IASB: Änderungen an IAS 1 zur Fristigkeit von Schulden verabschiedet

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 betreffend einer begrenzten Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet. Darüber berichtet die WPK.

WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 betreffend einer begrenzten Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet.

Die Änderungen in IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht jedoch den Betrag oder Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen oder Erträge oder entsprechende Angaben.

Aufgrund der Änderungen wird vor allem erreicht, dass

  • die Klassifizierung als langfristige Schuld von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Dieses Recht muss substanziell sein. Außerdem müssen etwaige Bedingungen für die Ausübung eines solchen Rechts am Abschlussstichtag erfüllt sein, anderenfalls handelt es sich um eine kurzfristige Schuld;
  • die tatsächliche Absicht des Managements, die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllt, für die Klassifikation einer Schuld unerheblich ist und
  • sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Powered by WPeMatico

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 23. Januar 2020

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Überblick sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23.01.2020 zusammengefasst.

WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Januar 2020 zusammengefasst.

Vorschläge des IDW zur Änderung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer

Das IDW hat dem BMWi mit Schreiben vom 19. Dezember 2019 diverse Vorschläge zur Änderung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer übersandt (unter anderem zur Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für Personen aus anderen Fachgebieten). Der Vorstand hat die Vorschläge des IDW im Einzelnen erörtert, mit den Regelungsvorschlägen der WPK abgeglichen und geprüft, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Vorstand Bilanz gezogen, inwieweit die berufspolitischen Ziele der WPK im Gesetzgebungsverfahren erreicht worden sind. Dies ist ganz überwiegend der Fall.

So konnten Meldepflichten für Abschlussprüfer sowie für nationale Steuergestaltungen verhindert werden. Zudem wurde erreicht, dass eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung nicht meldepflichtiger Sachverhalte in das Gesetz aufgenommen wurde. Fallgestaltungen zur Aufnahme in eine entsprechende Whitelist wurden dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bereits übermittelt. Zum Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer bei einem nicht von der Schweigepflicht entbundenen Intermediär wurde lediglich ein Kompromiss in das Gesetz aufgenommen. Auch insoweit ist es aber gelungen, der beruflichen Verschwiegenheit Geltung zu verschaffen.

Jahresbericht “Die WPK 2019”

Der Vorstand hat das Rahmenkonzept für den Jahresbericht 2019 der WPK beraten und beschlossen.

Kammerversammlung 2020

Der Vorstand hat den aktualisierten Projektplan zur zentralen Kammerversammlung am 15. Mai 2020 in Berlin erörtert. Als Gastredner haben Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) und Prof. Dr. Bernhard Pellens (Ruhr-Universität Bochum) zugesagt. Die Einladungen wurden in der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres versendet. Daneben ist eine News mit Details zur Kammerversammlung sowie zum Get-together im GOLVET Restaurant am Vorabend auf der WPK-Internetseite am 8. Januar 2020 erschienen und wurde im WPK-Newsletter vom 9. Januar 2020 gestreut. Parallel hierzu finden weitere Werbemaßnahmen statt.

Veröffentlichung einer Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse

Als Serviceleistung für den Berufsstand und die interessierte Öffentlichkeit hat sich der Vorstand auf eine Anfrage aus dem Berufsstand hin dafür ausgesprochen, eine Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse zu veröffentlichen. Die Liste ist retrospektiv, ihr liegen Transparenzberichte zu Grunde und sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.

Prüfungsausschüsse Prüfungsfachwirt (WPK)

Die WPK hatte Ende 2019 auf Ihrer Internetseite einen Aufruf veröffentlicht, um Mitglieder für die neu einzurichtenden Prüfungsausschüsse für die Prüfung zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK) zu gewinnen. Hierzu haben sich 64 Interessenten aus dem Berufsstand gemeldet, die als Beauftragte der Arbeitgeber aktiv werden möchten.

Der Vorstand hat in der Sitzung einen Kriterienkatalog für die von der WPK zu benennenden Berufsangehörigen entwickelt, welcher der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden soll.

Die ersten (schriftlichen) Prüfungen sollen in der Woche vom 23. bis zum 27. November 2020 stattfinden. Die WPK wird in den nächsten Tagen ein Merkblatt zu der Prüfung veröffentlichen.

Neue digitale Angebote der WPK

Die WPK-Geschäftsstelle hat die folgenden digitalen Angebote entwickelt und auf der WPK-Internetseite bzw. im internen Mitgliederbereich “Meine WPK” eingestellt:

  • Beitragsermäßigung wegen hohen Alters beantragen
  • Mitgliedsbescheinigung ausstellen
  • Bestellung/Wiederbestellung WP/vBP beantragen
  • Beauftragung einer Qualitätskontrolle mitteilen
  • Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer anzeigen
  • Prüfervorschlag für eine Qualitätskontrolle einreichen
  • Netzwerk melden

Der Vorstand bewertet diese digitalen Angebote positiv. Dieses Serviceangebot für den Berufsstand bringt auch für die WPK-Geschäftsstelle Effizienzgewinne. Die digitalen Angebote sollen weiter ausgebaut werden.

Powered by WPeMatico

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex: BMJV prüft reformierten Kodex

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat die neue Fassung des Kodex beim BMJV zur Prüfung eingereicht. Wesentliche inhaltliche Neuerungen betreffen insbesondere die Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Am 23. Januar 2020 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die neue Fassung des Kodex beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. In Kraft treten wird der Kodex, sobald er im Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Wesentliche inhaltliche Neuerungen gegenüber der bisherigen 2017er-Fassung des Kodex betreffen insbesondere die Einführung von Grundsätzen zur Information über die wesentlichen rechtlichen Vorgaben für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Einen Schwerpunkt setzt die Regierungskommission darüber hinaus in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignern im Aufsichtsrat. So gibt die Kommission mit einem Kriterienkatalog Hilfestellung für die Beantwortung der Frage, wann ein Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als nicht mehr unabhängig angesehen werden kann.

Powered by WPeMatico

Regierungsentwurf zum ESEF-Umsetzungsgesetz

Am 22. Januar 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) beschlossen. Die WPK weist auf die Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf hin.

Kritik an der Aufstellungslösung wurde vernommen – nun doch Offenlegungslösung
WPK, Mitteilung vom 28.01.2020

Am 22. Januar 2020 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (sog. ESEF-UG) beschlossen und am Folgetag veröffentlicht.

Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf:

  • Anstelle der ursprünglich in § 264 HGB vorgesehenen Aufstellungslösung hat sich das BMJV nun doch für eine weniger in den Aufstellungsprozess der Unternehmen eingreifende Offenlegungslösung entschieden (§ 328 HGB-E).
  • Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist nun in § 317 Abs. 3b HGB-E explizit auch eine Prüfung des Offenlegungsformats vorgesehen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass der Abschlussprüfer insoweit zu beurteilen hat, ob die Wiedergaben in allen wesentlichen Belangen “ESEF-konform” erstellt worden sind.
  • In einem besonderen Abschnitt des Bestätigungsvermerks ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten (§ 322 Abs. 1 HGB-E).
  • Die ursprünglich vorgesehene elektronische Signatur von Bilanzeid und Abschluss wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen ist nun eine schriftliche Entsprechenserklärung beizufügen, die dann Bestandteil der ESEF-Offenlegung werden soll.

Zudem wird in der Begründung zum Regierungsentwurf eingeräumt, dass die im Referentenentwurf geschätzten Kosten für die Unternehmen deutlich zu gering ausgefallen sind. Folglich legt die Bundesregierung in ihrer Ex-ante-Betrachtung die jeweils oberen Schätzwerte der ESMA zugrunde.

Zusätzliche Prüfungskosten waren in der Kostenschätzung des Referentenentwurfs nicht angesetzt. Aufgrund der Rückmeldungen der Organisationen wird im Regierungsentwurf nun ein voraussichtlicher durchschnittlicher Mehraufwand je Prüfung in Höhe von 25.000 Euro geschätzt.

Zum Hintergrund

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte im ESEF-Format erstellen. Damit sollen die Jahresfinanzberichte leichter zugänglich gemacht, analysiert und verglichen werden können.

Im Referentenentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass Inlandsemittenten bereits den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowie den Lagebericht nach Maßgabe der ESEF-Verordnung aufzustellen haben.

Die WPK hat am 11. Oktober 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Darin weist die WPK darauf hin, dass der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel darstellt, da die Anforderungen für das Offenlegungsformat der nach dem WpHG zu veröffentlichenden Jahresfinanzberichte bereits für die Aufstellung handelsrechtlicher Abschlüsse und Lageberichte vorgeschrieben werden sollen. Sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch deren Abschlussprüfer wäre dies mit erheblichen Belastungen verbunden.

Powered by WPeMatico

IESBA: Erhebliche Verschärfungen bei Nichtprüfungsleistungen und Honoraren geplant

Das International Ethics Standards Board for Accountants führt aktuell zwei Konsultationen (Exposure Drafts) zu den Themen Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services) und Honorare (Fees) durch. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 23.01.2020

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt aktuell zwei Konsultationen (Exposure Drafts) zu den folgenden Themen durch:

  • Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services)
  • Honorare (Fees).

Vorgeschlagen werden zahlreiche Änderungen am IESBA Code of Ethics, die zum Teil erhebliche Verschärfungen beinhalten. Das IESBA beabsichtigt, zu den Papieren noch Webinare abzuhalten. Einzelheiten hierzu werden noch bekannt gegeben.

Zu den Konsultationen kann bis zum 4. Mai 2020 Stellung genommen werden. Die WPK wird sich mit Stellungnahmen einbringen.

Powered by WPeMatico

BaFin: Fortschreitende Digitalisierung und Internationalisierung treiben den Wandel der Finanzindustrie voran

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Schwerpunktthemen ihres Aufsichtshandelns für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die Schwerpunkte leiten sich aus den strategischen Zielen der BaFin ab.

Aufsichtsschwerpunkte 2020
WPK, Mitteilung vom 20.01.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16. Januar 2020 die vier Schwerpunktthemen ihres Aufsichtshandelns für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die Schwerpunkte leiten sich aus den strategischen Zielen der BaFin ab:

  1. Digitalisierung, IT und Cyberrisiken,
  2. Integrität des Finanzsystems und Bekämpfung von Finanzkriminalität,
  3. Nachhaltige Geschäftsmodelle und
  4. Nachhaltige Finanzwirtschaft.

Die BaFin begleitet den technologischen Wandel im Finanzsektor mit einer eigenen Digitalisierungsstrategie. Hier rücken insbesondere der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die sog.”Distributed Ledger-Technologie” und die darauf basierenden Kryptowerte in den Mittelpunkt.

Mit der Verbreitung von Kryptowerten im Kontext der Digitalisierung steigen nach Überzeugung der BaFin auch die damit verbundenen Geldwäscherisiken. Vor diesem Hintergrund untersucht die BaFin beispielweise auch, mit welchen Mechanismen die Institute Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betreiben.

Ebenfalls hohe Bedeutung für die BaFin hat das Thema Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle. Die nach wie vor historisch niedrigen Zinsen könnten dazu führen, dass die beaufsichtigten Unternehmen verstärkt höhere Risiken eingehen, um die notwendige Rendite zu erzielen. Zudem könnte eine abkühlende Konjunktur nach Einschätzung der BaFin als Katalysator wirken, zum Beispiel, wenn Wertkorrekturen bei Immobiliendarlehen oder Unternehmensanleihen vorgenommen werden müssen. Dementsprechend befasst sich die BaFin auch 2020 intensiv mit der Ertragskraft und Widerstandsfähigkeit der beaufsichtigten Unternehmen. Ab 2021 sollen Nachhaltigkeitsrisiken zudem systematisch durch bestehende Aufsichtsinstrumente der BaFin erfasst und adressiert werden.

Zur BaFin:

Der BaFin obliegt auf nationaler Ebene die Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (beaufsichtigte Unternehmen) sowie über den Wertpapierhandel. Im Mittelpunkt der internationalen Ebene steht die Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs).

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.

Powered by WPeMatico

APAS: Arbeitsprogramm 2020 – Worauf Sie vor allem bei der Auftragsprüfung und der Qualitätskontrolle achten sollten

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat lt. WPK ihr Arbeitsprogramm 2020 veröffentlicht. Neue Schwerpunkte gegenüber dem Vorjahr sind beispielsweise in den Bereichen Einhaltung des Fee Cap, der internen und externen Rotation, des Einsatzes technologischer Innovationen und der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse festzustellen.

WPK, Mitteilung vom 13.01.2020

Am 8. Januar 2020 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2020 veröffentlicht.

Neue Schwerpunkte gegenüber dem Vorjahr (vgl. “Neu auf WPK.de” vom 1. Februar 2019) sind beispielsweise in den Bereichen Einhaltung des Fee Cap, der internen und externen Rotation, des Einsatzes technologischer Innovationen und der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse festzustellen.

Das Arbeitsprogramm nennt konkret folgende Schwerpunkte der Inspektion des Qualitätssicherungssystems der Praxen:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung, insbesondere Unabhängigkeitsregelungen, vornehmlich in Bezug auf die Einhaltung des Fee Cap und die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen;
  • Rotationsmanagement/Anforderungen an die interne und externe Rotation und Prozesse bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren;
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz technologischer Innovationen, insbesondere von Datenanalyse-Tools, sowie von Stichprobenverfahren im Rahmen der Prüfungsdurchführung;
  • Interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis, hinsichtlich Ursachenanalyse von Mängeln in der Prüfungsdurchführung und in Bezug auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse sowie
  • Initiativen der Praxen zur Implementierung der International Standards on Quality Management und zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Die Schwerpunkte der Auftragsprüfungen bilden:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes, einschließlich Prüfung des internen Kontrollsystems unter Einbeziehung der Informationstechnologie;
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 “Leasingverhältnisse”;
  • Prüfung der Anwendung von IFRS 15 “Erlöse aus Verträgen mit Kunden”;
  • Prüfung von geschätzten Werten, unter anderem Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools im Rahmen der Prüfungsdurchführung.

Die APAS führt zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die WPK. In diesem Bereich steht unverändert die Beurteilung der Bearbeitungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der WPK in Bezug auf aufsichtsrelevante Vorgänge sowie die Sicherstellung einheitlicher Wertungsmaßstäbe in den Berufsaufsichtsverfahren bei WPK und APAS im Fokus. Weiterhin wird die APAS die Instrumente der Aufsicht fortführen und gegebenenfalls intensivieren.

Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO wird die APAS ihren Ansatz der Systemaufsicht weiterverfolgen. 2020 wird dabei ein neuer Schwerpunkt auf der Funktionsfähigkeit der innerhalb der WPK eingerichteten Prozesse und Kontrollen im Bereich der Qualitätskontrolle liegen. Hier will sich die APAS mit Vorschlägen zur Fortentwicklung des Qualitätskontrollverfahrens in der WPO einbringen. Daneben liegt ein Schwerpunkt auf der beobachtenden Teilnahme an Qualitätskontrollen bei Praxen, die auch Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen.

Weitere Einzelheiten sind dem Arbeitsprogramm entnehmen, das auf der Internetseite der APAS zur Verfügung steht.

Powered by WPeMatico

IAASB: ISA 315 (Revised 2019) veröffentlicht

Am 19. Dezember 2019 hat das International Auditing and Assurance Standards Board den überarbeiteten Prüfungsstandard ISA 315 (Revised 2019) Identifying and Assessing the Risks of Material Misstatement veröffentlicht. Die WPK gibt einen Überblick.

WPK, Mitteilung vom 07.01.2020

Am 19. Dezember 2019 hat das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) den überarbeiteten Prüfungsstandard ISA 315 (Revised 2019) Identifying and Assessing the Risks of Material Misstatement veröffentlicht.

Der Standard legt die Verfahren zur Risikoidentifikation und -beurteilung fest, welche die Grundlage für eine risikoorientierte Abschlussprüfung bilden und die Erlangung ausreichender und angemessener Prüfungsnachweise unterstützen.

Die Überarbeitungen sollen den Standard auch modernisieren, um mit dem sich fortentwickelnden unternehmerischen und technologischen Umfeld Schritt zu halten.

Im Rahmen der Konsultation wurde – auch von der WPK – gegenüber dem IAASB deutliche Kritik geäußert, da der Standardentwurf vielen Anwendern und Interessenvertretern zu komplex und zu lang erschien. Zudem wurden die Skalierungsmöglichkeiten als unzureichend empfunden.

Als Reaktion auf diese Kritik überarbeitete das IAASB die Anforderungen, Definitionen und Anwendungshinweise des Entwurfs und entwickelte zudem einen Implementierungsleitfaden, der die geplanten Aktivitäten und den voraussichtlichen Zeitpunkt festlegt. Gleichwohl konnte die ursprüngliche Kritik nicht vollständig ausgeräumt werden. Auch der nun vorliegende Standard ist äußerst komplex und die Möglichkeiten der Skalierbarkeit wurden unseres Erachtens nicht ausgeschöpft.

Laut Implementierungsleitfaden soll im ersten Quartal 2020 ein First Time Implementation Guide veröffentlicht werden, der die wesentlichen Änderungen darstellt.

ISA 315 (Revised 2019) tritt für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2021 beginnen.

Der Text des Standards, die Basis for Conclusion des IAASB-Mitarbeiterstabs, das Fact Sheet sowie der Implementierungsleitfaden sind auf der Internetseite des IAASB
verfügbar.

Powered by WPeMatico

IESBA: Änderungen am Code of Ethics zur Angleichung an ISAE 3000 (Revised) veröffentlicht

Das International Ethics Standards Board for Accountants hat seine finalen Änderungen am Code of Ethics zur Angleichung des Teils 4B des Code (Unabhängigkeit – sonstige Prüfungsaufträge) an ISAE 3000 (Revised – Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die keine Prüfungen oder prüferische Durchsichten vergangenheitsorientierter Finanzinformationen sind) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 07.01.2020

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat seine finalen Änderungen am Code of Ethics (Code) zur Angleichung des Teils 4B des Code (Unabhängigkeit – sonstige Prüfungsaufträge) an ISAE 3000 (Revised – Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die keine Prüfungen oder prüferische Durchsichten vergangenheitsorientierter Finanzinformationen sind) veröffentlicht.

Ziel der Änderungen ist es, den Teil 4B des Code an die überarbeiteten Begriffe und Konzepte in ISAE 3000 (Revised) anzupassen. Die Anpassungen treten grundsätzlich am 15. Juni 2021 in Kraft.

Das Final Pronouncement: Alignment of Part 4B of the Code to ISAE 3000 (Revised) ist auf der Internetseite des IESBA veröffentlicht. Die WPK berichtete über die vorausgegangene Konsultation unter “Neu auf WPK.de” vom 28. März 2019

Powered by WPeMatico

IASB: Standardentwurf ED/2019/7 General Presentation and Disclosures veröffentlicht

Das International Accounting Standards Board hat am 17. Dezember 2019 Änderungen zu Darstellungs- und Ausweisfragen vorgeschlagen. Damit sollen IAS 1 ersetzt und andere Standards im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen geändert werden (ED/2019/7 General Presentation and Disclosures). Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 06.01.2020

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17. Dezember 2019 Änderungen zu Darstellungs- und Ausweisfragen vorgeschlagen. Damit sollen IAS 1 ersetzt und andere Standards im Zusammenhang mit Darstellungs- und Ausweisfragen (z. B. IAS 7, IAS 8, IAS 34, IFRS 12) geändert werden (ED/2019/7 General Presentation and Disclosures).

Der Schwerpunkt der Vorschläge soll auf der transparenten Darstellung der finanziellen Leistungserbringung eines Unternehmens liegen. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen ist der insbesondere von Investoren geäußerte Wunsch nach einer besseren Vergleichbarkeit und einheitlichen Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem wurde kritisiert, dass Unternehmen oftmals unterschiedliche Leistungskennzahlen verwenden, ohne zu erläutern, wie diese Kennzahlen ermittelt wurden.

Die vorgeschlagenen Änderungen enthalten folglich umfangreiche Anwendungsbeispiele wie Bilanzen, Eigenkapitalrechnung, Gewinn- und Verlustrechnungen (auch für den Immobilien-, Versicherungs- oder Bankensektor). Stellungnahmen werden bis zum 30. Juni 2020 erbeten.

Die Vorschläge betreffen beispielsweise

  • die Einführung verbindlicher Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der Angabe zusätzlicher Zwischensummen,
  • konkrete Vorgaben zur (Dis)Aggregation von Abschlussposten im Abschluss,
  • Leitlinien zur Angabe und Erläuterung unternehmerischer Leistungskennzahlen (“management performance measures”) und außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen (“unusual income and expenses”) im Anhang sowie
  • Verbesserungen der Kapitalflussrechnung durch die Aufhebung von Wahlrechten bezüglich der Klassifikation bestimmter Zahlungsströme.
  • Eine Presseverlautbarung sowie die weiterführenden Konsultationsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Foundation.

Powered by WPeMatico