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Wirtschaftsprüfung
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 zur Wesentlichkeit veröffentlicht
Rechnungslegung
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 zur Wesentlichkeit veröffentlicht
WPK, Mitteilung vom 07.11.2018
Weiterführende Informationen sowie den kostenpflichtigen Änderungsstandard erhalten Sie auf der Internetseite des IASB .
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ED-ISA 315 (Revised) – Identifying and Assessing the Risks of Material Misstatement
ED-ISA 315 (Revised) – Identifying and Assessing the Risks of Material Misstatement
WPK, Mitteilung vom 05.11.2018
Im Rahmen der Überarbeitung wurde eine ganze Reihe neuer Begrifflichkeiten und Konzeptionen eingeführt, die den Berufsstand vor Auslegungs- und Umsetzungsprobleme stellen (zum Beispiel Spectrum of Risk, Stand-back Requirement). Der Umfang der Anforderungen und der Anwendungshinweise wird deutlich ausgeweitet mit der Folge steigender Komplexität der Regelungen.
Nach Auffassung der WPK ist der Standardentwurf gerade für die Prüfung kleiner und mittlerer Unternehmen wenig handhabbar. Die vorgesehenen Skalierungsmöglichkeiten sind hier nur wenig hilfreich. Vor diesem Hintergrund hat die WPK eine Überarbeitung der Skalierungsmöglichkeiten im Sinne eines Think small first-Ansatzes angeregt.
Die Ausführungen zum Einsatz automatisierter Hilfsmittel und Techniken erachtet die WPK grundsätzlich als sachgerecht. Sie verdeutlichen jedoch lediglich deren Einsetzbarkeit im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Hilfestellung geht hiervon eher nicht aus.
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Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Konzentration im Abschlussprüfungsmarkt kapitalmarktorientierter Unternehmen nimmt zu
Konzentration im Abschlussprüfungsmarkt kapitalmarktorientierter Unternehmen nimmt zu
WPK, Mitteilung vom 02.11.2018
Wirtschaftsprüfer verstärkt in Netzwerken tätig – Die Analyse des deutschen Wirtschaftsprüfermarktes für das Jahr 2017 der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zeigt eine hohe und weiter leicht ansteigende Konzentration der Abschlussprüferhonorare auf die vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Der Gesamtumsatz der Wirtschaftsprüfungspraxen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Handelsgesetzbuch (HGB) prüften, beträgt circa 7,5 Mrd. Euro. Davon entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen circa 1,9 Mrd. Euro. Bei den Prüfungen kapitalmarktorientierter Unternehmen sind etwa 537 Mio. Euro angefallen. Dabei verteilen sich 96,2 % der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen auf die „Big Four“-Gesellschaften Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers. Zwischen 2015 und 2017 ist dieser Anteil leicht gestiegen (2016: 94,9 %, 2015: 94,4 %).
436 Wirtschaftsprüferpraxen haben 2.550 Abschlussprüfungen bei dem Kapitalmarkt nahe stehenden Unternehmen durchgeführt. 71 dieser Praxen prüften 1.027 Abschlüsse der Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB.
Darüber hinaus ist eine stetig steigende Zahl der im Berufsregister der WPK eingetragenen Netzwerke und der ihnen angeschlossenen Wirtschaftsprüferpraxen zu verzeichnen. Ende 2017 waren 938 Wirtschaftsprüfungspraxen (2016: 885, 2015: 811) in 411 Netzwerken (2016: 371, 2015: 320) registriert.
Weitere Untersuchungsergebnisse:
- Die Zahl der kapitalmarktorientierten Unternehmen im Sinne von § 264d HGB ist weiterhin rückläufig.
- Die Reihenfolge der 20 umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich geringfügig geändert.
- Die Bereitschaft zur Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer und damit die Teilnahme am Qualitätskontrollverfahren nimmt mit der Größe der WP-Praxis zu, auch wenn die Anzahl der als Abschlussprüfer registrierten WP-Praxen zurückgeht.
Die Analyse der WPK bietet Einblicke in die aktuelle Struktur des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland. Grundlage bilden Daten aus dem Berufsregister, die in dieser Form exklusiv der WPK vorliegen. Sie werden um weitere empirisch ermittelte Daten ergänzt. Als Quellen dienen dabei die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereit gestellten Unternehmenslisten sowie die Transparenzberichte der Prüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Betrachtet werden die Größenstrukturen von Wirtschaftsprüfungspraxen und die Mandatsverteilungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen, die dem Kapitalmarkt nahe stehen. Außerdem werden Entwicklung und Struktur der Abschlussprüferhonorare und der Umsatzerlöse bei Abschlussprüfern der Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB analysiert. Methodisch wird auf nachweislich im Jahr 2017 beendete Abschlussprüfungen sowie auf die in den Transparenzberichten enthaltenen Finanzinformationen abgestellt.
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Marktstrukturanalyse 2017 der WPK
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IASB: Geänderte Definition eines Geschäftsbetriebs zu IFRS 3 veröffentlicht
IASB: Geänderte Definition eines Geschäftsbetriebs zu IFRS 3 veröffentlicht
WPK, Mitteilung vom 01.11.2018
Ausschlaggebend für die Änderungen waren Unklarheiten bei der Abgrenzung, ob Unternehmen einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben haben. Da diese Abgrenzung für viele Folgefragen von erheblicher Bedeutung ist (zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Erwerbskosten), sah das IASB hier dringenden Handlungsbedarf.
Mit den Änderungen wird im Wesentlichen klargestellt, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten müssen, welche zusammen dazu beitragen, dass Leistungen beziehungsweise Ergebnisse (Output) geschaffen werden.
Hinsichtlich der Leistungen beziehungsweise Ergebnisse wird betont, dass sich diese auf Waren und Dienstleistungen beziehen, die für Kunden erbracht werden. Außerdem helfen nun zusätzliche Erläuterungen und Beispiele bei der Bestimmung, ob ein substanzieller Prozess erworben wurde.
Anzuwenden sind die Änderungen für Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der IFRS Foundation zur Verfügung.
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Digitale Transformation und Talentmanagement entscheidend für kleine und mittlere Prüferpraxen (2018 IFAC Global SMP Survey)
Digitale Transformation und Talentmanagement entscheidend für kleine und mittlere Prüferpraxen (2018 IFAC Global SMP Survey)
WPK, Mitteilung vom 26.10.2018
Die Umfrage zeigt, dass sich kleine und mittlere Praxen verstärkt mit technologischen Entwicklungen auseinandersetzen, um bessere Dienstleistungen gegenüber Mandanten erbringen sowie Spitzenkräfte gewinnen und halten zu können. Über ein Viertel der Umfrageteilnehmer (28 %) plant, im nächsten Jahr mehr als 10 % des Praxisumsatzes in Technologie zu investieren. In diesem Zusammenhang sind insbesondere der Aufbau praxisinterner IT-Kenntnisse und die Nutzung von Cloud-Optionen wichtig.
Eine weitere große Herausforderung ist, Personal der nächsten Generation zu gewinnen und zu halten. 54 % der Umfrageteilnehmer haben bei der Personalgewinnung Schwierigkeiten. Es mangelt insbesondere an der richtigen Mischung der Fähigkeiten des Nachwuchses. Wichtig ist deshalb die Aus- und Fortbildung, speziell auch mit einem Fokus auf die digitale Welt. Daneben sind auch andere Initiativen der Praxen von Bedeutung, wie beispielsweise die Einführung flexibler Arbeitszeiten und Anreiz- beziehungsweise Prämienprogramme. 43 % der Umfrageteilnehmer planen, in den nächsten zwölf Monaten mehr als 5 % der Honorareinnahmen für Schulungszwecke zu verwenden.
Weitere Herausforderungen für kleine und mittlere Praxen liegen im Honorardruck, in der Mandantengewinnung, der Abgrenzung zur Konkurrenz und dem Schritthalten mit neuen Regelungen und Standards.
Daneben zeigt die Umfrage, dass der Beratungssektor für kleine und mittlere Praxen ein sehr wichtiger Bereich bleibt. Hier rechnen 51 % der Umfrageteilnehmer mit einem moderaten beziehungsweise bedeutenden Umsatzwachstum in den nächsten zwölf Monaten.
Zu der Umfrage gab es insgesamt 6.258 Antworten aus 150 Ländern. Der Bericht kann auf der Internetseite der IFAC heruntergeladen werden.
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Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 17. Änderung der Gebührenordnung der WPK
Anhörung der Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zur 17. Änderung der Gebührenordnung der WPK
WPK, Mitteilung vom 26.10.2018
Der Vorstand hat sich dafür ausgesprochen, die bisher pauschal erhobene Prüfungsgebühr durch eine klausurbezogene Prüfungsgebühr von 500 Euro zu ersetzen. WP-Examenskandidaten hätten dann in den Prüfungsgebieten, in denen zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen sind, eine Prüfungsgebühr von 1.000 Euro zu zahlen, bei nur einer Klausur 500 Euro. Im Hinblick auf das Vorstandsziel „Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung“ führt dies zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Examenskandidaten.
Die vorgeschlagene Änderung soll unabhängig davon gelten, ob die geplante Modularisierung des WP-Examens bereits zum Prüfungstermin II/2019 umgesetzt sein wird. Da auf die Zahl der Klausuren abgestellt werden soll, wird sie auch für die nicht modularisierte verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer nach § 13a WPO gelten. Darüber hinaus soll auch die Gebühr für die Prüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Neunten Teil der WPO, die Eignungsprüfung für Abschlussprüfer aus einem anderen EU- oder EWR-Staat oder aus der Schweiz, reduziert werden.
Der Vorstand hat darüber hinaus beschlossen, dem Beirat die Streichung der Kopiergebühr vorzuschlagen, da sich diese Gebühr nicht bewährt hat und infolge einer Entscheidung des EuGH bei Kopien aus WP-Examensakten ohnehin von der Erhebung einer Kopiergebühr abgesehen werden muss.
Als Ergebnis seiner Beratungen möchte der Vorstand die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer zu diesen Änderungen der Gebührenordnung anhören:
§ 3 Gebührentatbestände/Gebührenhöhe
(1) Im Verfahren der Zulassung und Prüfung als Wirtschaftsprüfer erhebt die Wirtschaftsprüferkammer
…
3. für das Verfahren der Prüfung als Wirtschaftsprüfer eine vor Beginn der schriftlichen Prüfung in einem Prüfungsgebiet, in dem zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen sind, zu entrichtende Gebühr in Höhe von
1.000 €
4.für das Verfahren der Prüfung als Wirtschaftsprüfer eine vor Beginn der schriftlichen Prüfung in einem Prüfungsgebiet, in dem eine Aufsichtsarbeit anzufertigen ist, zu entrichtende Gebühr in Höhe von
500 €
5. Für das Verfahren der Prüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Neunten Teil der WPO eine Gebühr in Höhe von
1.000 €
…
Der folgende Absatz (9) wird gestrichen:
(9) Die Wirtschaftsprüferkammer erhebt für auf Antrag gefertigte Kopien je Seite eine Gebühr in Höhe von
0,50 €
mindestens jedoch
5 €.
Für die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ihre Stellungnahme oder sonstigen Anmerkungen erbitten wir bis zum 23. November 2018 per E-Mail pruefungsstelle@wpk.de oder Telefax +4930 726161‑260. Vorstand und Beirat werden über alle eingehenden Hinweise unterrichtet.
Die Beschlussfassung des Beirates über die Änderung der Gebührenordnung ist in der Sitzung des Beirates am 11. Dezember 2018 vorgesehen.
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WPK-Digitalisierungskompass um Digitalisierungsmöglichkeiten im Finanzwesen und im Personalwesen erweitert
WPK-Digitalisierungskompass um Digitalisierungsmöglichkeiten im Finanzwesen und im Personalwesen erweitert
WPK, Mitteilung vom 26.10.2018
Außerdem wurden in der Übersicht für Prüfungssoftware weitere Anbieter ergänzt. Nach unserer Kenntnis sind in der Übersicht alle derzeit maßgeblichen Anbieter einbezogen.
Der WPK-Digitalisierungskompass wurde im Juni 2018 auf der Internetseite der WPK veröffentlicht. Dieser soll insbesondere kleinen und mittleren WP/vBP-Praxen, die sich bislang noch nicht umfassend mit der Digitalisierung auseinandergesetzt haben, den Einstieg in das Thema erleichtern und sie bei Überlegungen zur eigenen Digitalisierung unterstützen.
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Vorschlag der WPK zur Einführung eines Syndikus-WP/vBP – aktualisierte Fassung
Vorschlag der WPK zur Einführung eines Syndikus-WP/vBP – aktualisierte Fassung
WPK, Mitteilung vom 22.10.2018
Eine Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des gesetzlichen Vertretungsorgans soll nach dieser Variante nicht zulässig sein. Die Vorschrift erhält damit einen mit § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG vergleichbaren Regelungsgehalt. Auch der Syndikus-StB darf als Angestellter seines Arbeitgebers für diesen nur berufliche Tätigkeiten nach § 33 StBerG erbringen.
Ein Syndikus-WP/vBP, der als Angestellter seines Arbeitgebers für diesen berufliche Tätigkeiten nach § 2 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 und 3 WPO erbringt (§ 43a Abs. 1 Nr. 12 WPO-E), übt keine im berufsrechtlichen Sinne gewerbliche Tätigkeit aus. Aus diesem Grund wurde im aktualisierten Entwurf weiterhin die Ausnahme zum Verbot der gewerblichen Tätigkeit (§ 43a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WPO-E) auf Tätigkeiten nach § 43a Abs. 1 Nr. 13 WPO-E beschränkt.
Der aktualisierte Regelungsvorschlag wurde dem BMWi mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 übersandt. Das Ministerium wurde unverändert um möglichst baldige Einbringung des Vorschlags in das Gesetzgebungsverfahren gebeten. Die WPK wird über weitere Entwicklungen berichten.
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Vorschlag der WPK zur Einführung eines Syndikus-WP/vBP – aktualisierte Fassung (Stand: 18. Oktober 2018)
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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 16./17. Oktober 2018
Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 16./17. Oktober 2018
WPK, Mitteilung vom 19.10.2018
Ziele des Vorstandes der WPK für die Amtszeit 2018 bis 2022
Der Vorstand der WPK bekennt sich zu einer geschlossenen Vertretung des Berufsstandes. Er hat für die Amtszeit 2018 bis 2022 folgende zehn Ziele festgelegt:
- Leistungsspektrum und Leistungsfähigkeit des Berufsstandes verdeutlichen
- Evaluierung der Umsetzung der EU-Regulierung
- Zusammenführung der Berufe Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer
- Fortentwicklung eines attraktiven Berufsbildes
- Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung
- Prüfung und Beratung aus einer Hand zur Sicherung hoher Qualität
- Reform der Beitragsordnung
- Stärkung der Facharbeit und stärkere Einbindung der WPK bei der Entwicklung von Prüfungsstandards
- Unterstützung der Mitglieder der WPK
- Konstruktiver Dialog mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)
Die Ziele sollen vom Vorstand durch geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.
Änderung der Gebührenordnung
Der Vorstand wird dem Beirat vorschlagen, eine Änderung der Gebührenordnung zu beschließen. Die Prüfungsgebühren des WP-Examens werden danach von der Klausuren-Anzahl abhängen. Pro Klausur sollen 500 Euro erhoben werden. Die Gebühr soll einfacher, nachvollziehbarer und gerechter erhoben werden. Im Hinblick auf das Vorstandsziel „Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung“ führt dies zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der WP-Examenskandidaten.
Die Anhörung der Mitglieder erfolgt zeitnah.
Wirtschaftsplan 2019
Der Vorstand hat den Wirtschaftsplan 2019 einstimmig beschlossen. Ein zentrales Anliegen der Planung, die Stabilität der Mitgliedsbeiträge sicherzustellen, wurde erreicht. Der Mitgliedsbeitrag bleibt damit 2019 auch im vierten aufeinanderfolgenden Jahr unverändert. Der Beirat wird in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 dazu beraten.
Erweiterung der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle soll ab 1. Januar 2019 um zwei Mitglieder vergrößert werden. Dem muss der Beirat noch zustimmen.
Einrichtung von Vorstandsausschüssen
Der Vorstand hat die Projektausschüsse „Zusammenführung der Berufe Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer“ und „Evaluierung der Umsetzung der EU-Regelungen“ eingesetzt. Daneben wurde ein Vorstandsausschuss „Beratung von Geldwäschethemen“ eingerichtet. Über die Ergebnisse der Beratungen wird die WPK berichten.
Öffentlichkeitsarbeit
Zur Umsetzung der gesetzten Ziele hat der Vorstand unter anderem einen Maßnahmenplan „Öffentlichkeitsarbeit 2019″ entwickelt. Zentrale Punkte sind der Relaunch des WPK Magazins, die Erweiterung des Internetangebotes der WPK, die Nutzung zeitgemäßer sozialer Medien und zahlreiche dezentrale Informationsveranstaltungen für den Berufsstand sowie Fortbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle.
Kammerveranstaltungen 2019
Die Kammerversammlung soll auch im Jahr 2019 als zentrale Veranstaltung am 10. Mai 2019, verbunden mit einem Vorabendempfang auf dem Reichstagsgebäude in Berlin, stattfinden.
Nach den sehr positiven Erfahrungen soll die Veranstaltungsreihe „Young Professionals im WPK-Dialog“ auch im Jahr 2019 fortgeführt werden. Zu der Veranstaltung am 18. Dezember 2018 wird in den nächsten Tagen eingeladen.
Erweiterung des Digitalisierungskompasses
Der WPK-Digitalisierungskompass bietet seinen Mitgliedern einen Einstieg in das Thema Digitalisierung und unterstützt sie bei Überlegungen zur eigenen Digitalisierung. Er wurde seit seiner Veröffentlichung über 15.000 Mal aufgerufen. Der Digitalisierungskompass soll nun um die internen Bereiche einer WP-Praxis „Finanzwesen und Personalwesen“ erweitert werden. Darüber hinaus wird ein Digitalisierungsglossar ergänzt, in dem verschiedene Begriffe des Kompasses erläutert werden. Die Softwareübersicht wird zudem um weitere Anbieter ergänzt.
Ernennung der Landespräsidenten für die Amtszeit 2019 bis 2022
Der Vorstand hat einvernehmlich die Landespräsidenten für die kommende Amtszeit benannt. Der Beirat wird in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 dazu beraten.
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