Bekanntmachung von DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung

Die beiden Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) wurden am 16. Oktober 2018 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Darauf weist die WPK hin.

Bekanntmachung von DRS 26 Assoziierte Unternehmen und DRS 27 Anteilmäßige Konsolidierung

WPK, Mitteilung vom 19.10.2018

Die beiden Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 26 Assoziierte Unternehmen (DRS 26) und Nr. 27 Anteilmäßige Konsolidierung (DRS 27) wurden am 16. Oktober 2018 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht. Damit erlangen beide Rechnungslegungsstandards die Vermutung, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Konzernrechnungslegung zu sein.

DRS 26 konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Behandlung assoziierter Unternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode (§ 311 und 312 HGB) und adressiert wesentliche Zweifelsfragen.

DRS 27 behandelt die Vorschriften zur anteilmäßigen Konsolidierung gemäß § 310 HGB und die Kriterien für das Vorliegen eines Gemeinschaftsunternehmens.

Beide Rechnungslegungsstandards sind erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen. Das DRSC empfiehlt eine frühere Anwendung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC .

Powered by WPeMatico

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Die WPK hat gegenüber dem BMJV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Stellung genommen.

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

WPK, Mitteilung vom 12.10.2018

Die WPK hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Stellung genommen.

Powered by WPeMatico

Zum Entwurf eines Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU

Die WPK hat gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU Stellung genommen.

Zum Entwurf eines Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU

WPK, Mitteilung vom 12.10.2018

Die WPK hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 gegenüber dem Deutschen Bundestag zum Entwurf eines Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU Stellung genommen.

Powered by WPeMatico

Heubeck AG: Überarbeitete Richttafeln 2018 G veröffentlicht

Die WPK weist auf die von der Heubeck AG geänderten Richttafeln 2018 G hin. Die Richttafeln für die Bewertung von Leistungsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung mussten überarbeitet werden, weil der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt worden war.

Heubeck AG: Überarbeitete Richttafeln 2018 G veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 11.10.2018

Am 4. Oktober 2018 veröffentlichte die Heubeck AG die geänderten Richttafeln 2018 G. Die bereits im Juli 2018 aktualisierten Richttafeln für die Bewertung von Leistungsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung (RT 2018 G) mussten überarbeitet werden, weil der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt worden war. Die materiellen Auswirkungen der Überarbeitung seien laut Heubeck AG gering.

Weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der Heubeck AG zur Verfügung.

Powered by WPeMatico

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 25. September 2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 25.09.2018 zusammengefasst.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 25. September 2018

WPK, Mitteilung vom 11.10.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 25. September 2018 zusammengefasst.

Fristüberschreitungen bei Qualitätskontrollen

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat sich damit befasst, dass einige wenige Praxen ihre Qualitätskontrollen nicht fristgerecht durchführen. Die verspätete Durchführung einer Qualitätskontrolle ist ein Mangel des Qualitätssicherungssystems und zugleich eine Berufspflichtverletzung. Wird eine Qualitätskontrolle verspätet durchgeführt, kann dies bei der Risikoanalyse dazu führen, dass die Frist für die Anordnung der nächsten Qualitätskontrolle verkürzt wird. Außerdem kann in solchen Fällen gegebenenfalls die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ informiert werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet

  • zwei Fälle der Löschung als Abschlussprüfer aus dem Berufsregister wegen wesentlicher Mängel,
  • einen Widerspruch gegen die Anordnung einer Sonderprüfung,
  • Sachverhalte, die eine Information des Vorstandes über erhebliche Einzelfeststellungen erforderlich machen.

Powered by WPeMatico

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Die WPK hat gegenüber dem BMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes Stellung genommen.

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

WPK, Mitteilung vom 12.10.2018

Die WPK hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 gegenüber dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Stellung genommen.

Powered by WPeMatico

Internationaler Prüfungsstandard ISA 540 (Revised) zur Prüfung von Schätzungen und entsprechender Anhangangaben veröffentlicht

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den internationalen Prüfungsstandard ISA 540 (Revised), Auditing Accounting Estimates and Related Disclosures zur Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Schätzungen und entsprechender Anhangangaben veröffentlicht.

Prüfung

Internationaler Prüfungsstandard ISA 540 (Revised) zur Prüfung von Schätzungen und entsprechender Anhangangaben veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 05.10.2018

Am 3. Oktober 2018 hat das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) den internationalen Prüfungsstandard ISA 540 (Revised), Auditing Accounting Estimates and Related Disclosures zur Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Schätzungen und entsprechender Anhangangaben veröffentlicht.

Mit dem weitgehend neu gefassten Standard wurden die Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikoeinschätzung (risk assessment procedures) überarbeitet, um die Komplexität und die Schätzungsunsicherheit besser zu adressieren. Darüber hinaus präzisiert der Standard die Reaktion des Abschlussprüfers auf identifizierte Risiken und betont die Anwendung einer berufsüblichen Grundhaltung durch den Abschlussprüfer in stärkerem Maße.

Korrespondierende Änderungen ergeben sich insbesondere an

  • ISA 230 (Audit Documentation), ISA 240 (The Auditor’s Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements Accounting Estimates)
  • ISA 260 (Revised) (Communication with Those Charged with Governance)
  • ISA 500 (Audit Evidence) und
  • ISA 580 (Written Representations).

Anzuwenden ist der Standard für Abschlussprüfungen von Geschäftsjahren, die am oder nach dem 15. Dezember 2019 beginnen. Registrierte Nutzer können ihn auf der Internetseite des IAASB kostenlos abrufen.

Powered by WPeMatico

Bekämpfung der Geldwäsche: Jahresbericht 2017 der Financial Intelligence Unit

Der von der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegte Jahresbericht 2017 steht jetzt zur Verfügung. Darauf weist die WPK hin.

Geldwäschegesetz

Bekämpfung der Geldwäsche: Jahresbericht 2017 der Financial Intelligence Unit

WPK, Mitteilung vom 05.10.2018

Der von der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegte Jahresbericht 2017 steht jetzt zur Verfügung.

Powered by WPeMatico

Heubeck AG: Richttafeln 2018 G müssen aufgrund überschätzter Lebenserwartung angepasst werden

Bei den neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G wurden Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendete Datengrundlage festgestellt. Der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung wurde überschätzt. Die Richttafeln werden daher angepasst. Darauf weist die WPK hin.

Rechnungslegung

Heubeck AG: Richttafeln 2018 G müssen aufgrund überschätzter Lebenserwartung angepasst werden

WPK, Mitteilung vom 28.09.2018

Wie die Heubeck AG am 26. September 2018 bekanntgab, wurden bei den neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendete Datengrundlage festgestellt. Der Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung wurde überschätzt. Die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen fallen damit insgesamt höher aus, als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.Die Heubeck AG hat daher beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version innerhalb der kommenden zwei Wochen vorzulegen. Die WPK wird Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der Heubeck AG .

Powered by WPeMatico

DRSC: Themenvorschläge zu DRS 18 erbeten

Die WPK bittet um Beteiligung an der Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern, die das DSRC im Juli 2018 beschlossen hat.

DRSC: Themenvorschläge zu DRS 18 erbeten

WPK, Mitteilung vom 26.09.2018

Der HGB-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) beschloss im Juli 2018 die Überarbeitung von DRS 18 Latente Steuern. Im September 2018 begann die Diskussion der Fachthemen.

Die fachlich interessierte Öffentlichkeit soll eingebunden und um Einreichung von Themenvorschlägen gebeten werden. Die öffentliche Beteiligung ist jetzt eröffnet (E-Mail: info@drsc.de). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRSC .

Powered by WPeMatico