BMF: Bewertung von Unternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Mai 2011 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung des ErbStRG für ertragsteuerliche Zwecke sind bei der Bewertung von Unternehmen und Anteilen an Kapitalgesellschaften entsprechend anzuwenden.

BMF, Schreiben IV D 4 – S-3104 / 09 /
10001 vom 26.09.2011

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Abs.
1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts
lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 20.
September 2011 veröffentlichten Sterbetafel 2008/2010 des Statistischen
Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2012
anzuwenden sind.

Das BMF-Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen,
mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14
Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2012 berechnet wird.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr.
5233525
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Quelle: BMF

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