Informationsveranstaltung des Beirates der WPK nebst Abstimmung im schriftlichen Verfahren

Die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie veranlassten die WPK diesen Sommer nicht zu einer Sitzung des Beirates einzuladen, sondern ein schriftliches Beschlussverfahren durchzuführen. Begleitend fand am 19. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz statt. Die WPK hat hat einen Überblick über die Ergebnisse veröffentlicht.

Informationsveranstaltung des Beirates der WPK nebst Abstimmung im schriftlichen Verfahren

WPK, Mitteilung vom 20.07.2020

Die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie veranlassten Beiratsvorsitzer Dr. Marian Ellerich, diesen Sommer nicht zu einer Sitzung des Beirates der WPK einzuladen, sondern ein schriftliches Beschlussverfahren durchzuführen. Begleitend fand am 19. Juni 2020 eine Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz statt. Diese sollte allen Beiratsmitgliedern zur Vorbereitung der Abstimmung möglichst denselben Informationsstand geben, den sie auch im Falle einer Sitzung gehabt hätten.

Bericht des Vorstandes der WPK

Präsident Gerhard Ziegler berichtete über die wesentlichen Entwicklungen seit der Beiratssitzung am 4. Dezember 2019.

Er informierte zunächst über die umfangreichen Aktivitäten der Kammer zur Corona-Krise und die hierbei erzielten Ergebnisse.

Sodann ging er auf aktuelle gesetzgeberische Aktivitäten ein. Schwerpunkte setzte er bei den Themen

  • Meldepflichten für Steuergestaltungsmodelle: Die WPK setze sich gegen eine Meldepflicht für die „normale, alltägliche“ Steuerberatung ein. Das BMF arbeite an einer „Weißen Liste“, aus der ersichtlich wird, was als „normale“ Steuerberatung nicht der Meldepflicht unterfällt. Hierzu leisteten WPK und BStBK Zuarbeit.
  • Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin: Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Prüfung kämpfe die WPK dafür, dass der Berufsstand weiterhin in die Prüfung einbezogen wird. Abwenden können habe man eine noch im Referentenentwurf vorgesehene Meldepflicht für die Prüfer prüfungspflichtiger Finanzdienstleister.

Ziegler teilte mit, dass das BMWi signalisiert habe, dass mit einer WPO-Novelle in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sein werde. Es werde in dieser Legislaturperiode also auch weder eine Zusammenführung der Prüferberufe noch die Etablierung des Syndikus-WP/vBP erreicht werden können ( „Neu auf WPK.de“ vom 8. Juni 2020 ). Nichtsdestotrotz werde die WPK diese Themen mit Nachdruck weiterverfolgen.

Außerdem informierte Ziegler den Beirat darüber, dass sich das modularisierte Wirtschaftsprüferexamen bewährt habe und auf welchem Stand das Projekt „Prüfungsfachwirt“ steht. Die ersten schriftlichen Prüfungen sollen in der Woche ab dem 23. November 2020 stattfinden.

Weitere Themen waren

  • die Geldwäscheaufsicht durch die WPK,
  • der Vorschlag eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der auch Gegenstand der Klausurtagung des Vorstands vom 12. bis 14. August 2020 sein wird,
  • das Kapitalanlagekonzept der WPK und
  • die Digitalisierung in der WPK.

Jahresabschluss 2019 der WPK und Bestellung des Abschlussprüfers der WPK für 2020

Im schriftlichen Verfahren genehmigte der Beirat den Jahresabschluss nebst Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der WPK ( „Neu auf WPK.de“ vom 3. Juli 2020 ).

Die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG aus Hamburg wurde als Abschlussprüfer der WPK für das Wirtschaftsjahr 2020 wiedergewählt.

Einberufung der unabhängigen Wahlkommission

Mit einstimmigem Beschluss stimmte der Beirat der Berufung folgender Mitglieder der unabhängigen Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder des Beirates 2022 durch den Vorstand zu ( „Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020 ):

  • vBP/StB Dieter Grammes, Rechlin
  • vBP/StB Peter Hassel, Wertingen
  • vBP/StB Heinrich Jansen, Brüggen
  • vBP/StB/RB Jochen Okraß, Berlin
  • WP/StB Torsten Ebeling, Berlin
  • WP/StB Dr. Julia Füssel, Berlin
  • WP Dieter Gahlen, Berlin
  • WP/StB Frank Häfner, Stuttgart
  • WP/StB Thomas Krause, Hamburg
  • WP/StB Ralf Rödiger, Berlin

Weitere Beratungsthemen

Ebenfalls mit einstimmigem Beschluss entschied der Beirat im Wege der Abstimmung im schriftlichen Verfahren über die Nachberufung von Mitgliedern der Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen und für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer für die Zeit bis zum 31. Dezember 2023.

Einstimmig stimmte der Beirat zu, der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung die vom Vorstand benannten Mitglieder als ehrenamtliche Richter/innen beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht vorzuschlagen.

Der Beirat passte die Richtlinien für Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtsträger der WPK an die besonderen Umstände der Coronavirus-Pandemie an. Hintergrund ist die pandemiebedingte Umstellung von Präsenzveranstaltungen auf Video- und Telefonkonferenzen. Es wurde allerdings die Bitte geäußert, diese Anpassungen bei Normalisierung der Situation noch einmal zu überprüfen.

Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll präsentierte im Rahmen der Informationsveranstaltung den Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2019 („Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020) und stellte sich den Fragen der Beiratsmitglieder.

Der Beirat wird sich voraussichtlich am 4. Dezember 2020 wieder zusammenfinden. Welche Möglichkeiten es gibt, für diesen Tag wieder zu einer Präsenzsitzung zu laden, hängt von der weiteren Entwicklung der Coronavirus-Pandemie ab.

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Coronavirus: Überbrückungshilfe für KMU – Antragsberechtigung für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über eine Ergänzung im Hinblick auf die Antragsberechtigung von Unternehmen. Darauf weist die WPK hin.

Coronavirus: Überbrückungshilfe für KMU – Antragsberechtigung für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen

WPK, Mitteilung vom 16.07.2020

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über eine Ergänzung im Hinblick auf die Antragsberechtigung von Unternehmen. Antragberechtigt sollen demnach auch folgende Unternehmen sein:

„Unternehmen, die aufgrund von starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts, im April und Mai 2019 weniger als 5 % des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, können von der vorgenannten Bedingung des sechzigprozentigen Umsatzrückgangs freigestellt werden.“

Die Grundlagen für die Überbrückungshilfe (Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und Vollzugshinweise) wurden entsprechend angepasst, wie auch die FAQ des BMWi angepasst werden sollen.

Die WPK informierte über den Start des Überbrückungshilfe-Programms unter „Neu auf WPK.de“ vom 8. Juli 2020 sowie über die FAQ, Checklisten und das Muster einer Zusatzvereinbarung unter „Neu auf WPK.de“ vom 7. Juli 2020 .

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 30. Juni 2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die wichtigsten Beratungsergebnisse ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 zusammengefasst

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 30. Juni 2020

WPK, Mitteilung vom 14.07.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse der Kommission für Qualitätskontrolle vom 30. Juni 2020 zusammengefasst.

Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Kommission für Qualitätskontrolle für 2019 in der Informationsveranstaltung des Beirates

Der Vorsitzende der Kommission für Qualitätskontrolle, Prof. Dr. Jens Poll, berichtete über seine Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2019 in der Informationsveranstaltung des Beirates am 19. Juni 2020.

Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat über den Entwurf des Hinweises zur „Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ beraten, der von ihrem Ausschuss „Grundsätze QK“ vorbereitet wurde. An der letzten Sitzung des Ausschusses nahmen wiederum auch Vorstandsmitglieder als Gäste teil. Der Hinweis soll vom Ausschuss angepasst und anschließend zusammen mit dem Entwurf eines überarbeiteten Hinweises zur „Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ der Kommission für Qualitätskontrolle zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat für eine gemischte Praxis (Prüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse) den Abschluss der Auswertung des Qualitätskontrollberichtes beschlossen.

Darüber hinaus beriet die Kommission für Qualitätskontrolle über drei Löschungen von Eintragungen als gesetzlicher Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems und nach einem Widerruf des Prüfungsurteils durch den Prüfer für Qualitätskontrolle.

In einem Fall ordnete sie die aufgezeigten Mängel nicht als so wesentlich ein, als dass die Praxis als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister hätte gelöscht werden müssen. Es wurde eine Sonderprüfung zur Überprüfung der Beseitigung der Mängel und die kurzfristige Durchführung der nächsten Qualitätskontrolle beschlossen. In den zwei weiteren Fällen wurde die Löschung als Abschlussprüfer beziehungsweise die Anhörung der geprüften Praxis zur beabsichtigten Löschung beschlossen.

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Transparenzberichte 2019/2020 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren. Darauf weist die WPK hin.

Transparenzberichte 2019/2020 (Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014)

WPK, Mitteilung vom 10.07.2020

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen und die zuständige Aufsichtsbehörde – in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) – zu informieren.

Der Vorstand der WPK hat beschlossen, weiterhin auf der Internetseite der WPK über die veröffentlichten Transparenzberichte zu informieren. Eine Übersicht mit Links auf die entsprechenden Internetseiten steht jetzt zur Verfügung. In der aktuellen Aufstellung zu den Transparenzberichten 2019/2020 sind diejenigen § 319a HGB-Prüfer enthalten, deren Geschäftsjahresende im vorangegangenen Kalenderjahr lag.

Darüber hinaus werden die in den Jahren 2017/2018 sowie 2018/2019 veröffentlichten Transparenzberichte archiviert. Auf die Archivierungspflicht für Transparenzberichte nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Verordnung (EU) 537/2014 wird hingewiesen. Soweit die im ersten Halbjahr 2017 veröffentlichten Transparenzberichte sich bereits auf Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 beziehen oder freiwillig auf der jeweiligen Internetseite vorgehalten werden, sind sie ebenfalls enthalten.

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Bundesrat billigt ESEF-Umsetzungsgesetz

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) gebilligt. Darauf weist die WPK hin.

Bundesrat billigt ESEF-Umsetzungsgesetz

WPK, Mitteilung vom 09.07.2020

Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 das vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2020 ( „Neu auf WPK.de“ vom 23. Juni 2020 ) verabschiedete Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) gebilligt.Mit dem Gesetz wird Art. 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format – ESEF) erstellt werden müssen.

Der Beschluss ist auf der Internetseite des Bundesrates verfügbar. Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet.

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Qualitätskontrolle 2019: Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren unverändert auf niedrigem Niveau

Ende 2019 waren 3.132 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2018: 3.230). In diesen Praxen waren am Jahresende nahezu unverändert rund 61 % aller WP/vBP tätig. 69 % der Wirtschaftsprüfer und 16 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen. Das berichtet die WPK.

Qualitätskontrolle 2019: Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren unverändert auf niedrigem Niveau

WPK, Mitteilung vom 07.07.2020

Ende 2019 waren 3.132 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2018: 3.230). In diesen Praxen waren am Jahresende nahezu unverändert rund 61 % aller WP/vBP tätig. 69 % der Wirtschaftsprüfer und 16 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen.

Die Kommission für Qualitätskontrolle wertete 413 Qualitätskontrollberichte (2018: 710) aus. Lediglich nach 56 Qualitätskontrollen (14 %, Vorjahr: 11 %) waren Auflagen und/oder Sonderprüfungen erforderlich. In den übrigen Fällen wurden die bestehenden Mängel bereits während oder unmittelbar nach den Qualitätskontrollen abgestellt, sodass der Erlass von Maßnahmen nicht erforderlich war. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbesondere in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes.

Die WPK hat 2019 insgesamt sechs Fortbildungs- und zwei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat den Vorstand über 17 Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung informiert.

Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle haben an sieben Qualitätskontrollen teilgenommen. Bei sieben Prüfern für Qualitätskontrolle wurde von der Kommission für Qualitätskontrolle eine Untersuchung durchgeführt, die zwischenzeitlich alle abgeschlossen werden konnten.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat darüber hinaus im Jahr 2019 begonnen, den „Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ zu überarbeiten und einen gesonderten „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ zu entwickeln.

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Berufsregister 2019: Beurlaubungen, Anerkennungen von Berufsgesellschaften und Widerrufsverfahren zeigen eine rückläufige Tendenz

Der aktuell veröffentlichte Bericht aus dem Berufsregister 2019 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde.

Berufsregister 2019: Beurlaubungen, Anerkennungen von Berufsgesellschaften und Widerrufsverfahren zeigen eine rückläufige Tendenz

WPK, Mitteilung vom 07.07.2020

Der Bericht aus dem Berufsregister 2019 erläutert die Arbeit der WPK sowohl als Dienstleister als auch als Aufsichtsbehörde. Die Mitgliederabteilung, in der das Berufsregister geführt wird, begleitet die Mitglieder von der Bestellung, über die Anerkennung, gegebenenfalls Beurlaubungen oder Ausnahmegenehmigungen bis zum Verzicht. Sie führt aber auch die Widerrufsverfahren durch. Darüber hinaus berät sie die WPK-Mitglieder zu verschiedenen beruflichen Themen, beispielsweise zur Kundmachung oder zur Versicherung.

Die Verfahrenszahlen waren 2019 rückläufig. Dies zeigt sich insbesondere in den Widerrufsverfahren wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherungen. Außerdem gab es weniger Beurlaubungen sowie Anerkennungen von Berufsgesellschaften als in den Vorjahren.

Häufig waren auch im Jahr 2019 Fragen nach der Integrierbarkeit außerberuflichen Expertenwissens in Berufsgesellschaften, nach zulässigen Formen der Zusammenarbeit, insbesondere mit IT-Spezialisten, und nach Möglichkeiten, auf digitale Dienstleistungen spezialisierte Einheiten nachhaltig in Berufsgesellschaften, Verbünde oder Netzwerke einzubinden.

Die Weiterentwicklung des Berufsbildes spiegelt die Bedeutung des Berufsstandes für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft wider. Die organisatorische Verbindung von klassischen beruflichen Aufgaben und IT-Know-how verfestigt sich weiter.

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BSI: Hilfestellung für Prüfer zur Auditierung des Stands der Technik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen Katalog zur Konkretisierung der Anforderungen des § 8a Abs. 1 BSIG veröffentlicht. Dieser bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen und prüfenden Stellen eine Hilfestellung für eine sachgerechte Prüfung der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen. Darauf weist die WPK hin.

BSI: Hilfestellung für Prüfer zur Auditierung des Stands der Technik

WPK, Mitteilung vom 06.07.2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Katalog zur Konkretisierung der Anforderungen des § 8a Abs. 1 BSIG veröffentlicht. Dieser bietet Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreibern) und prüfenden Stellen eine Hilfestellung für eine sachgerechte Prüfung der eingesetzten Sicherheitsvorkehrungen.Der Anforderungskatalog enthält branchenübergreifende Anforderungen an eingesetzte Sicherheitsvorkehrungen und konkretisiert hierdurch den Terminus des Stands der Technik. Er kann somit ein geeigneter Ausgangspunkt für die Planung und Durchführung von Nachweisprüfungen sein.

Weiterführende Informationen und beispielhafte Prüfungshandlungen für eine sachgerechte Prüfung auf Grundlage dieses Anforderungskatalogs enthält zudem der IDW Prüfungshinweis: Die Prüfung der von Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8a Abs. 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen (IDW PH 9.860.2).

Der Anforderungskatalog steht auf der Internetseite des BSI zur Verfügung.

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Stellungnahme: Entwurf ISA 600 (Revised), Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors)

Die WPK lehnt den Entwurf in Gänze ab und hat gegenüber dem IAASB eine Stellungnahme zum Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) abgegeben.

Stellungnahme: Entwurf ISA 600 (Revised), Special Considerations – Audits of Group Financial Statements (Including the Work of Component Auditors)

WPK, Mitteilung vom 03.07.2020

Die WPK lehnt den Entwurf in Gänze ab – Die WPK hat am 2. Juli 2020 gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Stellungnahme zum Entwurf ISA 600 (Revised) zur Prüfung von Konzernabschlüssen (einschließlich der Arbeit der Teilbereichsprüfer) abgegeben.

Die wesentlichen Bedenken der WPK gegen den Standardentwurf sind:

  • Negative Wettbewerbseffekte insbesondere für kleine und mittlere Praxen, da das Konzernprüfungsteam künftig massiv in das Vorgehen der Teilbereichsprüfer eingreifen und diesen den bevorzugten Prüfungsansatz vorschreiben darf.
  • Die Risikoeinschätzung soll künftig zentral durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden. Dabei liegt es im Ermessen des Konzernprüfungsteams, ob die Erkenntnisse einer dezentralen Risikoeinschätzung durch den Teilbereichsprüfer weiterhin Berücksichtigung finden.
  • Die Verpflichtung zur Durchführung von vollumfänglichen Abschlussprüfungen („Full Scope Audits”) bei bedeutenden Teilbereichen soll künftig nicht mehr bestehen. Stattdessen sollen dem Teilbereichsprüfer Prüfungshandlungen für einzelne Abschlussposten vorgegeben werden.
  • Die Einschätzung des „Fraud-Risks“ für Teilbereiche soll künftig ebenfalls durch das Konzernprüfungsteam vorgenommen werden.
  • Die Auswirkungen der überarbeiten und in den kommenden zwei Jahren anzuwendenden ISA 540 (rev.) und ISA 315 (rev.) auf die Konzernabschlussprüfung werden im vorliegenden Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt.

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der WPK

Die WPK hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 im Internet bekannt gemacht.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der WPK

WPK, Mitteilung vom 03.07.2020

Der vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkt erteilten Bestätigungsvermerk versehene und vom Beirat am 1. Juli 2020 genehmigte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 der Wirtschaftsprüferkammer werden hiermit im Internet bekannt gemacht.

Die Unterlagen werden zudem als Beilage zum WPK Magazin 3/2020 erscheinen.

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