diese Anreize doch nutzen wollen. „Dies kann zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beitragen und ist damit ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt“, konstatiert WSI-Expertin Lott.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Erzeugerpreise im Juli 2024: -0,8 % gegenüber Juli 2023

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juli 2024 um 0,8 % niedriger als im Juli 2023. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Juli 2024 gegenüber dem Vormonat Juni 2024 um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.08.2024

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Juli 2024
-0,8 % zum Vorjahresmonat
+0,2 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juli 2024 um 0,8 % niedriger als im Juli 2023. Im Juni 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,6 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Juli 2024 gegenüber dem Vormonat Juni 2024 um 0,2 %.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren auch im Juli 2024 die Preisrückgänge bei Energie, während Konsum- und Investitionsgüter teurer waren.

Starke Preisrückgänge bei Erdgas in der Verteilung und bei Strom

Energie war im Juli 2024 um 4,1 % billiger als im Juli 2023. Gegenüber Juni 2024 stiegen die Energiepreise um 0,5 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie hatten die Preisrückgänge für Erdgas und Strom. Die Gaspreise fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber Juli 2023 um 12,3 %, gegenüber Juni 2024 stiegen sie um 0,7 %. Strom kostete im Juli 2024 über alle Abnehmergruppen hinweg 9,2 % weniger als im Juli 2023 und 0,1 % weniger als im Juni 2024.

Mineralölerzeugnisse waren dagegen 2,7 % teurer als im Juli 2023. Gegenüber Juni 2024 stiegen diese Preise um 0,6 %. Leichtes Heizöl war 7,5 % teurer als im Juli 2023, aber 1,7 % billiger als im Juni 2024. Kraftstoffe kosteten 0,5 % mehr als ein Jahr zuvor (+0,4 % gegenüber Juni 2024).

Ohne Berücksichtigung von Energie stiegen die Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat im Juli 2024 um 0,9 % (+0,1 % gegenüber Juni 2024).

Leichter Preisanstieg bei Vorleistungsgütern

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im Juli 2024 um 0,3 % höher als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,2 %. Innerhalb der einzelnen Produktgruppen verlief die Preisentwicklung uneinheitlich.

Preissteigerungen gegenüber Juli 2023 gab es unter anderem bei Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin (+5,5 %), Mörtel (+5,2 %), Gipserzeugnissen für den Bau (+3,3 %) und Kalk (+2,0 %).

Holz sowie Holz- und Korkwaren kosteten 2,6 % weniger als im Juli 2023. Spanplatten verbilligten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,0 %, Faserplatten um 6,3 %. Laubschnittholz war 3,6 % billiger, Nadelschnittholz dagegen 6,9 % teurer als im Juli 2023.

Metalle waren im Juli 2024 um 2,0 % billiger als ein Jahr zuvor. Die Preise für Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen lagen mit -9,0 % deutlich unter denen des Vorjahresmonats. Die Preise für Stabstahl sanken im Vorjahresvergleich um 6,9 %. Kupfer und Halbzeug daraus war dagegen 10,2 % teurer als im Juli 2023.

Papier, Pappe und Waren daraus waren 1,8 % billiger als im Juli 2023 (+1,0 % gegenüber dem Vormonat). Zeitungsdruckpapier kostete 5,2 % weniger als im Juli 2023, Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe verbilligten sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,5 %.

Chemische Grundstoffe verbilligten sich insgesamt um 1,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Futtermittel für Nutztiere waren 7,3 %, Glas und Glaswaren 5,7 % und Zement 0,5 % günstiger als im Vorjahresmonat.

Preisanstiege bei Investitionsgütern, Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern

Die Preise für Investitionsgüter waren im Juli 2024 um 2,0 % höher als im Vorjahresmonat (0,0 % gegenüber Juni 2024). Maschinen kosteten 2,1 % mehr als im Juli 2023. Die Preise für Kraftwagen und Kraftwagenteile stiegen um 1,3 % gegenüber Juli 2023.

Verbrauchsgüter waren im Juli 2024 um 0,6 % teurer als im Juli 2023 (-0,1 % gegenüber Juni 2024). Nahrungsmittel kosteten mit +0,2 % etwas mehr als im Juli 2023. Deutlich teurer im Vergleich zum Vorjahresmonat waren Butter mit +33,0 % (+5,7 % gegenüber Juni 2024) und Süßwaren mit +21,5 %, Obst und Gemüseerzeugnisse kosteten 4,8 % mehr als im Juli 2023. Billiger als im Vorjahresmonat war im Juli 2024 dagegen insbesondere Schweinefleisch (-11,5 %).

Gebrauchsgüter waren im Juli 2024 um 0,7 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber Juni 2024 blieben die Preise hierfür unverändert.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Nur 4 % der Unternehmen wollen Homeoffice wieder abschaffen

Drei von vier der Unternehmen, in denen Homeoffice möglich ist, wollen es unverändert beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 20.08.2024

Drei von vier der Unternehmen, in denen Homeoffice möglich ist, wollen es unverändert beibehalten. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. „Diese Ergebnisse widerlegen die Auffassung, dass der Trend zurück in die Büros geht“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Lediglich 12 % planen strengere Vorgaben, und nur 4 % wollen die Arbeit von zuhause komplett abschaffen. „Die öffentliche Berichterstattung konzentriert sich auf einzelne Unternehmen, in denen Homeoffice zurückgefahren werden soll. Das überzeichnet die tatsächliche Entwicklung“, so Alipour. 11 % der Firmen wollen die Regelungen sogar weiter flexibilisieren.

In 79 % der Unternehmen ist Arbeiten von zuhause grundsätzlich machbar. In Großunternehmen ist das deutlich häufiger der Fall (93 %) als in kleinen und mittleren Unternehmen (75 %). Außerdem unterscheiden sich die Sektoren: Während 82 % der Dienstleister und 89 % der Industrieunternehmen Homeoffice anbieten können, gilt das nur für 40 % der Bau- und Handelsunternehmen. Branchenübergreifend möchte nur eine Minderheit die Arbeit von zuhause einschränken oder abschaffen.

„Es ist unbestritten, dass Präsenzarbeit dem Homeoffice in manchen Aspekten überlegen ist. Strengere Regeln durch eine stärkere Koordinierung von gemeinsamen Präsenzzeiten können das Homeoffice insgesamt produktiver gestalten“, sagt Alipour.

13 % der Dienstleister und 8 % der Industrieunternehmen planen flexiblere Homeoffice-Regelungen. „Homeoffice ist und bleibt in Deutschland fest verankert“, schlussfolgert Alipour. „Die Uhren drehen sich nicht auf 2019 zurück.“

Quelle: ifo Institut

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Startups setzen verstärkt auf Mitarbeiterbeteiligung

Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich lt. Bitkom eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus.

Bitkom, Pressemitteilung vom 19.08.2024

  • 44 Prozent beteiligen Beschäftigte am Unternehmen, 42 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen
  • Wichtigste Gründe sind Motivation und Bindung der Beschäftigten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen wurden zu Jahresbeginn verbessert

Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Erst zu Jahresbeginn ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland attraktiver macht. „Startups können meist keine Spitzengehälter zahlen, aber sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg der häufig schnell wachsenden Unternehmen beteiligen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Rahmenbedingungen für eine Mitarbeiterbeteiligung wurden zu Jahresbeginn verbessert, jetzt gilt es, die neuen Chancen auch zu nutzen.“

Am häufigsten setzen Startups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 Prozent), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 Prozent. Nur in einem Viertel (24 Prozent) der Startups, die Beschäftigte beteiligen, bekommen alle etwas ab. In 41 Prozent werden Führungskräfte und weitere Beschäftigte und in 30 Prozent ausschließlich Führungskräfte beteiligt.

Hauptgrund für eine Mitarbeiterbeteiligung im Startup ist der Wunsch, die Beschäftigten zusätzlich zu motivieren und den Erfolg des Startups voranzutreiben (88 Prozent). Außerdem soll die Mitarbeiterbindung gestärkt werden (79 Prozent). Zwei Drittel (66 Prozent) können auf diese Weise Fachkräfte gewinnen, deren Gehaltsvorstellungen sonst nicht erfüllbar gewesen wären. Die Hälfte (50 Prozent) sieht es als moralische und gesellschaftliche Pflicht, die Beschäftigten am eigenen Geschäftserfolg zu beteiligen. 40 Prozent wollen auf diese Weise die Personalkosten niedrig halten, 20 Prozent geben an, dass es der Wunsch der Investoren sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen und 12 Prozent halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte zu gewinnen.

In den Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung bislang verzichten, gilt vor allem der zu hohe Verwaltungsaufwand als Hindernis (33 Prozent). „Trotz der Anpassungen zum Jahresbeginn ist die Übertragung echter Unternehmensanteile weiterhin zu aufwändig und deshalb wenig attraktiv“, sagt Wintergerst. So werde weiterhin stark mit sogenannten virtuellen Anteilen oder komplexen Gesellschaftsstrukturen gearbeitet, um den Anforderungen der Startups gerecht zu werden. „Wir müssen die Prozesse vereinfachen, etwa durch die Einführung stimmrechtsloser Anteile im GmbH-Recht. Auch technologische Lösungen, wie die Tokenisierung von Unternehmensanteilen, können helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren”, so Wintergerst weiter.

Je ein Viertel (24 Prozent) sagt, dass die Beschäftigten klassische Gehaltszahlungen bevorzugen bzw. die rechtliche Lage zu kompliziert ist. Ein Fünftel (21 Prozent) möchte die eigenen Anteile nicht verwässern, 18 Prozent halten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland für steuerlich unattraktiv – vor einem Jahr, vor Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, lag der Anteil noch bei 26 Prozent. Jedes zehnte Startup (10 Prozent) befürchtet bei einer Beteiligung der Beschäftigten langsamere Entscheidungsprozesse, 7 Prozent geben an, dass die Investoren dies ablehnen. Und fast jedes Vierte (23 Prozent) hat sich mit dem Thema schlicht noch nicht beschäftigt.

Quelle: Bitkom

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Deutsche Exporte im 1. Halbjahr 2024: -1,6% zum Vorjahreszeitraum

Die deutschen Exporte sind im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,6 % auf 801,7 Mrd. Euro gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 insgesamt Waren im Wert von 662,8 Mrd. Euro nach Deutschland importiert. Das waren 6,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2023.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 19.08.2024

  • Importe im gleichen Zeitraum um 6,2 % gesunken
  • Exportüberschuss im 1. Halbjahr 2024 beträgt 138,8 Milliarden Euro

Die deutschen Exporte sind im 1. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,6 % auf 801,7 Milliarden Euro gesunken. Nach Deutschland importiert wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 insgesamt Waren im Wert von 662,8 Milliarden Euro. Das waren 6,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2023. Der Außenhandelssaldo (Exporte minus Importe) Deutschlands lag im 1. Halbjahr 2024 bei +138,8 Milliarden Euro und damit um 28,7 % höher als im 1. Halbjahr 2023 (+107,9 Milliarden Euro).

Wichtigste Exportgüter Deutschlands waren im 1. Halbjahr 2024 Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile mit einem Wert von 135,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 sanken die Kfz-Exporte um 2,4 %. An zweiter Stelle lagen Maschinen mit einem Wert von 109,6 Milliarden Euro (-4,4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Bei den Exporten chemischer Erzeugnisse zeigt sich ein ähnliches Bild. Während im 1. Halbjahr 2023 noch Waren im Wert von 75,1 Milliarden Euro exportiert wurden, waren es in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres nur noch 71,8 Milliarden Euro. Dies entspricht ebenfalls einem Rückgang von 4,4 %.

Wichtigste Importgüter Deutschlands waren Kraftwagen und Kraftwagenteile mit 73,0 Milliarden Euro (-4,2 %) sowie Datenverarbeitungsgeräte mit 64,3 Milliarden Euro (-9,8 %).

Der größte Exportüberschuss wurde im Handel mit Kraftwagen und Kraftwagenteilen mit 62,3 Milliarden Euro erzielt, gefolgt von Maschinen mit 59,7 Milliarden Euro. Umgekehrt wurden beim Handel mit Erdöl und Erdgas beziehungsweise bei den Erzeugnissen der Landwirtschaft deutlich mehr Waren importiert als exportiert. Hier betrug der Importüberschuss 32,5 beziehungsweise 13,9 Milliarden Euro.

Die meisten Waren gingen in die Vereinigten Staaten

Wie bereits in den Vorjahren waren im 1. Halbjahr 2024 die Vereinigten Staaten wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren. Waren im Wert von 80,7 Milliarden Euro wurden von Deutschland in die Vereinigten Staaten exportiert. Auf den Plätzen zwei und drei der bedeutendsten Exportländer Deutschlands lagen Frankreich (62,4 Milliarden Euro) und die Niederlande (57,6 Milliarden Euro).

Nach Deutschland importiert wurden die meisten Waren in der ersten Jahreshälfte 2024 aus der Volksrepublik China (73,5 Milliarden Euro). Auf den Plätzen zwei und drei der wichtigsten deutschen Lieferländer lagen die Niederlande (49,6 Milliarden Euro) und die Vereinigten Staaten (46,0 Milliarden Euro).

Die höchsten Exportüberschüsse wies Deutschland im 1. Halbjahr 2024 im Handel mit den Vereinigten Staaten (34,7 Milliarden Euro), Frankreich (27,5 Milliarden Euro) und dem Vereinigten Königreich (23,0 Milliarden Euro) auf. Aus China wurden dagegen mehr Waren importiert als dorthin exportiert. Für dieses Land wies der Außenhandel im 1. Halbjahr 2024 einen Import­überschuss von 25,3 Milliarden Euro auf.

Im Berichtsmonat Juni 2024 exportierte Deutschland insgesamt Waren im Wert von 129,8 Milliarden Euro, das entspricht einem Rückgang um 8,2 % zum Juni 2023. Nach Deutschland importiert wurden Waren im Wert von 107,6 Milliarden Euro (-9,2 % zum Vorjahresmonat).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Standortfaktor Energie – Energiewende-Barometer 2024 gibt Warnsignal

Die Energiewende bedeutet mittlerweile für deutlich mehr Betriebe in Deutschland einen Wettbewerbsnachteil als eine Chance. Besonders alarmierend: Immer mehr Unternehmen möchten infolge der veränderten Energiewirtschaft und -politik die Produktion einschränken oder ins Ausland verlagern. Entsprechende Pläne hat lt. DIHK inzwischen gut jeder zweite große Industriebetrieb.

DIHK, Mitteilung vom 15.08.2024

Unsicherheiten bei der Energieversorgung und das im internationalen Vergleich hohe Preisniveau zählen weiterhin zu den größten Problemen deutscher Unternehmen am heimischen Standort. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung für ein Wachstumspaket zum Bundeshaushalt 2025 werden dieser Herausforderung nicht gerecht. Wie stark die Energiefragen insbesondere Industriebetriebe belasten, zeigt das bundesweite Energiewende-Barometer der IHK-Organisation mit seinen aktuellen Werten. Mit dem Barometer holt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 jedes Jahr die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft zur Energiewende ein.

Zweitschlechtester Wert in der Geschichte der Umfrage

Auf die zentrale Frage nach den Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens finden die Befragten im Jahr 2024 eine eindeutige Antwort: In einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewende-Barometers. Nur im Vorjahr, also 2023, wurde bislang ein noch schlechterer Wert erreicht. Die Betriebe erkennen also weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit.

Besonders problematisch: Die Energiewende verstärkt die Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die aufgrund veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 16 Prozent im Jahr 2022 auf 31 Prozent in 2023 und auf 37 Prozent in der aktuellen Umfrage. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industrieunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten. Unter Letzteren hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 auf aktuell 51 Prozent erhöht. Das bedeutet: Eine Mehrzahl der großen Unternehmen erwägt oder realisiert den Abbau von Kapazitäten im Inland als Reaktion auf Veränderungen in der Energiewirtschaft und -politik.

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Die Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft bei den Energiepreisen bleiben eine zentrale Investitionsbremse. Hier greifen die gegenwärtigen Ampelbeschlüsse zu kurz, wie das DIHK-Präsident Peter Adrian bereits Anfang Juli bei der Vorstellung der Pläne für ein sog. Wachstumspaket thematisiert hatte. Die Rückmeldungen aus der Umfrage zeigen, dass die Probleme der Energieversorgung und deren Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland auf dem bisherigen Weg nicht zu beheben sind. Die Unternehmen erwarten von der Politik mehr Freiwilligkeit, mehr Verlässlichkeit und weniger Detailsteuerung. Beim Ranking der Transformationshemmnisse liegt die hohe Bürokratiebelastung auf Platz eins, eng gefolgt von fehlender Planbarkeit. Jeweils fast zwei Drittel der Befragten fühlen sich hierdurch ausgebremst.

Die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen wird nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger – fast 90 Prozent fordern hier eine Anpassung der Rahmenbedingungen. Vier von fünf Betrieben sehen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen als zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung an. Für rund 80 Prozent ist die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung. Zudem mahnen fast zwei Drittel der Befragten mit Blick auf den verlässlichen Zugang zu Wasserstoff mehr Planungssicherheit an.

Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen. Die DIHK hat zehn zügig wirksame Maßnahmen für gute Standortbedingungen in Deutschland vorgeschlagen, die klare Ziele für die Energiewende und verlässliche, glaubwürdige Rahmenbedingungen für das Wirtschaften am Standort Deutschland nach 2030 aufzeigen.

Quelle: DIHK

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Mindestlohn hat Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht, vor allem in Ostdeutschland – Verringerung regionaler Lohnungleichheiten

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht. Besonders profitiert haben Menschen mit niedrigem Einkommen, die Effekte reichen aber auch bis in die Mitte der Verteilung. In Ostdeutschland sind die Zuwächse am größten, wie eine neue WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 16.08.2024

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Einkommen der Beschäftigten deutlich erhöht. Besonders profitiert haben Menschen mit niedrigem Einkommen, die Effekte reichen aber auch bis in die Mitte der Verteilung. In Ostdeutschland sind die Zuwächse am größten, wie eine neue Studie von Dr. Toralf Pusch, Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, zeigt. „Der Mindestlohn hat wesentlich dazu beigetragen, Lohnungleichheiten in verschiedenen Regionen Deutschlands zu verringern“, analysiert Pusch, der auf der Basis der aktuellsten vorliegenden amtlichen Daten die Entwicklung bis 2018 untersuchen konnte. „Die Wirkung des Mindestlohns ist aber natürlich kein Selbstläufer. Wenn es nur Mini-Erhöhungen gibt, wie in diesem Jahr und für das kommende Jahr vorgesehen, schwächt das den positiven Effekt“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

Deutlich stärkere Anhebungen und eine Orientierung an den Referenzgrößen der EU-Mindestlohnrichtlinie, die für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn nennt, ist ebenso notwendig wie eine wirksame Stärkung der Tarifbindung, die die EU ebenfalls fordert.

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI

WSI-Forscher Pusch hat erstmals Mindestlohneffekte sowohl für das individuelle Einkommen als auch für das bedarfsgewichtete Brutto- und Haushaltsnettoeinkommen berechnet. Grundlage waren die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) der Jahre 2008, 2013 und 2018. Diese enthält sehr detaillierte und im Vergleich zu anderen Erhebungen umfassende Daten zur Einkommenssituation von rund 42.000 Haushalten in Deutschland. Da die EVS nur alle fünf Jahre erhoben wird und aus der Befragungsrunde von 2023 noch keine Daten vorliegen, kann die Studie allerdings weder die Effekte der Mindestlohn-Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 einbeziehen noch den Effekt der aktuell nur schwachen Anpassungen.

Während die Lohnentwicklung im unteren Einkommensbereich zwischen 2008 und 2013 nahezu stagnierte, gab es nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 deutliche Zuwächse. Besonders eindrucksvoll zeigte sich dies in Ostdeutschland: Im Zeitraum von 2013 bis 2018 stiegen die individuellen Einkommen aus Löhnen der unteren 30 Prozent der Verteilung im Osten um durchschnittlich gut 21 Prozent, im Westen um rund 12 Prozent.

Dass das Plus in Ostdeutschland höher ausfiel, liegt daran, dass dort mehr Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten als in Westdeutschland. Und je niedriger die Einkommen, desto höher waren die Zuwächse: So stiegen beispielsweise die Lohneinkommen von ostdeutschen Beschäftigten mit einem Monatsverdienst von knapp 1.300 Euro bis 2018 preisbereinigt um durchschnittlich gut 31 Prozent. Der klare Anstieg bei den Monatseinkommen entkräftet auch die Sorge mancher Mindestlohn-kritischer Fachleute, Arbeitgeber könnten nach Einführung der Lohnuntergrenze im Gegenzug die Stundenzahl von Beschäftigten im Mindestlohnbereich reduzieren.

Auch die Einkommen der Menschen mit relativ hohen Einkommen stiegen, allerdings weniger stark: Zwischen 2013 und 2018 betrug der Anstieg bei den obersten 30 Prozent der Verteilung im Osten durchschnittlich rund 14 Prozent und im Westen 11 Prozent.

Neben den Auswirkungen des Mindestlohns auf die individuellen Einkommen hat Pusch auch die Haushaltseinkommen untersucht, sowohl brutto als auch netto. Dazu zählen neben Löhnen auch Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Sozialleistungen, Kapitaleinkommen und bei Wohneigentümern Mieten. Einige dieser Kategorien dürften vom Mindestlohn kaum betroffen sein. Bei Haushalten, die Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen, wäre es sogar möglich, dass zusätzliches Lohneinkommen auf die Sozialleistungen angerechnet wird. In diesem Fall hätten diese Haushalte unter dem Strich einen deutlich geringeren Einkommenszuwachs.

Die Ergebnisse der Studie bestätigen dies jedoch nicht. Auch für Personen im ersten Dezil der Verteilung, also mit sehr niedrigen Einkommen, sind die Bruttohaushaltseinkommen nach Einführung des Mindestlohns gestiegen – in Ostdeutschland um rund 22 Prozent, in Westdeutschland um rund 11 Prozent. Deutliche mindestlohnbedingte Steigerungen der Bruttohaushaltseinkommen finden sich bis in die Mitte der Verteilung. Bei den Nettohaushaltseinkommen sind die prozentualen Zuwächse durch den Mindestlohn ähnlich hoch. Auch hier reichen die Effekte bis in die Mitte der Verteilung.

Theoretisch denkbar wäre auch, dass durch den Mindestlohn ein Teil der Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor verloren geht und die Betroffenen dadurch Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Um das zu überprüfen, hat der WSI-Forscher neben den Bruttohaushaltseinkommen der abhängig Beschäftigten auch die Einkommen aller erwerbsfähigen Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren analysiert. Auch hier gab es keine negativen Auswirkungen des Mindestlohns in der Breite. Im Gegenteil: Im unteren bis mittleren Bereich der Einkommensverteilung zeigten sich erneut positive Effekte, wenn auch nicht so stark wie bei der alleinigen Betrachtung der abhängig Beschäftigten.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Cyberangriffe auf die Cloud werden meist abgewehrt

Cloud-Dienste bieten Schutz gegen viele Cyberangriffe. Von jenen 81 Prozent der Unternehmen, die aktuell Cloud Computing nutzen, geben lt. Bitkom mehr als die Hälfte (54 Prozent) an, dass bei ihnen in den vergangenen zwölf Monaten keine Cyberangriffe auf die Cloud-Umgebung stattgefunden haben.

Bitkom, Pressemitteilung vom 15.08.2024

  • Hälfte der Cloud-Nutzer nicht von Angriffen betroffen, ein Drittel kann Angriffe abwehren
  • Nur 6 Prozent berichten von Störungen des Betriebs

Phishing-Mails, um Passwörter zu stehlen, DDoS-Angriffe, um die IT lahmzulegen oder Ransomware-Attacken, mit denen Schadsoftware eingeschleust und Daten verschlüsselt sowie Lösegeld erpresst werden sollen – das ist Alltag für viele Unternehmen. Cloud-Dienste bieten dabei Schutz gegen viele dieser Cyberangriffe. Von jenen 81 Prozent der Unternehmen, die aktuell Cloud Computing nutzen, geben mehr als die Hälfte (54 Prozent) an, dass bei ihnen in den vergangenen zwölf Monaten keine Cyberangriffe auf die Cloud-Umgebung stattgefunden haben. Bei weiteren 35 Prozent hat es zwar Angriffe gegeben, die Security-Maßnahmen haben aber gegriffen und die Auswirkungen reduziert. Nur bei 6 Prozent kam es zu starken Störungen des Betriebsablaufs durch die Angriffe. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus allen Wirtschaftsbereichen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Cloud-Anbieter beschäftigen hoch spezialisierte Expertinnen und Experten, um ihre Dienste zu schützen und immer auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklung zu halten. Das können viele IT-Abteilungen vor allem in kleineren und mittelständischen Unternehmen nicht leisten“, sagt Lukas Klingholz, Cloud-Experte beim Bitkom. „Die Cloud bietet jedem Unternehmen die Chance, seine IT-Sicherheit auf Top-Niveau zu bringen.“

Quelle: Bitkom

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Wegfall der Steuerklassen und andere Reformen könnten 1,2 Millionen Vollzeitstellen bringen

Der gerade beschlossene Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 unter Beibehaltung des Ehegattensplittings kann in Deutschland einen Beschäftigungsgewinn von 67.000 Vollzeitkräften bringen. Insgesamt ließen sich durch Reformen im Steuer- und Sozialsystem mehr als 1,2 Millionen Vollzeitstellen besetzen. Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach. Das haben Berechnungen des ifo Instituts für die IHK München und Oberbayern ergeben.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.08.2024

Der gerade beschlossene Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 unter Beibehaltung des Ehegattensplittings kann in Deutschland einen Beschäftigungsgewinn von 67.000 Vollzeitkräften bringen. Insgesamt ließen sich durch Reformen im Steuer- und Sozialsystem mehr als 1,2 Millionen Vollzeitstellen besetzen. Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach. Das haben Berechnungen des ifo Instituts für die IHK München und Oberbayern ergeben. „Das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland kann definitiv so umgebaut werden, dass der Arbeitskräftemangel gemildert wird“, sagt Volker Meier vom ifo Zentrum für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik, einer der Autoren der Studie.

Ein Übergang vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting würde ein Beschäftigungs-Plus von etwa 200.000 Vollzeitstellen in Deutschland auslösen, ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 150.000 Vollzeitkräfte in die Beschäftigung bringen. Höhere Rentenabschläge bei Frührentnern würden ein Beschäftigungsplus von umgerechnet 180.000 Vollzeitkräften bewirken. Laut ifo sind 0,5 Prozent Rentenabschlag versicherungsmathematisch gerechtfertigt für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Derzeit werden nur 0,3 Prozent Rente abgezogen.

„Angesichts des Alterungsschubs und des Arbeitskräftemangels muss unser Steuer- und Sozialsystem konsequent Erwerbstätigkeit belohnen. Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an: Ob Einstieg in die Erwerbstätigkeit, einige Wochenstunden mehr in der Teilzeitarbeit oder längeres, weil attraktiveres Arbeiten zur Rente hin – jede Wochenarbeitsstunde mehr zählt. Entsprechende Reformen wären auch ein wichtiger Beitrag für mehr Fairness unter allen Steuer- und Abgabenzahlern sowie zwischen den Generationen. Generell bleibt aber auch der Befund, dass die Steuer- und Abgabenlast für Erwerbstätige in Deutschland zu hoch ist”, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Weiter hat das ifo Institut berechnet, dass mehr Kinderbetreuung (400.000 zusätzliche Plätze) ein Beschäftigungs-Plus von 58.000 Vollzeitstellen bedeuten würde. Der Effekt ließe sich noch steigern, wenn die Betreuungsplätze vornehmlich in Mangelregionen geschaffen würden. Laut ifo sind dies vor allem die Großstädte in Westdeutschland.

Das gesetzliche Renteneintrittsalters von 67 auf 69 Jahre anzuheben hätte sogar eine Mehrbeschäftigung von 473.000 Vollzeitkräften zur Folge. Die Abschaffung der Rente mit 63 würde ein Plus von 157.000 Vollzeitkräften bedeuten.

Die Umrechnung auf Vollzeitkräfte dient als rechnerische Größe zum einfacheren Vergleich der Beschäftigungseffekte. Dazu gehören aber auch Stunden-Aufstockungen von Teilzeitkräften und die Aufnahme von Teilzeitbeschäftigungen. Jeweils gut ein Sechstel der genannten Beschäftigungsgewinne würde auf Bayern entfallen, so die ifo-Volkswirte.

Quelle: ifo Institut

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