DAV begrüßt Reform des Berufungsrechts

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung vom 23.09.2011 die Reform des Berufungsrechts beschlossen hat und nicht der Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates vom 07.09.2011 gefolgt ist, der empfohlen hatte, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

DAV, Pressemitteilung vom
23.09.2011

Der Deutsche Anwaltverein (DAV)
begrüßt, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung vom 23.09.2011 die Reform des
Berufungsrechts beschlossen hat und nicht der Empfehlung des Rechtsausschusses
des Deutschen Bundesrates vom 7. September 2011 gefolgt ist, der empfohlen
hatte, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Der Gesetzentwurf sieht die
Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare
Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten vor. Diese Änderung hat der DAV,
der zwar seit langem für die völlige Abschaffung des § 522 Abs. 2 und 3 ZPO
kämpft, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.

„Damit wird der
Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger wesentlich verbessert“, so
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Bisher kam es im Bereich
des Berufungsrechts zu einer unterschiedlichen Praxis an den Land- und
Oberlandesgerichten.

Quelle: DAV

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=127115

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