Die WPK hat gegenüber dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) im Rahmen der Konsultation zur Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics Stellung genommen.
Wirtschaftsprüfung
Die WPK hat gegenüber dem International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) im Rahmen der Konsultation zur Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics Stellung genommen.
Die WPK macht darauf aufmerksam, dass Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, bis 31. März 2015 einen Transparenzbericht auf ihrer Homepage veröffentlichen müssen.
Im Rahmen der Transformation der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland hat das BMWi sein Eckpunktepapier veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Zusätzlich zur bisher üblichen Berichterstattung über Sitzungen des Beirates informiert die WPK ab sofort auch über die Sitzungen des Vorstandes. Im Sinne des Vorstandsziels der Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit wird dadurch die Transparenz der Arbeit der Kammer für die Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit erhöht.
Die WPK hat gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen zu dem Diskussionsentwurf „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Stellung genommen.
Am 21. Januar 2015 hat das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Vorschläge zur Überarbeitung der Berichterstattung des Abschlussprüfers über Abschlüsse für spezielle Zwecke veröffentlicht. Die WPK berichtet.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 veröffentlicht. Insgesamt hat sich die Fehlerquote im Jahr 2014 mit 13 % auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Jahr 2013 (14 %) stabilisiert.
Das IAASB hat die finalen Standards zum Bestätigungsvermerk veröffentlicht und damit das mehrjährige Projekt zur Überarbeitung des Auditor’s Report beendet. Durch die neuen bzw. überarbeiteten Standards soll der Bestätigungsvermerk das Vertrauen in die Prüfung und den geprüften Jahresabschluss steigern. Die WPK berichtet.
Die Industrie- und Handelskammern informieren in einem Merkblatt zur Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. Die WPK hat hierzu eine Änderung bzgl. des Kreises geeigneter Prüfer vorgeschlagen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die WPK darüber informiert, dass bei der Anpassung des Kreditwesengesetzes redaktionelle Fehler unterlaufen sind. Diese liegen in den Regelungen zu den Mandatsbeschränkungen für Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen durch das „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ vom 15. Juli 2014.
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