WPK unterstützt die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland

Die Wirtschaftsprüferkammer begrüßt den Referentenentwurf des BMWi zum Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 13. und 29. Mai 2015. Sehr positiv aufgenommen wird die weitestgehende gesetzliche Delegation von Aufgaben auf die WPK, so dass die Selbstverwaltung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer so weit wie möglich erhalten bleiben kann.

 

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Zum Referentenentwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG)

Die WPK hat gegenüber dem BMWi zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse Stellung genommen.

 

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